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Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...
Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...
Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...
Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Ihr Leitfaden durch den Dschungel aus Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht
Wenn Sie als Gesellschafter gleichzeitig die Geschäfte Ihrer GmbH führen, nehmen Sie im Wirtschaftsleben eine absolute Schlüsselposition ein. Doch diese Doppelfunktion bringt rechtlich gesehen eine immense Komplexität mit sich. Wussten Sie schon, dass Sie als...
Auszubildende im Betrieb: Ein großer Leitfaden für Arbeitgeber
Fachkräfte fehlen an vielen Stellen. Viele erfahrene Mitarbeiter gehen bald in Rente. Deshalb ist die eigene Ausbildung von Nachwuchs heute wichtiger als je zuvor. Aber was müssen Sie rechtlich beachten? Hier finden Sie alle Regeln zu Verträgen, Pflichten und Finanzen einfach erklärt...
Einfachere Umsatzsteuer im Online-Handel: Der One-Stop-Shop (OSS)
Wer Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, stand lange vor einem bürokratischen Berg: Registrierungen in jedem einzelnen Lieferland waren oft Pflicht. Seit Juli 2021 erleichtert der sogenannte „One-Stop-Shop“ (OSS) diese Prozesse erheblich. Doch wie funktioniert das Verfahren genau und für wen...
Datenzugriff der Finanzverwaltung
Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
16.07.26 | Datenschutzverstoß in Ärzte-WhatsApp-Chat
Eine Krankenhausärztin hatte in einer WhatsApp-Gruppe von Ärzten Gesundheitsdaten eines Kollegen geteilt. Dieser klagte mit Erfolg auf Schadensersatz.
Der Kläger war als Arzt in Weiterbildung in der Klinik beschäftigt, die Beklagte ist dort Stationsärztin. In der WhatsApp-Chatgruppe von mehreren Ärzten wurden insbesondere die Urlaubsplanung, Krankmeldungen und Dienstübernahmen abgesprochen.
Nachdem der Kläger sich in der Klinik untersuchen ließ und sich vor einem Wochenenddienst krankmeldete, musste die Beklagte seinen Dienst übernehmen. Ihren Unmut darüber tat sie in der WhatsApp-Gruppe kund. Dabei teilte sie die Diagnosen des Klägers sowie in herabsetzender Weise ihre Vermutung, er sei gar nicht krank. Der Kläger verklagte daraufhin seine Kollegin wegen Datenschutzverstößen auf Unterlassung und Schadensersatz.
Mit Urteil vom 22.05.2026 (Az. 1 Ca 1741/25) gab das Arbeitsgericht Siegburg der Klage größtenteils statt. Die Ärztin habe personenbezogene Gesundheitsdaten des Klägers ohne Berechtigung weitergegeben. Dies sei nicht zulässig. Das Gericht sah die für einen Unterlassungsanspruch notwendige Wiederholungsgefahr als gegeben an. Es verwies unter anderem darauf, dass die Beklagte ihr Verhalten im Verfahren nicht als rechtswidrig angesehen habe. Zudem muss sie dem Kläger einen immateriellen Schadensersatz von 1.000 Euro zahlen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
(ArbG Siegburg / STB Web)
Artikel vom: 16.07.2026
15.07.26 | Recht der Genossenschaften soll modernisiert werden
Mit neuen Regelungen soll die Gründung von Genossenschaften beschleunigt und die Digitalisierung weiter vorangebracht werden. Das sieht ein am 15. Juli 2026 beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Zudem sind Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften vorgesehen.
"Genossenschaften sind ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft. Sie schaffen bezahlbaren Wohnraum, sichern regionale Landwirtschaft, halten Bankdienstleistungen auch im ländlichen Raum verfügbar und treiben die Energiewende voran", so Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig.
Zur Förderung der Digitalisierung soll im Genossenschaftsgesetz die Textform anstelle der Schriftform verankert werden. Insbesondere die Information der Mitglieder durch die Genossenschaft soll künftig grundsätzlich digital erfolgen können. Es soll zudem klargestellt werden, dass die Gründungsversammlung, Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Vertreterwahlen auch digital stattfinden können.
