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Mandanten und Kollegen mit Digitalisierungswissen unterstützen

Mitarbeiterstory: Mandanten und Kollegen mit Digitalisierungswissen unterstützen

Unsere Unternehmensberaterin Danica Eykeln absolvierte 2022 eine Fortbildung zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT). Heute erzählt sie euch, wie sie ihr frisch erworbenes Wissen in den...

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Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg

Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg

Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

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Kalthoff & Kollegen zum siebten Mal in Folge Top Steuerberater

Kalthoff & Kollegen zum siebten Mal in Folge Top Steuerberater

Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2024 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

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Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

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KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...

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Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel

Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel

Bereits seit dem Jahr 2009 erfüllen Kalthoff & Kollegen fortwährend den hohen Qualitätsanspruch vom deutschen Steuerberaterverband ins Leben gerufenen Managementstandards. Mit dem...

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Buchungssätze digital verarbeitet
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Mandanten ruhigen Schlaf verschafft
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Karsten Kalthoff - Steuerberater | Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

Kompetenz allein genügt nicht,
erst die konsequente Umsetzung schafft Nutzen.

Karsten Kalthoff
Steuerberater
Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater | Fachberater für int. Steuerrecht | zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Mit unseren geradlinigen Konzepten kriegen Sie garantiert jede Kurve.

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)
David Höing - Rechtsanwalt

Ihr Recht auf das "K" vor Kalthoff & Kollegen:
Kommunikativ. Kreativ. Kompetent.

David Höing
Rechtsanwalt
Silke Hetkamp - Diplom-Kauffrau | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

Silke Hetkamp
Diplom-Kauffrau
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Sonja Lenz - Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Es ist nie falsch das Richtige zu tun.

Sonja Lenz
Team Jahresabschluss
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Nadine Will - Diplom-Betriebswirtin (FH) | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Wer nie vom Weg abkommt,
bleibt auf der Strecke.

Nadine Will
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Team Jahresabschluss
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Anke Dieckmann - Diplom-Ökonomin | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten. (Aristoteles)

Anke Dieckmann
Diplom-Ökonomin
Team Jahresabschluss
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Janine Böwe - Team Jahresabschluss und Steuererklärung

"In der Mitte von Schwierigkeiten
liegen die Möglichkeiten."
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Janine Böwe
Team Jahresabschluss
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    Karsten Kalthoff

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Aktuelles nach Themen sortiert

Themenübersicht News

Aktuelles aus Recht und Wirtschaft

28.04.25 | Arbeitszeiten: Mehr als ein Viertel arbeitet am Wochenende

27 Prozent der abhängig Beschäftigten hat 2023 zumindest gelegentlich Wochenendarbeit geleistet. Das teilt das Statistische Bundesamt mit.

Besonders hoch war der Anteil in den Branchen Gastgewerbe (70 Prozent), Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 Prozent) sowie im Handel, inklusive der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (47 Prozent). Auch im Gesundheits- und Sozialwesen liegt der Anteil hoch (knapp 40 Prozent). An Samstagen arbeitete zumindest gelegentlich ein Viertel (25 Prozent) aller Beschäftigten, sonntags 15 Prozent und an Feiertagen 6 Prozent.

Abend-, Nach- und Schichtarbeit

Neben arbeitsreichen Wochenenden sind Abend- und Nachtarbeit sowie die Arbeit im Schichtsystem mit besonderen Belastungen für die Beschäftigten verbunden. Ein Viertel (25 Prozent) arbeitete 2023 zumindest gelegentlich abends, also zwischen 18 und 23 Uhr. 15 Prozent arbeiteten zumindest gelegentlich im Schichtsystem, 9 Prozent nachts zwischen 23 und 6 Uhr.

Betroffene Branchen

Im Gastgewerbe leistete 2023 gut die Hälfte Abendarbeit. In der Kunst, Unterhaltung und Erholung waren es 46 Prozent und im Gesundheits- und Sozialwesen gut ein Drittel. Schichtarbeit kommt mit 28 Prozent im Gesundheits- und Sozialwesen besonders häufig vor, gefolgt von Verkehr und Lagerei (24 Prozent) sowie im Gastgewerbe (21 Prozent). Nachtarbeit war vor allem in den Branchen Verkehr und Lagerei (22 Prozent), Gesundheits- und Sozialwesen (16 Prozent) und im Gastgewerbe (13 Prozent) verbreitet.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 28.04.2025

28.04.25 | Unternehmen: 32 Stunden im Monat für Bürokratie

Die Beschäftigten der rund 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen in Deutschland verwenden im Durchschnitt rund sieben Prozent ihrer Arbeitszeit für bürokratische Prozesse. Das entspricht durchschnittlich 32 Stunden im Monat pro Unternehmen.

Das sind Ergebnisse des repräsentativen KfW-Mittelstandspanels. Für das Panel befragt KfW Research seit 2002 jedes Jahr kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen und Größenklassen. An der jüngsten Erhebung nahmen rund 10.000 Unternehmen teil.

