24.02.26 | Stimmung unter Startups durchwachsen
Deutschlands Startups sind beim Blick auf die Lage des eigenen Unternehmens gespalten: Rund ein Drittel (35 Prozent) berichtet von einer Verbesserung im vergangenen Jahr, fast ebenso viele (30 Prozent) aber von einer Verschlechterung. Für?weitere 35 Prozent?ist die Lage unverändert.
Das ist das Ergebnis einer Befragung unter?133 Tech-Startups in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Deutlich skeptischer fällt der Blick auf die allgemeine Lage deutscher Startups aus: Nur 19 Prozent haben im vergangenen Jahr eine Verbesserung gesehen, 37 Prozent hingegen eine Verschlechterung. Rund jedes elfte Startup (9 Prozent) befürchtet im Laufe der kommenden zwölf Monate eine Insolvenz.
"Viele Startups kommen voran, aber ebenso viele kämpfen mit der schwierigen konjunkturellen Lage. Was allen helfen würde: leichterer Zugang zu öffentlichen Aufträgen, weniger Regulierung und mehr Möglichkeiten, Daten für innovative Services und Technologien einzusetzen", sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.
Aktuell würde nur die Hälfte der Gründenden (50 Prozent) wieder in Deutschland gründen. 20 Prozent würden sich für ein anderes EU-Land entscheiden, nur 7 Prozent für die USA und 11 Prozent für ein anderes Land der Welt. 8 Prozent wollen oder können dazu keine Angabe machen – und 5 Prozent würden überhaupt nicht erneut gründen.
(Bitkom / STB Web)
Artikel vom: 24.02.2026
09.02.26 | Pkw immer noch häufigstes Leasingobjekt
2024 haben rund 18 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Leasingverträge zur Anschaffung von Anlagegütern abgeschlossen – unverändert gegenüber 2021. Dies zeigt eine Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels.
Leasing ist ein im Mittelstand etabliertes Beschaffungsinstrument. Dennoch werden Anlagegüter weiterhin deutlich häufiger gekauft als geleast. Am häufigsten kam Leasing im Segment der größeren KMU zum Einsatz (55 Prozent).
Im Branchenvergleich lagen KMU im Dienstleistungssektor vorn (20 Prozent); im Verarbeitenden Gewerbe (18 Prozent) und im Baugewerbe (11 Prozent) nahm die Nutzung etwas ab.
Pkw häufigstes Leasingobjekt
Die Daten für den Leasing-Gesamtmarkt zeigen, dass Pkw auch im Jahr 2024 mit Abstand das häufigste Leasingobjekt waren. Leasing biete sich aber auch für Investitionsprojekte in den Bereichen Digitalisierung und Klimaneutralität als Finanzierungsalternative an, wenn eine Kreditfinanzierung nur zu hohen Kosten oder gar nicht möglich sei, so die KfW in ihrer Analyse.
Investitionen in Digitalisierung und Klimaneutralität
Neben der Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben einschließlich Fahrrädern könne auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur über Leasing realisiert werden. Weitere Leasinganwendungsfälle fänden sich insbesondere im Bereich der Energieerzeugung, -versorgung und -speicherung, zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Batterien.
Das KfW-Mittelstandspanel wird seit 2003 als repräsentative Erhebung im deutschen Mittelstand regelmäßig durchgeführt. Im Befragungszeitraum Februar bis Juni 2025 haben sich 13.079 Unternehmen beteiligt.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 09.02.2026
19.01.26 | Handelsregister: Gesellschaft kann Eintragung in Versalien fordern
Eine Gesellschaft kann die Eintragung ihres Firmennamens in das Handelsregister in Versalien, also durchgängig mit Großbuchstaben geschrieben, fordern. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor.
Die beschwerdeführende GmbH & Co. KG beanstandete, dass ihr Firmenname entgegen der von ihr verwendeten Versalien-Form im Handelsregister mit einem Großbuchstaben am Anfang und nachfolgenden Kleinbuchstaben eingetragen wurde. Der Eintrag der persönlich haftenden Gesellschafterin, die denselben Namen trägt, erfolgte dagegen in Versalien. Die Korrekturbitte des Notars hatte das Registergericht abgelehnt. Es hatte darauf verwiesen, dass der Schreibweise keine Kennzeichnungskraft zukomme; es sei auch nicht an eine bestimmte Schreibweise gebunden.
Registergericht muss nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden
Das OLG hat das Registergericht nunmehr zur Korrektur angewiesen. Zwar habe die Schreibweise keine namens- und firmenrechtliche Relevanz, sodass grundsätzlich kein Anspruch auf Eintragung in einer besonderen Schreibweise bestehe. Das Registergericht könne vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fassung der Eintragung entscheiden.
