28.04.25 | Unternehmen: 32 Stunden im Monat für Bürokratie
Die Beschäftigten der rund 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen in Deutschland verwenden im Durchschnitt rund sieben Prozent ihrer Arbeitszeit für bürokratische Prozesse. Das entspricht durchschnittlich 32 Stunden im Monat pro Unternehmen.
Das sind Ergebnisse des repräsentativen KfW-Mittelstandspanels. Für das Panel befragt KfW Research seit 2002 jedes Jahr kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen und Größenklassen. An der jüngsten Erhebung nahmen rund 10.000 Unternehmen teil.
Beim Thema Bürokratie geht es neben Dokumentations- und Informationspflichten, etwa dem Ausfüllen von Formularen an Steuer- und Sozialversicherungsbehörden, auch um die Zeit, die Unternehmen für die Befolgung von Gesetzen und Regeln zum Beispiel beim Datenschutz, im Arbeitsrecht, im Umweltschutz oder bei technischen Mindeststandards benötigen. Nicht inbegriffen sind Belastungen, die sich nicht oder kaum in Arbeitszeit erfassen lassen – etwa langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren, schlechte Behördenerreichbarkeit oder die strittige Auslegung von Vorschriften.
Steuerangelegenheiten machen die meiste Arbeit
Die meiste Arbeit bereitet den Unternehmen dabei die Erledigung von Steuerangelegenheiten – 70 Prozent der befragten Mittelständler benennen dieses Thema. Auf Rang zwei folgen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, dann Anforderungen im Rechnungswesen.
Mit durchschnittlich 8,7 Prozent ihrer Arbeitszeit haben Solo-Selbstständige den größten bürokratischen Aufwand. Mit steigender Unternehmensgröße sinkt dann die relative Bürokratiebelastung. Eine Branche, die besonders viel Arbeitszeit – nämlich 8,1 Prozent – auf bürokratische Prozesse verwendet, ist das Baugewerbe.
Wirtschaftssystem funktioniert mit durch Bürokratie
Der Begriff Bürokratie sei allerdings sehr negativ besetzt, sagt KfW-Mittelstandsexperte Dr. Michael Schwartz. Dabei sei Bürokratie grundsätzlich eine wesentliche Grundlage unseres Wirtschaftssystems. Standardisierte und formalisierte Verfahren seien Voraussetzung für regelgebundenes Handeln, das Rechtssicherheit und einen fairen Wettbewerb ermögliche. "Mit zunehmender Bürokratie steigt jedoch das Risiko, dass die Kosten den Nutzen übersteigen." so Schwarz.
Starke Belastung für junge Unternehmen
Zu ähnlichen Ergebnissen wie die KfW kommt das IAB/ZEW-Gründungspanel 2025. Danach verbringen speziell junge Unternehmen im Durchschnitt etwa neun Stunden pro Woche mit gesetzlich vorgegeben administrativen Aufgaben. "Die hohen bürokratischen Anforderungen reduzieren die Zeit, die Gründerinnen und Gründer sinnvoll für Innovationen nutzen können." so ZEW-Wissenschaftlerin Dr. Sandra Gottschalk. Besonders schwierig sei dies für Unternehmen auf Wachstumskurs. Oftmals müssten sie aufgrund bürokratischer Hürden sogar auf Neueinstellungen verzichten.
(KfW / ZEW / STB Web)
Artikel vom: 28.04.2025
16.04.25 | Sachbezug per Kryptowährung?
Zur Erfüllung von Provisionsansprüchen des Arbeitnehmers kann grundsätzlich als Sachbezug die Übertragung einer Kryptowährung vereinbart werden. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss aber in Geld ausgezahlt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im entschiedenen Fall ging es um ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Unternehmen, das sich mit Kryptowährungen befasst. Zusätzlich zum Bruttomonatsgehalt war ein Provisionsanspruch auf Basis der monatlichen Geschäftsabschlüsse in der Kryptowährung Ether (ETH) vereinbart.
