10.12.24 | Nicht wahrgenommene Weihnachtsfeier

Das Amtsgericht München hatte den Schadensersatzanspruch eines Restaurants gegenüber einem Unternehmen zu prüfen. Dieses hatte umfangreich reserviert und ließ die Reservierung ohne Absage verstreichen.

Das Unternehmen reservierte für die betriebliche Weihnachtsfeier in einem gehobenen Münchner Restaurant. Vereinbart wurde ein festes Menü für 15 Gäste zu 125 Euro pro Person zuzüglich Getränken. Die Speisen sowie der Tisch waren vorbereitet. Tatsächlich erschien von der Firma jedoch niemand, auch eine vorherige Absage erfolgte nicht. Die Speisen konnten nicht mehr anders verwendet und der Tisch nicht mehr anderweitig vergeben werden.

Die Betreiberin des Restaurants machte im Nachgang die Kosten für das Menü sowie einen geschätzten entgangenen Getränkeumsatz bei dem Unternehmen geltend. Dieses verweigerte die Zahlung mit der Begründung, es sei kein wirksamer Bewirtungsvertrag zustande gekommen. Das Amtsgericht München stellte hingegen das Zustandekommen des Bewirtungsvertrags fest und verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von rund 2.500 Euro netto. Lediglich die Umsatzsteuer stellte keinen Schaden dar, weil dieser Betrag von der Klägerin an das Finanzamt abzuführen gewesen wäre.

Der Vertragsschluss ergab sich aus dem vorgelegten E-Mailverkehr der Parteien. Es lag ein absolutes Fixgeschäft vor, das wegen des Nichterscheinens der Beklagten unmöglich wurde.

Urteil des Amtsgerichts München vom 21.10.2024 (Az. 191 C 19029/24, nicht rechtskräftig).

(AG München / STB Web)

Artikel vom: 10.12.2024

04.12.24 | Umfrage zur E-Rechnung – wie ist der Stand?

Ab 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen Pflicht. Und obwohl es bis dahin nur noch wenige Wochen dauert, kann bisher weniger als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (45 Prozent) Rechnungen als E-Rechnung empfangen.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 1.103 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland befragt wurden. Demnach empfangen nahezu alle Unternehmen Rechnungen per E-Mail (96 Prozent). Fast ebenso viele stellen ihren Geschäftspartnern frei, ihnen Rechnungen per Briefpost zuzusenden (93 Prozent). Bei 7 Prozent der Unternehmen erfolgt ein manueller Upload durch die Geschäftspartner in einem Portal. 58 Prozent der Unternehmen geben an, ihre Geschäftsprozesse in Buchhaltung, Finanzen und Controlling weitestgehend oder vollständig digitalisiert zu haben.

Empfang versus Versand von E-Rechnungen

Rund die Hälfte der Unternehmen (55 Prozent) nutzt die E-Rechnung bereits bei ausgehenden Rechnungen – ein knappes Drittel häufig (30 Prozent), ein Viertel in Einzelfällen (25 Prozent). Viel verbreiteter ist dagegen der Rechnungsversand per E-Mail, beispielsweise in Form von PDF-Dateien, den praktisch alle Unternehmen nutzen (99 Prozent). Mehr als die Hälfte greift noch auf Briefpost zurück (59 Prozent) – 13 Prozent der Unternehmen tun dies oft, 46 Prozent in Einzelfällen.

Welche Formate werden genutzt?

Hinsichtlich der spezifischen Formate für den Empfang von E-Rechnungen zeigen sich EDI-Formate als klar vorherrschend: Knapp drei Viertel der Unternehmen nutzen diese (71 Prozent). Etwa ein Viertel greift stattdessen auf das Format ZUGFeRD beziehungsweise Factur-X zurück (27 Prozent), das ein menschenlesbares Ansichts-PDF mit maschinell verarbeiteten Daten kombiniert. Nur eins von zwanzig Unternehmen nutzt das rein strukturierte, XML-basierte Format XRechnung (5 Prozent).

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 04.12.2024

02.12.24 | Weniger Neueinstellungen und steigende Kurzarbeit

Die Unternehmen treten bei der Personalplanung auf die Bremse und beantragen mehr Kurzarbeit. Das hat das ifo Institut ermittelt.

"Die Industrie versucht, der Krise mit einer Mischung aus Kurzarbeit und Arbeitsplatzabbau zu begegnen", sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. Insbesondere die Industrieunternehmen planen offenbar verstärkt, ihre Belegschaft zu verkleinern. Ähnliches gilt für den Handel, obwohl dort der Indikator leicht gestiegen ist. Die Dienstleister hatten über lange Zeit mehr Personal eingestellt – nun gehen sie eher von einer konstanten Entwicklung aus. Im Baugewerbe gibt es wenig Bewegung bei der Personalplanung.

Steigende Kurzarbeit in der Industrie

Gleichzeitig steigt die Kurzarbeit in der Industrie. Im November setzten 17,8 Prozent der befragten Firmen in der Industrie auf Kurzarbeit, nach 14,3 Prozent im August. Für die kommenden drei Monate erwarten dies 28 Prozent, nach 23 Prozent im August. Im Vergleich zu vergangenen Krisen sind diese Anteile an Kurzarbeit jedoch gering. Im Frühjahr 2020, in der Corona-Pandemie, nutzten das Instrument laut den ifo Umfragen 59 Prozent der Industriefirmen.

Über Kurzarbeit federn nach eigenen Angaben vor allem Unternehmen in der Metallerzeugung die Krise ab (41,7 Prozent), gefolgt von den Möbelherstellern (33,7 Prozent), der Autobranche (27,2 Prozent), den Herstellern elektrischer Ausrüstungen (26,9 Prozent), sowie dem Maschinenbau (21,4 Prozent). In der Chemie hingegen wurde von keiner nennenswerten Kurzarbeit berichtet.

(ifo / STB Web)

Artikel vom: 02.12.2024

27.11.24 | Unternehmensinsolvenzen erneut gestiegen

Die Unternehmensinsolvenzen sind erneut gestiegen. Besonders der Immobiliensektor und die Automobilzulieferindustrie stehen immer noch unter Druck. Durch aktuell politischen Unsicherheiten kommen für die deutsche Wirtschaft weitere Unsicherheiten hinzu.

Das Statistische Bundesamt hat die Zahl der Unternehmensinsolvenzen für August 2024 und die Entwicklung für den zurückliegenden Monat Oktober veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen im August 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 13,4 Prozent gestiegen. Nach vorläufigen Angaben sind die beantragen Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2024 um 22,9 Prozent gegenüber Oktober 2023 gestiegen.

"Der anhaltende Anstieg der Insolvenzen zeigt, dass einige Branchen derzeit erheblich unter Druck stehen", sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). Die Zahlen seien insbesondere im Vergleich zu den Coronajahren weiterhin deutlich erhöht – Jahre, die von staatlichen Hilfsprogrammen bestimmt waren und dadurch Insolvenzen hinausgezögert hätten.

Immobilienbranche weiter angespannt

Weiterhin angespannt bleibe die Immobilienbranche, so der VID. Die Zinssenkung der Europäischen Zentralbank dürfte zwar mittelfristig zu einer Verbesserung der Lage beitragen. Dennoch würden insbesondere kleinere Projektentwickler und Bauunternehmen weiterhin den Druck hoher Finanzierungskosten, zurückhaltender Investoren und gedämpfter Nachfrage spüren. Daneben sei die Automobilzulieferindustrie nach wie vor besonders von einer schwierigen Auftragslage betroffen.

