Willkommen bei Kalthoff & Kollegen

Mandanten und Kollegen mit Digitalisierungswissen unterstützen

Mitarbeiterstory: Mandanten und Kollegen mit Digitalisierungswissen unterstützen

Unsere Unternehmensberaterin Danica Eykeln absolvierte 2022 eine Fortbildung zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT). Heute erzählt sie euch, wie sie ihr frisch erworbenes Wissen in den...

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Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg

Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg

Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

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Kalthoff & Kollegen zum siebten Mal in Folge Top Steuerberater

Kalthoff & Kollegen zum siebten Mal in Folge Top Steuerberater

Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2024 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

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Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"

Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"

Bereits zum zweiten Mal in Folge haben wir den renommierten "Top Job"-Award erhalten, der auf Basis einer anonymen Mitarbeiter­befragung sowie eines Audits der Personalarbeit durch das...

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Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

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KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...

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Buchungssätze digital verarbeitet
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knifflige Steuerfälle gelöst
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Mandanten ruhigen Schlaf verschafft
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Finanzbeamten den Zahn gezogen
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Tage gelangweilt herumgesessen

Was wir machen

Wer wir sind

Zeig mir das ganze Team
Karsten Kalthoff - Steuerberater | Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

Kompetenz allein genügt nicht,
erst die konsequente Umsetzung schafft Nutzen.

Karsten Kalthoff
Steuerberater
Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater | Fachberater für int. Steuerrecht | zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Mit unseren geradlinigen Konzepten kriegen Sie garantiert jede Kurve.

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)
David Höing - Rechtsanwalt

Ihr Recht auf das "K" vor Kalthoff & Kollegen:
Kommunikativ. Kreativ. Kompetent.

David Höing
Rechtsanwalt
Silke Hetkamp - Diplom-Kauffrau | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

Silke Hetkamp
Diplom-Kauffrau
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Sonja Lenz - Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Es ist nie falsch das Richtige zu tun.

Sonja Lenz
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Nadine Will - Diplom-Betriebswirtin (FH) | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Wer nie vom Weg abkommt,
bleibt auf der Strecke.

Nadine Will
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Anke Dieckmann - Diplom-Ökonomin | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten. (Aristoteles)

Anke Dieckmann
Diplom-Ökonomin
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Janine Böwe - Team Jahresabschluss und Steuererklärung

"In der Mitte von Schwierigkeiten
liegen die Möglichkeiten."
Einstein

Janine Böwe
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
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    Karsten Kalthoff - Steuerberater | Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

    Karsten Kalthoff

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    Denis Broll

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    David Höing - Rechtsanwalt

    David Höing

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    Silke Hetkamp - Diplom-Kauffrau | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

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    Sonja Lenz - Team Jahresabschluss und Steuererklärung

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    Anke Dieckmann

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    Janine Böwe - Team Jahresabschluss und Steuererklärung

    Janine Böwe

Spezialthemen

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Aktuelles nach Themen sortiert

Themenübersicht News

Aktuelles aus Recht und Wirtschaft

10.12.24 | Nur sieben Prozent der Startups erhalten öffentliche Aufträge

Eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim untersucht, inwieweit Startups an öffentliche Ausschreibungen teilnehmen und diese gewinnen. Danach haben elf Prozent der Startups seit ihrer Gründung an Ausschreibungen teilgenommen und sieben Prozent mindestens einen Auftrag erhalten.

Der Anteil etablierter Unternehmen, die Aufträge erhalten, ist allerdings mehr als doppelt so hoch. Die Studie basiert auf einer repräsentativen Befragung von rund 5.000 Startups in Deutschland aus dem Jahr 2022.

