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Kalthoff & KollegenMitarbeiterstory: Mandanten und Kollegen mit Digitalisierungswissen unterstützen
Unsere Unternehmensberaterin Danica Eykeln absolvierte 2022 eine Fortbildung zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT). Heute erzählt sie euch, wie sie ihr frisch erworbenes Wissen in den...
Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...
Kalthoff & Kollegen zum siebten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2024 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"
Bereits zum zweiten Mal in Folge haben wir den renommierten "Top Job"-Award erhalten, der auf Basis einer anonymen Mitarbeiterbefragung sowie eines Audits der Personalarbeit durch das...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Auswandern im Ruhestand: Was Auslandsrentner über die steuerliche Behandlung von Renteneinkünften wissen müssen
Im idyllischen Landhaus, am weißen Sandstrand, mitten in der Stadt oder mit der Großfamilie im Eigenheim – es gibt viele Orte, an denen sich das Rentnerleben genießen lässt. Für den einen oder anderen dürfte auch der Umzug ins Ausland eine Option darstellen. Wer sich entscheidet, nach dem Berufsleben auszuwandern, sollte jedoch wissen, dass man eventuell...
Behördengänge online erledigen: Was Sie über das einheitliche Unternehmenskonto wissen müssen
Von der Bestellung einer Unternehmenskarte über die Beantragung von Gründungszuschüssen, Überbrückungshilfen und Anlagengenehmigungen bis zur Anmeldung neuer Firmenfahrzeuge und Mitarbeiter – Unternehmer müssen sich immer wieder aus den unterschiedlichsten Gründen an verschiedene Behörden wenden. Eine Vielzahl dieser Aufgaben lässt sich heutzutage...
Effektives Forderungsmanagement: Zahlungsausfälle durch strukturiertes Vorgehen minimieren
Die Buchung des ersten Zahlungseingangs ist für viele frischgebackene Selbstständige ein ganz besonderer Moment. Leider müssen die meisten von ihnen früher oder später die Erfahrung machen, dass dieser Vorgang nicht immer reibungslos verläuft. Schließlich kommt es im Unternehmensalltag hin und wieder vor, dass Kunden ihre Rechnungen unpünktlich oder überhaupt...
Steuerüberraschungen im Ruhestand vermeiden: Wann Rentner Steuern zahlen müssen
Es gibt Aufgaben, die kehren immer wieder und beschäftigen uns somit fast das ganze Erwachsenenleben lang. Dazu zählt in der Regel die Auseinandersetzung mit dem Thema Steuern. Selbst nach dem Ende des Arbeitslebens können gegenüber dem Finanzamt Pflichten bestehen. Denn auch wenn man kein Gehalt mehr bezieht, kann man unter Umständen steuerpflichtig...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
04.09.24 | Höhere Aufwendungen in Arztpraxen
Das Statistische Bundesamt berichtet über die Entwicklung der Aufwendungen, Einnahmen und Reinerträge von Praxen im Jahr 2022 gegenüber 2021.
Die Aufwendungen der Arztpraxen in Deutschland haben im Jahr 2022 um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr zugenommen. In einem Umfeld stark gestiegener Verbraucherpreise – der Verbraucherpreisindex für Deutschland stieg im gleichen Zeitraum um 6,9 Prozent – erhöhten sich die durchschnittlichen Aufwendungen je Arztpraxis im Jahr 2022 auf 466.000 Euro (2021: 420 000 Euro). Zu den Arztpraxen zählen Einzelpraxen, fachgleiche sowie fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG/Gemeinschaftspraxen) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), ausgenommen sind Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen.
