15.07.26 | Recht der Genossenschaften soll modernisiert werden
Mit neuen Regelungen soll die Gründung von Genossenschaften beschleunigt und die Digitalisierung weiter vorangebracht werden. Das sieht ein am 15. Juli 2026 beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Zudem sind Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften vorgesehen.
"Genossenschaften sind ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft. Sie schaffen bezahlbaren Wohnraum, sichern regionale Landwirtschaft, halten Bankdienstleistungen auch im ländlichen Raum verfügbar und treiben die Energiewende voran", so Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig.
Zur Förderung der Digitalisierung soll im Genossenschaftsgesetz die Textform anstelle der Schriftform verankert werden. Insbesondere die Information der Mitglieder durch die Genossenschaft soll künftig grundsätzlich digital erfolgen können. Es soll zudem klargestellt werden, dass die Gründungsversammlung, Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Vertreterwahlen auch digital stattfinden können.
Gründung innerhalb von 20 Werktagen
Die Eintragung einer Genossenschaft soll künftig regelmäßig innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang der vollständigen Gründungsunterlagen erfolgen. Zudem soll mithilfe einer Datenbank die Suche nach einem passenden Prüfungsverband für die Gründung erleichtert werden. Außerdem sollen die inhaltlichen Vorgaben der erforderlichen Gründungsbegutachtung konkretisiert werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften
Um die missbräuchliche Verwendung der genossenschaftlichen Rechtsform besser verhindern zu können, sollen die Mitglieder der Genossenschaften vor finanziellen Risiken geschützt werden. Hierzu ist eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände sowie eine engere staatliche Aufsicht über die Prüfungsverbände geplant.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundestag und den Bundesrat übersandt.
Rund 7.000 Genossenschaften in Deutschland
Nach Angaben des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) bestehen in Deutschland aktuell rund 7.000 Genossenschaften mit knapp 21 Millionen Mitgliedern und etwa 1 Million Beschäftigten. Genossenschaften sind in allen Branchen des Wirtschaftslebens tätig. Besonders verbreitet sind Wohnungsgenossenschaften (2.000), Raiffeisengenossenschaften (1.599), gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften (1.440) sowie inzwischen 1.020 Energiegenossenschaften.
(BMJ / DGRV / STB Web)
Artikel vom: 15.07.2026
06.07.26 | Deutsche Startups blicken positiv auf neue Rechtsform EU Inc.
6 von 10 (62 Prozent) Gründende würden ihr nächstes Startup in der geplanten Rechtsform der "EU Inc." gründen, nur für jeden zehnten (10 Prozent) kommt das nicht infrage. Das geht aus einer Bitkom-Befragung unter gut 100 Tech-Startups in Deutschland hervor.
Mit der EU Inc. soll ein neuer Rahmen für digitale Unternehmen zur Vereinfachung grenzüberschreitender Geschäfte in Europa geschaffen werden. Die Europäische Kommission hat im März 2026 dazu einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt. In Kürze sollen weitere Verhandlungen dazu beginnen.
Die EU Inc. soll innerhalb von 48 Stunden online für höchstens 100 EUR und ohne Mindestkapital eingerichtet werden können. Jedes Unternehmen in der EU soll eine solche Gesellschaft mit beschränkter Haftung in jedem EU-Staat gründen können. Dabei muss mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats seinen Wohnsitz in der EU haben.
"Europa braucht mehr Tech-Startups. Die EU Inc. würde das Gründen stark vereinfachen und Wachstum außerhalb der nationalen Grenzen erleichtern", sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Die große Zustimmung unter Gründenden zeige, dass die EU die Weichen richtig stelle.
Startups wünschen sich leichtere Expansion ins EU-Ausland
Damit die EU Inc. dem Startup-Ökosystem einen Schub verleiht, muss sie nach Ansicht der Befragten vor allem die Expansion in andere EU-Länder ohne lokale Tochtergesellschaften ermöglichen – das halten 94 Prozent für sehr oder eher wichtig. Knapp dahinter folgt ein rein digitaler und automatisierter Prozess über einen One-Stop-Shop (91 Prozent), also eine einheitliche Anlaufstelle bei den zuständigen Behörden.
