Willkommen bei Kalthoff & Kollegen

Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden

Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden

Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...

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Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg

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Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

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Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater

Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater

Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

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Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

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KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...

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Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel

Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel

Bereits seit dem Jahr 2009 erfüllen Kalthoff & Kollegen fortwährend den hohen Qualitätsanspruch vom deutschen Steuerberaterverband ins Leben gerufenen Managementstandards. Mit dem...

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Buchungssätze digital verarbeitet
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knifflige Steuerfälle gelöst
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Mandanten ruhigen Schlaf verschafft
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Finanzbeamten den Zahn gezogen
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Tage gelangweilt herumgesessen

Was wir machen

Wer wir sind

Zeig mir das ganze Team
Karsten Kalthoff - Steuerberater | Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

Kompetenz allein genügt nicht,
erst die konsequente Umsetzung schafft Nutzen.

Karsten Kalthoff
Steuerberater
Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater | Fachberater für int. Steuerrecht | zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Mit unseren geradlinigen Konzepten kriegen Sie garantiert jede Kurve.

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)
David Höing - Rechtsanwalt

Ihr Recht auf das "K" vor Kalthoff & Kollegen:
Kommunikativ. Kreativ. Kompetent.

David Höing
Rechtsanwalt
Silke Hetkamp - Diplom-Kauffrau | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

Silke Hetkamp
Diplom-Kauffrau
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Sonja Lenz - Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Es ist nie falsch das Richtige zu tun.

Sonja Lenz
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Nadine Will - Diplom-Betriebswirtin (FH) | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Wer nie vom Weg abkommt,
bleibt auf der Strecke.

Nadine Will
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Anke Dieckmann - Diplom-Ökonomin | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten. (Aristoteles)

Anke Dieckmann
Diplom-Ökonomin
Team Jahresabschluss
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Spezialthemen

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Von der Erfüllung eines lang gehegten Wunsches über das Tätigen einer zukunftsträchtigen Investition bis hin zur Bewältigung einer finanziellen Notsituation: Viele Vorhaben lassen sich nur umsetzen, wenn ausreichende Geldreserven vorhanden sind. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, besteht allerdings noch die Möglichkeit, sich die fehlenden Moneten zu leihen. Sollten darlehensbeantragende...

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Erwachsene Kinder: Wie Sie Ihren volljährigen Nachwuchs in der Steuererklärung berücksichtigen

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Das Erreichen des 18. Lebensjahres ist sowohl für das betreffende Geburtstagskind als auch für dessen Eltern ein außergewöhnlicher Moment. Denn während der Nachwuchs von nun an die Vorteile der Volljährigkeit auskosten darf, müssen sich Mama und Papa daran gewöhnen, dass ihr kleiner Liebling jetzt erwachsen ist. Trotz dieser Veränderungen endet die elterliche Unterstützung...

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Einführung der E-Rechnungspflicht: Was sich ab 2025 für B2B-Unternehmen ändert

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Für die einen ist sie ungeliebtes Neuland, für die anderen unverzichtbar: Die E-Rechnung. Doch egal, wie man zu ihr steht, schon bald werden sich viele Unternehmen mit ihr auseinandersetzen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt hierzulande nämlich eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was bei der digitalen Rechnungsstellung beachtet werden muss, haben wir im...

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Nachfolgeregelung: Steuerliche Konsequenzen der Immobilienübertragung

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Wenn ein Unternehmer seinen Nachlass regelt, dreht sich meist alles um die Frage, wer seinen Chefsessel übernimmt. Geht der Firmeninhaber in den Ruhestand, müssen aber nicht nur Führungsaufgaben, sondern auch Vermögenswerte auf die nächste Generation übertragen werden. Die Planung dieses Vorhabens erweist sich meist als äußerst kompliziert, da dabei zahlreiche...