Verwendung im Geschäftsverkehr oft automatisiert
Im vorliegenden Fall sei die vom Registergericht gewählte Fassung jedoch ermessensfehlerhaft. Es hätte den Eintrag zur persönlich haftenden Gesellschafterin berücksichtigen müssen. Zudem würden Handelsregisterdaten von Banken-, KYC- und ERP-Plattformsystemen automatisiert übernommen. Damit werde die einmal verlautbarte Schreibweise in Drittsystemen unverändert fortgeschrieben. Dies betreffe zum Beispiel Rechnungen, Zahlungsabgleiche und Onboarding-Prozesse. Daher könne die Gesellschaft die Schreibweise im Geschäftsverkehr gerade nicht beliebig wählen.
IBAN-Abgleich kann zu Verzögerungen führen
Das OLG wies zudem auf den seit Oktober 2025 von Banken vorgenommenen Abgleich von Empfängername und IBAN bei einer Überweisung hin. Bei Abweichungen würden Warnmeldungen ausgegeben, sodass es zu Verzögerungen kommen könne. Mit der Eintragung der Gesellschaft in der von ihr gewählten Form der Schreibweise ließen sich diese unnötigen Schwierigkeiten im Rahmen des Identitätsnachweises vermeiden.
Der Beschluss vom 31. Oktober 2025 (Az. 20 W 194/25) ist nicht anfechtbar.
(OLG Ffm / STB Web)
Artikel vom: 19.01.2026
13.01.26 | Selbständige blicken mit Sorge auf 2026
Mehr als ein Drittel der Selbständigen (35,3 Prozent) erwartet eine Verschlechterung der eigenen wirtschaftlichen Lage. Nur 14 Prozent rechnen mit einer Verbesserung gegenüber 2025. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung des ifo Instituts hervor.
Damit ist die Skepsis bei Soloselbständigen und Kleinstunternehmen etwas ausgeprägter als in der Gesamtwirtschaft, wo 26,1 Prozent der Unternehmen für 2026 mit einer schlechteren Geschäftslage rechnen und 14,9 Prozent mit einer besseren.
Das Jahr 2025 war für die Selbstständigen bereits schwierig und von steigender Unsicherheit begleitet. Der "Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex" sank im Dezember auf -23,7 Punkte, nach -19,8 im November. Sowohl die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage als auch die Erwartungen fielen schlechter aus. 34,3 Prozent der Befragten fiel es schwer, ihre eigene Geschäftsentwicklung vorherzusagen. Damit ist die Unsicherheit unter den Selbstständigen deutlich höher als in der Gesamtwirtschaft, wo der Anteil im Dezember bei 23,8 Prozent lag.
Seit August 2021 berechnet das ifo Institut den Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit weniger als neun Mitarbeitenden und dem Schwerpunkt auf dem Dienstleistungssektor.
(ifo / STB Web)
Artikel vom: 13.01.2026
08.01.26 | Startup-Gründungen legen deutlich zu
2025 war ein Rekordjahr für Startup-Neugründungen in Deutschland: Wie der Startup-Verband mitteilt, wurde mit über 3.500 neu gegründeten Startups ein neuer Höchststand erreicht – ein Plus von 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Der Auswertung zufolge zeigt sich die positive Entwicklung in fast allen Bundesländern. Besonders stark wachsen demnach Bayern (+247, +46 Prozent), Nordrhein-Westfalen (+164, +33 Prozent) und Sachsen (+43, +56 Prozent). Die Gründungsdynamik zeige sich nicht nur in Metropolen wie München und Berlin, sondern auch in den Regionen.
Dennoch liegt München bei den Gründungen pro Kopf klar auf Platz 1. Daneben entwickeln sich Düsseldorf sowie forschungsnahe Standorte wie Aachen, Potsdam oder Heidelberg besonders dynamisch. Das unterstreiche die wachsende Bedeutung von Wissenschaft, Technologie und Transfer für das Startup-Ökosystem, so der Verband.
KI als Wachstumstreiber
Den mit Abstand größten absoluten Anstieg verzeichnet der Software-Sektor. Er wuchs von 618 Neugründungen 2024 auf 853 im Jahr 2025. Gleichzeitig gewinnen technologiegetriebene Branchen weiter an Bedeutung: 27 Prozent aller neu gegründeten Startups nutzen KI als wichtigen Bestandteil ihres Geschäftsmodells. Aber auch andere Segmente entwickeln sich dynamisch, etwa der Food-Sektor sowie die Medizin, wo sich ebenfalls das Potenzial von KI zeigt, etwa bei der Auswertung radiologischer Bilder oder der Früherkennung von Krankheiten.
