Bei der Rechtsformwahl, bei der Ausgestaltung von Gesellschafts- und Anstellungsverträgen sowie bei Kapitalmaßnahmen und Umstrukturierungen ist eine Vielzahl rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Aspekte zu beachten.

Neben der Gestaltungsberatung vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch bei der Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern und Gesellschaftsorganen. Auch bei der Nachfolgeplanung sind wir neben den gesellschaftsrechtlichen auch für die erbrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen Ihr kompetenter Ratgeber.

Wir bieten Ihnen auf den Einzelfall ausgerichtete interdisziplinär erarbeitete Lösungen an. Wir beraten Sie fachkundig und individuell im Gesellschaftsrecht von der Gründung einer Gesellschaft über die gesellschaftsrechtliche Strukturierung, bei allen Formen von Kapitalmaßnahmen und Umstrukturierungen sowie bei der optimierenden Gestaltung von Anstellungsverträgen.

 

Unsere Leistungen im Bereich Gesellschaftsrecht für Sie:

Gesellschaftsgründung

Wenn Sie allein oder zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen ein neues Unternehmen gründen wollen, stehen Sie vor der Frage, in welcher Rechtsform das neue Unternehmen betrieben werden soll.

Sofern Sie das Unternehmen mit mehreren Personen gründen wollen, handelt es sich um eine Gesellschaftsgründung; bei einer GmbH besteht allerdings der Sonderfall, dass diese auch mit einer einzigen Person gegründet werden kann.

 

Das Gesetz sieht, eine Reihe unterschiedlicher Gesellschafts- und Rechtsformen vor, die sich jedoch in vielerlei Hinsicht unterscheiden und zwar bezüglich

  • der persönlichen Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens,
  • der zwingend erforderlichen Kapitalausstattung,
  • der Pflicht zur Veröffentlichung von Rechnungslegungsunterlagen,
  • den Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Unternehmensverfassung,
  • den Gründungskosten und dauernde Folgekosten,
  • der Außenwirkung sowie insbesondere
  • der Besteuerung des Unternehmens und seiner Inhaber.

 

Nur auf die wenigsten Vorhaben passen verschiedene Gesellschaftsformen gleich gut. Wir beraten Sie daher umfassend in betriebswirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht. Wir helfen Ihnen mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz die für Ihre konkreten Vorgaben und Ziele zweckmäßigste Gesellschaftsform zu finden, so dass einer erfolgreichen Gesellschaftsgründung nichts mehr im Wege steht.

Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

Die hohe Bedeutung eines guten, individuell auf die jeweilige Gesellschaft abgestimmten Gesellschaftsvertrags wird in der Praxis leider von vielen unterschätzt.

Vor allem bei Gesellschaften, an den mehrere Personen beteiligt sind, sollten die Partner genau klären, was sie voneinander wollen. Damit kein Raum für Missverständnisse bleibt, ist es wichtig, wechselseitige Interessen vertraglich zu regeln. Standardgesellschaftsverträge decken in der Regel die individuelle Interessenlage nicht vollumfänglich ab.

Ein Gesellschaftsvertrag bestimmt das unternehmerische Tätigkeitsfeld und regelt die Beziehungen unter den Gesellschaftern. Hierzu gehören Vertretungsbefugnisse, Mehrheiten für Gesellschafterbeschlüsse, Minderheitenrechte oder auch die Gewinnausschüttung.

Gesellschaftsverträge sind auf längere Laufzeiten ausgelegt. Es müssen daher einerseits gegenwärtige Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt und andererseits zukünftige Ereignisse und Veränderungen antizipiert werden.

Bei bestehenden Gesellschaften empfehlen wir bei Veränderungen im Gesellschafterkreis den Gesellschaftsvertrag zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren . So können Streitigkeiten unter Gesellschaftern und Inhabern von Unternehmen schon im Vorwege verhindert werden. Derartige Streitigkeiten lähmen die Unternehmensentwicklung und können eine Gesellschaft, die eigentlich wirtschaftlich gesund ist, in Schieflage bringen.

Wir helfen Ihnen, eine für Sie und Ihre individuellen Ziele möglichst vorteilhafte Vertragsgestaltung zu erreichen und so Ihre rechtliche Position optimal abzusichern.

Kapitalmaßnahmen

Kapitalmaßnahmen gehören zu den wichtigen Mitteln zur Finanzierung eines Unternehmens: Neben Kapitalerhöhungen (z.B. Barkapitalerhöhung, Sachkapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital oder Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) sind die Platzierung von Wertpapieren oder die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen weitere Beispiele.

