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Hohe Digitalisierungskompetenz: Kanzleimitarbeiterin zählt zu den ersten FAIT-Absolventen Deutschlands
Um unsere Vorreiterrolle in puncto Digitalisierung zu stärken, hat unsere Unternehmensberaterin Danica Eykeln in diesem Jahr die Weiterbildung zur Fachassistentin Digitalisierung und...

Kalthoff & Kollegen zum fünften Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2022 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"
Bereits zum zweiten Mal in Folge haben wir den renommierten "Top Job"-Award erhalten, der auf Basis einer anonymen Mitarbeiterbefragung sowie eines Audits der Personalarbeit durch das...

Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...

Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel
Bereits seit dem Jahr 2009 erfüllen Kalthoff & Kollegen fortwährend den hohen Qualitätsanspruch vom deutschen Steuerberaterverband ins Leben gerufenen Managementstandards. Mit dem...
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Ordnungsgemäße Kassenführung: Bareinnahmen steuerrechtskonform erfassen und dokumentieren
Sie bewahren Münzen und Banknoten auf, schaffen Ordnung im Bargeldbestand und fungieren oft als Recheninstrumente: Wo mit Bargeld bezahlt wird, sind Kassen unverzichtbar. Nach Geschäftsschluss sorgen sie allerdings für jede Menge Arbeit. Schließlich müssen Unternehmer die Einnahmen...

Forschungszulagengesetz: Steuerliche Förderung für forschende Unternehmen
Wer erfolgreich forschen möchte, benötigt nicht nur eine vielversprechende Idee, wissenschaftliche Neugier und Ausdauer, sondern auch das nötige Kleingeld. Daher müssen privatwirtschaftliche Unternehmen vor der Durchführung eines Forschungsvorhabens genau abwägen, ob das jeweilige...

Versandhandel zwischen Großbritannien und Deutschland: Diese Umsatzsteuerregeln gelten seit dem Brexit
Verkäufer, Zwischenhändler oder Empfänger? Verkauft ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland Waren an einen Kunden in Großbritannien, stellt sich die Frage, wer eigentlich die dafür anfallende Umsatzsteuer zahlen muss. Klar ist: Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem...