Geringerer Reinertrag je Arztpraxis
Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis einschließlich fachübergreifender BAG und MVZ stiegen 2022 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Prozent auf 796.000 Euro (2021: 756.000 Euro) und damit weniger stark als die Aufwendungen. Dadurch sank der durchschnittliche Reinertrag je Praxis gegenüber 2021 um 1,5 Prozent auf 331.000 Euro (2021: 336.000 Euro). Diese Durchschnittswerte sind allerdings stark von Praxen mit sehr hohen Einnahmen und Aufwendungen beeinflusst: So verzeichnete die Hälfte aller Arztpraxen Einnahmen bis 487.000 Euro und einen Reinertrag von höchstens 230.000 Euro.
Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärztinnen und Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder Aufwendungen für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaberinnen und -inhaber.
Ohne die Berücksichtigung von fachübergreifenden BAG und MVZ lagen die Durchschnittseinnahmen je Arztpraxis 2022 bei 669.000 Euro (2021: 656.000 Euro). Der im Durchschnitt erzielte Reinertrag der Arztpraxen ohne BAG und MVZ belief sich auf 315.000 Euro je Praxis (2021: 323.000 Euro).
Zahnarztpraxen und psychotherapeutischen Praxen
Wie in den Arztpraxen sanken auch in Zahnarztpraxen und psychotherapeutischen Praxen im Jahr 2022 die durchschnittlichen Reinerträge: In Zahnarztpraxen führten gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderte Durchschnittseinnahmen von 790.000 Euro je Praxis (2021: 791.000 Euro) und um 7,1 Prozent höhere Aufwendungen zu einem Rückgang des Reinertrags je Praxis um 13,5 Prozent auf 243.000 Euro (2021: 281.000 Euro).
Psychotherapeutische Praxen, die mit durchschnittlich rund zwei tätigen Personen deutlich kleiner sind als Arzt- oder Zahnarztpraxen mit rund zehn tätigen Personen, erzielten 2022 durchschnittlich Einnahmen von 128.000 Euro (2021: 127.000 Euro). Ihre Aufwendungen stiegen mit einem Plus von 11,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr deutlich, woraus sich ein um 3,3 Prozent geringerer Reinertrag von 88.000 Euro je Praxis ergab (2021: 91.000 Euro).
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 04.09.2024
04.09.24 | Förderung beim Kauf von Bestandsimmobilien
Am 3.9.2024 startete das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt", das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt.
Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Zum Start liegt der Zinssatz bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und einer zehnjährigen Zinsbindung bei 1,51 Prozent effektiv. Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem der Erwerb einer Bestandsimmobilie mit einem Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G oder H. In Deutschland trifft dies auf rund 45 Prozent aller Wohngebäude zu.
Details zum Programm:
- Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inklusive (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.
- Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
- Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand. Die Gebäude müssen dabei den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
- Fördervoraussetzung ist, dass das zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Nicht förderfähig sind Gebäude, die nicht zur dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind, wie Ferienwohnungen oder Gartenhäuser. Die Zweckbindung – selbstgenutztes Wohneigentum – besteht für die Dauer von fünf Jahren; die Wohneinheit selbst muss für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.
- Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderanzahl und betragen bei einem Kind maximal 100.000 Euro, bei zwei Kindern maximal 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern maximal 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
- Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen beziehungsweise bezogen haben.
Weiterführende Informationen:
(BMWSB / KfW / STB Web)
Artikel vom: 04.09.2024
04.09.24 | Wie bewerten deutsche Firmen die neue KI-Regulierung?
Der EU AI Act ist seit Anfang August offiziell in Kraft und muss nun in den EU-Mitgliedsländern umgesetzt werden. Doch wie bereit sind deutsche Firmen für die neue KI-Regulierung? Deloitte hat hierzu 500 Führungskräfte, die sich in den Unternehmen mit dem Thema beschäftigen, befragt.
Kurz und knapp: Die Befragung zeigt eine deutliche Verunsicherung bei der Einschätzung der neuen Verordnung. Viele Unternehmen sind sich der konkreten Auswirkungen offenbar noch nicht bewusst und haben keine klare Vorstellung, wie sie mit den Vorgaben umgehen sollen. Die Skepsis überwiegt, nur eine Minderheit der Unternehmen beschäftigt sich schon intensiv mit der neuen Gesetzeslage.
