06.11.25 | Statistik: Stationäre Behandlungen gestiegen
Die Zahl der stationären Behandlungen in den deutschen Krankenhäusern ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 2 Prozent beziehungsweise 344.300 Fälle auf rund 17,5 Millionen gestiegen. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.
Die Zahl liege damit aber dennoch deutlich niedriger als vor der Corona-Pandemie: Gegenüber 2019 ist sie um 9,6 Prozent zurückgegangen. Der Rückgang verteile sich auf alle medizinischen Fachbereiche, so die Statistiker.
Insgesamt waren in den 1.841 Krankenhäusern im Jahresdurchschnitt 472.900 Betten aufgestellt, darunter 26.000 Intensiv- und 7.700 Intermediate Care-Betten. Die durchschnittliche Bettenauslastung stieg 2024 gegenüber dem Vorjahr zwar um 0,8 Prozentpunkte auf 72 Prozent, blieb aber trotz der geringeren Gesamtbettenzahl deutlich unter dem Niveau des Jahres 2019 von etwas über 77 Prozent.
Geringere Verweildauer
Ein Krankenhausaufenthalt dauerte 2024 durchschnittlich 7,1 Tage und war damit um 0,1 Tage kürzer als im Vorjahr. 1991 waren es noch 14 Tage. Die Aufenthaltsdauer variierte auch in den unterschiedlichen Fachabteilungen. In den Fachabteilungen Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie, in denen die meisten Fälle behandelt werden, lag sie 2024 bei nur 5,2 beziehungsweise 5,0 Tagen. Zu den Fachabteilungen mit deutlich längerer Verweildauer gehören die Geriatrie (15,1 Tage) und die psychiatrischen Fachabteilungen (zwischen 24,5 und 46,8 Tagen).
Mehr Krankenhauspersonal
Zum Jahresende 2024 waren in den Krankenhäusern rund 217.700 Personen im ärztlichen Dienst und 1.240.900 Personen im nichtärztlichen Dienst direkt bei den Einrichtungen beschäftigt. Gegenüber 2023 stieg die Zahl der Ärztinnen und Ärzte damit um 2,7 Prozent und die Zahl der Beschäftigten im nichtärztlichen Dienst um 3,3 Prozent. Im Pflegedienst, der zum nichtärztlichen Bereich zählt, waren 553.400 Personen beschäftigt. Damit war der Pflegedienst mit 44,6 Prozent der personalintensivste Bereich im nichtärztlichen Dienst.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 06.11.2025
30.10.25 | 72.000 Personen ohne Krankenversicherungsschutz
Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts waren 2023 rund 72.000 Personen in Deutschland nicht krankenversichert und hatten auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung.
Betroffen waren überwiegend Männer (61 Prozent beziehungsweise 44.000). Drei Viertel (75 Prozent beziehungsweise 54.000) aller Personen ohne einen entsprechenden Schutz waren Nichterwerbspersonen wie Rentnerinnen und Rentner oder Studierende ab dem 26. Lebensjahr. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland.
Weitere 198.000 Menschen waren zwar nicht krankenversichert, hatten aber dennoch einen Anspruch auf Krankenversorgung. Dazu können beispielsweise Asylsuchende, Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, sowie freiwillige Wehrdienstleistende gehören.
11 Prozent der Versicherten sind privat krankenversichert
Jede neunte Person (11 Prozent) in Deutschland war 2023 privat krankenversichert. Das waren gut 9 Millionen Menschen, darunter knapp 2,4 Millionen Familienversicherte. Demgegenüber waren 89 Prozent beziehungsweise 73,3 Millionen Menschen gesetzlich versichert, darunter 16,8 Millionen als familienversicherte Angehörige.
Knapp 5,1 Millionen Menschen waren freiwillig gesetzlich versichert – das betrifft zum Beispiel Selbstständige oder Angestellte mit einem Bruttoeinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie machten 7 Prozent der gesetzlich Versicherten aus.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 30.10.2025
21.10.25 | Niedergelassene Praxen bei Digitalisierung vorn
Die Zufriedenheit mit digitalen Anwendungen im Praxisalltag ist einer aktuellen Befragung zufolge in den letzten Jahren gestiegen. Das gilt insbesondere für das elektronische Rezept (eRezept), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Arztbrief (eArztbrief).
