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Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...

Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...

Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Finanzspritze vom Chef: Steuerlicher Umgang mit Arbeitgeberdarlehen
Von der Erfüllung eines lang gehegten Wunsches über das Tätigen einer zukunftsträchtigen Investition bis hin zur Bewältigung einer finanziellen Notsituation: Viele Vorhaben lassen sich nur umsetzen, wenn ausreichende Geldreserven vorhanden sind. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, besteht allerdings noch die Möglichkeit, sich die fehlenden Moneten zu leihen. Sollten darlehensbeantragende...

Erwachsene Kinder: Wie Sie Ihren volljährigen Nachwuchs in der Steuererklärung berücksichtigen
Das Erreichen des 18. Lebensjahres ist sowohl für das betreffende Geburtstagskind als auch für dessen Eltern ein außergewöhnlicher Moment. Denn während der Nachwuchs von nun an die Vorteile der Volljährigkeit auskosten darf, müssen sich Mama und Papa daran gewöhnen, dass ihr kleiner Liebling jetzt erwachsen ist. Trotz dieser Veränderungen endet die elterliche Unterstützung...

Einführung der E-Rechnungspflicht: Was sich ab 2025 für B2B-Unternehmen ändert
Für die einen ist sie ungeliebtes Neuland, für die anderen unverzichtbar: Die E-Rechnung. Doch egal, wie man zu ihr steht, schon bald werden sich viele Unternehmen mit ihr auseinandersetzen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt hierzulande nämlich eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was bei der digitalen Rechnungsstellung beachtet werden muss, haben wir im...

