11.05.26 | Mehrheit für Reformen im Gesundheitssystem

Neun von zehn Personen halten grundlegende Veränderungen im Gesundheitssystem für sehr oder eher notwendig. Das zeigt eine aktuelle Umfrage. Die Befragten befürworten insbesondere Versorgungsangebote, die sich flexibler in ihren Lebensalltag integrieren lassen und den Zugang verbessern.

71 Prozent sprechen sich für das Prinzip "Hausarzt vor Facharzt" und 63 Prozent für den Vorrang von ambulanten vor stationären Operationen aus, wenn das medizinisch möglich ist. Viele Befragte wünschen sich zudem eine Gesundheitsversorgung, die zu ihnen kommt. Dies zeigt sich auch in der hohen Zustimmung für mobile Sprechstunden in kleineren Gemeinden (79 Prozent) sowie für Vorsorgemaßnahmen in Alltagseinrichtungen (77 Prozent).

Gleichzeitig würde die Mehrheit Gesundheitszentren als Alternative zur klassischen Arztpraxis auch bei längeren Anfahrtswegen akzeptieren, wenn dadurch die Versorgung gesichert wäre. Das sind zentrale Ergebnisse der repräsentativen Umfrage des Bosch Health Campus und der Bertelsmann Stiftung unter dem Dach des Health Transformation Hub.

Offenheit für eine größere Aufgabenteilung in Arztpraxen

Die Befragten zeigen sich zudem offen für eine größere Aufgabenteilung, in der geschultes Praxispersonal bestimmte, bislang von Ärztinnen und Ärzten ausgeführte Tätigkeiten übernimmt: So gaben 61 beziehungsweise 77 Prozent der Befragten an, dass es für sie keine Rolle spiele, wer Symptome abklärt, wenn es schnell geht, und eine Behandlung durchführt, wenn sie gut ist.

Gemischtes Bild beim KI-Einsatz

Beim Einsatz digitaler Elemente fällt das Bild gemischt aus: 55 Prozent wären bereit, medizinische Anliegen per Telefon oder Video zu klären, statt persönlich in eine Praxis zu gehen. Knapp die Hälfte der Befragten (49 Prozent) wäre grundsätzlich dazu bereit, ihre Gesundheitsdaten von KI analysieren zu lassen, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen.

Wird das Ergebnis dieser Analyse unter den expliziten Vorbehalt einer ärztlichen Überprüfung gestellt, steigt die Zustimmungsrate auf 61 Prozent. Deutlich weniger (31 Prozent) fänden es hingegen in Ordnung, wenn KI ihre Symptome einschätzt und Handlungsempfehlungen erteilt. Jüngere Befragte bewerten dabei den Einsatz digitaler Lösungen erwartbar positiver.

Für die Befragung wurden 2.301 Personen ab 18 Jahren mittels einer computergestützten Telefonbefragung interviewt. Die Studie ist hier abrufbar.

(Bertelsmann / STB Web)

Artikel vom: 11.05.2026

05.05.26 | Apothekenwirtschaftsbericht 2026: Entwicklungen im Überblick

Am 5. Mai 2026 wurde auf dem Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) in Berlin der Apothekenwirtschaftsbericht 2026 präsentiert. Er enthält Informationen und Zahlen zu den Entwicklungen im Apothekenmarkt und zur finanziellen Lage der Apotheken in Deutschland.

Dem Bericht zufolge ist die Gesamtzahl der Apothekenbetriebsstätten seit Jahren rückläufig. Waren es 2015 noch 20.249, gab es zum Jahresende 2025 noch 16.601 öffentliche Apotheken. Diese gliedern sich in 9.091 Einzelapotheken ohne Filialstrukturen sowie 3.061 Hauptapotheken mit 4.449 Filialen.

Entsprechend rückläufig ist die Apothekendichte im Zeitverlauf: 2015 gab es 24,6 Apotheken je 100.000 Einwohner, 2025 waren noch 19,9. Zum Vergleich: Der EU-Durchschnitt liegt über den gesamten Zeitraum nahezu konstant bei 31. Niedriger als in Deutschland ist die Apothekendichte in Slowenien (17), Österreich (16), Luxemburg (15), Finnland (15), Schweden (13), Niederlande (11) und Dänemark (9).