Mit der Ratifizierung des EU AI Act hat sich die Lage für europäische Firmen grundlegend geändert: Die regulatorischen Vorgaben sind für alle EU-Länder verpflichtend und müssen zumeist in den kommenden zwei Jahren umgesetzt werden. "Zögern in der Auseinandersetzung mit dem EU AI Act ist gefährlich", sagt Dr. Till Contzen, Partner im Tax- und Legal-Bereich bei Deloitte. "Die Umsetzung der Anforderungen wird je nach Umfang der KI-Nutzung in einem Unternehmen einen erheblichen Aufwand mit sich bringen – zumal viele Organisationen nicht einmal wissen, wieviel KI sie genau nutzen." Es drohe eine Situation vergleichbar mit der Umsetzung der DSGVO, als die Unternehmen im Mai 2018 vor einer riesigen Aufgabe standen, da sie die zwei Jahre Übergangsfrist kaum genutzt hatten.
Unternehmen zeigen Skepsis
Grundsätzlich zeigt sich bei der Deloitte-Umfrage große Skepsis gegenüber dem neuen Regelwerk. Vor allem beim Thema Rechtssicherheit ist das Bild uneinheitlich: So versprechen sich 39 Prozent der Befragten mehr Rechtssicherheit im Umgang mit KI, rund 35 Prozent verneinen dies, während ein Viertel keinen großen Unterschied sieht.
Ein ähnlich heterogenes Bild zeigt sich bei der Frage, ob der AI Act zu eher mehr oder eher weniger Vertrauen in KI führen wird: Hier glaubt rund ein Drittel (34,9 Prozent) an einen positiven Effekt, fast ebenso viele (30,8 Prozent) können das nicht erkennen. Im Gegenteil – fast die Hälfte der Befragten (47,4 Prozent) sieht in dem AI Act eher ein Hindernis bei der Entwicklung und Einführung von Anwendungen auf Basis von KI im Unternehmen, nur ein Viertel (24,1 Prozent) ist überzeugt, dass die neue Regulatorik dabei helfen wird.
Die Folgen dieser Skepsis sind deutlich messbar: Obwohl der AI Act seit Anfang August in Kraft ist, haben sich 48,6 Prozent der befragten Unternehmen noch nicht intensiv auf die Umsetzung vorbereitet; gerade mal 26,2 Prozent sind tiefer in das Thema eingedrungen. Dennoch fühlen sich 35,7 Prozent der Befragten gut dafür gewappnet, den AI Act umzusetzen, 19,4 Prozent sehen sich eher schlecht vorbereitet. Entsprechend fürchten 52,3 Prozent eine Einschränkung ihrer Innovationsmöglichkeit im Bereich KI durch die Regulierung; nur 18,5 Prozent glauben, dass die Verordnung die Innovationsmöglichkeiten positiv beeinflusst.
Gesetzlicher Rahmen unerlässlich für Vertrauen in KI
"Die teils wohl bewusst unklaren Regelungen des AI Act machen eine Auslegung tatsächlich nicht immer leicht", erklärt Contzen. "Allerdings ist dies ein Fortschritt gegenüber den Schwierigkeiten eines unregulierten Zustandes, in dem die Grenzen nur erahnt werden können und die Unternehmen und die Industrie auf sich allein gestellt sind." Grundsätzlich jedoch wirke eine Regulierung allein durch das Setzen eines Rahmens erst einmal vertrauensbildend. Insofern führe an einer Berücksichtigung ethischer und juristischer Konsequenzen bei KI-Innovation kein Weg vorbei.
