15.10.25 | Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Aktivrente
Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober den Gesetzentwurf zur sogenannten Aktivrente beschlossen. Beschäftigte, die das gesetzliche Rentenalter erreichen, sollen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können.
Mit den geplanten Neuregelungen sollen insbesondere finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter geschaffen werden, um dem demografisch bedingten Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Davon ausgenommen sind allerdings Selbstständige sowie Beamte. Begünstigt sind nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob eine Rente bezogen wird oder diese aufgeschoben wird. Des Weiteren wird die Steuerfreiheit auf Personen beschränkt, die mit Vollendung des 67. Lebensjahres die Regelaltersgrenze überschritten haben.
Kein Wegfall der Sozialversicherungspflicht
Die Sozialversicherungspflicht soll bestehen bleiben, damit auch die Sozialkassen profitieren und die Sozialsysteme entlastet werden.
Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und wird nach den Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen bis zu 890 Millionen Euro jährlich kosten.
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 15.10.2025
09.10.25 | Stundenlöhne um 5,5 Prozent gestiegen
Im zweiten Quartal 2025 lag der durchschnittliche Stundenlohn in Deutschland bei 25,61 Euro. Dies entspreche einem Anstieg um 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mitteilte.
Im gleichen Zeitraum nahm außerdem die Lohnungleichheit ab. So kam es im unteren Bereich der Lohnskala zu einem überdurchschnittlichen Anstieg. "Die Lohnschere schließt sich. Und das, obwohl der Mindestlohn in diesem und dem vergangenen Jahr nur etwa halb so stark gestiegen ist wie der Durchschnittslohn", sagt IAB-Forscher Enzo Weber.
Gender-Pay-Gap ging zurück
Auch der Gender-Pay-Gap verringerte sich: Männer verdienten im zweiten Quartal 2025 durchschnittlich 26,18 Euro pro Stunde, Frauen 23,53 Euro. Im Schnitt der vergangenen Quartale hätten Frauen 15,3 Prozent weniger verdient als Männer. Gegenüber dem vierten Quartal 2023 hätte die Lohnlücke um 7,7 Prozentpunkte abgenommen. Dabei könne es auch eine Rolle spielen, dass männerdominierte Branchen wie Industrie und Bau in der Krise waren.
Löhne nach Beschäftigung und Qualifikation
Vollzeitbeschäftigte erzielten im zweiten Quartal 2025 durchschnittlich 27,08 Euro pro Stunde, Teilzeitbeschäftigte 21,94 Euro. Gegenüber dem Vorjahresquartal sind die Löhne bei Vollzeitbeschäftigten um 5,5 Prozent, bei Teilzeitbeschäftigten um 5,9 Prozent gestiegen. Die höchsten Lohnzuwächse im Jahresvergleich gab es mit einem Anstieg von 13 Prozent bei Personen ohne Berufsabschluss, während Personen mit akademischem Abschluss ein Plus von 5,8 Prozent, Personen mit einer Berufsausbildung ein Plus von 8 Prozent erreichten.
Der IAB-Lohnmonitor beruht auf der Personenbefragung IAB-OPAL, die mehrmals im Jahr durchgeführt wird und frühzeitige Einblicke in die aktuelle Lohnentwicklung ermöglicht.
(IAB / STB Web)
Artikel vom: 09.10.2025
08.10.25 | Beitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener steigen
Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2025 neue Grenzwerte bei den Rechengrößen der Sozialversicherung beschlossen. Gutverdienende zahlen dadurch ab Januar 2026 höhere Beiträge. Für Normalverdiener und ihre Arbeitgeber ändere sich aber nichts, so die Bundesregierung.
Die Aktualisierung der Rechengrößen erfolgt jährlich und ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie knüpft an die Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten an und soll der Sicherung der Beitragsbasis in der Sozialversicherung wie auch deren Leistungsniveau dienen.
Steigende Grenzwerte in der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf 5.812,50 Euro im Monat erhöhen (2025: 5.512,50 Euro). Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Der darüber hinausgehende Verdienst ist beitragsfrei.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf monatlich 6.450 Euro (2025: 6.150 Euro). Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Änderungen in der Rentenversicherung
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll auf 8.450 Euro im Monat steigen (2025: 8.050 Euro).
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2026 vorläufig 51.944 Euro im Jahr betragen (2025: 50.493 Euro).