Beim Thema Bürokratie geht es neben Dokumentations- und Informationspflichten, etwa dem Ausfüllen von Formularen an Steuer- und Sozialversicherungsbehörden, auch um die Zeit, die Unternehmen für die Befolgung von Gesetzen und Regeln zum Beispiel beim Datenschutz, im Arbeitsrecht, im Umweltschutz oder bei technischen Mindeststandards benötigen. Nicht inbegriffen sind Belastungen, die sich nicht oder kaum in Arbeitszeit erfassen lassen – etwa langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren, schlechte Behördenerreichbarkeit oder die strittige Auslegung von Vorschriften.

Steuerangelegenheiten machen die meiste Arbeit

Die meiste Arbeit bereitet den Unternehmen dabei die Erledigung von Steuerangelegenheiten – 70 Prozent der befragten Mittelständler benennen dieses Thema. Auf Rang zwei folgen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, dann Anforderungen im Rechnungswesen.

Mit durchschnittlich 8,7 Prozent ihrer Arbeitszeit haben Solo-Selbstständige den größten bürokratischen Aufwand. Mit steigender Unternehmensgröße sinkt dann die relative Bürokratiebelastung. Eine Branche, die besonders viel Arbeitszeit – nämlich 8,1 Prozent – auf bürokratische Prozesse verwendet, ist das Baugewerbe.

Wirtschaftssystem funktioniert mit durch Bürokratie

Der Begriff Bürokratie sei allerdings sehr negativ besetzt, sagt KfW-Mittelstandsexperte Dr. Michael Schwartz. Dabei sei Bürokratie grundsätzlich eine wesentliche Grundlage unseres Wirtschaftssystems. Standardisierte und formalisierte Verfahren seien Voraussetzung für regelgebundenes Handeln, das Rechtssicherheit und einen fairen Wettbewerb ermögliche. "Mit zunehmender Bürokratie steigt jedoch das Risiko, dass die Kosten den Nutzen übersteigen." so Schwarz.

Starke Belastung für junge Unternehmen

Zu ähnlichen Ergebnissen wie die KfW kommt das IAB/ZEW-Gründungspanel 2025. Danach verbringen speziell junge Unternehmen im Durchschnitt etwa neun Stunden pro Woche mit gesetzlich vorgegeben administrativen Aufgaben. "Die hohen bürokratischen Anforderungen reduzieren die Zeit, die Gründerinnen und Gründer sinnvoll für Innovationen nutzen können." so ZEW-Wissenschaftlerin Dr. Sandra Gottschalk. Besonders schwierig sei dies für Unternehmen auf Wachstumskurs. Oftmals müssten sie aufgrund bürokratischer Hürden sogar auf Neueinstellungen verzichten.

(KfW / ZEW / STB Web)

Artikel vom: 28.04.2025

25.04.25 | Steuerregel für ausländische Stiftungen verletzt EU-Recht

Die sogenannte Zurechnungsbesteuerung für ausländische Stiftungen ist europarechtswidrig. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Gewährung von Ausnahmen nur bei Sitz in EU- und EWR-Staaten verstoße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Auch Begünstigte von Trusts können von der Entscheidung profitieren.

Geklagt hatten die in Deutschland lebenden Begünstigten einer Schweizer Familienstiftung. Das Finanzamt hatte ihnen unter Berufung auf das Außensteuergesetz die Einkünfte der Schweizer Familienstiftung zugerechnet. Die Kläger sollten diese versteuern, obwohl sie keine Ausschüttungen von der Stiftung erhalten hatten.

Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit

Eine Ausnahme von der Zurechnung versagte das Finanzamt, da diese nach dem Außensteuergesetz nur für Familienstiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens gilt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Klägern mit jetzt veröffentlichtem Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az. IX R 32/22) Recht gegeben. Die Kapitalverkehrsfreiheit gelte auch für Drittstaaten. Dementsprechend sei die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung auch für Familienstiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Drittstaat anzuwenden.

Auswirkungen für die Praxis

Für die Praxis bedeutet die Entscheidung insbesondere, dass sich die Begünstigten der im Common-Law-Raum weit verbreiteten Trusts auch auf die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung berufen können, so der BFH. Es bleibe abzuwarten, wie sich diese Erweiterung auf den Umfang der Zurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz auswirken werde.

(BFH / STB Web)

Artikel vom: 25.04.2025

22.04.25 | Gesundheitswesen: Unzufriedenheit mit Infrastruktur und Digitalisierung

Im Auftrag von Pharma Deutschland führte das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Civey Befragungen zur Gesundheitsversorgung durch. Danach entspricht die Versorgungsrealität nicht den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger.

Besonders kritisch zeigt sich im Ergebnis das geografische Versorgungsgefälle: In ländlichen Gebieten meldet jeder zweite Befragte Schwierigkeiten beim Zugang zu hausärztlicher Versorgung. Städte kämpfen hingegen vorrangig mit mangelnden Psychotherapieplätzen – hier sieht etwa 40 Prozent der Stadtbevölkerung den dringendsten Handlungsbedarf.