82 Prozent der befragten deutschen Startups ist eine digitale Anteilsübertragung ohne Notar oder andere zusätzliche Stellen und Personen wichtig, 78 Prozent die freie Wahl des Gesellschaftssitzes innerhalb der EU. Für jeweils rund zwei Drittel sollte die EU Inc. einen EU-weit einheitlichen Mustervertrag für Startup-Investments bieten (69 Prozent), einheitliche Regelungen zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligung schaffen (67 Prozent) sowie arbeits- und sozialpolitische Regeln harmonisieren (67 Prozent).
Die Gründung innerhalb von 48 Stunden ist ebenfalls für 67 Prozent entscheidend, damit die EU Inc. erfolgreich wird. Am seltensten genannt werden die geplanten niedrigen Kosten von 100 Euro für die Gründung, dies halten nur 57 Prozent der Befragten für wichtig.
Vorschlag der Europäischen Kommission
Die geplanten Vorschriften sollen die geltenden Regelungen der 27 EU-Staaten nicht ersetzen, sondern als sogenanntes "28. Regime" ergänzen.
Im Verhältnis zum nationalen Recht soll das Gesellschaftsrecht der EU Inc. weitgehend unionsweit harmonisiert werden. Dies betrifft unter anderem Gründung, Organisation, Kapitalstruktur und Auflösung der Gesellschaft. Für nicht harmonisierte Bereiche bleibt jedoch nationales Recht anwendbar. Dies gilt insbesondere für das Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Verhältnis zu nationalen Regelungen
Auch im Insolvenzrecht ist ein Nebeneinander vorgesehen: Neben nationalen Regelungen enthält der Entwurf ein spezielles, europaweit einheitliches Abwicklungsverfahren für innovative Startups. Dieses sieht vereinfachte Voraussetzungen und standardisierte digitale Abläufe vor. Soweit keine spezifischen Regelungen im Entwurf enthalten sind, greifen weiterhin die jeweiligen nationalen Vorschriften, beispielsweise zur Haftung von Geschäftsführern oder zur Gläubigerstellung.
Die Europäische Kommission strebt eine Einigung noch im Jahr 2026 an. Erste Gründungen einer EU Inc. könnten somit ab dem Jahr 2027 möglich werden. Die neue Rechtsform richtet sich insbesondere an Startups, steht nach aktuellem Stand jedoch grundsätzlich allen Unternehmen offen.
(Bitkom / EU-Kommission / STB Web)
Artikel vom: 06.07.2026
22.06.26 | Weniger Fachkräftemangel durch schwache Konjunktur
Der Anteil der von Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen hat sich seit 2022 mehr als halbiert. Laut KfW Research ist der Rückgang vor allem Folge der anhaltenden Wirtschaftsschwäche. Weiterhin hoch ist der Bedarf an Fachkräften in der Bauwirtschaft und im Dienstleistungssektor.
In Deutschland fehlen weiterhin Fachkräfte, aber deutlich weniger als noch vor drei Jahren. Zu Beginn des zweiten Quartals 2026 berichteten 21 Prozent der Unternehmen von Problemen durch Fachkräftemangel, vor vier Jahren waren es noch mehr als doppelt so viele. Vor allem der Industrie fehlt weniger Personal, während Bauwirtschaft, viele Dienstleistungsbranchen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach wie vor stark unter Engpässen leiden.
Rückgang des Fachkräftemangels konjunkturell bedingt
Der Rückgang folge einem klaren Muster, so KfW: In Bereichen, in denen die Wirtschaft schwächelt, entspannt sich demnach der Fachkräftemangel deutlich. In der Industrie berichten nur noch 14 Prozent der Unternehmen von Engpässen, nach einem Höchststand von 44,5 Prozent im dritten Quartal 2022.