Über diese Vereinbarung gab es verschiedene Streitpunkte. Auch die Frage, ob die Provision überhaupt in der Kryptowährung gezahlt werden dürfe, wurde verhandelt. Denn nach § 107 der Gewerbeordnung (GewO) ist das Arbeitsentgelt "in Euro zu berechnen und auszuzahlen".
Sachbezug statt Geld grundsätzlich möglich
Wie das Bundesarbeitsgericht entschied, handele es sich bei einer "Kryptowährung" zwar nicht um "Geld", wie in der Regelung verlangt. Sie lasse aber im Weiteren grundsätzlich zu, Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts zu vereinbaren, "wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht".
Ein solcher Sachbezug liege vor, wenn arbeitsvertraglich die Übertragung einer Kryptowährung vereinbart ist. Diese Vereinbarung hätten hier auch im objektiven Interesse der Arbeitnehmerin gelegen. Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO dürfe jedoch der Wert der vereinbarten Sachbezüge die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Dem Arbeitnehmer müsse demnach zumindest der unpfändbare Betrag seines Entgelts in Geld ausgezahlt werden.
Pfändungsfreigrenze ist zu berücksichtigen
Damit solle unter anderem sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen werde, erst den Sachbezug in Euro "umzutauschen" oder Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, um die Bedürfnisse des täglichen Lebens befriedigen zu können. Das bedeutet, dass das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen Pfändungsfreigrenzen in Geld zu leisten und der Sachbezug entsprechend zu kürzen ist, so das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. April 2025 (Az. 10 AZR 80/24).
(BAG / STB Web)
Artikel vom: 16.04.2025
15.04.25 | Höhe der Säumniszuschläge rechtens
Der Bundesfinanzhof hatte in der Vergangenheit Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge bejaht. Nun liegt eine anderslautende Entscheidung vor: Der Anstieg der Marktzinsen seit dem russischen Überfall auf die Ukraine würden deren Höhe rechtfertigen.
Nach § 240 der Abgabenordnung (AO) ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrags zu entrichten, umgerechnet auf das Jahr also 12 Prozent.
Im entschiedenen Fall liegenden Fall vertrat das Finanzamt die Auffassung, für die Zeit von März bis Dezember 2022 seien Säumniszuschläge entstanden, weil fällige Einkommensteuer nicht gezahlt wurde. Vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht hatte die Steuerpflichtige Erfolg. Dieses gewährte Aussetzung der Vollziehung (AdV). In der Vergangenheit hätten mehrere Senate des Bundesfinanzhofs (BFH) in vergleichbaren Fällen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge bejaht.
Niedrigzinsphase ist vorbei
Im nachfolgenden Beschwerdeverfahren sah der X. Senat des BFH dies für die Zeit ab März 2022 nun anders. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die frühere gesetzliche Regelung über die Höhe von Nachzahlungszinsen von seinerzeit monatlich 0,5 Prozent (= 6 Prozent jährlich) verfassungswidrig ist. Begründet wurde dies mit der andauernden Niedrigzinsphase ab 2014.
Allerdings könne es offenbleiben, ob dies auf Säumniszuschläge übertragbar sei. Denn mit dem deutlichen und sehr schnellen Zinsanstieg, der mit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingesetzt habe, sei die ausgeprägte Niedrigzinsphase der Vorjahre beendet gewesen. Das gestiegene Zinsniveau habe bis heute Bestand. Daher könne die Höhe der Säumniszuschläge seitdem nicht mehr als realitätsfremd angesehen werden, so der Beschluss vom 21.03.2025 (Az. X B 21/25).
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 15.04.2025
11.04.25 | Überlebensrate von Gründungen nach fünf Jahren
2024 wurden rund 360.000 Unternehmen gegründet. Das klingt gut, doch kommt es für eine Volkswirtschaft auch darauf an, wie viele davon überleben. Dazu hat das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) Daten untersucht.
Auf Basis des Unternehmensregisters beobachten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Institut regelmäßig den Fortbestand von neu gegründeten Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre: Demnach waren von denjenigen Unternehmen, die 2017 gegründet wurden, nach einem Jahr noch 74 Prozent am Markt aktiv. Mit jedem weiteren Jahr sank die Überlebensrate kontinuierlich: Nach 5 Jahren betrug sie nur noch rund 38 Prozent.
