09.04.26 | Insolvenzen von Apotheken gestiegen

Nach einer Auswertung des Informationsdienstleisters CRIF haben die Insolvenzen von Apotheken 2025 mit 44 Fällen den höchsten Stand seit 2008 erreicht. Dennoch bleibt die Branche stabiler als die Gesamtwirtschaft.

Bereits in den Jahren zuvor zeigten sich deutliche Veränderungen: 2023 stieg die Zahl der Insolvenzen auf 19, gefolgt von 40 Fällen im Jahr 2024 und schließlich 44 im Jahr 2025. "Während Personal-, Energie-, Miet- und Bürokratiekosten stetig steigen, bleibt die Honorarentwicklung seit Jahren nahezu unverändert", sagt Dr. Frank Schlein, Geschäftsführer von CRIF Deutschland. Dies führe zu einem erheblichen wirtschaftlichen Druck in der Apothekenlandschaft.

Mehr Apotheken gelten als insolvenzgefährdet

Auch die Entwicklung der Insolvenzgefährdung (Bonitätsindex 4,5 bis 6,0) verdeutliche die Belastung. Für das Jahr 2025 zeigt die CRIF-Auswertung bundesweit 246 Apotheken als gefährdet. Im Jahr 2026 steigt dieser Wert auf 277 Betriebe – ein Zuwachs von 12,6 Prozent.

Apothekenbranche dennoch stabiler als Gesamtwirtschaft 

Im Vergleich zur Gesamtwirtschaft bleibe die Branche dennoch stabiler. Deutschlandweit gelten 322.470 Unternehmen als insolvenzgefährdet, was einem Anteil von 10,3 Prozent aller Firmen entspricht. Der Anteil insolvenzgefährdeter Apotheken liegt mit 1,7 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft.

(CRIF / STB Web)

Artikel vom: 09.04.2026

02.04.26 | BGH: Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetplattform gegen das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt, wenn er unter Verweis auf die mit medizinischem Cannabis therapierbaren Beschwerden Behandlungsanfragen bei kooperierenden Ärzten ermöglicht.

Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen den Betreiber eines Internetportals, das Interessenten die Möglichkeit bietet, Termine mit niedergelassenen Ärzten für Behandlungen mit medizinischem Cannabis zu vereinbaren. Dafür erhält er von den Ärzten eine Vergütung. Im Konzernverbund mit dem Portal stehen eine Pharma-Großhändlerin, die über eine Erlaubnis zur Einfuhr und zum Handel mit Cannabis zu medizinischen Zwecken verfügt, sowie ein Unternehmen, das einen Marktplatz für Versandapotheken für Cannabis zu medizinischen Zwecken betreibt.

Heilmittelwerbegesetz regelt, wer werben darf

Nach dem Urteil des BGH vom 26. März 2026 (Az. I ZR 74/25) bestand aufgrund der Angaben des Portalbetreibers zu den Einsatzmöglichkeiten von medizinischem Cannabis die durch § 10 Abs. 1 HWG zu vermeidende Gefahr, dass Verbraucher bei Arztbesuchen auf die Verschreibung eines solchen Arzneimittels drängen würden. Nach dieser Vorschrift darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und anderen Fachkreisen geworben werden.

Mehr als nur eine Sachinformation

Die Internetpräsentation sei darauf angelegt, den Absatz von medizinischem Cannabis zu fördern. Die isolierte Darstellung der Vorteile einer Cannabisbehandlung gehe über eine sachliche Information über mögliche Therapien unter Einsatz von medizinischem Cannabis hinaus.

(BGH / STB Web)

Artikel vom: 02.04.2026

23.03.26 | Apotheken sehen Teilzeit als wichtigen Faktor gegen Fachkräftemangel

Der Fachkräftemangel bleibt in Apotheken weiterhin ein großes Thema. Das zeigt der Apothekenkonjunkturindex (APOkix) des IFH KÖLN. Danach geben 80 Prozent der befragten Apotheken an, vom Fachkräftemangel betroffen zu sein.

Gesucht werden vor allem PTA und Approbierte. In rund jeder zweiten Apotheke (52 Prozent) verlief die Suche nach PTA im letzten Jahr jedoch nur teilweise oder gar nicht erfolgreich. Bezogen auf Approbierte traf dies für 42 Prozent der suchenden Apotheken zu. Teilzeitarbeit wird dabei überwiegend als wichtige Maßnahme gesehen: 95 Prozent der Apotheken geben an, ohne Teilzeitarbeitskräfte den Betrieb ihrer Apotheken nicht aufrechterhalten zu können.

