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Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...
Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...
Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Ihr Leitfaden durch den Dschungel aus Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht
Wenn Sie als Gesellschafter gleichzeitig die Geschäfte Ihrer GmbH führen, nehmen Sie im Wirtschaftsleben eine absolute Schlüsselposition ein. Doch diese Doppelfunktion bringt rechtlich gesehen eine immense Komplexität mit sich. Wussten Sie schon, dass Sie als...
Auszubildende im Betrieb: Ein großer Leitfaden für Arbeitgeber
Fachkräfte fehlen an vielen Stellen. Viele erfahrene Mitarbeiter gehen bald in Rente. Deshalb ist die eigene Ausbildung von Nachwuchs heute wichtiger als je zuvor. Aber was müssen Sie rechtlich beachten? Hier finden Sie alle Regeln zu Verträgen, Pflichten und Finanzen einfach erklärt...
Einfachere Umsatzsteuer im Online-Handel: Der One-Stop-Shop (OSS)
Wer Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, stand lange vor einem bürokratischen Berg: Registrierungen in jedem einzelnen Lieferland waren oft Pflicht. Seit Juli 2021 erleichtert der sogenannte „One-Stop-Shop“ (OSS) diese Prozesse erheblich. Doch wie funktioniert das Verfahren genau und für wen...
Datenzugriff der Finanzverwaltung
Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
26.05.26 | Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung
Rechtsanwaltskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft entstanden sind, sind als Kosten der Nachlassverteilung vom steuerlichen Erwerb abziehbar.
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, gilt dies auch dann, wenn die Erbengemeinschaft den Nachlass zunächst gemeinsam verwaltet hatte, bevor einer der Miterben die Auseinandersetzung verlangte.
Im entschiedenen Fall haben der Kläger und sein Bruder den Vater beerbt. Zum Nachlass gehörten mehrere Mietwohngrundstücke, die die Brüder als Miterben zunächst weitervermietet haben. Im Verlauf des Einspruchsverfahrens über die Festsetzung der Erbschaftsteuer machte der Kläger zusätzlich den Abzug von Rechtsanwaltskosten als Nachlassverbindlichkeiten geltend, die ihm infolge mehrerer Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Erbauseinandersetzung mit seinem Bruder entstanden waren.
Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Erbauseinandersetzung
Das Finanzamt vertrat die Auffassung, der Kläger habe den Nachlass bereits mit der Eintragung als Miterbe ins Grundbuch erlangt. Die spätere Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft beruhe auf einer eigenständigen Entscheidung der Miterben und stehe daher nicht mehr in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen.
Revision des Finanzamts war unbegründet
Das Finanzgericht erkannte einen Großteil der geltend gemachten Nachlassverbindlichkeiten an. Die dagegen vom Finanzamt eingelegte Revision hat der BFH mit Urteil vom 11. März 2026 (Az. II R 10/23) als unbegründet zurückgewiesen. Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG seien als Nachlassverbindlichkeiten die Kosten abzugsfähig, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen.
Kosten für die Verteilung des Nachlasses
Zu den Kosten für die "Verteilung des Nachlasses" würden auch die Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft gehören. Diese sei nicht auf Dauer angelegt, sondern eine Liquidationsgemeinschaft, die der Abwicklung und Aufteilung des Nachlasses diene und deren Auflösung jeder Miterbe betreiben könne. Daher zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten auch die Aufwendungen für die anwaltliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Miterben bei der Erbauseinandersetzung, so der BFH.
Erst durch die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, die von jedem der Miterben jederzeit – und damit auch noch aus dem Zustand der Nachlassverwaltung heraus – verlangt werden könne, erfolge die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG. Kosten aufgrund von Rechtsstreitigkeiten, die die Erbauseinandersetzung und Teilung des Nachlasses betreffen, seien deshalb folgerichtig als abzugsfähige Kosten der Verteilung des Nachlasses zu qualifizieren.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 26.05.2026
26.05.26 | Apothekenreform vom Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat am 22. Mai 2026 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) beschlossen. Das Gesetz soll das Netz von Vor-Ort-Apotheken und die Arzneimittelversorgung stärken, insbesondere im ländlichen Raum.