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Aktuelles nach Themen sortiert

Themenübersicht News

Aktuelles aus Recht und Wirtschaft

11.07.25 | Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Eine tarifvertragliche Regelung, nach der alle Beschäftigte Mehrarbeitszuschläge erst ab der Überschreitung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte erhalten, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Im Manteltarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelhandel im Land Brandenburg haben die Parteien einen Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent bei Überschreitung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte von 38 Stunden geregelt.

Dagegen geklagt hat eine Mitarbeiterin im Verkauf, die in Teilzeit arbeitet. In einem Zeitraum von sechs Monaten leistete sie über ihre vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus 62 Arbeitsstunden. Allerdings überschritt sie in keiner Woche mehr als 38 Arbeitsstunden. Mit ihrer Klage verlangte sie unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung gegenüber Vollzeitbeschäftigten die Zahlung von Überstundenzuschlägen für die geleisteten Stunden.

Das Landesarbeitsgericht hat der Klage mit Urteil vom 16. Mai 2025 (Az. 12 Sa 1016/24) im Wesentlichen stattgegeben. Die Regelung in dem Tarifvertrag benachteilige Teilzeitbeschäftigte. Dies sei nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt.

(LAG Berlin-Brandenburg / STB Web)

Artikel vom: 11.07.2025

11.07.25 | Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen wird geregelt

Mit einem neuen Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in das deutsche Recht umgesetzt werden. Betroffene Unternehmen müssen danach über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit berichten.

Einen entsprechenden Entwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hatte bereits die vergangene Bundesregierung vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch seinerzeit nicht abgeschlossen.

Die CSRD ist Teil des "European Green Deal". Mit der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie hat die EU die Vorgaben der CSRD zwischenzeitlich modifiziert: Für eine sehr große Zahl betroffener Unternehmen wurde die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zeitlich aufgeschoben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission inhaltliche Erleichterungen und Vereinfachungen der Vorgaben vorgeschlagen.

1:1-Umsetzung: Keine zusätzlichen Pflichten

Die Bundesregierung unterstütze diese Initiative zum Abbau von Bürokratie nachdrücklich, betont das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in seiner Mitteilung. Dementsprechend gehe der Gesetzentwurf nicht über das hinaus, was europarechtlich geboten ist. Er berücksichtigt auch bereits die zeitliche Verschiebung der Vorgaben durch die Stop-the-Clock-Richtlinie.

Pflicht zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts

Betroffene Unternehmen sollen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen sogenannten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Darin sollen sie über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit berichten müssen. Umfang und Detailgrad der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen gesetzlich geregelt werden. Die Vorgaben gehen über die schon heute geltenden Berichtspflichten zu Nachhaltigkeitsinformationen hinaus.

Schrittweises Inkrafttreten

Die neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden lediglich bestimmte Unternehmen treffen und sie sollen schrittweise in Kraft treten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sollen Unternehmen berichtspflichtig werden, die bilanzrechtlich als "groß" gelten, kapitalmarktorientiert sind oder ein Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen sind. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass sie im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte haben. Welche weiteren Unternehmen nach den europäischen Vorgaben ab dem Geschäftsjahr 2027 über ihre Nachhaltigkeit berichten müssen, wird derzeit noch in Brüssel verhandelt.

Prüfung durch Wirtschaftsprüfer

Die Angaben in den Nachhaltigkeitsberichten sollen künftig durch Wirtschafts­prüfer geprüft werden müssen. Zu diesem Zweck sollen die berufs­rechtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung angepasst werden.

Der Entwurf wurde zunächst an die Länder und Verbände verschickt. Die interessierten Kreise haben Gelegenheit, bis zum 21. Juli 2025 Stellung zu nehmen.

(BMJV / STB Web)

Artikel vom: 11.07.2025

10.07.25 | Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte

Das Finanzamt darf einen Steuerbescheid ändern, wenn es durch eine spätere Datenübermittlung durch Dritte, etwa dem Rentenversicherungsträger, auf einen eigenen Fehler aufmerksam wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger in ihrer Steuererklärung auch ihre Renteneinkünfte erklärt. Das Finanzamt hat diese im Steuerbescheid jedoch nicht erfasst. Später traf eine Datenübermittlung des Rentenversicherungsträgers zu den Renteneinkünften ein, woraufhin das Finanzamt den Bescheid zu Lasten der Kläger änderte. Diese Handhabung hat der BFH mit Urteil vom 27.11.2024 (Az. X R 25/22) bestätigt.