Viele Firmen kämpfen mit schwacher Nachfrage, hohen Energiekosten und internationalem Wettbewerbsdruck. Sie stellen deshalb weniger ein. Dadurch gehe der Fachkräftemangel zurück, obwohl sich das strukturelle Angebot an Fachkräften kaum verbessert habe. "Der Fachkräftemangel wird voraussichtlich wieder anziehen, wenn die konjunkturelle Lage sich bessert", sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.
Lage in der Rechts- und Steuerberatung weiter angespannt
Im Dienstleistungsbereich sind demgegenüber 25 Prozent der Unternehmen von Fachkräftemangel betroffen und damit deutlich mehr als im Durchschnitt. Angespannt ist die Lage etwa in der Rechts- und Steuerberatung, im Verkehrssektor, in der Gastronomie sowie bei Architektur- und Ingenieurbüros und der Gebäude- und Gartenbetreuung.
Im Bauhauptgewerbe meldet knapp ein Drittel der Betriebe Einschränkungen durch fehlende Fachkräfte. Hier stabilisieren insbesondere öffentliche Investitionen in Straßen, Schienen, Kanäle, Rohrleitungen und Kabelnetze die Nachfrage nach Bauleistungen.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 22.06.2026
16.06.26 | Installation von Photovoltaikanlagen nur durch eingetragene Handwerker
Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert, in Betrieb nimmt und wartet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Soweit ersichtlich handelt es sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser Frage.
Dem Verfahren lag die Klage eines Wirtschaftsverbandes gegen ein Unternehmen zugrunde, das auf seiner Website damit warb, Photovoltaikanlagen mit eigenem Team von der Planung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zur Wartung anzubieten. Das Unternehmen war jedoch weder für das Dachdecker- noch für das Elektrotechnikerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen. Der klagende Verband sah darin einen Verstoß gegen die Handwerksordnung und damit zugleich einen Wettbewerbsverstoß. Das Landgericht Mainz gab der Klage statt. Hiergegen legte das Unternehmen Berufung ein.
Kernbereich zulassungspflichtiger Handwerke
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts (Az. 9 U 1015/25). Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Dächern, gehören nach Auffassung des Gerichts zum Kernbereich sowohl des Dachdecker- als auch des Elektrotechnikerhandwerks. Maßgeblich sei, dass diese Tätigkeiten nach den einschlägigen Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen beider Handwerke zu den berufsbildprägenden Tätigkeiten zählen.
Unlautere geschäftliche Handlung
Deshalb handele es sich um wesentliche Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke im Sinne der Handwerksordnung. Wer solche Arbeiten selbständig anbiete und ausführe, müsse grundsätzlich in die Handwerksrolle eingetragen sein. Da dies bei dem beklagten Unternehmen nicht der Fall war, wertete das Gericht die Werbung für diese Leistungen als unlautere geschäftliche Handlung.
(OLG Koblenz / STB Web)
Artikel vom: 16.06.2026
15.06.26 | Erste Unternehmen sehen KI als Alternative zu Qualifikation und Berufserfahrung
Das ifo-Institut hat Unternehmen gefragt, inwieweit KI formale Qualifikationen und Berufserfahrung ihrer Meinung nach ersetzen kann. Die Ergebnisse zeigen: Ein Teil der Unternehmen hält dies bereits heute für möglich.
Knapp 20 Prozent der Unternehmen, die bereits KI einsetzen, halten es danach für leicht oder sehr leicht, Arbeitskräfte mit Fach- oder Hochschulabschluss durch KI-unterstützte Beschäftigte ohne entsprechenden Abschluss ersetzen zu können. Zugleich halten allerdings 55,4 Prozent der Befragten dies für schwer oder unmöglich.
Eine erfahrene Arbeitskraft durch eine KI-nutzende, unerfahrene Arbeitskraft auszutauschen, erachten 15 Prozent für leicht bis sehr leicht möglich, 62,7 Prozent halten dies dagegen für schwer oder gar nicht möglich.