Der Verband erwartet, dass sich die Unternehmensinsolvenzen auch im kommenden Jahr auf einem hohen Niveau bewegen werden. Auch Ungewissheiten im Zusammenhang mit der Regierungsneubildung sowie der US-Wahl könnten sich auswirken.

(VID / STB Web)

Artikel vom: 27.11.2024

27.11.24 | Rückgang bei Klimaschutz-Investitionen im Mittelstand

Unternehmen in Deutschland haben im vergangenen Jahr ihr Engagement beim Klimaschutz ausgeweitet, allerdings überwiegend Großunternehmen. Im Mittelstand ist die Entwicklung rückläufig.

Das aggregierte Volumen der inländischen Klimaschutzinvestitionen stieg um 12,1 Prozent auf 85 Milliarden Euro. Die Inflation herausgerechnet verblieb ein Plus von 5,3 Prozent.

Diese positive Entwicklung wurde allerdings überwiegend von Großunternehmen getragen. Sie investierten im vergangenen Jahr 50 Milliarden Euro in den Klimaschutz, 11 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr – das war ein preisbereinigter Zuwachs um 19 Prozent. Dementgegen nahm der gesamte Mittelstand 35 Milliarden Euro in die Hand, ein Jahr zuvor waren es noch 36 Milliarden Euro – preisbereinigt entsprach das einem Minus von 10 Prozent.

Repräsentative Unternehmensbefragung

Dies sind Ergebnisse des KfW-Klimabarometers, das in diesem Jahr zum dritten Mal erscheint. Es liefert die bislang einzige repräsentative Datenbasis für das Investitionsverhalten deutscher Unternehmen, vom Kleinstunternehmen bis zum Großkonzern, auf dem Weg zur Klimaneutralität. In diesem Jahr nahmen zwischen Mitte Februar und Mitte Juni 9.662 Unternehmen an der Befragung teil. Unter Klimaschutzinvestitionen werden Investitionen in Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen im jeweiligen Unternehmen verstanden.

Deutlicher Rückgang im Mittelstand

Die Zahl der Unternehmen, die Investitionen zur Verbesserung der eigenen Klimabilanz durchführten, nahm stark ab. Im Jahr 2023 waren es etwa 340.000 der rund 3,8 Millionen Unternehmen in Deutschland – das ist ein Minus von 150.000 Unternehmen gegenüber 2022. Der Anteil der Unternehmen, die Klimaschutzinvestitionen vornahmen, lag somit bei nur noch 9 Prozent. 2022 waren es noch 13 Prozent, 2021 sogar noch 23 Prozent. Dieser Rückgang ging von den mittelständischen Unternehmen aus, die die Unternehmenslandschaft in Deutschland anzahlmäßig dominieren.

Konjunkturelle Einflüsse und strukturelle Hemmnisse

Was hält Unternehmen davon ab, in den Klimaschutz zu investieren? Laut KfW-Klimabarometer sind es neben den konjunkturellen Einflüssen verschiedene strukturelle Hemmnisse. An erster Stelle nennen die Unternehmen dabei die Unsicherheit über die Wirtschaftlichkeit der Klimaschutzinvestitionen (47 Prozent), gefolgt von fehlenden finanziellen Ressourcen (37 Prozent) und langen Planungs- und Genehmigungsverfahren (36 Prozent).

(KfW / STB Web)

Artikel vom: 27.11.2024

18.11.24 | Wie schulen Unternehmen Mitarbeiter im Bereich KI?

Viele Beschäftigte werden zum Thema KI offenbar allein gelassen. Nur 5 Prozent der Unternehmen schulen alle Mitarbeitende im Umgang mit ChatGPT & Co., weitere 16 Prozent bilden zumindest einen Großteil weiter. Und 28 Prozent beschränken ihre KI-Fortbildungen auf ausgewählte Beschäftigte.

