Jedes Unternehmen muss einen Jahresabschluss erstellen. Je nach Größe und Rechtsform genügt eine Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) oder es muss eine Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden. Kapitalgesellschaften ergänzen die eine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung um einen Anhang und ggf. um einen Lagebericht.

Der Jahresabschluss bildet den rechnerischen Abschluss des Geschäftsjahres, informiert über die wirtschaftliche Lage und bildet die Basis für die Besteuerung und die Gewinnverteilung in Ihrem Unternehmen.

Aus dieser Doppelfunktion als Dokumentations- und Informationsinstrument ergeben sich unterschiedliche Zielsetzungen, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu beachten sind:
Für das Finanzamt soll er einen möglichst geringen Gewinn ausweisen, für die Bank ein möglichst gutes Ergebnis. Wettbewerber und Kunden sollen möglichst wenige Informationen erhalten, der Unternehmensinhaber und die Anteilseigner benötigen dagegen eine breite Informationsbasis.
Diese Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen, ist die Aufgabe einer guten Steuerberatung.

 

Unsere Leistungen im Bereich Jahresabschlusserstellung:

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gem. § 4 Abs. 3 EStG ist eine einfache Art, den laufenden Gewinn eines Geschäftsjahres zu ermitteln. Dabei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben unter Berücksichtigung des Zufluss- und Abflussprinzips gegenübergestellt.

Doch nicht jeder darf seinen steuerpflichtigen Gewinn mit Hilfe dieser Methode ermitteln. Die Einnahmenüberschussrechnung ist für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler gedacht. Grundsätzlich können Sie Ihren Gewinn über die Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind nicht im Handelsregister eingetragen,
  • Ihr Betrieb hat einen Jahresumsatz von unter 600.000 Euro,
  • Ihr Betrieb weist einen Jahresgewinn von unter 60.000 Euro aus und
  • Sie führen nicht freiwillig Bücher.

 

Überschreitet Ihr Betrieb die oben genannten Grenzen, erhalten Sie Post vom Finanzamt, die Sie über den anstehenden Wechsel zur Bilanzierung informiert.

Die Einnahmenüberschussrechnung bietet einen Gestaltungsspielraum, weil Sie bis zu einem gewissen Umfang Einfluss auf den Zu- und Abfluss von Zahlungen und damit auch auf das Jahresergebnis nehmen können.

Wir erstellen Ihre Einnahmeüberschussrechnung mit ergänzenden Unterlagen und beraten Sie in damit im Zusammenhang stehenden steuerrechtlichen Fragen. Zudem überwachen wir Ihre Unternehmensentwicklung und warnen Sie – lange vor dem Finanzamt – über den anstehenden Wechsel zur Bilanzierung, sodass Ihnen mehr Zeit bleibt, sich auf die anstehenden Veränderungen und ergänzenden Pflichten einzustellen. Sollte vielleicht ein freiwilliger Wechsel zur Bilanzierung wirtschaftlich sinnvoll sein um beispielsweise Kosten vorzeitig in Abzug zu bringen, haben wir auch diesen Aspekt im Auge und besprechen mit Ihnen möglich Lösungswege.

Handelsbilanz und Steuerbilanz

Die Handelsbilanz hat insbesondere den Informationszweck für Gesellschafter, Banken und Geschäftskunden zur Aufgabe. Die Steuerbilanz ist hingegen für Zwecke der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen maßgebend.

Bei der Bilanzierung werden die Einnahmen und Ausgaben verursachungsgerecht der korrekten Periode zugeordnet. Es wird so der Gewinn ausgewiesen, der im jeweiligen Zeitraum erwirtschaftet wird.

Die meisten unserer Mandanten wünschen die Erstellung einer Einheitsbilanz (Handelsbilanz entspricht der Steuerbilanz). Der Grund ist einfach: ist keine separate Steuerbilanz zu erstellen, entfällt für uns der damit verbundene Aufwand. Für unsere Mandanten wird es dadurch günstiger. Spätestens seit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) kommt es jedoch für viele Unternehmen zu Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Dies führt dann dazu, dass seit dem Jahr 2010 vielfach zwei Bilanzen erstellt werden müssen.

Einige wichtige Abweichungen ergeben sich beispielhaft bei der Abzinsung von Rückstellungen, dem Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und latenten Steuern aus der Inanspruchnahmen von Investitionsabzugsbeträgen.

