14.02.25 | Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Kommune gebilligt. Darin enthalten ist ein verbesserter Zugang zu Hausarztterminen und die Abschaffung der Budgetslimits.

Alle hausärztlichen Leistungen, einschließlich Hausbesuchen, werden danach zukünftig ohne Kürzungen vergütet. Die Einführung von Quartalsbudgets entfällt, so dass die Honorare steigen können, wenn neue Patientinnen und Patienten aufgenommen werden oder mehr Leistungen erbracht werden als bisher.

Versorgungs- und Vorhaltepauschalen

Müssen viele chronisch kranke Personen derzeit aus abrechnungstechnischen Gründen in jedem Quartal neu einbestellt werden, kann künftig stattdessen eine Versorgungspauschale für bis zu ein Jahr abgerechnet werden. Somit entfallen unnötige Abrechnungstermine. Darüber hinaus sollen Praxen, die einen wesentlichen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung leisten, durch eine Vorhaltepauschale besonders honoriert werden.

Schnellere Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel

Das Gesetz sieht ebenso vor, die Bewilligungsverfahren für medizinisch notwendige Hilfsmittel zu vereinfachen und zu beschleunigen. Menschen mit schweren Krankheiten oder Behinderungen sollen so schneller und unbürokratischer Zugang zu wichtigen Hilfsmitteln erhalten.

Inkrafttreten

Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Betracht.

Bundesrat fordert Nachbesserungen

In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder grundsätzlich die Abschaffung der Budgets bei der hausärztlichen Versorgung. Die Neuregelung verschlechtere jedoch die Versorgung, da bereits bestehende Regelungen nicht beachtet würden. So werde zum Beispiel Fördermaßnahmen für eine gesicherte Versorgung die Finanzierung entzogen. Die Bundesregierung müsse hier schnellstmöglich Abhilfe schaffen, fordert der Bundesrat.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom: 14.02.2025

04.02.25 | Budgetlimits für Hausärzte sollen wegfallen

Ende Januar hat der Bundestag einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, die Budgets für Hausärzte abzuschaffen und Jahrespauschalen in der Honorierung einzuführen.

Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuche sollen künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet werden (Entbudgetierung). Die Honorare können demnach ohne Begrenzung steigen, wenn neue Patientinnen und Patienten in den Praxen aufgenommen oder wenn mehr Leistungen als bisher erbracht werden. Eine solche Regelung gibt es bereits seit 01.04.2023 für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten.

Personen mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen. Dies solle Anreize schaffen, das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten zu entlasten und freie Kapazitäten zu schaffen.

Zusätzlich sollen "Versorgerpraxen", die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, künftig eine Vorhaltepauschale erhalten. Beispielsweise bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot von Haus- und Heimbesuchen sollen so besser vergütet werden.

(BMG / STB Web)

Artikel vom: 04.02.2025

27.01.25 | Themen der Apothekerschaft 2025

Wie beurteilt die Apothekerschaft das Jahr 2024, welche Themen stehen 2025 ganz oben auf der Agenda und was bedeutet der Bruch der Ampelkoalition für Reformen im Apothekenwesen? Die Jahresendbefragung des Apothekenkonjunkturindex APOkix zeichnet ein geteiltes Bild.

Knapp die Hälfte der Apothekerschaft (48 Prozent) bewertet das zurückliegende Geschäftsjahr mit Blick auf ihre Apotheken mit befriedigend, gut oder sehr gut – 52 Prozent vergeben hingegen bestenfalls die Schulnote ausreichend. Und auch der Ausblick auf das Jahr 2025 fällt uneinheitlich aus: 50 Prozent der Befragten erwarten negative Entwicklungen für die eigene Apotheke, 38 Prozent blicken neutral und 12 Prozent optimistisch auf das kommende Jahr.

Apothekenreform: Unsicherheit und Chancen nach Regierungsbruch

Geprägt war das Apothekenjahr 2024 maßgeblich durch die von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach geplante Apothekenreform. Diese wurde von vielen Apotheken sehr kritisch bewertet. Der Bruch der Ampelkoalition hat die Unsicherheit, wie es mit den Reformplänen weitergeht, bei vielen verstärkt (74 Prozent). Gleichzeitig betrachten 66 Prozent den Koalitionsbruch als Chance für einen Neustart der Reformdebatte. Die Notwendigkeit einer Apothekenreform ist unbestritten: 82 Prozent der Befragten sind überzeugt, dass grundlegende Veränderungen notwendig sind. Besonders die Sicherung eines flächendeckenden Apothekennetzes wird hier genannt (92 Prozent).

Wirtschaftliche Stärkung der Apotheken bleibt höchste Priorität

Die Anpassung des Apothekenhonorars bleibt aus Sicht der Befragten auch 2025 die wichtigste Aufgabe – 90 Prozent messen ihr höchste Priorität bei. Dahinter folgt der Abbau von Bürokratie im Apothekenalltag (72 Prozent). Besonders dringlich wird in diesem Kontext auch die Vereinfachung der Rabattverträge (49 Prozent) sowie die Abschaffung der Präqualifizierung zur Hilfsmittelbelieferung (44 Prozent) gesehen. Das Thema Lieferengpässe bleibt ebenfalls hochrelevant: 50 Prozent bewerten Maßnahmen gegen die angespannte Versorgungslage als äußerst wichtig und 45 Prozent betrachten den Umgang mit Lieferproblemen in ihren Apotheken als eine der relevantesten Aufgaben für das kommende Jahr. 

(IFH Köln / STB Web)

Artikel vom: 27.01.2025

21.01.25 | Apotheken unterstützen Pilotphase der ePA

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland, Sicherheit und Praktikabilität sollten allerdings gewährleistet werden.

Zugleich fordert der DAV das Bundesgesundheitsministerium und die gematik auf, die Pilotphase gemeinsam mit allen Leistungserbringern objektiv auszuwerten, um Sicherheit und Praktikabilität bis zum bundesweiten Roll-Out der ePA zu gewährleisten. In den Modellregionen Hamburg und Franken wollen neben Arztpraxen und Kliniken auch knapp 50 Apotheken – ein Drittel davon in der Hansestadt, zwei Drittel im Norden des Freistaats Bayern – praktische Erfahrungen in den kommenden Wochen sammeln.

"Wir haben das E-Rezept vor einem Jahr erfolgreich in die bundesweite Gesundheitsversorgung eingeführt. Wir unterstützen jetzt auch die Einführung der elektronischen Patientenakte, um mittels Digitalisierung die Versorgung der Menschen zu verbessern", sagt DAV-Vizevorsitzende Anke Rüdinger.

Nach der mehrere Wochen dauernden Pilotphase und der Erfüllung aller notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen könnte die bundesweite Einführung in Apotheken, Arztpraxen und Kliniken beginnen. Der genaue Termin für den Roll-Out wird nach Abschluss der Pilotphase vom Bundesgesundheitsministerium und der gematik bekannt gegeben.

Ein weiterer Schritt ist derzeit für den 15. Juli vorgesehen: Neben der elektronischen Medikationsliste (eML) soll dann auch der elektronische Medikationsplan (eMP) eingeführt werden. Während die eML eine chronologische Auflistung aller verordneten Medikamente darstellt, soll der eMP eine von Apotheken und Arztpraxen gepflegte Übersicht der aktuellen Medikation bieten.

(DAV / STB Web)

Artikel vom: 21.01.2025

10.01.25 | Apothekenzahl weiter rückläufig

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist erneut gesunken. Zum Ende des Jahres 2024 gab es 17.041 Apotheken vor Ort und damit 530 weniger als ein Jahr zuvor (17.571). Prozentual liegt der Rückgang damit bei 3 Prozent.

Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der Rückgang laut der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände beschleunigt: 2022 schlossen per Saldo 393 Apotheken, 2023 waren es 497 Betriebsstätten. Auch die Entwicklung bei den Neueröffnungen sei symptomatisch für die schlechte wirtschaftliche Lage der Apotheken: 2022 wurden in Deutschland 68 Apotheken, im Jahr 2023 noch 62 und 2024 nur noch 48 neu eröffnet. Deutschland verzeichnet somit die niedrigste Apothekenzahl seit 1978.

Was die Apothekendichte betrifft, liegt Deutschland im EU-Vergleich mit 20 Apotheken für 100.000 Personen weiterhin auf einem der hintersten Ränge. Im Durchschnitt versorgen in der EU 32 Apotheken 100.000 Menschen. Das ergibt eine aktuelle Erhebung der ABDA auf Basis der Meldungen der Landesapothekerkammern.

(ABDA / STB Web)

Artikel vom: 10.01.2025

02.01.25 | Änderungen 2025 in Gesundheit und Pflege

Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam, darunter die elektronische Patientenakte (ePA).