Stabilisierung der sozialen Absicherung
"Ohne Anpassung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenzen würde der Beitrag von Spitzenverdienern an der Finanzierung der Sozialversicherung sinken", so die Bundesregierung. Die Kosten für die soziale Sicherung würden sich nach und nach stärker auf die niedrigeren Einkommen verschieben.
Gleichzeitig würde aber auch das Absicherungsniveau für Besserverdienende sinken: Sie erhielten trotz steigender Löhne geringere Rentenansprüche. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben.
(Bundesregierung / STB Web)
Artikel vom: 08.10.2025
24.09.25 | Viele Beschäftigte wünschen sich Teilzeit
Laut einer Umfrage würden 53 Prozent der Vollzeit-Angestellten ihre Arbeitszeit gern reduzieren. Das ist ein neuer Höchstwert und die vierte Steigerung in Folge seit 2022, als der Wert noch bei 48 Prozent lag. Zudem wünschen sich viele mehr Sicherheit, weshalb der öffentliche Dienst attraktiver wird.
Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Studie der HDI-Versicherung, für die 3.739 Erwerbstätige befragt wurden. Neben der Sicherheit des Arbeitsplatzes (54 Prozent) geben viele auch höhere Bezüge im Ruhestand (46 Prozent), ein besseres Nettogehalt (32 Prozent) sowie weniger Stress (24 Prozent) als Plus für den Staatsdienst an.
Bei gleichem Tätigkeitsfeld würden sich deshalb 43 Prozent für eine Stelle im öffentlichen Dienst entscheiden, statt in der Privatwirtschaft (40 Prozent). Insbesondere ist das bei Berufstätigen unter 25 Jahren und ab 45 Jahren der Fall. Nur in der dazwischenliegenden Altersgruppe verzeichnet die Privatwirtschaft ein Attraktivitätsplus.
Homeoffice wird verteidigt
Zum Thema Homeoffice lehnen mehr als zwei Drittel (68 Prozent) derjenigen, die bereits regelmäßig im Homeoffice oder mobil arbeiten, restriktivere Regeln ab. Unter denen, die dauerhaft am Firmensitz arbeiten, wird diese Ansicht weniger als halb so oft (33 Prozent) vertreten. Vielmehr plädieren unter ihnen 40 Prozent für einen generellen Rückruf oder entsprechende Vorgaben.
Dabei korreliert offenbar die Einstellungen zum Beruf mit der Möglichkeit zur mobilen Arbeit: So erklären 76 Prozent der Homeoffice-Tätigen, dass sie gern arbeiten. Unter den Dauer-Präsenten in der Firma sind es dagegen 71 Prozent. Den höchsten Anteil von 80 Prozent haben diejenigen, die lediglich ab und zu mobil arbeiten.
Weniger Skepsis gegenüber KI
Kontinuierlich wächst offenbar die Zahl der Berufstätigen, die in KI mehr Chancen als Risiken für ihr Unternehmen sehen: von 11 Prozent im Jahr 2023 über 23 Prozent im Vorjahr auf jetzt 28 Prozent. Die Zuversicht, dass KI zu besseren Ergebnissen im Unternehmen führt, ist von 8 Prozent im Jahr 2023 auf jetzt 24 Prozent gestiegen.
Lediglich 7 Prozent der Befragten gaben an, einen Stellenabbau aufgrund KI beobachtet zu haben, und 36 Prozent erwarten dies – gegenüber 45 Prozent, die das das weder bislang erlebt haben noch in Zukunft erwarten.
(HDI / STB Web)
Artikel vom: 24.09.2025
18.09.25 | Zahl der offenen Stellen fällt auf rund eine Million
Im zweiten Quartal 2025 gab es bundesweit 1,06 Millionen offene Stellen. Gegenüber dem Vorquartal ging diese Zahl um 119.300 oder rund 10 Prozent weiter zurück. Das geht aus der regelmäßigen Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Im Vergleich zum Vorjahresquartal 2024 sind es 279.500 oder rund 21 Prozent weniger offene Stellen. Im vierten Quartal 2022 lag die Zahl der offenen Stellen mit insgesamt rund 2 Millionen noch auf einem Allzeithoch. "Die wirtschaftliche Flaute hinterlässt auch im ersten Halbjahr 2025 seine Spuren am Arbeitsmarkt", so IAB-Forscher Alexander Kubis.
