04.09.24 | Wie bewerten deutsche Firmen die neue KI-Regulierung?

Der EU AI Act ist seit Anfang August offiziell in Kraft und muss nun in den EU-Mitgliedsländern umgesetzt werden. Doch wie bereit sind deutsche Firmen für die neue KI-Regulierung? Deloitte hat hierzu 500 Führungskräfte, die sich in den Unternehmen mit dem Thema beschäftigen, befragt.

Kurz und knapp: Die Befragung zeigt eine deutliche Verunsicherung bei der Einschätzung der neuen Verordnung. Viele Unternehmen sind sich der konkreten Auswirkungen offenbar noch nicht bewusst und haben keine klare Vorstellung, wie sie mit den Vorgaben umgehen sollen. Die Skepsis überwiegt, nur eine Minderheit der Unternehmen beschäftigt sich schon intensiv mit der neuen Gesetzeslage.

Mit der Ratifizierung des EU AI Act hat sich die Lage für europäische Firmen grundlegend geändert: Die regulatorischen Vorgaben sind für alle EU-Länder verpflichtend und müssen zumeist in den kommenden zwei Jahren umgesetzt werden. "Zögern in der Auseinandersetzung mit dem EU AI Act ist gefährlich", sagt Dr. Till Contzen, Partner im Tax- und Legal-Bereich bei Deloitte. "Die Umsetzung der Anforderungen wird je nach Umfang der KI-Nutzung in einem Unternehmen einen erheblichen Aufwand mit sich bringen – zumal viele Organisationen nicht einmal wissen, wieviel KI sie genau nutzen." Es drohe eine Situation vergleichbar mit der Umsetzung der DSGVO, als die Unternehmen im Mai 2018 vor einer riesigen Aufgabe standen, da sie die zwei Jahre Übergangsfrist kaum genutzt hatten. 

Unternehmen zeigen Skepsis

Grundsätzlich zeigt sich bei der Deloitte-Umfrage große Skepsis gegenüber dem neuen Regelwerk. Vor allem beim Thema Rechtssicherheit ist das Bild uneinheitlich: So versprechen sich 39 Prozent der Befragten mehr Rechtssicherheit im Umgang mit KI, rund 35 Prozent verneinen dies, während ein Viertel keinen großen Unterschied sieht.

Ein ähnlich heterogenes Bild zeigt sich bei der Frage, ob der AI Act zu eher mehr oder eher weniger Vertrauen in KI führen wird: Hier glaubt rund ein Drittel (34,9 Prozent) an einen positiven Effekt, fast ebenso viele (30,8 Prozent) können das nicht erkennen. Im Gegenteil – fast die Hälfte der Befragten (47,4 Prozent) sieht in dem AI Act eher ein Hindernis bei der Entwicklung und Einführung von Anwendungen auf Basis von KI im Unternehmen, nur ein Viertel (24,1 Prozent) ist überzeugt, dass die neue Regulatorik dabei helfen wird.

Die Folgen dieser Skepsis sind deutlich messbar: Obwohl der AI Act seit Anfang August in Kraft ist, haben sich 48,6 Prozent der befragten Unternehmen noch nicht intensiv auf die Umsetzung vorbereitet; gerade mal 26,2 Prozent sind tiefer in das Thema eingedrungen. Dennoch fühlen sich 35,7 Prozent der Befragten gut dafür gewappnet, den AI Act umzusetzen, 19,4 Prozent sehen sich eher schlecht vorbereitet. Entsprechend fürchten 52,3 Prozent eine Einschränkung ihrer Innovationsmöglichkeit im Bereich KI durch die Regulierung; nur 18,5 Prozent glauben, dass die Verordnung die Innovationsmöglichkeiten positiv beeinflusst.

Gesetzlicher Rahmen unerlässlich für Vertrauen in KI

"Die teils wohl bewusst unklaren Regelungen des AI Act machen eine Auslegung tatsächlich nicht immer leicht", erklärt Contzen. "Allerdings ist dies ein Fortschritt gegenüber den Schwierigkeiten eines unregulierten Zustandes, in dem die Grenzen nur erahnt werden können und die Unternehmen und die Industrie auf sich allein gestellt sind." Grundsätzlich jedoch wirke eine Regulierung allein durch das Setzen eines Rahmens erst einmal vertrauensbildend. Insofern führe an einer Berücksichtigung ethischer und juristischer Konsequenzen bei KI-Innovation kein Weg vorbei.

