Es gibt viele Anlässe, bei denen ein Unternehmen oder eine Beteiligung bewertet werden muss. Neben Anlässen auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften (z. B. Verschmelzung durch Neugründung, § 2 Nr. 2 UmwG) gibt es weitere Situationen, in denen umfassende Bewertungsleistungen benötigt werden.
Wenn Sie beispielsweise ein Unternehmen kaufen bzw. verkaufen oder eine bedeutende Beteiligung eingehen wollen, liefert Ihnen eine Unternehmensbewertung eine solide Basis für Ihre Verhandlungen und ihre Entscheidungen.
Bei Unternehmensbewertungen bedienen wir uns zusammen mit unseren Kooperationspartnern gängiger Bewertungs- und Berechnungsmethoden. Welche Methode gewählt wird, hängt individuell von der Branche, in dem das Unternehmen tätig ist und dem Anlass der Bewertung ab.
Typische Anlässe sind:
Unternehmensbewertung
Die Anlässe für die Durchführung von Unternehmensbewertungen sind vielfältig. Häufig sind dies gesetzliche oder vertragliche Regelungen sowie wirtschaftliche Überlegungen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen aller Art. Also immer dann, wenn Sie ein Unternehmen oder Unternehmensanteile kaufen, verkaufen oder an die Börse bringen bzw. die Rechtsform wechseln, ist eine Unternehmensbewertung erforderlich.
Typische Anlässe für Unternehmensbewertungen sind:
- bei Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
- bei Umwandlung von Unternehmen
- bei Kapitalzuführung
- bei Eintritt und Austritt von Gesellschaftern
- bei Gesellschaftsrechtlichen Abfindungen
Unternehmensbewertungen führen wir nach anerkannten nationalen und internationalen Standards wie dem der Standard des Instituts deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW Standard) oder nach branchenüblichen Bewertungsverfahren durch. Branchenübliche Methoden werden beispielsweise bei der Bewertung von Arztpraxen oder Rechtsanwaltskanzleien eingesetzt.
Bei allen Bewertungslösungen verbinden wir langjährige Erfahrung und Branchenkenntnis mit umfangreichem und aktuellem Fachwissen im Zivil-, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie gängiger Bewertungspraxis. Den Umfang des Bewertungsauftrags passen wir – soweit zulässig – anlass- und zweckorientiert dem individuellen Beratungsauftrag an.
Bewertung bei Kapitalzuführung
Unternehmen, die eine Kapitalerhöhung durchführen, um Ihre Eigenkapitalbasis zu verbreitern, befinden sich im Allgemeinen in einer wirtschaftlich stabilen Situation.
Hiervon ist eine Kapitalzuführung abzugrenzen, bei der dem Unternehmen in der Regel vom Staat oder von einem dafür vorgesehenen Fonds, der von der Politik geschaffen wurde, Geld zugeschossen wird. Bei einer Kapitalzuführung handelt es sich i.d.R. um Maßnahmen zur Rettung eines Unternehmens.
Es ist das Ziel, dass das Unternehmen mit dem durch die Kapitalzuführung erhaltenen Kapital eine normale Geschäftstätigkeit absichert oder wieder herstellt, um die finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen. Bei einer Kapitalzuführung handelt es sich nicht um einen Kredit.
Es werden üblicherweise keine Zinsen für die Kapitalzuführung vom Staat berechnet, und die Rückzahlungsbedingungen sind sehr flexibel gestaltet. Das Kapital muss zumeist erst bei Erreichen verschiedener Rahmenbedingungen zurückgezahlt werden und wird in einigen Fällen auch ganz oder teilweise erlassen.
Um eine Kapitalzuführung zu erhalten, müssen die angeschlagenen Unternehmen mit einem nachvollziehbaren Business Plan belegen, wie sie das Unternehmen wieder in den positiven Bereich führen wollen. An diesen Businessplan muss sich das Unternehmen dann auch genau halten.
Auch in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten stehen wir beratend und begleitend zur Seite und führen neben der betriebswirtschaftlichen Beratung die notwendigen Bewertungen durch.
Ein- und Austritt von Gesellschaftern
Ein- und Austritte von Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder einer GmbH können unterschiedlich ausgestaltet werden. Bei der Ausgestaltung sind die damit verbundenen handels- und steuerrechtlichen Auswirkungen zu beachten.
Ein wichtiges Thema ist dabei die etwaige Aufdeckung stiller Reserven, die versteuert werden müssen. Allerdings besteht, gemäß § 24 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht, die Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert und somit ohne Gewinnauswirkung fortzuführen. Hier besteht steuerlicher Beratungsbedarf.
Bei sämtlichen Transaktionen, die auf Ihrer eigenen, unternehmerischen Initiative beruhen und den Ein- bzw. Austritt eines Gesellschafters betreffen, begleiten wir Sie als erfahrener Berater vollumfänglich. Dies umfasst sowohl die Verhandlungen, als auch die steuerliche und rechtliche Strukturierung sowie die Durchführung Fall- und Anlassspezifisch geeigneter Bewertungsverfahren. Diese reichen von einer vereinfachten Wertermittlung bis zu einem “gerichtsfesten“ vollumfänglichen Wertgutachten nach IDW S1 (Standards des Institutes für Wirtschaftsprüfer).
Die Art und der Umfang der Bewertung sind dabei auf Ihre Erfordernisse abgestimmt. Über die Ergebnisse der Bewertung berichten wir Ihnen in verständlicher, transparenter Form und bieten Ihnen so eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.
Gesellschaftsrechtliche Abfindungen
Wenn in die Rechte eines Gesellschafters eingegriffen wird bzw. diese Rechte eine Änderung erfahren, haben der betroffene Gesellschafter bzw. seine Rechtsnachfolger einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Wertes der Beteiligung.
Einige Bewertungsanlässe ergeben sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Hierzu gehören zum Beispiel folgende Situationen:
- Kündigung einer Gesellschafterstellung in einer Personengesellschaft (gesetzliches Austritts- bzw. Kündigungsrecht)
- Tod eines Mitgesellschafters und Abfindung der Erben
- Einziehung der Anteile eines GmbH Gesellschafters
- Verschmelzung von Publikumsgesellschaften
- Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages
- Ausschluss von Aktionären (Squeeze-out)
Andere Bewertungsanlässe ergeben sich aufgrund von Vereinbarungen, die beispielsweise im Gesellschaftervertrag getroffen wurden.
Für die einzelnen Bewertungsanlässe sind verschiedene Bewertungsverfahren angemessen, die teilweise vom Gesetzgeber vorgegeben werden.
Unsere Leistungen:
- Ermittlung von Unternehmens- und Beteiligungswerten für alle Rechtsformen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Reglungen und der Rechtsprechung
- Analyse und Berücksichtigung der steuerlichen Folgen der gesellschaftsrechtlichen Abfindung
- Erstellung von Gutachten für außergerichtliche Auseinandersetzungen
Beteiligungsbewertung
Für Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses muss untersucht werden, ob im Vergleich zu dem Buchwert ein niedrigerer Wertansatz der Beteiligung in Betracht kommt.
Hierfür bewerten wir die Beteiligungen oder sonstigen Unternehmensanteile nach den Standards des Institutes für Wirtschaftsprüfer (IDW RS HFA 10).
Über die Ergebnisse der Bewertung berichten wir Ihnen in verständlicher, transparenter Form und bieten Ihnen so eine verlässliche Informationsbasis für künftig anstehende Entscheidungen.
Ihr Ansprechpartner:
Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)
Telefon: +49 281 / 33 99 33
E-Mail: