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Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...
Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...
Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...
Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Ihr Leitfaden durch den Dschungel aus Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht
Wenn Sie als Gesellschafter gleichzeitig die Geschäfte Ihrer GmbH führen, nehmen Sie im Wirtschaftsleben eine absolute Schlüsselposition ein. Doch diese Doppelfunktion bringt rechtlich gesehen eine immense Komplexität mit sich. Wussten Sie schon, dass Sie als...
Auszubildende im Betrieb: Ein großer Leitfaden für Arbeitgeber
Fachkräfte fehlen an vielen Stellen. Viele erfahrene Mitarbeiter gehen bald in Rente. Deshalb ist die eigene Ausbildung von Nachwuchs heute wichtiger als je zuvor. Aber was müssen Sie rechtlich beachten? Hier finden Sie alle Regeln zu Verträgen, Pflichten und Finanzen einfach erklärt...
Einfachere Umsatzsteuer im Online-Handel: Der One-Stop-Shop (OSS)
Wer Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, stand lange vor einem bürokratischen Berg: Registrierungen in jedem einzelnen Lieferland waren oft Pflicht. Seit Juli 2021 erleichtert der sogenannte „One-Stop-Shop“ (OSS) diese Prozesse erheblich. Doch wie funktioniert das Verfahren genau und für wen...
Datenzugriff der Finanzverwaltung
Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
11.10.26 | Apotheken: Direktgeschäft mit Herstellern wächst
Das Direktgeschäft hat sich in Apotheken als fester Bestandteil der Warenbeschaffung etabliert. Das zeigt eine aktuelle Befragung unter 98 Apothekeninhabern im September 2026 für den Apothekenkonjunkturindex APOkix des IFH KÖLN.
Fast alle (99 Prozent) der Befragten bestellen danach Arzneimittel außer beim Großhandel auch direkt bei Herstellern oder über Hersteller-Plattformen. Regelmäßig direkt von Herstellern bezogen werden sowohl verschreibungsfreie als auch verschreibungspflichtige Arzneimittel. Nur besonders handlingsintensive Produkte wie Zytostatika, Impfstoffe und Betäubungsmittel werden vergleichsweise selten direkt bezogen.
Direktbezug gewinnt an Bedeutung
Für mehr als die Hälfte der Befragten (59 Prozent) hat das Direktgeschäft in den vergangenen zwei Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Für die kommenden ein bis zwei Jahre erwarten 43 Prozent einen weiteren starken Anstieg. Zugleich geben 91 Prozent der Befragten an, dass sie Arzneimittel lieber über den pharmazeutischen Großhandel bestellen würden, bestimmte Arzneimittel jedoch zunehmend nur noch direkt über Hersteller erhältlich seien.
Großhandel bleibt bevorzugt
Im direkten Leistungsvergleich erzielt der Großhandel gegenüber dem Direktbezug deutlich höhere Zufriedenheitswerte hinsichtlich Handlingsaufwand, Bestellaufwand, Bestell- und Lieferflexibilität, Liefergeschwindigkeit sowie Lieferzuverlässigkeit, -genauigkeit und -qualität. Bei der Lieferfähigkeit und bei der Transparenz der Rechnungen wird dagegen der Direktbezug positiver bewertet.
Geschäftslage und Geschäftserwartungen uneinheitlich
Im September stieg der Konjunkturindex für Apotheken zur aktuellen Geschäftslage von 76,5 auf 81,6 Punkte. Der Index der Geschäftserwartungen für die kommenden 12 Monate ging dagegen um 9,2 Punkte zurück auf 69,4 Punkten.
(IFH Köln / STB Web)
Artikel vom: 11.10.2026
08.10.26 | Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters als Betriebsausgaben
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine für die Insolvenzpraxis wichtige Frage geklärt: Soweit die Tätigkeit des Insolvenzverwalters der Befriedigung betrieblicher Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners dient, können seine Vergütungen als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Bei der Bilanzierung kommt für den Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters beim Insolvenzschuldner die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht, so das Urteil vom 25.06.2026 (Az. III R 35/23).
Das Insolvenzverfahren im entschiedenen Fall war im Jahr 2015 eröffnet worden. In den Veranlagungszeiträumen 2015 bis 2017 machte der Insolvenzverwalter hinsichtlich seiner Vergütungsansprüche in den Steuererklärungen für den Insolvenzschuldner den Abzug von Betriebsausgaben in Form von Rückstellungen für ihrer Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten geltend. Dem versagte das Finanzamt die Anerkennung, was auch das erstinstanzliche Finanzgericht bestätigte.
Revision vor dem BFH erfolgreich
Die Revision beim BFH hatte nun hingegen Erfolg. Nach den tatsächlichen Feststellungen des FG bezog sich die Geschäftsführung des Insolvenzverwalters im Streitfall ganz überwiegend auf die Befriedigung betrieblicher Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners und insofern auf dessen passives Betriebsvermögen. Gebe es keinen Zweifel an der betrieblichen Veranlassung eines abgrenzbaren Teils der Insolvenzverwaltervergütung, bestehe kein Aufteilungs- und Abzugsverbot. Notfalls sei der abziehbare betriebliche Anteil zu schätzen.