Frauenanteil in Apotheken liegt bei fast 90 Prozent

In öffentlichen Apotheken bestanden 2025 insgesamt 159.484 Arbeitsplätze (2024: 162.186) mit einem Frauenanteil von 89,1 Prozent. Den größten Anteil stellen Apothekerinnen und Apotheker mit 52.733 (2024: 53.253) und einem Frauenanteil von 74,3 Prozent.

Durchschnittlicher Netto-Umsatz bei 4 Millionen Euro

Die Apotheken erwirtschafteten 2025 einen Gesamtumsatz ohne Mehrwertsteuer von 74,2 Milliarden Euro (2024: 70,25 Mrd. Euro). 85,3 Prozent (2024: 84,5 Prozent) davon entfielen auf rezeptpflichtige Arzneimittel. Die durchschnittliche Apotheke verzeichnete 2025 einen Netto-Umsatz von 4 Millionen Euro. Rund 62 Prozent der Apotheken lagen unter dem Durchschnitt.

Umsatzrendite bei 4,2 Prozent

Das steuerliche Betriebsergebnis einer durchschnittlichen Apotheke machte 4,2 Prozent ihres Netto-Umsatzes aus (2024: 4,4 Prozent, 2015: 6,5 Prozent). Bei einem Drittel der Apotheken (33 Prozent) lag das Betriebsergebnis 2025 vor Steuern, Altersvorsorge und Investitionen unter 100.000 Euro pro Jahr. 20 Prozent lagen zwischen 100.000 und 150.000 Euro; 47 Prozent der Apotheken erzielten ein Betriebsergebnis von mehr als 150.000 Euro.

Weiterführende Informationen:

Der Apothekenwirtschaftsbericht 2026 ist auf der Website der ABDA (siehe Downloads) abrufbar.

(DAV / STB Web)

Artikel vom: 05.05.2026

30.04.26 | Schmerzensgeld wegen Medikamentenabgabe ohne Rezept

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Pflichtverletzung eines Apothekers bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln. Die Klägerin hatte diese über fünf Jahre hinweg ohne Vorlage von Rezepten erworben.

Nachdem die Klägerin einen Medikamentenentzug begonnen hatte, erstattete ihr Sohn Strafanzeige gegen den Apotheker. Die Klägerin behauptete, sie habe in der Apotheke zunächst angegeben, die ärztlichen Verordnungen nachzureichen. Es sei aber nie danach gefragt worden. Der Apotheker gab an, die Klägerin habe für jeden Einkauf ein holländisches Rezept vorgelegt. Er hätte auf das Potenzial einer Abhängigkeit hingewiesen.

Klägerin trägt Mitverschuldensanteil von 40 Prozent

Das OLG Frankfurt am Main bestätigte mit Entscheidung vom 27.4.2026 (Az. 8 U 131/24) einen Schmerzensgeldanspruch der Klägerin gegenüber dem Apotheker. Dieser wurde nach teilweiser Verjährung mit 8.000 Euro bemessen. Zudem wurde ein Mitverschuldensanteil der Klägerin von 40 Prozent berücksichtigt. 

Der Klägerin stehe ein Schmerzensgeld zu, da der Apotheker seine Pflichten verletzt habe, so der Senat. Das vorinstanzliche Landgericht hatte bereits festgestellt, dass der Klägerin über fünf Jahre hinweg erhebliche Mengen der Medikamente ohne Vorlage von ärztlichen Rezepten verkauft wurden. Die Behauptung der Vorlage eines niederländischen Rezepts war nach den Feststellungen des Landgerichts als Schutzbehauptung anzusehen.

(OLG Ffm / STB Web)

Artikel vom: 30.04.2026

20.04.26 | Gutachten zum Umsatzsteuersystem vorgelegt

Eine ZEW-Analyse im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat die Ausnahmetatbestände im Umsatzsteuersystem analysiert. Viele der ermäßigten Steuersätze verursachten hohe Steuerausfälle und seien oft nicht überzeugend begründet, so das Ergebnis.