Wie der "PraxisBarometer Digitalisierung 2025" im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt, nutzen den eArztbrief mittlerweile 87 Prozent der regelmäßig, 2018 waren es gerade einmal 13 Prozent. 78 Prozent der Praxen gaben an, die eAU im Versorgungsalltag nutzen und mit deren Umsetzung zufrieden zu sein (2024: 69 Prozent). 77 Prozent sind mit dem eRezept zufrieden (2024: 63 Prozent).
Wenige digitale Kommunikation mit Krankenhäusern
Dagegen bleibt die digitale Kommunikation mit Krankenhäusern offenbar hinter den Erwartungen zurück: Nur 12 Prozent der Praxen tauschen sich überwiegend digital mit Kliniken aus. Besonders deutlich zeigt sich dies bei Entlassbriefen: 85 Prozent der Praxen sehen darin einen hohen Nutzen, tatsächlich erhalten aber nur 15 Prozent der Praxen diese digital.
Hoher Aufwand und technische Probleme bei der ePA
Das PraxisBarometer zeigt zudem erste Erfahrungen der Niedergelassenen mit der elektronischen Patientenakte (ePA) auf. Viele Praxen bewerten einzelne Funktionen positiv, etwa die Medikationsliste, zugleich wird der mit der ePA verbundene Aufwand von einer Mehrheit als hoch eingeschätzt. Technische Probleme und Unterschiede zwischen den Praxisverwaltungssystemen (PVS) beeinflussen die Zufriedenheit zusätzlich.
Regelmäßige technische Störungen der Telematikinfrastruktur
Damit die Digitalisierung funktioniert, müssten die Rahmenbedingungen stimmen, fasst die KBV die Ergebnisse zusammen. Noch immer würden mehr als die Hälfte der Praxen von täglichen oder wöchentlichen Störungen der Telematikinfrastruktur (TI) berichten. Die Zufriedenheit der Praxen hänge zudem stark vom genutzten PVS ab. Ein Wechsel sei jedoch mit großem Aufwand verbunden.
An der repräsentativen Befragung nahmen insgesamt 1.700 Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten teil.
(KBV / STB Web)
Artikel vom: 21.10.2025
14.10.25 | Zusammenarbeit von Apotheken und Arztpraxen
Apotheken sehen Potenzial in pharmazeutischen Dienstleistungen. Einer Befragung zufolge erachten sie eine enge Zusammenarbeit mit Arztpraxen hierfür essenziell, aber ausbaufähig.
Durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) können Apotheken seit Sommer 2022 fünf vergütete pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Nach einer Befragung im Rahmen des Apothekenkonjunkturindex (APOkix) bewertet zwar jede zweite Apotheke das Gesetz generell als positiv, mehr als die Hälfte hat in der Praxis jedoch mit einer höheren Nachfrage gerechnet (56 Prozent).
Bislang geringe Nachfrage
Am häufigsten angeboten werden die Einweisung in Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik (79 Prozent), gefolgt von der erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation (68 Prozent) und der standardisierten Risikoerfassung bei Personen mit Bluthochdruck (68 Prozent). Für den Großteil der Befragten fällt die Nachfrage allerdings niedrig bis sehr niedrig aus.
Hürden beim Angebot
Einer Ausweitung des Angebots stehen oft mangelnde zeitliche und personelle Ressourcen entgegen (74 Prozent). Zwei Drittel sehen sich mit mangelnder Bekanntheit auf Patientenseite und einem Übermaß an Bürokratie konfrontiert (je 64 Prozent). Auch organisatorische Hürden (58 Prozent) und eine unzureichende Vergütung (50 Prozent) werden als Hürden genannt.
Mehr Austausch mit Ärzten erwünscht
Trotzdem sind fast 90 Prozent der Befragten der Meinung, dass Apotheken sich verstärkt als niedrigschwelliger Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen etablieren sollten. Als Voraussetzung für den Erfolg erachten sie eine enge Zusammenarbeit von Apotheken und Arztpraxen (75 Prozent). Derzeit berichten jedoch nur 28 Prozent, dass der Austausch mit Ärzten zu pharmazeutischen Dienstleistungen ausgezeichnet funktioniere.