Nachfolgeregelung: Steuerliche Konsequenzen der Immobilienübertragung
Wenn ein Unternehmer seinen Nachlass regelt, dreht sich meist alles um die Frage, wer seinen Chefsessel übernimmt. Geht der Firmeninhaber in den Ruhestand, müssen aber nicht nur Führungsaufgaben, sondern auch Vermögenswerte auf die nächste Generation übertragen werden. Die Planung dieses Vorhabens erweist sich meist als äußerst kompliziert, da dabei zahlreiche...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
28.10.25 | Gehalt: Paarvergleich genügt für Diskriminierungsvermutung
Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Bei einer Klage genügt der hinreichend dargelegte Vergleich mit einer Person des anderen Geschlechts, um die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung zu begründen. Der Arbeitgeber muss diese widerlegen.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24) klargestellt. Eine Arbeitnehmerin begehrte von ihrem Arbeitgeber hinsichtlich mehrerer Entgeltbestandteile rückwirkend die finanzielle Gleichstellung mit bestimmten männlichen Vergleichspersonen. Sie stützte sich dabei auf Angaben in einem betriebsinternen Dashboard.
Das Landesarbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen. Die Klägerin könne sich für die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung nicht auf eine einzige Vergleichsperson des anderen Geschlechts berufen. Angesichts der Größe der männlichen Vergleichsgruppe und der Medianentgelte beider vergleichbarer Geschlechtergruppen bestehe keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung.
Keine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" nachzuweisen
Dem ist das Bundesarbeitsgericht entgegengetreten und stellte nun klar, dass es bei einer Entgeltgleichheitsklage keiner überwiegenden Wahrscheinlichkeit für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung bedarf. Dies wäre auch mit Unionsrechts unvereinbar. Für die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung genüge es vielmehr, wenn die klagende Arbeitnehmerin hinreichend darlege, dass ihr Arbeitgeber einem anderen Kollegen, der gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, ein höheres Entgelt zahlt (Paarvergleich).
Das Verfahren wurde an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, das nun prüfen muss, ob der Arbeitgeber diese Vermutung widerlegt hat.
(BAG / STB Web)
Artikel vom: 28.10.2025
27.10.25 | Viele Handwerksunternehmen nutzen Social Media
Ein Blick hinter die Kulissen auf der Baustelle, in der Bäckerei oder im Friseursalon, Erfahrungsberichte von Azubis oder 360-Grad-Aufnahmen des fertigen Produkts: Solche Beiträge finden sich typischerweise auf den Social-Media-Profilen deutscher Handwerksunternehmen. Und das auch immer häufiger.
Einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zufolge nutzt inzwischen mehr als die Hälfte der Handwerksunternehmen eine eigene Präsenz oder Werbung in sozialen Medien, um auf sich aufmerksam zu machen (56 Prozent). Vor drei Jahren waren es 40 Prozent (2022). Befragt wurden rund 500 Handwerksunternehmen in Deutschland.
Lokale Communities bevorzugt
Bevorzugt werden dabei vor allem lokale Communities wie Nebenan.de oder Nachbarschaft.net (65 Prozent) sowie Facebook (57 Prozent). Mit etwas Abstand folgen dann Instagram (38 Prozent), LinkedIn (35 Prozent) und Xing (33 Prozent). "Social Media-Plattformen bieten für das Handwerk große Chancen – nicht nur, um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, sondern auch, um gezielt Nachwuchs- und Fachkräfte anzusprechen", sagt Nastassja Hofmann, Handwerks-Expertin beim Bitkom.
Eigene Website ist Standard
Neben den sozialen Medien kommen aber auch noch andere Möglichkeiten des Online-Auftritts im Handwerk zum Einsatz: Fast jedes Unternehmen besitzt eine eigene Webseite (94 Prozent), viele haben sich außerdem in Verzeichnisse wie GelbeSeiten.de oder DasOertliche.de eintragen lassen (88 Prozent). Und auch auf Bewertungsplattformen wie Yelp oder Trustpilot sind Eintragungen von Handwerksunternehmen keine Seltenheit (40 Prozent). Um die eigenen Leistungen zu bewerben, schaltet zudem über ein Drittel Werbeanzeigen im Netz (37 Prozent), jeweils etwa 3 von 10 Unternehmen bedienen sich der Möglichkeit des E-Mail- beziehungsweise Newsletter-Marketings (32 Prozent) oder sind auf Online-Plattformen wie MyHammer, Treatwell oder Kleinanzeigen vertreten (31 Prozent).
(Bitkom / STB Web)
Artikel vom: 27.10.2025
23.10.25 | Keine Sonderabschreibung für Abriss und Neubau
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.
Die Eigentümerin eines vermieteten Einfamilienhauses entschloss sich zum Abriss des sanierungsbedürftigen, aber noch funktionsfähigen Gebäudes. Ab Juli 2020 wurde der Neubau errichtet, den sie ebenfalls vermietete. Das Finanzamt berücksichtigte die reguläre Abschreibung, lehnte jedoch die beantragte Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG ab. Die Klage vor dem Finanzgericht Köln blieb erfolglos (STB Web berichtete).
BFH bestätigt Vorinstanz
Nun wies der BFH die Revision zurück und bestätigte die Sichtweise der Vorinstanz mit Urteil vom 12.08.2025 (Az. IX R 24/24). Der Zweck der Sonderabschreibung nach § 7b EStG liege darin, Anreize für die zeitnahe Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu bieten und damit die Wohnraumknappheit zu bekämpfen. Dies folge aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes, das Teil der sogenannten Wohnraumoffensive der damaligen Bundesregierung war.
Kein zusätzlicher Bestand an Wohnungen
