21.05.25 | Zum Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer Ein-Personen-GmbH

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte über die Frage des Vorsteuerabzugs einer Ein-Personen-GmbH im Rahmen einer Sachgründung mit einem Pkw zu entscheiden. Die Rechnung für das Fahrzeug war auf die Gründungsgesellschafterin ausgestellt.

Im Streitfall gründete die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin die GmbH nicht in bar, sondern im Wege der Sachgründung. Dafür erwarb sie einen Pkw, den sie entsprechend in die GmbH einbrachte. Die Rechnung über den PKW war adressiert an die Unternehmerin und Ihre Geschäftsadresse. Das Fahrzeug war ausschließlich zur betrieblichen Nutzung vorgesehen. Das Finanzamt verwehrte der GmbH jedoch den Vorsteuerabzug, da es sich um einen privaten Erwerb der Gesellschafterin gehandelt habe, wie es auch aus der Rechnung hervorgehe.

Personenübergreifende Zurechnung in der Gründungsphase

Das Gericht entschied allerdings zugunsten der GmbH. Nach dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer stehe ihr der Vorsteuerabzug zu, da die Gründungsgesellschafterin selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. Deshalb habe eine personenübergreifende Zurechnung in der Gründungsphase zu erfolgen. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Rechnung auf die Gründungsgesellschafterin ausgestellt war, so das Urteil vom 3. April 2025 (Az. 5 K 111/24).

Revision zugelassen

Das Gericht berücksichtigte dabei eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die auf den Streitfall übertragbar sei. Es hat aber die Revision zugelassen.

(Niedersächsisches FG / STB Web)

Artikel vom: 21.05.2025

20.05.25 | Unternehmen versichern sich gegen Cyberattacken

Unternehmen in Deutschland wappnen sich häufig mit Cyberversicherungen gegen mögliche Schäden durch Cyberkriminalität. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Befragung des ZEW Mannheim, an der sich im Frühjahr 2025 rund 1.200 Unternehmen beteiligt haben.

Cyberattacken gegen Unternehmen steigen seit Jahren kontinuierlich an. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Geopolitische Spannungen, fortschrittliche Technologien – aber auch die erhöhte Verbreitung flexibler Arbeitsmodelle wie Homeoffice tragen zu erhöhten Risiken bei. Cyberversicherungen können bei betroffenen Unternehmen im Schadensfall die Kosten für Eigen- und Drittschäden tragen und durch IT-Experten, Anwälte und PR-Spezialisten unterstützen.

Größere Unternehmen häufiger versichert

Der Befragung zufolge hat in der Informationswirtschaft etwa die Hälfte der Unternehmen eine Cyberversicherung abgeschlossen. Dabei steigt die Verbreitung mit der Unternehmensgröße. "Bei den großen Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten verfügen etwa zwei Drittel über eine Cyberversicherung. Bei den mittleren Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten sind es noch 59 Prozent, während der Anteil bei kleinen Unternehmen mit 46 Prozent deutlich geringer ausfällt", erklärt ZEW-Wissenschaftler Dr. Thomas Niebel. Über alle Größenklassen hinweg plant etwa jedes fünfte Unternehmen künftig eine Cyberversicherung abzuschließen.

Im Vergleich zur Informationswirtschaft variiert die Verbreitung von Cyberversicherungen im Verarbeitenden Gewerbe noch stärker mit der Unternehmensgröße. Nur etwa ein Drittel der kleinen Unternehmen mit fünf bis 19 Beschäftigten verfügt derzeit über eine solche Versicherung. Dieser Anteil steigt bei mittleren Unternehmen auf 47 Prozent und bei großen Unternehmen sogar auf 64 Prozent.

(ZEW / STB Web)

Artikel vom: 20.05.2025

10.05.25 | Studie untersucht Corona-Hilfen für Unternehmen

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat am Beispiel Italien und Spanien die Wirkung von Corona-Hilfen für Unternehmen untersucht. Positive Effekte gab es danach vor allem bei Kleinunternehmen. Kaum Effekte hingegen wurden bei Mittel- und Großunternehmen festgestellt.