Gründung innerhalb von 20 Werktagen
Die Eintragung einer Genossenschaft soll künftig regelmäßig innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang der vollständigen Gründungsunterlagen erfolgen. Zudem soll mithilfe einer Datenbank die Suche nach einem passenden Prüfungsverband für die Gründung erleichtert werden. Außerdem sollen die inhaltlichen Vorgaben der erforderlichen Gründungsbegutachtung konkretisiert werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften
Um die missbräuchliche Verwendung der genossenschaftlichen Rechtsform besser verhindern zu können, sollen die Mitglieder der Genossenschaften vor finanziellen Risiken geschützt werden. Hierzu ist eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände sowie eine engere staatliche Aufsicht über die Prüfungsverbände geplant.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundestag und den Bundesrat übersandt.
Rund 7.000 Genossenschaften in Deutschland
Nach Angaben des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) bestehen in Deutschland aktuell rund 7.000 Genossenschaften mit knapp 21 Millionen Mitgliedern und etwa 1 Million Beschäftigten. Genossenschaften sind in allen Branchen des Wirtschaftslebens tätig. Besonders verbreitet sind Wohnungsgenossenschaften (2.000), Raiffeisengenossenschaften (1.599), gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften (1.440) sowie inzwischen 1.020 Energiegenossenschaften.
(BMJ / DGRV / STB Web)
Artikel vom: 15.07.2026
13.07.26 | Keine rückwirkende Gewährung eines Ehrensolds
Der Ehrensold ist eine lebenslange, aus öffentlichen Mitteln finanzierte Versorgung unter anderem für ehrenamtliche Kommunalpolitiker nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt. Ein ehemals ehrenamtlicher Ortsbürgermeister klagte auf rückwirkende Anwendung einer Neuregelung aus dem Jahr 2024.
Der Kläger war bis August 2019 ehrenamtlicher Ortsbürgermeister. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand zum 1. Dezember 2024 war er hauptberuflich im öffentlichen Dienst beschäftigt. Seit Dezember 2024 erhält er einen Ehrensold. Mit seiner Klage begehrte der Kläger die Zahlung eines Ehrensolds auch für den Zeitraum vom September 2019 bis November 2024.
Zur Begründung verwies er auf eine Ende 2024 in Kraft getretene Änderung des Ehrensoldgesetzes: Vor dieser Änderung ruhte der Ehrensoldanspruch für hauptberuflich im öffentlichen Dienst Beschäftigte kraft Gesetzes. Diese Regelung wurde Ende 2024 aufgehoben. Nach Auffassung des Klägers verstößt die fehlende rückwirkende Anwendung der Neuregelung gegen den Gleichheitssatz, da sie zu einer Ungleichbehandlung der Ehrensoldberechtigten führe.
Stichtagsregelung nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. 1 K 335/25.MZ) ab. Nach der gesetzlichen Übergangsregelung werde ein Ehrensold aufgrund der Gesetzesänderung frühestens ab deren Inkrafttreten gewährt. Eine Rückwirkung sei nicht vorgesehen. Die vom Gesetzgeber getroffene Stichtagsregelung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, auch wenn jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringe.
Zudem sei auch die frühere Rechtslage, wonach der Ehrensoldanspruch während einer hauptberuflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst ruhte, nach der Rechtsprechung rechtmäßig gewesen.
(VG Mainz / STB Web)
Artikel vom: 13.07.2026
11.07.26 | Beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Chiropraktik zulässig
Eine Heilpraktikererlaubnis kann beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik erteilt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 9. Juli 2026 in zwei Verfahren entschieden.
Die Kläger aus Bayern und Baden-Württemberg sind jeweils als Physiotherapeuten tätig und besitzen eine auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis.
Im Fall aus Bayern entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zunächst, dass eine sektorale Heilpraktikererlaubnis nicht erteilt werden könne, weil hinsichtlich der Chiropraktik kein fest umrissenes, abgrenzbares Berufsbild bestehe – weder im Hinblick auf die zu behandelnden Krankheitsbilder noch hinsichtlich der Behandlungstechniken.
Berufsbild ausreichend abgrenzbar
Das Bundesverwaltungsgericht hingegen erachtet das Gebiet der Chiropraktik in seiner Entscheidung hinreichend abgrenzbar und ausdifferenziert. Es bestehe insoweit ein fest umrissenes Berufsbild. Ausbildung und Tätigkeit auf dem Gebiet der Chiropraktik seien zwar gesetzlich nicht geregelt; aus den WHO-Richtlinien würden sich jedoch hinreichend abgrenzbare Behandlungsfelder und Behandlungsmethoden ergeben, die im Wesentlichen mit den Tätigkeitsbeschreibungen der deutschen Berufsverbände und anerkannten Studieninhalten übereinstimmten.