(APOkix / STB Web)
Artikel vom: 14.10.2025
08.10.25 | Beitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener steigen
Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2025 neue Grenzwerte bei den Rechengrößen der Sozialversicherung beschlossen. Gutverdienende zahlen dadurch ab Januar 2026 höhere Beiträge. Für Normalverdiener und ihre Arbeitgeber ändere sich aber nichts, so die Bundesregierung.
Die Aktualisierung der Rechengrößen erfolgt jährlich und ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie knüpft an die Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten an und soll der Sicherung der Beitragsbasis in der Sozialversicherung wie auch deren Leistungsniveau dienen.
Steigende Grenzwerte in der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf 5.812,50 Euro im Monat erhöhen (2025: 5.512,50 Euro). Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Der darüber hinausgehende Verdienst ist beitragsfrei.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf monatlich 6.450 Euro (2025: 6.150 Euro). Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Änderungen in der Rentenversicherung
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll auf 8.450 Euro im Monat steigen (2025: 8.050 Euro).
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2026 vorläufig 51.944 Euro im Jahr betragen (2025: 50.493 Euro).
Stabilisierung der sozialen Absicherung
"Ohne Anpassung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenzen würde der Beitrag von Spitzenverdienern an der Finanzierung der Sozialversicherung sinken", so die Bundesregierung. Die Kosten für die soziale Sicherung würden sich nach und nach stärker auf die niedrigeren Einkommen verschieben.
Gleichzeitig würde aber auch das Absicherungsniveau für Besserverdienende sinken: Sie erhielten trotz steigender Löhne geringere Rentenansprüche. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben.
(Bundesregierung / STB Web)
Artikel vom: 08.10.2025
02.10.25 | Deutlicher Zuwachs an hochpreisigen Apothekengründungen
Wer als Apotheker oder Apothekerin gründet, entscheidet sich mehrheitlich für eine Übernahme. Die durchschnittlichen Gesamtinvestitionen dafür haben sich 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Das zeigt eine Auswertung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank).
Die Analyse basiert auf einer Stichprobe von rund 370 Apothekengründungen, die die apoBank 2024 begleitet hat. Die erstmalige Übernahme einer Apotheke lag danach im vergangenen Jahr mit 811.000 Euro an Gesamtinvestitionen durchschnittlich 14 Prozent höher als noch 2023 (713.000 Euro). Die Spannbreite der Übernahmepreise bleibe allerdings nach wie vor groß.
"Diese Steigerung ist maßgeblich durch den deutlichen Zuwachs bei den hochpreisigen Apothekengründungen zu erklären", sagt Nicole Wortmann, Leiterin des Bereichs Gesundheitsmarkt bei der apoBank. So hätte zwar jeder zehnte Existenzgründende nur 50.000 Euro oder weniger für eine Übernahme ausgegeben, jeder fünfte dagegen eine Million Euro oder mehr. Die Gesamtinvestitionen für eine Verbundübernahme lagen 2024 bei durchschnittlich rund 1,7 Millionen Euro. Insgesamt wird jede vierte Apothekenübernahme in einem Verbund gekauft, der Großteil bestand dabei aus zwei Apotheken.
Rechtsform der OHG zunehmend beliebt
Die meisten Gründungen sind Einzelgründungen. Allerdings zeigt die Analyse auch, dass die Offene Handelsgesellschaft (OHG) zunehmend beliebt ist. Noch im Jahr 2020 entschieden sich nur fünf Prozent für diese Rechtsform. 2024 ist der Anteil der OHGs erstmals auf zehn Prozent angewachsen.
Wie die apoBank weiter berichtet, waren 2024 Frauen bei den Übernahmen hochpreisiger Apotheken überraschend stark vertreten, sie hätten im Schnitt erstmals höhere Summen als ihre männlichen Berufskollegen investiert. Tendenziell sei die Bereitschaft von Apothekerinnen, sich selbständig zu machen, aber seit einigen Jahren leicht rückläufig. Obwohl ihr Anteil an den approbierten Angestellten bei über 80 Prozent liege, war 2024 nur knapp die Hälfte der Apothekengründer weiblich.