In der analogen Welt war die Änderung eines Steuerbescheids nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, etwa bei ausdrücklichem Vorbehalt der Nachprüfung oder nachträglich bekanntgewordenen Tatsachen. Letzteres war im Streitfall nicht erfüllt, da die Informationen über die Renteneinkünfte ja mit der Steuererklärung bereits vorlagen.

Neue Regel aufgrund Digitalisierung

Im Zuge der Digitalisierung hat der Gesetzgeber jedoch mit Wirkung ab 2017 die Vorschrift des § 175b der Abgabenordnung (AO) geschaffen. Danach kann ein Steuerbescheid geändert werden, soweit Daten an das Finanzamt übermittelt werden, die bisher nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Weitere, insbesondere einschränkende Voraussetzungen enthält diese Norm nicht. Daher kann die Änderung auch dann erfolgen, wenn dem Finanzamt oder dem Steuerpflichtigen zuvor ein Fehler unterlaufen ist. Dies hat sich im hier entschiedenen Fall zugunsten des Finanzamts ausgewirkt, würde aber umgekehrt ebenso zugunsten des Steuerpflichtigen gelten.

(BFH / STB Web)

Artikel vom: 10.07.2025

07.07.25 | Deutscher Markt für Wagniskapital wieder dynamischer

Nach einem ruhigen ersten Quartal hat der deutsche Markt für Wagniskapital wieder Fahrt aufgenommen, berichtet KfW Research. Deutsche Start-ups haben demnach im zweiten Quartal 2,4 Milliarden Euro frisches Kapital eingesammelt – 45 Prozent mehr als im Vorquartal.

Im ersten Halbjahr lag das Transaktionsvolumen laut KfW Research damit bei insgesamt knapp 4 Milliarden Euro. "Diese Entwicklung erscheint besonders erfreulich, weil die Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2025 eher herausfordernd waren. Insbesondere die Verwerfungen an den Kapitalmärkten im Zuge der US-Zollpolitik belasteten das Investitionsumfeld", sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

Insgesamt gab es im zweiten Quartal 208 Finanzierungsrunden von Start-ups in Deutschland, davon 98 mit einem Volumen von 1 Million Euro und mehr. Auf sechs Monate gesehen waren es 735 Finanzierungsrunden, davon 198 über der Millionengrenze.

Prägend waren größere Scale-up-Finanzierungen

Prägend für die Marktentwicklung im zweiten Quartal seien einzelne große Finanzierungsrunden im sogenannten Scale-up-Segment gewesen. Dazu zählen Unternehmen, die bereits ein funktionierendes Geschäftsmodell entwickelt haben und nun expandieren wollen. Scale-up-Finanzierungen machten 57 Prozent der in Deutschland investierten Mittel aus.

Investoren aus den USA waren an den Investitionen in deutsche Start-ups mit über 30 Prozent wieder deutlich höher als noch im Vorquartal vertreten, so KfW Research.

(KfW / STB Web)

Artikel vom: 07.07.2025

07.07.25 | Keine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Tätowierung

Wer sich tätowieren lässt, erhält bei Komplikationen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.

Die als Pflegehilfskraft beschäftigte Klägerin ließ sich am Unterarm tätowieren. Danach entzündete sich die tätowierte Stelle. Die Klägerin wurde daraufhin für mehrere Tage krankgeschrieben. Die Arbeitgeberin lehnte die Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum ab.