Faktoren für Mitarbeitergewinnung und -bindung 

Für die Mitarbeitergewinnung und -bindung als sehr wichtig erachten die meisten Befragten Faktoren wie Wertschätzung und Führungsstil (92 Prozent), Apothekenteam/Arbeitsklima (89 Prozent), das Grundgehalt (79 Prozent) sowie Teilzeitmodellen und flexiblen Arbeitszeiten (77 Prozent).

Als erschwerend für die Stellenbesetzung geben viele an, dass Bewerbende nicht an Wochenenden oder abends arbeiten möchten (80 Prozent). 83 Prozent der Apotheken berichten hier unter anderem von zunehmendem Wettbewerb mit Arbeitgebern aus Industrie, Krankenhäusern und Krankenkassen.

Konjunkturindizes weiter schwach

Aktuell zeigt sich bei den Konjunkturindizes weiter keine Erholung: Der Index zur Beurteilung der aktuellen Geschäftslage liegt im März unverändert gegenüber dem Vormonat bei 61,9 Punkten. Die Geschäftserwartungen für die kommenden 12 Monate sinken im März um 6,2 auf 47,8 Punkte.

(IFH Köln / STB Web)

Artikel vom: 23.03.2026

16.03.26 | Pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken ausgeweitet

Das Angebot von pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) in den Apotheken ist gewachsen: Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mitteilt, werden diese Dienstleistungen inzwischen regelmäßig von mehr als der Hälfte der Apotheken angeboten.

Im dritten Quartal 2025 boten danach rund 8.800 der insgesamt 16.600 Apotheken rund 216.000 pDL an. Im dritten Quartal des Vorjahres 2024 waren es noch rund 7.900 Apotheken und insgesamt rund 156.000 pDL.

Seit 2020 können Apotheken fünf verschiedene pDL anbieten, unter anderem zur richtigen Anwendung von Inhalativa oder zur Medikationsanalyse. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sieht die Etablierung weiterer pDL vor, unter anderem um die Therapietreue zu erhöhen. Das Gesetz wird derzeit im Bundestag beraten.

"Die pDL sind ein bedeutendes Zukunftsthema", sagt ABDA-Präsident Thomas Preis. Die Apotheken bräuchten aber auch ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen, um diese zusätzlichen Leistungen anzubieten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat vor kurzem den Vertrag zur Honorierung der pDL gekündigt, da die 2022 von der Schiedsstelle festgelegten Honorierungen aus Sicht des DAV nicht mehr angemessen sind.

(ABDA / STB Web)

Artikel vom: 16.03.2026

11.03.26 | Arztrechnung: Kostenerstattung setzt gültige Gebührenziffern voraus

Eine Patientin hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse, wenn die Arztrechnung eine in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht vorgesehene Gebührenziffer enthält.

Eine gesetzlich Versicherte hatte bei ihrer Krankenkasse eine sogenannte Immunadsorption beantragt. Hierbei handelt es sich um ein Blutreinigungsverfahren, das unter anderem zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen eingesetzt wird.

Nachdem die Krankenkasse diese Leistung abgelehnt hatte, ließ sich die Patientin auf eigene Kosten privatärztlich behandeln und reichte die Arztrechnungen anschließend bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung ein. Die Krankenkasse lehnte jedoch erneut ab. Auch vor Gericht blieb die Versicherte erfolglos.

Ein Anspruch auf Kostenerstattung setze voraus, dass die Versicherte einer wirksamen Zahlungsverpflichtung ausgesetzt ist und eine fällige Rechnung vorliegt, so das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 27. Februar 2026 (Aktenzeichen: L 4 KR 289/21). Dies war jedoch vorliegend nicht der Fall, da der Arzt für die Behandlung eine Gebührenziffer angab, die im Gebührenverzeichnis der GOÄ überhaupt nicht enthalten ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(LSG Berlin-Brandenburg / STB Web)

Artikel vom: 11.03.2026

04.03.26 | Implantat-Behandlung: Patient muss fehlende Kostenaufklärung beweisen

Implantologische Leistungen einschließlich vorbereitender Maßnahmen sind regelmäßig Privatleistungen. Patienten sind nur dann von der Zahlungspflicht befreit, wenn sie eine mangelhafte Kostenaufklärung nachweisen können. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.

Eine Zahnärztin verlangte von einer Patientin die Zahlung von rund 750 Euro für zahnärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einer implantologischen Behandlung. Die Patientin war gesetzlich krankenversichert und verweigerte die Zahlung mit der Begründung, sie sei nicht ausreichend über die Kosten und darüber, dass es sich um Privatleistungen handelte, aufgeklärt worden. Zudem war sie der Ansicht, einzelne auf der Rechnung ausgewiesene Leistungen wie Abdrücke und Fotos seien Kassenleistungen.