Insbesondere für Gastronomie- und Beherbergungsleistungen sowie Teile kultureller und gesundheitlicher Angebote sehen die Forschenden den reduzierten Steuersatz kritisch. Hier würden häufig eher einkommensstärkere Haushalte profitieren, während gleichzeitig hohe Steuerausfälle entstünden. Zielgenauer wären direkte Transfers, da sie häufig effizienter sind als pauschale Steuersenkungen.

Besonders gut begründbar hingegen seien reduzierte Steuersätze für Lebensmittel, den öffentlichen Personennahverkehr sowie Photovoltaikanlagen. Diese Maßnahmen würden verteilungspolitischen Zielen dienen, etwa durch Entlastung einkommensschwächerer Haushalte, oder erwünschte administrative Effekte fördern.

Gesenkte Umsatzsteuer durch weniger Ausnahmen möglich

Den Berechnungen zufolge summieren sich die Mindereinnahmen allein im Jahr 2026 auf rund 43,5 Milliarden Euro. Eine Reduzierung der Ausnahmetatbestände könnte das Steuersystem nicht nur vereinfachen, sondern auch Spielräume für eine Senkung des regulären Umsatzsteuersatzes schaffen, so das Fazit. Dieser könnte rechnerisch von 19 auf 16,7 Prozent gesenkt werden.

"Viele ermäßigte Steuersätze sind historisch gewachsen, aber heute kaum noch zu rechtfertigen. Diese Vergünstigungen sind weder verteilungspolitisch überzeugend noch wirtschaftlich sinnvoll. Statt immer neue Ausnahmen zu schaffen, sollte die Steuerpolitik stärker auf ein einfaches und transparentes System setzen", sagt ZEW-Projektleiter Prof. Dr. Friedrich Heinemann.

Eine Zusammenfassung der Analyse mit den Hauptempfehlungen bietet der ZEW Policy Brief.

(ZEW / STB Web)

Artikel vom: 20.04.2026

09.04.26 | Insolvenzen von Apotheken gestiegen

Nach einer Auswertung des Informationsdienstleisters CRIF haben die Insolvenzen von Apotheken 2025 mit 44 Fällen den höchsten Stand seit 2008 erreicht. Dennoch bleibt die Branche stabiler als die Gesamtwirtschaft.

Bereits in den Jahren zuvor zeigten sich deutliche Veränderungen: 2023 stieg die Zahl der Insolvenzen auf 19, gefolgt von 40 Fällen im Jahr 2024 und schließlich 44 im Jahr 2025. "Während Personal-, Energie-, Miet- und Bürokratiekosten stetig steigen, bleibt die Honorarentwicklung seit Jahren nahezu unverändert", sagt Dr. Frank Schlein, Geschäftsführer von CRIF Deutschland. Dies führe zu einem erheblichen wirtschaftlichen Druck in der Apothekenlandschaft.

Mehr Apotheken gelten als insolvenzgefährdet

Auch die Entwicklung der Insolvenzgefährdung (Bonitätsindex 4,5 bis 6,0) verdeutliche die Belastung. Für das Jahr 2025 zeigt die CRIF-Auswertung bundesweit 246 Apotheken als gefährdet. Im Jahr 2026 steigt dieser Wert auf 277 Betriebe – ein Zuwachs von 12,6 Prozent.

Apothekenbranche dennoch stabiler als Gesamtwirtschaft 

Im Vergleich zur Gesamtwirtschaft bleibe die Branche dennoch stabiler. Deutschlandweit gelten 322.470 Unternehmen als insolvenzgefährdet, was einem Anteil von 10,3 Prozent aller Firmen entspricht. Der Anteil insolvenzgefährdeter Apotheken liegt mit 1,7 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft.

(CRIF / STB Web)

Artikel vom: 09.04.2026

02.04.26 | BGH: Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetplattform gegen das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt, wenn er unter Verweis auf die mit medizinischem Cannabis therapierbaren Beschwerden Behandlungsanfragen bei kooperierenden Ärzten ermöglicht.

Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen den Betreiber eines Internetportals, das Interessenten die Möglichkeit bietet, Termine mit niedergelassenen Ärzten für Behandlungen mit medizinischem Cannabis zu vereinbaren. Dafür erhält er von den Ärzten eine Vergütung. Im Konzernverbund mit dem Portal stehen eine Pharma-Großhändlerin, die über eine Erlaubnis zur Einfuhr und zum Handel mit Cannabis zu medizinischen Zwecken verfügt, sowie ein Unternehmen, das einen Marktplatz für Versandapotheken für Cannabis zu medizinischen Zwecken betreibt.

