23.07.24 | E-Rezepte von Privatversicherten

Alle Apotheken in Deutschland können ab sofort auch E-Rezepte von Privatversicherten annehmen und einlösen. Bisher war dieses Verfahren nur gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten.

Da Privatversicherte jedoch keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, müssen sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder können den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis zuvor mithilfe der Krankenversichertennummer des Privatversicherten ein E-Rezept ausgestellt hat.

Auf diese neue digitale Dienstleistung der Apotheken machen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) aufmerksam. Parallel zur Hochlaufphase des E-Rezepts seit 1. Januar 2024 hatten DAV und ADAS die notwendigen technischen Maßnahmen zum Einlösen von privaten E-Rezepten eingeleitet.

Nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen Medikamentes wird für die Privatversicherten in der Apotheke ein Kostenbeleg zur Einreichung für die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung erstellt. Das kann ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App sein.

(ABDA / STB Web)

Artikel vom: 23.07.2024

12.07.24 | Apotheken: Reichweite, Beschäftigung und Umsatzentwicklung

Apotheken sind ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Gesundheitsversorgung hierzulande. In Deutschland versorgte eine Apotheke Ende 2023 im Durchschnitt 4.819 Menschen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

Zehn Jahre zuvor kamen auf eine Apotheke hierzulande noch durchschnittlich 3.909 Personen. Wie viele Menschen eine Apotheke versorgen muss, unterscheidet sich je nach Bundesland. Insbesondere in den Stadtstaaten Bremen (5.321), Berlin (5.290) und Hamburg (5.177) waren es Ende 2023 überdurchschnittliche viele. Anders sah es im Saarland aus: Hier kamen im Schnitt 3.781 Personen auf eine Apotheke. In Sachsen-Anhalt waren es 3.894, in Thüringen 4.288.

Beschäftigungsstruktur in Apotheken

Um die flächendeckende Versorgung durch Apotheken langfristig zu gewährleisten, wird auch über die Vorschrift zur Anwesenheit von Apothekerinnen und Apothekern diskutiert. 2023 arbeiteten rund 214.000 Menschen in den Apotheken hierzulande, der Großteil (82,2 Prozent) davon Frauen. Apothekerinnen und Apotheker machten 27,9 Prozent der Erwerbstätigen in Apotheken aus. Etwas höher war mit 31,5 Prozent der Anteil von pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten, die unter der Aufsicht von Apothekerinnen und Apothekern arbeiten. Verkaufspersonal wie zum Beispiel pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte machten 16,8 Prozent der Erwerbstätigen in Apotheken aus, Fahrerinnen und Fahrer 6,4 Prozent.

Umsatzentwicklung der Apotheken

Der Umsatz von Apotheken ist von 2013 bis 2023 real um mehr als ein Drittel (34 Prozent) gestiegen und damit deutlich stärker als der Umsatz im stationären Einzelhandel insgesamt. Dieser setzte im selben Zeitraum real 9,1 Prozent mehr um. Insbesondere in den von der Corona-Pandemie geprägten Jahren 2020 und 2021 verzeichneten Apotheken ein hohes Umsatzplus von 7 Prozent beziehungsweise 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Gegensatz zu den meisten Einzelhandelsunternehmen waren Apotheken zu keinem Zeitpunkt während der Pandemie von coronabedingten Schließungen betroffen. Nach den Umsatzsteigerungen der Vorjahre ging der Umsatz von Apotheken im vergangenen Jahr jedoch zurück: 2023 setzen sie 3,0 Prozent weniger um als im Jahr zuvor.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 12.07.2024

03.07.24 | Apotheker mit Gewissensbissen

Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, zugelassene Arzneimittel anzubieten. Das hat das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entschieden.

Die Apothekerkammer Berlin hat ein berufsgerichtliches Verfahren gegen einen selbstständigen Apotheker eingeleitet. Dieser hat wiederholt die Abgabe der "Pille danach" verweigert und sich in seiner Apotheke erst gar nicht mit diesen Arzneimitteln bevorratet. Der Apotheker beruft sich auf sein Gewissen, das ihm die Abgabe verbiete, weil er sich nicht an einer Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle.

Gesetzlicher Versorgungsauftrag

Das Berufsobergericht für Heilberufe hat entschieden, dass ein selbstständiger Apotheker mit seiner Apotheke dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen müsse. Die "Pille danach" sei ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, dessen Abgabe er nicht aus Gewissensgründen verweigern dürfe. Die grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit setze einen ernsthaften Gewissenskonflikt voraus, dem man sich nicht auf zumutbare Weise entziehen könne.

