13.10.25 | Firmeninsolvenzen weiter auf hohem Niveau

Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland ist im September erneut gestiegen. Das berichtete das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Auch das Statistische Bundesamt verzeichnet einen weiteren Anstieg der Insolvenzen.

Konkret liegt die Zahl laut IWH-Insolvenztrend im September bei 1.481. Das seien 5 Prozent mehr als im Vormonat, 14 Prozent mehr als im September 2024 und 64 Prozent mehr als in einem durchschnittlichen September der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Corona-Pandemie.

Insgesamt waren im dritten Quartal 2025 4.478 Personen- und Kapitalgesellschaften von einer Insolvenz betroffen. Damit sei der Rekordwert des zweiten Quartals 2025 nur um 1 Prozent unterschritten, so das IWH. Somit wurde im dritten Quartal 2025 die zweithöchste Anzahl insolventer Personen- und Kapitalgesellschaften seit dem dritten Quartal 2005 gemessen – höher als im Nachgang der großen Wirtschafts- und Finanzkrise 2009.

Gesamtwirtschaftliche Probleme und Nachholeffekte

Steffen Müller, Leiter der IWH-Insolvenzforschung, führt die hohen Insolvenzzahlen auf langanhaltende gesamtwirtschaftliche Probleme sowie auf Nachholeffekte der Niedrigzinspolitik und Corona-Staatshilfen zurück. "Auch wenn im Oktober nochmals hohe Insolvenzzahlen erwartet werden, rechne ich für die kommenden Monate insgesamt mit einer Konsolidierung des Insolvenzgeschehens auf hohem Niveau", sagt Müller. Der Trendanstieg ende, weil die Nachholeffekte an Kraft verlören. Es handle sich um schmerzhafte, aber notwendige Marktbereinigungen sowie Strukturanpassungen, die Raum für zukunftsfähige Unternehmen schaffen könnten.

Auch das Statistische Bundesamt meldet gestiegene Insolvenzzahlen für September. Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen sei um 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

Regelinsolvenzen und Unternehmensinsolvenzen

Regelinsolvenzen sind mit Unternehmensinsolvenzen nicht gleichzusetzen. Sie umfassen neben den im IWH-Insolvenztrend erfassten Personen- und Kapitalgesellschaften auch die Gruppe der Kleinstunternehmen. Zudem werden auch bestimmte natürliche Personen wie Selbstständige oder ehemals selbstständig Tätige mit unüberschaubaren Vermögensverhältnissen sowie privat haftende Gesellschafter und Einzelunternehmer gemeldet.

(IWH Halle / STB Web)

Artikel vom: 13.10.2025

09.10.25 | Stundenlöhne um 5,5 Prozent gestiegen

Im zweiten Quartal 2025 lag der durchschnittliche Stundenlohn in Deutschland bei 25,61 Euro. Dies entspreche einem Anstieg um 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mitteilte.

Im gleichen Zeitraum nahm außerdem die Lohnungleichheit ab. So kam es im unteren Bereich der Lohnskala zu einem überdurchschnittlichen Anstieg. "Die Lohnschere schließt sich. Und das, obwohl der Mindestlohn in diesem und dem vergangenen Jahr nur etwa halb so stark gestiegen ist wie der Durchschnittslohn", sagt IAB-Forscher Enzo Weber.

Gender-Pay-Gap ging zurück

Auch der Gender-Pay-Gap verringerte sich: Männer verdienten im zweiten Quartal 2025 durchschnittlich 26,18 Euro pro Stunde, Frauen 23,53 Euro. Im Schnitt der vergangenen Quartale hätten Frauen 15,3 Prozent weniger verdient als Männer. Gegenüber dem vierten Quartal 2023 hätte die Lohnlücke um 7,7 Prozentpunkte abgenommen. Dabei könne es auch eine Rolle spielen, dass männerdominierte Branchen wie Industrie und Bau in der Krise waren.

Löhne nach Beschäftigung und Qualifikation

Vollzeitbeschäftigte erzielten im zweiten Quartal 2025 durchschnittlich 27,08 Euro pro Stunde, Teilzeitbeschäftigte 21,94 Euro. Gegenüber dem Vorjahresquartal sind die Löhne bei Vollzeitbeschäftigten um 5,5 Prozent, bei Teilzeitbeschäftigten um 5,9 Prozent gestiegen. Die höchsten Lohnzuwächse im Jahresvergleich gab es mit einem Anstieg von 13 Prozent bei Personen ohne Berufsabschluss, während Personen mit akademischem Abschluss ein Plus von 5,8 Prozent, Personen mit einer Berufsausbildung ein Plus von 8 Prozent erreichten.