 

(Deloitte / STB Web)

Artikel vom: 04.09.2024

30.08.24 | Gründungsinteresse auf dem Tiefstand

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat ihren "Report Unternehmensgründung 2024" vorgestellt – mit ernüchternden Ergebnissen: Das Gründungsinteresse hat ein Rekordtief erreicht und der Gründungsstandort Deutschland erzielt die bisher schlechteste Bewertung.

Befragt wurden rund 1.000 angehende Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie bewerteten den Gründungsstandort Deutschland 2024 mit einer 3,6 gerade einmal als "ausreichend". Ein deutlicher Rückgang gegenüber den Vorjahren – dabei hatten die Rahmenbedingungen hierzulande im Urteil der Jungunternehmerschaft schon zuvor mit 3,3 (2020 und 2021) beziehungsweise 3,4 (2022 und 2023) lediglich als "befriedigend" abgeschnitten.

Die Entwicklung sei "auch deswegen sehr bedenklich, weil sich der Rückgang des Gründungsinteresses nicht allein durch demografische Veränderungen erklären lässt", so der DIHK-Präsident Peter Adrian. "Enorm gestiegene Kosten zum Führen von Betrieben und das Dickicht bürokratischer Regelungen ersticken aktuell die Lust am Unternehmertum. Die Signale für eine bessere Standortpolitik könnten kaum deutlicher sein."

Haupthürden Unsicherheit, Regulierung und Kosten

Neben der konjunkturellen Lage gebe es zahlreiche strukturelle Hemmnisse für das Unternehmertum. Insbesondere seien es die hohe Regulierungsdichte sowie hohe Kosten, die zusätzlich zu den Unsicherheiten über das geschäftliche Umfeld viele potenzielle Gründerinnen und Gründer davon abhalten würden, sich selbstständig zu machen. Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch schon die KfW in ihrem letzten Gründungsmonitor (STB Web berichtete).

Danach gefragt, was geschehen muss, um den Gründungsstandort Deutschland zu verbessern, nannten die Befragten am häufigsten "schnellere und einfachere Regularien" (73 Prozent), "Steuerrecht vereinfachen" (65 Prozent) sowie "einfacherer Zugang zu öffentlichen Fördermitteln" (30 Prozent).

Ausführliche Informationen und Download der kompletten Umfrageergebnisse:

DIHK-Report Unternehmensgründung 2024 (PDF, 4 MB)

(DIHK / STB Web)

Artikel vom: 30.08.2024

19.08.24 | Unternehmen halten am Homeoffice fest

Trotz der medialen Aufmerksamkeit für eine mögliche Abkehr vom Homeoffice belegt eine repräsentative ZEW-Befragung, dass hybride Arbeitsmodelle in deutschen Unternehmen ungebrochen weit verbreitet sind.

Zuletzt gab es immer wieder Berichte, dass namhafte Unternehmen ihre Homeoffice-Regelungen einschränken wollen. Die angekündigten "Return-to-Office"-Strategien reichen dabei von neuen Obergrenzen für die Anzahl der Homeoffice-Tage bis zur Wiedereinführung der täglichen Präsenzpflicht. Eine repräsentative Umfrage des ZEW Mannheim unter rund 1.200 Unternehmen im Juni 2024 zeigt allerdings, dass Unternehmen für die kommenden zwei Jahre einen weiteren Anstieg der Homeoffice-Nutzung erwarten.

Kein Rückgang der Homeoffice-Angebote erwartet

Ein Vergleich der aktuellen Homeoffice-Nutzung mit der Situation vor der Pandemie macht deutlich, wie stark sich das mobile Arbeiten in deutschen Unternehmen etabliert hat. Im stärker ortsgebundenen Verarbeitenden Gewerbe hat sich der Anteil der Unternehmen mit Homeoffice-Angeboten von 24 Prozent vor der Pandemie auf nun 48 Prozent verdoppelt. In der Informationswirtschaft ist der Anteil mit einem Sprung von 48 Prozent auf 82 Prozent ebenfalls stark angestiegen.

"Mit Blick auf die nächsten zwei Jahre rechnen die Unternehmen auch nicht damit, Angebote mit mindestens einem Homeoffice-Tag pro Woche zurückzufahren. Im Gegenteil: Der Anteil an Unternehmen mit Homeoffice-Angeboten wird laut Erwartungen nochmals ansteigen – auf 88 Prozent in der Informationswirtschaft und 57 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe", so Studienleiter Dr. Daniel Erdsiek.