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

  • Elektronische Patientenakte (ePA): Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab dem 15. Januar 2025 zu einer Opt-Out-Anwendung. Das heißt, die Krankenkassen stellen den Versicherten die ePA ohne deren Zutun zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, muss dem widersprechen, was weiterhin jederzeit möglich ist.
  • Assistierte Telemedizin in Apotheken: Bis zum 31. März 2025 sollen sich GKV-Spitzenverband und Apotheker über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vergütungsregelungen für die Erbringung von Leistungen der assistierten Telemedizin in Apotheken einigen. Anschließend kann die Umsetzung beginnen.
  • Krankenhausreform: Das bisherigen Vergütungssystem in der stationären Versorgung wird umstrukturiert. Qualität und Spezialisierung sollen belohnt, die flächendeckende Versorgung durch Zuschläge gefördert werden. Der Umbau beginnt 2025 und wird schrittweise fortgesetzt, wenn die Bundesländer bis Ende 2026 Krankenhäuser Aufgabenbereiche (Leistungsgruppen) zuweisen und 2027 bis 2028 das Finanzierungssystem umgestellt wird.
  • Zugang zur Übergangspflege wird erweitert: Übergangspflege wird im Krankenhaus für Patienten gewährt, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keinen Pflegegrad haben. Bisher mussten bei der Versorgung vorrangig alternative Versorgungsformen wie Leistungen aus häuslicher Krankenpflege, Kurzzeitpflege, medizinischer Reha oder Pflegeleistungen nach SGB IX ausgeschöpft werden. Diese Regelung entfällt, sodass Übergangspflege von Anfang erbracht werden kann.
  • Arzneimittelversorgung: Für Arzneimittel mit einem relevanten Anteil klinischer Prüfungen werden Spielräume für die Erstattungsbetragsverhandlungen ("Leitplanken" aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) wiedereröffnet. Dafür müssen mindestens fünf Prozent der Probanden aus der Zulassungsstudie an der klinischen Studie in Deutschland teilgenommen haben. Das gilt für drei Jahre, es sei denn der pharmazeutische Unternehmer weist eine Arzneimittelforschungsabteilung und relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung in Deutschland nach.
  • Dynamisierte Leistungsbeträge: Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, auch die Leistungen bei stationärer Pflege, werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Dadurch reduzieren sich die pflegebedingten Ausgaben, die eine pflegebedürftige Person eigenständig zu tragen hat. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro; die Pflegebedürftigen und Sozialhilfeträger werden entlastet.
  • Soziale Pflegeversicherung (SPV): Der Beitragssatz zur SPV wird mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit steigt der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Diese Anhebung des Beitragssatzes führt im Gesamtjahr 2025 zu Mehreinnahmen in Höhe von rechnerisch rund 3,7 Milliarden Euro.

(BMG / STB Web)

Artikel vom: 02.01.2025

20.12.24 | Pflegebeitrag steigt im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte

Die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 hat am 20. Dezember 2024 die Zustimmung des Bundesrates erhalten.

Mit der Verordnung hebt die Bundesregierung den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Punkte an. Er liegt dann bei 3,6 Prozent. Die höheren Beiträge sollen Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro generieren, so die Bundesregierung. Langfristig steige der Beitrag damit entsprechend der Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Die Anhebung stelle die Finanzierung bereits vorgesehener Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab 2025 wieder sicher.

Starker Anstieg der Pflegebedürftigen

Durch den demografischen Wandel stehe die soziale Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen, heißt es in der Begründung der Verordnung. Bereits jetzt sei eine steigende Zahl der Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während die Zahl der Beitragszahlenden weiter sinke. Erschwerend komme hinzu, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf noch schneller zugenommen habe, als es zu erwarten gewesen wäre. Auch die COVID-19-Pandemie wirke sich finanziell nach wie vor negativ aus. All dies führe zu höheren Ausgaben der Pflegeversicherung, die mit dem derzeitigen Beitragssatz nicht zu finanzieren seien.

Die Verordnung kann nun zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom: 20.12.2024

11.12.24 | ePA: Verbraucherzentrale kritisiert Krankenkassen

Die Versichertenanschreiben der Krankenkassen informieren nicht ausreichend über Nutzen und Risiken der elektronischen Patientenakte (ePA). Das ist das zentrale Ergebnis einer Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Die Analyse umfasste alle dem vzbv bis zum 29. Oktober 2024 vorliegenden Versichertenanschreiben zur ePA, die durch Verbraucherrückmeldungen oder auf Nachfrage bei den Krankenkassenverbänden direkt von den gesetzlichen Krankenkassen an den vzbv gesendet wurden. Insgesamt wurden die Anschreiben von 14 Krankenkassen untersucht. Rückschlüsse auf die Gesamtheit aller Krankenkassen seien daraus nicht ableitbar, betont der vzbv.

Die Untersuchung zeige, dass die Krankenkassen in ihren Schreiben insbesondere über die Vorteile der ePA informieren. Wichtige und teils umstrittene Aspekte, beispielsweise des Datenschutzes, würden nicht angesprochen. Auch würden die betrachteten Krankenkassen weitgehend außen vor lassen, dass zu Beginn der Einführung nur ein kleiner Teil der angekündigten Anwendungen verfügbar sein werde.