Bundesweit kamen auf 100 von den Betrieben ausgeschriebene offene Stellen durchschnittlich 277 arbeitslos gemeldete Personen. Dies seien 72 Arbeitslose mehr als noch im Vorjahresquartal sowie 26 Arbeitslose mehr als im Vorquartal. Der Anstieg der Arbeitslosen-Stellen-Relation gegenüber dem Vorquartal gehe jedoch allein auf den Rückgang der offenen Stellen zurück, so das IAB.
(IAB / STB Web)
Artikel vom: 18.09.2025
05.09.25 | Betriebsrente soll ausgebaut werden
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.
Im Jahr 2018 wurden durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdienende sowie eine neue tarifliche Form der Betriebsrente, das Sozialpartnermodell, eingeführt. Diese Maßnahmen sollen nun weiter ausgebaut werden, um die Betriebsrente zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Altersvorsorge zu machen.
Sozialpartnermodelle sollen künftig allen Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Gewerkschaft offenstehen, sofern die Sozialpartner zustimmen. Dies kann die Verbreitung von Betriebsrenten insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen erhöhen.
Außerdem soll die Einkommensgrenze beim sogenannten BAV-Förderbetrag für Beschäftigte mit geringen Einkommen moderat erhöht und künftig regelmäßig angepasst werden. Auch der jährliche BAV-Förderhöchstbetrag soll angehoben werden. So soll der Zugang zu Betriebsrenten für Beschäftigte mit geringen Einkommen verbessert werden. Durch regulatorische Anpassungen bei der Kapitalanlage würden zudem Renditechancen für die Betriebsrenten erhöht, so das Bundesfinanzministerium in seiner Mitteilung.
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 05.09.2025
02.09.25 | Teilzeitquote erstmals über 40 Prozent
Nach der aktuellen Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erreichte die Teilzeitquote im zweiten Quartal 2025 mit 40,1 Prozent einen neuen Rekordwert.
Während sich die Zahl der Teilzeitbeschäftigten gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,3 Prozent erhöhte, sank die der Vollzeitbeschäftigten um 0,7 Prozent. Der Anstieg bei den Teilzeitbeschäftigten sei auf die reguläre Teilzeit zurückzuführen, so das IAB. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten war hingegen erneut rückläufig. "In den 90ern war Teilzeit noch die Ausnahme, heute ist sie mit 17 Millionen Beschäftigten Normalität", berichtet IAB-Forscher Enzo Weber.
Insgesamt stieg die Zahl der Erwerbstätigen im zweiten Quartal 2025 minimal gegenüber dem Vorjahresquartal auf 46 Millionen Personen. Saison- und kalenderbereinigt stagnierte die Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorquartal. "Selbst nach zwei Rezessionsjahren gibt es einen neuen Beschäftigungsrekord, die Vollzeitjobs liegen aber schon mehr als 200.000 unter Höchststand", ordnet Weber ein.
4,64 Millionen Beschäftigte gingen im zweiten Quartal 2025 einer Nebentätigkeit nach, 2,5 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Damit folge die Entwicklung dem langfristigen Aufwärtstrend.
(IAB / STB Web)
Artikel vom: 02.09.2025
30.08.25 | Lohnfortzahlung kostet Unternehmen 82 Milliarden Euro
Sobald Beschäftigte krank werden, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Eine neue Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass sich die Summe der Entgeltfortzahlungen seit 2010 mehr als verdoppelt hat.
Nach der Studie mussten Arbeitgeber im Jahr 2024 rund 82 Milliarden Euro für kranke Mitarbeitende aufbringen, davon 13 Milliarden Euro an Sozialabgaben. Das entspreche insgesamt dem Vierfachen des Krankengeldes. Der gestiegene Krankenstand sei dabei aber nur ein Grund für die hohe Summe.
Die Gründe sind vielseitig
So habe auch die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt zu den gestiegenen Entgeltfortzahlungen beigetragen. Denn 2024 gab es so viele Erwerbstätige wie noch nie, sodass die Unternehmen auch mehr Gehälter zahlten. Die allgemeine Lohnentwicklung habe ebenfalls beigetragen. Die Kosten wären also selbst bei unverändertem Krankenstand gestiegen, erläutert das IW. Dennoch sei aber auch der Krankenstand seit rund zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen und trage entsprechend zu den höheren Arbeitgeberaufwendungen bei.