Das Landgericht Lübeck gab der Zahnärztin Recht. Die Patientin muss den Rechnungsbetrag zuzüglich Zinsen sowie Mahnkosten und Rechtsanwaltskosten zahlen.

Patienten müssen Verletzung der Aufklärungspflicht beweisen

Eine Befreiung von der Zahlungspflicht wegen angeblich mangelhafter Aufklärung über die Kosten lehnte das Gericht ab, da die Beklagte dies nicht beweisen konnte. Die Aussagen der Zahnärztin und die schriftlichen Unterlagen, insbesondere die Honorar- und Gebührenvereinbarungen, sprachen gegen die Darstellung der Patientin.

Nach den gesetzlichen Regelungen schuldet der Patient eine Vergütung, wenn die Behandlung nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt ist (§ 630a Abs. 1 BGB). Implantate gehören grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V). Eine Kostenübernahme kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht.

Behandler sind zur Kosteninformation verpflichtet

Behandler sind zudem verpflichtet, Patienten in Textform über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, wenn eine Kostenübernahme durch Dritte nicht gesichert ist. Eine Verletzung dieser Pflicht kann einen Schadensersatzanspruch begründen, der zur Befreiung von der Honorarforderung führen kann. Beweislast dafür trägt jedoch der Patient. 

Das Urteil vom 21.03.2024 (Az. 14 S 81/23) ist rechtskräftig.

(LG Lübeck / STB Web)

Artikel vom: 04.03.2026

24.02.26 | Anteil ausländischer Ärztinnen und Ärzte gestiegen

In Deutschland arbeiten immer mehr ausländische Ärztinnen und Ärzte. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatten im Jahr 2024 13 Prozent oder rund 64.000 Ärztinnen und Ärzte keine deutsche Staatsangehörigkeit. Zehn Jahre zuvor waren es noch 7 Prozent (30.000).

Insgesamt arbeiteten 2024 in der Human- und Zahnmedizin 121.000 aus dem Ausland zugewanderte Ärztinnen und Ärzte, das war knapp ein Viertel (24 Prozent) der gesamten Ärzteschaft. Ein Teil von ihnen besitzt inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Neben dem Medizinstudium und der Approbation hierzulande können auch im Ausland erworbene Abschlüsse mit voller Gleichwertigkeit anerkannt werden. 2024 waren Ärztinnen und Ärzte nach Pflegefachkräften die Berufsgruppe mit den zweitmeisten Anerkennungen ausländischer Abschlüsse. Rund 7.000 Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss erhielten die Anerkennung mit voller Gleichwertigkeit in Deutschland. Darunter waren 21 Prozent oder gut 1.400 Deutsche, gefolgt von 11 Prozent oder knapp 800 Syrerinnen und Syrern.

Zahnärztinnen und Zahnärzte lagen auf Rang 7 der Berufe mit den meisten Anerkennungen ausländischer Abschlüsse. 2024 wurden in der Zahnmedizin knapp 700 ausländische Abschlüsse als voll gleichwertig anerkannt. Die meisten Anerkennungen erhielten auch hier deutsche Zahnärztinnen und Zahnärzte (46 Prozent oder rund 300), gefolgt von syrischen (12 Prozent oder rund 100).

Viele wählen Studium im Ausland

Die Daten über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zeigen, dass viele Medizinstudierende aus Deutschland den Weg über ein Studium im Ausland wählen. Der Grund dafür sind häufig die Zulassungsbeschränkungen des Studienfachs in Deutschland, so das Statistische Bundesamt.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 24.02.2026

18.02.26 | Mehrheit nutzt elektronische Patientenakte nicht aktiv

Einer repräsentativen forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zufolge nutzt der Großteil der Versicherten (71 Prozent) die eigene elektronische Patientenakte (ePA) nicht aktiv. Ein weiterer Teil (9 Prozent) hat Widerspruch eingelegt oder sie löschen lassen.

Befragt wurden im November 2025 1.037 gesetzlich Versicherte ab 16 Jahren, davon 1.000 Personen, die die ePA kennen. Die Befragten gaben mehrheitlich an, dass sie sich noch nicht mit der ePA auseinandergesetzt haben (75 Prozent). Jeder Dritte sieht keinen persönlichen Nutzen in der ePA (33 Prozent). Auch Datenschutzbedenken und Sorgen hinsichtlich der Datensicherheit halten einen Teil der Versicherten davon ab, ihre ePA aktiv zu nutzen (jeweils 13 Prozent).