Befragt wurden Unternehmen aller Größen im Rahmen der ifo-Konjunkturumfrage im Mai 2026. Rund 3.000 Unternehmen, die bereits KI anwenden, machten dabei Angaben zu diesen Fragen. "KI verändert die Arbeitswelt und kann in manchen Bereichen auch formale Qualifikationen und Erfahrungen teilweise ersetzen", sagt ifo-Forscherin Anna Ruffert.
Unterschiede nach Branchen
Am stärksten ausgeprägt sind die Werte im Handel. Dort geben 28,6 Prozent eine leichte oder sehr leichte Ersetzbarkeit der Fach- und Hochschulabschlüsse durch KI an, gefolgt von Dienstleistern (19,7 Prozent), dem Verarbeitenden Gewerbe (14,6 Prozent) und dem Bauhauptgewerbe (9,3 Prozent). Die Ergebnisse seien über alle Unternehmensgrößen hinweg nahezu identisch, so das ifo-Institut.
Formale Abschlüsse leichter zu kompensieren als Berufserfahrung
Etwas schwächer zeigt sich der Effekt bei der Berufserfahrung. Im Handel können 22,9 Prozent der Unternehmen Berufserfahrung leicht oder sehr leicht durch eine KI-unterstützte, unerfahrene Arbeitskraft ersetzen. Bei den Dienstleistern beträgt dieser Wert 14,5 Prozent, gefolgt vom Verarbeitenden Gewerbe (12,6 Prozent) und dem Bauhauptgewerbe (7,7 Prozent). "Berufserfahrung ist für Unternehmen offenbar etwas schwerer durch KI zu kompensieren als formale Abschlüsse", so Ruffert.
(ifo / STB Web)
Artikel vom: 15.06.2026
20.05.26 | Mehr Existenzgründungen von unter 30-Jährigen
Deutschlands Gründende werden zunehmend jünger. Insbesondere der Anteil der unter 30-Jährigen lag in den Jahren 2024 und 2025 bei 40 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2002 waren nur 30 Prozent der Gründenden unter 30 Jahre alt, 2020 waren es 32 Prozent.
Das Durchschnittsalter der Gründenden in Deutschland lag 2025 bei 34,2 Jahren (2024: 34,4 Jahren). Das sind Ergebnisse des jährlich erscheinenden KfW-Gründungsmonitors. In die Auswertung einbezogen sind Personen, die sich im Voll- oder Nebenerwerb, freiberuflich oder gewerblich, per Neugründung, Beteiligung oder Übernahme selbstständig gemacht haben.
Gründungswunsch insgesamt rückläufig
Auch der Gründergeist ist unter jungen Menschen am stärksten ausgeprägt. Auf die Frage, ob sie lieber angestellt oder selbstständig wären, antworteten 36 Prozent der Befragten unter 30 Jahren, dass sie lieber selbstständig wären. Im Durchschnitt über alle Altersgruppen bevorzugen nur 26 Prozent der Bevölkerung die Selbstständigkeit. Dennoch war auch die Gründungspräferenz bei den Jüngeren einmal höher: Anfang der Nullerjahre zog noch die Hälfte der unter 30-Jährigen die Selbstständigkeit einem Angestelltenverhältnis vor.
Vorbilder in Medien, aber wenig im direkten Umfeld
"Wir sehen zwei gegenläufige Trends. Einerseits nehmen vor allem viele junge Menschen über die Medien erfolgreiche Gründer wahr, seien es Start-up-Unternehmer oder Influencer, die als Rollenvorbilder für eine Selbstständigkeit dienen", sagt KfW-Chefvolkswirt Dr. Dirk Schumacher. Andererseits werde im Vergleich zu früher viel weniger gegründet. Dadurch kämen die Menschen auch seltener mit Selbstständigen in Kontakt, sodass Rollenvorbilder im direkten Umfeld fehlten.