(Deloitte / STB Web)
Artikel vom: 04.09.2024
04.09.24 | Reallöhne erneut gestiegen
Die Nominallöhne in Deutschland waren im 2. Quartal 2024 um 5,4 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,3 Prozent. Dementsprechend lagen die Reallöhne im 2. Quartal 2024 um 3,1 Prozent höher als im Vorjahresquartal.
Mit diesem fünften Anstieg in Folge setzte sich der positive Trend der Reallohnentwicklung fort. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit. In den Quartalen von Ende 2021 bis Anfang 2023 hatten die Beschäftigten noch durchschnittlich Reallohnverluste zu verzeichnen.
Inflationsausgleichsprämie und Tarifverträge
Die starke Steigerung der Nominallöhne und die im Vergleich schwächere Inflationsentwicklung führten im 2. Quartal 2024 erneut zu einem Reallohnwachstum. Maßgeblich für diese Entwicklung waren die Inflationsausgleichsprämie sowie die unter anderem in Tarifverträgen beschlossenen Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen.
Anstieg der Nominallöhne von Geringverdienenden prozentual am stärksten
Betrachtet man die Vollzeitbeschäftigten nach ihrer Verdienstgrößenklasse, hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 7,6 Prozent zum Vorjahreszeitraum die stärksten Verdienststeigerungen im 2. Quartal 2024. Die Verdienste der Vollzeitkräfte insgesamt stiegen um 5,7 Prozent. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten betrug der Nominallohnanstieg ebenfalls 5,7 Prozent und lag damit leicht über der Nominallohnentwicklung in der Gesamtwirtschaft.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 04.09.2024
30.08.24 | Gründungsinteresse auf dem Tiefstand
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat ihren "Report Unternehmensgründung 2024" vorgestellt – mit ernüchternden Ergebnissen: Das Gründungsinteresse hat ein Rekordtief erreicht und der Gründungsstandort Deutschland erzielt die bisher schlechteste Bewertung.
Befragt wurden rund 1.000 angehende Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie bewerteten den Gründungsstandort Deutschland 2024 mit einer 3,6 gerade einmal als "ausreichend". Ein deutlicher Rückgang gegenüber den Vorjahren – dabei hatten die Rahmenbedingungen hierzulande im Urteil der Jungunternehmerschaft schon zuvor mit 3,3 (2020 und 2021) beziehungsweise 3,4 (2022 und 2023) lediglich als "befriedigend" abgeschnitten.
Die Entwicklung sei "auch deswegen sehr bedenklich, weil sich der Rückgang des Gründungsinteresses nicht allein durch demografische Veränderungen erklären lässt", so der DIHK-Präsident Peter Adrian. "Enorm gestiegene Kosten zum Führen von Betrieben und das Dickicht bürokratischer Regelungen ersticken aktuell die Lust am Unternehmertum. Die Signale für eine bessere Standortpolitik könnten kaum deutlicher sein."
Haupthürden Unsicherheit, Regulierung und Kosten
Neben der konjunkturellen Lage gebe es zahlreiche strukturelle Hemmnisse für das Unternehmertum. Insbesondere seien es die hohe Regulierungsdichte sowie hohe Kosten, die zusätzlich zu den Unsicherheiten über das geschäftliche Umfeld viele potenzielle Gründerinnen und Gründer davon abhalten würden, sich selbstständig zu machen. Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch schon die KfW in ihrem letzten Gründungsmonitor (STB Web berichtete).
Danach gefragt, was geschehen muss, um den Gründungsstandort Deutschland zu verbessern, nannten die Befragten am häufigsten "schnellere und einfachere Regularien" (73 Prozent), "Steuerrecht vereinfachen" (65 Prozent) sowie "einfacherer Zugang zu öffentlichen Fördermitteln" (30 Prozent).
Ausführliche Informationen und Download der kompletten Umfrageergebnisse:
DIHK-Report Unternehmensgründung 2024 (PDF, 4 MB)
(DIHK / STB Web)
Artikel vom: 30.08.2024
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