26.11.25 | Höhere Mindestlöhne in der Altenpflege beschlossen

Die Pflegekommission hat am 19. November 2025 einstimmig höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege beschlossen. Die Anpassung erfolgt in zwei Schritten bis Juli 2027.

Bis zum 1. Juli 2027 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten und gestaffelt nach Qualifikationsstufe wie folgt steigen:

  • Pflegehilfskräfte: von 16,10?Euro auf 16,52?Euro (01.07.2026) und 16,95?Euro (01.07.2027)
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: von 17,35?Euro auf 17,80?Euro und 18,26?Euro
  • Pflegefachkräfte: von 20,50?Euro auf 21,03?Euro und 21,58?Euro

Die Pflegemindestlöhne gelten bundesweit.

Zusätzlich empfiehlt die Pflegekommission weiterhin neun Tage bezahlten Zusatzurlaub pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) für Altenpflegekräfte. Die Empfehlung soll bis zum 30. September 2028 gelten.

Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte die Einigung am 25. November 2025.

(BMG / STB Web)

Artikel vom: 26.11.2025

24.11.25 | Medizinischer Rat: Immer mehr befragen Dr. KI

Immer mehr Menschen in Deutschland holen medizinischen Rat bei KI-Systemen ein. Laut einer Bitkom-Befragung nutzen 45 Prozent Chatbots wie ChatGPT, Gemini oder Copilot, um Symptome oder allgemeine Gesundheitsfragen zu klären. Jeder Zehnte tut dies bereits häufig.

Demnach vertraut zudem mehr als die Hälfte der User den Antworten von KI-Chatbots in gesundheitlichen Fragen (55 Prozent). 50 Prozent geben an, ihre Symptome mit KI-Chatbots besser zu verstehen, als bei der herkömmlichen Internetsuche – und für 30 Prozent sind die Chatbots ähnlich wertvoll wie die ärztliche Zweitmeinung. 16 Prozent haben schon mal eine ärztliche Empfehlung nicht befolgt und eher dem KI-Chatbot vertraut. Zugleich sind 39 Prozent unsicher, wie viele persönliche Gesundheitsdaten sie einer KI anvertrauen sollten.

Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.145 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Offenheit für KI-Zweitmeinungen

Insgesamt steht die Mehrheit der Deutschen dem Einsatz von KI im Gesundheitswesen positiv gegenüber, vor allem als Unterstützung bei wichtigen medizinischen Entscheidungen: 74?Prozent halten sie für sinnvoll, um eine Zweitmeinung einzuholen, 72?Prozent für die Erstellung von Diagnosen und Therapieempfehlungen. Auch die Früherkennung von Krankheiten wie Krebs (64?Prozent) und die Analyse von Röntgen- oder CT-Bildern (59?Prozent) werden von vielen als nützlich erachtet.

Sorge vor Datenmissbrauch und Fehlentscheidungen

Bedenken bestehen dennoch, besonders hinsichtlich eines möglichen Datenmissbrauchs (71?Prozent) sowie einer geringeren menschlichen Zuwendung in der Behandlung (69?Prozent). Über die Hälfte der Befragten (56?Prozent) befürchtet außerdem Fehlentscheidungen durch KI. 

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 24.11.2025

18.11.25 | Umsatzbeteiligung bei angestellten Zahnärzten zunehmend Standard

In Praxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist die Umsatzbeteiligung bei angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten inzwischen weit verbreitet. Eine Umfrage der apoBank zeigt: Wer am Umsatz beteiligt ist, verdient im Schnitt deutlich mehr als mit einem reinen Festgehalt.

Wer ein Festgehalt bezieht, kommt demnach im Schnitt auf 64.800 Euro brutto jährlich. Bei Angestellten mit Umsatzbeteiligung ist zwar das Grundgehalt niedriger (52.000 Euro). Durch die Beteiligung steigert sich das durchschnittliche Jahresbrutto dann allerdings auf 91.300 Euro.

Zwei Drittel der rund 300 Befragten in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung gaben an, inzwischen nach diesem Vergütungsmodell bezahlt zu werden. Im Vergleich zu der apobank-Studie aus dem Jahr 2021 entspricht dies einem Anstieg um 10 Prozentpunkte. Bei 83 Prozent ist die Beteiligung allerdings daran geknüpft, dass bestimmte Umsatzschwellen erreicht werden.