(apoBank / STB Web)
Artikel vom: 02.10.2025
24.09.25 | Digitale Gesundheits-Apps: Mehr Bewusstsein, aber auch Überforderung
Einer Konsumenten-Befragung zufolge fördern digitale Gesundheits-Apps zwar das Gesundheitsbewusstsein. Gleichzeitig überfordert die Vielzahl der Angebote auch viele Nutzende. Bei Informationen zu medizinischen Themen genießt die Ärzteschaft das höchste Vertrauen.
42 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass digitale Gesundheitsangebote dabei helfen würden, sich mehr mit der eigenen Gesundheit auseinanderzusetzen. Unter den Jüngeren zwischen 18 und 29 Jahren sind es 57 Prozent. Allerdings bejahen nur 27 Prozent, dass sie gern neue digitale Gesundheitsangebote ausprobieren. Bei den Jüngeren sind das deutlich mehr (45 Prozent).
Viele verlieren den Überblick
43 Prozent der Befragten bestätigen, den Überblick über die Vielzahl der Angebote zu verlieren. Diejenigen, die diese Angebote bisher noch nicht nutzen, erkennen keine Vorteile für ihren Bedarf (57 Prozent), fehlt es an Vertrauen in die Angebote (25 Prozent) oder sie haben Datenschutzbedenken (21 Prozent).
Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Onlinebefragung des ECC KÖLN unter 501 Teilnehmenden im August 2025.
Tests und Studien stärken Vertrauen
Für jeweils über drei Viertel der Befragten, die digitale Gesundheitsangebote schon nutzen, steigt das Vertrauen, wenn diese in Tests wie von Stiftung Warentest gut abschneiden (84 Prozent), wenn die Wirksamkeit durch Studien belegt ist (83 Prozent), wenn sie von der Krankenkasse bezahlt werden (81 Prozent).
Jüngere informieren sich mithilfe von KI-Chatbots
Ein Blick auf die wichtigsten Informationsquellen zu medizinischen Themen zeigt, dass die Ärzteschaft bei allen Befragten das höchste Vertrauen genießt (gesamt: 70 Prozent; Jüngere: 50 Prozent). Bei der Gesamtheit der Befragten rangieren auf Platz 2 Suchmaschinen wie Google (47 Prozent), die jedoch bei den Jüngeren deutlich weniger in Anspruch genommen werden (33 Prozent). Bei den Jüngeren haben dagegen KI-Chatbots wie ChatGPT stärkere Bedeutung (41 Prozent), bei der Gesamtheit der Befragten sind es nur 19 Prozent. Die Apotheke vor Ort liegt bei der Gesamtheit der Befragten auf Platz 3 (40 Prozent).
(ECC Köln / STB Web)
Artikel vom: 24.09.2025
16.09.25 | Studie zur unbezahlte Pflege durch Angehörige und Freunde
Eine aktuelle Studie beleuchtet den informellen Pflegebereich in Deutschland. Von derzeit rund fünf Millionen Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, werden danach rund vier Millionen Menschen von Angehörigen und Personen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis versorgt.
Die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), von Forscherinnen des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) sowie der Technischen Universität Dortmund zeigt, dass der überwiegende Teil der informellen Pflege außerhalb des eigenen Haushalts erfolgt, insbesondere durch Menschen im Alter zwischen 50 und 65 Jahren, die häufig ihre Eltern pflegen.
Pflege innerhalb des eigenen Haushalts ist seltener und betrifft vor allem Partnerinnen und Partner. Frauen übernehmen mit jeweils 64 Prozent in beiden Fällen den größten Anteil der Pflege. "Angehörige und andere nahestehende Personen sind der größte Pflegedienst Deutschlands", sagt Studienmitautor Johannes Geyer vom DIW Berlin. Im Zuge des demografischen Wandels werde die informelle Pflege in den nächsten Jahren noch bedeutender werden.
Zusatzkosten bei häufig reduzierter Erwerbstätigkeit
Viele pflegende Haushalte sind auch finanziell belastet. Bei innerhäuslicher Pflege entstehen in der Hälfte der Fälle zusätzliche Kosten von durchschnittlich 138 Euro im Monat. Bei außerhäuslicher Pflege tragen zwar nur 20 Prozent der Haushalte zusätzliche Kosten, diese fallen mit durchschnittlich 226 Euro pro Monat jedoch deutlich höher aus. Gleichzeitig müssten Pflegende nicht selten ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder vorübergehend sogar ganz aufgeben, was häufig geringere Einkommen und einen verstärkten Bezug von Transferleistungen bedeuten könne, so die Forschenden.