Firmenwagen als Gehaltsextra: Wie sich die Fahrzeugüberlassung auf die Steuerlast auswirkt
Einen schicken Flitzer fahren, ohne Ausgaben tätigen oder einen Kredit aufnehmen zu müssen? Die Fahrzeugüberlassung kann diesen Wunsch tatsächlich erfüllen: Ein Arbeitgeber kauft oder least dann ein Auto und stellt es einem Arbeitnehmer zur Verfügung. Wer die Gelegenheit erhält...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
28.03.23 | Zahlreiche Hürden bei der Unternehmensnachfolge
Rund 100.000 mittelständische Unternehmen sollen jährlich an Nachfolgende übergeben oder verkauft werden. Rund zwei Drittel der kurzfristigen Nachfolgen (bis Ende 2023) sind bereits erfolgreich geregelt, wie das aktuelle KfW-Nachfolgemonitoring zeigt.
In den kommenden Jahren dürfte das Thema zunehmend an Brisanz gewinnen: Die Anzahl der Unternehmen mit älteren Inhabenden steigt kontinuierlich. Gegenwärtig sind bereits 31 Prozent der Unternehmerschaft 60 Jahre oder älter – das sind nach den Angaben von KfW etwa 1,2 Millionen und damit rund drei Mal mehr als noch vor 20 Jahren. Nur noch jeder zehnte Inhabende ist unter 40 Jahren alt. Selbst bei aktivem Engagement wird das Unterfangen, das Unternehmen an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu übergeben, nicht oder nicht reibungslos gelingen.
Mangelnde Eignung und geringes Gründungsinteresse
Es gibt zahlreiche Hürden, an denen der Nachfolgeprozess stecken bleiben oder scheitern kann. Mit Abstand an vorderster Front bei den Schwierigkeiten wird von Inhabenden der Mangel an geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolgern genannt, mit dem sich mehr als drei Viertel (79 %) aller Mittelständler konfrontiert sehen. Ursächlich dafür ist eine strukturelle Nachfolgelücke, die zum einen demografisch begründet ist. Zum anderen entsteht die Nachfolgelücke durch ein seit Jahren geringes Gründungsinteresse, das wiederum niedrige Gründungszahlen nach sich zieht. Die Knappheit von Interessenten wird demnach mehr als doppelt so oft als Hürde für eine Unternehmensnachfolge genannt wie die zweithöchste, die Einigung auf einen Kaufpreis (34 %). Auf den weiteren Rängen folgen bürokratischer Aufwand (28 %), rechtliche und steuerrechtliche Komplexität (24 %) sowie Sicherstellung der Finanzierung (14 %).
Familieninterne Übergabe weiterhin bevorzugt
Generell ist der Wunsch, die Nachfolge innerhalb der Familie zu regeln, weiter sehr ausgeprägt – 53 % aller Mittelständler favorisieren diese Variante, gefolgt von einem Verkauf an Externe (45 %) oder Mitarbeitende (26 %). Schwierig bei der familieninternen Nachfolge erweisen sich dabei aber generell zahlenmäßig kleiner werdende Nachfolge-Generationen sowie sich wandelnde Berufswege. Fehlendes Interesse bei Familienangehörigen ist folglich der dominierende Grund für eine geplante Geschäftsaufgabe. Insgesamt planen rund 190.000 Mittelständler bis Ende des Jahres 2026 ohne eine Nachfolgeregelung aus dem Markt auszutreten.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 28.03.2023
27.03.23 | Zur Organschaft im Umsatzsteuerrecht
Der Bundesfinanzhof hat zwei wichtige Entscheidungen zur Organschaft bekanntgegeben. Zum einen wurde die Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung geändert und zum anderen ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zur Steuerbarkeit der Innenumsätze gerichtet.
Für das Bestehen einer Organschaft ist danach weiter im Grundsatz erforderlich, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft zusteht (Willensdurchsetzung). Die finanzielle Eingliederung liegt nunmehr aber auch dann vor, wenn der Gesellschafter zwar über nur 50 Prozent der Stimmrechte verfügt, die erforderliche Willensdurchsetzung bei der Organgesellschaft aber dadurch gesichert ist, dass er eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital der Organgesellschaft hält und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt.
Innenumsätze doch steuerbar?
Des Weiteren soll vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden, ob an der bisherigen Annahme der Nichtsteuerbarkeit sogenannter Innenumsätze weiter festzuhalten ist. Es handelt sich um das bereits zweite Vorabentscheidungsersuchen in dieser Sache, bei dem es nunmehr um eine Frage geht, die aufgrund der ersten Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren zweifelhaft geworden ist.
Nach einer vor 100 Jahren vom Reichsfinanzhof begründeten Rechtsprechung, die später vom Gesetzgeber in das Umsatzsteuergesetz übernommen wurde, unterliegen Umsätze zwischen den Mitgliedern einer Organschaft nicht der Umsatzsteuer, weil die Organgesellschaft als "unselbständiger" Teil im Gesamtunternehmen des übergeordneten Organträgers angesehen wird. Zweifel an dieser Betrachtung ergeben sich daraus, dass der EuGH die Organgesellschaft als selbständig ansieht und die Organschaft nach seiner Rechtsprechung nicht zur Gefahr von Steuerverlusten führen darf. Letzteres könnte zu bejahen sein, wenn der die Leistung von der Organgesellschaft beziehende Organträger, wie im konkreten Streitfall, nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Folgen für Gestaltungsinstrument bestimmter Unternehmen
Sollte der EuGH entscheiden, dass Innenumsätze entgegen der ständigen BFH-Rechtsprechung steuerbar sind, hätte dies weitreichende Folgen. Umsatzsteuerrechtlich dient die Organschaft als Gestaltungsinstrument für Unternehmen, die nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind (zum Beispiel Banken und Versicherungen, Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen und im Bildungsbereich sowie Vermieter von Wohnungen). Nichtabziehbare Vorsteuerbeträge lassen sich bislang für derartige Unternehmen dadurch vermeiden, dass sie mit Dienstleistern Organschaften begründen, so dass die bezogenen Leistungen nicht steuerbar sind.