MVZ: Höhere Einkommen, höhere Belastung

Besonders verbreitet ist die Umsatzbeteiligung in MVZ: 87 Prozent der dortigen Angestellten arbeiten laut Befragung damit. Sie verdienen im Schnitt rund 20 Prozent mehr als Kolleginnen und Kollegen in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). Allerdings arbeiten Vollzeitkräfte im MVZ durchschnittlich 41,2 Stunden pro Woche – etwa drei Stunden mehr als die Mitarbeitenden in Praxen – leisten mehr Überstunden und behandeln etwas mehr Patienten.

Weiterführende Informationen:

apoBank-Gehaltsstudie: Angestellte Zahnmediziner 2025

(apoBank / STB Web)

Artikel vom: 18.11.2025

14.11.25 | Kein Schmerzensgeld nach Sturz im Krankenhaus

Wer in einem Krankenhaus einem vorbeifahrenden Reinigungsfahrzeug begegnet, muss mit einem frisch gewischten und damit rutschigen Boden rechnen. Das hat das Landgericht Flensburg entschieden. Ein Schadensersatzanspruch besteht in solchen Fällen nicht.

Ein Fotograf war im Krankenhaus unterwegs, um Fotos für dessen Internetseite zu erstellen. Ein Mitarbeiter fuhr mit einer Saug- und Wischmaschine an ihm vorbei – wobei unklar blieb, ob der Boden dabei tatsächlich gereinigt wurde. Kurz darauf rutschte der Fotograf aus und verletzte sich schwer am Knie. Er war längere Zeit arbeitsunfähig und verlangte vom Krankenhaus Schadensersatz für Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld.

Reinigungsfahrzeug ist Warnung genug

Das Gericht wies die Klage mit Urteil vom 28.08.2025 (Az. 3 O 231/24) ab. Der Fotograf habe nicht nachweisen können, dass der Boden durch die Maschine nass gewesen sei. Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, liege keine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten vor.

Vielmehr sei die Reinigungsmaschine nach der Schilderung des Fotografen deutlich wahrnehmbar gewesen. Dies hätte genügt, damit Personen auf dem Flur sich auf den Zustand eines gewischten Bodens - und damit eine mögliche Rutschgefahr - hätten einstellen können. Zusätzliche Hinweisschilder seien in einer solchen Situation nicht erforderlich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(LG Flensburg / STB Web)

Artikel vom: 14.11.2025

10.11.25 | Apothekenbestand erreicht neuen Tiefststand

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist weiter rückläufig und hat mit 16.732 Betrieben Ende des dritten Quartals 2025 den niedrigsten Stand seit 1977 erreicht. Das geht aus einer Erhebung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hervor.

Demnach wurden seit Jahresbeginn 355 Apotheken geschlossen, darunter 71 im dritten Quartal. Demgegenüber standen lediglich 46 Neueröffnungen. Die Schließungsdynamik zeige trotz leichter Beruhigung weiterhin deutlich nach unten, wobei im letzten Quartal erfahrungsgemäß die Zahl der Schließungen noch einmal ansteigen würden, so die ABDA.

ABDA-Präsident Thomas Preis weist darauf hin, dass die Schließungen die Versorgung der Bevölkerung erschweren: "Mit jeder geschlossenen Apotheke wird der Weg zum Arzneimittel für die Menschen schwieriger." Er macht die Politik für die Entwicklung verantwortlich und kritisiert, dass das Apothekenhonorar seit mehr als einem Jahrzehnt nicht erhöht worden sei, während Inflation und steigende Lohnkosten die wirtschaftliche Lage der Apotheken belasten.

Preis verweist außerdem auf das geplante Apothekenreformgesetz des Bundesgesundheitsministeriums, das seiner Einschätzung nach den Rückgang der Apothekenzahlen weiter beschleunigen und das flächendeckende Apothekensystem schwächen könnte. Eine Stabilisierung des Apothekenbestands sei stattdessen durch eine Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Honorarerhöhung möglich.

(ABDA / STB Web)

Artikel vom: 10.11.2025

06.11.25 | Statistik: Stationäre Behandlungen gestiegen

Die Zahl der stationären Behandlungen in den deutschen Krankenhäusern ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 2 Prozent beziehungsweise 344.300 Fälle auf rund 17,5 Millionen gestiegen. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.

Die Zahl liege damit aber dennoch deutlich niedriger als vor der Corona-Pandemie: Gegenüber 2019 ist sie um 9,6 Prozent zurückgegangen. Der Rückgang verteile sich auf alle medizinischen Fachbereiche, so die Statistiker.

Insgesamt waren in den 1.841 Krankenhäusern im Jahresdurchschnitt 472.900 Betten aufgestellt, darunter 26.000 Intensiv- und 7.700 Intermediate Care-Betten. Die durchschnittliche Bettenauslastung stieg 2024 gegenüber dem Vorjahr zwar um 0,8 Prozentpunkte auf 72 Prozent, blieb aber trotz der geringeren Gesamtbettenzahl deutlich unter dem Niveau des Jahres 2019 von etwas über 77 Prozent.

