Ganz gleich, ob es um die Durchsetzung von komplexen Rechtsfragen im Veranlagungs-, Erhebungs- und Rechtsbehelfsverfahren oder die Vertretung in Steuerstrafsachen geht, wir unterstützen Sie bei schwierigen Sachverhalten und übernehmen Ihre Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.
Wir beraten und begleiten Sie bei:
Führung von Rechtsbehelfen vor den Finanzbehörden
Alle Jahre wieder kommt es zu Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden, da bei den eingereichten Steuererklärungen nicht alle Sachverhalte anerkannt oder anders bewertet werden.
Wir überprüfen Ihre Steuerbescheide mit unseren internen Berechnungen. Bei Abweichungen prüfen wir, ob ein Rechtsbehelf wie beispielsweise ein Einspruch sinnvoll ist und legen diesen bei Bedarf beim Finanzamt per Fax ein. Wichtig ist dabei, dass der Einspruch bei einer ungerechtfertigt erscheinenden steuerlichen Veranlagung fristgerecht erfolgt. Wir sorgen dafür – versprochen.
Wenn es keine Abweichungen gibt, übermitteln wir Ihnen per Post oder Mail die Information über die nun final zu entrichtende Nachzahlung oder Erstattung. Kosten für die Überprüfung von Steuerbescheiden werden Ihnen in der Regel mit der Erstellung der nächsten Steuererklärung in einer gesonderten Position berechnet.
Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren
Ist der Einspruch gegen einen Steuerbescheid nicht erfolgreich, kann die Entscheidung der Finanzbehörde mit einer Klage vor dem Finanzgericht nochmals überprüft werden. Sie haben so die Möglichkeit einer weiteren und vor allem objektiven Beurteilung seines individuellen Steuer-Sachverhalts. Anders als im Einspruchsverfahren entscheidet nicht die Behörde, die schon den Steuerbescheid erlassen hat, sondern ein neutrales, unabhängiges Gericht. Bei der Klage vor dem Finanzgericht ist neben verschiedenen rechtlichen und prozessualen Besonderheiten vor allem die Einhaltung der Klagefrist zu beachten.
Wir unterstützen Sie bei schwierigen Sachverhalten und übernehmen Ihre Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten in finanzgerichtlichen Verfahren.
In Steuerrechtsfragen vermeiden wir aussichtslose Auseinandersetzungen und verfolgen grundsätzlich einen eher kooperativen und ausgleichenden Ansatz, um Ihre Interessen zu verfolgen.
Wir scheuen uns jedoch nicht davor, im Einzelfall die Interessen unserer Mandanten auch vor den Finanzgerichten zu vertreten, wenn dies notwendig und sinnvoll erscheint.
Betreuung von Betriebsprüfungen
Nahezu jedes Unternehmen unterliegt der steuerlichen Betriebsprüfung. Während Großbetriebe im Regelfall Anschlussprüfungen unterliegen, erfolgt die Betriebsprüfung bei kleineren und mittleren Unternehmen in mehr oder weniger unregelmäßigen Prüfungsabständen, teilweise auch anlassbezogen, wie z.B. bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung.
Unsere Beobachtungen und unser stetige Dialog mit den Finanzbehörden zeigen deutlich, dass die Finanzbehörden Anstrengungen unternehmen, die Häufigkeit der Prüfungen schon mittelfristig erheblich anzuheben.
Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen und insbesondere im Hinblick auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), stehen den Betriebsprüfern sehr weitgehende Auskunftsrechte und –möglichkeiten zur Verfügung. Daher ist eine gute Prüfungsvorbereitung unerlässlich.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen durch das Finanzamt, die Deutsche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaften. Die Prüfungen finden auf Wunsch in unseren Räumen statt.
Stehen Steuerfahndungsprüfungen an oder wurde bereits das Steuerstrafverfahren eingeleitet, stehen Ihnen unsere Spezialisten selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Ansprechpartner:
Silke Hetkamp
Diplom-Kauffrau
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Telefon: +49 281 / 33 99 33
E-Mail: