24.02.26 | Anteil ausländischer Ärztinnen und Ärzte gestiegen
In Deutschland arbeiten immer mehr ausländische Ärztinnen und Ärzte. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatten im Jahr 2024 13 Prozent oder rund 64.000 Ärztinnen und Ärzte keine deutsche Staatsangehörigkeit. Zehn Jahre zuvor waren es noch 7 Prozent (30.000).
Insgesamt arbeiteten 2024 in der Human- und Zahnmedizin 121.000 aus dem Ausland zugewanderte Ärztinnen und Ärzte, das war knapp ein Viertel (24 Prozent) der gesamten Ärzteschaft. Ein Teil von ihnen besitzt inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Neben dem Medizinstudium und der Approbation hierzulande können auch im Ausland erworbene Abschlüsse mit voller Gleichwertigkeit anerkannt werden. 2024 waren Ärztinnen und Ärzte nach Pflegefachkräften die Berufsgruppe mit den zweitmeisten Anerkennungen ausländischer Abschlüsse. Rund 7.000 Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss erhielten die Anerkennung mit voller Gleichwertigkeit in Deutschland. Darunter waren 21 Prozent oder gut 1.400 Deutsche, gefolgt von 11 Prozent oder knapp 800 Syrerinnen und Syrern.
Zahnärztinnen und Zahnärzte lagen auf Rang 7 der Berufe mit den meisten Anerkennungen ausländischer Abschlüsse. 2024 wurden in der Zahnmedizin knapp 700 ausländische Abschlüsse als voll gleichwertig anerkannt. Die meisten Anerkennungen erhielten auch hier deutsche Zahnärztinnen und Zahnärzte (46 Prozent oder rund 300), gefolgt von syrischen (12 Prozent oder rund 100).
Viele wählen Studium im Ausland
Die Daten über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zeigen, dass viele Medizinstudierende aus Deutschland den Weg über ein Studium im Ausland wählen. Der Grund dafür sind häufig die Zulassungsbeschränkungen des Studienfachs in Deutschland, so das Statistische Bundesamt.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 24.02.2026
18.02.26 | Mehrheit nutzt elektronische Patientenakte nicht aktiv
Einer repräsentativen forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zufolge nutzt der Großteil der Versicherten (71 Prozent) die eigene elektronische Patientenakte (ePA) nicht aktiv. Ein weiterer Teil (9 Prozent) hat Widerspruch eingelegt oder sie löschen lassen.
Befragt wurden im November 2025 1.037 gesetzlich Versicherte ab 16 Jahren, davon 1.000 Personen, die die ePA kennen. Die Befragten gaben mehrheitlich an, dass sie sich noch nicht mit der ePA auseinandergesetzt haben (75 Prozent). Jeder Dritte sieht keinen persönlichen Nutzen in der ePA (33 Prozent). Auch Datenschutzbedenken und Sorgen hinsichtlich der Datensicherheit halten einen Teil der Versicherten davon ab, ihre ePA aktiv zu nutzen (jeweils 13 Prozent).
"Die elektronische Patientenakte ist noch nicht im Alltag der Menschen angekommen. Das ist wenig überraschend, denn zentrale Funktionen, wie digitale Impf- oder Bonushefte, fehlen weiterhin", sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Komplizierte Einrichtung, fehlende Unterstützung
Als Hürde wird außerdem ein komplizierter und unübersichtlicher Einrichtungsprozess der ePA genannt. Teils werden auch eine unzureichende Unterstützung und unklare Informationen durch die Krankenkassen bemängelt. Zudem lasse sich nicht immer ausreichend festlegen, wer auf welche Daten zugreifen darf. 68 Prozent der Befragten gaben an, dass sie sich bei der ePA insbesondere genaue Steuerungsmöglichkeiten wünschen, wer welche Daten sehen darf.
Obwohl 94 Prozent der Befragten bereits von der ePA gehört haben, bestehe weiterhin Aufklärungsbedarf, so die Verbraucherschützer. So weiß nur ein Viertel der Befragten (25 Prozent), dass Daten aus ihrer ePA künftig auch für Forschungszwecke verwendet werden können.
(Verbraucherzentrale Bundesverband / STB Web)
Artikel vom: 18.02.2026
09.02.26 | Weiterhin Lieferengpässe bei Arzneimitteln
Arzneimittel-Lieferengpässe bleiben in Deutschland ein Thema. Das zeigt eine aktuelle Befragung des Apothekenkonjunkturindex (APOkix) des IFH Köln. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Lage jedoch verbessert.
74 Prozent der befragten Apotheken gaben an, in den letzten drei Monaten stark von Lieferengpässen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln betroffen gewesen zu sein. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 92 Prozent. Ob sich die Situation in absehbarer Zeit weiter verbessert, ist nach Einschätzung der Apotheken jedoch ungewiss: Lediglich 12 Prozent gehen davon aus, dass sich die Engpassproblematik in den kommenden Monaten spürbar entspannen wird.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel stärker betroffen
Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind häufiger von Engpässen betroffen. Besonders häufig zu Lieferschwierigkeiten kam es in den vergangenen drei Monaten bei Psychopharmaka/Antidepressiva (88 Prozent), Blutdruckmitteln (79 Prozent), Cholesterinsenkern (77 Prozent).
ALBVVG nur bedingt wirksam
Das im Juli 2023 in Kraft getretene Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) soll die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln stärken, Lieferengpässe reduzieren und die Abhängigkeit von Produktionsstandorten außerhalb der EU verringern. Eine spürbare Verbesserung nehmen bislang jedoch lediglich 22 Prozent der Befragten wahr.
Rund ein Viertel gibt an, dass durch das ALBVVG die Anzahl der Retaxationen aufgrund des engpassbedingten Austauschs von Medikamenten deutlich gesunken sei (26 Prozent). Dennoch sieht sich aktuell fast jede zweite Apotheke häufig lieferengpassbedingten Retaxationen gegenüber (48 Prozent).
(IFH KIel / STB Web)
Artikel vom: 09.02.2026
28.01.26 | Apotheken zur Prävention wenig genutzt
Apotheken werden in Deutschland bislang nur selten als Anlaufstellen für Prävention genutzt. Das geht aus einer Befragung im Auftrag von Pharma Deutschland unter rund 5.000 Personen hervor.
Danach haben nur 3,1 Prozent der Befragten in den vergangenen zwei Jahren in einer Apotheke ein Angebot wie etwa Blutdruckmessung wahrgenommen. Dabei bieten Apotheken bereits heute pharmazeutische Dienstleistungen zur Früherkennung an; mit der geplanten Apothekenreform sollen ihre Möglichkeiten zusätzlich ausgeweitet werden.
Während klassische Angebote wie Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt (58,7 Prozent) und Impfungen (61,3 Prozent) von der Mehrheit genutzt werden, werden niedrigschwelligere Vorsorgeangebote allgemein deutlich weniger genutzt. Digitale Gesundheits-Apps nutzen 6,5 Prozent der Befragten. Bei Ernährungsberatung sind es 5,7 Prozent, bei zertifizierten Sport-Präventionskursen 5,3 Prozent.
19,8 Prozent der Befragten geben an, in den vergangenen zwei Jahren überhaupt keines der abgefragten Vorsorgeangebote genutzt zu haben. Besonders stark ist dieser Anteil bei den 40 bis 49-jährigen (28,6 Prozent), bei Beschäftigten in körperlichen Berufen (30,9 Prozent) und bei ledigen Personen (30,6 Prozent).
Weitere Ergebnisse enthält der Pharma Deutschland Gesundheitsmonitor 2026.
(Pharma Dtschl. / STB Web)
Artikel vom: 28.01.2026
23.01.26 | Steuerschulden: Unpfändbarkeit eines Kfz aus gesundheitlichen Gründen
Das Finanzgericht (FG) Münster hat die Vollziehung der Pfändung eines Kfz aufgehoben und ausgesetzt. Es hält die Unpfändbarkeit des Fahrzeugs aus gesundheitlichen Gründen des Antragstellers für möglich. Dieser leidet an einer Agoraphobie.
Der Antragsteller befindet sich aufgrund einer bei ihm diagnostizierten Agoraphobie in ärztlicher Behandlung. Betroffene dieser Angststörung vermeiden oft, das Haus zu verlassen, Geschäfte zu betreten, in Menschenmengen und auf öffentlichen Plätzen zu sein oder alleine mit Bahn, Bus oder Flugzeug zu reisen.
Wegen Steuerschulden des Antragstellers leitete das Finanzamt die Pfändung und Verwertung seines einzigen Kfz ein. Zur Begründung seines bei Gericht gestellten Aussetzungsantrags trug der Antragsteller vor, die Pfändungen seien rechtswidrig, er benötige das Kfz für regelmäßige Fahrten zur Wahrnehmung von Arztterminen und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Kfz als Hilfs- und Therapiemittel
Mit Beschluss vom 19. Dezember 2025 (Az. 4 V 2500/25 AO) hob das FG Münster die Vollziehung der Pfändung auf und ordnete die Herausgabe des Fahrzeugs an den Antragsteller an. Das Gericht hält die Unpfändbarkeit aus gesundheitlichen Gründen wegen der Agoraphobie ernstlich möglich.
Gesellschaftliche Eingliederung und Teilhabe
Unpfändbare Sachen können nach der Zivilprozessordnung allgemein Hilfs- und Therapiemittel sein, die zum Ausgleich oder zur Minderung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung benötigt würden. Damit seien auch Gegenstände geschützt, die aufgrund einer psychischen Erkrankung benötigt würden, um etwa eine Eingliederung in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern. Der Antragsteller könne erkrankungsbedingt öffentliche Verkehrsmittel als Alternative zum eigenen Auto kaum nutzen. Dieses sei für ihn nicht nur Komfort, sondern ermögliche ihm gesellschaftliche und familiäre Teilhabe.
(FG Münster / STB Web)
Artikel vom: 23.01.2026
20.01.26 | Erwartungen der Apotheken für 2026
Die Mehrheit der Apotheken blickt kritisch auf das vergangene und pessimistisch auf das kommende Geschäftsjahr. Wettbewerb, Kosteneinsparungen und Retaxationen zählen zu den aktuellen Hauptsorgen. Im Fokus steht auch die Apothekenreform.
Zu ihren Erwartungen für das Jahr 2026 wurde die Apothekerschaft im Rahmen des Apothekenkonjunkturindex (APOkix) des IFH Köln befragt. Die Ergebnisse zeigen: Lediglich 34 Prozent bewerten das Jahr 2025 bezogen auf das eigene Geschäft mit "sehr gut" bis "befriedigend" – zwei Drittel (66 Prozent) vergeben bestenfalls die Schulnote "ausreichend".
Auch der Blick auf das Apothekenjahr 2026 fällt mehrheitlich pessimistisch aus: 53 Prozent schätzen die Aussichten für ihren Betrieb negativ oder sehr negativ ein, 34 Prozent blicken neutral auf das kommende Jahr und nur 12 Prozent sind optimistisch gestimmt.
Wettbewerb, Kosteneinsparungen und Retaxationen
Im Fokus stehen demnach der Wettbewerb mit Versandapotheken, Drogeriemärkten und anderen branchenfremden Anbietern, das Erschließen von Kosteneinsparungspotenzialen, die Vermeidung und der Umgang mit Retaxationen sowie die Optimierung des Bestandsmanagements. Auch die Nachfolgeregelung, der Wettbewerb mit Amazon und anderen branchenfremden Plattformen sowie die Besetzung von PTA-Stellen sind für viele Apotheken besonders relevant.
Klare Erwartungen an Apothekenreform
Ein weiteres Thema ist außerdem die anstehende Apothekenreform. Gefordert werden die Erhöhung des Packungsfixums sowie der Ausschluss von Null-Retaxationen aus rein formalen Gründen. Auch die Wiedereinführung handelsüblicher Skonti und die Einführung strengerer Vorschriften beim Versand kühlketten- und kühlpflichtiger Arzneimittel wird als besonders wichtig erachtet. Auf breite Ablehnung stoßen hingegen Regelungen zur Apotheke ohne Apotheker, zu Erleichterungen bei der Gründung von Filial- und Zweigapotheken sowie zur Absenkung der Anforderungen an Zweigapotheken.
Konjunkturindizes sinken
Zudem sind die Konjunkturindizes im Dezember gesunken: Der Index zur aktuellen Geschäftslage fiel von 74,1 auf 68,4 Punkte. Der Erwartungsindex verlor 2,1 Punkte und liegt aktuell bei 49,6 Punkten.
(IFH Köln / STB Web)
Artikel vom: 20.01.2026
13.01.26 | 500 Apothekenschließungen im Jahr 2025
Zum Jahresende 2025 gab es bundesweit 16.601 Apotheken. Wie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mitteilt, sind das 440 Apotheken oder 2,6 Prozent weniger als Ende 2024.
Den 502 Apothekenschließungen standen 62 Neueröffnungen im Laufe des Jahres 2025 gegenüber. Dies sei der niedrigste Stand an Apotheken seit fast 50 Jahren, mahnt die ABDA und führt die Entwicklung auf das seit Jahren weitgehend unveränderte fixe Packungshonorar gemäß der Arzneimittelpreisverordnung zurück.
Dieses wurde zuletzt vor 22 Jahren angepasst. Unterdessen seien die Kosten in den Apotheken um 65 Prozent gestiegen. Deshalb habe seit 2013 jede fünfte Apotheke schließen müssen, so der Verband. 2013 gab es 20.662 Apotheken in Deutschland, 4.061 Apotheken mehr als heute.
"Selbst wenn sich das Apothekensterben im vergangenen Jahr leicht abgeschwächt hat, sind auch 2025 wieder rund 500 Betriebe unwiederbringlich aus der Versorgung verschwunden. Das ist eine gefährliche Entwicklung, denn die Resilienz unserer Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung wird mit jeder Apothekenschließung weiter geschwächt", sagt ABDA-Präsident Thomas Preis.
Zwar ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Mai 2025 eine Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro festgeschrieben. Im laufenden Vorhaben der Apothekenreform sei diese jedoch ausgeklammert, so Preis.
(ABDA / STB Web)
Artikel vom: 13.01.2026
05.01.26 | Jeder dritte Versicherte unzufrieden mit Wartezeit auf Facharzttermin
Einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes zufolge ist jeder dritte gesetzlich Versicherte unzufrieden mit der Wartezeit auf einen Facharzttermin. Bei Hausarztpraxen fällt die Bewertung deutlich besser aus.
Für 30 Prozent der gesetzlich Versicherten sind die Wartezeiten in Facharztpraxen "zu lang" oder "viel zu lang". 25 Prozent der Befragten warten länger als 30 Tage auf einen Termin in der Facharztpraxis, aber immerhin jeder Zweite erhält innerhalb von 10 Tagen einen Termin.
Hausarztpraxen schneiden besser ab
Bei den Hausarztpraxen zeigt sich ein anderes Bild: 51 Prozent empfinden die Wartezeiten dort als "genau meinen Wünschen entsprechend", 35 Prozent als "noch akzeptabel" und nur 14 Prozent sind unzufrieden. In Hausarztpraxen warten nur 25 Prozent der Patienten länger als 3 Tage, ein Viertel sucht die Hausarztpraxis sogar ohne Termin auf.
30 Prozent der befragten Versicherten gaben an, dass es "schwierig" beziehungsweise "sehr schwierig" war, einen Termin bei einem Facharzt zu erhalten; bei den Befragten mit einem schlechten Gesundheitszustand waren es sogar 35 Prozent.
GKV schlägt Onlineportal für Terminvergabe vor
"Um die Terminvergabe effizienter zu machen, schlagen wir eine gesetzliche Regelung für ein tagesaktuelles Onlineportal vor", sagt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband. Darin sollen alle Arztpraxen einen festzulegenden Anteil ihrer GKV-Termine zur Verfügung stellen. Dies bringe mehr Transparenz über Terminoptionen. "Wer echte Gleichbehandlung will, sollte zudem dafür sorgen, dass bei der Terminvergabe nicht mehr danach gefragt werden darf, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist", fordert Stoff-Ahnis.
Befragt wurden 3.520 GKV-Versicherte im Alter von 18 bis 80 Jahren im Zeitraum vom 21. Februar 2025 bis 25. März 2025.
(GKV / STB Web)
Artikel vom: 05.01.2026
23.12.25 | Bundeskabinett beschließt Apothekenreform
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Gesetzentwurf für eine Apothekenreform beschlossen. Mit den Regelungen sollen die Aufgaben der Apotheken in der Gesundheitsversorgung erweitert und die wirtschaftliche Betriebsführung verbessert werden.
Zur besseren Versorgung in ländlichen Gebieten ist die Einführung eines neuen Zuschusses für Teilnotdienste vorgesehen. Zudem soll die Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden. Mit behördlicher Genehmigung und zeitlich eingeschränkt sollen erfahrene PTA in ländlichen Regionen die Apothekenleitung vertreten dürfen.
Neue pharmazeutische Dienstleistungen
Für eine verbesserte Prävention sind neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) vorgesehen. Apotheken sollen zukünftig Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, durchführen können. Außerdem soll Apotheken die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen der Verschreibung ermöglicht werden.
In Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen sollen Schnelltests gegen bestimmte Erreger erfolgen können. Dazu soll zudem die Werbung für In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung erweitert und Apotheken die Werbung für Testungen gestattet werden. Des Weiteren sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Arzneimittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar sind. Diese Regelung soll zunächst zeitlich befristet werden.
Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken
Im Hinblick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten erfolgen können.
Parallel zum Gesetzentwurf sind auch Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen. Unter anderem sollen handelsübliche Skonti zwischen Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel wiedereingeführt werden. Zudem soll der Zuschuss für Nacht- und Notdienste deutlich erhöht werden.
Die geplanten Maßnahmen im Detail:
Eine detaillierte Übersicht über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) und weiterführende Information hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer Pressemitteilung zusammengestelllt.
(BMG / STB Web)
Artikel vom: 23.12.2025
17.12.25 | Heilberufe: Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe soll vereinfacht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dazu beitragen, die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen zu schließen.
Es sei zwingend erforderlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dem Gesundheitswesen ausreichend viele Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, heißt es in der Vorlage. Nötig sei eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Hierzu soll das aufwendige Verfahren einer Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung nur noch wahlweise angeboten werden. Dadurch werde die Kenntnisprüfung zum Regelfall. In der Folge müssen umfangreiche Unterlagen nicht mehr eingereicht und geprüft werden. Die vorgesehenen Regelungen zur Entbürokratisierung beziehen sich auf Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen.
Zudem soll in bestimmten Fällen die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs künftig auch unbefristet erteilt werden können. Die Erteilung der Approbation setzt allerdings den Nachweis der zur Ausübung des Berufs erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse voraus.
Schließlich sollen auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von EU-Regeln hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten geschaffen werden.
(hib / STB Web)
Artikel vom: 17.12.2025

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Denis Broll
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