Telemedizin bleibt Nischenphänomen

Über 70 Prozent der Befragten bewerten die Gesundheitsversorgung insgesamt negativ – dies sei ein deutlicher Anstieg nach einem vorübergehenden Corona-bedingten Hoch. Auch die Digitalisierung des Gesundheitswesens kommt der Erhebung zufolge bei den Patientinnen und Patienten nur langsam an. Während administrative Anwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte zumindest Bekanntheitsgewinne verzeichnen würden, fänden therapeutisch wirksame digitale Gesundheitsapps ("DiGA") noch wenig Verbreitung.

Auch die Telemedizin bleibt offenbar ein Nischenphänomen: Nur die Hälfte der Befragten gab an, die Möglichkeit digitaler Sprechstunden überhaupt zu kennen, wobei die tatsächliche Nutzungsrate weit darunter liege. Hier zeige sich eine Diskrepanz zwischen technologischen Möglichkeiten und ihrer praktischen Integration in den Versorgungsalltag.

Kauf von rezeptfreien Arzneimitteln

Mehr als zwei Drittel der Befragten kaufen rezeptfreie Arzneimittel in einer Apotheke vor Ort. Die Nähe und das Vertrauen auf die Empfehlungen sind die wichtigsten Gründe in einer Apotheke vor Ort zu kaufen.

Weitere Informationen zum Gesundheitsmonitor bietet Pharma Deutschland hier.

(Pharma Dtschl. / STB Web)

Artikel vom: 22.04.2025

22.04.25 | Kein Werbungskostenabzug bei Umzug für besseres Home-Office

Wer umzieht, um sich in der neuen Wohnung ein adäquates Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten steuerlich nicht als Werbungskosten abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) – entgegen der Vorinstanz – entschieden.

Der entschiedene Fall fällt in die Corona-Zeit, in der die Kläger, ein Ehepaar mit Kind, beide überwiegend ins Home-Office mussten und Berufs- und Familienleben zu vereinbaren suchten. In der alten Wohnung stand ihnen zum Arbeiten im Wesentlichen das Wohn- und Esszimmer zur Verfügung. Daraufhin zogen sie in eine 5-Zimmer-Wohnung, in der sie zwei Zimmer als häusliches Arbeitszimmer einrichten konnten.

Finanzamt: Keine berufliche Veranlassung 

Das Finanzamt erkannte zwar die Aufwendungen für die Arbeitszimmer an, lehnte aber die Umzugskosten mangels beruflicher Veranlassung ab. Vor dem Finanzgericht Hamburg hatten die Kläger zunächst Erfolg (STB Web berichtete). Dieses hatte die berufliche Veranlassung bejaht, da der Umzug in die größere Wohnung zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen der Kläger geführt habe.

Kosten der privaten Lebensführung

Dem folgte der BFH im Revisionsverfahren allerdings nicht und bestätigte in seinem Urteil vom 05.02.2025 (Az. VI R 3/23) die Auffassung des Finanzamts. Die Wohnung sei grundsätzlich dem privaten Lebensbereich zuzurechnen, weshalb die Kosten für einen Umzug zu den steuerlich nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes zählten. Danach sind solche Aufwendungen auch dann nicht abziehbar, "wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen". Eine Ausnahme wäre allenfalls anzunehmen, wenn private Umstände beim Umzug eine ganz untergeordnete Rolle spielen würden. Diese könne bei einem Umzug aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels der Fall sein oder wenn dadurch die Anfahrtszeit zur Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde täglich vermindert werde.

(BFH / STB Web)

Artikel vom: 22.04.2025

Social Media News

Weseler Hochschultag

24.10.23

Unsere Firma ist stolz darauf, nicht nur in der Gegenwart erfolgreich zu sein, sondern auch Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Wir investieren nicht nur in unser eigenes Wachstum, sondern auch in die nächste Generation.

Wir glauben an die Bedeutung von Bildung und Ausbildung...

Nacht der Ausbildung. Wir - das Team und unsere Azubis - sind dabei!

19.10.23

Die Kernidee der „Nacht der Ausbildung“? Ausbildungsinteressierte und ausbildende Unternehmen werden im persönlichen Kennenlernen zusammengebracht. Wir als teilnehmende Kanzlei erhalten die Möglichkeit unsere Türen für Euch zu öffnen. Eingeladen sind Schüler und Schülerinnen, junge Erwachsene und natürlich...

Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale ab 2023

02.02.23

Die Homeoffice-Pauschale hat der Gesetzgeber ab 01.01.2023 auf sechs Euro pro Tag angehoben und dauerhaft eingeführt. Sie kann nun für bis zu 210 Tage statt bisher 120 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Beschäftigte können dann maximal 1.260 Euro pro Jahr statt bisher 600 Euro...

Der Grundfreibetrag - also das steuerfreie Existenzminimum - steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro (Inflationsausgleichsgesetz).

04.01.23

Der Spitzensteuersatz von 42 %, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im Jahr 2023 ab 62.810 Euro fällig.

Quelle: DATEV

Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

23.12.22

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der...

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Die neue E-Rechnung – Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen

2025 werden E-Rechnungen für Unternehmen Pflicht.

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