Der IAB-Lohnmonitor beruht auf der Personenbefragung IAB-OPAL, die mehrmals im Jahr durchgeführt wird und frühzeitige Einblicke in die aktuelle Lohnentwicklung ermöglicht.

(IAB / STB Web)

Artikel vom: 09.10.2025

30.09.25 | Tech-Startups: Kaum Frauen in den Gründungsteams

Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter 152 Tech-Startups gibt einen Einblick in die deutsche Startup-Szene und deren Einschätzung unter anderem zur wirtschaftlichen Lage, Entwicklung der Beschäftigung und Finanzierungsbedingungen.

Danach wird die wirtschaftliche Lage von den Befragten kritisch eingeschätzt: 47 Prozent sehen die allgemeine Situation für Startups als verschlechtert, nur 21 Prozent als verbessert. Als größte Herausforderungen werden Bürokratie (63 Prozent), Vertrieb und Kundengewinnung (61 Prozent) sowie Kapitalbeschaffung (52 Prozent) angegeben. Der durchschnittliche Wagniskapitalbedarf liegt bei 2,5 Millionen Euro. Allerdings halten es 79 Prozent der Befragten für wahrscheinlich, dieses Kapital in den nächsten zwei Jahren auch einwerben zu können.

Frauen stark unterrepräsentiert

Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl pro Startup liegt 2025 bei rund 13 Personen. Der Frauenanteil beträgt im Schnitt 28 Prozent. Stark unterrepräsentiert sind Frauen in den Gründungsteams: Im Durchschnitt liegt ihr Anteil hier bei 0,4 bis 0,5 pro Gründungsteam und in 38 Prozent der Startups ist gar keine Frau beteiligt. 

Drei von vier Startups planten zum Zeitpunkt der Befragung neue Einstellungen, im Durchschnitt rund 5,7 zusätzliche Mitarbeitende.

Beteiligung von Mitarbeitenden

Fast die Hälfte der Startups (47 Prozent) beteiligt ihre Beschäftigten derzeit nicht, kann sich dies jedoch für die Zukunft vorstellen. 28 Prozent setzen bereits auf virtuelle Anteile, während 9 Prozent Beteiligungen in Form von Anteilsoptionen anbieten. Reale Unternehmensanteile spielen mit 8 Prozent eine ähnlich geringe Rolle. Ebenfalls 8 Prozent der Startups schließen eine Beteiligung ihrer Mitarbeitenden sowohl aktuell als auch künftig aus.

In den Startups, die ihre Mitarbeitenden beteiligen, profitieren zu 33 Prozent ausschließlich die Führungskräfte von dieser Beteiligung, bei weiteren 41 Prozent wird zumindest ein Teil der Belegschaft eingeschlossen. Nur 23 Prozent beteiligen alle Beschäftigten am Unternehmenserfolg.

Weiterführende Informationen:

Startup Report 2025

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 30.09.2025

24.09.25 | Viele Beschäftigte wünschen sich Teilzeit

Laut einer Umfrage würden 53 Prozent der Vollzeit-Angestellten ihre Arbeitszeit gern reduzieren. Das ist ein neuer Höchstwert und die vierte Steigerung in Folge seit 2022, als der Wert noch bei 48 Prozent lag. Zudem wünschen sich viele mehr Sicherheit, weshalb der öffentliche Dienst attraktiver wird.

Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Studie der HDI-Versicherung, für die 3.739 Erwerbstätige befragt wurden. Neben der Sicherheit des Arbeitsplatzes (54 Prozent) geben viele auch höhere Bezüge im Ruhestand (46 Prozent), ein besseres Nettogehalt (32 Prozent) sowie weniger Stress (24 Prozent) als Plus für den Staatsdienst an.

Bei gleichem Tätigkeitsfeld würden sich deshalb 43 Prozent für eine Stelle im öffentlichen Dienst entscheiden, statt in der Privatwirtschaft (40 Prozent). Insbesondere ist das bei Berufstätigen unter 25 Jahren und ab 45 Jahren der Fall. Nur in der dazwischenliegenden Altersgruppe verzeichnet die Privatwirtschaft ein Attraktivitätsplus.

Homeoffice wird verteidigt

Zum Thema Homeoffice lehnen mehr als zwei Drittel (68 Prozent) derjenigen, die bereits regelmäßig im Homeoffice oder mobil arbeiten, restriktivere Regeln ab. Unter denen, die dauerhaft am Firmensitz arbeiten, wird diese Ansicht weniger als halb so oft (33 Prozent) vertreten. Vielmehr plädieren unter ihnen 40 Prozent für einen generellen Rückruf oder entsprechende Vorgaben.