Geringere Verweildauer

Ein Krankenhausaufenthalt dauerte 2024 durchschnittlich 7,1 Tage und war damit um 0,1 Tage kürzer als im Vorjahr. 1991 waren es noch 14 Tage. Die Aufenthaltsdauer variierte auch in den unterschiedlichen Fachabteilungen. In den Fachabteilungen Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie, in denen die meisten Fälle behandelt werden, lag sie 2024 bei nur 5,2 beziehungsweise 5,0 Tagen. Zu den Fachabteilungen mit deutlich längerer Verweildauer gehören die Geriatrie (15,1 Tage) und die psychiatrischen Fachabteilungen (zwischen 24,5 und 46,8 Tagen).

Mehr Krankenhauspersonal

Zum Jahresende 2024 waren in den Krankenhäusern rund 217.700 Personen im ärztlichen Dienst und 1.240.900 Personen im nichtärztlichen Dienst direkt bei den Einrichtungen beschäftigt. Gegenüber 2023 stieg die Zahl der Ärztinnen und Ärzte damit um 2,7 Prozent und die Zahl der Beschäftigten im nichtärztlichen Dienst um 3,3 Prozent. Im Pflegedienst, der zum nichtärztlichen Bereich zählt, waren 553.400 Personen beschäftigt. Damit war der Pflegedienst mit 44,6 Prozent der personalintensivste Bereich im nichtärztlichen Dienst.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 06.11.2025

30.10.25 | 72.000 Personen ohne Krankenversicherungsschutz

Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts waren 2023 rund 72.000 Personen in Deutschland nicht krankenversichert und hatten auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung.

Betroffen waren überwiegend Männer (61 Prozent beziehungsweise 44.000). Drei Viertel (75 Prozent beziehungsweise 54.000) aller Personen ohne einen entsprechenden Schutz waren Nichterwerbspersonen wie Rentnerinnen und Rentner oder Studierende ab dem 26. Lebensjahr. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland.

Weitere 198.000 Menschen waren zwar nicht krankenversichert, hatten aber dennoch einen Anspruch auf Krankenversorgung. Dazu können beispielsweise Asylsuchende, Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, sowie freiwillige Wehrdienstleistende gehören.

11 Prozent der Versicherten sind privat krankenversichert

Jede neunte Person (11 Prozent) in Deutschland war 2023 privat krankenversichert. Das waren gut 9 Millionen Menschen, darunter knapp 2,4 Millionen Familienversicherte. Demgegenüber waren 89 Prozent beziehungsweise 73,3 Millionen Menschen gesetzlich versichert, darunter 16,8 Millionen als familienversicherte Angehörige.

Knapp 5,1 Millionen Menschen waren freiwillig gesetzlich versichert – das betrifft zum Beispiel Selbstständige oder Angestellte mit einem Bruttoeinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie machten 7 Prozent der gesetzlich Versicherten aus.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 30.10.2025

21.10.25 | Niedergelassene Praxen bei Digitalisierung vorn

Die Zufriedenheit mit digitalen Anwendungen im Praxisalltag ist einer aktuellen Befragung zufolge in den letzten Jahren gestiegen. Das gilt insbesondere für das elektronische Rezept (eRezept), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Arztbrief (eArztbrief).

Wie der "PraxisBarometer Digitalisierung 2025" im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt, nutzen den eArztbrief mittlerweile 87 Prozent der regelmäßig, 2018 waren es gerade einmal 13 Prozent. 78 Prozent der Praxen gaben an, die eAU im Versorgungsalltag nutzen und mit deren Umsetzung zufrieden zu sein (2024: 69 Prozent). 77 Prozent sind mit dem eRezept zufrieden (2024: 63 Prozent).

Wenige digitale Kommunikation mit Krankenhäusern

Dagegen bleibt die digitale Kommunikation mit Krankenhäusern offenbar hinter den Erwartungen zurück: Nur 12 Prozent der Praxen tauschen sich überwiegend digital mit Kliniken aus. Besonders deutlich zeigt sich dies bei Entlassbriefen: 85 Prozent der Praxen sehen darin einen hohen Nutzen, tatsächlich erhalten aber nur 15 Prozent der Praxen diese digital.

Hoher Aufwand und technische Probleme bei der ePA

Das PraxisBarometer zeigt zudem erste Erfahrungen der Niedergelassenen mit der elektronischen Patientenakte (ePA) auf. Viele Praxen bewerten einzelne Funktionen positiv, etwa die Medikationsliste, zugleich wird der mit der ePA verbundene Aufwand von einer Mehrheit als hoch eingeschätzt. Technische Probleme und Unterschiede zwischen den Praxisverwaltungssystemen (PVS) beeinflussen die Zufriedenheit zusätzlich.