Nebenerwerbsgründungen sind Haupttreiber
Insgesamt gab es 2025 rund 690.000 Gründungen, nach 585.000 im Jahr zuvor. Die positive Entwicklung wurde allerdings maßgeblich durch Nebenerwerbsgründungen getrieben. Davon gab es 483.000 (2024: 382.000). Dagegen veränderte sich die Zahl der Gründungen im Vollerwerb kaum und lag bei 206.000. 86 Prozent der Gründungen waren Neugründungen. Übernahmen und andere Gründungen auf Basis bestehender Unternehmen waren mit 14 Prozent dementsprechend selten.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 20.05.2026
18.05.26 | Häusliches Arbeitszimmer: Bloße Belegsammlung reicht nicht aus
Der Bundesfinanzhof hat die Aufzeichnungspflicht von Selbstständigen für ein häusliches Arbeitszimmer konkretisiert. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, sind die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig.
Der Kläger übte seine selbstständige Tätigkeit in dem als Arbeitszimmer eingerichteten Dachgeschoss seines Eigenheims aus. Daneben nutzte er eine im Erdgeschoss gelegene Bibliothek. Die in seiner Steuererklärung geltend gemachte AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie Aufwendungen für das Arbeitszimmer erkannte das Finanzamt jedoch nicht in voller Höhe an.
Das Finanzgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bereits dem Grunde nach nicht berücksichtigungsfähig seien. Der Kläger habe seine Aufzeichnungspflichten aus § 4 Abs. 7 Satz 1 EStG nicht erfüllt. Nach dieser Vorschrift müssen die Aufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.
Aufzeichnungspflicht muss genau eingehalten werden
Der BFH bestätigte diese Auffassung mit Urteil vom 24.03.2026 (Az. VIII R 6/24). Sämtliche Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und dessen Ausstattung müssten einzeln und zeitnah in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen, zumindest aber gebündelt in einem gesonderten Dokument aufgezeichnet werden. Eine bloße Belegsammlung reiche nicht aus.
EÜR-Formular genügt Anforderungen nicht
Im Streitfall fehle es an einer solchen Aufzeichnung. Der Kläger habe die Belege über das Jahr gesammelt und erst bei Erstellung der Steuererklärung eine Aufstellung über sämtliche Gebäudekosten gefertigt. Auch die Erfassung der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer im Formular der Einnahme-Überschussrechnung genüge den Erfordernissen des § 4 Abs. 7 EStG an eine Einzelaufzeichnung nicht. Das Formular sehe lediglich eine gesonderte Erfassung der Abschreibungsbeträge sowie im Übrigen die Angabe einer Gesamtsumme für das Arbeitszimmer vor.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 18.05.2026
13.05.26 | Neugründungen und Gewerbeaufgaben im ersten Quartal
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im 1. Quartal 2026 in Deutschland rund 37.500 Betriebe gegründet, die nach Rechtsform und Beschäftigtenzahl als wirtschaftlich bedeutender gelten. Das waren 2,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Gleichzeitig sank die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 5,7 Prozent auf rund 28.400.
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird statistisch ausgegangen, wenn es sich um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt. Auch Einzelunternehmen mit Handelsregistereintrag, Handwerkskarte oder mit Beschäftigten zählen dazu.
Insgesamt 188.900 gewerbliche Neugründungen
Die Gesamtzahl der neu gegründeten Gewerbebetriebe im 1. Quartal 2026 beträgt rund 188.900, was einem Plus von 10,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg um 9,3 Prozent auf rund 225.300. Zu ihnen zählen neben Neugründungen auch Betriebsübernahmen, Gesellschaftereintritte, Umwandlungen und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.
Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. Quartal 2026 mit rund 139.400 um 2,0 Prozent niedriger als im 1. Quartal 2025. Auch die Zahl der Gewerbeabmeldungen ging zurück: Sie sank um 4,3 Prozent auf rund 167.500.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 13.05.2026
08.05.26 | Bundesrat stimmt für Reform der privaten Altersvorsorge
Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 der Reform der privaten Altersvorsorge zu. Ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell ersetzt künftig die Riester-Rente und soll die private Altersvorsorge wieder attraktiver machen.
