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Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...

Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...

Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel
Bereits seit dem Jahr 2009 erfüllen Kalthoff & Kollegen fortwährend den hohen Qualitätsanspruch vom deutschen Steuerberaterverband ins Leben gerufenen Managementstandards. Mit dem...
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Finanzspritze vom Chef: Steuerlicher Umgang mit Arbeitgeberdarlehen
Von der Erfüllung eines lang gehegten Wunsches über das Tätigen einer zukunftsträchtigen Investition bis hin zur Bewältigung einer finanziellen Notsituation: Viele Vorhaben lassen sich nur umsetzen, wenn ausreichende Geldreserven vorhanden sind. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, besteht allerdings noch die Möglichkeit, sich die fehlenden Moneten zu leihen. Sollten darlehensbeantragende...

Erwachsene Kinder: Wie Sie Ihren volljährigen Nachwuchs in der Steuererklärung berücksichtigen
Das Erreichen des 18. Lebensjahres ist sowohl für das betreffende Geburtstagskind als auch für dessen Eltern ein außergewöhnlicher Moment. Denn während der Nachwuchs von nun an die Vorteile der Volljährigkeit auskosten darf, müssen sich Mama und Papa daran gewöhnen, dass ihr kleiner Liebling jetzt erwachsen ist. Trotz dieser Veränderungen endet die elterliche Unterstützung...

Einführung der E-Rechnungspflicht: Was sich ab 2025 für B2B-Unternehmen ändert
Für die einen ist sie ungeliebtes Neuland, für die anderen unverzichtbar: Die E-Rechnung. Doch egal, wie man zu ihr steht, schon bald werden sich viele Unternehmen mit ihr auseinandersetzen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt hierzulande nämlich eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was bei der digitalen Rechnungsstellung beachtet werden muss, haben wir im...