Staatliche Corona-Hilfen haben sich in Spanien und Italien als effektiv erwiesen, vor allem für Mikro- und Kleinunternehmen. Zwei Jahre nach der Pandemie verzeichneten sie deutlich geringere Umsatzeinbrüche als ähnliche nicht geförderte Betriebe. In Italien lagen die Umsätze geförderter Unternehmen 2022 um mehr als 4 Prozent höher als bei nicht unterstützten. In Spanien betrug der Unterschied 2,7 Prozent.

Für mittlere und große Unternehmen zeigten sich hingegen keine Effekte. Insbesondere bei Großunternehmen sei die Wirkung der Hilfen weitgehend verpufft, während gleichzeitig das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen steige.

Geförderte Betriebe mit deutlich höheren Umsätzen

Dies ist das zentrale Ergebnis der Studie, die das DIW Berlin zusammen mit dem Joint Research Centre (JCR) der Europäischen Kommission durchgeführt hat. Sie konzentrierte sich auf Spanien und Italien, zwei stark von der Pandemie betroffene Länder mit umfangreichen Hilfsprogrammen und hochwertigen Unternehmensdaten. "Unsere Studie zeigt: Temporäre staatliche Hilfe kann in Krisenzeiten entscheidend zum Erhalt wirtschaftlicher Strukturen beitragen", konstatiert Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte am DIW Berlin.

Staatliche Hilfen fördern Investitionen

Des Weiteren gibt es Hinweise auf positive Investitionseffekte durch die Hilfen: Unterstützte Kleinbetriebe in Spanien steigerten ihre Vermögenswerte 2020 um 7,1 Prozent, in Italien um etwa 5 Prozent. Investitionen flossen dabei besonders in Software oder digitale Infrastruktur. Viele kleine Betriebe haben in der Krise ihre Geschäftsmodelle digitalisiert, um neu Vertriebskanäle aufzubauen.

"Unsere Ergebnisse zeigen, dass staatliche Hilfen in akuten Krisen sinnvoll sein können – wenn sie zielgerichtet und zeitlich begrenzt sind. Insbesondere kleinste und kleine Unternehmen profitieren messbar", so Tomaso Duso.

(DIW / STB Web)

Artikel vom: 10.05.2025

28.04.25 | Unternehmen: 32 Stunden im Monat für Bürokratie

Die Beschäftigten der rund 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen in Deutschland verwenden im Durchschnitt rund sieben Prozent ihrer Arbeitszeit für bürokratische Prozesse. Das entspricht durchschnittlich 32 Stunden im Monat pro Unternehmen.

Das sind Ergebnisse des repräsentativen KfW-Mittelstandspanels. Für das Panel befragt KfW Research seit 2002 jedes Jahr kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen und Größenklassen. An der jüngsten Erhebung nahmen rund 10.000 Unternehmen teil.

Beim Thema Bürokratie geht es neben Dokumentations- und Informationspflichten, etwa dem Ausfüllen von Formularen an Steuer- und Sozialversicherungsbehörden, auch um die Zeit, die Unternehmen für die Befolgung von Gesetzen und Regeln zum Beispiel beim Datenschutz, im Arbeitsrecht, im Umweltschutz oder bei technischen Mindeststandards benötigen. Nicht inbegriffen sind Belastungen, die sich nicht oder kaum in Arbeitszeit erfassen lassen – etwa langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren, schlechte Behördenerreichbarkeit oder die strittige Auslegung von Vorschriften.

Steuerangelegenheiten machen die meiste Arbeit

Die meiste Arbeit bereitet den Unternehmen dabei die Erledigung von Steuerangelegenheiten – 70 Prozent der befragten Mittelständler benennen dieses Thema. Auf Rang zwei folgen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, dann Anforderungen im Rechnungswesen.

Mit durchschnittlich 8,7 Prozent ihrer Arbeitszeit haben Solo-Selbstständige den größten bürokratischen Aufwand. Mit steigender Unternehmensgröße sinkt dann die relative Bürokratiebelastung. Eine Branche, die besonders viel Arbeitszeit – nämlich 8,1 Prozent – auf bürokratische Prozesse verwendet, ist das Baugewerbe.