Der Abriss und anschließende Neubau einer Immobilie ohne Schaffung eines zusätzlichen Bestands an Wohnungen erfülle dieses Ziel nicht. Anderes könne nur gelten, wenn der Neubau in keinem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem vorherigen Abriss stehe. Im Streitfall lag ein solcher Ausnahmefall nicht vor. Denn die Klägerin hatte von Anfang an geplant, das abgerissene Einfamilienhaus durch ein neues zu ersetzen, und die Bauarbeiten folgten zeitlich unmittelbar aufeinander. Bereits 2019 stellte sie den Bauantrag, im Juni 2020 ließ sie das alte Haus abreißen und ab Juli 2020 wurde der Neubau errichtet.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 23.10.2025
21.10.25 | 325.000 Arbeitskräfte zur Bewältigung von Bürokratie
14 Prozent der Betriebe in Deutschland bewerten ihre bürokratische Belastung im Jahr 2025 als sehr hoch. 2022 lag dieser Wert noch bei 4 Prozent. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Den Ergebnissen zufolge hat jeder zehnte Betrieb in den letzten drei Jahren zudem mehr Personal eingestellt, um gesetzliche Vorgaben und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Das sind 325.000 zusätzlich eingestellte Personen, so das IAB.
Bei den Großbetrieben mit mindestens 250 Beschäftigten und den mittelgroßen Betrieben mit 50 bis 249 Beschäftigten gaben jeweils 30 Prozent an, seit 2022 zusätzliches Personal für Verwaltungsaufgaben rekrutiert zu haben. Bei den Betrieben mit 10 bis 49 Beschäftigten waren es 16 Prozent und sogar 7 Prozent der Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten haben mehr Personal eingestellt, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Produktivitätsverluste als Folge
"Der Beschäftigungszuwachs zur Bewältigung der gestiegenen Bürokratie umfasst nur einen Teil der zusätzlichen Kosten, die von den Unternehmen getragen werden müssen", sagt IAB-Forscher André Diegmann. Insgesamt würden 80 Prozent der Betriebe höhere Kosten als Folge von gestiegener Bürokratie beklagen. Dies schlage sich zum Teil in einem Verlust der Produktivität nieder, wie 55 Prozent der Betriebe berichten. Weitere 19 Prozent der Betriebe gaben Wettbewerbsnachteile an und 16 Prozent, insbesondere Großbetriebe, sehen in den gestiegenen Aufwendungen auch eine Hürde für Innovationen.
DSGVO ist häufigste Belastung
Zwei Drittel der Betriebe nennen die Datenschutzgrundverordnung als häufigste bürokratische Belastung. Mit deutlichem Abstand folgen die EU-Verordnungen zur IT-Sicherheit mit 32 Prozent sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit 14 Prozent.
Die Studie basiert auf einer regelmäßigen Betriebsbefragung. Im ersten Quartal 2025 haben über 9.000 Betriebe Angaben zu ihrer bürokratischen Belastung gemacht.
(IAB / STB Web)
Artikel vom: 21.10.2025
21.10.25 | Niedergelassene Praxen bei Digitalisierung vorn
Die Zufriedenheit mit digitalen Anwendungen im Praxisalltag ist einer aktuellen Befragung zufolge in den letzten Jahren gestiegen. Das gilt insbesondere für das elektronische Rezept (eRezept), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Arztbrief (eArztbrief).
Wie der "PraxisBarometer Digitalisierung 2025" im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt, nutzen den eArztbrief mittlerweile 87 Prozent der regelmäßig, 2018 waren es gerade einmal 13 Prozent. 78 Prozent der Praxen gaben an, die eAU im Versorgungsalltag nutzen und mit deren Umsetzung zufrieden zu sein (2024: 69 Prozent). 77 Prozent sind mit dem eRezept zufrieden (2024: 63 Prozent).
Wenige digitale Kommunikation mit Krankenhäusern
Dagegen bleibt die digitale Kommunikation mit Krankenhäusern offenbar hinter den Erwartungen zurück: Nur 12 Prozent der Praxen tauschen sich überwiegend digital mit Kliniken aus. Besonders deutlich zeigt sich dies bei Entlassbriefen: 85 Prozent der Praxen sehen darin einen hohen Nutzen, tatsächlich erhalten aber nur 15 Prozent der Praxen diese digital.
Hoher Aufwand und technische Probleme bei der ePA
Das PraxisBarometer zeigt zudem erste Erfahrungen der Niedergelassenen mit der elektronischen Patientenakte (ePA) auf. Viele Praxen bewerten einzelne Funktionen positiv, etwa die Medikationsliste, zugleich wird der mit der ePA verbundene Aufwand von einer Mehrheit als hoch eingeschätzt. Technische Probleme und Unterschiede zwischen den Praxisverwaltungssystemen (PVS) beeinflussen die Zufriedenheit zusätzlich.
Regelmäßige technische Störungen der Telematikinfrastruktur
Damit die Digitalisierung funktioniert, müssten die Rahmenbedingungen stimmen, fasst die KBV die Ergebnisse zusammen. Noch immer würden mehr als die Hälfte der Praxen von täglichen oder wöchentlichen Störungen der Telematikinfrastruktur (TI) berichten. Die Zufriedenheit der Praxen hänge zudem stark vom genutzten PVS ab. Ein Wechsel sei jedoch mit großem Aufwand verbunden.
An der repräsentativen Befragung nahmen insgesamt 1.700 Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten teil.
(KBV / STB Web)
Artikel vom: 21.10.2025
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Ein Grundsteuerbescheid ist in der Regel korrekt, auch wenn die Kosten ab 2025 deutlich gestiegen sind. In manchen Fällen kann er aber angefochten werden.
Wie Sie mögliche Fehler entdecken und was Sie dagegen unternehmen können, erläutert dieses Video.
Änderungen für Kleinunternehmer: Umsatzgrenzen, E-Rechnungspflicht und EU-Umsätze
Der Kleinunternehmerstatus ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, allem Voran an Umsatzgrenzen.
Wie sich diese ändern, inwiefern Kleinunternehmer von der E-Rechnungspflicht betroffen sind und wie man den Kleinunternehmerstatus behalten und dabei EU-weite Umsätze tätigen kann, erfahren Sie in diesem Video.
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