Bundesregierung prüft Familienpflegegeld
Um die Belastungen abzufedern, prüft die Bundesregierung ein Familienpflegegeld. Als mögliche Maßnahme werde auch die Einführung einer Lohnersatzleistung diskutiert. Aus Sicht der Forschenden greift dies aber zu kurz, wenn langfristige Pflegesituationen oder Menschen außerhalb des Erwerbslebens nicht berücksichtigt würden. Insbesondere müsse die Pflegeinfrastruktur gestärkt werden. Dazu gehöre auch eine finanzielle Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung. Die informelle Pflege sei unverzichtbar, dürfe aber nicht überfordert werden.
(DIW / STB Web)
Artikel vom: 16.09.2025
02.09.25 | Über 1.200 Menschen pro Hausarztpraxis
Rechnerisch betreute eine Hausärztin oder ein Hausarzt im Jahr 2024 im Schnitt 1.264 Menschen. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit. Der Wert ist allerdings seit Jahren nahezu konstant geblieben. Schon 2014 versorgten die Praxen im Schnitt 1.266 Personen.
Nach Daten der Bundesärztekammer gab es im Jahr 2024 insgesamt rund 66.100 Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland – das waren 3,4 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Ihr Anteil an allen praktizierenden Ärztinnen und Ärzten betrug 15,1 Prozent, so die Statistiker.
Diese Auswertung basiert auf einer Zusammenfassung der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte mit den Fachgebieten Allgemeinmedizin, Innere Medizin (ohne Spezialisierung) sowie den praktischen Ärztinnen und Ärzten aus der Ärztestatistik der Bundesärztekammer, erläutert das Statistische Bundesamt. Die hier verwendete Definition geht also über die reine Zahl der Allgemeinmediziner hinaus.
Hausarzt-Praxen überwiegend Einzelpraxen
Der Blick auf die Altersstruktur zeigt: Ein großer Teil der Hausärztinnen und -ärzte dürfte in den nächsten Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden, so die Einschätzung der Statistiker. Denn 2024 waren nach Daten der Bundesärztekammer etwas über 40 Prozent aller Hausärztinnen und Hausärzte 60 Jahre oder älter. Dagegen waren lediglich 7,7 Prozent jünger als 40 Jahre.
Hausarztpraxen werden überwiegend als Einzelpraxen geführt: 2023 waren es 67,5 Prozent, während 32,5 Prozent Gemeinschaftspraxen waren. Ihre Einnahmen stammten zu 83,5 Prozent aus Kassenabrechnungen; Privatabrechnungen und sonstige Tätigkeiten machten 16,5 Prozent aus.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 02.09.2025
26.08.25 | Durchschnittsverdienste von Auszubildenden
Auszubildende in Deutschland verdienen im Schnitt 1.238 Euro brutto im Monat. Diesen Wert ermittelte das Statistische Bundesamt im April 2024, er gilt über alle Ausbildungsjahre und versteht sich ohne Sonderzahlungen.
Bei Frauen in der Ausbildung lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst mit 1.302 Euro höher als bei Männern, die 1.187 Euro verdienten. Überdurchschnittlich verdienten Auszubildende in Gesundheits- und Pflegeberufen.
Gesundheits- und Pflegeberufe liegen vorn
Ihr Monatsverdienst lag im Schnitt bei 1.310 Euro brutto. Im Handwerk lag dagegen der Durchschnitt bei 1.008 Euro brutto im Monat. Die geringste Vergütung mit 914 Euro im Schnitt erhielten Auszubildende in Künstlerberufen in Bereichen wie beispielsweise Musik, Fotografie oder Grafikdesign.
Unterschiede nach Unternehmensgröße
Neben dem Berufszweig hängt der Verdienst von Auszubildenden auch von der Größe des Ausbildungsunternehmens ab: Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten zahlten durchschnittlich 929 Euro, in Unternehmen mit 50 bis 99 Beschäftigten gab es 1.083 Euro brutto im Monat. In großen Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten erhielten Auszubildende im Schnitt 1.494 Euro brutto im Monat.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 26.08.2025

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Denis Broll
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Fachberater für int. Steuerrecht
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