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Kalthoff & Kollegen zum fünften Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2022 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"
Bereits zum zweiten Mal in Folge haben wir den renommierten "Top Job"-Award erhalten, der auf Basis einer anonymen Mitarbeiterbefragung sowie eines Audits der Personalarbeit durch das...

Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...

Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel
Bereits seit dem Jahr 2009 erfüllen Kalthoff & Kollegen fortwährend den hohen Qualitätsanspruch vom deutschen Steuerberaterverband ins Leben gerufenen Managementstandards. Mit dem...

RTL Firmen-Spendenrennen - Kalthoff & Kollegen erneut dabei
Der Fernsehsender RTL hat mit seiner Stiftung RTL – Wir helfen Kindern e.V. das mittlerweile siebte Sechs-Stunden-Rennen auf der Daytona Kartbahn in Essen ausgetragen...
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Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten: Was Arbeitgebende beachten müssen
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind mehrere Hunderttausend Menschen aus dem osteuropäischen Land nach Deutschland geflohen. Viele von ihnen verfügen über hohe berufliche Qualifikationen, Fachkenntnisse und Kompetenzen, die in Unternehmen...

Mindestlohn: Wie Unternehmen die Erhöhung der Lohnuntergrenze gesetzeskonform umsetzen
Über wenige Themen wird in der Arbeitswelt derzeit so eifrig debattiert wie über die anstehende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Während die einen eine Stärkung von Kaufkraft, Konjunktur und sozialer Gerechtigkeit erwarten, befürchten andere Arbeitsplatzverluste und...

Grundsteuerreform: Was Eigentümer*innen über die Neuberechnung der Objektsteuer wissen sollten
Seit das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hat, geistert der Begriff Grundsteuerreform wie ein Schreckgespenst durch die Medien. Obwohl nun schon lange Zeit darüber berichtet wird, wissen viele...