Zugleich geben 48 Prozent an, dass sie gar keine Weiterbildungen zu KI ermöglichen. Dabei gibt es ein großes Interesse auf Seiten der Beschäftigten – 61 Prozent aller Erwerbstätigen würden sich gerne zu KI fortbilden. Das sind Ergebnisse zweier repräsentativer Umfragen unter 602 Unternehmen sowie 1.007 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. "Generative KI kann schon heute die Produktivität am Arbeitsplatz erhöhen – sei es, um einen Text zusammenzufassen, eine E-Mail zu formulieren oder auch als Sparringspartner, um neue Ideen zu entwickeln", sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. "Unternehmen sollten ihre Beschäftigten frühzeitig rund um KI weiterbilden und dabei auch auf rechtliche Vorgaben, Datenschutz und Datensicherheit hinweisen."

Obwohl nur knapp die Hälfte der Unternehmen aktuell zumindest Teile der Belegschaft zu KI fortbildet, wird der Bedarf an KI-Know-how in der Wirtschaft in den kommenden Jahren stark wachsen. Zwei Drittel (68 Prozent) der Unternehmen sind überzeugt, dass generative KI einen zusätzlichen Bedarf an Fachkräften schafft. Wintergerst: "Wir werden in den kommenden Jahren mehr KI-Expertise in Wirtschaft und Verwaltung brauchen. Unternehmen sind daher gut beraten, schon heute durch Weiterbildungsangebote auf den Bedarf an mehr KI-Kompetenz zu reagieren."

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 18.11.2024

11.11.24 | Unternehmen beklagen Auftragsmangel

Die deutsche Wirtschaft beklagt weiterhin fehlende Aufträge. Im Oktober berichteten nach Angaben des ifo Instituts 41,5 Prozent der Unternehmen über Auftragsmangel, nach 39,4 Prozent im Juli. Das sei der höchste Wert seit der Finanzkrise 2009.

Kaum eine Branche bleibt laut ifo verschont. In der Industrie berichtete fast jedes zweite Unternehmen (47,7 Prozent) von fehlenden Aufträgen. Besonders die Kernbranchen wie Maschinenbau, Metall- und Elektroindustrie sorgen sich demnach.

Bei den Dienstleistern ist der Anteil leicht von 31,2 auf 32,1 Prozent gestiegen. Insbesondere der Transportsektor sei von der schlechten Industriekonjunktur betroffen. Aufgrund der schwachen Arbeitsnachfrage berichten außerdem rund zwei Drittel der Personalagenturen von mangelnden Aufträgen.

Etwas mehr als ein Drittel der Gastronomiebetriebe haben zu wenig Gäste. In der Veranstaltungsbranche liegt der Anteil von Unternehmen, die über zu wenig Aufträge klagen, sogar bei 48,5 Prozent nach 38,5 Prozent im Juli.

Die Rechts- und Steuerberatung sowie Wirtschaftsprüfung blicken im Moment weniger sorgenvoll auf ihre Auftragslage. Hoher Bürokratie- und Regulierungsaufwand bescheren ihnen eine hohe Nachfrage nach Beratung.

(ifo / STB Web)

Artikel vom: 11.11.2024

05.11.24 | Unternehmen sehen Teilzeit positiv

Teilzeitmodelle genießen einen guten Ruf. Besonders bei großen Unternehmen und in der Dienstleistungsbranche wird Teilzeit positiv gesehen und mit neuen Teilzeitstellen geplant. Dies zeigt eine aktuelle Randstad-ifo-Befragung.

Mehr als drei Viertel der befragten Unternehmen glauben, dass Teilzeitstellen für sie förderlich sind (76 Prozent). Dabei werden mehrheitlich Mitarbeiterzufriedenheit (56 Prozent) und Deckung des Personalbedarfs (51 Prozent) als Vorteile genannt, wohingegen nur knapp ein Fünftel der Betriebe durch Teilzeit auch Vorteile für die Produktivität (18 Prozent) erwartet.