Vor Gericht argumentierte die Klägerin, dass sie ja nicht Entgeltfortzahlung für den Tätowierungsvorgang geltend mache, sondern für eine davon zu trennende zeitlich nachfolgende Entzündung der Haut. Ihr sei kein Verschulden vorzuwerfen. Es habe sich ein sehr geringes Risiko, das nur bei 1 bis 5 Prozent der Fälle von Tätowierungen auftrete, verwirklicht. Tätowierungen seien als Teil der privaten Lebensführung geschützt und mittlerweile weit verbreitet.

Die Arbeitgeberin entgegnete, die Klägerin habe bei der Tätowierung in eine Körperverletzung eingewilligt. Das Risiko einer sich anschließenden Infektion gehöre deshalb nicht zum normalen Krankheitsrisiko und könne dem Arbeitgeber nicht aufgebürdet werden.

Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet

Das Landesarbeitsgericht ist der Argumentation der Klägerin nicht gefolgt. Vielmehr habe sie die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet, da sie mit einer anschließenden Entzündung hätte rechnen müssen. Damit stelle ihr Verhalten einen groben Verstoß gegen ihr eigenes Gesundheitsinteresse dar. Komplikationen in bis zu 5 Prozent der Fälle sei nicht völlig fernliegend.

Bei Medikamenten werde eine Nebenwirkung als "häufig" angegeben, wenn diese in mehr als 1 Prozent, aber weniger als 10 Prozent der Fälle auftrete. Zudem sei die Komplikation in der Hautverletzung durch die Tätowierung selbst angelegt, so das Gericht in seinem Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. 5 Sa 284 a/24).

(LAG Schleswig-Holstein / STB Web)

Artikel vom: 07.07.2025

Social Media News

Weseler Hochschultag

24.10.23

Unsere Firma ist stolz darauf, nicht nur in der Gegenwart erfolgreich zu sein, sondern auch Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Wir investieren nicht nur in unser eigenes Wachstum, sondern auch in die nächste Generation.

Wir glauben an die Bedeutung von Bildung und Ausbildung...

Nacht der Ausbildung. Wir - das Team und unsere Azubis - sind dabei!

19.10.23

Die Kernidee der „Nacht der Ausbildung“? Ausbildungsinteressierte und ausbildende Unternehmen werden im persönlichen Kennenlernen zusammengebracht. Wir als teilnehmende Kanzlei erhalten die Möglichkeit unsere Türen für Euch zu öffnen. Eingeladen sind Schüler und Schülerinnen, junge Erwachsene und natürlich...

Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale ab 2023

02.02.23

Die Homeoffice-Pauschale hat der Gesetzgeber ab 01.01.2023 auf sechs Euro pro Tag angehoben und dauerhaft eingeführt. Sie kann nun für bis zu 210 Tage statt bisher 120 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Beschäftigte können dann maximal 1.260 Euro pro Jahr statt bisher 600 Euro...

Der Grundfreibetrag - also das steuerfreie Existenzminimum - steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro (Inflationsausgleichsgesetz).

04.01.23

Der Spitzensteuersatz von 42 %, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im Jahr 2023 ab 62.810 Euro fällig.

Quelle: DATEV

Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

23.12.22

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der...

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Grundsteuerbescheid: Wie Sie Fehler finden und was Sie jetzt dagegen tun können

Ein Grundsteuerbescheid ist in der Regel korrekt, auch wenn die Kosten ab 2025 deutlich gestiegen sind. In manchen Fällen kann er aber angefochten werden.

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Änderungen für Kleinunternehmer: Umsatzgrenzen, E-Rechnungspflicht und EU-Umsätze

Der Kleinunternehmerstatus ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, allem Voran an Umsatzgrenzen.

Wie sich diese ändern, inwiefern Kleinunternehmer von der E-Rechnungspflicht betroffen sind und wie man den Kleinunternehmerstatus behalten und dabei EU-weite Umsätze tätigen kann, erfahren Sie in diesem Video.

Kasse richtig führen: Die Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten

Am 1. Januar 2025 tritt die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme in Kraft.

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Die neue E-Rechnung – Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen

2025 werden E-Rechnungen für Unternehmen Pflicht.

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