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Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...

Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...

Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Finanzspritze vom Chef: Steuerlicher Umgang mit Arbeitgeberdarlehen
Von der Erfüllung eines lang gehegten Wunsches über das Tätigen einer zukunftsträchtigen Investition bis hin zur Bewältigung einer finanziellen Notsituation: Viele Vorhaben lassen sich nur umsetzen, wenn ausreichende Geldreserven vorhanden sind. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, besteht allerdings noch die Möglichkeit, sich die fehlenden Moneten zu leihen. Sollten darlehensbeantragende...

Erwachsene Kinder: Wie Sie Ihren volljährigen Nachwuchs in der Steuererklärung berücksichtigen
Das Erreichen des 18. Lebensjahres ist sowohl für das betreffende Geburtstagskind als auch für dessen Eltern ein außergewöhnlicher Moment. Denn während der Nachwuchs von nun an die Vorteile der Volljährigkeit auskosten darf, müssen sich Mama und Papa daran gewöhnen, dass ihr kleiner Liebling jetzt erwachsen ist. Trotz dieser Veränderungen endet die elterliche Unterstützung...

Einführung der E-Rechnungspflicht: Was sich ab 2025 für B2B-Unternehmen ändert
Für die einen ist sie ungeliebtes Neuland, für die anderen unverzichtbar: Die E-Rechnung. Doch egal, wie man zu ihr steht, schon bald werden sich viele Unternehmen mit ihr auseinandersetzen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt hierzulande nämlich eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was bei der digitalen Rechnungsstellung beachtet werden muss, haben wir im...

