Zahlungsunfähigkeit und der Gang zum Insolvenzgericht sind gefürchtete Tiefpunkte im Lebenszyklus eines Unternehmens. Es muss jedoch nicht das endgültige Aus bedeuten. Durch eine rechtzeitig eingeleitete Sanierung und Insolvenzberatung kann es einen Neuanfang geben. Wichtig ist es, sich die Schieflage des eigenen Unternehmens einzugestehen und schon bei den ersten Zeichen externen Sachverstand ins Haus zu holen.

Bei einer Sanierung und Insolvenzberatung geht unsere Tätigkeit über eine klassische rechtliche Beratung hinaus.

Kalthoff & Kollegen begleitet und unterstützt interdisziplinär und fachübergreifend den gesamten Sanierungsprozess. Sie profitieren von unserer Kompetenz und Erfahrung und erhalten ein professionelles Krisenmanagement, das speziell auf mittelständische Unternehmen zugeschnitten ist.


Unsere Sanierung und Insolvenzberatung verläuft grundsätzlich in drei Stufen:

  • Analyse der Sanierungsfähigkeit: Wir prüfen als erstes, ob und wie das kriselnde Unternehmen wieder wettbewerbsfähig gemacht werden kann. Dabei werden die Krisenursachen sowie bestehende Potentiale des Unternehmens erfasst und bewertet. Die Ergebnisse schlagen sich in einem tragfähigen Sanierungskonzept nieder, das die Sanierungsziele und geeignete Sanierungsmaßnahmen umfasst.
  • Finanzwirtschaftliche Sanierung: Zur kurzfristigen Stabilisierung muss zunächst die Liquiditätssituation verbessert und Insolvenzgründe vermieden werden. Als Maßnahmen kommen u. a. in Betracht: der Verkauf von Vermögenswerten, Tilgungsstreckungen, die Aufnahme neuer Kredite, Rangrücktritte, Forderungsverzichte oder Kapitalerhöhungen.
  • Leistungswirtschaftliche Sanierung: im Anschluss an die kurzfristige Stabilisierung des Unternehmens muss ein langfristiges Maßnahmenpaket greifen, um das kriselnde Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Beispiele sind hierfür eine Reorganisation von Produktions- und Beschaffungsprozessen, eine Refinanzierung und Neufinanzierung, ein verbessertes Kostenmanagement sowie Produkt- und Marketingverbesserungen.

 

Sofern eine Sanierungsfähigkeit gegeben ist, aber das Unternehmen bereits zahlungsunfähig ist, bietet ein Insolvenzplanverfahren das notwendige rechtliche Umfeld für eine Sanierung.

 

Unsere Leistungen im Bereich Sanierung und Insolvenzberatung für Sie:

Verhandlung mit Gläubigern

Ein drohendes Insolvenzverfahren ist sowohl für den Schuldner als auch die Gläubiger eine unangenehme Situation, bei der alle Beteiligten verlieren. Es kann es daher auch für die Gläubiger interessant sein, anstatt eines drohenden Insolvenzverfahrens einen Vergleich zur Vermeidung einer Insolvenz zu schließen.

Wesentliches Element für den Erfolg bei der Restrukturierung von Verbindlichkeiten ist der richtige Umgang mit den Gläubigern. Gläubigerverhandlungen sollten von einem Fachmann geführt werden, der die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Restrukturierung transparent und überzeugend darstellen kann. Ziel ist es, dass die Gläubiger dem Verhandlungspartner und seiner Darstellung vertrauen und der vorgeschlagenen Lösung zustimmen. Gläubiger werden sich in der Regel nur auf Angebote einlassen, wenn sie höhere Quoten auf ihre Forderungen bekommen als in einem eventuellen Insolvenzverfahren.