Nachfolgeregelung: Steuerliche Konsequenzen der Immobilienübertragung
Wenn ein Unternehmer seinen Nachlass regelt, dreht sich meist alles um die Frage, wer seinen Chefsessel übernimmt. Geht der Firmeninhaber in den Ruhestand, müssen aber nicht nur Führungsaufgaben, sondern auch Vermögenswerte auf die nächste Generation übertragen werden. Die Planung dieses Vorhabens erweist sich meist als äußerst kompliziert, da dabei zahlreiche...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
19.06.25 | Pflegekasse muss Klimaanlage bezuschussen
Das Sozialgericht Mainz hat der Klage einer Pflegeversicherten auf Gewährung eines Zuschusses für den Einbau einer Klimaanlage in ihrem Schlafzimmer stattgegeben. Dafür fand das Gericht gleich eine Reihe an Gründen.
Die pflegebedürftige Klägerin beantragte bei der Pflegekasse die Bezuschussung des Einbaus einer Klimaanlage im Schlafzimmer ihrer Eigentumswohnung als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Die Pflegekasse lehnte den Antrag ab, da die Maßnahme unwirtschaftlich sei.
Ihre daraufhin vor dem Sozialgericht Mainz erhobene Klage hatte Erfolg. Der Einbau der Klimaanlage würde die häusliche Pflege der Klägerin erheblich erleichtere, so das Gericht. Die Pflege in einem klimatisierten Raum werde als angenehmer empfunden und sei auch für die Pflegepersonen weniger anstrengend.
Zudem verhindere die Klimaanlage hitzebedingte Gesundheitsrisiken und ermögliche der Klägerin eine selbstständigere Lebensführung, weil sie nach einem erholsamen Nachtschlaf weniger auf die Unterstützung ihrer Pflegeperson angewiesen sei. Bei der Maßnahme handele es sich auch nicht um die Herstellung eines gehobenen Wohnkomforts. Vielmehr bilde eine Klimaanlage im Schlafzimmer in Zeiten des Klimawandels den allgemeinen Wohnstandard ab. Für einen solchen hat die Pflegeversicherung einzustehen, so das Urteil (Az. S 9 P 76/23).
(SG Mainz / STB Web)
Artikel vom: 19.06.2025
18.06.25 | Geschäftsklima bei den Selbstständigen angestiegen
Das Geschäftsklima bei den Selbstständigen ist zwar immer noch deutlich im Minus, doch im Mai immerhin angestiegen: Laut dem Jimdo-ifo-Index von minus 23,8 Punkten im Vormonat auf minus 19,0 Punkte.
Die Werte werden aus den Einschätzungen von rund 1.660 monatlich befragten Solo- und Kleinstselbstständigen ermittelt. Im Mai nahm zum einen die Unzufriedenheit mit der aktuellen Geschäftslage etwas ab, zum anderen ließ der Pessimismus bei den Geschäftserwartungen nach. Auch die Unsicherheit bei der Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ging leicht zurück.
Jimdo-CEO Matthias Henze weist allerdings darauf hin, dass das Geschäftsklima unter Selbstständigen dennoch im deutlich negativen Bereich bleibe. "Die massiven strukturellen Herausforderungen werden Solopreneure mittelfristig weiterhin begleiten", so seine Einschätzung.
KI-Nutzung bei Selbstständigen hat sich verdoppelt
Auffällig ist ein starker Zuwachs bei der KI-Nutzung: Laut der letzten Befragung setzen 30,4 Prozent der Befragten KI ein (2024: 14,4 Prozent), und bei weiteren 10,2 Prozent ist dies geplant (2024: 9,4 Prozent). Zwar ist KI bei größeren Unternehmen mit 40,9 Prozent weiterhin stärker verbreitet, doch der prozentuale Zuwachs von 2024 auf 2025 fällt bei den Selbstständigen höher aus.
KI helfe dabei, effizienter zu arbeiten, neue Geschäftsfelder zu erschließen und flexibler auf Marktveränderungen zu reagieren, sagt Matthias Henze. "Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten mit Auftragsmangel kann das den entscheidenden Unterschied machen."
(VGSD / ifo / STB Web)
Artikel vom: 18.06.2025
17.06.25 | Vollzeit im Schnitt mit 40,2 Wochenstunden
Vollzeitbeschäftigte haben im Jahr 2024 im Schnitt 40,2 Wochenstunden gearbeitet. Sie lagen damit geringfügig unter dem EU-Durchschnitt von 40,3 Wochenstunden, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Deutlich höher als EU-weit ist hierzulande die Erwerbstätigenquote von Frauen.
In den letzten zehn Jahren ist die Arbeitszeit sowohl in Deutschland als auch EU-weit leicht zurückgegangen: 2014 hatte sie hierzulande noch bei 41,5 Wochenstunden gelegen, im EU-Durchschnitt waren es 41,3 Wochenstunden.
Dagegen hat die geleistete Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zugenommen: Diese arbeiteten 2024 in Deutschland durchschnittlich 21,8 Wochenstunden (2014: 19,3 Stunden). EU-weit gab es im selben Zeitraum einen Anstieg von 20,6 auf 22 Wochenstunden.