Heilmittelwerbegesetz regelt, wer werben darf

Nach dem Urteil des BGH vom 26. März 2026 (Az. I ZR 74/25) bestand aufgrund der Angaben des Portalbetreibers zu den Einsatzmöglichkeiten von medizinischem Cannabis die durch § 10 Abs. 1 HWG zu vermeidende Gefahr, dass Verbraucher bei Arztbesuchen auf die Verschreibung eines solchen Arzneimittels drängen würden. Nach dieser Vorschrift darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und anderen Fachkreisen geworben werden.

Mehr als nur eine Sachinformation

Die Internetpräsentation sei darauf angelegt, den Absatz von medizinischem Cannabis zu fördern. Die isolierte Darstellung der Vorteile einer Cannabisbehandlung gehe über eine sachliche Information über mögliche Therapien unter Einsatz von medizinischem Cannabis hinaus.

(BGH / STB Web)

Artikel vom: 02.04.2026

23.03.26 | Apotheken sehen Teilzeit als wichtigen Faktor gegen Fachkräftemangel

Der Fachkräftemangel bleibt in Apotheken weiterhin ein großes Thema. Das zeigt der Apothekenkonjunkturindex (APOkix) des IFH KÖLN. Danach geben 80 Prozent der befragten Apotheken an, vom Fachkräftemangel betroffen zu sein.

Gesucht werden vor allem PTA und Approbierte. In rund jeder zweiten Apotheke (52 Prozent) verlief die Suche nach PTA im letzten Jahr jedoch nur teilweise oder gar nicht erfolgreich. Bezogen auf Approbierte traf dies für 42 Prozent der suchenden Apotheken zu. Teilzeitarbeit wird dabei überwiegend als wichtige Maßnahme gesehen: 95 Prozent der Apotheken geben an, ohne Teilzeitarbeitskräfte den Betrieb ihrer Apotheken nicht aufrechterhalten zu können.

Faktoren für Mitarbeitergewinnung und -bindung 

Für die Mitarbeitergewinnung und -bindung als sehr wichtig erachten die meisten Befragten Faktoren wie Wertschätzung und Führungsstil (92 Prozent), Apothekenteam/Arbeitsklima (89 Prozent), das Grundgehalt (79 Prozent) sowie Teilzeitmodellen und flexiblen Arbeitszeiten (77 Prozent).

Als erschwerend für die Stellenbesetzung geben viele an, dass Bewerbende nicht an Wochenenden oder abends arbeiten möchten (80 Prozent). 83 Prozent der Apotheken berichten hier unter anderem von zunehmendem Wettbewerb mit Arbeitgebern aus Industrie, Krankenhäusern und Krankenkassen.

Konjunkturindizes weiter schwach

Aktuell zeigt sich bei den Konjunkturindizes weiter keine Erholung: Der Index zur Beurteilung der aktuellen Geschäftslage liegt im März unverändert gegenüber dem Vormonat bei 61,9 Punkten. Die Geschäftserwartungen für die kommenden 12 Monate sinken im März um 6,2 auf 47,8 Punkte.

(IFH Köln / STB Web)

Artikel vom: 23.03.2026

16.03.26 | Pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken ausgeweitet

Das Angebot von pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) in den Apotheken ist gewachsen: Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mitteilt, werden diese Dienstleistungen inzwischen regelmäßig von mehr als der Hälfte der Apotheken angeboten.

Im dritten Quartal 2025 boten danach rund 8.800 der insgesamt 16.600 Apotheken rund 216.000 pDL an. Im dritten Quartal des Vorjahres 2024 waren es noch rund 7.900 Apotheken und insgesamt rund 156.000 pDL.

Seit 2020 können Apotheken fünf verschiedene pDL anbieten, unter anderem zur richtigen Anwendung von Inhalativa oder zur Medikationsanalyse. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sieht die Etablierung weiterer pDL vor, unter anderem um die Therapietreue zu erhöhen. Das Gesetz wird derzeit im Bundestag beraten.