Darüber hinaus rechnen die befragten Unternehmen auch mit einem steigenden Anteil der Beschäftigten, die solche Angebote künftig nutzen werden. Beispielsweise erwarten etwa zwei Drittel der Unternehmen in der Informationswirtschaft, dass im Juni 2026 mehr als 20 Prozent ihrer Beschäftigten mindestens einmal wöchentlich im Homeoffice arbeiten werden.

Verbreitung mehrtägiger Homeoffice-Modelle verdoppelt sich

Hybride Arbeitsmodelle können vielfältig ausgestaltet und an die betrieblichen Bedarfe angepasst werden. Ein grundlegender und universeller Bestandteil ist jedoch die vereinbarte Homeoffice-Frequenz. Im Wesentlichen lassen sich fünf Homeoffice-Modelle unterscheiden, die von wöchentlich einem bis zu fünf Tagen Homeoffice reichen.

In welchem zeitlichen Umfang im Homeoffice gearbeitet werden darf, variiert jedoch stark nach Unternehmensgröße. Dabei gilt: Je größer ein Unternehmen, umso wahrscheinlicher ist es, dass ein Teil der Beschäftigten Angebote mit hoher Homeoffice-Frequenz nutzen kann.

(ZEW / STB Web)

Artikel vom: 19.08.2024

12.08.24 | Werbung mit Sternebewertung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über rechtliche Aspekte bei der Werbung mit Sternebewertungen im Fall einer Immobilienplattform entschieden.

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Das beklagte Unternehmen bot auf seiner Website die Vermittlung von Immobilienverkäufern an Immobilienmakler an. Sie warb unter anderem mit durchschnittlichen Sternebewertungen ihrer Kunden, ohne Angaben zur Gesamtzahl der Bewertungen, zum Zeitraum der berücksichtigten Bewertungen und zur Aufgliederung nach den einzelnen Sterneklassen zu machen.

Der BGH bestätigte mit Urteil vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 143/23) die Ansicht des Berufungsgerichts, das die Aufgliederung nach Sterneklassen wettbewerbsrechtlich nicht für wesentlich erachtete. Dem Durchschnittsverbraucher sei aufgrund seiner Erfahrung bekannt, dass einer durchschnittlichen Sternebewertung in aller Regel unterschiedlich gute und schlechte Bewertungen zugrunde liegen und die Bewertungen - zum Teil erheblich - divergieren. Anhand der Gesamtzahl und des Zeitraums der berücksichtigten Bewertungen könnten Kunden abschätzen, wie aussagekräftig die angegebene Durchschnittsbewertung sei. Die Aufgliederung nach Sterneklassen vermittele daneben keine wesentliche Information. Insbesondere könne sie keinen Aufschluss über die Gründe geben, die einen Kunden zur Abgabe einer bestimmten Bewertung bewogen hätten.

(BGH / STB Web)

Artikel vom: 12.08.2024

04.08.24 | Start-ups setzen auf KI

Künstliche Intelligenz ist eines der wirtschaftlichen Mega-Themen – und auch in Deutschland setzen viele Start-ups und Investoren ihre Hoffnungen darauf. Im zweiten Quartal 2024 sammelten junge Unternehmen, die auf KI spezialisiert sind, insgesamt 568 Millionen Euro bei Investoren ein.

KI-Start-ups konnten im zweiten Quartal mehr Kapital einsammeln als junge Unternehmen mit anderen Schwerpunkten. Das zeigen die Zahlen der KfW zum deutschen Markt für Wagniskapital. Insgesamt gab es im zweiten Quartal 30 Finanzierungsrunden von KI-Start-ups.

Einzelne sehr große Deals

Getrieben wurde das Volumen, wie oft in diesem Bereich, allerdings von einzelnen sehr großen Deals. Im zweiten Quartal erhielt der Kölner Online-Übersetzungsdienst DeepL mehr als 250 Millionen EUR von Investoren.

Schwach im internationalen Vergleich

Insgesamt warben deutsche Start-ups im zweiten Quartal in 187 Finanzierungsrunden rund 1,8 Milliarden Euro ein, nach 1,9 Milliarden Euro im ersten Quartal. Im Vergleich zu anderen Märkten hinkt der deutsche allerdings weiterhin hinterher. So erhielten Start-ups in Frankreich im zweiten Quartal Venture-Capital-Zusagen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro, in Großbritannien waren es 5,1 Milliarden Euro und in den USA sogar 41,4 Milliarden Euro.