Nachfolgeregelung: Steuerliche Konsequenzen der Immobilienübertragung
Wenn ein Unternehmer seinen Nachlass regelt, dreht sich meist alles um die Frage, wer seinen Chefsessel übernimmt. Geht der Firmeninhaber in den Ruhestand, müssen aber nicht nur Führungsaufgaben, sondern auch Vermögenswerte auf die nächste Generation übertragen werden. Die Planung dieses Vorhabens erweist sich meist als äußerst kompliziert, da dabei zahlreiche...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
07.11.25 | Digitalisierung soll Grundstückskäufe entlasten
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für die digitale Abwicklung von Grundstückskäufen und weiteren notariellen Rechtsgeschäften beschlossen. Dies soll Prozesse beschleunigen und Verwaltungsaufwand sowie Bereitstellungszinsen reduzieren.
Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig betonte: "Ein Klick statt Zettelwirtschaft – das soll künftig für den Informationsaustausch bei Grundstücksübertragungen gelten. Mit einem einheitlichen digitalen Standard ermöglichen wir einen sicheren und schnellen Austausch zwischen Notariaten, Behörden und Gerichten."
Der Gesetzentwurf zum "elektronischen Notar-Verwaltungs-Austausch" (eNoVA) sieht vor, dass Dokumente und Daten künftig verpflichtend digital übermittelt werden. Ziel ist, die bislang papierbasierten Prozesse deutlich zu vereinfachen.
Entlastung bei Bereitstellungszinsen
Jährlich werden in Deutschland über eine Million Immobilienverträge beurkundet. Automatisierte Verarbeitung und digitale Kommunikation sollen nach Berechnungen der Bundesregierung jährlich rund 49 Millionen Euro einsparen, etwa 14 Millionen Euro davon durch geringere Verwaltungs- und Auslagenkosten.
Eine schnellere Abwicklung von Immobilienkäufen könnte zudem die Kosten reduzieren, die dadurch entstehen, dass Immobiliendarlehen bereitgestellt, aber noch nicht abgerufen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich bei diesen sogenannten Bereitstellungszinsen Einsparungen von rund 35 Millionen Euro jährlich erreichen lassen.
Schrittweise Umsetzung ab 2027
Die Einführung des digitalen Standards soll schrittweise erfolgen und in großen Teilen bereits Anfang 2027 umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf wird nun an Bundesrat und Bundestag zur parlamentarischen Beratung übermittelt.
(BMJV / STB Web)
Artikel vom: 07.11.2025
07.11.25 | Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beschlossen
Zwangsvollstreckungen sollen künftig überwiegend elektronisch erfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am 5.11.2025 beschlossen hat. Dadurch sollen jährlich etwa 7 Millionen Euro eingespart werden.
Seit 2022 sind weite Teile des Verfahrens zur Einleitung der Zwangsvollstreckung bereits digital möglich. In vielen Fällen werden bestimmte Dokumente aber noch in Papierform übermittelt. Das betrifft insbesondere das Dokument, auf dessen Grundlage die Zwangsvollstreckung im konkreten Fall angeordnet werden soll – beispielsweise ein Urteil oder eine öffentliche Urkunde (sogenannte vollstreckbare Ausfertigung).
Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf sollen zukünftig alle Dokumente elektronisch übermittelt werden können, die zur Einleitung der Zwangsvollstreckung erforderlich sind. Das soll auch für sämtliche weiteren Dokumente gelten, die zwischen Anwälten, Behörden und Gerichtsvollzieher ausgetauscht werden. Auch weitere Verfahrensbeteiligte wie Inkassounternehmen sollen schrittweise digital eingebunden werden.
Entlastung von 7 Millionen Euro
Insgesamt sollen Änderungen zu Entlastungen in Höhe von etwa 7 Millionen Euro jährlich führen. Darunter falle auch eine jährliche Ersparnis für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von etwa 2,3 Millionen Euro aufgrund von Verfahrensvereinfachungen für die Sozialversicherungsträger, merkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an.
Der Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.
(BMJV / STB Web)
Artikel vom: 07.11.2025
06.11.25 | Statistik: Stationäre Behandlungen gestiegen
Die Zahl der stationären Behandlungen in den deutschen Krankenhäusern ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 2 Prozent beziehungsweise 344.300 Fälle auf rund 17,5 Millionen gestiegen. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.
Die Zahl liege damit aber dennoch deutlich niedriger als vor der Corona-Pandemie: Gegenüber 2019 ist sie um 9,6 Prozent zurückgegangen. Der Rückgang verteile sich auf alle medizinischen Fachbereiche, so die Statistiker.
Insgesamt waren in den 1.841 Krankenhäusern im Jahresdurchschnitt 472.900 Betten aufgestellt, darunter 26.000 Intensiv- und 7.700 Intermediate Care-Betten. Die durchschnittliche Bettenauslastung stieg 2024 gegenüber dem Vorjahr zwar um 0,8 Prozentpunkte auf 72 Prozent, blieb aber trotz der geringeren Gesamtbettenzahl deutlich unter dem Niveau des Jahres 2019 von etwas über 77 Prozent.
Geringere Verweildauer
Ein Krankenhausaufenthalt dauerte 2024 durchschnittlich 7,1 Tage und war damit um 0,1 Tage kürzer als im Vorjahr. 1991 waren es noch 14 Tage. Die Aufenthaltsdauer variierte auch in den unterschiedlichen Fachabteilungen. In den Fachabteilungen Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie, in denen die meisten Fälle behandelt werden, lag sie 2024 bei nur 5,2 beziehungsweise 5,0 Tagen. Zu den Fachabteilungen mit deutlich längerer Verweildauer gehören die Geriatrie (15,1 Tage) und die psychiatrischen Fachabteilungen (zwischen 24,5 und 46,8 Tagen).
Mehr Krankenhauspersonal
