24.02.26 | Stimmung unter Startups durchwachsen
Deutschlands Startups sind beim Blick auf die Lage des eigenen Unternehmens gespalten: Rund ein Drittel (35 Prozent) berichtet von einer Verbesserung im vergangenen Jahr, fast ebenso viele (30 Prozent) aber von einer Verschlechterung. Für?weitere 35 Prozent?ist die Lage unverändert.
Das ist das Ergebnis einer Befragung unter?133 Tech-Startups in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Deutlich skeptischer fällt der Blick auf die allgemeine Lage deutscher Startups aus: Nur 19 Prozent haben im vergangenen Jahr eine Verbesserung gesehen, 37 Prozent hingegen eine Verschlechterung. Rund jedes elfte Startup (9 Prozent) befürchtet im Laufe der kommenden zwölf Monate eine Insolvenz.
"Viele Startups kommen voran, aber ebenso viele kämpfen mit der schwierigen konjunkturellen Lage. Was allen helfen würde: leichterer Zugang zu öffentlichen Aufträgen, weniger Regulierung und mehr Möglichkeiten, Daten für innovative Services und Technologien einzusetzen", sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.
Aktuell würde nur die Hälfte der Gründenden (50 Prozent) wieder in Deutschland gründen. 20 Prozent würden sich für ein anderes EU-Land entscheiden, nur 7 Prozent für die USA und 11 Prozent für ein anderes Land der Welt. 8 Prozent wollen oder können dazu keine Angabe machen – und 5 Prozent würden überhaupt nicht erneut gründen.
(Bitkom / STB Web)
Artikel vom: 24.02.2026
14.02.26 | Unternehmensinsolvenzen zuletzt weniger stark gestiegen
Im November 2025 haben die Amtsgerichte 1.794 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Laut dem Statistischen Bundesamt waren das 0,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Von Januar bis November 2025 waren es 10 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt demnach in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet zudem nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
1,5 Milliarden Euro trotz gestiegener Insolvenzen
Die Forderungen der Gläubiger aus den im November 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 1,5 Milliarden Euro. Im November 2024 hatten die Forderungen bei rund 2,8 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist laut dem Statistischen Bundesamt darauf zurückzuführen, dass im November 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im November 2025.
Im Zeitraum von Januar bis November 2025 verzeichneten die Amtsgerichte insgesamt 22.027 beantragte Unternehmensinsolvenzen, das waren 10 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 14.02.2026
09.02.26 | Pkw immer noch häufigstes Leasingobjekt
2024 haben rund 18 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Leasingverträge zur Anschaffung von Anlagegütern abgeschlossen – unverändert gegenüber 2021. Dies zeigt eine Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels.
Leasing ist ein im Mittelstand etabliertes Beschaffungsinstrument. Dennoch werden Anlagegüter weiterhin deutlich häufiger gekauft als geleast. Am häufigsten kam Leasing im Segment der größeren KMU zum Einsatz (55 Prozent).
Im Branchenvergleich lagen KMU im Dienstleistungssektor vorn (20 Prozent); im Verarbeitenden Gewerbe (18 Prozent) und im Baugewerbe (11 Prozent) nahm die Nutzung etwas ab.
Pkw häufigstes Leasingobjekt
Die Daten für den Leasing-Gesamtmarkt zeigen, dass Pkw auch im Jahr 2024 mit Abstand das häufigste Leasingobjekt waren. Leasing biete sich aber auch für Investitionsprojekte in den Bereichen Digitalisierung und Klimaneutralität als Finanzierungsalternative an, wenn eine Kreditfinanzierung nur zu hohen Kosten oder gar nicht möglich sei, so die KfW in ihrer Analyse.
Investitionen in Digitalisierung und Klimaneutralität
Neben der Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben einschließlich Fahrrädern könne auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur über Leasing realisiert werden. Weitere Leasinganwendungsfälle fänden sich insbesondere im Bereich der Energieerzeugung, -versorgung und -speicherung, zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Batterien.
