Willkommen bei
Kalthoff & KollegenMitarbeiterstory: Mandanten und Kollegen mit Digitalisierungswissen unterstützen
Unsere Unternehmensberaterin Danica Eykeln absolvierte 2022 eine Fortbildung zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT). Heute erzählt sie euch, wie sie ihr frisch erworbenes Wissen in den...
Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...
Kalthoff & Kollegen zum siebten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2024 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"
Bereits zum zweiten Mal in Folge haben wir den renommierten "Top Job"-Award erhalten, der auf Basis einer anonymen Mitarbeiterbefragung sowie eines Audits der Personalarbeit durch das...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
Was wir machen
Mittelstandsdigitalisierung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
Rechtsberatung
Branchen
Karriere
Spezialthemen
Erwachsene Kinder: Wie Sie Ihren volljährigen Nachwuchs in der Steuererklärung berücksichtigen
Das Erreichen des 18. Lebensjahres ist sowohl für das betreffende Geburtstagskind als auch für dessen Eltern ein außergewöhnlicher Moment. Denn während der Nachwuchs von nun an die Vorteile der Volljährigkeit auskosten darf, müssen sich Mama und Papa daran gewöhnen, dass ihr kleiner Liebling jetzt erwachsen ist. Trotz dieser Veränderungen endet die elterliche Unterstützung...
Einführung der E-Rechnungspflicht: Was sich ab 2025 für B2B-Unternehmen ändert
Für die einen ist sie ungeliebtes Neuland, für die anderen unverzichtbar: Die E-Rechnung. Doch egal, wie man zu ihr steht, schon bald werden sich viele Unternehmen mit ihr auseinandersetzen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt hierzulande nämlich eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was bei der digitalen Rechnungsstellung beachtet werden muss, haben wir im...
Nachfolgeregelung: Steuerliche Konsequenzen der Immobilienübertragung
Wenn ein Unternehmer seinen Nachlass regelt, dreht sich meist alles um die Frage, wer seinen Chefsessel übernimmt. Geht der Firmeninhaber in den Ruhestand, müssen aber nicht nur Führungsaufgaben, sondern auch Vermögenswerte auf die nächste Generation übertragen werden. Die Planung dieses Vorhabens erweist sich meist als äußerst kompliziert, da dabei zahlreiche...
Auswandern im Ruhestand: Was Auslandsrentner über die steuerliche Behandlung von Renteneinkünften wissen müssen
Im idyllischen Landhaus, am weißen Sandstrand, mitten in der Stadt oder mit der Großfamilie im Eigenheim – es gibt viele Orte, an denen sich das Rentnerleben genießen lässt. Für den einen oder anderen dürfte auch der Umzug ins Ausland eine Option darstellen. Wer sich entscheidet, nach dem Berufsleben auszuwandern, sollte jedoch wissen, dass man eventuell...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
23.01.25 | KI in der Personalabteilung
Ein Arbeitszeugnis, die schnelle Antwort auf Fragen zur Urlaubsregelung oder aber eine individuelle Fortbildungsplanung – künftig werden viele Aufgaben der Personalabteilung mit Hilfe von KI erledigt. Das zeigt eine aktuelle Umfrage.
Zwar setzt bislang nur eine Minderheit KI für solche Aufgaben ein, aber das Interesse ist offenbar hoch, wie eine Befragung von 852 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt. Demnach werden erst in 14 Prozent der Unternehmen Arbeitszeugnisse mit KI-Unterstützung verfasst, aber 45 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen. 12 Prozent nutzen derzeit KI für die individuelle Weiterbildung von Beschäftigten, aber 60 Prozent sind dafür künftig offen. Und 11 Prozent nutzen aktuell KI-Tools für die Einarbeitung neuer Mitarbeitender, 28 Prozent können sich dies für die Zukunft vorstellen.