Wirtschaftssystem funktioniert mit durch Bürokratie

Der Begriff Bürokratie sei allerdings sehr negativ besetzt, sagt KfW-Mittelstandsexperte Dr. Michael Schwartz. Dabei sei Bürokratie grundsätzlich eine wesentliche Grundlage unseres Wirtschaftssystems. Standardisierte und formalisierte Verfahren seien Voraussetzung für regelgebundenes Handeln, das Rechtssicherheit und einen fairen Wettbewerb ermögliche. "Mit zunehmender Bürokratie steigt jedoch das Risiko, dass die Kosten den Nutzen übersteigen." so Schwarz.

Starke Belastung für junge Unternehmen

Zu ähnlichen Ergebnissen wie die KfW kommt das IAB/ZEW-Gründungspanel 2025. Danach verbringen speziell junge Unternehmen im Durchschnitt etwa neun Stunden pro Woche mit gesetzlich vorgegeben administrativen Aufgaben. "Die hohen bürokratischen Anforderungen reduzieren die Zeit, die Gründerinnen und Gründer sinnvoll für Innovationen nutzen können." so ZEW-Wissenschaftlerin Dr. Sandra Gottschalk. Besonders schwierig sei dies für Unternehmen auf Wachstumskurs. Oftmals müssten sie aufgrund bürokratischer Hürden sogar auf Neueinstellungen verzichten.

(KfW / ZEW / STB Web)

Artikel vom: 28.04.2025

22.04.25 | Kein Werbungskostenabzug bei Umzug für besseres Home-Office

Wer umzieht, um sich in der neuen Wohnung ein adäquates Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten steuerlich nicht als Werbungskosten abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) – entgegen der Vorinstanz – entschieden.

Der entschiedene Fall fällt in die Corona-Zeit, in der die Kläger, ein Ehepaar mit Kind, beide überwiegend ins Home-Office mussten und Berufs- und Familienleben zu vereinbaren suchten. In der alten Wohnung stand ihnen zum Arbeiten im Wesentlichen das Wohn- und Esszimmer zur Verfügung. Daraufhin zogen sie in eine 5-Zimmer-Wohnung, in der sie zwei Zimmer als häusliches Arbeitszimmer einrichten konnten.

Finanzamt: Keine berufliche Veranlassung 

Das Finanzamt erkannte zwar die Aufwendungen für die Arbeitszimmer an, lehnte aber die Umzugskosten mangels beruflicher Veranlassung ab. Vor dem Finanzgericht Hamburg hatten die Kläger zunächst Erfolg (STB Web berichtete). Dieses hatte die berufliche Veranlassung bejaht, da der Umzug in die größere Wohnung zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen der Kläger geführt habe.

Kosten der privaten Lebensführung

Dem folgte der BFH im Revisionsverfahren allerdings nicht und bestätigte in seinem Urteil vom 05.02.2025 (Az. VI R 3/23) die Auffassung des Finanzamts. Die Wohnung sei grundsätzlich dem privaten Lebensbereich zuzurechnen, weshalb die Kosten für einen Umzug zu den steuerlich nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes zählten. Danach sind solche Aufwendungen auch dann nicht abziehbar, "wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen". Eine Ausnahme wäre allenfalls anzunehmen, wenn private Umstände beim Umzug eine ganz untergeordnete Rolle spielen würden. Diese könne bei einem Umzug aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels der Fall sein oder wenn dadurch die Anfahrtszeit zur Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde täglich vermindert werde.

(BFH / STB Web)

Artikel vom: 22.04.2025

11.04.25 | Überlebensrate von Gründungen nach fünf Jahren

2024 wurden rund 360.000 Unternehmen gegründet. Das klingt gut, doch kommt es für eine Volkswirtschaft auch darauf an, wie viele davon überleben. Dazu hat das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) Daten untersucht.

Auf Basis des Unternehmensregisters beobachten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Institut regelmäßig den Fortbestand von neu gegründeten Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre: Demnach waren von denjenigen Unternehmen, die 2017 gegründet wurden, nach einem Jahr noch 74 Prozent am Markt aktiv. Mit jedem weiteren Jahr sank die Überlebensrate kontinuierlich: Nach 5 Jahren betrug sie nur noch rund 38 Prozent.