Bei Kapitalmaßnahmen kommt es neben einer fundierten rechtlichen Beratung oftmals auf Schnelligkeit an, da beispielsweise Kapitalerhöhungen bei Kapitalgesellschaften erst mit Eintragung ins Handelsregister wirksam werden.

Wir von Kalthoff & Kollegen beraten und begleiten Sie bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen sowie bei der Entwicklung einer optimalen Rechts- und Steuergestaltung. Zu unseren Tätigkeiten gehören die Vorbereitung der entsprechenden Beschlussfassungen nebst Anpassungen des Gesellschaftsvertrags/der Satzung und die Beantragung einer Eintragung im Handelsregister.

Umstrukturierungen

Der Lebenszyklus eines Unternehmens ist geprägt vom Wandel. Beispiele für derartige Meilensteine sind:

  • Unternehmenskäufe oder Umstrukturierungen in Form von Verschmelzungen, Spaltungen oder Rechtsformwechsel ,
  • Kooperationen mit Dritten, Unternehmensübernahmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die Expansionsplänen den Weg bereiten sollen,
  • der Verkauf von Geschäftsfeldern oder Unternehmensbereichen sowie
  • sonstige Unternehmensumstrukturierungen wie der Verkauf und die Übertragung von Vermögensgegenständen als „Asset Deal“, die Einbringung von Vermögensgegen-ständen als Sacheinlage, Anwachsung im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Realteilung einer Personengesellschaft.

 

Derartige Umstrukturierungen bedürfen einer planvollen Vorbereitung. Eine rechtliche Beratung und Begleitung bei diesen Umstrukturierungen umfasst insbesondere die Vorbereitung erforderlicher Beschlussfassungen, die Erstellung und Verhandlung von Verträgen und die rechtliche Beratung im Hinblick auf die Erfüllung von Berichtspflichten und mögliche erforderliche Prüfungen.

Der ganzheitliche Beratungsansatz von Kalthoff & Kollegen steht auch hier im Zentrum. Eine tragfähige gesellschaftsrechtliche Beratung muss die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten (vor allem mit dem Steuerrecht) stets mit berücksichtigen. Wir stehen Ihnen in allen Phasen einer Umstrukturierung zur Seite, von der Erarbeitung der Idee bis zur Integration der neu geschaffenen Strukturen in Ihr Unternehmen.

Optimierung von Anstellungsverträgen

Beim Aushandeln von Arbeitsverträgen für Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und für Vorstände einer Aktiengesellschaft (AG) sind einige Besonderheiten zu beachten, die sich aus der rechtlichen Stellung des Geschäftsführers bzw. des Vorstands ergeben. Es ist dabei immer zwischen dem Anstellungsvertrag und der Organstellung als Geschäftsführer oder Vorstand zu unterscheiden.

Der schuldrechtliche Anstellungsvertrag des Organs einer Gesellschaft unterscheidet sich inhaltlich nicht wesentlich von normalen Arbeitsverträgen. Wie jeder Arbeitsvertrag regelt der Anstellungs- bzw. Dienstvertrag eines Organs grundsätzlich die Laufzeit des Vertrages bzw. die Kündigungsfrist, die Höhe der Vergütung, den Dienstwagen, Urlaubsansprüche, Vergütungsfortzahlungen im Krankheitsfall, Pensionszusagen, Wettbewerbsverbote und den Inhalt der Tätigkeit.

Dennoch muss gerade bei Anstellungsverträgen für Geschäftsführer oder Vorstände immer sorgfältig vorgegangen werden, da bei diesen Anstellungsverträgen in der Regel die Schutzvorschriften des Arbeitsrechtes (Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung etc.) nicht anwendbar sind. Fehler bzw. Ungenauigkeiten im Anstellungsvertrag können für die Geschäftsführer bzw. Vorstände existenzbedrohend sein.

Um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine genaue Definition der Aufgaben und Vertretungsverhältnisse. Dazu gehören insbesondere Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrates.

Wir beraten die Vertragspartner beim Aushandeln und bei der Optimierung von Anstellungsverträgen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch, sofern bereits ein Vertrag geschlossen wurde. Je nach Interessenlage treten wir dabei im Hintergrund auf, sofern das Verhältnis zwischen unserem Mandanten und der Gegenseite angespannt ist.

 

David Höing - Rechtsanwalt

Ihr Ansprechpartner:

David Höing
Rechtsanwalt

Telefon: +49 2064 / 41 20 0
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