Dabei korreliert offenbar die Einstellungen zum Beruf mit der Möglichkeit zur mobilen Arbeit: So erklären 76 Prozent der Homeoffice-Tätigen, dass sie gern arbeiten. Unter den Dauer-Präsenten in der Firma sind es dagegen 71 Prozent. Den höchsten Anteil von 80 Prozent haben diejenigen, die lediglich ab und zu mobil arbeiten.

Weniger Skepsis gegenüber KI

Kontinuierlich wächst offenbar die Zahl der Berufstätigen, die in KI mehr Chancen als Risiken für ihr Unternehmen sehen: von 11 Prozent im Jahr 2023 über 23 Prozent im Vorjahr auf jetzt 28 Prozent. Die Zuversicht, dass KI zu besseren Ergebnissen im Unternehmen führt, ist von 8 Prozent im Jahr 2023 auf jetzt 24 Prozent gestiegen. 

Lediglich 7 Prozent der Befragten gaben an, einen Stellenabbau aufgrund KI beobachtet zu haben, und 36 Prozent erwarten dies – gegenüber 45 Prozent, die das das weder bislang erlebt haben noch in Zukunft erwarten.

(HDI / STB Web)

Artikel vom: 24.09.2025

15.09.25 | Gebühren bei einheitlich erteilter verbindlicher Auskunft

Wenn eine sogenannte verbindliche Auskunft des Finanzamts gegenüber mehreren Antragstellern in der Sache einheitlich erteilt wird, kann auch nur einmal die Gebühr dafür erhoben werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Im Streitfall waren acht Personen an einer Holdingsgesellschaft beteiligt und planten eine Umstrukturierung. Sie baten das Finanzamt hierzu gemeinsam um eine verbindliche Auskunft gemäß § 89 der Abgabenordnung (AO). Danach können die Finanzämter auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von noch nicht verwirklichten Sachverhalten mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen erteilen. Hierfür wird allerdings eine Gebühr erhoben.

Acht Mal die Höchstgebühr?

Im vorliegenden Fall erteilte das Finanzamt acht inhaltsgleiche Auskünfte und verlangte dafür die Höchstgebühr von rund 110.000 Euro – und zwar gegenüber jedem einzelnen Antragsteller, also acht Mal. Die Kläger waren demgegenüber der Meinung, die Höchstgebühr sei lediglich einmal angefallen. So sah es auch das Finanzgericht.

Antragsteller sind bei einheitlicher Auskunft Gesamtschuldner

Die nachfolgende Revision des Finanzamts blieb ebenfalls ohne Erfolg. Der BFH sah die Voraussetzungen des § 89 Abs. 3 Satz 2 AO als erfüllt an. Dieser sieht vor, dass nur eine Gebühr zu erheben ist, wenn die verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern einheitlich erteilt wird. In diesem Fall sind alle Antragsteller Gesamtschuldner der Gebühr. Dies sei hier gegeben. Dass die Behörde jedem Kläger einzeln denselben Bescheid übermittelt habe, ändere nichts daran, dass in der Sache nur eine verbindliche Auskunft vorliege, so das Urteil vom 3.7.2025 (Az. IV R 6/23).

Der Gesetzgeber hatte mit der Schaffung des § 89 Abs. 3 Satz 2 AO im Jahr 2016 auf die Rechtsprechung des BFH reagiert, der bis dahin angenommen hatte, dass im Grundsatz bei mehreren Antragstellern gegenüber jedem von ihnen eine Auskunftsgebühr festzusetzen war, selbst wenn sich deren Anträge auf denselben Sachverhalt bezogen.

(BFH / STB Web)

Artikel vom: 15.09.2025

06.09.25 | Schwaches Gründungsgeschehen in Deutschland

Die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland sinkt. Nach Berechnungen des ZEW in Mannheim und der Creditreform Wirtschaftsforschung wurden 2024 rund 161.000 neue Firmen gegründet. Zwischen 2015 und 2021 lag der Durchschnitt noch bei rund 168.000 Gründungen jährlich.

"Wirtschaftskrise und Bürokratie bremsen das Gründungsgeschehen massiv", sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Sprecher des Verbandes der Vereine Creditreform.