Hohe Teilzeitquote in Deutschland
Der Gesamtdurchschnitt der geleisteten Wochenarbeitszeit lag hierzulande bei 34,8 Stunden (2014: 35,6 Stunden). Dieser Wert lag deutlicher unter dem EU-Durchschnitt von 37,1 Wochenstunden (2014: 37,4 Stunden). Dies sei vor allem auf die hohe Teilzeitquote in Deutschland zurückzuführen, so die Statistiker. Diese ist mit 29 Prozent eine der höchsten in der EU. Vor allem Frauen arbeiten in Teilzeit: 48 Prozent (Männer: 12 Prozent). EU-weit waren 28 Prozent der Frauen in Teilzeit tätig und 8 Prozent der Männer.
Überdurchschnittliche Erwerbstätigenquote von Frauen
In Deutschland geht die im EU-Vergleich höhere Teilzeitbeschäftigung allerdings auch mit einer höheren Erwerbstätigkeit – vor allem von Frauen – einher. So waren 77 Prozent der 15- bis 64-jährigen Bevölkerung im Jahr 2024 erwerbstätig, während die EU-Erwerbstätigenquote bei 71 Prozent lag. Die Erwerbsquote von Frauen betrug 74 Prozent und war damit 8 Prozentpunkte höher als im EU-Durchschnitt mit 66 Prozent.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 17.06.2025
16.06.25 | 27 Prozent der Unternehmen rechnet mit KI-bedingtem Stellenabbau
Gut 27 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass KI in den kommenden fünf Jahren zum Abbau von Stellen führen wird.
"Unternehmen, insbesondere die Industrie, erwarten einen durch KI beschleunigten Strukturwandel", sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. Nur 5,2 Prozent der Unternehmen rechnen mit zusätzlichen Jobs, zwei Drittel erwarten keine Veränderung. Derzeit würden die Unternehmen noch ausloten, in welchen Feldern KI Produktivitätsgewinne bringe.
Wenn es zu einem Stellenabbau komme, erwarteten die betroffenen Unternehmen im Durchschnitt eine Reduktion um rund 8 Prozent, so die ifo-Auswertung. In der Industrie rechnet mehr als ein Drittel der Unternehmen (37,3 Prozent) mit Stellenabbau. Auch im Handel liegt dieser Anteil mit knapp 30 Prozent deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Schnitt. Im Baugewerbe dagegen denken über 80 Prozent der Betriebe, dass sich durch KI an der Beschäftigtenzahl nichts ändern wird. Gleichzeitig werden auch positive Beschäftigungsimpulse sichtbar: In technologienahen ; Dienstleistungen wie IT oder Informationsverarbeitung rechnen manche Unternehmen auch mit Zuwächsen von teils über 10 Prozent.
"KI wird nicht nur zum Rationalisierungsinstrument, sondern auch zum Ausgangspunkt neuer Tätigkeitsprofile", sagt Wohlrabe. Noch seien die Beschäftigungseffekte von KI moderat – doch auf längere Sicht könnte sie den Arbeitsmarkt verändern.
(ifo / STB Web)
Artikel vom: 16.06.2025
16.06.25 | Burger bleibt Burger: Zur Umsatzsteuer in der Systemgastronomie
Der Burger in einem pauschalen Spar-Menu kann nicht teurer sein als ein einzeln verkaufter Burger, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH). Hintergrund der Entscheidung sind verschiedene Methoden zur Aufteilung des Verkaufspreises für Zwecke der Umsatzsteuer.
Ein Schnellrestaurant verkaufte Spar-Menüs zum Pauschalpreis für den Außer-Haus-Verzehr. Enthalten waren ein Getränk, ein Burger und Pommes. Umsatzsteuerrechtlich handelt es sich dabei allerdings um zwei Lieferungen: Denn das Getränk unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent, während die Speisen dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegen.
Entsprechend muss der Gesamtpreis für umsatzsteuerliche Zwecke sachgerecht aufgeteilt werden. Der Imbiss wandte hierfür die sogenannte "Food-and-Paper"-Methode an. Die Aufteilung erfolgt dabei nicht nach Einzelverkaufspreisen, sondern nach dem jeweiligen Wareneinsatz.
Dies erkannte der BFH im entschiedenen Fall nicht an. Die "Food-and-Paper"-Methode würde in manchen Fällen dazu führen, dass der Preis eines Burgers mit einem hohen Wareneinsatz im Menü über dem Einzelverkaufspreis des Burgers liegen würde. Dies widerspreche der wirtschaftlichen Realität eines "Spar-Menüs". Eine Methode, die dazu führe, sei folglich nicht sachgerecht, so der BFH in seinem Urteil vom 22.01.2025 (Az. XI R 19/23).
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 16.06.2025
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