"Es bewerben sich weniger Startups als erwartet auf öffentliche Ausschreibungen. Im Vergleich zu früheren Untersuchungen sehen wir eine deutlich geringere Anzahl an sich bewerbenden Unternehmen", erklärt Dr. Bastian Krieger vom ZEW Mannheim und Ko-Autor der Studie. Dabei seien öffentliche Ausschreibungen für Startups nicht nur finanziell interessant. Sie würden bei der potenziellen Kundeninnen und Kunden Vertrauen in das junge Unternehmen schaffen und als Qualitätsnachweis gelten. Mit einem Zuschlag könnten Startups ihren Absatzmarkt erweitern und die Funktionalität ihrer Produkte und Dienstleistungen unter Beweis stellen.

Reform des Vergaberechts

"Die Reform des deutschen Vergaberechts zielt darauf ab, die Erfolgschancen junger Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zu verbessern. Insbesondere sollen hierbei mehr Aufträge direkt an Startups vergeben werden können. Das ist – neben dem Bürokratieabbau und der Förderung von Innovationen – ein vielversprechender Ansatz", sagt Krieger.

Unterschiede zwischen jüngeren und älteren Startups

Jüngere Startups, die sich auf Ausschreibungen mit zusätzlichen Vergabekriterien konzentrieren, zeichnen sich eher durch eine hohe Innovationsfähigkeit und Branchenkenntnisse aus. Ältere Startups mit größeren Gründungsteams haben hingegen häufig bei Ausschreibungen mit ausschließlichem Fokus auf den Preis der Leistung die Nase vorn. Diese Ausschreibungen verlangen weniger Innovation, was erfahrenen Unternehmen mit etablierten Strukturen Vorteile verschafft.

(ZEW / STB Web)

Artikel vom: 10.12.2024

10.12.24 | Nicht wahrgenommene Weihnachtsfeier

Das Amtsgericht München hatte den Schadensersatzanspruch eines Restaurants gegenüber einem Unternehmen zu prüfen. Dieses hatte umfangreich reserviert und ließ die Reservierung ohne Absage verstreichen.

Das Unternehmen reservierte für die betriebliche Weihnachtsfeier in einem gehobenen Münchner Restaurant. Vereinbart wurde ein festes Menü für 15 Gäste zu 125 Euro pro Person zuzüglich Getränken. Die Speisen sowie der Tisch waren vorbereitet. Tatsächlich erschien von der Firma jedoch niemand, auch eine vorherige Absage erfolgte nicht. Die Speisen konnten nicht mehr anders verwendet und der Tisch nicht mehr anderweitig vergeben werden.

Die Betreiberin des Restaurants machte im Nachgang die Kosten für das Menü sowie einen geschätzten entgangenen Getränkeumsatz bei dem Unternehmen geltend. Dieses verweigerte die Zahlung mit der Begründung, es sei kein wirksamer Bewirtungsvertrag zustande gekommen. Das Amtsgericht München stellte hingegen das Zustandekommen des Bewirtungsvertrags fest und verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von rund 2.500 Euro netto. Lediglich die Umsatzsteuer stellte keinen Schaden dar, weil dieser Betrag von der Klägerin an das Finanzamt abzuführen gewesen wäre.

Der Vertragsschluss ergab sich aus dem vorgelegten E-Mailverkehr der Parteien. Es lag ein absolutes Fixgeschäft vor, das wegen des Nichterscheinens der Beklagten unmöglich wurde.

Urteil des Amtsgerichts München vom 21.10.2024 (Az. 191 C 19029/24, nicht rechtskräftig).

(AG München / STB Web)

Artikel vom: 10.12.2024

05.12.24 | So wenige Überstunden wie noch nie

Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je beschäftigter Person sind seit der Pandemie um mehr als ein Drittel gefallen. Die Beschäftigten machten im dritten Quartal 2024 im Schnitt 3,3 bezahlte und 3,9 unbezahlte Überstunden.

Dies hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ermittelt. Demnach werden so wenige Überstunden wie noch nie geleistet. Allerdings hat mittlerweile fast jeder neunte Beschäftigte einen zweiten Job. Insgesamt gingen rund 4,6 Millionen Beschäftigte einer Nebentätigkeit nach, das sind 1,2 Prozent mehr als noch im dritten Quartal 2023.

Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu und lag im dritten Quartal 2024 bei knapp 46,1 Millionen. Die Arbeitszeit pro erwerbstätige Person betrug im dritten Quartal 2024 340,7 Stunden – damit zeigt sich mit +0,2 Prozent ein leichter Zuwachs gegenüber dem Vorjahresquartal.

Die Teilzeitquote ist im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen und liegt bei 39,7 Prozent. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist um 1,1 Prozent gestiegen, die der Vollzeitbeschäftigten um 0,4 Prozent hingegen leicht gesunken. "Der Arbeitsmarkt ist zweigeteilt: fast 100.000 Vollzeitjobs weniger als vor einem Jahr – aber fast 200.000 Teilzeitjobs mehr. Die Industrie ist in der Krise, aber Erziehung und Pflege boomen", so IAB-Ökonom Enzo Weber.

(IAB / STB Web)

Artikel vom: 05.12.2024

04.12.24 | Einmeldung rückständiger Forderungen

Die Einmeldung rückständiger Forderungen bei Wirtschaftsauskunfteien kann gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, wenn sich streitige Haupt- und Nebenforderungen nicht klar voneinander trennen lassen.

Ein Schuldner kann bei unrechtmäßiger Datenübermittlung durch seinen Vertragspartner an eine Wirtschaftsauskunftei wie die Schufa den Widerruf der Übermittlung verlangen. Im Falle einer Vertragskündigung wegen Zahlungsverzugs kann das Melden einer undifferenzierten Gesamtsumme aus Rückständen und Nebenforderungen (zum Beispiel Zinsen und Verzugsschaden) unrechtmäßig sein. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) entschieden.

Der Kläger war mit seinen Abschlagszahlungen bei einem Energieversorger im Jahr 2014 in Verzug geraten. Das Unternehmen kündigte ihm daraufhin fristlos. In einer Schlussrechnung wurde ihm ein Betrag in Höhe von 529,16 Euro in Rechnung gestellt. Dieser Betrag umfasste ausweislich der Rechnung "anteiligen Paketverbrauch", Mahngebühr, Nichterfüllungsschaden, Überweisungsgebühr sowie einen "Saldo Vertragskonto". Schließlich ging die Forderung auf diverse Inkassounternehmen über, 2021 erfolgte dann die Meldung der offenen Gesamtforderung als Negativeintrag bei der Schufa. Dies führte dazu, dass verschiedene Unternehmen dem Kläger einen Vertragsschluss unter Berufung auf die fehlende Bonität verweigerten.

Das OLG kam zu dem Schluss, dass die Meldung der offenen Gesamtforderung an die Schufa nicht rechtmäßig und daher zu widerrufen war. Dem Kläger sprach es einen Beseitigungsanspruch zu, nicht aber einen Schadensersatzanspruch, da der Bonitätsscore des Klägers wesentlich durch weitere Umstände beeinflusst war.

(Schlesw.-Holst. OLG / STB Web)

Artikel vom: 04.12.2024

04.12.24 | Umfrage zur E-Rechnung – wie ist der Stand?

Ab 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen Pflicht. Und obwohl es bis dahin nur noch wenige Wochen dauert, kann bisher weniger als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (45 Prozent) Rechnungen als E-Rechnung empfangen.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 1.103 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland befragt wurden. Demnach empfangen nahezu alle Unternehmen Rechnungen per E-Mail (96 Prozent). Fast ebenso viele stellen ihren Geschäftspartnern frei, ihnen Rechnungen per Briefpost zuzusenden (93 Prozent). Bei 7 Prozent der Unternehmen erfolgt ein manueller Upload durch die Geschäftspartner in einem Portal. 58 Prozent der Unternehmen geben an, ihre Geschäftsprozesse in Buchhaltung, Finanzen und Controlling weitestgehend oder vollständig digitalisiert zu haben.