Verhaltene Gründungstätigkeit in Deutschland

Unter dem Strich gab es in Deutschland nur wenige kleine Deals von unter 1 Million Euro. Die Anzahl sank um mehr als ein Fünftel im Vergleich zum Vorquartal. Grund dafür dürfte die verhaltene Gründungstätigkeit in Deutschland in den vergangenen Jahren sein. Besonders viel Kapital (842 Millionen Euro) sammelten im zweiten Quartal sogenannte Scale-up-Unternehmen ein – also Firmen, die nicht mehr ganz frisch am Markt sind und bereits eine gewisse Größe erreicht haben.

Im zweiten Quartal erhielten Start-ups wieder mehr Zusagen von heimischen Investoren. 39 Prozent des Kapitals kam von deutschen Investoren – im Vorquartal waren es 26 Prozent gewesen.

(KfW / STB Web)

Artikel vom: 04.08.2024

29.07.24 | Mehr Unternehmen nutzen Künstliche Intelligenz

Die deutsche Wirtschaft setzt stärker auf KI. Gegenwärtig nutzen 27 Prozent der Unternehmen KI. Im Vorjahr waren es noch 13,3 Prozent. Dies geht aus einer ifo-Umfrage hervor.

Für rund jedes fünfte Unternehmen ist KI allerdings gegenwärtig kein Thema. 17,5 Prozent planen KI in den kommenden Monaten einzusetzen. "Die Entwicklung wird sich vermutlich noch beschleunigen", sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. "Die Firmen erwarten, dass der Einsatz von KI ihre Produktivität um mehr als 10 Prozent erhöht."

In nahezu allen Branchen hat die Anzahl der Unternehmen zugenommen, die KI in ihren Unternehmensprozessen einsetzen. Das berichteten mehr als 33 Prozent in der Autobranche, Elektronikindustrie, Pharmabranche, sowie Textil- und Bekleidungsindustrie. Bei den Dienstleistern stechen insbesondere die Werbung und Marktforschung (72 Prozent) sowie IT-Dienstleister (rund 60 Prozent) hervor. Im Handel nutzen aktuell 22 Prozent der Firmen KI. Lediglich 11,6 Prozent sind es im Baugewerbe.

Die Skeptiker, die derzeit keine Anwendungsmöglichkeiten sehen, finden sich insbesondere im Bausektor (rund 42 Prozent) und die Gastronomie (40 Prozent).

(ifo / STB Web)

Artikel vom: 29.07.2024

22.07.24 | Handelsregister soll teurer werden

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung veröffentlicht. Dieser sieht insbesondere eine lineare Erhöhung der Eintragungsgebühren vor.

Das Handelsregister gibt in Deutschland zuverlässig Auskunft über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen. Es ist ein zentrales Instrument zur Förderung des Vertrauens und der Stabilität im Geschäftsverkehr. Die Gebühren der Handelsregistergebührenverordnung für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister richten sich nach dem mit der jeweiligen Amtshandlung verbundenen Aufwand. Sie sind zuletzt am 1. Januar 2011 angepasst worden. Da seitdem die Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten erheblich gestiegen seien, sei eine deutliche Anhebung der Gebühren geboten, so das BMJ.

Konkret ist in dem Verordnungsentwurf eine Anhebung der Eintragungsgebühren "linear um 50 Prozent" vorgesehen.

Der Referentenentwurf wurde zunächst an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. August 2024 Stellung zu nehmen.

(BMJ / STB Web)

Artikel vom: 22.07.2024

16.07.24 | Geschäftsklima für Selbstständige trübt sich ein

Das Geschäftsklima für die Selbstständigen trübte im Juni etwas ein. Der "Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex" fiel auf -14,0 Punkte, nach -11,8 im Mai. Ausschlaggebend dafür waren die deutlich schlechteren Erwartungen.

Neben den Geschäftserwartungen wurde außerdem die Technologie-Nutzung beleuchtet. Bei Investitionen in neue digitale Technologien zeigen sich Selbstständige demnach noch eher zurückhaltend. Gegenwärtig ist Cloud Computing als etablierte Technologie am weitesten verbreitet. 35,1 Prozent der Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen nutzen es bereits, weitere 7,5 Prozent planen dies in naher Zukunft.