Solo-Selbstständigen stärker betroffen

Ausgeprägter ist die Entwicklung bei Solo-Selbstständigen. Bei ihnen fällt der Wert auf 34 Prozent. Demgegenüber hielt sich bei den Unternehmen mit Beschäftigten knapp die Hälfte.

Stabile Gründungen im Gesundheitswesen

Von allen Wirtschaftszweigen zeigten Gründungen im Gesundheits- und Sozialwesen im Beobachtungszeitraum die größte Bestandsfestigkeit, gefolgt vom Verarbeitenden Gewerbe. Am niedrigsten war die Überlebensrate in der Kunst-, Unterhaltungs- und Erholungsbranche – weniger als ein Drittel dieser Unternehmen überlebten die ersten fünf Jahre.

(IfM / STB Web)

Artikel vom: 11.04.2025

07.04.25 | Selbstständige wieder zuversichtlicher

Die Selbstständigen in Deutschland wollen wieder mehr investieren. Nach 13,6 Prozent im November 2024 planen aktuell fast 20 Prozent, ihre Investitionen in diesem Jahr zu erhöhen. Das zeigt der Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex.

Gleichzeitig ist der Anteil derjenigen, die eine Kürzung ihrer Investitionen planen, von knapp 40 auf 31,2 Prozent gesunken. Gegenüber der restlichen Wirtschaft sei die Investitionsbereitschaft allerdings dennoch deutlich geringer, so ifo-Expertin Katrin Demmelhuber.

Mehr Investitionsbereitschaft

Beim Kreditzugang berichten weniger Selbstständige (34 Prozent) von Schwierigkeiten als im Vorquartal (35,1 Prozent). In der Gesamtwirtschaft nahm die Quote hingegen leicht zu, von 30,5 auf 31,4 Prozent. Der Anteil der Befragten, die überhaupt Kreditverhandlungen führen, ging jedoch bei den Selbstständigen zurück auf knapp 8 Prozent nach zuletzt über 10 Prozent. Sie ist damit wesentlich geringer als in der Gesamtwirtschaft mit über 23 Prozent.

Der "Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex" stieg von -21,3 Punkten im Februar auf -15,8 im März. Er liegt damit aber immer noch weit im Minus. Der Indikator wird seit Dezember 2021 ermittelt, um die Sichtbarkeit von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen zu erhöhen.

Verbesserungen in Beratung und Werbung

Es werden im Index alle Sektoren berücksichtigt, wobei der Schwerpunkt auf dem Dienstleistungssektor liegt. Auf Branchenebene verbesserte sich die Lage aktuell insbesondere für Unternehmensberatungen, Werbung/Marktforschung sowie Architektur- und Ingenieurbüros, berichtet der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD).

"Es ist ermutigend, dass sich bei den Selbstständigen wieder eine gewisse Aufbruchsstimmung abzeichnet", sagt Matthias Henze, CEO und Mitgründer von Jimdo. "Die Entwicklung könnte mit dem Finanzpaket zusammenhängen, von dem sich viele Selbstständige neue Impulse erhoffen."

(ifo / VGSD / STB Web)

Artikel vom: 07.04.2025

07.04.25 | "Ghosting" im Bewerbungsprozess nimmt zu

Immer mehr Betriebe berichten von Problemen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen: Konnten 2013 noch 29 Prozent nicht alle Ausbildungsstellen besetzen, ist ihr Anteil kontinuierlich gestiegen. 2023 waren es 51 Prozent.

Als Hauptgrund nennen die befragten Betriebe den generellen Mangel an geeigneten Bewerbungen. Allerdings berichtet inzwischen auch jeder vierte Betrieb, dass geeignete Bewerber abspringen. Das geht aus einer aktuell veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Großbetriebe mit 500 und mehr Beschäftigten nennen Absprünge von Bewerbern besonders häufig als einen der Gründe für die Nichtbesetzung von Ausbildungsplätzen. Aber auch 28 Prozent der Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten haben mit dem Phänomen zu tun. 2013 waren es noch 19 Prozent. "Ghosting" könne mit hohen betrieblichen Kosten verbunden sein, da bereits in den Rekrutierungsprozess geflossene Investitionen verloren gingen, erklärt IAB-Forscherin Barbara Schwengler. Kann die Ausbildungsstelle am Ende nicht besetzt werden, bleibe auch das Potenzial der Fachkräftequalifizierung ungenutzt.

