09.07.26 | Studie: Mehrheit der Deutschen sorgt sich um ihre finanzielle Zukunft

In einer aktuellen Befragung gaben 78 Prozent der Europäer an, sich Sorgen über ihre finanzielle Situation in den kommenden zwölf Monaten zu machen. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 74 Prozent. In Deutschland blicken 79 Prozent der Befragten mit Sorge auf ihre finanzielle Zukunft (2025: 80 Prozent).

Für die Studie des Informationsdienstleisters CRIF wurden 5.000 Personen in Deutschland, Irland, Italien, Polen und Großbritannien befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die wirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre weiterhin deutlich auf die Erwartungen der Menschen auswirken.

Mehr als ein Viertel der Befragten in Deutschland (28 Prozent) rechnet damit, dass sich der eigene Lebensstandard in den kommenden zwölf Monaten verschlechtern wird. 38 Prozent gehen davon aus, dass ihnen am Monatsende künftig weniger Geld zur Verfügung stehen wird, und 18 Prozent machen sich Sorgen, ihre Rechnungen künftig nicht mehr pünktlich bezahlen zu können. 7 Prozent befürchten sogar, ihre Miete oder Hypothekenzahlungen nicht mehr leisten zu können.

Mehr als jeder Zweite plant Ausgabenkürzungen

Die finanzielle Unsicherheit wirkt sich unmittelbar auf das Konsumverhalten der Verbraucher aus. 51 Prozent der Deutschen planen, ihre Ausgaben in den kommenden zwölf Monaten zu reduzieren. Davon wollen 32 Prozent ihre Ausgaben leicht und weitere 19 Prozent sogar deutlich senken. Hauptursache für die geplante Konsumzurückhaltung sind die weiterhin hohen Lebenshaltungskosten.

Die Ergebnisse zeigen auch, dass viele Verbraucher die aktuelle Situation nutzen, um ihre finanzielle Widerstandsfähigkeit zu stärken. 29 Prozent reduzieren ihre Ausgaben, um konkrete Sparziele – etwa für Urlaub, Auto oder Umzug – zu erreichen. 26 Prozent möchten ihre Ersparnisse erhöhen, und 24 Prozent wollen gezielt finanzielle Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben aufbauen. Weitere 16 Prozent geben an, durch geringere Ausgaben bestehende Schulden schneller abbauen zu wollen.

Gleichzeitig geben 21 Prozent an, dass sie heute weniger Geld sparen können als noch vor einem Jahr. Darüber hinaus greifen bereits 15 Prozent auf ihre Ersparnisse zurück, um laufende Ausgaben zu finanzieren. 

Verunsicherung durch Inflation und geopolitische Krisen

Mit 52 Prozent nennt mehr als jeder zweite Deutsche die anhaltend hohe Inflation und steigende Lebenshaltungskosten als größte Gefahr für die eigene finanzielle Zukunft. Zugleich sorgen internationale Krisen für erhebliche Verunsicherung.

40 Prozent der Befragten befürchten negative wirtschaftliche Folgen des Krieges in der Ukraine. Nahezu ebenso viele (40 Prozent) sehen die anhaltenden Konflikte und die Instabilität im Nahen Osten als Risiko für ihre finanzielle Situation. Darüber hinaus rechnen 33 Prozent mit negativen Auswirkungen einer weiteren Verschlechterung der Beziehungen zwischen Europa und den USA, etwa durch neue Handelsbarrieren oder Zölle.

Künstliche Intelligenz als neuer Risikofaktor

Bemerkenswert ist zudem die wachsende Bedeutung neuer Risikofaktoren. So betrachtet gut jeder Fünfte (23 Prozent) den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz als potenziellen Risikofaktor für die eigene finanzielle Situation. Weitere 10 Prozent sorgen sich über die wirtschaftliche Abhängigkeit von China, während 9 Prozent Klima- und Umweltrisiken als finanzielle Belastungsfaktoren nennen.

