19.05.25 | Apotheken: Mehr Umsatz bei hohem Kostendruck

Am 14. Mai 2025 wurde in Berlin beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) der aktuelle Apothekenwirtschaftsbericht vorgestellt. Danach ist der Gesamtumsatz der Apotheken 2024 gestiegen. Die Gewinnmarge bleibt jedoch eng.

Der Gesamtumsatz der Apotheken lag 2024 demnach bei 70,40 Milliarden Euro gegenüber 66,36 Milliarden Euro im Jahr 2023. Der Apothekendurchschnitt beträgt rund 3,7 Millionen Euro. Dem stand dem Bericht zufolge ein Wareneinsatz von 80 Prozent gegenüber.

Nach Abzug von Personal- und sonstigen Kosten ergab sich für die durchschnittliche Apotheke ein Betriebsergebnis vor Steuern und Altersvorsorge von gut 160.000 Euro, was einer Gewinnmarge von rund 4,4 Prozent entspricht. Dies sei einer der historisch tiefsten Werte, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

26 Prozent der Apotheken hätten 2024 mit einem Betriebsergebnis unter 75.000 Euro abgeschlossen, bei 7 Prozent der Apotheken lag es sogar im Minusbereich. Das Betriebsergebnis der durchschnittlichen Apotheke steige zwar nominal an, habe sich aber unter Berücksichtigung der Inflationsrate seit 20 Jahren kaum verändert.

Eine Präsentation mit den Ergebnissen des Berichts zu den Entwicklungen im Apothekenmarkt und der Finanzentwicklung kann auf der Website der ABDA aufgerufen werden.

(ABDA / STB Web)

Artikel vom: 19.05.2025

12.05.25 | Keine gesundheitsbezogenen Angaben über pflanzliche Stoffe

Auf Ersuchen des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel geprüft. Dabei geht es um gesundheitsbezogene Angaben über pflanzliche Stoffe.

Das deutsche Unternehmen Novel Nutriology vertreibt ein Nahrungsergänzungsmittel, das Safran- und
Melonensaft-Extrakte enthält. Das Unternehmen warb für das Nahrungsergänzungsmittel damit, dass diese
Extrakte stimmungsaufhellend wirkten sowie Stressgefühle und Erschöpfung reduzierten. 

Ein deutscher Wirtschaftsverband verklagte das Unternehmen auf Unterlassung dieser Angaben, die unionsrechtswidrig seien. Der EuGH stellte dazu zunächst klar, dass nach einer Verordnung aus dem Jahr 2006 die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben bei der Werbung für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahme dazu gilt, sofern es sich um von der Europäischen Kommission zugelassene und in die Liste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben aufgenommene Angaben handelt.

Ihre Prüfung der Angaben über pflanzliche Stoffe hat die Kommission allerdings derzeit ausgesetzt und sie daher noch nicht in die Listen zulässiger gesundheitsbezogener Angaben aufgenommen. Daher dürfen gesundheitsbezogene Angaben zu pflanzlichen Stoffen derzeit nicht bei der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden.

(EuGH / STB Web)

Artikel vom: 12.05.2025

05.05.25 | Digitalisierung und KI in Apotheken

Ob Prozessoptimierung oder Kundenbindung: Der Einsatz digitaler Technologien bietet Apotheken eine Vielzahl an Möglichkeiten. Auch dem Einsatz von KI wird viel Potenzial zugeschrieben. Das geht aus einer aktuellen Befragung unter Apotheken hervor.

Ein Großteil der Befragten ist sich demnach sicher: Ohne den Einsatz digitaler Technologien wird es schwierig, in der Apothekenbranche wettbewerbsfähig zu bleiben (86 Prozent). Mehr als drei Viertel schreiben glauben außerdem, dass KI die Qualität der Arzneimittelversorgung verbessern kann (77 Prozent). Das zeigt die aktuelle Ausgabe des Apothekenkonjunkturindex APOkix des IFH KÖLN.

Online-Vorbestellmöglichkeiten

Fast die Hälfte der Befragten stuft den Digitalisierungsgrad der eigenen Apotheke als weit oder sehr weit fortgeschritten ein (47 Prozent), 49 Prozent als durchschnittlich, 5 Prozent als wenig oder gar nicht weit fortgeschritten. Am häufigsten angeboten werden Online-Vorbestellmöglichkeiten mit Abholung in der Apotheke (89 Prozent) oder Zustellung durch den Botendienst (84 Prozent).

Online-Plattformen, Apps und Social Media

Dahinter folgt die Anbindung an digitale Apothekenplattformen wie ihreapotheken.de oder gesund.de (74 Prozent). Rund die Hälfte der Befragten setzt auf Apotheken-Apps (51 Prozent) und Social Media (47 Prozent). Die Bedeutung digitaler Kundenservices wird laut dem Großteil der Befragten weiter zunehmen (95 Prozent).

KI steht noch am Anfang

Während die meisten Apotheken digitale Services in ihren Apothekenalltag integriert haben, steht die Nutzung von KI noch am Anfang: Aktuell setzen 13 Prozent KI in der Apotheke ein. Jedoch wird KI in Zukunft nach Meinung von 81 Prozent auch im Apothekenbereich viele neue Möglichkeiten eröffnen und Prozesse effizienter machen.

Als Einsatzgebiete werden die Optimierung von Bestellprozessen und des Bestandsmanagements, die Analyse von Patientendaten zur Unterstützung der Arzneimitteltherapie und die Auswertung von Kundendaten zu Marketingzwecken am häufigsten genannt.

Die größten Herausforderungen bei der Anwendung von KI sehen die Befragten in Haftungsrisiken und unklaren gesetzliche Regelungen, im Bereich Datenschutz und -sicherheit sowie mangelnder Beherrschbarkeit und Transparenz von KI-Technologien

(IFH Köln / STB Web)

Artikel vom: 05.05.2025

29.04.25 | ePA für alle startet

Nach dem Abschluss der Testphase startet die elektronische Patientenakte (ePA) für alle am 29. April 2025 bundesweit. Ab dann können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken die ePA im Versorgungsalltag nutzen.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte bleibt für die Leistungserbringer zunächst freiwillig. So erhalten sie Zeit, sich mit System und Umgang der Patientenakte vertraut zu machen. Die verpflichtende Nutzung für Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Für die Versicherten bleibt die Nutzung der ePA weiterhin freiwillig.

Die Anwendung der ePA wurde zunächst im Rahmen einer Pilotphase in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und in Teilen NRWs getestet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden in Form technischer Anpassungen umgesetzt. Beispielsweise werden jetzt zusätzlich die Krankenversicherungsnummer sowie weitere Kartenmerkmale abgeglichen. Des Weiteren wurde die Zahl der Zugriffe auf elektronische Patientenakten abhängig von der Größe der nutzenden Einrichtung limitiert.

Durch den Überblick über Befunde, Diagnosen und Medikation der Versicherten soll die ePA den Versorgungsalltag verbessern. Zudem soll sie die Forschung mit Gesundheitsdaten in Deutschland erleichtern und medizinische Innovation schneller ermöglichen.

(BMG / STB Web)

Artikel vom: 29.04.2025

22.04.25 | Gesundheitswesen: Unzufriedenheit mit Infrastruktur und Digitalisierung

Im Auftrag von Pharma Deutschland führte das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Civey Befragungen zur Gesundheitsversorgung durch. Danach entspricht die Versorgungsrealität nicht den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger.

Besonders kritisch zeigt sich im Ergebnis das geografische Versorgungsgefälle: In ländlichen Gebieten meldet jeder zweite Befragte Schwierigkeiten beim Zugang zu hausärztlicher Versorgung. Städte kämpfen hingegen vorrangig mit mangelnden Psychotherapieplätzen – hier sieht etwa 40 Prozent der Stadtbevölkerung den dringendsten Handlungsbedarf.

Telemedizin bleibt Nischenphänomen

Über 70 Prozent der Befragten bewerten die Gesundheitsversorgung insgesamt negativ – dies sei ein deutlicher Anstieg nach einem vorübergehenden Corona-bedingten Hoch. Auch die Digitalisierung des Gesundheitswesens kommt der Erhebung zufolge bei den Patientinnen und Patienten nur langsam an. Während administrative Anwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte zumindest Bekanntheitsgewinne verzeichnen würden, fänden therapeutisch wirksame digitale Gesundheitsapps ("DiGA") noch wenig Verbreitung.

Auch die Telemedizin bleibt offenbar ein Nischenphänomen: Nur die Hälfte der Befragten gab an, die Möglichkeit digitaler Sprechstunden überhaupt zu kennen, wobei die tatsächliche Nutzungsrate weit darunter liege. Hier zeige sich eine Diskrepanz zwischen technologischen Möglichkeiten und ihrer praktischen Integration in den Versorgungsalltag.