Berufliche Alternativen zumutbar

Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten; wer das nicht auf sich nehmen könne, dem sei die Aufgabe der Selbstständigkeit zuzumuten. Es gebe andere berufliche Möglichkeiten für Pharmazeuten, in denen dieser Gewissenskonflikt nicht bestehe, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Juni 2024 (Az. OVG 90 H 1/20).

(OVG Berlin-Brandenb. / STB Web)

Artikel vom: 03.07.2024

26.06.24 | Biozidprodukt darf nicht als "hautfreundlich" vermarktet werden

Die Drogeriemarktkette dm bot ein Desinfektionsmittel zum Verkauf an, das auf dem Etikett u.a. als "hautfreundlich" beschrieben wurde. Der Europäische Gerichtshof hat dies nun als irreführend erachtet.

Geklagt hatte die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Sie ist der Ansicht, dm habe gegen die Verordnung über Biozidprodukte verstoßen. Nach der Verordnung dürfen diese nicht in einer Art und Weise beworben werden, die hinsichtlich der Risiken dieser Produkte für die Gesundheit oder die Umwelt bzw. ihrer Wirksamkeit irreführend ist. Die Werbung für ein Biozidprodukt mit den Angaben "Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial", "ungiftig", "unschädlich", "natürlich", "umweltfreundlich", "tierfreundlich" oder mit ähnlichen Hinweisen ist daher verboten.

In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof, der speziell wegen der Verwendung der Bezeichnung "hautfreundlich" angerufen wurde, den Europäischen Gerichtshof befragt. Dieser stellte hierzu fest, dass die Angabe auf den ersten Blick eine positive Konnotation habe, die die Erwähnung jeglicher Risiken vermeide, sodass sie nicht nur geeignet sei, die schädlichen Nebenwirkungen des fraglichen Produkts zu relativieren, sondern auch anzudeuten, dass dieses Produkt für die Haut sogar von Nutzen sein könnte.

Eine solche Angabe sei irreführend, sodass das Verbot ihrer Verwendung in der Werbung für das fragliche Biozidprodukt gerechtfertigt sei, so das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-296/23 vom 20. Juni 2024.

(EuGH / STB Web)

Artikel vom: 26.06.2024

21.06.24 | Friedenspflicht beim E-Rezept beschlossen

Fehlerhafte oder fehlende Angaben auf E-Rezepten sollen künftig nicht mehr zu Rechnungskürzungen von Krankenkassen bei Apotheken führen.

Dieser Friedenspflicht, die rückwirkend seit 1. Januar 2024 und zunächst bis zum 31. Dezember 2024 gilt, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) zugestimmt. Vorangegangen waren langwierige Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag zwischen den Kassen und der Apothekerschaft abzuschließen.

Der DAV hatte sich Anfang des Jahres –  nach dem flächendeckenden Start des E-Rezeptes – mehrfach an das Bundesgesundheitsministerium gewandt und um Klärung gebeten. Im Februar war das Ministerium der Empfehlung der Apothekerschaft dann gefolgt und hatte die Kassen dazu aufgerufen, E-Rezepte nicht zu beanstanden, wenn beispielsweise die ärztliche Berufsbezeichnung fehlt.

Seit dem bundesweiten Start des E-Rezeptes am 1. Januar 2024 kommt es immer wieder zu Problemen und Fehlern, die in den Praxisverwaltungssystemen der Arztpraxen oder im Fachdienst der gematik entstehen. Vor allem fehlerhafte oder fehlende Berufsbezeichnungen der Ärztinnen und Ärzte auf den E-Rezepten führen zu erheblichen technischen Problemen. Aus Sicht des DAV dürfen die Apotheken nicht für Fehler sanktioniert werden, die an anderen Stellen im System entstehen.

(ABDA / STB Web)

Artikel vom: 21.06.2024

11.06.24 | Hausarztberuf soll attraktiver werden

Das Bundeskabinett hat im Mai 2024 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beschlossen. Insbesondere der Hausarztberuf soll attraktiver werden, wie aus der Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.

Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche sollen künftig ohne Kürzungen vergütet werden. Budgetvorgaben sollen also fallen. Patientinnen und Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden. Hier sollen neue Versorgungspauschalen die "Quartalslogik" ersetzen. Des Weiteren müssen Hausärzte und Fachärzte künftig weniger Arzneimittelregresse fürchten, weil die Bagatellgrenze deutlich angehoben wird.

Hausarztinnen und Hausärzte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten und viele Haus- und Heimbesuche, sollen zudem besonders honoriert werden.

In dem Gesetzentwurf ist auch vorgesehen, es Gemeinden und Städten zu erleichtern, kommunale MVZ zu gründen, damit sie die Versorgung vor Ort noch besser mitgestalten können.

Auch die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung soll verbessert und die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen vereinfacht werden.