Regelmäßige technische Störungen der Telematikinfrastruktur 

Damit die Digitalisierung funktioniert, müssten die Rahmenbedingungen stimmen, fasst die KBV die Ergebnisse zusammen. Noch immer würden mehr als die Hälfte der Praxen von täglichen oder wöchentlichen Störungen der Telematikinfrastruktur (TI) berichten. Die Zufriedenheit der Praxen hänge zudem stark vom genutzten PVS ab. Ein Wechsel sei jedoch mit großem Aufwand verbunden.

An der repräsentativen Befragung nahmen insgesamt 1.700 Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten teil.

(KBV / STB Web)

Artikel vom: 21.10.2025

14.10.25 | Zusammenarbeit von Apotheken und Arztpraxen

Apotheken sehen Potenzial in pharmazeutischen Dienstleistungen. Einer Befragung zufolge erachten sie eine enge Zusammenarbeit mit Arztpraxen hierfür essenziell, aber ausbaufähig.

Durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) können Apotheken seit Sommer 2022 fünf vergütete pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Nach einer Befragung im Rahmen des Apothekenkonjunkturindex (APOkix) bewertet zwar jede zweite Apotheke das Gesetz generell als positiv, mehr als die Hälfte hat in der Praxis jedoch mit einer höheren Nachfrage gerechnet (56 Prozent). 

Bislang geringe Nachfrage

Am häufigsten angeboten werden die Einweisung in Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik (79 Prozent), gefolgt von der erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation (68 Prozent) und der standardisierten Risikoerfassung bei Personen mit Bluthochdruck (68 Prozent). Für den Großteil der Befragten fällt die Nachfrage allerdings niedrig bis sehr niedrig aus.

Hürden beim Angebot

Einer Ausweitung des Angebots stehen oft mangelnde zeitliche und personelle Ressourcen entgegen (74 Prozent). Zwei Drittel sehen sich mit mangelnder Bekanntheit auf Patientenseite und einem Übermaß an Bürokratie konfrontiert (je 64 Prozent). Auch organisatorische Hürden (58 Prozent) und eine unzureichende Vergütung (50 Prozent) werden als Hürden genannt.

Mehr Austausch mit Ärzten erwünscht

Trotzdem sind fast 90 Prozent der Befragten der Meinung, dass Apotheken sich verstärkt als niedrigschwelliger Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen etablieren sollten. Als Voraussetzung für den Erfolg erachten sie eine enge Zusammenarbeit von Apotheken und Arztpraxen (75 Prozent). Derzeit berichten jedoch nur 28 Prozent, dass der Austausch mit Ärzten zu pharmazeutischen Dienstleistungen ausgezeichnet funktioniere.

(APOkix / STB Web)

Artikel vom: 14.10.2025

08.10.25 | Beitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener steigen

Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2025 neue Grenzwerte bei den Rechengrößen der Sozialversicherung beschlossen. Gutverdienende zahlen dadurch ab Januar 2026 höhere Beiträge. Für Normalverdiener und ihre Arbeitgeber ändere sich aber nichts, so die Bundesregierung.

Die Aktualisierung der Rechengrößen erfolgt jährlich und ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie knüpft an die Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten an und soll der Sicherung der Beitragsbasis in der Sozialversicherung wie auch deren Leistungsniveau dienen.

Steigende Grenzwerte in der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf 5.812,50 Euro im Monat erhöhen (2025: 5.512,50 Euro). Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Der darüber hinausgehende Verdienst ist beitragsfrei.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf monatlich 6.450 Euro (2025: 6.150 Euro). Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Änderungen in der Rentenversicherung

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll auf 8.450 Euro im Monat steigen (2025: 8.050 Euro). 

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2026 vorläufig 51.944 Euro im Jahr betragen (2025: 50.493 Euro).

Stabilisierung der sozialen Absicherung

"Ohne Anpassung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenzen würde der Beitrag von Spitzenverdienern an der Finanzierung der Sozialversicherung sinken", so die Bundesregierung. Die Kosten für die soziale Sicherung würden sich nach und nach stärker auf die niedrigeren Einkommen verschieben.

Gleichzeitig würde aber auch das Absicherungsniveau für Besserverdienende sinken: Sie erhielten trotz steigender Löhne geringere Rentenansprüche. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben.

(Bundesregierung / STB Web)

Artikel vom: 08.10.2025

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

Ihr Ansprechpartner:

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

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