Bedeutung von KI und Cloud Computing

Neue Technologien mit Künstlicher Intelligenz werden von Selbstständigen selten genutzt: 14,4 Prozent bzw. 9,4 Prozent planen das. Gegenüber 2023 hat die Bedeutung von Künstlicher Intelligenz und Cloud Computing für Selbstständige aber deutlich zugenommen. Beide Technologien sind in großen Unternehmen deutlich häufiger im Einsatz sind als bei Soloselbständigen und Kleinstunternehmen.

Seit August 2021 berechnet das ifo Institut den Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen (weniger als 9 Mitarbeiter). Der Schwerpunkt liegt auf dem Dienstleistungssektor.

(ifo / STB Web)

Artikel vom: 16.07.2024

11.07.24 | Mehrheit der Berufstätigen im Sommerurlaub erreichbar

Mails checken am Pool, Videocall aus dem Hotelzimmer, Telefonieren auf dem Campingplatz - zwei Drittel (66 Prozent) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind nach Angaben des Digitalverbands Bitkom währenddessen auch beruflich erreichbar.

Allen voran Ältere bleiben auch im Urlaub dienstlich aktiv: Unter den 50- bis 64-jährigen Erwerbstätigen sind 73 Prozent im Sommerurlaub beruflich erreichbar, unter den 16- bis 29-jährigen Berufstätigen ist es hingegen nur die Hälfte (51 Prozent). Demgegenüber will insgesamt ein knappes Drittel (31 Prozent) der Berufstätigen komplett abschalten und im diesjährigen Sommerurlaub nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 357 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren wollen.

Erwartungen von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden

Bei den allermeisten sind demnach tatsächliche oder vermutete Erwartungen anderer ein Grund für die Erreichbarkeit: Über die Hälfte (59 Prozent) gibt an, erreichbar zu sein, weil Vorgesetzte dies erwarten. 51 Prozent sagen, ihre Kolleginnen und Kollegen erwarten es von ihnen, 46 Prozent sehen diesen Anspruch bei Kundinnen und Kunden. Ein Viertel (25 Prozent) geht davon aus, dass Geschäftspartner Erreichbarkeit erwarten. 13 Prozent sind überzeugt, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es von ihnen erwarten. Nur 15 Prozent sagen, dass sie im Sommerurlaub von sich aus erreichbar sein möchten.

Telefonate, Kurznachrichten und Videocalls

Meistens sind es ein Anruf oder eine Kurznachricht, die den Urlaub unterbrechen: Jeweils rund zwei Drittel (65 Prozent) der Berufstätigen sind telefonisch beziehungsweise per Kurznachrichten wie SMS oder WhatsApp erreichbar. 29 Prozent lesen oder beantworten dienstliche Mails. Knapp ein Viertel (23 Prozent) ist per Videocall etwa über Facetime oder Zoom erreichbar, 11 Prozent über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 11.07.2024

11.07.24 | Corona-Hilfen für Selbständige als beitragspflichtiges Einkommen

Mit dem Programm "Soforthilfe Corona" wurden Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden. Aber auch diese Mittel unterfallen dem sozialversicherungsrechtlichen Beitragsrecht.

Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Ein hauptberuflich Selbstständiger hatte aus dem Programm "Soforthilfe Corona" im April 2020 einen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro erhalten. Dieser Zuschuss wurde vom Finanzamt als Teil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung des freiwillig Krankenversicherten hatte daraufhin den Zuschuss auch der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Hiergegen wandte sich der Kläger, der den Zuschuss im Jahr 2023 zurückzahlen musste, nachdem sich gezeigt hatte, dass die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorgelegen hatten. Er machte mit seiner beim Sozialgericht Freiburg erhobenen Klage insbesondere geltend, dass der Zuschuss wie ein Darlehen zu bewerten sei und daher keine Beitragspflicht auslöse.

Nachdem das Sozialgericht in erster Instanz die Klage abgewiesen hatte, blieb der Kläger auch mit seiner Berufung beim Landessozialgericht erfolglos. Es handele sich nicht um ein Darlehen, sondern um einen Zuschuss, der vom Grundsatz her nicht zurückzuzahlen sei. Gleichwohl kann der Kläger in dem Jahr, in dem er den Zuschuss zurückzahle, dies gegenüber dem Finanzamt einkommensmindernd geltend machen. Diese Gewinnminderung führe dann – nach Erlass eines Einkommenssteuerbescheids für das Rückzahlungsjahr – zu einer entsprechend geringeren Beitragsbemessungsgrundlage.

(LSG B.-W. / STB Web)

Artikel vom: 11.07.2024

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

Ihr Ansprechpartner:

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

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