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Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...
Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...
Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...
Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Ihr Leitfaden durch den Dschungel aus Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht
Wenn Sie als Gesellschafter gleichzeitig die Geschäfte Ihrer GmbH führen, nehmen Sie im Wirtschaftsleben eine absolute Schlüsselposition ein. Doch diese Doppelfunktion bringt rechtlich gesehen eine immense Komplexität mit sich. Wussten Sie schon, dass Sie als...
Auszubildende im Betrieb: Ein großer Leitfaden für Arbeitgeber
Fachkräfte fehlen an vielen Stellen. Viele erfahrene Mitarbeiter gehen bald in Rente. Deshalb ist die eigene Ausbildung von Nachwuchs heute wichtiger als je zuvor. Aber was müssen Sie rechtlich beachten? Hier finden Sie alle Regeln zu Verträgen, Pflichten und Finanzen einfach erklärt...
Einfachere Umsatzsteuer im Online-Handel: Der One-Stop-Shop (OSS)
Wer Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, stand lange vor einem bürokratischen Berg: Registrierungen in jedem einzelnen Lieferland waren oft Pflicht. Seit Juli 2021 erleichtert der sogenannte „One-Stop-Shop“ (OSS) diese Prozesse erheblich. Doch wie funktioniert das Verfahren genau und für wen...
Datenzugriff der Finanzverwaltung
Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
14.04.26 | Unternehmensinsolvenzen im Januar 2026
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben die deutschen Amtsgerichte im Januar 1.919 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das waren 4,9 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Das Statistische Bundesamt versteht als Unternehmen alle juristischen und natürlichen Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben. Neben Aktiengesellschaften, GmbHs und offene Handelsgesellschaften werden demnach auch Einzelunternehmen berücksichtigt.
Insolvenzhäufigkeit im Gastgewerbe am höchsten
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Januar 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,1 Milliarden Euro. Im Januar 2025 hatten die Forderungen bei rund 5,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Fallzahl sei darauf zurückzuführen, dass im Januar 2026 weniger wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hätten als im Januar 2025.
Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Gastgewerbe mit 9,1 Fällen je 10.000 Unternehmen. Danach folgte der Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 8,6 und das Baugewerbe mit 7,8 Fällen je 10.000 Unternehmen.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 14.04.2026
13.04.26 | Rückgang der Beschäftigung in den meisten Bundesländern erwartet
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet 2026 in 10 der 16 Bundesländer einen Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Arbeitslosigkeit wird der Prognose zufolge voraussichtlich in 13 der 16 Bundesländer weiter steigen.
In Ostdeutschland wird ein Anstieg der Arbeitslosenquote um 0,2 Prozentpunkte auf 8,0 Prozent prognostiziert, für Westdeutschland eine Stagnation bei 6,0 Prozent. Für 2026 rechnet das IAB erstmals seit 2009 mit einem Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Beschäftigungszuwächse werden demnach nur noch in Hamburg mit 0,5 Prozent, Niedersachsen mit 0,3 Prozent sowie Nordrhein-Westfalen und Brandenburg mit jeweils 0,1 Prozent erwartet. Die stärksten Rückgänge werden für das Saarland mit 1,2 Prozent und Sachsen-Anhalt mit 1,0 Prozent prognostiziert.
Bayern hat die niedrigste Arbeitslosenquote
Die größten relativen Anstiege bei den Arbeitslosenzahlen gibt es der IAB-Prognose zufolge in Berlin mit 3,3 Prozent und Sachsen mit 3,0 Prozent. Rückgänge werden in Schleswig-Holstein mit 0,5 Prozent, in Niedersachsen mit 0,4 Prozent und im Saarland mit 0,3 Prozent prognostiziert.
Bayern hat weiterhin die niedrigste Arbeitslosenquote mit 4,1 Prozent. Die höchsten Arbeitslosenquoten verzeichnen die Stadtstaaten Bremen (11,6 Prozent), Berlin (10,6 Prozent) und Hamburg (8,4 Prozent).
(IAB / STB Web)
Artikel vom: 13.04.2026
13.04.26 | Künstlersozialabgabe: Auch digitale Vermittlungsdienste in der Pflicht
Die Künstlersozialabgabe spielt auch in der Wertschöpfungskette der digitalen Musikindustrie eine Rolle. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Fall eines Unternehmens entschieden, das Musik für Streaming-Plattformen digital aufbereitet.
Unternehmen sind zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn ihr wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, für die Aufführung oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zu sorgen. So ist es gesetzlich geregelt in § 24 Abs. 1 Nr. 3 KSVG.
Gegen die Abgabepflicht geklagt hatte ein Unternehmen, das als sogenannte Aggregatorin Audio- und Bilddateien sowie Produktinformationen an internationale Streamingdienste übermittelt. Hierfür räumen die Musikschaffenden den Aggregatoren entsprechende Nutzungs-, Bearbeitungs- und Vertriebsrechte ein.