"Die pDL sind ein bedeutendes Zukunftsthema", sagt ABDA-Präsident Thomas Preis. Die Apotheken bräuchten aber auch ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen, um diese zusätzlichen Leistungen anzubieten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat vor kurzem den Vertrag zur Honorierung der pDL gekündigt, da die 2022 von der Schiedsstelle festgelegten Honorierungen aus Sicht des DAV nicht mehr angemessen sind.

(ABDA / STB Web)

Artikel vom: 16.03.2026

11.03.26 | Arztrechnung: Kostenerstattung setzt gültige Gebührenziffern voraus

Eine Patientin hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse, wenn die Arztrechnung eine in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht vorgesehene Gebührenziffer enthält.

Eine gesetzlich Versicherte hatte bei ihrer Krankenkasse eine sogenannte Immunadsorption beantragt. Hierbei handelt es sich um ein Blutreinigungsverfahren, das unter anderem zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen eingesetzt wird.

Nachdem die Krankenkasse diese Leistung abgelehnt hatte, ließ sich die Patientin auf eigene Kosten privatärztlich behandeln und reichte die Arztrechnungen anschließend bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung ein. Die Krankenkasse lehnte jedoch erneut ab. Auch vor Gericht blieb die Versicherte erfolglos.

Ein Anspruch auf Kostenerstattung setze voraus, dass die Versicherte einer wirksamen Zahlungsverpflichtung ausgesetzt ist und eine fällige Rechnung vorliegt, so das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 27. Februar 2026 (Aktenzeichen: L 4 KR 289/21). Dies war jedoch vorliegend nicht der Fall, da der Arzt für die Behandlung eine Gebührenziffer angab, die im Gebührenverzeichnis der GOÄ überhaupt nicht enthalten ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(LSG Berlin-Brandenburg / STB Web)

Artikel vom: 11.03.2026

04.03.26 | Implantat-Behandlung: Patient muss fehlende Kostenaufklärung beweisen

Implantologische Leistungen einschließlich vorbereitender Maßnahmen sind regelmäßig Privatleistungen. Patienten sind nur dann von der Zahlungspflicht befreit, wenn sie eine mangelhafte Kostenaufklärung nachweisen können. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.

Eine Zahnärztin verlangte von einer Patientin die Zahlung von rund 750 Euro für zahnärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einer implantologischen Behandlung. Die Patientin war gesetzlich krankenversichert und verweigerte die Zahlung mit der Begründung, sie sei nicht ausreichend über die Kosten und darüber, dass es sich um Privatleistungen handelte, aufgeklärt worden. Zudem war sie der Ansicht, einzelne auf der Rechnung ausgewiesene Leistungen wie Abdrücke und Fotos seien Kassenleistungen.

Das Landgericht Lübeck gab der Zahnärztin Recht. Die Patientin muss den Rechnungsbetrag zuzüglich Zinsen sowie Mahnkosten und Rechtsanwaltskosten zahlen.

Patienten müssen Verletzung der Aufklärungspflicht beweisen

Eine Befreiung von der Zahlungspflicht wegen angeblich mangelhafter Aufklärung über die Kosten lehnte das Gericht ab, da die Beklagte dies nicht beweisen konnte. Die Aussagen der Zahnärztin und die schriftlichen Unterlagen, insbesondere die Honorar- und Gebührenvereinbarungen, sprachen gegen die Darstellung der Patientin.

Nach den gesetzlichen Regelungen schuldet der Patient eine Vergütung, wenn die Behandlung nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt ist (§ 630a Abs. 1 BGB). Implantate gehören grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V). Eine Kostenübernahme kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht.

Behandler sind zur Kosteninformation verpflichtet

Behandler sind zudem verpflichtet, Patienten in Textform über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, wenn eine Kostenübernahme durch Dritte nicht gesichert ist. Eine Verletzung dieser Pflicht kann einen Schadensersatzanspruch begründen, der zur Befreiung von der Honorarforderung führen kann. Beweislast dafür trägt jedoch der Patient. 

Das Urteil vom 21.03.2024 (Az. 14 S 81/23) ist rechtskräftig.

(LG Lübeck / STB Web)

Artikel vom: 04.03.2026

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

Ihr Ansprechpartner:

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Telefon: +49 281 / 33 99 33
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