Behördliche Kenntnisüberprüfung ist zu absolvieren
Der Kläger müsse sich allerdings einer auf die Tätigkeit der Chiropraktik bezogenen Kenntnisüberprüfung unterziehen, um eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis zu erlangen.
Auch in dem Verfahren aus Baden-Württemberg bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass das Gebiet der Chiropraktik hinreichend abgrenzbar und ausdifferenziert ist und daher Gegenstand einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis sein kann.
(BverwG / STB Web)
Artikel vom: 11.07.2026
09.07.26 | Studie: Mehrheit der Deutschen sorgt sich um ihre finanzielle Zukunft
In einer aktuellen Befragung gaben 78 Prozent der Europäer an, sich Sorgen über ihre finanzielle Situation in den kommenden zwölf Monaten zu machen. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 74 Prozent. In Deutschland blicken 79 Prozent der Befragten mit Sorge auf ihre finanzielle Zukunft (2025: 80 Prozent).
Für die Studie des Informationsdienstleisters CRIF wurden 5.000 Personen in Deutschland, Irland, Italien, Polen und Großbritannien befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die wirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre weiterhin deutlich auf die Erwartungen der Menschen auswirken.
Mehr als ein Viertel der Befragten in Deutschland (28 Prozent) rechnet damit, dass sich der eigene Lebensstandard in den kommenden zwölf Monaten verschlechtern wird. 38 Prozent gehen davon aus, dass ihnen am Monatsende künftig weniger Geld zur Verfügung stehen wird, und 18 Prozent machen sich Sorgen, ihre Rechnungen künftig nicht mehr pünktlich bezahlen zu können. 7 Prozent befürchten sogar, ihre Miete oder Hypothekenzahlungen nicht mehr leisten zu können.
Mehr als jeder Zweite plant Ausgabenkürzungen
Die finanzielle Unsicherheit wirkt sich unmittelbar auf das Konsumverhalten der Verbraucher aus. 51 Prozent der Deutschen planen, ihre Ausgaben in den kommenden zwölf Monaten zu reduzieren. Davon wollen 32 Prozent ihre Ausgaben leicht und weitere 19 Prozent sogar deutlich senken. Hauptursache für die geplante Konsumzurückhaltung sind die weiterhin hohen Lebenshaltungskosten.
Die Ergebnisse zeigen auch, dass viele Verbraucher die aktuelle Situation nutzen, um ihre finanzielle Widerstandsfähigkeit zu stärken. 29 Prozent reduzieren ihre Ausgaben, um konkrete Sparziele – etwa für Urlaub, Auto oder Umzug – zu erreichen. 26 Prozent möchten ihre Ersparnisse erhöhen, und 24 Prozent wollen gezielt finanzielle Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben aufbauen. Weitere 16 Prozent geben an, durch geringere Ausgaben bestehende Schulden schneller abbauen zu wollen.
Gleichzeitig geben 21 Prozent an, dass sie heute weniger Geld sparen können als noch vor einem Jahr. Darüber hinaus greifen bereits 15 Prozent auf ihre Ersparnisse zurück, um laufende Ausgaben zu finanzieren.
Verunsicherung durch Inflation und geopolitische Krisen
Mit 52 Prozent nennt mehr als jeder zweite Deutsche die anhaltend hohe Inflation und steigende Lebenshaltungskosten als größte Gefahr für die eigene finanzielle Zukunft. Zugleich sorgen internationale Krisen für erhebliche Verunsicherung.
40 Prozent der Befragten befürchten negative wirtschaftliche Folgen des Krieges in der Ukraine. Nahezu ebenso viele (40 Prozent) sehen die anhaltenden Konflikte und die Instabilität im Nahen Osten als Risiko für ihre finanzielle Situation. Darüber hinaus rechnen 33 Prozent mit negativen Auswirkungen einer weiteren Verschlechterung der Beziehungen zwischen Europa und den USA, etwa durch neue Handelsbarrieren oder Zölle.
Künstliche Intelligenz als neuer Risikofaktor
Bemerkenswert ist zudem die wachsende Bedeutung neuer Risikofaktoren. So betrachtet gut jeder Fünfte (23 Prozent) den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz als potenziellen Risikofaktor für die eigene finanzielle Situation. Weitere 10 Prozent sorgen sich über die wirtschaftliche Abhängigkeit von China, während 9 Prozent Klima- und Umweltrisiken als finanzielle Belastungsfaktoren nennen.
(CRIF / STB Web)
Artikel vom: 09.07.2026
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