Solo-Selbstständigen stärker betroffen
Ausgeprägter ist die Entwicklung bei Solo-Selbstständigen. Bei ihnen fällt der Wert auf 34 Prozent. Demgegenüber hielt sich bei den Unternehmen mit Beschäftigten knapp die Hälfte.
Stabile Gründungen im Gesundheitswesen
Von allen Wirtschaftszweigen zeigten Gründungen im Gesundheits- und Sozialwesen im Beobachtungszeitraum die größte Bestandsfestigkeit, gefolgt vom Verarbeitenden Gewerbe. Am niedrigsten war die Überlebensrate in der Kunst-, Unterhaltungs- und Erholungsbranche – weniger als ein Drittel dieser Unternehmen überlebten die ersten fünf Jahre.
(IfM / STB Web)
Artikel vom: 11.04.2025
07.04.25 | Schufa will auf neuen Bonitätsscore umstellen
Die Schufa verspricht mit einem neuen Bonitätsscore mehr Transparenz. Dieser soll einfacher und verständlicher sein. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten ihre Bewertung anhand ihrer eigenen Daten selbst nachrechnen.
Dazu hat die Schufa aus mehr als 250 möglichen Kriterien die 12 verständlichsten und wichtigsten ausgewählt. Jedes Kriterium, das in den neuen Score einfließt, erhält Punkte, die zusammengerechnet werden können. Die Höhe der Punktzahl pro Kriterium spiegelt die Gewichtung im Score wider.
Der neue Score habe eine sehr hohe Prognosegüte hinsichtlich der Unterscheidung der Menschen, die sehr wahrscheinlich zurückzahlen können, von denjenigen mit einer schlechteren Zahlungsprognose. Dadurch sollen Zahlungsausfälle wie auch Überschuldung vermieden werden.
Der neue Score soll sechs der gegenwärtig existierenden Branchenscores ersetzen: Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Telekommunikation, Handel sowie Versandhandel/ E-Commerce. Parallel dazu wird an der Entwicklung des Schufa-Accounts gearbeitet, in dem jeder seine gespeicherten und bonitätsrelevanten Daten einsehen und nachvollziehen können soll.
Voraussichtlich im vierten Quartal 2025 würden ausreichend Unternehmenskunden den neuen Score einsetzen und die digitalen Anwendungen den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung stehen.
(Schufa / STB Web)
Artikel vom: 07.04.2025
31.03.25 | Irrtum über die Überschuldung eines Nachlasses
Die Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen unbekannter Schulden ist häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. In einem aktuellen Fall sollte der Erbe Bestattungskosten tragen, die den Nachlass überschuldet hätten.
Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlagen. Sonst gilt die Erbschaft als angenommen. Sind im Nachlass Schulden enthalten, haftet man hierfür. War dem Erben jedoch nicht bekannt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann noch die Anfechtung wegen Irrtums helfen.
Erstattung der Bestattungskosten
In einem aktuellen Fall bestimmte der Verstorbene seinen Sohn aus erster Ehe testamentarisch zu seinem Erben. Als die Witwe des Verstorbenen daraufhin die Erstattung der Bestattungskosten von rund 7.500 Euro von ihm verlangte, erklärte der Sohn die Anfechtung der Erbschaftsannahme. Er habe nicht gewusst, dass die Bestattungskosten zu den Nachlassverbindlichkeiten gehörten und der Nachlass damit überschuldet sei.
Anfechtung wegen unerkannter Überschuldung
Dem folgte das Landgericht Frankenthal (Pfalz) in seinem Urteil vom 27.2.2025 (Az. 8 O 189/24). Die Anfechtung wegen unerkannter Überschuldung eines Nachlasses setze voraus, dass der Anfechtende eine wesentliche Forderung gegen den Nachlass irrtümlich übersieht. Dies sei hier der Fall, da der Nachlass überschuldet sei, wenn man die Bestattungskosten berücksichtige. Der Irrtum sei auch glaubhaft, denn die Witwe habe ihm noch zu Lebzeiten des Vaters mitgeteilt, für die Beerdigung könne der Erlös aus dem Verkauf eines PKWs verwendet werden. Daher durfte der Sohn davon ausgehen, als Erbe nicht für die Bestattung aufkommen zu müssen, so die Kammer.
