Erbrechtliche Fragen sind mehr als rein juristische oder steuerrechtliche Angelegenheiten. Beim Erben und Vererben geht es fast immer um Emotionen und familieninterne Konstellationen.

Dabei gilt wie in vielen anderen Situation: je früher man sich Gedanken über erbrechtliche Fragen macht, desto sicherer lassen sich die eigenen Ideen bestmöglich verwirklichen und künftige Streitigkeiten vermeiden.

Wir von Kalthoff & Kollegen beraten und begleiten Sie umfassend und mit Einfühlungsvermögen und vertreten Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbrecht.

 

Zu unseren Beratungsschwerpunkten gehören:

Nachlassplanung

Für viele von uns ist die Nachlassplanung ein ungeliebtes Thema. Es besteht ein emotionaler Widerwille, sich mit den Folgen des eigenen Todes und dem eigenen Testament auseinander zu setzen.

Dabei hilft eine frühzeitige Planung und Regelung allen Beteiligten: Wer bei Zeiten für die Zukunft vorgesorgt hat, kann mitunter langwierigen Familienstreitereien von Beginn an aus dem Weg gehen.

Eine durchdachte Nachlassplanung muss zunächst dafür Sorge tragen, dass alles Mögliche bedacht und getan wird, um dem Willen des Erblassers gerecht zu werden. Und darüber hinaus sollte eine optimierte Nachlassplanung helfen, vorhandene Werte zu bewahren und zu übertragen.

Jede Nachlassplanung ist individuell und einzigartig – genauso wie damit verbundenen Personen. Manchmal gibt es individuelle Gründe und Motive, die in der eine generelle Planung oder das Befolgen allgemeiner Empfehlungen erschweren.

 

Wir kennen diese Situationen. Um Ihnen einige grundlegende Fragen zu verdeutlichen, haben wir hier einige besonders wichtige Aspekte zusammengestellt:

  • Am Anfang steht die Grundentscheidung: Wer soll was erben?
  • Im zweiten Schritt sollten Sie sich eine Übersicht über Ihr Vermögen und dessen Wert verschaffen
  • Reden Sie ggf. mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche und deren Ansprüche.
  • Entscheiden Sie, wie und von wem die Erbübertragung vorgenommen werden soll.
  • Nutzen Sie gezielt Möglichkeiten zur Steueroptimierung und lassen Sie sich über die vielfältigen Möglichkeiten im Bereich Schenkungen, Überspringen einer Generation oder auch über die Umwandlung von Privat- zu Betriebsvermögen beraten.

Testamentserstellung

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Erbe nach Ihren Wünschen abgewickelt wird, sollten Sie sich bei der Erstellung Ihres Testaments von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen, es sicher hinterlegen, und einen Testamentsvollstrecker einsetzen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Erbe nach Ihren Wünschen abgewickelt wird.

Gleichgültig, ob Sie ein Einzeltestament errichtet haben oder erstellen wollen, oder ob Sie mit Ihrem Ehegatten ein gemeinschaftliches Ehegattentestament verfassen (wollen):
Unter Beachtung der Grenzen für die Testierfreiheit haben Sie alle Möglichkeiten, auf die Erbfolge, den Umgang der Erben mit dem Nachlass sowie auf die Besteuerung des Nachlasses einzuwirken.

Ein Testament bindet Sie im Gegensatz zum Erbvertrag nicht. Sie können ein Testament also jederzeit ändern - und bei Bedarf steuerlich anpassen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern individuell, umfassend und aktuell.

Testamentsvollstreckung

Wenn ein Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung (z. B. Testament) eine Testamentsvollstreckung anordnet, können ihn sehr vielfältige Motive bewegen. Nicht nur bei Unternehmensvermögen oder umfangreichem in- und ausländisches Vermögen kann die Testamentsvollstreckung sinnvoll sein, um geschäftlich unerfahrenen oder überforderten Erben zu helfen oder einfach, weil der Erbe minderjährig ist. Bei mehreren Erben kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers Streit unter den Erben vermeiden.

Die hierbei aufkommenden Problemstellungen können rechtlich komplex sein. Deshalb wird häufig ein Steuerberater oder Rechtsanwälte zum Testamentsvollstrecker bestimmt.

Wir stehen bei der Planung der Testamentsvollstreckung im Rahmen Ihres Testaments genauso zur Verfügung wie als späterer Testamentsvollstrecker.

 

David Höing - Rechtsanwalt

Ihr Ansprechpartner:

David Höing
Rechtsanwalt

Telefon: +49 2064 / 41 20 0
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