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Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...
Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...
Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...
Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Auszubildende im Betrieb: Ein großer Leitfaden für Arbeitgeber
Fachkräfte fehlen an vielen Stellen. Viele erfahrene Mitarbeiter gehen bald in Rente. Deshalb ist die eigene Ausbildung von Nachwuchs heute wichtiger als je zuvor. Aber was müssen Sie rechtlich beachten? Hier finden Sie alle Regeln zu Verträgen, Pflichten und Finanzen einfach erklärt...
Einfachere Umsatzsteuer im Online-Handel: Der One-Stop-Shop (OSS)
Wer Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, stand lange vor einem bürokratischen Berg: Registrierungen in jedem einzelnen Lieferland waren oft Pflicht. Seit Juli 2021 erleichtert der sogenannte „One-Stop-Shop“ (OSS) diese Prozesse erheblich. Doch wie funktioniert das Verfahren genau und für wen...
Datenzugriff der Finanzverwaltung
Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...
Finanzspritze vom Chef: Steuerlicher Umgang mit Arbeitgeberdarlehen
Von der Erfüllung eines lang gehegten Wunsches über das Tätigen einer zukunftsträchtigen Investition bis hin zur Bewältigung einer finanziellen Notsituation: Viele Vorhaben lassen sich nur umsetzen, wenn ausreichende Geldreserven vorhanden sind. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, besteht allerdings noch die Möglichkeit, sich die fehlenden Moneten zu leihen. Sollten darlehensbeantragende...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
23.03.26 | Kindergeld ab Geburt künftig ohne Antrag
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für ein antragsloses Kindergeld beschlossen. Danach soll das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden. Die Bundesregierung möchte damit bürokratische Hürden für Familien abbauen.
Der Gesetzentwurf geht auf eine Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform zurück. Mit der Änderung wird das sogenannte Once-Only-Prinzip umgesetzt: Daten müssen gegenüber der Verwaltung nur einmal angegeben werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) rechnet damit, dass rund 300.000 Erstanträge pro Jahr künftig nicht mehr gestellt werden müssen.
Umsetzung in zwei Stufen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Die Auszahlung ohne Antrag ist in zwei Stufen geplant:
In der ersten Stufe (voraussichtlich im März 2027) soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält.
In der zweiten Stufe (voraussichtlich im November 2027) soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass
- mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt,
- von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und
- mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.
So funktioniert die Auszahlung
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält das BZSt von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung starten.
Die IBAN kann dem Bundeszentralamt für Steuern bereits heute über ELSTER oder die App IBAN+ mitgeteilt werden. Auch die Bank kann damit beauftragt werden, dem BZSt die IBAN mitzuteilen.
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 23.03.2026
23.03.26 | 56 Prozent erhalten Diensthandy vom Arbeitgeber
56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, erhalten vom Arbeitgeber ein Diensthandy. 53 Prozent erhalten ein Gerät zur alleinigen Nutzung, weitere 3 Prozent teilen sich ein Gerät mit anderen im Betrieb.
Vor drei Jahren hatten erst 46 Prozent der Beschäftigten Zugriff auf ein Diensthandy: 44 Prozent erhielten ein persönliches Gerät, 2 Prozent mussten sich ein Gerät mit anderen teilen. Gleichzeitig werden private Smartphones oder Handys deutlich seltener für berufliche Zwecke genutzt: Während 2023 noch 36 Prozent ihr privates Gerät auch im Job einsetzten, sind es jetzt nur noch 26 Prozent. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom.
Privatnutzung in 93 Prozent der Fälle erlaubt
93 Prozent derjenigen, denen ein Dienstgerät zur Verfügung gestellt wird, haben grundsätzlich die Erlaubnis ihres Arbeitgebers, dieses auch privat zu nutzen. 2023 lag dieser Anteil noch bei 88 Prozent. Nur 3 Prozent dürfen ihr Diensthandy nicht privat verwenden.
Die Erlaubnis zur privaten Nutzung wird in den meisten Fällen auch tatsächlich in Anspruch genommen: 88 Prozent derjenigen, denen dies erlaubt ist, verwenden ihr Diensthandy auch privat. Vor drei Jahren waren es erst 78 Prozent. Nur 9 Prozent verzichten trotz Erlaubnis auf die private Nutzung.
(Bitkom / STB Web)
Artikel vom: 23.03.2026
23.03.26 | Apotheken sehen Teilzeit als wichtigen Faktor gegen Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel bleibt in Apotheken weiterhin ein großes Thema. Das zeigt der Apothekenkonjunkturindex (APOkix) des IFH KÖLN. Danach geben 80 Prozent der befragten Apotheken an, vom Fachkräftemangel betroffen zu sein.
Gesucht werden vor allem PTA und Approbierte. In rund jeder zweiten Apotheke (52 Prozent) verlief die Suche nach PTA im letzten Jahr jedoch nur teilweise oder gar nicht erfolgreich. Bezogen auf Approbierte traf dies für 42 Prozent der suchenden Apotheken zu. Teilzeitarbeit wird dabei überwiegend als wichtige Maßnahme gesehen: 95 Prozent der Apotheken geben an, ohne Teilzeitarbeitskräfte den Betrieb ihrer Apotheken nicht aufrechterhalten zu können.