Kauf von rezeptfreien Arzneimitteln

Mehr als zwei Drittel der Befragten kaufen rezeptfreie Arzneimittel in einer Apotheke vor Ort. Die Nähe und das Vertrauen auf die Empfehlungen sind die wichtigsten Gründe in einer Apotheke vor Ort zu kaufen.

Weitere Informationen zum Gesundheitsmonitor bietet Pharma Deutschland hier.

(Pharma Dtschl. / STB Web)

Artikel vom: 22.04.2025

14.04.25 | US-Zölle treffen auch Pharmaindustrie und Medizintechnik

Zölle auf deutsche Exporte in die USA treffen auch die Pharmaindustrie und Medizintechnik schwer, meldet das Statistische Bundesamt. Danach ging knapp ein Viertel aller deutschen Pharma-Exporte im Jahr 2024 mit einem Wert von rund 27 Milliarden Euro in die USA.

Auch optische und fotografische Erzeugnissen hatten einen hohen Anteil mit knapp 15 Prozent und einem Wert von 11,8 Milliarden Euro. Darunter fallen unter anderem medizinische Instrumente, Röntgenapparate, Geräte für Strahlentherapie oder andere Mess- und Prüfinstrumente.

Außerdem gingen 2024 den Angaben zufolge über 34 Prozent der aus Deutschland exportierten immunologischen Erzeugnisse wie Antisera, Vaccine oder Blut in die Vereinigten Staaten. Hier sind die Handelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten also noch enger. 

Umgekehrt kamen 2024 rund 20 Prozent oder gut 9 Milliarden Euro der Importe von optischen und fotografischen Erzeugnissen, einschließlich medizinischer Instrumente, Apparate und Geräte, aus den USA. Bei den Pharma-Importen betrug der Anteil rund 17 Prozent (12,1 Milliarden Euro).

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 14.04.2025

08.04.25 | Schiedsspruch zur Pflegehilfsmittel-Versorgung

Ab dem 1. Juni 2025 gelten neue Rahmenbedingungen in der Pflegehilfsmittel-Versorgung. Apotheken erwarten eine Reihe an bürokratischen Entlastungen.

In Deutschland haben rund 3,8 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Apotheken beraten und versorgen diese Personen hierzu.

Nach einem nun abgeschlossenen Schiedsverfahren zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband müssen die Pflegekassen künftig die beliefernden Apotheken unverzüglich darüber zu informieren, wenn Patienten einen anderen Leistungserbringer wählen. Dadurch soll das Ausfallrisiko für die Apotheken sinken.

Beim Abrechnungsverfahren entfallen für die Apotheken zudem bürokratische Vorgaben, die durch digitale Dokumentationsprozesse ersetzt werden können. Außerdem dürfen künftig keine Kosten mehr für die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) von den Pflegekassen oder deren Dienstleistern erhoben werden. Auch haben die Apotheken mehr Möglichkeiten und mehr Transparenz bei der Rechnungskorrektur.

(ABDA / STB Web)

Artikel vom: 08.04.2025

02.04.25 | Apotheker darf sich in Zeitungsinterview kritisch äußern

Eine in den Niederlanden ansässige Online-Apotheke ging gerichtlich gegen einen Münchner Apotheker vor. Dieser äußerte sich in einem Zeitungsinterview – teils polemisch – über strukturelle Nachteile gegenüber Versandapotheken. Das Landgericht München II hat den Antrag zurückgewiesen.

Inhaltlich ging es um Aussagen zu behaupteten Unterschieden zwischen Online-Apotheken und örtlichen Apotheken hinsichtlich deren Kostenstruktur, unterschiedlicher Steuerbelastungen und der Beratung von Kunden.

Es gebe viele Posten bei Händlern vor Ort, die Online-Apotheken nicht hätten, machte der Apotheker in dem Interview deutlich. Ein Beispiel sei die Gewerbesteuer. "Dazu sitzen die Online-Apotheken in Holland, da fallen dann schon mal die 19 Prozent Mehrwertsteuer weg. Wie sollen wir da mithalten?" Online-Apotheken seien "Schmarotzer unseres Steuersystems", es gebe auch keine Beratung mehr und keinen Apotheker, der nochmal drüberschaue.