(CRIF / STB Web)

Artikel vom: 09.07.2026

06.07.26 | Deutsche Startups blicken positiv auf neue Rechtsform EU Inc.

6 von 10 (62 Prozent) Gründende würden ihr nächstes Startup in der geplanten Rechtsform der "EU Inc." gründen, nur für jeden zehnten (10 Prozent) kommt das nicht infrage. Das geht aus einer Bitkom-Befragung unter gut 100 Tech-Startups in Deutschland hervor.

Mit der EU Inc. soll ein neuer Rahmen für digitale Unternehmen zur Vereinfachung grenzüberschreitender Geschäfte in Europa geschaffen werden. Die Europäische Kommission hat im März 2026 dazu einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt. In Kürze sollen weitere Verhandlungen dazu beginnen. 

Die EU Inc. soll innerhalb von 48 Stunden online für höchstens 100 EUR und ohne Mindestkapital eingerichtet werden können. Jedes Unternehmen in der EU soll eine solche Gesellschaft mit beschränkter Haftung in jedem EU-Staat gründen können. Dabei muss mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats seinen Wohnsitz in der EU haben.

"Europa braucht mehr Tech-Startups. Die EU Inc. würde das Gründen stark vereinfachen und Wachstum außerhalb der nationalen Grenzen erleichtern", sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Die große Zustimmung unter Gründenden zeige, dass die EU die Weichen richtig stelle.

Startups wünschen sich leichtere Expansion ins EU-Ausland

Damit die EU Inc. dem Startup-Ökosystem einen Schub verleiht, muss sie nach Ansicht der Befragten vor allem die Expansion in andere EU-Länder ohne lokale Tochtergesellschaften ermöglichen – das halten 94 Prozent für sehr oder eher wichtig. Knapp dahinter folgt ein rein digitaler und automatisierter Prozess über einen One-Stop-Shop (91 Prozent), also eine einheitliche Anlaufstelle bei den zuständigen Behörden.

82 Prozent der befragten deutschen Startups ist eine digitale Anteilsübertragung ohne Notar oder andere zusätzliche Stellen und Personen wichtig, 78 Prozent die freie Wahl des Gesellschaftssitzes innerhalb der EU. Für jeweils rund zwei Drittel sollte die EU Inc. einen EU-weit einheitlichen Mustervertrag für Startup-Investments bieten (69 Prozent), einheitliche Regelungen zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligung schaffen (67 Prozent) sowie arbeits- und sozialpolitische Regeln harmonisieren (67 Prozent).

Die Gründung innerhalb von 48 Stunden ist ebenfalls für 67 Prozent entscheidend, damit die EU Inc. erfolgreich wird. Am seltensten genannt werden die geplanten niedrigen Kosten von 100 Euro für die Gründung, dies halten nur 57 Prozent der Befragten für wichtig.

Vorschlag der Europäischen Kommission

Die geplanten Vorschriften sollen die geltenden Regelungen der 27 EU-Staaten nicht ersetzen, sondern als sogenanntes "28. Regime" ergänzen. 

Im Verhältnis zum nationalen Recht soll das Gesellschaftsrecht der EU Inc. weitgehend unionsweit harmonisiert werden. Dies betrifft unter anderem Gründung, Organisation, Kapitalstruktur und Auflösung der Gesellschaft. Für nicht harmonisierte Bereiche bleibt jedoch nationales Recht anwendbar. Dies gilt insbesondere für das Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Verhältnis zu nationalen Regelungen

Auch im Insolvenzrecht ist ein Nebeneinander vorgesehen: Neben nationalen Regelungen enthält der Entwurf ein spezielles, europaweit einheitliches Abwicklungsverfahren für innovative Startups. Dieses sieht vereinfachte Voraussetzungen und standardisierte digitale Abläufe vor. Soweit keine spezifischen Regelungen im Entwurf enthalten sind, greifen weiterhin die jeweiligen nationalen Vorschriften, beispielsweise zur Haftung von Geschäftsführern oder zur Gläubigerstellung.