Faktoren für Mitarbeitergewinnung und -bindung
Für die Mitarbeitergewinnung und -bindung als sehr wichtig erachten die meisten Befragten Faktoren wie Wertschätzung und Führungsstil (92 Prozent), Apothekenteam/Arbeitsklima (89 Prozent), das Grundgehalt (79 Prozent) sowie Teilzeitmodellen und flexiblen Arbeitszeiten (77 Prozent).
Als erschwerend für die Stellenbesetzung geben viele an, dass Bewerbende nicht an Wochenenden oder abends arbeiten möchten (80 Prozent). 83 Prozent der Apotheken berichten hier unter anderem von zunehmendem Wettbewerb mit Arbeitgebern aus Industrie, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Konjunkturindizes weiter schwach
Aktuell zeigt sich bei den Konjunkturindizes weiter keine Erholung: Der Index zur Beurteilung der aktuellen Geschäftslage liegt im März unverändert gegenüber dem Vormonat bei 61,9 Punkten. Die Geschäftserwartungen für die kommenden 12 Monate sinken im März um 6,2 auf 47,8 Punkte.
(IFH Köln / STB Web)
Artikel vom: 23.03.2026
18.03.26 | Selbstständige wünschen sich vor allem Bürokratieabbau
Selbstständige und Personen, die eine Gründung planen, wünschen sich von der Politik vor allem weniger Bürokratie. Zudem plädieren sie für finanzielle Entlastungen und mehr gesellschaftliche Wertschätzung. Das ergab eine nicht repräsentative Online-Umfrage der Gründerplattform.
44 Prozent der Teilnehmenden gaben Maßnahmen des Bürokratieabbaus als wichtigstes Anliegen an, beispielsweise die Vereinfachung steuerlicher Regelungen und dass Gründungen digital und kostengünstig vorgenommen werden können. 27 Prozent nannten finanzielle Entlastungen wie geringere Krankenkassenbeiträge oder niedrigere Steuern. 15 Prozent sprechen das Themenfeld Gleichstellung und Fairness an – sie wünschen sich etwa eine Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen bei politischen Entscheidungen (wie zum Beispiel der Aktivrente) sowie mehr Wertschätzung für Unternehmertum und Innovationsgeist.
Weitere Themen seltener genannt
Weniger genannt wurden die Themen Wirtschafts- und Standortpolitik und finanzielle Förderung (jeweils 11 Prozent). Kaum relevant ist offenbar Zugang zu Kapital (4 Prozent).
Die Gründerplattform geht auf eine Initiative der KfW und des Bundeswirtschaftsministeriums zurück. Sie begleitet und unterstützt mit Informationen den Gründungsprozess. Die Online-Umfrage fand im Februar 2026 statt. Sie ist nicht repräsentativ und soll einen Einblick in die Situation von (werdenden) Selbstständigen in Deutschland geben.
Selbstständige und Gründende mehrheitlich optimistisch
Selbstständige und die, die es werden wollen, zeigen sich der Kurzanalyse von KfW zufolge mehrheitlich optimistisch. In der Umfrage stimmten 61 Prozent der Teilnehmenden der Aussage zu, dass 2026 für sie selbst und ihre Familie besser wird als 2025.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 18.03.2026
17.03.26 | Pensionszusagen einer GmbH: Gesamtausstattung maßgebend
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier angestellter GmbH-Gesellschafter entschieden. Es ging um die Frage der Zinshöhe bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusagen.
Zur Finanzierung der Betriebsrenten sollten die Gesellschafter auf Urlaubs- und Weihnachtsgelder verzichten. Die GmbH hatte sich verpflichtet, das auf diese Weise aufzubauende Kapital mit 6 Prozent jährlich zu verzinsen. Im Gegensatz dazu erhielt ein gesellschaftsfremder Arbeitnehmer für seine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage lediglich eine Verzinsung von 3 Prozent. Das Finanzamt behandelte deshalb die von der GmbH für die künftigen Renten gebildeten Rückstellungen als verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit die Verzinsung mehr als 3 Prozent beträgt.
Der BFH ist dem in seinem Urteil vom 17.12.2025 (Az. I R 4/23) nicht gefolgt. Zwar werde eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage, bei der der Kapitalstock vom Arbeitgeber mit einem den risikoarmen Marktzins übersteigenden Satz zu verzinsen ist, nicht mehr ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert.
Auch "mischfinanzierte" Versorgungszusagen steuerlich möglich
Jedoch seien auch auf diese Weise "mischfinanzierte" Versorgungszusagen steuerlich anzuerkennen, wenn die Gesamtausstattung der Arbeitnehmer angemessen sei. Zur Gesamtausstattung gehören neben den Rentenanwartschaften insbesondere der monatliche Arbeitslohn sowie sonstige arbeitgeberseitige Zuwendungen, wie zum Beispiel ein Firmen-PKW.
Für die Praxis bedeutet das Urteil, dass Unternehmen bei der Ausgestaltung solcher Pensionszusagen eine angemessene Gesamtausstattung der begünstigten Personen im Blick behalten müssen.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 17.03.2026
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