Tatsachenbehauptungen mit polemischer Zuspitzung

Das Gericht sah jedoch in dem Zeitungsinterview bereits keine geschäftliche Handlung, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unlauter sein könnte. Darüber hinaus habe die Online-Apotheke aber auch nicht glaubhaft gemacht, dass die von ihr angegriffenen Behauptungen falsch seien. Denn tatsächlich liege der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel in Deutschland bei 19 Prozent und in den Niederlanden bei 9 Prozent. Es sei auch richtig, dass es in den Niederlanden keine Gewerbesteuer wie in Deutschland gebe.

Die in dem Interview dargestellten Vorteile einer aktiven, persönlichen Ansprache in der Vorort-Apotheke würden darüber hinaus auf der Hand liegen. Der Ausdruck "Schmarotzer" sei im sachlichen Gesamtzusammenhang als polemische Zuspitzung von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen.

Die Entscheidung vom 20. März 2025 (Az. 2 HK O 627/25) ist allerdings nicht rechtskräftig, weil Rechtsmittel eingelegt werden können.

(LG München II / STB Web)

Artikel vom: 02.04.2025

24.03.25 | Ungleichbehandlung bei der Terminvergabe?

Die Bundesregierung soll prüfen, ob die aktuelle Rechtslage bei der Terminvergabe in Arztpraxen zu einer Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Krankenversicherten führt. Dies geht aus einer am 21. März 2025 gefassten Entschließung des Bundesrats hervor.

Die Bundesregierung soll zudem ermitteln, ob durch eine Änderung von Vorschriften ein gleicher Zugang zur ärztlichen Versorgung für alle Patienten sichergestellt werden könne, damit gesetzliche Versicherte genauso schnell einen Arzttermin erhalten wie Privatpatienten.

Der Zugang zu schneller medizinischer Versorgung sei Grundvoraussetzung für ein gerechtes Gesundheitssystem, so der Bundesrat. Dieser Zugang müsse allen Personen unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort oder der Frage, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, möglich sein.

Neue Lösungsansätze denkbar

Um etwaige Ungleichheiten bei der Terminvergabe abzubauen, sollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf ihre Auswirkungen hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Auch neue Lösungsansätze seien dabei in Betracht zu ziehen. Als Beispiele nennt die Länderkammer Kontingente für Privatversicherte, Mindestquoten für gesetzlich Versicherte oder finanzielle Anreize für Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugestellt. Sie bestimmt selbst, wann sie sich damit befasst - feste Fristen sind nicht vorgesehen.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom: 24.03.2025

19.03.25 | Selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt?

Ob jemand selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist und damit der Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist häufig Gegenstand sozialgerichtlicher Verfahren. So auch im Fall einer Ärztin, die für eine Gemeinde gelegentlich die sogenannte zweite Leichenschau übernimmt.

Eine sozialversicherungsrechtlich abhängige Beschäftigung liegt bei einer Eingliederung in den Betrieb und einer Bindung an das Weisungsrecht des Auftraggebers über Zeit, Dauer, Ort und Art der Leistung vor. Eine selbstständige Tätigkeit ist hingegen durch das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die freie Gestaltung der Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet.

Ärztin übernimmt zweite Leichenschau

Die Ärztin im vorliegenden Fall übernimmt im wöchentlichen Wechsel mit anderen Ärzten für eine Gemeinde die zweite Leichenschau. Diese ist Voraussetzung für die Freigabe zur Feuerbestattung. Hierfür muss bescheinigt werden, dass die verstorbene Person eines natürlichen Todes gestorben ist.

Urteil: Keine abhängige Beschäftigung

Die Rentenversicherung stellte Versicherungspflicht aufgrund abhängiger Beschäftigung fest. Das Sozialgericht kam zum gegenteiligen Ergebnis. Dieses wurde nun vom Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 22. Januar 2025 (Az. L 5 BA 1266/24) bestätigt. Für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit sprach für das Gericht insbesondere, dass es sich um einen Hoheitsakt handele. Die Ärztin stelle im eigenen Namen die Urkunde über die durchgeführte Leichenschau aus. Eine Beauftragung von Privatpersonen für diese Aufgabe scheide aus. Darüber hinaus handle die Ärztin hinsichtlich des Inhalts der Tätigkeit völlig weisungsfrei.

(LSG Bad.-Württ. / STB Web)

Artikel vom: 19.03.2025

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

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Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
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