Unterschiedliche Angaben zum Widerspruch

Alle Krankenkassen würden in den untersuchten Schreiben erwähnen, dass Versicherte der ePA widersprechen können. Einige Krankenkassen würden ausschließlich auf ein Online-Widerspruchsformular hinweisen, das über einen QR-Code oder eine Internetseite mit persönlichem Zugangscode erreichbar ist. Andere würden verlangen, dass die Versicherten ihren Widerspruch auf dem Postweg einreichen. Über die Möglichkeit, telefonisch der Anlage der ePA zu widersprechen, werde in keinem der vorliegenden Anschreiben informiert.

Der vzbv fordert die Krankenkassen auf, nachzubessern, und den Versicherten alle entscheidungsrelevanten Informationen in verständlicher und leicht zugänglicher Form zur Verfügung stellen.

(vzbz / STB Web)

Artikel vom: 11.12.2024

03.12.24 | Beschaffung von Arzneimitteln: Wachsendes Direktgeschäft

Apotheken setzen bei der Beschaffung auf das Großhandels- und Direktgeschäft. Trotz deutlich höherer Zufriedenheit mit der Leistung des Pharmagroßhandels, nimmt der Direktbezug zu. Konjunkturindizes uneinheitlich. Dies zeigt der Apothekenkonjunkturindex APOkix im Herbst.

Im Durchschnitt werden Apotheken von zwei pharmazeutischen Großhändlern beliefert, direkt beziehen sie Produkte von durchschnittlich 12 Herstellerunternehmen. Hinsichtlich der Gesamtzufriedenheit übertrifft der Großhandelsbezug (87 Prozent) den Direktbezug (74 Prozent). Mehr als neun von zehn Apotheken (93 Prozent) geben zudem an, dass die Leistungsfähigkeit ihrer Apotheken wesentlich von den Leistungen des Großhandels abhänge.

Deutliche Leistungsunterschiede

Nahezu alle Befragten erfahren einen geringen Bestellaufwand, wenn sie sich für den Großhandel entscheiden (98 Prozent). Im Vergleich dazu ist nur jede zweite Apotheke mit dem Bestellaufwand im Direktgeschäft zufrieden (51 Prozent). Einen großen Unterschied sehen die Befragten außerdem bei der Erreichbarkeit von Ansprechpersonen. Hier liegt die Zufriedenheit beim Großhandelsbezug bei 88 Prozent gegenüber 40 Prozent beim Herstellerdirektbezug. Beim Handlingsaufwand der Lieferung liegt die Zufriedenheit bei 93 Prozent gegenüber 50 Prozent und bei der Bestell- und Lieferflexibilität bei 89 Prozent gegenüber 50 Prozent.

Direktbezug nimmt dennoch zu

Trotz der Vorteile des Großhandels wächst das Direktgeschäft: 73 Prozent der Befragten geben an, dass der Herstellerdirektbezug in ihren Apotheken in den letzten ein bis zwei Jahren stark zugenommen habe. Gut die Hälfte geht davon aus, dass dieser Trend in den nächsten Jahren stark zunehmen wird (53 Prozent).

(IFH Köln / STB Web)

Artikel vom: 03.12.2024

27.11.24 | Die Hälfte vereinbart Arzttermine online

Ob ein Besuch bei der Fachärztin, beim Internisten oder bei der Vorsorgeuntersuchung: Die Zahl der Deutschen, die medizinische Termine über das Internet vereinbaren, ist stark gestiegen. Schon jeder und jede Zweite hat schon mindestens einmal einen Arzttermin online vereinbart.

Vor einem Jahr waren es noch 36 Prozent und erst 26 Prozent im Jahr 2019. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.007 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Am meisten verbreitet ist demnach die Buchung über Terminplattformen wie Doctolib, Jameda, Clickdoc oder Termed, die von 39 Prozent schon einmal genutzt wurden.

33 Prozent haben einen Termin beispielsweise über die Homepage der Praxis, ein Online-Formular oder per E-Mail gebucht. 22 Prozent haben bereits beide Varianten genutzt. Jeder und jede Vierte (26 Prozent) hat zwar noch keine Erfahrung mit der Online-Terminvereinbarung, kann sich aber vorstellen, diese Möglichkeit künftig zu nutzen.

Die Hälfte derjenigen, die online Termine buchen (48 Prozent), tut dies immer oder häufig, 29 Prozent gelegentlich und 21 Prozent zumindest selten. Drei Viertel (73 Prozent) wollen auf die Online-Terminvereinbarung nicht mehr verzichten und 27 Prozent suchen Praxen sogar gezielt danach aus, ob sie eine Terminvereinbarung via Internet anbieten. 88 Prozent aller Deutschen stimmen im Übrigen der Aussage zu, Praxen seien telefonisch oft schwer zu erreichen. Und 75 Prozent finden, alle Praxen und medizinische Einrichtungen sollten eine Online-Terminvereinbarung anbieten.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 27.11.2024

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

Ihr Ansprechpartner:

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

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