(LG Frankenthal / STB Web)
Artikel vom: 31.03.2025
20.03.25 | Mehr Gründungen im Nebenerwerb
Die Zahl der Existenzgründungen ist 2024 leicht gestiegen. Dies liegt vor allem an einem Plus bei den Nebenerwerbsgründungen. Offenbar trug die schwierigere Lage auf dem Arbeitsmarkt dazu bei, dass mehr Menschen in die Selbstständigkeit gingen. Dies zeigt der aktuelle KfW-Gründungsmonitor.
Konkret erhöhten sich die Nebenerwerbsgründungen um 5 Prozent oder 19.000 auf 382.000. Die Zahl der Vollerwerbsgründungen ist mit 203.000 um 1 Prozent oder 2.000 Personen demgegenüber leicht niedriger als im Vorjahr.
Gründungstätigkeit seit Jahren "im Seitwärtstrend"
"Trotz der leichten Zunahme im vergangenen Jahr muss man konstatieren: Seit 2018 befindet sich die Gründungstätigkeit in Deutschland im Seitwärtstrend", sagt Dr. Georg Metzger, Ökonom für Gründungsthemen bei KfW Research.
Viele schätzen die Unabhängigkeit
65 Prozent der Gründenden präferieren die Selbstständigkeit gegenüber einer Anstellung. Die meisten von ihnen wollen dauerhaft selbstständig sein und schätzen dabei vor allem die Unabhängigkeit. 31 Prozent wären dagegen eigentlich lieber angestellt. Sie planen die Selbstständigkeit häufiger als vorübergehende Episode, um ein höheres Einkommen zu erreichen, eine Geschäftsidee umzusetzen oder die eigene Karriere voranzubringen, so der KfW-Bericht.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 20.03.2025
17.03.25 | Insolvenzzahlen für das Jahr 2024 liegen vor
Vom Statistischen Bundesamt liegen die endgültigen Insolvenzzahlen für das Jahr 2024 vor. Danach meldeten die Amtsgerichte 21.812 beantragte Unternehmensinsolvenzen und damit 22,4 Prozent mehr als im Jahr 2023.
Bereits 2023 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 22,1 Prozent gegenüber 2022 gestiegen. Die Zuwächse seien neben der allgemein schwierigen wirtschaftlichen Lage auch auf Nachholeffekte aus der Corona-Zeit zurückzuführen.
Denn von März 2020 bis Mai 2021 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen ganz oder teilweise ausgesetzt. Zudem wurden viele Unternehmen mit Corona-Hilfen unterstützt, die jedoch teilweise zurückbezahlt werden müssen.
Prognosen für 2025
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) erwartet für das Jahr 2025 einen weiteren moderaten Anstieg. Die geplanten Investitionsprogramme in Verteidigung und Infrastruktur würden voraussichtlich erst gegen Jahresende erste positive Wirkungen entfalten. Auch die Wirtschaftsauskunftei Crif prognostiziert für 2025 einen weiteren Anstieg der Firmeninsolvenzen und geht von bis zu 26.000 aus. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) sieht hingegen Anzeichen für eine Trendwende. Frühindikatoren würden zeigen, dass die Phase steigender Insolvenzzahlen vorerst beendet sein könnte.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 17.03.2025
11.03.25 | 9 Prozent der Betriebe werden ausgespäht
In den vergangenen fünf Jahren wurden 9 Prozent aller Betriebe in Deutschland Opfer eines Spionageangriffs. Rund 12 Prozent berichten über mindestens einen Verdachtsfall oder Angriff. Das zeigt eine Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Bei den meisten Verdachtsfällen handelt es sich offenbar um Hackerangriffe auf die IT-Systeme. Über ein Fünftel der Betriebe, die tatsächlichen Angriffen ausgesetzt waren, wurde Opfer eines digitalen Datendiebstahls, das sind knapp 2 Prozent der Betriebe. Ein deutlich kleinerer Anteil von unter 1 Prozent wird Opfer von Abhören oder Ausspähen analoger oder digitaler Kommunikation.