Der entsprechende Entwurf des sogenannten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) wurde vom Bundeskabinett am 22. Mai 2024 beschlossen.

(BMG / STB Web)

Artikel vom: 11.06.2024

04.06.24 | Apotheken bewerten Legalisierung von Cannabis negativ

Die Legalisierung von Cannabis wird von Apothekerschaft größtenteils negativ aufgenommen. Das geht aus der neuen Ausgabe des Apothekenkonjunkturindex APOkix des IFH KÖLN hervor. Dieser zählt als Stimmungsbarometer im deutschen Apothekenmarkt.

Bei einem Großteil der Befragten (80 Prozent) spielt die Abgabe von Medizinalcannabis bislang keine oder kaum eine Rolle. Generell bewertet die Mehrheit die Legalisierung negativ (74 Prozent), nur wenige stehen der Gesetzesänderung neutral (14 Prozent) oder positiv (12 Prozent) gegenüber. Vier von fünf Befragten verbinden mit der Cannabis-Legalisierung Risiken für die eigene Apotheke (83 Prozent).

Befragte sehen Risiken für Apotheken

Die Sorgen der Apothekerschaft beziehen sich auf Unsicherheit und Aufwand bei der Abgabe von Cannabisprodukten sowie auf negative Auswirkungen auf das Apothekenimage. So befürchten 71 Prozent fragwürdige Rezeptverordnungen durch diverse Internet-Plattformen und einen erhöhten Beratungs- und Prüfungsbedarf bei Privatrezepten (45 Prozent). Rund die Hälfte der Befragten sieht zudem rechtliche Unsicherheiten (45 Prozent) und ein Viertel befürchtet negative Auswirkungen auf das Apothekenimage (25 Prozent).

Erwartete Chancen halten sich in Grenzen

Chancen mit der Legalisierung für die eigene Apotheke verbinden knapp 19 Prozent der Befragten. So sehen beispielsweise rund 11 Prozent Potenziale in der Erweiterung des Produkt- und Beratungsangebots und 9 Prozent erwarten Umsatzsteigerungen durch die Abgabe von Medizinalcannabis auf Rezept. Seit der Legalisierung verzeichnet mehr als jede dritte Apotheke vermehrt Kundenanfragen zum Thema Cannabis und zu Cannabis-Produkten (37 Prozent) und einige hoffen, durch die veränderte Gesetzeslage neue Kundschaft gewinnen zu können (7 Prozent). Ungeachtet betrieblicher Interessen sind 40 Prozent der Befragten überzeugt, dass Apotheken zukünftig eine wichtige Rolle bei der Aufklärung der Bevölkerung über den sicheren Umgang mit Cannabis spielen werden.

Konjunkturindizes zeigen Abwärtstendenz

Im Mai ist die Stimmung der befragten Apothekeninhabenden gedämpfter als im Vormonat: Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage sinkt von 67,9 Punkten auf 61,3 Punkte. Auch bei den Geschäftserwartungen zeigen sich die Befragten kritischer als im Vormonat: Während die Bewertung im April bei 48,1 Punkten lag, sind es im Mai 34,0 Punkte. Im Vergleich zum Mai 2023 verlieren beide Indizes rund zehn Punkte.

Das IFH KÖLN (Institut für Handelsforschung) ist ein renommiertes Marktforschungs- und Beratungsunternehmen im Handelsumfeld. In den monatlichen Onlinebefragungen werden Apothekeninhabende zur Einschätzung ihrer aktuellen und erwarteten Umsatzlage befragt.

(IFH Köln / STB Web)

Artikel vom: 04.06.2024

29.05.24 | Urteil zur Arzneimittelpreisbindung

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Arzneimittelpreisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten befasst. Die Apotheken-Verbände begrüßen sehen den Verbraucherschutz im deutschen Gesundheitswesen gestärkt.

Das bayerische Gericht weist in einem aktuellen Fall die Berufung einer niederländischen Versandapotheke gegen ein Urteil des Landgerichtes München zurück. In einem mehrjährigen wettbewerbsrechtlichen Verfahren wurde dort die Gewährung von Boni zwischen drei und neun Euro im Jahr 2012 als Verstoß gegen das geltende Arzneimittelpreisrecht festgestellt.

Unter Berücksichtigung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2016 begründet das OLG München seine Entscheidung nun wie folgt: "Die bundesdeutschen Regelungen zur Arzneimittelpreisbindung sind weder nach der zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Werbeaktion maßgeblichen noch auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechtslage wegen Verstoßes gegen die gemäß Art. 28 ff. AEUV gewährleistete Warenverkehrsfreiheit unionsrechtswidrig." Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hatte die Klage mit Unterstützung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände eingereicht.