Wir bereiten Verhandlungen mit Gläubigern vor und führen diese durch. Auf Basis des Sanierungskonzeptes erarbeiten wir ein stichhaltiges Finanzierungskonzept. Es unterscheidet Gläubigergruppen nach Besicherung und Bedeutung und enthält Vorschläge über die jeweiligen Sanierungsbeiträge und Restrukturierungen. Da Hausbanken häufig mit privaten Bürgschaften gesichert sind, müssen sie dabei besonders berücksichtigt werden.

Bei jeder Sanierungsvariante müssen Verhandlungen mit den Gläubigern des Unternehmens geführt werden. Die Zustimmung zu verschiedenen Maßnahmen wie Betriebsabspaltungen und Ausgründungen ist notwendig, um Haftungsüberleitungen und etwaige Möglichkeiten einer Anfechtung für die neu gebildeten Unternehmensstrukturen auszuschließen. Den Verhandlungen mit den Gläubigern kommt daher eine wichtige Rolle in der Sanierung zu. Viele Sanierungsvarianten können nur mit Zustimmung bzw. Duldung der Gläubiger erfolgreich umgesetzt werden.

Insolvenzrechtliche Beratung von Geschäftsführern und Anteilseignern

Vielen Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften sind die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftungsgefahren aus ihrer geschäftsführenden Tätigkeit nicht in vollem Umfang bewusst. Die Risiken der Geschäftsführung steigen in der Krise und der Insolvenz nochmals drastisch an. Der Geschäftsführer einer GmbH kann beispielsweise im Insolvenzfall sowohl Ansprüchen der Gesellschaft / der Insolvenzmasse als auch gleichzeitig direkten Ansprüchen der Gesellschaftsgläubiger ausgesetzt sein.

Wir von Kalthoff & Kollegen beraten Geschäftsführer mit welchen Maßnahmen Haftungstatbestände vermieden werden können. Am besten sollte diese Beratung präventiv und nicht erst nach Eintritt einer Krisensituation erfolgen.

Wir vertreten auch die Interessen von Anteilseignern gegenüber Geschäftsführern, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Als Stichpunkte wäre hier die Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer, nicht abgeführte Sozialabgaben und nicht abgeführte Umsatzsteuer zu nennen. Weitere Haftungstatbestände sind beispielsweise Bestellungen, die nicht sicher bezahlt werden können, nicht vollständig oder zu spät erstellte Buchführung oder Bilanzen sowie die Haftung für nicht oder zu spät gestellte Insolvenzanträge.

Unternehmenserwerb aus der Insolvenz

Der Kauf oder der Verkauf eines Unternehmens ist eine komplexe Angelegenheit. Die Komplexität steigt, wenn ein Unternehmenserwerb in der Krise oder aus der Insolvenz heraus stattfinden soll.

Der Kauf eines Unternehmens in der Krise oder aus der Insolvenz lockt mit einem günstigen Kaufpreis, birgt aber gleichzeitig eine Vielzahl zusätzlicher Haftungs- und Verfahrensrisiken. Sie erfordert zum Teil andere strategische Überlegungen und eine schnellere Prozessführung, die sowohl vom Erwerber als auch vom Veräußerer zu berücksichtigen sind.

In jedem Fall sollte der Käufer vor dem Unternehmenskauf das Unternehmen anhand verschiedener betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte prüfen (lassen).

Wir unterstützen Sie beim erforderlichen Due Diligence Prozess und beraten Sie fundiert über die haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen einzelner Gestaltungsmöglichkeiten beim Erwerb von Unternehmen oder Vermögensteilen in der Unternehmenskrise oder aus der Insolvenz.

Wir wissen aufgrund unserer Erfahrung, wo die Knackpunkte liegen und welche Besonderheiten bei Planung und Durchführung entscheidend sein können, damit Ihre individuellen Zielvorgaben erreicht werden.

 

David Höing - Rechtsanwalt

Ihr Ansprechpartner:

David Höing
Rechtsanwalt

Telefon: +49 2064 / 41 20 0
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