Im Vergleich blicken große Unternehmen positiver auf das Beschäftigungsmodell als kleine: 83 Prozent der Betriebe mit mehr 500 Mitarbeitenden tun dies, im Vergleich zu 73 Prozent mit weniger als 50 Beschäftigten.

4 von 10 Unternehmen planen mehr Teilzeitstellen

41 Prozent der Unternehmen möchten in den kommenden fünf Jahren sogar weitere Teilzeitstellen aufbauen. Am häufigsten wollen Dienstleistungsunternehmen neue Teilzeitstellen schaffen (44 Prozent), Industriebetriebe am seltensten (36 Prozent). Doch nur jedes fünfte Unternehmen bietet aktiv Anreize für den Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit (21 Prozent). Dort, wo Teilzeitbeschäftigten ein Wechsel in die Vollzeitbeschäftigung aktiv angeboten und gefördert wird, sind flexible Arbeitszeiten (16 Prozent), Unterstützung bei der Altersvorsorge (10 Prozent) sowie bei der Kinderbetreuung (8 Prozent) die meistgenannten Anreize.

Befragt wurden mehr als 500 Personalverantwortliche in deutschen Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen.

(Randstad / STB Web)

Artikel vom: 05.11.2024

30.10.24 | Neues Förderangebot für Gründungen und Nachfolgen

Ab dem 1. November 2024 steht für Gründungen und Unternehmensnachfolgen ein neues Förderangebot zur Verfügung: der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge. Die Zinsen sollen besonders günstig ausfallen und es müssen keine Sicherheiten gestellt werden.

Das Förderangebot soll Zugang zu Finanzierungsmitteln und gleichzeitig maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken ermöglichen. Die Hausbanken – und das ist das Besondere – werden durch eine 100-prozentige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewähren hierfür eine 80-prozentige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Gefördert werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen.
  • Finanziert werden bis zu 35 Prozent eines Vorhabens
  • mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro
  • zu besonders günstigen Zinsen.
  • Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden.
  • Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.

Antragstellung und Zuständigkeiten:

Die Beantragung des Kredits für das Vorhaben erfolgt zunächst bei der Hausbank. Diese stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt, so die Informationen des BMF.

(BMF / STB Web)

Artikel vom: 30.10.2024

23.10.24 | Vollzeit beträgt durchschnittlich 39,8 Wochenstunden

In den letzten Jahren ist die Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten leicht zurückgegangen: von durchschnittlich 40,7 Wochenstunden 2011 auf 39,8 im Jahr 2023. Bei Teilzeitbeschäftigten hat die Arbeitszeit hingegen zugenommen.

Teilzeitbeschäftigte arbeiteten 2023 durchschnittlich 21,2 Wochenstunden und damit mehr als 2011 mit 18,2 Stunden. Diese Zahlen teilte das Statistische Bundesamt mit. Danach ist außerdem nicht allein die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten gestiegen, sondern auch ihr Anteil an allen Beschäftigten. Arbeiteten 2011 noch 27,2 Prozent der Beschäftigten hierzulande in Teilzeit, waren es 2023 bereits 30,9 Prozent.

Die steigende Teilzeitquote bei gleichzeitig wachsender Zahl von Erwerbstätigen könnte ein Zeichen dafür sein, dass Vollzeit- durch Teilzeitstellen ersetzt werden. Tatsächlich hat aber sowohl die Zahl der Vollzeit- als auch die der Teilzeitbeschäftigten zugenommen: 2023 arbeiteten gut 17,7 Millionen Männer und knapp 9,5 Millionen Frauen in Vollzeit und damit zusammen 2,2 Millionen mehr als noch 2011. Noch stärker stieg in der Summe die Teilzeitbeschäftigung in diesem Zeitraum: Für Männer legte sie um 1 Million zu und für Frauen sogar um gut 1,8 Millionen.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 23.10.2024

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

Ihr Ansprechpartner:

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Telefon: +49 281 / 33 99 33
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