Das KfW-Mittelstandspanel wird seit 2003 als repräsentative Erhebung im deutschen Mittelstand regelmäßig durchgeführt. Im Befragungszeitraum Februar bis Juni 2025 haben sich 13.079 Unternehmen beteiligt.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 09.02.2026
23.01.26 | Steuerschulden: Unpfändbarkeit eines Kfz aus gesundheitlichen Gründen
Das Finanzgericht (FG) Münster hat die Vollziehung der Pfändung eines Kfz aufgehoben und ausgesetzt. Es hält die Unpfändbarkeit des Fahrzeugs aus gesundheitlichen Gründen des Antragstellers für möglich. Dieser leidet an einer Agoraphobie.
Der Antragsteller befindet sich aufgrund einer bei ihm diagnostizierten Agoraphobie in ärztlicher Behandlung. Betroffene dieser Angststörung vermeiden oft, das Haus zu verlassen, Geschäfte zu betreten, in Menschenmengen und auf öffentlichen Plätzen zu sein oder alleine mit Bahn, Bus oder Flugzeug zu reisen.
Wegen Steuerschulden des Antragstellers leitete das Finanzamt die Pfändung und Verwertung seines einzigen Kfz ein. Zur Begründung seines bei Gericht gestellten Aussetzungsantrags trug der Antragsteller vor, die Pfändungen seien rechtswidrig, er benötige das Kfz für regelmäßige Fahrten zur Wahrnehmung von Arztterminen und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Kfz als Hilfs- und Therapiemittel
Mit Beschluss vom 19. Dezember 2025 (Az. 4 V 2500/25 AO) hob das FG Münster die Vollziehung der Pfändung auf und ordnete die Herausgabe des Fahrzeugs an den Antragsteller an. Das Gericht hält die Unpfändbarkeit aus gesundheitlichen Gründen wegen der Agoraphobie ernstlich möglich.
Gesellschaftliche Eingliederung und Teilhabe
Unpfändbare Sachen können nach der Zivilprozessordnung allgemein Hilfs- und Therapiemittel sein, die zum Ausgleich oder zur Minderung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung benötigt würden. Damit seien auch Gegenstände geschützt, die aufgrund einer psychischen Erkrankung benötigt würden, um etwa eine Eingliederung in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern. Der Antragsteller könne erkrankungsbedingt öffentliche Verkehrsmittel als Alternative zum eigenen Auto kaum nutzen. Dieses sei für ihn nicht nur Komfort, sondern ermögliche ihm gesellschaftliche und familiäre Teilhabe.
(FG Münster / STB Web)
Artikel vom: 23.01.2026
13.01.26 | Selbständige blicken mit Sorge auf 2026
Mehr als ein Drittel der Selbständigen (35,3 Prozent) erwartet eine Verschlechterung der eigenen wirtschaftlichen Lage. Nur 14 Prozent rechnen mit einer Verbesserung gegenüber 2025. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung des ifo Instituts hervor.
Damit ist die Skepsis bei Soloselbständigen und Kleinstunternehmen etwas ausgeprägter als in der Gesamtwirtschaft, wo 26,1 Prozent der Unternehmen für 2026 mit einer schlechteren Geschäftslage rechnen und 14,9 Prozent mit einer besseren.
Das Jahr 2025 war für die Selbstständigen bereits schwierig und von steigender Unsicherheit begleitet. Der "Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex" sank im Dezember auf -23,7 Punkte, nach -19,8 im November. Sowohl die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage als auch die Erwartungen fielen schlechter aus. 34,3 Prozent der Befragten fiel es schwer, ihre eigene Geschäftsentwicklung vorherzusagen. Damit ist die Unsicherheit unter den Selbstständigen deutlich höher als in der Gesamtwirtschaft, wo der Anteil im Dezember bei 23,8 Prozent lag.
Seit August 2021 berechnet das ifo Institut den Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit weniger als neun Mitarbeitenden und dem Schwerpunkt auf dem Dienstleistungssektor.
(ifo / STB Web)
Artikel vom: 13.01.2026
09.01.26 | Firmenpleiten 2025 erreichen neuen Höchststand
Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland stieg im Dezember wieder deutlich an. Im Gesamtjahr 2025 gab es so viele Firmenpleiten wie seit 20 Jahren nicht mehr. Dies geht aus einer aktuellen Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hervor.
