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Kalthoff & Kollegen![Mandanten und Kollegen mit Digitalisierungswissen unterstützen](/images/karriere/mitarbeiterstorys/danica_eykeln.jpg)
Mitarbeiterstory: Mandanten und Kollegen mit Digitalisierungswissen unterstützen
Unsere Unternehmensberaterin Danica Eykeln absolvierte 2022 eine Fortbildung zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT). Heute erzählt sie euch, wie sie ihr frisch erworbenes Wissen in den...
![Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg](/images/news/troesteteddys.jpg#joomlaImage://local-images/news/troesteteddys.jpg?width=644&height=429)
Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...
![Kalthoff & Kollegen zum siebten Mal in Folge Top Steuerberater](/images/news/top_steuerberater_2024.jpg#joomlaImage://local-images/news/top_steuerberater_2024.jpg?width=644&height=429)
Kalthoff & Kollegen zum siebten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2024 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
![Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"](/images/news/topjob_2022.jpg)
Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"
Bereits zum zweiten Mal in Folge haben wir den renommierten "Top Job"-Award erhalten, der auf Basis einer anonymen Mitarbeiterbefragung sowie eines Audits der Personalarbeit durch das...
![Digitale DATEV-Kanzlei 2021](/images/news/digitale_datev_kanzlei.jpg)
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
![KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen](/images/news/kuk_app.jpg)
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
Was wir machen
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Mittelstandsdigitalisierung
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![Ausbildungskosten geltend machen: Wie Studierende und Auszubildende Steuern sparen können](/images/news/ausbildungskosten.jpg#joomlaImage://local-images/news/ausbildungskosten.jpg?width=&height=)
Ausbildungskosten geltend machen: Wie Studierende und Auszubildende Steuern sparen können
Der berufliche Werdegang ist ein ganz individueller Weg, der geradlinig verlaufen oder uns in überraschende Richtungen führen kann. In den meisten Fällen dürfte auf dem Pfad zum Traumjob eine Ausbildung oder ein Studium liegen. Da während der Lehrjahre meist nur niedrige oder gar keine Einkommen generiert werden, empfiehlt es sich, vorab einen gut durchdachten Finanzplan...
![Alltagsaufgaben auslagern und Steuern sparen: Wie Sie haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen](/images/news/haushaltsnahe_dienstleistungen.jpg#joomlaImage://local-images/news/haushaltsnahe_dienstleistungen.jpg?width=644&height=429)
Alltagsaufgaben auslagern und Steuern sparen: Wie Sie haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen
Spätestens wenn sich die Teller in der Spüle stapeln, sich Wäscheberge auf dem Boden türmen oder zentimeterhohe Staubschichten die Schrankoberflächen bedecken, dürfte bei den Bewohnern der betreffenden Haushalte der Wunsch nach Unterstützung aufkommen. Glücklicherweise besteht die Möglichkeit, Unternehmen mit der Erledigung von haushaltsnahen Dienstleistungen in...
![Effektives Recruiting: Wie Unternehmen neue Mitarbeiter akquirieren können](/images/news/mitarbeiter_akquirieren.jpg#joomlaImage://local-images/news/mitarbeiter_akquirieren.jpg?width=644&height=429)
Effektives Recruiting: Wie Unternehmen neue Mitarbeiter akquirieren können
Wenn die Aufträge überhandnehmen oder wichtige Mitarbeiter ein Unternehmen verlassen, versuchen viele Arbeitgeber neues Personal zu rekrutieren. Das ist in einigen Branchen derzeit jedoch leichter gesagt als getan. Nicht immer erhalten mitarbeitersuchende Betriebe die erwünschte Resonanz auf ihre Stellenanzeigen. Allerdings stehen einige Optionen zur Verfügung, mit deren...
![Coins im Betriebsvermögen: Gewinne aus Kryptogeschäften korrekt versteuern und bilanzieren](/images/news/krypto_betriebsvermoegen.jpg#joomlaImage://local-images/news/krypto_betriebsvermoegen.jpg?width=644&height=429)
Coins im Betriebsvermögen: Gewinne aus Kryptogeschäften korrekt versteuern und bilanzieren
Mit Kryptowährungen Geld verdienen – diese Chance ist nicht nur gewitzten Computer-Nerds vorbehalten. Unternehmer aus den verschiedensten Branchen können sich ebenfalls auf das Kryptoparkett wagen und auf steigende Marktkurse hoffen. Dafür müssen sie nicht einmal selbst zum Miner werden. Stattdessen können sie virtuelle Währungen kaufen oder Coins als...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
25.07.24 | Steuerliche Entlastungen beschlossen
Das Kabinett hat am 24. Juli das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen, das ab 2025 für mehr Netto vom Brutto sorgen soll. Auch für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sind Verbesserungen vorgesehen.
Grundfreibetrag und Einkommensteuertarif
- Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Personen für das Jahr 2024 sichergestellt. Für die Jahre 2025 und ab 2026 soll der Grundfreibetrag um 300 Euro auf 12.084 Euro bzw. um 252 Euro auf 12.336 Euro angehoben werden.