Die Europäische Kommission strebt eine Einigung noch im Jahr 2026 an. Erste Gründungen einer EU Inc. könnten somit ab dem Jahr 2027 möglich werden. Die neue Rechtsform richtet sich insbesondere an Startups, steht nach aktuellem Stand jedoch grundsätzlich allen Unternehmen offen.

(Bitkom / EU-Kommission / STB Web)

Artikel vom: 06.07.2026

10.06.26 | Firmeninsolvenzen sinken nach Rekordwerten

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach Rekordwerten in den Vormonaten im Mai deutlich gesunken. Dies hat das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in seiner aktuellen Analyse festgestellt. Eine Ausnahme bildet die Branche Verkehr und Lagerei. 

Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland liegt laut IWH-Insolvenztrend im Mai bei 1.518. Das sind 15 Prozent weniger als im April, aber 3 Prozent mehr als im Mai 2025. Im Vergleich zu einem durchschnittlichen Mai der Jahre 2016 bis 2019 – also vor der Corona-Pandemie – liegt die aktuelle Zahl um 57 Prozent höher. Eine mögliche Erklärung für den Rückgang der Insolvenzzahlen ist laut IWH die geringe Zahl an Arbeitstagen im Mai.

Entgegen dem Trend gab es im Bereich Verkehr und Lagerei die höchste jemals im Insolvenztrend erfasste Zahl an Insolvenzen. Als mögliche Erklärung nennt das IWH die gestiegenen Kraftstoffpreise, die insbesondere im Verkehrssektor die Kosten erhöht hätten.

Weniger Großinsolvenzen im Mai

Laut der Analyse waren im Mai in den größten 10 Prozent der insolventen Unternehmen mehr als 11.000 Arbeitsplätze betroffen. Damit liegt die Zahl der betroffenen Beschäftigten deutlich unter der im April (?43 Prozent) und dem Vorjahresmonat (?22 Prozent), allerdings 73 Prozent über dem Mai-Durchschnitt der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Hauptgrund für den Rückgang bei den betroffenen Arbeitsplätzen im Vergleich zu den Vormonaten sei, dass im Mai besonders große Unternehmensinsolvenzen ausblieben.

IWH-Insolvenztrend gilt als Frühindikator

Der IWH-Insolvenztrend gilt als Frühindikator für das Insolvenzgeschehen und geht diesem in der Regel zwei bis drei Monate voraus. Die Ergebnisse weichen in der Regel nur geringfügig von den später veröffentlichten amtlichen Zahlen ab. Die amtliche Statistik zu den Unternehmensinsolvenzen erfasst zusätzlich zu den im IWH-Insolvenztrend erfassten Personen- und Kapitalgesellschaften auch die gesamtwirtschaftlich wenig relevante Gruppe der Kleinstunternehmen.

(IWH / STB Web)

Artikel vom: 10.06.2026

22.05.26 | Unternehmensinsolvenzen im Februar 2026 leicht rückläufig

Im Februar 2026 haben die deutschen Amtsgerichte nach vorläufigen Ergebnissen 2.053 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 0,7 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.

Zum Vergleich: Im Januar 2026 wurden 1.919 Fälle registriert, 4,9 Prozent mehr als im Januar 2025.

Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Das bedeutet, dass der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags in vielen Fällen annähernd drei Monate zurückliegt. Zudem weist das Statistische Bundesamt darauf hin, dass für Februar 2026 keine Daten aus Rheinland-Pfalz vorlagen. Für die Berechnung wurden daher die Vorjahreswerte verwendet.

Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,5 Milliarden Euro. Im Februar 2025 hatten die Forderungen bei rund 9 Milliarden Euro gelegen. Im Januar 2026 waren es rund 3,1 Milliarden Euro und im Januar 2025 rund 5,3 Milliarden Euro.

Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,1 Fällen je 10 000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 9,7 Fällen und das Baugewerbe mit 8,8 Insolvenzen.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 22.05.2026

05.05.26 | Zahlungsverhalten von Unternehmen deutlich verschlechtert

Unternehmen haben Rechnungen im März 2026 deutlich später bezahlt als noch zu Jahresbeginn. Dies zeigen aktuelle Auswertungen des Informationsdienstleisters CRIF Deutschland. Das Zahlungsverhalten gilt als wichtiger Frühindikator für wachsende wirtschaftliche Risiken und Insolvenzen.

Bundesweit lag die durchschnittliche Dauer der Zahlungsüberfälligkeit im März 2026 bei Nicht? oder Spätzahlern bei 31,6 Tagen und damit erheblich über dem Wert von 20,1 Tagen im Februar 2026. Das ist das zentrale Ergebnis der CRIF-Auswertung des Zahlungsverhaltens von knapp 520.000 Unternehmen. "Der starke Anstieg innerhalb nur eines Monats deutet darauf hin, dass sich Liquiditätsengpässe bei vielen Unternehmen aktuell merklich verschärfen", sagt Dr. Frank Schlein, Geschäftsführer von CRIF Deutschland. 

Deutschlands Unternehmen gewähren ihren Gläubigern im Durchschnitt ein Zahlungsziel von 26 Tagen. Bei Nicht? oder Spätzahlern werden Rechnungen derzeit erst nach durchschnittlich rund 58 Tagen bezahlt. In der Folge würden diese Unternehmen faktisch eine Finanzierungsrolle und ihren Kunden Liquidität zur Verfügung stellen, ohne dies geplant oder vergütet zu bekommen, so Dr. Schlein.

Weniger Spätzahler, aber längere Verzögerung

Gleichzeitig ist der prozentuale Anteil der Nicht? und Spätzahler bundesweit zurückgegangen. Im März 2026 zahlten 9,9?Prozent der Unternehmen ihre Rechnungen verspätet oder gar nicht, während dieser Anteil im März 2025 noch bei 13,2?Prozent gelegen hatte. Wirtschaftlich belastete Unternehmen zahlen ihre Rechnungen demnach nicht häufiger verspätet, aber deutlich später, wodurch sich Zahlungsrückstände zunehmend verlängern.

Insolvenzprognose angehoben

Deutlich längere Zahlungsüberfälligkeiten gelten als Hinweis darauf, dass sich wirtschaftliche Schwierigkeiten zuspitzen. Diese Entwicklung zeige sich zunehmend auch in der Insolvenzdynamik. Entsprechend hebt CRIF Deutschland seine Insolvenzprognose für 2026 auf bis zu 26.000 Unternehmensinsolvenzen an, nachdem zu Jahresbeginn noch von 24.800 Fällen ausgegangen worden war. Dies entspräche einem Anstieg um rund 8,3?Prozent gegenüber 2025. Bestätigt sich die Prognose, wäre dies der höchste Stand an Unternehmensinsolvenzen seit 2013.

(CRIF / STB Web)

Artikel vom: 05.05.2026

15.04.26 | Testlauf für Online-Verfahren vor Zivilgerichten startet

Am 15. April 2026 beginnt an acht Amtsgerichten die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Dazu wird ein digitales Eingabesystem freigeschaltet, über das Bürgerinnen und Bürger eine Klage erstellen und einreichen können.

Das Online-Verfahren soll vollständig digital geführt werden und kostengünstiger sowie weniger aufwändig sein als ein herkömmliches Zivilverfahren. Es steht zunächst für Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis 10.000 Euro offen. Auch Zahlungsklagen wegen Fluggastrechten sind möglich. Das Verfahren kann regelmäßig ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden; alternativ ist eine Teilnahme per Videoverhandlung möglich.

"Online die eigenen Rechte durchsetzen – ohne Akten aus Papier, so sieht der Zivilprozess der Zukunft aus", sagt Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig. Ein starker Rechtsstaat zeige sich auch daran, wie bürgernah und gut erreichbar er sei. "Dazu gehört heute auch eine digitale Justiz", so die Ministerin.