"Die elektronische Patientenakte ist noch nicht im Alltag der Menschen angekommen. Das ist wenig überraschend, denn zentrale Funktionen, wie digitale Impf- oder Bonushefte, fehlen weiterhin", sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Komplizierte Einrichtung, fehlende Unterstützung

Als Hürde wird außerdem ein komplizierter und unübersichtlicher Einrichtungsprozess der ePA genannt. Teils werden auch eine unzureichende Unterstützung und unklare Informationen durch die Krankenkassen bemängelt. Zudem lasse sich nicht immer ausreichend festlegen, wer auf welche Daten zugreifen darf. 68 Prozent der Befragten gaben an, dass sie sich bei der ePA insbesondere genaue Steuerungsmöglichkeiten wünschen, wer welche Daten sehen darf.

Obwohl 94 Prozent der Befragten bereits von der ePA gehört haben, bestehe weiterhin Aufklärungsbedarf, so die Verbraucherschützer. So weiß nur ein Viertel der Befragten (25 Prozent), dass Daten aus ihrer ePA künftig auch für Forschungszwecke verwendet werden können.

(Verbraucherzentrale Bundesverband / STB Web)

Artikel vom: 18.02.2026

09.02.26 | Weiterhin Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Arzneimittel-Lieferengpässe bleiben in Deutschland ein Thema. Das zeigt eine aktuelle Befragung des Apothekenkonjunkturindex (APOkix) des IFH Köln. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Lage jedoch verbessert.

74 Prozent der befragten Apotheken gaben an, in den letzten drei Monaten stark von Lieferengpässen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln betroffen gewesen zu sein. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 92 Prozent. Ob sich die Situation in absehbarer Zeit weiter verbessert, ist nach Einschätzung der Apotheken jedoch ungewiss: Lediglich 12 Prozent gehen davon aus, dass sich die Engpassproblematik in den kommenden Monaten spürbar entspannen wird.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel stärker betroffen

Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind häufiger von Engpässen betroffen. Besonders häufig zu Lieferschwierigkeiten kam es in den vergangenen drei Monaten bei Psychopharmaka/Antidepressiva (88 Prozent), Blutdruckmitteln (79 Prozent), Cholesterinsenkern (77 Prozent).

ALBVVG nur bedingt wirksam

Das im Juli 2023 in Kraft getretene Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) soll die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln stärken, Lieferengpässe reduzieren und die Abhängigkeit von Produktionsstandorten außerhalb der EU verringern. Eine spürbare Verbesserung nehmen bislang jedoch lediglich 22 Prozent der Befragten wahr.

Rund ein Viertel gibt an, dass durch das ALBVVG die Anzahl der Retaxationen aufgrund des engpassbedingten Austauschs von Medikamenten deutlich gesunken sei (26 Prozent). Dennoch sieht sich aktuell fast jede zweite Apotheke häufig lieferengpassbedingten Retaxationen gegenüber (48 Prozent).

(IFH KIel / STB Web)

Artikel vom: 09.02.2026

28.01.26 | Apotheken zur Prävention wenig genutzt

Apotheken werden in Deutschland bislang nur selten als Anlaufstellen für Prävention genutzt. Das geht aus einer Befragung im Auftrag von Pharma Deutschland unter rund 5.000 Personen hervor.

Danach haben nur 3,1 Prozent der Befragten in den vergangenen zwei Jahren in einer Apotheke ein Angebot wie etwa Blutdruckmessung wahrgenommen. Dabei bieten Apotheken bereits heute pharmazeutische Dienstleistungen zur Früherkennung an; mit der geplanten Apothekenreform sollen ihre Möglichkeiten zusätzlich ausgeweitet werden.

Während klassische Angebote wie Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt (58,7 Prozent) und Impfungen (61,3 Prozent) von der Mehrheit genutzt werden, werden niedrigschwelligere Vorsorgeangebote allgemein deutlich weniger genutzt. Digitale Gesundheits-Apps nutzen 6,5 Prozent der Befragten. Bei Ernährungsberatung sind es 5,7 Prozent, bei zertifizierten Sport-Präventionskursen 5,3 Prozent.

19,8 Prozent der Befragten geben an, in den vergangenen zwei Jahren überhaupt keines der abgefragten Vorsorgeangebote genutzt zu haben. Besonders stark ist dieser Anteil bei den 40 bis 49-jährigen (28,6 Prozent), bei Beschäftigten in körperlichen Berufen (30,9 Prozent) und bei ledigen Personen (30,6 Prozent).

Weitere Ergebnisse enthält der Pharma Deutschland Gesundheitsmonitor 2026.

(Pharma Dtschl. / STB Web)

Artikel vom: 28.01.2026

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

Ihr Ansprechpartner:

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Telefon: +49 281 / 33 99 33
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Schreiben Sie uns

Schreiben Sie uns