Empfang versus Versand von E-Rechnungen

Rund die Hälfte der Unternehmen (55 Prozent) nutzt die E-Rechnung bereits bei ausgehenden Rechnungen – ein knappes Drittel häufig (30 Prozent), ein Viertel in Einzelfällen (25 Prozent). Viel verbreiteter ist dagegen der Rechnungsversand per E-Mail, beispielsweise in Form von PDF-Dateien, den praktisch alle Unternehmen nutzen (99 Prozent). Mehr als die Hälfte greift noch auf Briefpost zurück (59 Prozent) – 13 Prozent der Unternehmen tun dies oft, 46 Prozent in Einzelfällen.

Welche Formate werden genutzt?

Hinsichtlich der spezifischen Formate für den Empfang von E-Rechnungen zeigen sich EDI-Formate als klar vorherrschend: Knapp drei Viertel der Unternehmen nutzen diese (71 Prozent). Etwa ein Viertel greift stattdessen auf das Format ZUGFeRD beziehungsweise Factur-X zurück (27 Prozent), das ein menschenlesbares Ansichts-PDF mit maschinell verarbeiteten Daten kombiniert. Nur eins von zwanzig Unternehmen nutzt das rein strukturierte, XML-basierte Format XRechnung (5 Prozent).

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 04.12.2024

Social Media News

Weseler Hochschultag

24.10.23

Unsere Firma ist stolz darauf, nicht nur in der Gegenwart erfolgreich zu sein, sondern auch Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Wir investieren nicht nur in unser eigenes Wachstum, sondern auch in die nächste Generation.

Wir glauben an die Bedeutung von Bildung und Ausbildung...

Nacht der Ausbildung. Wir - das Team und unsere Azubis - sind dabei!

19.10.23

Die Kernidee der „Nacht der Ausbildung“? Ausbildungsinteressierte und ausbildende Unternehmen werden im persönlichen Kennenlernen zusammengebracht. Wir als teilnehmende Kanzlei erhalten die Möglichkeit unsere Türen für Euch zu öffnen. Eingeladen sind Schüler und Schülerinnen, junge Erwachsene und natürlich...

Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale ab 2023

02.02.23

Die Homeoffice-Pauschale hat der Gesetzgeber ab 01.01.2023 auf sechs Euro pro Tag angehoben und dauerhaft eingeführt. Sie kann nun für bis zu 210 Tage statt bisher 120 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Beschäftigte können dann maximal 1.260 Euro pro Jahr statt bisher 600 Euro...

Der Grundfreibetrag - also das steuerfreie Existenzminimum - steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro (Inflationsausgleichsgesetz).

04.01.23

Der Spitzensteuersatz von 42 %, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im Jahr 2023 ab 62.810 Euro fällig.

Quelle: DATEV

Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

23.12.22

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der...

Unsere neuesten Video-Tipps

Kasse richtig führen: Die Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten

Am 1. Januar 2025 tritt die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme in Kraft.

Welche Pflichten Mandanten jetzt schon haben, und welche ab 2025 neu hinzukommen, erläutert dieses Video kompakt in vier Minuten.

Die neue E-Rechnung – Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen

2025 werden E-Rechnungen für Unternehmen Pflicht.

Welche Übergangsfristen es gibt, welche Dateiformate zulässig sind und weitere wichtige Fragen zur Einführung erläutert dieses Video kompakt in drei Minuten.

Sofortmeldungen an die Sozialversicherung: Das unterschätzte Bußgeldrisiko

In einigen Branchen müssen neue Beschäftigungen schon vor Arbeitsbeginn gemeldet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Welche Branchen das betrifft und wie und wann eine Meldung abzugeben ist, erfahren Sie in diesem Video.

Gebäudesanierung: So steuert das Finanzamt bis zu 40.000 € bei

Der Staat fördert energetische Gebäudesanierungen mit einem Steuerbonus.

Das Video zeigt die Voraussetzungen, um den Bonus zu bekommen.

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