Zugänglich ist das Verfahren unter service.justiz.de. Auch Anwältinnen und Anwälte können es nutzen. Getestet wird zunächst an acht Amtsgerichten, darunter Mannheim, Nürnberg und Frankfurt am Main. In den kommenden Wochen und Monaten soll die Erprobung auf insgesamt 18 Amtsgerichte in 10 Bundesländern erweitert werden. Nach zwei, vier und acht Jahren soll das Online-Verfahren evaluiert werden, um über eine Ausweitung der Erprobung oder Überführung in einen flächendeckenden Regelbetrieb entscheiden zu können.

(BMJV / STB Web)

Artikel vom: 15.04.2026

14.04.26 | Unternehmensinsolvenzen im Januar 2026

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben die deutschen Amtsgerichte im Januar 1.919 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das waren 4,9 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.

Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

Das Statistische Bundesamt versteht als Unternehmen alle juristischen und natürlichen Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben. Neben Aktiengesellschaften, GmbHs und offene Handelsgesellschaften werden demnach auch Einzelunternehmen berücksichtigt.

Insolvenzhäufigkeit im Gastgewerbe am höchsten

Die Forderungen der Gläubiger aus den im Januar 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,1 Milliarden Euro. Im Januar 2025 hatten die Forderungen bei rund 5,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Fallzahl sei darauf zurückzuführen, dass im Januar 2026 weniger wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hätten als im Januar 2025.

Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Gastgewerbe mit 9,1 Fällen je 10.000 Unternehmen. Danach folgte der Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 8,6 und das Baugewerbe mit 7,8 Fällen je 10.000 Unternehmen.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 14.04.2026

09.04.26 | Insolvenzen von Apotheken gestiegen

Nach einer Auswertung des Informationsdienstleisters CRIF haben die Insolvenzen von Apotheken 2025 mit 44 Fällen den höchsten Stand seit 2008 erreicht. Dennoch bleibt die Branche stabiler als die Gesamtwirtschaft.

Bereits in den Jahren zuvor zeigten sich deutliche Veränderungen: 2023 stieg die Zahl der Insolvenzen auf 19, gefolgt von 40 Fällen im Jahr 2024 und schließlich 44 im Jahr 2025. "Während Personal-, Energie-, Miet- und Bürokratiekosten stetig steigen, bleibt die Honorarentwicklung seit Jahren nahezu unverändert", sagt Dr. Frank Schlein, Geschäftsführer von CRIF Deutschland. Dies führe zu einem erheblichen wirtschaftlichen Druck in der Apothekenlandschaft.

Mehr Apotheken gelten als insolvenzgefährdet

Auch die Entwicklung der Insolvenzgefährdung (Bonitätsindex 4,5 bis 6,0) verdeutliche die Belastung. Für das Jahr 2025 zeigt die CRIF-Auswertung bundesweit 246 Apotheken als gefährdet. Im Jahr 2026 steigt dieser Wert auf 277 Betriebe – ein Zuwachs von 12,6 Prozent.

Apothekenbranche dennoch stabiler als Gesamtwirtschaft 

Im Vergleich zur Gesamtwirtschaft bleibe die Branche dennoch stabiler. Deutschlandweit gelten 322.470 Unternehmen als insolvenzgefährdet, was einem Anteil von 10,3 Prozent aller Firmen entspricht. Der Anteil insolvenzgefährdeter Apotheken liegt mit 1,7 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft.

(CRIF / STB Web)

Artikel vom: 09.04.2026

08.04.26 | Rückforderung von Corona-Hilfen wegen Überkompensation

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage einer Fast-Food-Kette gegen die Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen abgewiesen. Das Regierungspräsidium Gießen forderte die Klägerin zur Rückzahlung von rund 600.000 Euro wegen einer sogenannten Überkompensation auf.

Die Corona-Hilfen wurden 2021 im Rahmen der November- und Dezemberhilfen ausgezahlt. Nach Durchführung des Schlussabrechnungsverfahrens im Jahr 2024 forderte das Regierungspräsidium die Klägerin zur Rückzahlung auf. Es liege eine Überkompensation vor, so die Begründung. Die Klägerin sei durch die Wirtschaftshilfen bessergestellt als in den Vergleichsmonaten des Vorkrisenjahres 2019.