Dem IWH-Insolvenztrend zufolge liegt die Zahl der insolventen Personen- und Kapitalgesellschaften im Dezember bei 1.519. Das sind 17 Prozent mehr als im November, 14 Prozent mehr als im Dezember 2024 und 75 Prozent mehr als in einem durchschnittlichen Dezember der Vor-Corona-Jahre. Zudem waren im Dezember 2025 in den größten 10 Prozent der insolventen Unternehmen mehr als 15.000 Arbeitsplätze betroffen.
Im Gesamtjahr 2025 wurden rund 17.600 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften verzeichnet. Dies ist der höchste Stand seit 2005, der selbst in der großen Finanzkrise 2009 nicht erreicht wurde. Wie bereits 2024 entfiel der größte Anteil der betroffenen Arbeitsplätze auf das Verarbeitende Gewerbe mit rund 62.000 Jobs.
Aktuelle Wirtschaftslage und Marktbereinigungen
Laut Steffen Müller, Leiter der IWH-Insolvenzforschung, lassen sich die derzeit hohen Insolvenzzahlen nicht mehr durch Nachholeffekte aus der Pandemie und der jahrelangen Niedrigzinspolitik erklären. "Die aktuell hohen Insolvenzzahlen spiegeln immer deutlicher die gegenwärtigen wirtschaftlichen Herausforderungen in Deutschland wider", sagt Müller. Insolvenzen seien aber auch ein normaler Bestandteil der Marktwirtschaft: Sie stellten notwendige Marktbereinigungen dar und schafften Raum für zukunftsfähige Unternehmen.
(IWH / STB Web)
Artikel vom: 09.01.2026
29.12.25 | Wichtige Neuregelungen 2026
2026 treten eine Reihe an Änderungen und Neuregelungen in den Bereichen Arbeit, Soziales und Steuern in Kraft, darunter ein höherer Mindestlohn, eine höhere Pendlerpauschale und die Aktivrente.
Arbeit und Soziales:
- Gesetzlicher Mindestlohn: Dieser beträgt ab dem 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.
- Geringfügige Beschäftigung: Die Geringfügigkeitsgrenze wird zum 1. Januar 2026 von 556 Euro auf 603 Euro im Monat angehoben.
- Anschlussverbot bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen: Dieses wird für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben. Ziel dabei ist, diesem Personenkreis insbesondere eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern.
- Künstlersozialversicherung: Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2026 4,9 Prozent (2025: 5,0 Prozent).
- Insolvenzgeld: Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beläuft sich ab 1. Januar 2026 auf 0,15 Prozent.
- Kurzarbeitergeld: Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und ist längstens bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Rente:
- Gesetzliche Rentenversicherung: Der Beitragssatz beträgt ab dem 1. Januar 2026 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- Altersgrenzen: Das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 2012 schrittweise angehoben (sogenannte Rente mit 67). Versicherte, die 1960 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze zukünftig bei 67 Jahren.
- Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung: Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung beträgt ab dem 1. Januar 2026 112,16 Euro monatlich.
Steuern:
- Elektroautos: Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert; neuer Stichtag ist der 31. Dezember 2030.
- Steuerentlastungen: Ab 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent erhöht und Gewerkschaftsbeiträge sowie Parteispenden steuerlich begünstigt. Zudem werden die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht.
- Aktivrente: Ab 2026 können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
- Kindergeld: Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um vier Euro auf 259 Euro pro Monat.
Eine ausführliche Übersicht über diese und weitere Änderungen hat die Bundesregierung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
(Bundesregierung / STB Web)
Artikel vom: 29.12.2025
20.12.25 | Bundesrat billigt Entlastung von Pendlern und Gastro-Branche
In seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Vorgesehen sind eine höhere Pendlerpauschale, ein reduzierter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie sowie höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen.
Die sogenannte Pendlerpauschale wird zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer angehoben und gilt ab dem ersten gefahrenen Kilometer, statt wie bislang ab dem 21. Kilometer. Außerdem wird die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben. Steuerpflichtige mit geringem Einkommen können die Prämie damit über das Jahr 2026 hinaus in Anspruch nehmen.
