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Kalthoff & Kollegen

Mitarbeiterstory: Auf Umwegen in die Steuerberaterkanzlei
Als erfahrener Buchhaltungsspezialist steht unser Sachbearbeiter Ralf Bangert unseren Mandanten und dem Kanzleiteam bei allen Fragen rund um Buchführungs- und Lohnabrechnungsaufgaben zur Seite. Im Folgenden berichtet er, wie er zu...

Kalthoff & Kollegen zum fünften Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2022 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"
Bereits zum zweiten Mal in Folge haben wir den renommierten "Top Job"-Award erhalten, der auf Basis einer anonymen Mitarbeiterbefragung sowie eines Audits der Personalarbeit durch das...

Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...

Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel
Bereits seit dem Jahr 2009 erfüllen Kalthoff & Kollegen fortwährend den hohen Qualitätsanspruch vom deutschen Steuerberaterverband ins Leben gerufenen Managementstandards. Mit dem...
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Steuerlicher Umgang mit Unterhaltsleistungen: So können Sie die Zahlungen geltend machen
Obwohl eine Trennung für betreffende Paare meist eine ebenso emotionale wie schmerzhafte Angelegenheit darstellt, müssen in dieser Situation allerhand rationale Entscheidungen getroffen und organisatorische Herausforderungen gemeistert werden. Unter anderem stehen die beiden Partner vor der Frage...

Nachweisniederschrift: Über diese Aspekte müssen Unternehmer ihre Mitarbeiter informieren
Von der Gehaltshöhe über die Kündigungsfrist bis hin zum Arbeitsort müssen vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses zahlreiche Aspekte geklärt werden. Schließlich ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, wichtige Eckdaten und Vereinbarungen wie diese niederzuschreiben und das erstellte Dokument...

Ordnungsgemäße Kassenführung: Bareinnahmen steuerrechtskonform erfassen und dokumentieren
Sie bewahren Münzen und Banknoten auf, schaffen Ordnung im Bargeldbestand und fungieren oft als Recheninstrumente: Wo mit Bargeld bezahlt wird, sind Kassen unverzichtbar. Nach Geschäftsschluss sorgen sie allerdings für jede Menge Arbeit. Schließlich müssen Unternehmer die Einnahmen...