- Auch die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs – mit Ausnahme des sogenannten Reichensteuersatzes – sollen für die Veranlagungszeiträume ab 2025 angepasst und die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume ab 2025 angehoben werden.
Kinder und Familien
- Verbesserungen für Kinder und Familien sollen durch die Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro, für den Veranlagungszeitraum 2025 um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro sowie ab dem Veranlagungszeitraum 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6.828 Euro geschaffen werden.
- Zusätzlich soll das Kindergeld zum 1. Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem soll geregelt werden, dass das Kindergeld ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst wird. Dementsprechend soll das Kindergeld mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro von 255 Euro auf 259 Euro im Monat für jedes Kind angehoben werden.
- Für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, erhöht sich der Sofortzuschlag ab 2025 um fünf Euro auf 25 Euro im Monat.
Lohnsteuer
- Durch die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ab dem 1. Januar 2030 kann die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt werden. Damit soll eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung anhand der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne erreicht werden.
- Das Splitting-Verfahren bei der Einkommensteuer bleibt für Ehe- und Lebenspartner auch in Zukunft erhalten und soll durch die Reform zeitgemäß angewendet werden. Denn mit dem Faktorverfahren könne die steuermindernde Wirkung des "Ehegatten-Splitting" bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug individuell berücksichtigt werden, so die Bundesregierung.
Gemeinnützigkeitsrecht
- Steuerbegünstigte Organisationen dürfen sich künftig außerhalb ihres Zweckes gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen, ohne hierdurch ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden und ihre Steuerbegünstigung zu verlieren. Also zum Beispiel der Sportverein, der sich anlässlich aktueller Vorkommnisse gegen Rassismus positioniert.
- Außerdem erhalten gemeinnützige Organisationen mehr Zeit, um die ihnen zugewiesenen Mittel zu verwenden und mehr Flexibilität, wenn sie Photovoltaikanlagen anschaffen oder betreiben.
Abschreibungen
- Mit dem Gesetzentwurf wird die Reform der Sammelabschreibungen durch den Einstieg in die Gruppen- bzw. Pool-Abschreibung umgesetzt. Mit dieser Maßnahme soll ein bürokratieärmeres Abschreibungsinstrument zur Verfügung stehen.
- Es wird die degressive Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens fortgeführt und wieder auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, höchstens 25 Prozent, angehoben.
(Bundesregierung / BMF / STB Web)
Artikel vom: 25.07.2024
24.07.24 | Fahrtkosten eines selbstständigen IT-Beraters
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Fahrtkosten eines selbstständigen IT-Beraters befasst.
Seine Tätigkeit übte der IT-Berater an vier Tagen pro Woche am Sitz seines (einzigen) Kunden aus. In seiner Steuererklärung machte er seine Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend – und zwar nach Dienstreisegrundsätzen (0,30 Euro pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt) und nicht mit der Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Kilometer für die Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb des Kunden).
Das Finanzamt hingegen folgte der Verwaltungsauffassung und befand, dass der Kläger bei seinem Kunden seine "erste Tätigkeitsstätte" habe, sodass nur die Entfernungspauschale von 0,30 Euro anzusetzen sei.
Begriff "Betriebsstätte"
Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz vertrat zwar die Auffassung, dass die gesetzlichen Anforderungen an eine "erste Tätigkeitsstätte" im vorliegenden Fall aus mehreren Gründen nicht erfüllt seien. Stattdessen sei hier der Sitz des (einzigen) Kunden des Klägers als seine "Betriebsstätte" anzusehen. Im Ergebnis könne er seine Fahrtkosten dennoch nur in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben geltend machen. Die Wohnung des Klägers beziehungsweise sein häusliches Arbeitszimmer stelle jedenfalls keine Betriebsstätte dar, so das Urteil vom 19. Juni 2024 (Az. 1 K 1219/21).
Revision anhängig
Das FG hat allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen, um eine höchstrichterliche Entscheidung zu den Begrifflichkeiten zu ermöglichen, zumal das FG von der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2014) abgewichen ist. Inzwischen hat der Kläger Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: VIII R 15/24).
(FG Rheinl.-Pf. / STB Web)
Artikel vom: 24.07.2024
23.07.24 | E-Rezepte von Privatversicherten
Alle Apotheken in Deutschland können ab sofort auch E-Rezepte von Privatversicherten annehmen und einlösen. Bisher war dieses Verfahren nur gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten.
Da Privatversicherte jedoch keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, müssen sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder können den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis zuvor mithilfe der Krankenversichertennummer des Privatversicherten ein E-Rezept ausgestellt hat.
Auf diese neue digitale Dienstleistung der Apotheken machen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) aufmerksam. Parallel zur Hochlaufphase des E-Rezepts seit 1. Januar 2024 hatten DAV und ADAS die notwendigen technischen Maßnahmen zum Einlösen von privaten E-Rezepten eingeleitet.
Nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen Medikamentes wird für die Privatversicherten in der Apotheke ein Kostenbeleg zur Einreichung für die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung erstellt. Das kann ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App sein.