Die Ergebnisse würden verdeutlichen, wie sehr sich der Ausbildungsmarkt von einem Anbieter- zu einem Bewerbermarkt gewandelt hat, so das IAB zusammenfassend.

Ein ausführlicher Beitrag zur Studie ist abrufbar im IAB-Forum.

(IAB / STB Web)

Artikel vom: 07.04.2025

31.03.25 | Recruiting: Flexible Arbeitszeiten wichtiger als Gehalt

Unternehmen locken Fachkräfte derzeit eher mit flexiblen Arbeitszeiten als mit mehr Gehalt. Das zeigt die aktuelle Personalleiterbefragung von Randstad und dem ifo Institut. Auch Weiterbildungen liegen im Trend.

Der Befragung zufolge argumentieren gut drei Viertel der Unternehmen in Stellenausschreibungen mit flexiblen Arbeitszeiten. Besonders ausgeprägt ist dieser Trend bei Dienstleistern (78 Prozent) und im Handel (72 Prozent). Große Unternehmen bieten diese Möglichkeit etwas häufiger als kleine Firmen an.

Um zusätzliche Anreize zu schaffen, bieten 68 Prozent außerdem Weiterbildungen an. Bei großen Unternehmen sind es 85 Prozent, bei kleinen Firmen 58 Prozent. Zusatzangebote wie ein Jobticket, eine Kantine oder Sport folgen auf Rang drei mit 60 Prozent. Bei den großen Unternehmen bieten sogar 89 Prozent diese Möglichkeiten. Unter den kleinen Firmen sind es nur 37 Prozent. 

Etwa ein Drittel der Unternehmen bietet einen flexiblen Arbeitsort (34 Prozent). Der Handel kann diese Option seltener anbieten (20 Prozent) als die Industrie (35 Prozent) oder die Dienstleister (39 Prozent). Auf eine überdurchschnittliche Bezahlung setzen 32 Prozent der Unternehmen. Die Möglichkeiten eines Sabbaticals (12 Prozent), einer 4-Tage-Woche (11 Prozent) oder einer Workation (5 Prozent) spielen bisher eine untergeordnete Rolle.

(ifo / STB Web)

Artikel vom: 31.03.2025

20.03.25 | Mehr Gründungen im Nebenerwerb

Die Zahl der Existenzgründungen ist 2024 leicht gestiegen. Dies liegt vor allem an einem Plus bei den Nebenerwerbsgründungen. Offenbar trug die schwierigere Lage auf dem Arbeitsmarkt dazu bei, dass mehr Menschen in die Selbstständigkeit gingen. Dies zeigt der aktuelle KfW-Gründungsmonitor.

Konkret erhöhten sich die Nebenerwerbsgründungen um 5 Prozent oder 19.000 auf 382.000. Die Zahl der Vollerwerbsgründungen ist mit 203.000 um 1 Prozent oder 2.000 Personen demgegenüber leicht niedriger als im Vorjahr.

Gründungstätigkeit seit Jahren "im Seitwärtstrend"

"Trotz der leichten Zunahme im vergangenen Jahr muss man konstatieren: Seit 2018 befindet sich die Gründungstätigkeit in Deutschland im Seitwärtstrend", sagt Dr. Georg Metzger, Ökonom für Gründungsthemen bei KfW Research.

Viele schätzen die Unabhängigkeit

65 Prozent der Gründenden präferieren die Selbstständigkeit gegenüber einer Anstellung. Die meisten von ihnen wollen dauerhaft selbstständig sein und schätzen dabei vor allem die Unabhängigkeit. 31 Prozent wären dagegen eigentlich lieber angestellt. Sie planen die Selbstständigkeit häufiger als vorübergehende Episode, um ein höheres Einkommen zu erreichen, eine Geschäftsidee umzusetzen oder die eigene Karriere voranzubringen, so der KfW-Bericht.

(KfW / STB Web)

Artikel vom: 20.03.2025

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

Ihr Ansprechpartner:

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Telefon: +49 281 / 33 99 33
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