Forschungszulagengesetz: Steuerliche Förderung für forschende Unternehmen
Wer erfolgreich forschen möchte, benötigt nicht nur eine vielversprechende Idee, wissenschaftliche Neugier und Ausdauer, sondern auch das nötige Kleingeld. Daher müssen privatwirtschaftliche Unternehmen vor der Durchführung eines Forschungsvorhabens genau abwägen, ob das jeweilige...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
26.05.23 | Wann endet im Alter die Beitragspflicht für die Arbeitslosenversicherung?
Die Agentur für Arbeit setzte bei einer Selbstständigen Beiträge für die Arbeitslosenversicherung über deren Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus für weitere 9 Monate fest. Begründet wurde dies mit der stufenweisen Anhebung des Renteneintrittsalters.
Das Sozialgericht hat der Agentur für Arbeit Recht gegeben und die Klage mit Urteil vom 27. März 2023 (Az. S 15 AL 135/22, nicht rechtskräftig) abgewiesen. Der Begriff des Lebensjahres in der maßgeblichen Vorschrift sei dahingehend auszulegen, dass das Versicherungsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze für den Anspruch auf Regelaltersrente ende.
Versicherungsfreiheit ab Erreichen der Regelaltersgrenze
Bei dem Wortlaut Lebensjahr handle es sich um eine gesetzgeberische Fehlformulierung. Sie führe bei Personen, die der monatsweisen Anhebung der Regelaltersgrenze unterfielen (Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963), zu einem Auseinanderfallen zwischen Versicherungsverhältnis und Anspruch auf Regelaltersrente. Die gesetzliche Regelung bezwecke aber die Beendigung des Versicherungsverhältnisses zu dem Zeitpunkt, in welchem ein Wechsel des Sicherungssystems stattfinde, so das Sozialgericht.
Die vorherige Fassung habe den Eintritt der Versicherungsfreiheit mit Erreichen des 65. Lebensjahres vorgesehen. Aufgrund der ab 1. Januar 2008 umgesetzten schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre habe die Vorschrift angepasst werden müssen. Eine inhaltliche Änderung habe die Gesetzgebung aber nicht beabsichtigt. Personen, die das Lebensalter erreichten, das zum Bezug der Regelaltersrente berechtige, seien ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung, sondern den der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen.
Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27. März 2023, Az.: S 15 AL 135/22 (nicht rechtskräftig).
(SG Ffm / STB Web)
Artikel vom: 26.05.2023
23.05.23 | Arztberuf zählt zu den Topverdienenden
Höhere Bildungsabschlüsse führen im Regelfall auch zu höheren Verdiensten der Beschäftigten. Das Statistische Bundesamt gibt eine Übersicht über die Verdienste nach Ausbildungsabschlüssen und ausgewählten Berufen.
Beschäftigte in Vollzeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung haben im April 2022 durchschnittlich 3.521 Euro brutto verdient. Ohne Abschluss waren es hingegen nur 2.817 Euro und damit rund 700 Euro weniger. Wer einen Meister-, Techniker- oder Fachschulabschluss vorweisen konnte, kam im Durchschnitt auf 4.826 Euro. Mit einem Bachelorabschluss betrug der Verdienst 4.551 Euro, rund 1.600 Euro mehr wurden mit einem Masterabschluss erzielt (6.188 Euro). Bei promovierten oder habilitierten Beschäftigten betrug der durchschnittliche Verdienst sogar 8.687 Euro.
Verdienstunterschiede nach Ausbildungsberufen
Neben dem Bildungsabschluss bestimmt die Berufswahl maßgeblich die Höhe des künftigen Verdienstes. Auch zwischen verschiedenen Ausbildungsberufen sind deutliche Verdienstunterschiede feststellbar. So erhielten vollzeitbeschäftigte Friseurinnen und Friseure im April 2022 brutto 1.778 Euro pro Monat, während Mechatronikerinnen und Mechatroniker für Kraftfahrzeuge mit durchschnittlich 3.204 Euro rund 1.400 Euro mehr erhielten.
Die Topverdienenden nach Berufswahl
Über verschiedene Ausbildungsabschlüsse hinweg gehörten unter anderem Personen zu den Topverdienenden, die als Pilot beziehungsweise Pilotin arbeiteten (8.739 Euro) oder einem Arztberuf nachgingen (7.706 Euro), gefolgt von Softwareentwicklung (5.541 Euro) und Feuerwehr (3.845 Euro). Beschäftigte in der Altenpflege verdienten mit 3.559 Euro weniger als der Durchschnitt (4.105 Euro).
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 23.05.2023
23.05.23 | Insolvenzgeld erfolgreich eingeklagt
Bei aufeinanderfolgenden Insolvenzereignissen ist grundsätzlich das zeitlich erste für den Insolvenzgeldanspruch maßgebend. Etwas Anderes gilt, wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich wieder Zahlungsfähigkeit erlangt hat.
Sieht ein laufender Insolvenzplan die Ausschüttung des festgelegten Betrages an die Insolvenzgläubiger vor und ist mittels einer Treuhandabrede die Zahlung des Gesamtbetrages sichergestellt, so ist für die Frage des Bestehens eines erneuten Anspruchs auf Insolvenzgeld darauf abzustellen, ob der Arbeitgeber wieder in der Lage war, seine fälligen Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen.
Im entschiedenen Sachverhalt wurde nach Aufhebung des Erstinsolvenzverfahrens erneut ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitsgebers eröffnet. Alle 67 Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz. Der Antrag auf Insolvenzgeld wurde abgelehnt unter Hinweis darauf, dass ein erneutes arbeitsförderungsrechtliches Insolvenzereignis nicht eingetreten sei. Daraufhin klagte eine Vielzahl der Kolleginnen und Kollegen. Nur weil die Überwachung des ersten Insolvenzplans formal noch fortbestanden habe, bedeute dies nicht, dass ein neues Insolvenzereignis mit Anspruch auf Insolvenzgeld nicht in Betracht komme - zumal die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers beseitigt gewesen sei.
Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers war beseitigt
Das Sozialgericht Gießen hat die Beklagte zur Zahlung des Insolvenzgeldes verurteilt. Die Beurteilung der Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit müsse auch bei andauernder Planüberwachung im konkreten Einzelfall geprüft werden. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Fähigkeit wiedergewonnen, seine fälligen Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen. Im Übrigen sei es arbeitsförderungsrechtlich geboten, Insolvenzgeld auch bei laufender Planüberwachung nicht von vornherein auszuschließen. Denn bei einer laufenden Sanierung bestünde sonst die Besorgnis, dass die Arbeitnehmer abwandern, da sie Gefahr laufen, bei Scheitern der Sanierung auf ihren Arbeitsentgeltansprüchen (ersatzlos) sitzen zu bleiben, so das Urteil vom 15.5.2023 (Az. S 14 AL 4/23, nicht rechtskräftig).
(SG Gießen / STB Web)
Artikel vom: 23.05.2023
22.05.23 | Fünf Jahre DSGVO: Unternehmen weiterhin verunsichert
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO. Aus diesem Anlass hat der Digitalverband Bitkom rund 600 Unternehmen ab 20 Beschäftigten aus allen Branchen befragt. Viele sehen die Verordnung als Hemmnis für die Entwicklung neuer Technologien und Dienste.
6 von 10 Unternehmen (62 Prozent) zögern bei der Datennutzung, weil sie Angst haben, gegen den Datenschutz zu verstoßen. Fast ebenso viele (60 Prozent) haben schon einmal Pläne für Innovationen gestoppt, weil datenschutzrechtliche Vorgaben oder Unsicherheiten sie dazu gezwungen haben. Dabei gibt jedes fünfte Unternehmen (22 Prozent) an, dass dies schon häufig der Fall war, bei 24 Prozent mehrfach und bei 14 Prozent bislang einmal.
58 Prozent der Unternehmen glauben, dass Deutschland Chancen für Wachstum und Wohlstand verschenkt, weil zu oft auf Datennutzung verzichtet wird. 63 Prozent sagen, dass durch strenge Regeln innovative datengetriebene Geschäftsmodelle in Deutschland erstickt oder aus dem Land vertrieben werden. „Datenschutz ist in unserer digitalen Welt extrem wichtig. Aktuell erleben wir aber eine lähmende Angst vor Fehlern und eine einseitige Abwägung zwischen Datenschutz und Mehrwerten der Datennutzung“, so Bitkom-Präsident Achim Berg. Das gelte zum Beispiel für länderübergreifende Kooperationsprojekte und die medizinische Forschung, aber auch für die Digitalisierung des Gesundheitswesens oder der Verwaltung. Insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen fehle es zudem an praxistauglichen Hilfestellungen, um in der Datenökonomie innovative Geschäftsideen umsetzen und wachsen zu können.
(Bitkom / STB Web)
Artikel vom: 22.05.2023
20.05.23 | Steueränderungen bewirken erwartungsgemäß Mindereinnahmen
Den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung zufolge entwickeln sich die Steuereinnahmen unter Berücksichtigung der seit Oktober in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen in diesem Jahr erwartungsgemäß schlechter als noch in der Oktober-Schätzung prognostiziert.
Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilte, liegen die Steuereinnahmen im Vergleich zur Schätzung im Oktober 2022 durchschnittlich jährlich um rund 30 Milliarden Euro niedriger. Dies sei maßgeblich auf die erwarteten Wirkungen des Jahressteuergesetzes 2022 und des Inflationsausgleichsgesetzes zurückzuführen. Dass es durch diese Maßnahmen zu erheblichen Mindereinnahmen gegenüber der Oktober-Schätzung kommt, wurde allerdings im Oktober schon erwartet (STB Web berichtete).
Inflationsausgleichsgesetz und Jahressteuergesetz
Insgesamt betragen die Steuerrechtsänderungen im Schätzzeitraum jährlich rund 34 Milliarden Euro. Konjunkturell werden im Schätzzeitraum leichte Mehreinnahmen von jährlich rund 4 Milliarden Euro erwartet. Diesen Mehreinnahmen stehen deutlich höhere Belastungen durch beschlossene Rechtsverpflichtungen, aber auch erheblich steigende Zinsausgaben gegenüber. Insgesamt ergeben sich im Jahr 2024 voraussichtlich Mindereinnahmen in Höhe von 30,8 Milliarden Euro. Details und Grafiken können der Website des BMF entnommen werden.
Lindner: "Steuerschätzung eröffnet keine neuen Spielräume"
Bundesfinanzminister Christian Lindner zeigte sich zufrieden darüber, dass das Inflationsausgleichsgesetz und das Jahressteuergesetz ihre Wirkung entfalten. Ein Einnahmeproblem habe Deutschland deshalb nicht. Dennoch könne man nur das Geld ausgeben, das die Menschen und Betriebe erwirtschaften. Bei der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr würde man daher die Ausgaben strikt priorisieren. Neue Schulden oder auch Steuererhöhungen seien dabei kontraproduktiv.
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 20.05.2023
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