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Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...
Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...
Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...
Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Ihr Leitfaden durch den Dschungel aus Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht
Wenn Sie als Gesellschafter gleichzeitig die Geschäfte Ihrer GmbH führen, nehmen Sie im Wirtschaftsleben eine absolute Schlüsselposition ein. Doch diese Doppelfunktion bringt rechtlich gesehen eine immense Komplexität mit sich. Wussten Sie schon, dass Sie als...
Auszubildende im Betrieb: Ein großer Leitfaden für Arbeitgeber
Fachkräfte fehlen an vielen Stellen. Viele erfahrene Mitarbeiter gehen bald in Rente. Deshalb ist die eigene Ausbildung von Nachwuchs heute wichtiger als je zuvor. Aber was müssen Sie rechtlich beachten? Hier finden Sie alle Regeln zu Verträgen, Pflichten und Finanzen einfach erklärt...
Einfachere Umsatzsteuer im Online-Handel: Der One-Stop-Shop (OSS)
Wer Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, stand lange vor einem bürokratischen Berg: Registrierungen in jedem einzelnen Lieferland waren oft Pflicht. Seit Juli 2021 erleichtert der sogenannte „One-Stop-Shop“ (OSS) diese Prozesse erheblich. Doch wie funktioniert das Verfahren genau und für wen...
Datenzugriff der Finanzverwaltung
Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
09.04.26 | Keine Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich mit einer Grundstücksvermietung zu befassen, die vertragliche Rückbauregelungen für Infrastruktur enthielt. Dabei ging es um die Frage, ob die Vermieterin Ansprüche aus der Rückbauverpflichtung gewinnerhöhend aktivieren muss.
Die Klägerin hatte einer GmbH Grundstücke vermietet, auf denen sich im Eigentum der Mieterin befindliche Infrastruktur befand. Die vertraglichen Rückbauregelungen sahen vor, dass die Mieterin die Infrastruktur bei Vertragsende rückbaut oder einen bestimmten Betrag für die Rückbaukosten an die Klägerin erstattet. Es stand der GmbH als Eigentümerin der Infrastruktur dabei jedoch frei, diese auch vor Vertragsende auf eigene Kosten rückzubauen.
Keine Aktivierung bei Ungewissheit
Für die Rückbauverpflichtungen hatte die GmbH in ihren Bilanzen Rückstellungen gebildet. Das Finanzamt war der Ansicht, dass die Vermieterin Forderungen in derselben Höhe gewinnerhöhend aktivieren müsse. Das Finanzgericht (FG) hatte der Klage der Vermieterin stattgegeben. Deren Ansprüche seien nicht zu aktivieren, solange die Entstehung der Ansprüche an den Bilanzstichtagen noch ungewiss sei. Es fehle an einer hinreichend konkretisierten und damit realisierten Forderung.
BFH entscheidet zugunsten der Vermieterin
Der BFH bestätigte dies mit Urteil vom 27.01.2026 (Az. IX R 33/22). Die vertraglichen Rückbauregelungen seien nur anwendbar, wenn zum Vertragsende noch Infrastruktur vorhanden ist. Zum Bilanzstichtag sei die Entstehung der Forderungen deshalb keineswegs sicher. Eine Aktivierung scheide deshalb aus.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 09.04.2026
09.04.26 | Geschäftserwartungen von Selbstständigen stark eingetrübt
Die Geschäftserwartungen von Selbstständigen und Kleinstunternehmen haben sich im März 2026 deutlich verschlechtert. Sie sanken von minus 15,1 auf minus 26,0 Saldenpunkte. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des ifo Instituts.
Der "Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex" sank infolgedessen von minus 16,5 Punkten im Februar auf minus 20,8 Punkte im März. Gleichzeitig nahm die Unsicherheit unter den Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen zu: Aktuell haben 36,4 Prozent Schwierigkeiten, ihre künftige Geschäftsentwicklung einzuschätzen, nach 32 Prozent im Vormonat.
Jeder fünfte Selbständige will mehr investieren
Trotz der hohen Unsicherheit planen 21 Prozent der Selbstständigen, dieses Jahr ihre Investitionen zu erhöhen. Im November 2025 hatten lediglich 18,2 Prozent der Befragten angegeben, dieses Jahr mehr investieren zu wollen. Fast die Hälfte der Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen (47,1 Prozent) plant, in diesem Jahr im gleichen Umfang zu investieren wie im Vorjahr. Gleichzeitig ist der Anteil derjenigen, die vorhaben, ihre Investitionen 2026 zu kürzen, von 36,3 auf 31,9 Prozent gesunken. Dennoch bleiben die Investitionspläne der Selbstständigen laut ifo hinter der übrigen deutschen Wirtschaft zurück. Dort planen aktuell 28,4 Prozent der Unternehmen, ihre Investitionstätigkeit auszuweiten.
Nur wenige planen Kreditverhandlungen
Der Anteil der Selbstständigen, die Schwierigkeiten beim Kreditzugang meldeten, ging im Vergleich zum vorhergehenden Quartal deutlich zurück (von 47,6 Prozent auf 34,6 Prozent). Allerdings führen nur 10,5 Prozent der Befragten überhaupt Kreditverhandlungen. In der Gesamtwirtschaft liegt der Anteil mit 26,4 Prozent deutlich höher.
(ifo / STB Web)
Artikel vom: 09.04.2026
09.04.26 | Insolvenzen von Apotheken gestiegen
Nach einer Auswertung des Informationsdienstleisters CRIF haben die Insolvenzen von Apotheken 2025 mit 44 Fällen den höchsten Stand seit 2008 erreicht. Dennoch bleibt die Branche stabiler als die Gesamtwirtschaft.