Das Finanzgericht muss im zweiten Rechtsgang prüfen, ob der Insolvenzschuldner in den Streitjahren überhaupt noch zur Bilanzierung berechtigt war. Sollte das nicht mehr der Fall gewesen sein, würde die Bildung von Rückstellungen hieran scheitern. Dies hätte zur Folge, dass der Betriebsausgabenabzug erst im Jahr der tatsächlichen Zahlung der Insolvenzverwaltervergütung möglich wäre.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 08.10.2026
08.10.26 | Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen
Ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) sieht vor, dass künftig mit Kryptowerten erzielte Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen. Die geplante Neuregelung wurde zunächst in die Ressortabstimmung gegeben.
Kryptowerte wie Bitcoin und Ether haben sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt und im Kapitalmarkt etabliert. Neben ihrer spekulativen Nutzung stellen sie zwischenzeitlich eine mögliche Form der privaten Kapitalanlage dar. Die bisherige Einordnung als "andere Wirtschaftsgüter" im Bereich der sonstigen Einkünfte (§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG) werde dem zunehmend nicht mehr gerecht, so das BMF.
Danach unterfallen Kryptowerte bislang lediglich der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft, wenn sie innerhalb eines Jahres angeschafft und veräußert werden.
Mit vorliegendem Referentenentwurf sollen Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögens, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden oder zugegangen sind, ab 2027 nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen. Ab 2028 soll zudem der automatische Kapitalertragsteuerabzug erfolgen.
Auf Grundlage der nun stattfindenden Ressortabstimmung wird sich das Kabinett mit dem Vorschlag befassen.
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 08.10.2026
05.10.26 | Zahlungsverzug bleibt Dauerproblem
In einer Studie des Kreditversicherers Coface gaben 82 Prozent der befragten Unternehmen an, dass sie von Zahlungsverzögerungen betroffen sind. Ein Drittel der Befragten erklärt Zahlungsprobleme damit, dass ihre Kunden selbst auf ausstehende Zahlungen warten.
Die jährliche Befragung wurde zwischen Juli und August 2026 unter 503 Unternehmen aus mehr als 12 breit gefächerten Branchen durchgeführt. Der aktuelle Wert sei der höchste seit 2019, so Coface. 2021 waren es noch 59 Prozent der Unternehmen, von Zahlungsverzögerungen betroffen waren. 2025 waren es bereits 81 Prozent.
Besonders häufig berichten Unternehmen aus dem Maschinenbau (92 Prozent), der Pharma- und Chemiebranche (90 Prozent) sowie der Automobilindustrie (89 Prozent) von verspäteten Zahlungen. Am seltensten betroffen sind Unternehmen aus der Holz- und Möbelindustrie, hier mussten nur 54 Prozent der Befragten länger auf ihr Geld warten.
Lange überfällige Forderungen bleiben das größte Risiko
Zugleich gewähren 81 Prozent der Befragten ihren Kunden weiterhin Zahlungsziele, bitten jedoch früher zur Kasse. Die durchschnittliche Dauer der Zahlungsverzögerungen sank von 31,8 Tagen im Vorjahr auf 30,2 Tage.
Besonders kritisch sind nach wie vor Forderungen, die bereits zwischen sechs Monaten und zwei Jahren überfällig sind. Der Anteil der Unternehmen, bei denen solche Außenstände 2 Prozent oder mehr ihres Jahresumsatzes ausmachen, stieg von 12 auf 15 Prozent. Vor allem kleinere Unternehmen sind von diesem Risiko betroffen, da sie häufig über geringere finanzielle Reserven verfügen.
Dominoeffekte nehmen deutlich zu
Als häufigste Ursache für Zahlungsverzögerungen nennen Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten ihrer Kunden. Auffällig ist dabei die zunehmende Bedeutung von Dominoeffekten: Ein Drittel der Befragten erklärt Zahlungsprobleme damit, dass ihre Kunden selbst auf ausstehende Zahlungen warten. Dieser Wert ist innerhalb eines Jahres deutlich gestiegen, von 23 auf 33 Prozent.
(Coface / STB Web)
Artikel vom: 05.10.2026
05.10.26 | Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte
Stellen Ärzte Arzneimittel zur persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten her, dürfen sie dabei nur Ausgangsstoffe verwenden, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stellte ein Arzt einen Corona-Impfstoff zur persönlichen Anwendung bei seinen Patienten her und zeigte dies auch der zuständigen Behörde an. Diese untersagte die weitere Herstellung jedoch und verwies zur Begründung unter anderem darauf, dass die verwendeten Ausgangsstoffe nicht den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprächen.
Klage des Arztes blieb erfolglos
Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Mit Urteil vom 1.10.2026 hat auch das Bundesverwaltungsgericht die Revision zurückgewiesen. Nach § 55 Abs. 8 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) dürften bei der Herstellung von Arzneimitteln nur Stoffe verwendet werden, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen. Die Hersteller der vom Kläger verwendeten Ausgangsstoffe geben vielmehr an, dass diese nur für Forschungszwecke und nicht für die Verwendung am Menschen bestimmt sind.
Keine Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit
Diese Vorschrift gelte auch für Ärzte, die ein Arzneimittel zur persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten herstellen, ohne hierfür eine behördliche Erlaubnis haben zu müssen. Die ärztliche Therapiefreiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten stünden dem nicht entgegen.
(BVerwG / STB Web)
Artikel vom: 05.10.2026
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