Vorschläge für eine Entlastung
Zur Senkung dieser Kosten führt das IW verschiedene Vorschläge an. Eine Idee sei die Einführung sogenannter Karenztage, bei denen entweder die Gehaltszahlung für einige Tage ausgesetzt oder das Gehalt für einen bestimmten Zeitraum auf niedrigerem Niveau weitergezahlt würde. Ein anderes Konzept schlägt vor, die Dauer der Entgeltfortzahlung auf sechs Wochen – trotz neuer Diagnose – pro Jahr zu begrenzen.
(IW / STB Web)
Artikel vom: 30.08.2025
26.08.25 | Durchschnittsverdienste von Auszubildenden
Auszubildende in Deutschland verdienen im Schnitt 1.238 Euro brutto im Monat. Diesen Wert ermittelte das Statistische Bundesamt im April 2024, er gilt über alle Ausbildungsjahre und versteht sich ohne Sonderzahlungen.
Bei Frauen in der Ausbildung lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst mit 1.302 Euro höher als bei Männern, die 1.187 Euro verdienten. Überdurchschnittlich verdienten Auszubildende in Gesundheits- und Pflegeberufen.
Gesundheits- und Pflegeberufe liegen vorn
Ihr Monatsverdienst lag im Schnitt bei 1.310 Euro brutto. Im Handwerk lag dagegen der Durchschnitt bei 1.008 Euro brutto im Monat. Die geringste Vergütung mit 914 Euro im Schnitt erhielten Auszubildende in Künstlerberufen in Bereichen wie beispielsweise Musik, Fotografie oder Grafikdesign.
Unterschiede nach Unternehmensgröße
Neben dem Berufszweig hängt der Verdienst von Auszubildenden auch von der Größe des Ausbildungsunternehmens ab: Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten zahlten durchschnittlich 929 Euro, in Unternehmen mit 50 bis 99 Beschäftigten gab es 1.083 Euro brutto im Monat. In großen Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten erhielten Auszubildende im Schnitt 1.494 Euro brutto im Monat.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 26.08.2025
13.08.25 | Unternehmen halten mehrheitlich am Homeoffice fest
Nur wenige Unternehmen wollen ihre Homeoffice-Angebote in den kommenden zwei Jahren reduzieren oder gar komplett einstellen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des ZEW Mannheim unter rund 1.200 Unternehmen im Juni 2025.
Der Umfrage zufolge ermöglichen aktuell 80 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft und etwa jedes zweite Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe ihren Beschäftigten, an mindestens einem Tag pro Woche im Homeoffice zu arbeiten. Bei größeren Unternehmen ab 100 Beschäftigten sind es sogar 98 Prozent beziehungsweise 88 Prozent.
Positive Wirkung auf die Arbeitszufriedenheit
"Besonders positiv bewerten Unternehmen die Wirkung auf die Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten" kommentiert Studienleiter Dr. Daniel Erdsiek. Rund zwei Drittel der Unternehmen würden hier einen Vorteil von hybriden Homeoffice-Angeboten mit einem Mix aus Präsenz- und Homeoffice-Tagen sehen. "Darüber hinaus berichten mehr als die Hälfte der Unternehmen, dass hybride Modelle das Anwerben von Fachkräften erleichtern", so Erdsiek.
Bei der Mitarbeiterbindung gehen die Einschätzungen der Unternehmen hingegen auseinander. Während etwa die Hälfte der Unternehmen schätzt, dass das Homeoffice-Angebot die Mitarbeiterbindung positiv beeinflusst, erwarten 31 Prozent der Unternehmen eher negative Effekte.
Nachteile für die Teamarbeit
Besonders kritisch gesehen wird der Einfluss des Homeoffice auf die interne Kommunikation und Teamarbeit. Rund zwei Drittel der befragten Unternehmen sehen hier eher einen Nachteil des Homeoffice. 41 Prozent erwarten potenziell negative Effekte auf die Innovationsfähigkeit.
Differenzierter zeigt sich das Bild bei der Frage, wie sich hybride Arbeitsmodelle auf die Produktivität von Beschäftigten auswirken. Ein Drittel befürchtet negative Effekte, doch rund 20 Prozent der Unternehmen sehen sogar Vorteile für die Produktivität.
(ZEW / STB Web)
Artikel vom: 13.08.2025

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Denis Broll
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