Hierzu:
- Urteil vom 18.01.2023, Az. XI R 29/22 (XI R 16/18)
- Beschluss vom 26.01.2023, Az. V R 20/22 (V R 40/19)
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 27.03.2023
23.03.23 | Urteile zur Rückforderung der Soforthilfe bestätigt
Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen in NRW war in der praktizierten Form zwar rechtswidrig; dennoch dürfen nicht benötigte Hilfen noch zurückgefordert werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster.
Das Land NRW habe sich bei der Rückforderung der Soforthilfe nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil von 17.3.23 (Az. 4 A 1986/22) drei Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.
Die Kläger sind Selbstständige (ein freiberuflicher Steuerberater und Dozent für Steuerrecht, eine Inhaberin eines Kosmetikstudios sowie ein Betreiber eines Schnellrestaurants), die von den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen waren.
Zahlungsverpflichtung ohne Rückgriff auf Rücklagen
Verletzt sah das Gericht die Vorgabe, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Von einem Liquiditätsengpass in Gestalt vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten konnten Zuwendungsempfänger ausgehen, so das Gericht, sobald sie bis zum Ablauf bestehender Zahlungsfristen neben den verbliebenen laufenden Überschüssen keine ausreichenden eigenen Einnahmen - auch nicht aus weiterhin möglichen und tatsächlich abgeschlossenen Kompensationsgeschäften - erzielen konnten, um Zahlungsverpflichtungen ohne Rückgriff auf Rücklagen im Rahmen des Cashflow noch rechtzeitig ausgleichen zu können.
Existenzminimum des Selbstständigen
Sofern das Existenzminimum des Selbstständigen nicht durch Sozialleistungen abgedeckt worden war, durften bis zum 1.4.2020, 13:30 Uhr, bewilligte Mittel auch dann eingesetzt werden, wenn die Umsätze des geförderten Betriebs nicht einmal mehr ausreichten, um dieses Existenzminimum finanzieren zu können.
Wenn Zuwendungsempfänger die Corona-Soforthilfen allerdings in dem dreimonatigen Bewilligungszeitraum im Frühjahr 2020 nicht oder nur teilweise zu diesen Zwecken benötigt haben, dürfe das Land allerdings neue Schlussbescheide erlassen und überzahlte Mittel zurückfordern, so das Gericht.
(OVG Münster / STB Web)
Artikel vom: 23.03.2023
23.03.23 | Kleine Unternehmen besetzen Stellen am schnellsten
Durchschnittlich drei bis vier Monate benötigen Personalleiter laut einer ifo-Umfrage von der Ausschreibung einer Stelle bis zum Unterschreiben des Arbeitsvertrags.
37,5 Prozent der befragten Personalleiter gaben in einer ifo-Umfrage in Zusammenarbeit mit der Jobplattform Indeed und Bewertungsseite Glassdoorn an, eine offene Stelle innerhalb von drei bis vier Monaten besetzen zu können. 25,1 Prozent der Befragten schafften dies innerhalb von ein bis zwei Monaten.
Interessant ist die Tatsache, dass die Besetzung in kleineren und mittelgroßen Unternehmen deutlich schneller geht: So gelingt über einem Drittel der mittelgroßen Unternehmen eine erfolgreiche Besetzung in weniger als acht Wochen. 17,2 Prozent der kleinen Unternehmen sind sogar innerhalb der ersten vier Wochen erfolgreich.
Auch Unternehmen, die angeben bei der Neueinstellung auf Vielfalt zu achten, besetzen ihre Stellen deutlich rascher: 47,8 Prozent innerhalb von zwei Monaten, davon 17,7 Prozent innerhalb von vier Wochen.
(ifo / STB Web)
Artikel vom: 23.03.2023
20.03.23 | Persönliche Daten im Handelsregister rechtens
Geschäftsführer müssen grundsätzlich hinnehmen, dass ihre Daten einsehbar sind. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Das Handelsregister soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich über die Verhältnisse einer (Handels-) Gesellschaft zu informieren: Wo ist ihr Sitz? Wer sind ihre Gesellschafter? Wie hoch ist ihr Stammkapital? Wer vertritt sie? Zu diesem Zweck sieht die Handelsregisterverordnung unter anderem vor, dass neben dem Namen eines Geschäftsführers auch dessen Geburtsdatum und Wohnort in das Register aufzunehmen sind. Hiergegen wandte sich der Geschäftsführer einer GmbH, der um seine Sicherheit fürchtete: Da er beruflich mit Sprengstoff umgehe, sah er die Gefahr, Opfer einer Entführung oder eines Raubes zu werden.
Geschäftsführer muss Veröffentlichung hinnehmen
Das Oberlandesgericht Celle entschied mit Beschluss vom 24. Februar 2023 (Az. 9 W 16/23), dass der Geschäftsführer die Veröffentlichung dieser Daten hinnehmen muss. Funktionsfähige und verlässliche öffentliche Register seien für die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs unerlässlich. Geschäftspartner sollen sich zuverlässig informieren können. Auch datenschutzrechtliche Widerspruchsrechte gegen die Aufnahme der Daten würden deshalb nicht bestehen.
Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt
Der Senat hat offen gelassen, ob eine Löschung der Angaben bei einer tatsächlichen erheblichen Gefährdung eines Geschäftsführers in Betracht käme und wie, insbesondere in welchem Verfahren, dies zu bewerkstelligen wäre. Im vorliegenden Verfahren hatte der Geschäftsführer eine solche Gefährdung nicht näher konkretisiert. Zudem ist in dem Register auch keine genaue Anschrift, sondern nur der Wohnort angegeben.
Gegen den Beschluss des Senats ist Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt (Az. II ZB 7/23).
(OLG Celle / STB Web)
Artikel vom: 20.03.2023
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