Berücksichtigung von Außer-Haus-Umsätzen

Dem ist die Klägerin unter Verweis auf die Förderrichtlinien entgegengetreten. Diese würden eine Nichteinbeziehung von Außer-Haus-Umsätzen, die einen Großteil ihrer Einnahmen im November und Dezember 2020 ausmachten, bei der Berechnung der Vergleichsumsätze vorsehen. Zudem habe sie auf den Bestand der ursprünglichen Bewilligung im Jahr 2021 vertrauen dürfen.

Verwaltungspraxis des Regierungspräsidiums maßgeblich

Dem folgte das Gericht in seinem Urteil vom 25. März 2026 (Az. 4 K 4209/24.GI) nicht. Maßgeblich sei die tatsächliche Verwaltungspraxis des Regierungspräsidiums, wonach eine Förderung im Fall einer Überkompensation abzulehnen sei. Dabei hätten die Umsätze aus Außer-Haus-Verkäufen aus sachlichem Grund miteinbezogen werden dürfen. Dem Ziel der Hilfen würde es zuwiderlaufen, wenn Unternehmen von den coronabedingten Einschränkungen und staatlichen Unterstützungsleistungen im Ergebnis profitieren würden.

Kein Vertrauensschutz wegen Schlussabrechnung

Auf Vertrauensschutz könne sich die Klägerin nicht berufen, da die ursprüngliche Bewilligung unter dem Vorbehalt der endgültigen Festsetzung nach Durchführung eines Schlussabrechnungsverfahrens gestanden habe.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen.

(VG Gießen / STB Web)

Artikel vom: 08.04.2026

11.03.26 | Insolvenztrend: Firmenpleiten im Februar gestiegen

Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland ist im Februar 2026 gestiegen. Das zeigt eine Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Für die kommenden Monate seien danach weiterhin sehr hohe Werte zu erwarten.

Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland liegt laut IWH-Insolvenztrend im Februar bei 1.466. Das seien 5 Prozent mehr als im Januar und 2 Prozent mehr als im Februar 2025. Im Vergleich zu einem durchschnittlichen Februar der Jahre vor der Corona-Pandemie liege die aktuelle Zahl um 58 Prozent höher, so das IWH.

Von Schließungen großer Arbeitgeber sind auch viele Beschäftigte betroffen. Laut der Analyse waren im Februar allein in den größten 10 Prozent der insolventen Unternehmen mehr als 23.000 Arbeitsplätze betroffen. Die Zahl liegt deutlich über der im Januar (+38 Prozent) und im Vorjahresmonat (+22 Prozent). Im Vergleich mit dem Februar-Durchschnitt der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019 ist der Wert um etwa das Vierfache gestiegen.

Auffällig viele Krankenhäuser und Kliniken

Mit Blick auf die betroffenen Branchen zeigen die Auswertungen, dass im Februar 2026 auffällig viele Krankenhäuser, Kliniken und andere Gesundheitsdienstleister unter den größten Insolvenzen waren.

Auf Basis dieser Zahlen gehen die IWH-Forschenden davon aus, dass im März 2026 weiterhin hohe Insolvenzzahlen zu erwarten sind. Auch im April und Mai sei ein weiterer Anstieg der Zahlen wahrscheinlich.

Trendanalyse gilt als Frühindikator

Der IWH-Insolvenztrend gilt als verlässlicher Frühindikator für das Insolvenzgeschehen und die wirtschaftliche Entwicklung. Die Ergebnisse weisen in der Regel nur geringfügige Abweichungen von den amtlichen Zahlen auf, die mit etwa zwei Monaten Zeitverzug eine umfassende Einschätzung der Lage erlauben. 

(IHW / STB Web)

Artikel vom: 11.03.2026

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce, <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

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Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
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