IKT-Branche besonders betroffen
Grundsätzlich gibt es laut IAB keine Branchen, die von Industrie- und Wirtschaftsspionage völlig verschont bleiben. Besonders betroffen sei aber die Informations- und Kommunikationsbranche. Auch im Großhandel, in der öffentlichen Verwaltung sowie in der Finanzbranche wurden Betriebe der Auswertung zufolge überdurchschnittlich häufig ausspioniert.
Unternehmensgröße relevant
Die Größe eines Betriebs spielt eine Rolle. Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten sind seltener betroffen, während bei den Großbetrieben mit 200 und mehr Beschäftigten fast jeder fünfte Betrieb einen Angriff erlebt hat oder von Verdachtsfällen betroffen ist. Das Risiko steigt demnach mit der Betriebsgröße.
Innovative, exportierende Unternehmen als Ziel
Generell besonders betroffen sind innovative und forschende Unternehmen sowie exportierende Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland werde es daher künftig noch wichtiger sein, die Entwicklungen in diesem Bereich genau zu verfolgen und effektive Gegenmaßnahmen zu ergreifen, so das IAB.
Die Studie ist hier abrufbar.
(IAB / STB Web)
Artikel vom: 11.03.2025
06.03.25 | Mittelstand: Sinkende Nachfrage nach Krediten
Nach Auswertungen der Förderbank KfW verzichten immer mehr mittelständische Unternehmen in Deutschland bei der Finanzierung ihrer Investitionen auf Bankkredite. Die Ursachen dafür liegen allerdings eher nicht in Restriktionen.
Der Anteil investierender Mittelständler, die auf Bankkredite zurückgegriffen haben, hat sich in den vergangenen 20 Jahren sogar nahezu halbiert, so die KfW – von 40 Prozent im Jahr 2004 auf 23 Prozent im Jahr 2023. Jährlich werden dazu kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen und Größenklassen befragt. An der jüngsten Erhebung haben sich rund 10.000 Unternehmen beteiligt.
Besonders seit 2014 ist die Nachfrage offenbar kontinuierlich zurückgegangen. Das sei überraschend, da insbesondere im Zeitraum 2014 bis 2021 die Zinsen außerordentlich niedrig waren und der Kreditzugang gut gewesen sei.
Hohe Eigenkapitalquote
Für die sinkende Nachfrage nach Krediten bieten die KfW-Mittelstandsexperten mehrere Erklärungsansätze. Zum einen hätten die Unternehmen ihre Eigenkapitalquoten kontinuierlich erhöht. Während die durchschnittliche Eigenkapitalquote im Mittelstand 2002 noch 18,4 Prozent betrug, lag sie 2023 bei 30,6 Prozent. Viele Unternehmen würden inzwischen Investitionen aus eigener Kraft stemmen und sich nicht verschulden wollen. So hätten 36 Prozent der mittelständischen Unternehmen 2023 angegeben, auf einen Kredit zu verzichten, um Schulden zu vermeiden.
Steigendes Inhaberalter
Ein weiterer Grund könnte laut KfW das Alter der Unternehmerschaft sein. Im Jahr 2024 waren 54 Prozent der 55 Jahre oder älter. Vor 20 Jahren waren es lediglich 20 Prozent. Frühere Analysen hätten gezeigt, dass ältere Unternehmensinhaber im Hinblick auf ihr Ausscheiden und Nachfolgeregelungen zurückhaltender sind als jüngere.
Bürokratische Anforderungen
Auch höhere regulatorische Anforderungen und der damit verbundene Aufwand spielen wahrscheinlich eine Rolle. Denn infolge der gestiegenen Bankenregulierung benötigen die Kreditinstitute deutlich mehr Informationen und Unterlagen als früher.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 06.03.2025

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Denis Broll
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