"KI-Tools können Personalabteilungen von vielen Aufgaben entlasten, davon können große wie kleine Unternehmen gleichermaßen profitieren. KI kann aber auch sehr individuelle Bedürfnisse von Beschäftigten ermitteln und zum Beispiel auf den Einzelnen zugeschnittene Weiterbildungen anbieten", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Rund jedes zweite Unternehmen (49 Prozent) hält den Einsatz eines KI-Chatbots zur Beantwortung von internen Anfragen an die Personalabteilung für möglich, 9 Prozent haben bereits solche Tools. 8 Prozent nutzen KI zur Bewertung der Arbeitsleistung von Beschäftigten, 6 Prozent zur Bewertung der Arbeitsbelastung – und jeweils rund jedes Fünfte (20 Prozent bzw. 19 Prozent) kann sich das künftig vorstellen. Und fast jedes dritte Unternehmen interessiert sich für den Einsatz von KI für die berufliche Entwicklung der Beschäftigten, etwa für eine Kompetenz-Analyse, darauf basierende Fortbildungsplanung (31 Prozent) oder eine Karriereberatung durch die Simulation des künftigen Berufswegs (33 Prozent). Eingesetzt werden solche Tools bisher nur von 4 beziehungsweise 3 Prozent.
(Bitkom / STB Web)
Artikel vom: 23.01.2025
21.01.25 | Apotheken unterstützen Pilotphase der ePA
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland, Sicherheit und Praktikabilität sollten allerdings gewährleistet werden.
Zugleich fordert der DAV das Bundesgesundheitsministerium und die gematik auf, die Pilotphase gemeinsam mit allen Leistungserbringern objektiv auszuwerten, um Sicherheit und Praktikabilität bis zum bundesweiten Roll-Out der ePA zu gewährleisten. In den Modellregionen Hamburg und Franken wollen neben Arztpraxen und Kliniken auch knapp 50 Apotheken – ein Drittel davon in der Hansestadt, zwei Drittel im Norden des Freistaats Bayern – praktische Erfahrungen in den kommenden Wochen sammeln.
"Wir haben das E-Rezept vor einem Jahr erfolgreich in die bundesweite Gesundheitsversorgung eingeführt. Wir unterstützen jetzt auch die Einführung der elektronischen Patientenakte, um mittels Digitalisierung die Versorgung der Menschen zu verbessern", sagt DAV-Vizevorsitzende Anke Rüdinger.
Nach der mehrere Wochen dauernden Pilotphase und der Erfüllung aller notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen könnte die bundesweite Einführung in Apotheken, Arztpraxen und Kliniken beginnen. Der genaue Termin für den Roll-Out wird nach Abschluss der Pilotphase vom Bundesgesundheitsministerium und der gematik bekannt gegeben.
Ein weiterer Schritt ist derzeit für den 15. Juli vorgesehen: Neben der elektronischen Medikationsliste (eML) soll dann auch der elektronische Medikationsplan (eMP) eingeführt werden. Während die eML eine chronologische Auflistung aller verordneten Medikamente darstellt, soll der eMP eine von Apotheken und Arztpraxen gepflegte Übersicht der aktuellen Medikation bieten.
(DAV / STB Web)
Artikel vom: 21.01.2025
21.01.25 | Was ist ein Start-up?
27 Prozent der Gründenden in Deutschland bezeichnen ihr Unternehmen als Start-up. Das sind deutlich mehr als es die gängigen Abgrenzungen von Start-ups hergeben.
Im KfW-Gründungsmonitor liegt der Anteil von Gründungen mit Start-up-Merkmalen bei 6 Prozent und auch andere Datenquellen zählen Start-up-Gründungen lediglich im einstelligen Prozentbereich. Laut einer neuen Analyse von KfW Research sehen hingegen 28 Prozent der Personen, die sich durch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens selbstständig gemacht haben, dieses als Start-up an. Typischerweise werden dagegen nur Neugründungen als Start-ups gezählt.
Innovativ, wachstumsorientiert und jung
Zudem geben 16 Prozent der freiberuflichen sowie 23 Prozent der soloselbstständigen Gründenden an, ein Start-up zu führen. Auch diese werden gewöhnlich nicht als Start-ups betrachtet. Für Start-ups gibt es zwar keine offizielle Definition. Industriespezifisch und wirtschaftspolitisch werden darunter jedoch innovative, wachstumsorientierte junge Unternehmen verstanden.
"Die Nutzung des Begriffs Start-up hat sich in den vergangenen zehn Jahren gewandelt. Er wird mittlerweile breiter verwendet und hat an Schärfe verloren", sagt Dr. Georg Metzger, Ökonom bei KfW Research. "Das kann mit der gestiegenen Aufmerksamkeit der Medien für Start-ups zusammenhängen – was zu einem gewissen Gewöhnungseffekt an den Begriff geführt haben mag."