Bereits in den Jahren zuvor zeigten sich deutliche Veränderungen: 2023 stieg die Zahl der Insolvenzen auf 19, gefolgt von 40 Fällen im Jahr 2024 und schließlich 44 im Jahr 2025. "Während Personal-, Energie-, Miet- und Bürokratiekosten stetig steigen, bleibt die Honorarentwicklung seit Jahren nahezu unverändert", sagt Dr. Frank Schlein, Geschäftsführer von CRIF Deutschland. Dies führe zu einem erheblichen wirtschaftlichen Druck in der Apothekenlandschaft.
Mehr Apotheken gelten als insolvenzgefährdet
Auch die Entwicklung der Insolvenzgefährdung (Bonitätsindex 4,5 bis 6,0) verdeutliche die Belastung. Für das Jahr 2025 zeigt die CRIF-Auswertung bundesweit 246 Apotheken als gefährdet. Im Jahr 2026 steigt dieser Wert auf 277 Betriebe – ein Zuwachs von 12,6 Prozent.
Apothekenbranche dennoch stabiler als Gesamtwirtschaft
Im Vergleich zur Gesamtwirtschaft bleibe die Branche dennoch stabiler. Deutschlandweit gelten 322.470 Unternehmen als insolvenzgefährdet, was einem Anteil von 10,3 Prozent aller Firmen entspricht. Der Anteil insolvenzgefährdeter Apotheken liegt mit 1,7 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft.
(CRIF / STB Web)
Artikel vom: 09.04.2026
08.04.26 | Rückforderung von Corona-Hilfen wegen Überkompensation
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage einer Fast-Food-Kette gegen die Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen abgewiesen. Das Regierungspräsidium Gießen forderte die Klägerin zur Rückzahlung von rund 600.000 Euro wegen einer sogenannten Überkompensation auf.
Die Corona-Hilfen wurden 2021 im Rahmen der November- und Dezemberhilfen ausgezahlt. Nach Durchführung des Schlussabrechnungsverfahrens im Jahr 2024 forderte das Regierungspräsidium die Klägerin zur Rückzahlung auf. Es liege eine Überkompensation vor, so die Begründung. Die Klägerin sei durch die Wirtschaftshilfen bessergestellt als in den Vergleichsmonaten des Vorkrisenjahres 2019.
Berücksichtigung von Außer-Haus-Umsätzen
Dem ist die Klägerin unter Verweis auf die Förderrichtlinien entgegengetreten. Diese würden eine Nichteinbeziehung von Außer-Haus-Umsätzen, die einen Großteil ihrer Einnahmen im November und Dezember 2020 ausmachten, bei der Berechnung der Vergleichsumsätze vorsehen. Zudem habe sie auf den Bestand der ursprünglichen Bewilligung im Jahr 2021 vertrauen dürfen.
Verwaltungspraxis des Regierungspräsidiums maßgeblich
Dem folgte das Gericht in seinem Urteil vom 25. März 2026 (Az. 4 K 4209/24.GI) nicht. Maßgeblich sei die tatsächliche Verwaltungspraxis des Regierungspräsidiums, wonach eine Förderung im Fall einer Überkompensation abzulehnen sei. Dabei hätten die Umsätze aus Außer-Haus-Verkäufen aus sachlichem Grund miteinbezogen werden dürfen. Dem Ziel der Hilfen würde es zuwiderlaufen, wenn Unternehmen von den coronabedingten Einschränkungen und staatlichen Unterstützungsleistungen im Ergebnis profitieren würden.
Kein Vertrauensschutz wegen Schlussabrechnung
Auf Vertrauensschutz könne sich die Klägerin nicht berufen, da die ursprüngliche Bewilligung unter dem Vorbehalt der endgültigen Festsetzung nach Durchführung eines Schlussabrechnungsverfahrens gestanden habe.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen.
(VG Gießen / STB Web)
Artikel vom: 08.04.2026
02.04.26 | Mittlerer Bruttojahresverdienst lag 2025 bei 54.066 Euro
Der mittlere Bruttojahresverdienst, gemessen am Median, lag 2025 in Deutschland einschließlich Sonderzahlungen bei 54.066 Euro. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.
Somit verdiente die Hälfte der Beschäftigten mehr oder genau diesen Betrag, während die andere Hälfte weniger erhielt. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der mittlere Bruttojahresverdienst um 1.907 Euro.
Die obersten 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten erzielten 2025 einen Bruttojahresverdienst von 100.719 Euro oder mehr. 70 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten verdienten 2025 mindestens 44.215 Euro brutto. Die unteren 10 Prozent verdienten 33.828 Euro brutto oder weniger. Das oberste Prozent der Vollzeitbeschäftigten erzielte 219.110 Euro oder mehr.
Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst einschließlich Sonderzahlungen aller Vollzeitbeschäftigten – gemessen am arithmetischen Mittel – betrug 64.441 Euro brutto; im Vorjahr lag er bei 62.235 Euro brutto. Der Unterschied zum Median von 54.066 Euro verdeutlicht, dass besonders hohe Verdienste den Durchschnittsverdienst nach oben beeinflussen.
Die Daten stammen aus der Verdiensterhebung 2025 und beziehen sich auf das gesamte Jahr 2025. Steuerpflichtige Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden mit abgebildet.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 02.04.2026
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