(ABDA / STB Web)
Artikel vom: 23.07.2024
22.07.24 | Keine Nachteile durch längere Elternzeiten
Durch das Elterngeld sinkt zwar kurzfristig die Beschäftigung in kleinen und mittleren Betrieben; es ergeben sich jedoch dauerhaft keine negativen Effekte auf Beschäftigung, Löhne oder den Fortbestand der Betriebe.
Dies ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB).
Etwa ein Drittel aller Mütter wurden von Betrieben durch Neueinstellungen in den Monaten vor der Geburt ersetzt. Der Anstieg an Neueinstellungen war dabei größer, wenn nur wenige andere Beschäftigte im Betrieb den gleichen Beruf ausübten und somit die Arbeit der Mütter teilweise übernehmen konnten. In den Monaten vor dem Geburtstermin stellten Betriebe vermehrt Personen mit ähnlichen demografischen Merkmalen wie die werdenden Mütter ein, also insbesondere jüngere Frauen.
Elternzeitvertretungen bleiben häufig länger
Jene Neueingestellten, die als Vertretung für die anstehenden Elternzeiten in den Betrieb eintraten, hatten im Schnitt die gleiche Wahrscheinlichkeit, länger als 12 Monate im Betrieb zu bleiben wie andere Neueingestellte. "Demnach könnten Elternzeitvertretungen in vielen Fällen ein Weg in eine dauerhafte Beschäftigung sein", so Mathias Huebener vom BiB und Mitautor der Studie.
Keine negativen Konsequenzen für Frauen
Die längere Erwerbsunterbrechung wirkte sich darüber hinaus auch nicht negativ auf die Erwerbsverläufe der Mütter aus. Ab dem Ende der maximalen Bezugszeit des Elterngeldes waren die Anteile der Mütter, die zu ihrem früheren Betrieb zurückgekehrt sind, sehr ähnlich wie vor der Einführung des Elterngeldes. Zudem hatte dessen Einführung keine negativen Konsequenzen für die Beschäftigungsaussichten junger Frauen. In den Betrieben veränderten sich weder die Anzahl an Neueinstellungen, der Anteil an jungen Frauen an den Neueingestellten noch die Löhne von jungen Frauen bei ihrer Anstellung.
(IAB / STB Web)
Artikel vom: 22.07.2024
22.07.24 | Singlehaushalte besonders häufig von Überschuldung betroffen
Jede zweite Person, die 2023 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahm, lebte in einem Singlehaushalt. Durchschnittlich waren diese Personen mit 29.738 Euro verschuldet, während die durchschnittliche Verschuldung aller beratenen Personen 31.749 Euro betrug.
61 Prozent der überschuldeten Alleinlebenden waren Männer mit einer durchschnittlichen Schuldenlast von 31.792 Euro und 39 Prozent waren Frauen mit durchschnittlichen Schulden von 26.464 Euro. Auch bei der Überschuldungsintensität (Verhältnis zwischen monatlichem Nettoeinkommen und Schuldenhöhe) zeigten sich Unterschiede zwischen den Geschlechtern: So bräuchten alleinlebende Männer bei Verwendung ihres gesamten monatlichen Nettoeinkommens durchschnittlich 28 Monate zur Schuldentilgung. Frauen wären bereits nach 24 Monaten schuldenfrei. Im Durchschnitt aller beratenen Personen lag der Wert bei 25 Monaten.
Hauptauslöser der Überschuldung
Ein besonders häufiger Auslöser für Überschuldung bei Singlehaushalten war 2023 eine Erkrankung, eine Sucht oder ein Unfall. Mit knapp einem Viertel (24 Prozent) lag der Anteil hier bei Alleinlebenden deutlich über dem Durchschnitt aller beratenen Personen von weniger als einem Fünftel (18 Prozent). Der Verlust des Arbeitsplatzes war dagegen mit 19 Prozent bei Alleinlebenden ähnlich häufig die Hauptursache für die Verschuldung wie im Durchschnitt aller Personen, die eine Beratungsstelle aufsuchten (18 Prozent).
Bei der Betrachtung der Ursachen nach Geschlecht zeigte sich, dass bei alleinlebenden Frauen die Trennung, Scheidung oder der Tod des Partners oder der Partnerin mit 14 Prozent eine größere Rolle spielten als bei alleinlebenden Männern mit 10 Prozent. Im Gegensatz dazu lag bei alleinlebenden Männern der Verlust des Arbeitsplatzes mit 20 Prozent als Hauptursache für die Überschuldung höher als bei alleinlebenden Frauen mit 16 Prozent.
Schulden bei sonstigen öffentlichen Gläubigern am häufigsten
Sechs von zehn beratenen Personen hatten Schulden bei sonstigen öffentlichen Gläubigern. Hierzu zählen beispielsweise gesetzliche Renten- und Krankenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit und deren Jobcenter. An zweiter Stelle standen Telekommunikationsunternehmen, bei denen die Hälfte aller beratenen Personen (49 Prozent) Schulden hatte, gefolgt von Gewerbetreibenden, bei denen vier von zehn beratenen Personen (39 Prozent) verschuldet waren.
Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 22.07.2024
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