Durch ständige interne und externe Weiterbildungen sind wir auf die vom Gesetzgeber vorgegebenen Herausforderungen bestens vorbereitet und werden Ihre Bilanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung unserer hohen Qualitätsanforderungen für Sie erstellen.

Dabei ist der optimalen Ausnutzung von handels- und steuerrechtlichen Wahlrechten im Sinne der mit Ihnen abgestimmten bilanzpolitischen Vorgaben höchste Priorität beizumessen.

 

Zum Katalog der gesetzlich geforderten und freiwillig gewünschten Jahresabschlüsse zählen wir unter anderem:

  • Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang) für alle Gesellschaftsformen gemäß Handels- oder Steuerrecht.
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit (fassenden) Plausibilitätsbeurteilungen (vor allem gemäß § 18 KWG)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen für Zwecke der digitalen Offenlegung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Anhang und Lagebericht
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Sonderbilanzen, Liquidationsbilanzen und Auseinandersetzungsbilanzen
  • Erstellung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen für Mitunternehmer einer Personengesellschaft (oHG, KG, GmbH & Co. KG)

Offenlegung

Das Handelsgesetzbuch (HGB) sieht für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter die Verpflichtung vor, die Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen. Dieselbe Notwendigkeit ergibt sich für besonders große Personengesellschaften und Einzelkaufleute nach dem Publizitätsgesetz. Wer seiner Offenlegungspflicht nicht bzw. nicht rechtzeitig nachkommt oder unvollständig seine Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger einreicht, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren rechnen. Es drohen dann Ordnungsgelder zwischen € 2.500 bis € 25.000.

Der Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt von bestimmten Größenmerkmalen des Unternehmens ab. Zusammen mit unseren Mandanten überlegen und entscheiden wir, in welchem Umfang Offenlegungserleichterungen in Anspruch genommen werden sollen, dieses immer unter dem Blickwinkel, dass der offengelegte Jahresabschluss und ggf. Lagebericht für jedermann, also auch für Kunden, Lieferanten und Wettbewerber online einsehbar ist.

Wir bereiten den Jahresabschluss für die Offenlegung im vorgeschriebenen Format vor, der - soweit von unseren Mandanten gewünscht - den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht und keine weiteren darüberhinausgehende Angaben enthält. In Absprache mit Ihnen legen wir den Zeitpunkt fest, wann die Daten im elektronischen Bundesanzeiger innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Frist, also spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, offengelegt werden sollen. Über einen direkten Zugang zum elektronischen Bundesanzeiger übermitteln wir anschließend die Daten.

Unternehmensreport / Ratingoptimierende Beratung

Nur wer sich bewusst mit der Zukunft auseinandersetzt, kann wirtschaftlich erfolgreich sein. Der Unternehmenserfolg ist immer ein Zusammenspiel vieler Faktoren, die effektiv aufeinander abgestimmt werden müssen. Planerische Übersicht und betriebswirtschaftliche Steuerung sind dabei immer die Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung.

Gerade mittelständische Unternehmen bekommen den verschärften Wettbewerb, das Verhältnis Eigenkapital und Kreditkonditionen, sowie den Zwang zu immer stärkerer Rationalisierung zu spüren. Daher bedarf es neben einer optimalen Planung, Umsetzung und einer laufenden Kontrolle eines guten Reportings, das sowohl die vergangenheitsbezogenen als auch die zukünftigen Aussichten aussagekräftig darstellt.

 

Im Rahmen unserer Unternehmensanalyse, beurteilen wir die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens aus verschiedenen Blickwinkeln. Zielgerichtet für Kreditgespräche bereiten wir Ihre Jahresabschlussdaten nach den Schemata der Geschäftsbanken auf. Sie erhalten neben den bankenspezifisch aufbereiteten Bilanz- und GuV-Daten und der Insolvenzprognose für die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit Ihres Unternehmens auch Branchenvergleichszahlen der Deutschen Bundesbank. Diese werden den Zahlen Ihres Unternehmens gegenübergestellt und ermöglichen so eine bessere Vergleichbarkeit zur Branche und damit zur Einschätzung Ihrer wirtschaftlichen Situation. Wir analysieren die ratingbestimmenden Faktoren und geben Handlungsempfehlungen zur Optimierung Ihrer Kreditwürdigkeit. Neben besseren Konditionen werden individuelle und zielgerichtete Ansatzpunkte zur Verbesserung des Unternehmens ersichtlich.