Umsatzsteuersatz für die Gastronomie
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2026 sinkt der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent. Von dem reduzierten Steuersatz profitieren Restaurants und Hotels, aber auch Bäckereien, Metzgereien, Catering-Unternehmen und Anbieter im Bereich Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Damit soll die Branche entlastet werden. Die Betriebe müssen die Steuersenkung nicht an die Gäste weitergeben.
Ehrenamt und Gemeinnützigkeit
Zudem sieht das Gesetz die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro vor. Im Vereinsrecht werden die Haftungsprivilegien für Ehrenamtler erweitert und E-Sport wird künftig als gemeinnützig anerkannt. Schließlich können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen absetzen.
Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
(Bundesrat / STB Web)
Artikel vom: 20.12.2025
10.12.25 | Grundsteuer: BFH hält Bundesmodell für verfassungskonform
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Verfahren entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens nach dem sogenannten Bundesmodell für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungskonform hält.
Die Regelungen werden seit dem 1. Januar 2025 in elf Bundesländern angewendet und sind seit Einführung regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Verfahren.
Die Kläger rügten unter anderem, das Bundesmodell arbeite mit zu starken Typisierungen und Pauschalierungen und führe deshalb nicht zu realitätsgerechten Immobilienwerten. Bodenrichtwerte seien häufig zu grob gefasst und würden besondere Grundstücksmerkmale nicht ausreichend berücksichtigen. Auch die für die Berechnung des Rohertrags angesetzten pauschalen Nettokaltmieten würden insbesondere in Großstädten nicht zwischen guten und schlechten Wohnlagen differenzieren.
Den BFH konnten die Kläger jedoch nicht von der Verfassungswidrigkeit der Regelungen überzeugen. Dieser bestätigte inhaltlich die Auffassungen der Vorinstanzen. Insbesondere würden die Vorschriften des Ertragswertverfahrens nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen.
Gesetzgeber darf pauschalieren
Der Gesetzgeber dürfe pauschalieren und sich dabei am Regelfall orientieren, ohne allen Besonderheiten durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen. Vereinfachungen seien zulässig, um eine praktikable und automatisiert fortschreibbare Bewertung von Millionen Grundstücken zu gewährleisten und einen erneuten "Bewertungsstau" zu vermeiden.
Die Entscheidungen (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) betreffen Eigentümer in allen Bundesländern, die das Bundesmodell anwenden. Für Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben sie keine Auswirkungen, da diese Länder eigene Grundsteuermodelle nutzen.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 10.12.2025
04.12.25 | Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 ein Steuerentlastungspaket beschlossen. Vorgesehen sind eine höhere Pendlerpauschale, ein reduzierter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie sowie höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen.
Das Entlastungsvolumen soll im kommenden Jahr knapp fünf Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf knapp 6,3 Milliarden Euro steigen. Das Gesetz muss allerdings am 19. Dezember noch den Bundesrat passieren. Ländervertreter äußerten zuvor Bedenken wegen erwarteter Einnahmenausfälle.
Zentrale steuerliche Änderungen
- Gastronomie: Ab 1. Januar 2026 soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent sinken, um die Branche zu entlasten. Die Betriebe müssen die Steuersenkung nicht an die Gäste weitergeben.
- Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale für Fernpendelnde soll auf 38 Cent pro Kilometer steigen und bereits ab dem ersten Entfernungskilometer gewährt werden. Dies soll auch für Steuerpflichtige mit beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung gelten.
- Ehrenamt: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht werden. Zudem soll E-Sport künftig als gemeinnützig anerkannt werden.
Änderungen im Finanzausschuss
Das Parlament verabschiedete das Gesetz in einer vom Finanzausschuss überarbeiteten Fassung. Eine der Änderungen betrifft Gewerkschaftsmitglieder. Sie sollen ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen können.
Zudem verdoppelte der Ausschuss die steuerlich abziehbaren Höchstbeträge für Parteispenden. Darüber hinaus sollen sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins künftig steuerbegünstigt behandelt werden, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer 50.000 Euro im Jahr nicht übersteigen (bisher 45.000 Euro).
Weitere Änderungen betreffen unter anderem die doppelte Haushaltsführung im Ausland, den Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen sowie die Durchschnittssatzgrenze bei der Umsatzsteuer.
(Dt. Bundestag / STB Web)
Artikel vom: 04.12.2025

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Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
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