Zur Stärkung von Apothekenstandorten wird die Notdienstpauschale erhöht und ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt. Zudem können Zweigapotheken in ländlichen Regionen einfacher gegründet werden. Außerdem soll die vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs in ländlichen Regionen durch erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) erprobt werden.
Abgabe ohne Rezept in bestimmten Fällen
Die Erweiterung des Leistungsspektrums in Apotheken soll einen niedrigschwelligen Zugang zu Impf-, Test- und Präventionsangeboten erleichtern. Zudem soll die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept möglich sein: in dringenden Fällen als Anschlussverordnung bei einer Dauermedikation und bei akuten unkomplizierten Erkrankungen.
Nullretaxationen werden ausgeschlossen
Nullretaxationen aus formalen Gründen werden ausgeschlossen: Gibt die Apotheke ein medizinisch gleichwertiges Arzneimittel wie das eigentlich abzugebende Arzneimittel ab, darf die Krankenkasse die Abrechnung der Apotheke nicht mehr aus formalen Gründen beanstanden. Zudem sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Arzneimittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar sind.
Im Hinblick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle kann die Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden.
Apothekerverbände fordern Anhebung des Apothekenpackungsfixums
"Die Rolle der Apotheken bei der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger wird gestärkt", sagt Thomas Preis, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Zugleich verweist er auf die anhaltenden Apothekenschließungen. Mit 16.541 Apotheken sei zuletzt ein neuer Tiefstand erreicht worden. "Um das Apothekensterben endlich zu stoppen, brauchen wir dringend die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Honorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament", so Preis.
Zur Anhebung des Apothekenpackungsfixums befindet sich das Bundesministerium für Gesundheit derzeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als zuständigem Verordnungsgeber. Im Koalitionsvertrag ist eine Anhebung auf 9,50 Euro je verschreibungspflichtigem Arzneimittel vereinbart.
(BMG / STB Web)
Artikel vom: 26.05.2026
22.05.26 | Unternehmensinsolvenzen im Februar 2026 leicht rückläufig
Im Februar 2026 haben die deutschen Amtsgerichte nach vorläufigen Ergebnissen 2.053 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 0,7 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Zum Vergleich: Im Januar 2026 wurden 1.919 Fälle registriert, 4,9 Prozent mehr als im Januar 2025.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Das bedeutet, dass der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags in vielen Fällen annähernd drei Monate zurückliegt. Zudem weist das Statistische Bundesamt darauf hin, dass für Februar 2026 keine Daten aus Rheinland-Pfalz vorlagen. Für die Berechnung wurden daher die Vorjahreswerte verwendet.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,5 Milliarden Euro. Im Februar 2025 hatten die Forderungen bei rund 9 Milliarden Euro gelegen. Im Januar 2026 waren es rund 3,1 Milliarden Euro und im Januar 2025 rund 5,3 Milliarden Euro.
Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,1 Fällen je 10 000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 9,7 Fällen und das Baugewerbe mit 8,8 Insolvenzen.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 22.05.2026
21.05.26 | Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall
Ein Unternehmen veranstaltete einen Fußball-Cup, bei dem sich eine Mitarbeiterin im Finalspiel verletzte. Wie das Sozialgericht Hannover nun entschied, ist der Unfall nicht als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen.
Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen können grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst sein. Voraussetzung ist, dass sie im Interesse des Arbeitgebers liegen, von der Unternehmensleitung getragen werden und darauf abzielen, die Zusammengehörigkeit der Beschäftigten untereinander zu fördern.
Gemeinschaftsveranstaltung muss sich an Mehrheit richten
Eine solche Veranstaltung müsse jedoch objektiv auf die Teilnahme der überwiegenden Anzahl der Beschäftigten angelegt sein, so das Gericht. Dies war nach Auffassung der Kammer bei dem Fußball-Turnier im Streitfall nicht der Fall, da nur ein begrenzter Teil der Belegschaft aktiv teilnehmen konnte. Angesprochen wären zudem vor allem fußballinteressierte Mitarbeitende gewesen, die selbst mitspielen wollten. Passive oder nicht sportlich Interessierte standen dagegen nicht im Mittelpunkt des Veranstaltungskonzepts.