Erbschafts- und Schenkungssteuer: Vermögensübertragungen ordnungsgemäß versteuern
Eine Erbschaft geht oft mit einem emotionalen Ausnahmezustand einher. Nicht genug damit, dass man sich mit dem Verlust eines geliebten Menschen auseinandersetzen muss; von der Einsichtnahme ins Testament über die Beantragung des Erbscheines bis hin zur Einigung mit einer...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
17.08.22 | Gut drei Viertel der Unternehmen bieten berufliche Weiterbildung an
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben 2020 gut 77 Prozent der deutschen Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung ihrer Beschäftigten angeboten. Insbesondere bei einer Unternehmensgröße ab 1.000 Beschäftigten ist dies Standard.
63 Prozent der Unternehmen boten dabei die klassische Form der Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen und Seminaren an. 73 Prozent setzten auch andere Formen ein wie etwa Informationsveranstaltungen, Job-Rotation und selbstgesteuertes Lernen beispielsweise durch E-Learning. Das Weiterbildungsangebot ist allerdings abhängig von der Unternehmensgröße. Während gut die Hälfte der Unternehmen mit zehn bis 19 Beschäftigten Lehrveranstaltungen angeboten haben, waren es 95 Prozent der Unternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten. Im Durchschnitt verbrachten die Teilnehmenden 28 Stunden im Jahr in Lehrgängen, Kursen oder Seminaren.
Verteilung der Weiterbildungskosten
Je teilnehmender Person entstanden den Unternehmen, die Lehrveranstaltungen anboten, Kosten in Höhe von 1.846 Euro. Die Weiterbildungskosten je Beschäftigten lagen in diesen Unternehmen bei 966 Euro. Den größten Anteil an den Weiterbildungskosten hatten mit 57 Prozent die Personalausfallkosten. 23 Prozent der Kosten entfielen auf Zahlungen und Gebühren an Weiterbildungsanbieter sowie auf Kosten für externes Weiterbildungspersonal in internen Veranstaltungen. 13 Prozent der Kosten entstanden für internes Weiterbildungspersonal. Kosten für Räume und Ausstattung, Unterrichtsmaterial und Reisekosten sanken gegenüber 2015 von 11 auf 3 Prozent; hier spiegelt sich die pandemiebedingte Entwicklung zu weniger Präsenzveranstaltungen wider.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 17.08.2022
16.08.22 | Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis des Finanzamts
Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass keine Steuerhinterziehung vorliegt, wenn zwar entgegen der Abgabepflicht keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber dennoch alle erforderlichen Informationen vorliegen.
Die Kläger sind zusammenveranlagte Eheleute. Zunächst bezog ausschließlich der Ehemann Arbeitslohn, so dass das Finanzamt den Fall als Antragsveranlagung gespeichert hatte. Später erzielte die Ehefrau dann Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Der Lohnsteuerabzug erfolgte bei den Eheleuten nach den Steuerklassen III und V. Die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen wurden beim Finanzamt elektronisch unter der Steuernummer der Eheleute erfasst. Da der Fall dennoch weiterhin als Antragsveranlagung gespeichert war, forderte das Finanzamt nicht zur Abgabe von Steuererklärungen auf und die Eheleute gaben auch keine ab.
Antragsveranlagung versus Pflichtveranlagung
Nachdem dem Finanzamt aufgefallen war, dass die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorlagen, erließ es rückwirkend Schätzungsbescheide. Die Eheleute machten Festsetzungsverjährung geltend. Das Finanzamt ging jedoch von einer verlängerten Festsetzungsfrist wegen vollendeter Steuerhinterziehung aus.
Verletzung von Erklärungspflichten allein nicht ausreichend
Dem folgte das FG Münster in seinem Urteil vom 24. Juni 2022 (Az. 4 K 135/19 E) nicht. Im Streitfall seien die Kläger zwar verpflichtet gewesen, Steuererklärungen einzureichen, weil sie Arbeitslohn bezogen haben, der nach den Steuerklassen III und V lohnversteuert wurde. Allein die Verletzung von Erklärungspflichten reiche aber nicht aus, um den objektiven Verkürzungstatbestand zu verwirklichen, denn die Erfüllung von steuerlichen Mitwirkungs- und Erklärungspflichten sei nicht von § 370 der Abgabenordnung geschützt. Dem Finanzamt seien aufgrund der vorliegenden elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, die unter der Steuernummer der Kläger gespeichert waren, vielmehr alle maßgeblichen Umstände bekannt gewesen. Dass es diese Daten aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zur Prüfung einer Pflichtveranlagung herangezogen habe, ändere an dieser Kenntnis nichts.
Revision beim Bundesfinanzhof anhängig
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, da zu der streitigen Frage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliege. Diese ist dort unter dem Az. VI R 14/22 anhängig.
(FG Münster / STB Web)
Artikel vom: 16.08.2022
12.08.22 | Steuerbescheide nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt.
Im Streitfall setzte das Finanzamt die Einkommensteuer erklärungsgemäß in Höhe von rund 29.000 Euro fest. Unter Berücksichtigung einbehaltener Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer ergab sich ein Erstattungsbetrag in Höhe von rund 2.500 Euro. Dagegen wandte sich der Kläger mit Einspruch und Klage und machte geltend, das Finanzamt dürfe nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine (förmlichen) Bescheide mehr erlassen.
Eine Ausnahme gilt für Nullbescheide