Zum Jahresende 2024 waren in den Krankenhäusern rund 217.700 Personen im ärztlichen Dienst und 1.240.900 Personen im nichtärztlichen Dienst direkt bei den Einrichtungen beschäftigt. Gegenüber 2023 stieg die Zahl der Ärztinnen und Ärzte damit um 2,7 Prozent und die Zahl der Beschäftigten im nichtärztlichen Dienst um 3,3 Prozent. Im Pflegedienst, der zum nichtärztlichen Bereich zählt, waren 553.400 Personen beschäftigt. Damit war der Pflegedienst mit 44,6 Prozent der personalintensivste Bereich im nichtärztlichen Dienst.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 06.11.2025
04.11.25 | Digitales Erbe: 32 Prozent treffen Vorsorge
Fotos, Videos, Chatverläufe, Social-Media-Profile: Unser digitales Leben hinterlässt viele Spuren. Doch nur ein knappes Drittel der User (32 Prozent) legt bislang fest, was nach dem eigenen Tod damit passieren soll. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom hervor.
Befragt rund 1.000 Personen in Deutschland ab 16 Jahren. Danach haben 16 Prozent ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt, weitere 16 Prozent zumindest teilweise. 22 Prozent planen, ihr digitales Erbe künftig zu regeln, 43 Prozent wollen dies nicht tun.
Die Zahl derjenigen, die sich um ihr digitales Erbe kümmern, geht laut Bitkom seit der Corona-Pandemie zurück. Wer jedoch rechtzeitig Regelungen treffe, schütze damit seine Privatsphäre über den Tod hinaus und entlaste obendrein Angehörige. "Während der Pandemie waren die Themen Vorsorge und digitaler Nachlass besonders präsent, jetzt rücken sie wieder in den Hintergrund." sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Welche Formen der Vorsorge werden getroffen?
Am weitesten verbreitet ist es, Hinterbliebenen einen Zugang zu Geräten wie Smartphone, Laptop oder Tablet zu ermöglichen. 77 Prozent, derjenigen, die überhaupt Regelungen treffen, haben die entsprechenden Login-Daten oder PINs hinterlegt. Jeweils 45 Prozent haben dies außerdem mit den Zugängen für das Online-Banking sowie zu E-Mail-Konten oder Messenger-Diensten wie WhatsApp getan. Ein Drittel (33 Prozent) hat den Zugriff für Hinterbliebene auf Cloud-Dienste wie Google Drive oder Dropbox sichergestellt. Den Verbleib der eigenen Hardware und Geräte haben 31 Prozent geregelt.
Sonderfall Social-Media
Erstaunlicherweise haben nur 15 Prozent Regelungen für ihre Social-Media-Zugänge getroffen. Dieser Bereich sei für viele besonders sensibel, meint Bitkom. 60 Prozent der User würden sogar explizit nicht wollen, dass jemand nach ihrem Tod Zugriff auf ihre digitalen Inhalte habe. Gleichzeitig wünschen sich offenbar 40 Prozent, dass ihre Profile posthum erhalten bleiben.
Testament oder Vollmacht sinnvoll
Unter denjenigen, die Regelungen zu ihrem digitalen Erbe getroffen haben, haben die meisten (78 Prozent) eine Vertrauensperson aus dem Umfeld benannt, die sich um die Online-Accounts und ihre dort hinterlegten Inhalte kümmern soll. Immerhin 15 Prozent haben testamentarisch vorgesorgt. "Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes festgelegt ist, geht mit dem Erbe auch der Zugang zu digitalen Geräten und Konten über – und damit liegen alle Inhalte gegenüber den Erben offen", erklärt Rohleder. Man sollte sich daher rechtzeitig überlegen, ob man diese völlige Offenheit wirklich wolle.
(Bitkom / STB Web)
Artikel vom: 04.11.2025
04.11.25 | Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis
Die Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis muss im Verhältnis zur Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. Einen festen Richtwert gibt es dafür jedoch nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Maßgeblich ist stets die Abwägung im Einzelfall.
Eine Arbeitnehmerin war für ein Jahr befristet im Kundenservice beschäftigt. Die Parteien vereinbarten eine viermonatige Probezeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist. Kurz vor Ablauf der Probezeit kündigte die Arbeitgeberin. Die Arbeitnehmerin hielt die Probezeit für zu lang und damit unwirksam – mit der Folge, dass die Kündigung später hätte wirken müssen und der sozialen Rechtfertigung bedurft hätte.
Kein Regelwert von 25 Prozent
Das Landesarbeitsgericht folgte dieser Argumentation teilweise: Als Orientierung für die Probezeit könne man von einem "Regelwert" von 25 Prozent der Vertragslaufzeit ausgehen, im konkreten Fall also maximal drei Monate. Die Kündigung sei zwar grundsätzlich wirksam, ende aber erst später, nach der gesetzlichen Frist.
Lange Einarbeitungszeit rechtfertigt längere Probezeit
Das Bundesarbeitsgericht hat demgegenüber mit Urteil vom 30. Oktober 2025 (Az. 2 AZR 160/24) entschieden, dass es einen solchen Regelwert von 25 Prozent nicht gebe. Entscheidend seien vielmehr die konkreten Umstände des Einzelfalls. Im vorliegenden Fall hielt das Gericht die viermonatige Probezeit angesichts eines detaillierten, 16-wöchigen Einarbeitungskonzepts für verhältnismäßig.
(BAG / STB Web)
Artikel vom: 04.11.2025
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Ein Grundsteuerbescheid ist in der Regel korrekt, auch wenn die Kosten ab 2025 deutlich gestiegen sind. In manchen Fällen kann er aber angefochten werden.
Wie Sie mögliche Fehler entdecken und was Sie dagegen unternehmen können, erläutert dieses Video.
Änderungen für Kleinunternehmer: Umsatzgrenzen, E-Rechnungspflicht und EU-Umsätze
Der Kleinunternehmerstatus ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, allem Voran an Umsatzgrenzen.
Wie sich diese ändern, inwiefern Kleinunternehmer von der E-Rechnungspflicht betroffen sind und wie man den Kleinunternehmerstatus behalten und dabei EU-weite Umsätze tätigen kann, erfahren Sie in diesem Video.
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