Die Rahmenbedingungen hätten sich seit Jahren verschlechtert: Hohe Energiekosten, Fachkräftemangel und wachsende Bürokratie würden neue Unternehmen am Start wie auch am Wachsen hindern. Auch geopolitische Unsicherheiten hätten zuletzt die Gründungsbereitschaft gedämpft.

Industrielle Basis schrumpft

Besonders betroffen ist offenbar das Verarbeitende Gewerbe. 2024 wurden dort nur noch rund 5.000 Unternehmen gegründet – 38 Prozent weniger als 2016, als es noch gut 8.000 waren. Im forschungsintensiven Teil der Industrie brach die Zahl der Neugründungen im Vergleich zu 2023 um 20,8 Prozent ein.

Baugewerbe unter Druck

Rückgänge zeigen sich auch im Baugewerbe. Dort sank die Zahl der Neugründungen 2024 um 12,7 Prozent auf rund 14.700, rund 5.500 weniger als 2019. Hauptursachen seien gestiegene Rohstoff- und Energiekosten, höhere Zinsen und die anhaltende Unsicherheit über die konjunkturelle Entwicklung.

Hoffnungsträger IT-Dienstleistungen

Eine positivere Dynamik gibt es in der IT-Branche. Hier gab es zwischen 2016 und 2021 einen Anstieg der Gründungszahlen, Impulse gab es hier etwa durch die KI-Entwicklung. Doch auch hier würde die Rezession Spuren hinterlassen, so das ZEW. Die Zahl der Start-ups gehe wieder zurück, nachdem sie in den Jahren zuvor stark gewachsen war – in der Softwarebranche aktuell beispielsweise um 20 Prozent. 

Für die Analyse wurden Gründungen untersucht, die aufgrund ihrer Rechtsform oder Beschäftigtengröße in einem ausreichenden Maße als wirtschaftsaktiv gelten. Aktuelle Gründungszahlen seien aufgrund noch nicht vollständig erfasster Gründungskohorten teilweise hochgerechnet, so das ZEW.

(ZEW / STB Web)

Artikel vom: 06.09.2025

05.09.25 | Betriebsrente soll ausgebaut werden

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.

Im Jahr 2018 wurden durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdienende sowie eine neue tarifliche Form der Betriebsrente, das Sozialpartnermodell, eingeführt. Diese Maßnahmen sollen nun weiter ausgebaut werden, um die Betriebsrente zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Altersvorsorge zu machen.

Sozialpartnermodelle sollen künftig allen Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Gewerkschaft offenstehen, sofern die Sozialpartner zustimmen. Dies kann die Verbreitung von Betriebsrenten insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen erhöhen.

Außerdem soll die Einkommensgrenze beim sogenannten BAV-Förderbetrag für Beschäftigte mit geringen Einkommen moderat erhöht und künftig regelmäßig angepasst werden. Auch der jährliche BAV-Förderhöchstbetrag soll angehoben werden. So soll der Zugang zu Betriebsrenten für Beschäftigte mit geringen Einkommen verbessert werden. Durch regulatorische Anpassungen bei der Kapitalanlage würden zudem Renditechancen für die Betriebsrenten erhöht, so das Bundesfinanzministerium in seiner Mitteilung.

(BMF / STB Web)

Artikel vom: 05.09.2025

02.09.25 | Greenwashing: Keine Werbung als CO2-neutral

Der Apple-Konzern hatte sein Produkt Apple Watch als "CO2 neutrales Produkt" beworben. Dagegen hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt am Main geklagt. Dieses hat die Werbung für irreführend befunden.

Ob eine Werbung irreführend sei, hänge davon ab, welchen Gesamteindruck sie bei den Kunden hervorrufe. Die Verbrauchersicht sei geprägt durch das Pariser Übereinkommen von 2015. "Danach dürfen zur Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, als der Atmosphäre durch ein Senken des Kohlenstoffdioxids – etwa mit Wäldern – entzogen werden." erklärte die Vorsitzende der Kammer in ihrer Urteilsbegründung. Verbraucher würden daher davon ausgehen, dass bei der beworbenen Apple Watch eine CO2-Kompensation bis etwa in das Jahr 2050 gesichert sei.

Waldprojekt in Paraguay mit ungewisser Zukunft

Apple hatte sich darauf berufen, zum CO2-Ausgleich ein Waldprojekt in Paraguay zu betreiben. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Pachtverträge einen Großteil der Projektfläche nur bis 2029 bestünden. Also sei eine CO2-Kompensation auch lediglich bis zum Jahr 2029 gewährleistet. Eine gesicherte Perspektive für die Fortsetzung des Waldprojekts bestehe nicht.