Dem ist der BFH – wie schon zuvor das Finanzgericht – in seinem Urteil vom 05.04.2022 (Az. IX R 27/18) nicht gefolgt und hat die Handhabung der Finanzverwaltung bestätigt. Zwar dürfen Steuerbescheide nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr ergehen, wenn darin Insolvenzforderungen festgesetzt werden. Vielmehr muss das Finanzamt Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zur Tabelle anmelden. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Nullbescheide sowie für Umsatzsteuerbescheide, mit denen eine negative Steuer festgesetzt wird und aus denen sich keine Zahllast ergibt.
Vergleichbarer Ausnahmefall
Ein vergleichbarer Ausnahmefall liegt nach Ansicht des BFH auch dann vor, wenn sich – trotz positiver Steuer – unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen eine Erstattung ergibt. Einem derartigen Bescheid fehlt die abstrakte Eignung, sich auf anzumeldende Steuerforderungen auszuwirken. Denn damit hat das Finanzamt keine Insolvenzforderung festgesetzt, die nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgt werden kann.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 12.08.2022
12.08.22 | Klinikärzte beklagen Arbeitsbedingungen
Steigende Arbeitsbelastung, unzureichende Personalausstattung, übertriebene Dokumentation, kaum Zeit für Gespräche mit den Patienten und fehlende Wertschätzung ärztlicher Arbeit – so beschreiben viele Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern ihre Arbeitsbedingungen.
Ein Viertel der angestellten Ärztinnen und Ärzte denkt sogar über einen Berufswechsel nach. Das geht aus der Mitgliederbefragung MB-Monitor 2022 des Marburger Bundes hervor. Beklagt werden insbesondere die hohe Anzahl an Überstunden und 24-Stunden-Diensten, der ökonomische Druck seitens der Arbeitgeber und die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Hoher Zeitaufwand für administrative Tätigkeiten
Viel Zeit für die Patientenversorgung geht offenbar außerdem durch administrative Tätigkeiten verloren. Der Zeitaufwand für Datenerfassung und Dokumentation liegt der Umfrage zufolge im Mittel bei drei Stunden pro Tag. 32 Prozent der angestellten Ärztinnen und Ärzte schätzen den Zeitaufwand für Verwaltungstätigkeiten und Organisation sogar auf mindestens vier Stunden täglich.
Unzulängliche Digitalisierung
Aus der Befragung geht auch hervor, dass in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens die Ausstattung mit Hard- und Software unzureichend ist. So teilt die Hälfte der Befragten mit, dass Mehrfacheingaben identischer Daten "gelegentlich" vorkommen, bei rund einem Drittel (32 Prozent) ist das sogar "häufig" der Fall, bei 18 Prozent "selten".
Knappe Personalausstattung
Auch ein Stellenabbau ist im Zusammenhang mit hohen Wochenarbeitszeiten und Überstunden Thema: Ein Drittel (34 Prozent) der Befragten bejahte die Frage nach dem Stellenabbau in den vergangenen zwei Jahren, 48 Prozent antworteten mit "nein", 18 Prozent mit "weiß nicht". Insgesamt beurteilen zwei Drittel der Befragten die personelle Besetzung im ärztlichen Dienst ihrer Einrichtung als "eher schlecht" (46 Prozent) oder "schlecht" (20 Prozent).
(Marburger Bund / STB Web)
Artikel vom: 12.08.2022
08.08.22 | Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims
Zieht der überlebende Ehepartner aus dem geerbten Familienheim aus, weil ihm dessen weitere Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, entfällt die schon gewährte Erbschaftsteuerbefreiung nicht rückwirkend. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Die Klägerin hatte mit ihrem Ehemann ein Einfamilienhaus bewohnt und wurde nach dessen Tod aufgrund Testaments Alleineigentümerin. Nach knapp zwei Jahren veräußerte sie das Haus und zog in eine Eigentumswohnung. Die Klägerin berief sich gegenüber dem Finanzamt und dem Finanzgericht (FG Münster, Urteil vom 10.12.2020) erfolglos darauf, sie habe wegen einer depressiven Erkrankung, die sich nach dem Tod ihres Ehemannes gerade durch die Umgebung des ehemals gemeinsam bewohnten Hauses verschlechtert habe, dieses auf ärztlichen Rat verlassen. Das Finanzgericht war der Ansicht, es habe keine zwingenden Gründe für den Auszug gegeben, da der Klägerin nicht die Führung eines Haushalts schlechthin unmöglich gewesen sei.
Auch Unzumutbarkeit kann ein "zwingender Grund" sein
Der BFH hat das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache mit Urteil vom 1.12.2021 (Az. II R 1/21) an das Finanzgericht zurückverwiesen. Grundsätzlich setzt die Steuerbefreiung voraus, dass man für zehn Jahre das geerbte Familienheim selbst nutzt, es sei denn, man ist aus "zwingenden Gründen" daran gehindert. "Zwingend", so der BFH, erfasse nicht nur den Fall der Unmöglichkeit, sondern auch die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung des Familienheims. Diese könne auch gegeben sein, wenn jemand durch den Verbleib im Familienheim eine erhebliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustands zu gewärtigen habe. Das FG hat deshalb im zweiten Rechtsgang, ggf. mit Hilfe ärztlicher Begutachtung, die geltend gemachte Erkrankung einschließlich Schwere und Verlauf zu prüfen.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 08.08.2022
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Sie müssen die sog. wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitteilen. Melden Sie zu spät oder fehlerhaft, drohen Bußgelder!
Das Video bietet einen praktischen Überblick darüber, wer was wann melden muss
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Ab Juli 2022 muss für jedes Grundstück eine Erklärung an das Finanzamt abgegeben werden. Das übernehmen wir gerne für Sie. Dafür brauchen wir einige Angaben.
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Ab 1.1.2022 startet die Grundsteuerreform. Schon bald müssen Immobilienbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben, mit der der Grundstückswert neu berechnet wird.
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