Geselliger Rahmen nicht ausreichend
Das Unternehmen beschäftigt rund 3.900 Mitarbeitende, von denen nach Einschätzung des Gerichts höchstens 1.500 teilnehmen konnten. Am Finaltag hätten nicht mehr als 315 Beschäftigte mitgespielt. Dass weitere Beschäftigte als Zuschauer erschienen oder an der anschließenden Abendveranstaltung teilnahmen, änderte nach Auffassung der Kammer nichts. Maßgeblich blieb, dass die Einladung auf Anmeldung und Teilnahme ausdrücklich auf das Fußballturnier gerichtet war. Ein kommunikativer Austausch am Rande des Turniers genügte nicht, um eine echte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung anzunehmen.
Das Sozialgericht wies die Klage daher ab. Das Urteil vom 16. April 2026 (Az. S 22 U 120/25) ist allerdings nicht rechtskräftig.
(SG Hannover / STB Web)
Artikel vom: 21.05.2026
20.05.26 | Mehr Existenzgründungen von unter 30-Jährigen
Deutschlands Gründende werden zunehmend jünger. Insbesondere der Anteil der unter 30-Jährigen lag in den Jahren 2024 und 2025 bei 40 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2002 waren nur 30 Prozent der Gründenden unter 30 Jahre alt, 2020 waren es 32 Prozent.
Das Durchschnittsalter der Gründenden in Deutschland lag 2025 bei 34,2 Jahren (2024: 34,4 Jahren). Das sind Ergebnisse des jährlich erscheinenden KfW-Gründungsmonitors. In die Auswertung einbezogen sind Personen, die sich im Voll- oder Nebenerwerb, freiberuflich oder gewerblich, per Neugründung, Beteiligung oder Übernahme selbstständig gemacht haben.
Gründungswunsch insgesamt rückläufig
Auch der Gründergeist ist unter jungen Menschen am stärksten ausgeprägt. Auf die Frage, ob sie lieber angestellt oder selbstständig wären, antworteten 36 Prozent der Befragten unter 30 Jahren, dass sie lieber selbstständig wären. Im Durchschnitt über alle Altersgruppen bevorzugen nur 26 Prozent der Bevölkerung die Selbstständigkeit. Dennoch war auch die Gründungspräferenz bei den Jüngeren einmal höher: Anfang der Nullerjahre zog noch die Hälfte der unter 30-Jährigen die Selbstständigkeit einem Angestelltenverhältnis vor.
Vorbilder in Medien, aber wenig im direkten Umfeld
"Wir sehen zwei gegenläufige Trends. Einerseits nehmen vor allem viele junge Menschen über die Medien erfolgreiche Gründer wahr, seien es Start-up-Unternehmer oder Influencer, die als Rollenvorbilder für eine Selbstständigkeit dienen", sagt KfW-Chefvolkswirt Dr. Dirk Schumacher. Andererseits werde im Vergleich zu früher viel weniger gegründet. Dadurch kämen die Menschen auch seltener mit Selbstständigen in Kontakt, sodass Rollenvorbilder im direkten Umfeld fehlten.
Nebenerwerbsgründungen sind Haupttreiber
Insgesamt gab es 2025 rund 690.000 Gründungen, nach 585.000 im Jahr zuvor. Die positive Entwicklung wurde allerdings maßgeblich durch Nebenerwerbsgründungen getrieben. Davon gab es 483.000 (2024: 382.000). Dagegen veränderte sich die Zahl der Gründungen im Vollerwerb kaum und lag bei 206.000. 86 Prozent der Gründungen waren Neugründungen. Übernahmen und andere Gründungen auf Basis bestehender Unternehmen waren mit 14 Prozent dementsprechend selten.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 20.05.2026
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