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert zudem, dass es sich bei dem Waldprojekt um Eukalyptus-Monokulturen handele und nicht um naturbelassene Wälder. Kommerziell genutzte und kurzlebige Eukalyptus-Monokulturen seien ungeeignet, um eine CO2-Neutralität sicherzustellen. "Großkonzerne wie Apple dürfen Verbraucher beim Klimaschutz nicht täuschen, sondern müssen korrekt über die Klimaauswirkungen ihrer Produkte informieren", so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Logo "Carbon Neutral" kein offizielles Gütesiegel

Keinen Erfolg hatte die Klage, soweit beanstandet worden war, das Logo "Carbon Neutral" werde als Gütesiegel missverstanden. Die Gestaltung des Logos besitze nicht die Anmutung eines Gütesiegels, so das Gericht. Der mit einem offiziellen Gütesiegel vermittelte Eindruck einer Gewähr für eine bestimmte Güte und Brauchbarkeit der Ware werde damit nicht geschaffen.

Das Urteil vom 26.08.2025 (Az. 3-06 O 8/24) ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden. 

(LG Ffm / STB Web)

Artikel vom: 02.09.2025

30.08.25 | Lohnfortzahlung kostet Unternehmen 82 Milliarden Euro

Sobald Beschäftigte krank werden, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Eine neue Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass sich die Summe der Entgeltfortzahlungen seit 2010 mehr als verdoppelt hat.

Nach der Studie mussten Arbeitgeber im Jahr 2024 rund 82 Milliarden Euro für kranke Mitarbeitende aufbringen, davon 13 Milliarden Euro an Sozialabgaben. Das entspreche insgesamt dem Vierfachen des Krankengeldes. Der gestiegene Krankenstand sei dabei aber nur ein Grund für die hohe Summe.

Die Gründe sind vielseitig

So habe auch die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt zu den gestiegenen Entgeltfortzahlungen beigetragen. Denn 2024 gab es so viele Erwerbstätige wie noch nie, sodass die Unternehmen auch mehr Gehälter zahlten. Die allgemeine Lohnentwicklung habe ebenfalls beigetragen. Die Kosten wären also selbst bei unverändertem Krankenstand gestiegen, erläutert das IW. Dennoch sei aber auch der Krankenstand seit rund zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen und trage entsprechend zu den höheren Arbeitgeberaufwendungen bei.

Vorschläge für eine Entlastung

Zur Senkung dieser Kosten führt das IW verschiedene Vorschläge an. Eine Idee sei die Einführung sogenannter Karenztage, bei denen entweder die Gehaltszahlung für einige Tage ausgesetzt oder das Gehalt für einen bestimmten Zeitraum auf niedrigerem Niveau weitergezahlt würde. Ein anderes Konzept schlägt vor, die Dauer der Entgeltfortzahlung auf sechs Wochen – trotz neuer Diagnose – pro Jahr zu begrenzen.

(IW / STB Web)

Artikel vom: 30.08.2025

26.08.25 | Durchschnittsverdienste von Auszubildenden

Auszubildende in Deutschland verdienen im Schnitt 1.238 Euro brutto im Monat. Diesen Wert ermittelte das Statistische Bundesamt im April 2024, er gilt über alle Ausbildungsjahre und versteht sich ohne Sonderzahlungen.

Bei Frauen in der Ausbildung lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst mit 1.302 Euro höher als bei Männern, die 1.187 Euro verdienten. Überdurchschnittlich verdienten Auszubildende in Gesundheits- und Pflegeberufen.

Gesundheits- und Pflegeberufe liegen vorn

Ihr Monatsverdienst lag im Schnitt bei 1.310 Euro brutto. Im Handwerk lag dagegen der Durchschnitt bei 1.008 Euro brutto im Monat. Die geringste Vergütung mit 914 Euro im Schnitt erhielten Auszubildende in Künstlerberufen in Bereichen wie beispielsweise Musik, Fotografie oder Grafikdesign.

Unterschiede nach Unternehmensgröße

Neben dem Berufszweig hängt der Verdienst von Auszubildenden auch von der Größe des Ausbildungsunternehmens ab: Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten zahlten durchschnittlich 929 Euro, in Unternehmen mit 50 bis 99 Beschäftigten gab es 1.083 Euro brutto im Monat. In großen Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten erhielten Auszubildende im Schnitt 1.494 Euro brutto im Monat.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 26.08.2025

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

Ihr Ansprechpartner:

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Telefon: +49 281 / 33 99 33
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