Präsenz in den Medien
Vor 2010 tauchten die Wörter "Start-up" oder "Start-ups" jährlich 2.000- bis 3.000-mal in der Presse auf, dabei häufiger in der Fachpresse als in der Publikumspresse. Ab 2010 nahm die Entwicklung Fahrt auf, insbesondere in der Tages- und Wochenpresse. Die Begriffe wurden 2019 knapp 30.000-mal genannt.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 21.01.2025
17.01.25 | Wer erhielt die Inflationsausgleichsprämie?
86,3 Prozent der Tarifbeschäftigten haben im Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person lag bei 2.680 Euro. Dies geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts hervor.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelte es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt werden konnte. Die Steuerfreiheit dieser Sonderzahlung war eine Maßnahme des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise.
Deutliche Unterschiede zwischen den Branchen
Sowohl in der durchschnittlichen Höhe der Inflationsausgleichsprämie als auch im Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Prämie erhielten, gab es zwischen den einzelnen Branchen deutliche Unterschiede: Die niedrigsten Prämien wurden im Baugewerbe mit durchschnittlich 1.103 Euro sowie im Handel mit durchschnittlich 1.419 Euro gezahlt, die höchsten in den Wirtschaftsabschnitten Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung sowie Erziehung und Unterricht mit jeweils 3.000 Euro.
Ebenfalls überdurchschnittlich hohe Inflationsausgleichsprämien waren in den Bereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung (2.976 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2.942 Euro) vereinbart worden.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 17.01.2025
16.01.25 | Übertragung von Anteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeitende zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
Wird eine Mitarbeiterbeteiligung nicht zum Marktpreis übertragen, liegt der Vorteil in der gegenüber dem marktüblichen Preis bestehenden Verbilligung. Arbeitslohn setzt aber weiter voraus, dass der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung gewährt wird.
Vorliegend war die Klägerin seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig. Da der Sohn der Gründungsgesellschafter als Unternehmensnachfolger ausschied, beschlossen diese, die Leitung des Unternehmens zur Sicherung der Unternehmensfortführung in die Hände der Klägerin und der weiteren Mitglieder der Führungsebene zu legen. Hierzu übertrugen sie jeweils 5,08 Prozent der Anteile schenkweise an die Klägerin sowie vier weitere Personen.
Kein geldwerter Vorteil aufgrund des Arbeitsverhältnisses
Das Finanzamt sah den in der schenkweisen Übertragung liegenden geldwerten Vorteil als Arbeitslohn an und unterwarf diesen der Besteuerung. Der Bundesfinanzhof hat dazu mit Urteil vom 29.11.2024 (Az. VI R 21/22) entschieden, dass die Anteilsübertragung nicht maßgeblich durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sei. Denn entscheidendes Motiv für die Übertragung sei für alle Beteiligten erkennbar die Regelung der Unternehmensnachfolge gewesen. Hinzu kam in dem Fall, dass die Anteilsübertragung nicht an den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse geknüpft gewesen war und der Vorteil im Vergleich zu den Bruttoarbeitslöhnen der Beschenkten deutlich aus dem Rahmen fiel.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 16.01.2025
Social Media News
Unsere neuesten Video-Tipps
Änderungen für Kleinunternehmer: Umsatzgrenzen, E-Rechnungspflicht und EU-Umsätze
Der Kleinunternehmerstatus ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, allem Voran an Umsatzgrenzen.
Wie sich diese ändern, inwiefern Kleinunternehmer von der E-Rechnungspflicht betroffen sind und wie man den Kleinunternehmerstatus behalten und dabei EU-weite Umsätze tätigen kann, erfahren Sie in diesem Video.
Kasse richtig führen: Die Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten
Am 1. Januar 2025 tritt die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme in Kraft.
Welche Pflichten Mandanten jetzt schon haben, und welche ab 2025 neu hinzukommen, erläutert dieses Video kompakt in vier Minuten.
Die neue E-Rechnung – Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen
2025 werden E-Rechnungen für Unternehmen Pflicht.
Welche Übergangsfristen es gibt, welche Dateiformate zulässig sind und weitere wichtige Fragen zur Einführung erläutert dieses Video kompakt in drei Minuten.
Sofortmeldungen an die Sozialversicherung: Das unterschätzte Bußgeldrisiko
In einigen Branchen müssen neue Beschäftigungen schon vor Arbeitsbeginn gemeldet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Welche Branchen das betrifft und wie und wann eine Meldung abzugeben ist, erfahren Sie in diesem Video.