Die Klägerin argumentierte, sie erbringe ihre Dienstleistung lediglich auf der zweiten Stufe des digitalen Vertriebswegs in der Kette "Künstler – Aggregator – B2B-Aggregator – Streaming-Portal – Endkunde". Die eigentliche Vermittlungstätigkeit liege aber beim Streaming-Portal. Sie selbst sei lediglich technische Dienstleisterin und könne die Kosten der Künstlersozialabgabe nicht auf die Endkunden abwälzen.
Vermittlungsleistungen reichen aus
Dem folgte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nicht und hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Der wesentliche Zweck des Unternehmens der Klägerin – so das Gericht – liege darin, für die Darbietung künstlerischer Leistungen zu sorgen. Unter den Begriff der Darbietung falle auch das öffentliche Zugänglichmachen in digitaler Form. Dabei würden Vermittlungsleistungen ausreichen. Die technische Dienstleistung im Hinblick auf die Anforderung der Portale sei gerade Teil der Verwertungskette.
Das Urteil vom 11. Februar 2026 (Az. L 1 KR 367/23) ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundessozialgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
(LSG Berlin-Brandenburg / STB Web)
Artikel vom: 13.04.2026
09.04.26 | Keine Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich mit einer Grundstücksvermietung zu befassen, die vertragliche Rückbauregelungen für Infrastruktur enthielt. Dabei ging es um die Frage, ob die Vermieterin Ansprüche aus der Rückbauverpflichtung gewinnerhöhend aktivieren muss.
Die Klägerin hatte einer GmbH Grundstücke vermietet, auf denen sich im Eigentum der Mieterin befindliche Infrastruktur befand. Die vertraglichen Rückbauregelungen sahen vor, dass die Mieterin die Infrastruktur bei Vertragsende rückbaut oder einen bestimmten Betrag für die Rückbaukosten an die Klägerin erstattet. Es stand der GmbH als Eigentümerin der Infrastruktur dabei jedoch frei, diese auch vor Vertragsende auf eigene Kosten rückzubauen.
Keine Aktivierung bei Ungewissheit
Für die Rückbauverpflichtungen hatte die GmbH in ihren Bilanzen Rückstellungen gebildet. Das Finanzamt war der Ansicht, dass die Vermieterin Forderungen in derselben Höhe gewinnerhöhend aktivieren müsse. Das Finanzgericht (FG) hatte der Klage der Vermieterin stattgegeben. Deren Ansprüche seien nicht zu aktivieren, solange die Entstehung der Ansprüche an den Bilanzstichtagen noch ungewiss sei. Es fehle an einer hinreichend konkretisierten und damit realisierten Forderung.
BFH entscheidet zugunsten der Vermieterin
Der BFH bestätigte dies mit Urteil vom 27.01.2026 (Az. IX R 33/22). Die vertraglichen Rückbauregelungen seien nur anwendbar, wenn zum Vertragsende noch Infrastruktur vorhanden ist. Zum Bilanzstichtag sei die Entstehung der Forderungen deshalb keineswegs sicher. Eine Aktivierung scheide deshalb aus.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 09.04.2026
09.04.26 | Geschäftserwartungen von Selbstständigen stark eingetrübt
Die Geschäftserwartungen von Selbstständigen und Kleinstunternehmen haben sich im März 2026 deutlich verschlechtert. Sie sanken von minus 15,1 auf minus 26,0 Saldenpunkte. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des ifo Instituts.
Der "Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex" sank infolgedessen von minus 16,5 Punkten im Februar auf minus 20,8 Punkte im März. Gleichzeitig nahm die Unsicherheit unter den Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen zu: Aktuell haben 36,4 Prozent Schwierigkeiten, ihre künftige Geschäftsentwicklung einzuschätzen, nach 32 Prozent im Vormonat.
Jeder fünfte Selbständige will mehr investieren
Trotz der hohen Unsicherheit planen 21 Prozent der Selbstständigen, dieses Jahr ihre Investitionen zu erhöhen. Im November 2025 hatten lediglich 18,2 Prozent der Befragten angegeben, dieses Jahr mehr investieren zu wollen. Fast die Hälfte der Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen (47,1 Prozent) plant, in diesem Jahr im gleichen Umfang zu investieren wie im Vorjahr. Gleichzeitig ist der Anteil derjenigen, die vorhaben, ihre Investitionen 2026 zu kürzen, von 36,3 auf 31,9 Prozent gesunken. Dennoch bleiben die Investitionspläne der Selbstständigen laut ifo hinter der übrigen deutschen Wirtschaft zurück. Dort planen aktuell 28,4 Prozent der Unternehmen, ihre Investitionstätigkeit auszuweiten.
Nur wenige planen Kreditverhandlungen
Der Anteil der Selbstständigen, die Schwierigkeiten beim Kreditzugang meldeten, ging im Vergleich zum vorhergehenden Quartal deutlich zurück (von 47,6 Prozent auf 34,6 Prozent). Allerdings führen nur 10,5 Prozent der Befragten überhaupt Kreditverhandlungen. In der Gesamtwirtschaft liegt der Anteil mit 26,4 Prozent deutlich höher.
(ifo / STB Web)
Artikel vom: 09.04.2026
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