Rahmenbedingungen verbessern
"Wenn wir Gründungen aus der Wissenschaft erleichtern und Innovation priorisieren, kann das unserer Wirtschaft zusätzlichen Rückenwind geben", sagt Dr. Kati Ernst, stellvertretende Vorsitzende des Startup-Verbands. Hierzu müssten jedoch Rahmenbedingungen verbessert werden, insbesondere in der Wachstumsfinanzierung.
Zum Report
Der Report "Next Generation – Startup-Neugründungen in Deutschland" liefert ein regelmäßiges Monitoring des deutschen Startup-Ökosystems. Grundlage sind Handelsregisterdaten zu Startup-Neugründungen, die seit 2019 ausgewertet werden.
(Startup-Verband / STB Web)
Artikel vom: 08.01.2026
17.12.25 | Online-Umsätze im Mittelstand legen zu
Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland haben 2024 insgesamt 306 Milliarden Euro im Online-Handel mit Produkten und Dienstleistungen verdient. Das waren 30 Milliarden Euro (+ 11 Prozent) mehr als noch ein Jahr zuvor.
Die Gesamtumsätze im Mittelstand stiegen dagegen nominal nur um rund zwei Prozent – die Einnahmen aus dem Online-Handel wuchsen also überproportional stark. Das sind Ergebnisse einer Kurzstudie von KfW Research, an der sich rund 13.000 Unternehmen beteiligten.
In der Corona-Pandemie waren die Online-Umsätze im Mittelstand im Jahr 2021 auf einen Höchststand von 325 Milliarden Euro gestiegen. In den beiden Folgejahren gingen die Erträge dann deutlich zurück auf 290 Milliarden Euro 2022 und 276 Milliarden Euro im Jahr 2023.
Insgesamt sind rund 868.000 kleine und mittlere Unternehmen im Online-Handel aktiv. Das entspricht 22 Prozent aller mittelständischen Unternehmen. Der Beitrag, den E-Commerce zum Gesamtumsatz dieser Unternehmen beisteuerte, legte nach der KfW-Auswertung mit durchschnittlich 27 Prozent leicht zu.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 17.12.2025
06.12.25 | Gründer mit Migrationshintergrund besonders innovativ
Gründende mit Migrationshintergrund bringen häufig neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt. Gleichzeitig haben sie weniger Zugang zu externem Kapital und müssen stärker auf eigene Mittel sowie Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld setzen. Das zeigt eine aktuelle ZEW-Analyse.
Die Untersuchung zeigt, dass Menschen mit Migrationshintergrund seltener aus wirtschaftlicher Not gründen. Häufig starten sie, um eigene Geschäftsideen umzusetzen, neue Märkte zu erschließen oder bestehende Angebote zu verbessern. 33?Prozent der von ihnen gegründeten Unternehmen nennen den Geschäftsausbau als Hauptziel – bei Gründungen ohne Migrationshintergrund sind es nur 25?Prozent.
Hohe Innovationsorientierung
Diese Ausrichtung gehe mit einer überdurchschnittlichen Innovationsorientierung einher, so die ZEW-Forschenden. Gründende mit Migrationshintergrund würden häufiger in Forschung und Entwicklung investieren und öfter neuartige Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt bringen.
Hürden beim Kapitalzugang
Dennoch berichten 18?Prozent von Schwierigkeiten beim Zugang zu externem Kapital – gegenüber 12?Prozent bei Gründenden ohne Migrationshintergrund. Diese Unterschiede blieben auch bestehen, wenn Faktoren wie Branche, Bildungsniveau, Gründungserfahrung und Standort berücksichtigt würden, so die Analyse.
Die Ergebnisse basieren auf Daten des IAB/ZEW-Gründungspanels, einer für Deutschland repräsentativen Stichprobe zu Gründungen und jungen Unternehmen.
(ZEW / STB Web)
Artikel vom: 06.12.2025
26.11.25 | Inhaberausfallversicherung: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Das Landgericht Hannover hat einer selbständigen Kosmetikerin eine Entschädigung zugesprochen, weil ein Versicherer Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Schwangerschaft ausgeschlossen hatte.
Die Klägerin wollte in Planung ihrer zweiten Schwangerschaft eine Inhaberausfallversicherung abschließen. Die Versicherungsbedingungen sahen jedoch vor, dass Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung nicht versichert ist.
Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz
Das Gericht wertete diese Klausel als unmittelbare Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Ausschluss betreffe ausschließlich Frauen und stelle damit eine geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung dar, die nicht gerechtfertigt werden könne.
Die Kammer sprach der Klägerin eine Entschädigung von 6.000 Euro zu. Das Urteil vom 13. November 2025 (Az. 6 O 103/24) ist nicht rechtskräftig.
(LG Hannover / STB Web)
Artikel vom: 26.11.2025
13.11.25 | Gastro-Gründungen im Fünf-Jahres-Vergleich
Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das gilt auch für die Gastronomie: Nur 36 Prozent der neu gegründeten Gastro-Betriebe waren nach fünf Jahren noch aktiv, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
Im Jahr 2023 waren vier von fünf der im Jahr zuvor gegründeten Gastronomie-Unternehmen (80,2 Prozent) noch am Markt. Von den fünf Jahre zuvor gestarteten Gründungen hielt sich dagegen lediglich gut ein Drittel (36 Prozent). Damit zählt die Gastronomie im Fünf-Jahres-Vergleich zu den Wirtschaftszweigen mit eher niedrigen Überlebensraten.
Besonders gering ist die Fünf-Jahres-Überlebensrate im Bereich der kreativen, künstlerischen und unterhaltenden Tätigkeiten: Hier waren 2023 nur 27,3 Prozent der Gründungen weiterhin aktiv. Auch Post-, Kurier- und Expressdienste (27,9 Prozent) sowie Reisebüros und -veranstalter (31,9 Prozent) tun sich schwer. Vergleichsweise hoch lagen die Quoten im Veterinärwesen (60,2 Prozent), im Gesundheitswesen (57,4 Prozent) und Versicherungssektor (56,8 Prozent).
Mehr Schließungen als Gründungen
Insgesamt sind 2023 rund 269.000 der 3,2 Millionen Unternehmen in Deutschland neu gegründet worden – ein Anteil von 8,4 Prozent. Gleichzeitig wurden mehr Unternehmen geschlossen als gegründet: Gut 283.000 Schließungen ergaben eine Schließungsrate von 8,9 Prozent.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 13.11.2025
27.10.25 | Viele Handwerksunternehmen nutzen Social Media
Ein Blick hinter die Kulissen auf der Baustelle, in der Bäckerei oder im Friseursalon, Erfahrungsberichte von Azubis oder 360-Grad-Aufnahmen des fertigen Produkts: Solche Beiträge finden sich typischerweise auf den Social-Media-Profilen deutscher Handwerksunternehmen. Und das auch immer häufiger.
Einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zufolge nutzt inzwischen mehr als die Hälfte der Handwerksunternehmen eine eigene Präsenz oder Werbung in sozialen Medien, um auf sich aufmerksam zu machen (56 Prozent). Vor drei Jahren waren es 40 Prozent (2022). Befragt wurden rund 500 Handwerksunternehmen in Deutschland.
Lokale Communities bevorzugt
Bevorzugt werden dabei vor allem lokale Communities wie Nebenan.de oder Nachbarschaft.net (65 Prozent) sowie Facebook (57 Prozent). Mit etwas Abstand folgen dann Instagram (38 Prozent), LinkedIn (35 Prozent) und Xing (33 Prozent). "Social Media-Plattformen bieten für das Handwerk große Chancen – nicht nur, um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, sondern auch, um gezielt Nachwuchs- und Fachkräfte anzusprechen", sagt Nastassja Hofmann, Handwerks-Expertin beim Bitkom.
Eigene Website ist Standard
Neben den sozialen Medien kommen aber auch noch andere Möglichkeiten des Online-Auftritts im Handwerk zum Einsatz: Fast jedes Unternehmen besitzt eine eigene Webseite (94 Prozent), viele haben sich außerdem in Verzeichnisse wie GelbeSeiten.de oder DasOertliche.de eintragen lassen (88 Prozent). Und auch auf Bewertungsplattformen wie Yelp oder Trustpilot sind Eintragungen von Handwerksunternehmen keine Seltenheit (40 Prozent). Um die eigenen Leistungen zu bewerben, schaltet zudem über ein Drittel Werbeanzeigen im Netz (37 Prozent), jeweils etwa 3 von 10 Unternehmen bedienen sich der Möglichkeit des E-Mail- beziehungsweise Newsletter-Marketings (32 Prozent) oder sind auf Online-Plattformen wie MyHammer, Treatwell oder Kleinanzeigen vertreten (31 Prozent).
(Bitkom / STB Web)
Artikel vom: 27.10.2025

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Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)
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