"Wir begrüßen das Urteil des Oberlandesgerichtes München, denn es stärkt den Verbraucherschutz für Millionen Patientinnen und Patienten", sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, BAV-Vorsitzender und Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Ausländische Versandapotheken müssten akzeptieren, dass deutsches Recht auch für sie gelte, wenn sie hierzulande agieren wollen. Die Arzneimittelpreisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten sei eine tragende Säule des deutschen Gesundheitswesens.

Das OLG München hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

(ABDA / STB Web)

Artikel vom: 29.05.2024

24.05.24 | Neuregelung des Anspruchs auf Einsichtnahme in die Patientenakte

Der Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientenakte soll anlässlich eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs teilweise neu geregelt werden. Insbesondere soll im Gesetz klargestellt werden, dass die erste Abschrift der Patientenakte unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden muss.

Dadurch soll die Regelung in Einklang mit dem europäischen Datenschutzrecht gebracht werden. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vor.

Der Anspruch von Patientinnen und Patienten auf Einsicht in ihre Patientenakte ist in Paragraph § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Dieser sieht bislang noch vor, dass die Patientinnen und Patienten die Kosten für die Erstellung der Kopie der Patientenakte tragen und steht in einem Spannungsverhältnis zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung.

Diese gewährt einen Anspruch auf Erhalt einer ersten kostenlosen Kopie der gespeicherten personenbezogene Daten gegenüber demjenigen, der datenschutzrechtlich für die Verarbeitung verantwortlich ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. Oktober 2023 entschieden, dass Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Unentgeltlichkeit der ersten Kopie keine Abweichungen im nationalen Recht vorsehen dürfen (Urteil vom 26.10.2023, Az. C-307/22).

(BMJ / STB Web)

Artikel vom: 24.05.2024

15.05.24 | Gesundheitsausgaben 2022 auf knapp 500 Milliarden Euro gestiegen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 4,8 Prozent oder 22,6 Milliarden Euro auf 497,7 Milliarden Euro gestiegen. Das waren 5.939 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Wie das Statistische Bundes­amt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2022 bei 12,8 Prozent und damit 0,3 Prozentpunkte niedriger als 2021. Seit Beginn der Corona-Pandemie zum Jahresanfang 2020 bis Ende 2022 stiegen die Gesundheitsausgaben um 20,0 Prozent oder 83,1 Milliarden Euro.

Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatten auch 2022 einen spürbaren Einfluss auf die Gesundheitsausgaben.

Gesetzliche Krankenversicherung größter Ausgabenträger

Mit einem Ausgabenanteil von 53,3 Prozent war die gesetzliche Krankenversicherung auch im Jahr 2022 der größte Ausgabenträger im Gesundheitswesen. Die soziale Pflegeversicherung war 2022 mit 57,7 Milliarden Euro oder 11,6 Prozent der Gesundheitsausgaben zweit­größter Ausgabenträger. Im Vorjahresvergleich wies sie einen Ausgabenanstieg von 11,7 % oder 6,0 Milliarden Euro auf.

Die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck hatten 2022 einen Anteil von 11,4 Prozent an den Gesundheitsausgaben. Im Vergleich zu 2021 verzeichneten sie einen Rückgang von 5,2 Prozent oder 3,1 Milliarden Euro auf 56,8 Milliarden Euro. Hierfür waren insbesondere die seit Anfang 2022 geltenden Regelungen zur Bezuschussung des pflegebedingten Eigenanteils für vollstationäre Pflege sowie Umsatzrückgänge im Gesundheitshandwerk ursächlich.

Die Ausgaben der privaten Krankenversicherung stiegen um 4,4 Prozent oder 1,6 Milliarden Euro auf 38,3 Milliarden Euro. Auf sie entfielen 7,7 Prozent der Gesundheitsausgaben.

Über 40 Prozent der Corona-Ausgaben für Tests

36,1 Milliarden Euro der Gesundheitsausgaben im Jahr 2022 standen als laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (2020: 18,2 Milliarden Euro; 2021: 30,6 Milliarden Euro). Den größten Ausgabenposten bildeten hier mit 14,5 Milliarden Euro und einem Anteil von 40,1 Prozent die Ausgaben für Tests im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder Tests beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Praxen. Nicht darin enthalten sind die Selbsttests.

Die Ende Dezember 2020 begonnene Impfkampagne verursachte im Jahr 2022 Ausgaben von 9,4 Milliarden Euro, das waren 26 Prozent der laufenden Ausgaben im Corona-Zusammenhang. Der Betrag setzt sich aus den Ausgaben zum Beispiel für die Einrichtung und den Betrieb von Impfzentren im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung als auch den Ausgaben für die im Rahmen der Impfkampagne zentral beschafften verimpften Dosen zusammen.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 15.05.2024

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

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Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
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zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

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