Im Mittelpunkt der Reform steht die Schaffung von Altersvorsorgedepots. Damit lassen sich Aktien, Fonds und ETFs (Exchange Traded Funds) für das Alter ansparen. Die neuen Produkte sollen flexibler, renditestärker und kostengünstiger sein als die Riester-Rente. Bestehende Riester-Verträge lassen sich auch nach der Reform weiter besparen. Sie werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt.
Auch künftig sind für sicherheitsorientierte Sparer Produkte vorgesehen, bei denen 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert und ausgezahlt werden. Daneben soll es ein Vorsorgemodell mit 80-prozentiger Garantie geben, bei dem höhere Renditechancen möglich sind.
Vorgesehen ist zudem ein kostengünstiges Standardprodukt in öffentlicher Trägerschaft als Alternative zu den privat angebotenen Produkten.
Prozentuale Förderung statt fester Zulage
Mit einer veränderten Zulagenförderung sollen höhere Anreize zur Vorsorge geschaffen werden. Bis zu einer Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge von 360 Euro pro Jahr soll es für jeden eingezahlten Euro eine staatliche Zulage von 50 Cent geben. Für jeden eingezahlten Euro zwischen 360 und 1.800 Euro dann 25 Cent. Darüber hinausgehende Einzahlungen sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht. Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro.
Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr eine Zulage von 100 Prozent.
Zugang auch für Selbstständige
Der Bundestag hat bei seinen Beratungen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in Teilen geändert und dabei auch Forderungen des Bundesrates aufgegriffen. So können nun neben Arbeitnehmern künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren. Außerdem wurden die Kinderzulage erhöht und die maximalen Effektivkosten beim Standardprodukt von 1,5 auf 1 Prozent abgesenkt.
Ergänzende Entschließung
Zusammen mit seiner Zustimmung fasste der Bundesrat eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung bittet, zu prüfen, ob die Deutsche Bundesbank die Vermögensverwaltung für das staatliche Standardprodukt übernehmen könnte. Zudem spricht er sich für eine Variante aus, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt.
Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 auf den Markt kommen.
(Bundesrat / STB Web)
Artikel vom: 08.05.2026
05.05.26 | Jeder vierte Betrieb nutzt generative KI
Binnen zwei Jahren hat sich der Einsatz von generativer KI in den Unternehmen etwa verfünffacht, auf knapp 25 Prozent im Jahr 2025. Das zeigen aktuelle Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
In Unternehmen mit 200 und mehr Beschäftigten nutzten 2025 bereits 48 Prozent generative KI, bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten waren es 21 Prozent. Dabei stehen jüngere Unternehmen dem KI-Einsatz offenbar aufgeschlossener gegenüber: Betriebe, die seit mindestens 25 Jahren bestehen, setzten generative KI mit 21 Prozent deutlich seltener ein als solche, die vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden (30 Prozent).
In wissensintensiven Dienstleistungsbranchen ist die Nutzung am verbreitetsten, besonders im Bereich Information und Kommunikation (59 Prozent), im Finanz- und Versicherungswesen (50 Prozent), bei den unternehmensnahen Dienstleistungen (37 Prozent) und im Bereich Erziehung und Unterricht (34 Prozent).
90 Prozent nutzen frei zugängliche Anwendungen
90 Prozent der Unternehmen griffen auf frei zugängliche KI-Anwendungen zurück, während nur 16 Prozent eingekaufte Modelle nutzten, die mit eigenen Daten trainiert werden. Sechs Prozent entwickelten zudem eigene KI-Modelle. Insgesamt hat fast die Hälfte der Betriebe, die 2025 generative KI nutzten, bereits Geld in die Technologie investiert. Weiterbildungen für Beschäftigte zum Umgang mit der Technologie wurden in mehr als jedem vierten Betrieb mit KI-Nutzung angeboten. Jeweils ein Fünftel hat zudem betriebsinterne Regeln für den Einsatz entwickelt oder plant deren Einführung.
Die IAB-Studie basiert auf einer repräsentativen Befragung von rund 15.000 Betrieben aller Betriebsgrößen und Branchen.
(IAB / STB Web)
Artikel vom: 05.05.2026

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Denis Broll
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