Sie befinden sich damit „auf Augenhöhe“ mit den Banken.

 

Unsere Leistungen aus dem Bereich Unternehmensreport / Ratingoptimierende Beratung:

  • Analyse der letzten fünf Jahresabschlüsse Ihres Unternehmens
  • Benchmarking-Vergleich mit Vertretern Ihrer Branche
  • Ermittlung der Ratingklassen Ihres Unternehmens und ihrer Entwicklung
  • Analyse und Optimierung der ratingbestimmten Faktoren
  • Ermittlung einer 3-Jahresprognose auf der Basis des letzten Jahresabschlusses
  • Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem Ertragswertverfahren.
  • Sofern gewünscht zusätzliche Planrechnungen, Berechnung von Investitionen und Finanzierungsalternativen

E-Bilanz

Nach der nationalen E-Government Strategie ist es vorgesehen, dass zur Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und Verwaltung diese möglichst vollständig elektronisch umgesetzt und unterstützt werden. Bund und Länder schaffen zu diesem Zweck die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine Nutzung elektronischer Verfahren. Durch standardisierte und möglichst offene Schnittstellen wird für alle am Verfahren Beteiligten eine hohe Wirtschaftlichkeit sichergestellt.

Unter dem Motto „Elektronik statt Papier!“ verfolgen die im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes eingeführten Maßnahmen daher das Ziel, die vollelektronische Unternehmensteuererklärung als Regelverfahren der Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung zu etablieren. Hierzu gehört auch, dass die Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für die entsprechenden Wirtschaftsjahre elektronisch übermittelt werden. Die Papierform, die oft sehr umfangreich sein kann, wird dadurch entbehrlich, so dass hierdurch neben einer Kostenersparnis (z.B. Papierverbrauch und -transport) auch eine Zeitersparnis wegen der nunmehr elektronisch vorhandenen Änderungsmöglichkeiten erreicht werden kann.

Betroffen sind alle Betriebe, die ihren Gewinn auf Grundlage einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln. Diese Norm gilt rechtsform- und größenunabhängig, also für kleine und mittlere Unternehmen genauso wie für Großunternehmen.

Der Gesetzgeber strebt damit eine Optimierung der Abläufe zwischen Unternehmen und der Steuerverwaltung sowie eine Vereinfachung und Effizienzsteigerung in den Finanzämtern an.

Für bilanzierende Unternehmen macht die Beachtung der E-Bilanz-Vorschriften Anpassungen bei der Finanzbuchführung und der IT-Konfiguration notwendig.

Vor der Übertragung an das Finanzamt müssen alle steuerrelevanten Daten in die elektronische Form XBRL transferiert werden. Durch dieses standardisierte Format werden die Mehrfacherfassung von Daten und Übertragungsfehler vermieden. Des Weiteren sind die Daten nach einer festgelegten Struktur, der sog. Taxonomie, zu übermitteln. Dabei handelt es sich um ein System von ca. 500 Kennziffern, einschließlich ca. 200 Pflichtfeldern, in die künftig jede Bilanz zur Versendung aufzugliedern ist.

Wir empfehlen unseren selbstbuchenden Unternehmern zu prüfen, inwieweit die interne Buchhaltung den neuen Anforderungen gerecht wird und entsprechende Anpassungen veranlassen. Für die Praxis bedeutet es, dass die laufende Buchhaltung bereits das Kennziffernsystem der E-Bilanz berücksichtigen sollte. Geschieht dies nicht oder nur unzureichend, werden die vorgeschriebenen Übermittlungen an die Finanzverwaltung möglicherweise fehlerhaft oder nicht möglich sein.

Wir weisen unsere Mandanten frühzeitig auf diese Aspekte hin und geben Handlungsempfehlungen, die auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind.

 

Silke Hetkamp - Diplom-Kauffrau<br>Team Jahresabschluss<br>und Steuererklärung

Ihr Ansprechpartner:

Silke Hetkamp
Diplom-Kauffrau
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung

Telefon: +49 281 / 33 99 33
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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