13.05.26 | Neugründungen und Gewerbeaufgaben im ersten Quartal
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im 1. Quartal 2026 in Deutschland rund 37.500 Betriebe gegründet, die nach Rechtsform und Beschäftigtenzahl als wirtschaftlich bedeutender gelten. Das waren 2,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Gleichzeitig sank die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 5,7 Prozent auf rund 28.400.
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird statistisch ausgegangen, wenn es sich um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt. Auch Einzelunternehmen mit Handelsregistereintrag, Handwerkskarte oder mit Beschäftigten zählen dazu.
Insgesamt 188.900 gewerbliche Neugründungen
Die Gesamtzahl der neu gegründeten Gewerbebetriebe im 1. Quartal 2026 beträgt rund 188.900, was einem Plus von 10,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg um 9,3 Prozent auf rund 225.300. Zu ihnen zählen neben Neugründungen auch Betriebsübernahmen, Gesellschaftereintritte, Umwandlungen und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.
Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. Quartal 2026 mit rund 139.400 um 2,0 Prozent niedriger als im 1. Quartal 2025. Auch die Zahl der Gewerbeabmeldungen ging zurück: Sie sank um 4,3 Prozent auf rund 167.500.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 13.05.2026
08.05.26 | Bundesrat stimmt für Reform der privaten Altersvorsorge
Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 der Reform der privaten Altersvorsorge zu. Ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell ersetzt künftig die Riester-Rente und soll die private Altersvorsorge wieder attraktiver machen.
Im Mittelpunkt der Reform steht die Schaffung von Altersvorsorgedepots. Damit lassen sich Aktien, Fonds und ETFs (Exchange Traded Funds) für das Alter ansparen. Die neuen Produkte sollen flexibler, renditestärker und kostengünstiger sein als die Riester-Rente. Bestehende Riester-Verträge lassen sich auch nach der Reform weiter besparen. Sie werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt.
Auch künftig sind für sicherheitsorientierte Sparer Produkte vorgesehen, bei denen 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert und ausgezahlt werden. Daneben soll es ein Vorsorgemodell mit 80-prozentiger Garantie geben, bei dem höhere Renditechancen möglich sind.
Vorgesehen ist zudem ein kostengünstiges Standardprodukt in öffentlicher Trägerschaft als Alternative zu den privat angebotenen Produkten.
Prozentuale Förderung statt fester Zulage
Mit einer veränderten Zulagenförderung sollen höhere Anreize zur Vorsorge geschaffen werden. Bis zu einer Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge von 360 Euro pro Jahr soll es für jeden eingezahlten Euro eine staatliche Zulage von 50 Cent geben. Für jeden eingezahlten Euro zwischen 360 und 1.800 Euro dann 25 Cent. Darüber hinausgehende Einzahlungen sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht. Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro.
Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr eine Zulage von 100 Prozent.
Zugang auch für Selbstständige
Der Bundestag hat bei seinen Beratungen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in Teilen geändert und dabei auch Forderungen des Bundesrates aufgegriffen. So können nun neben Arbeitnehmern künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren. Außerdem wurden die Kinderzulage erhöht und die maximalen Effektivkosten beim Standardprodukt von 1,5 auf 1 Prozent abgesenkt.
Ergänzende Entschließung
Zusammen mit seiner Zustimmung fasste der Bundesrat eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung bittet, zu prüfen, ob die Deutsche Bundesbank die Vermögensverwaltung für das staatliche Standardprodukt übernehmen könnte. Zudem spricht er sich für eine Variante aus, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt.
Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 auf den Markt kommen.
(Bundesrat / STB Web)
Artikel vom: 08.05.2026
05.05.26 | Jeder vierte Betrieb nutzt generative KI
Binnen zwei Jahren hat sich der Einsatz von generativer KI in den Unternehmen etwa verfünffacht, auf knapp 25 Prozent im Jahr 2025. Das zeigen aktuelle Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
In Unternehmen mit 200 und mehr Beschäftigten nutzten 2025 bereits 48 Prozent generative KI, bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten waren es 21 Prozent. Dabei stehen jüngere Unternehmen dem KI-Einsatz offenbar aufgeschlossener gegenüber: Betriebe, die seit mindestens 25 Jahren bestehen, setzten generative KI mit 21 Prozent deutlich seltener ein als solche, die vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden (30 Prozent).
In wissensintensiven Dienstleistungsbranchen ist die Nutzung am verbreitetsten, besonders im Bereich Information und Kommunikation (59 Prozent), im Finanz- und Versicherungswesen (50 Prozent), bei den unternehmensnahen Dienstleistungen (37 Prozent) und im Bereich Erziehung und Unterricht (34 Prozent).
90 Prozent nutzen frei zugängliche Anwendungen
90 Prozent der Unternehmen griffen auf frei zugängliche KI-Anwendungen zurück, während nur 16 Prozent eingekaufte Modelle nutzten, die mit eigenen Daten trainiert werden. Sechs Prozent entwickelten zudem eigene KI-Modelle. Insgesamt hat fast die Hälfte der Betriebe, die 2025 generative KI nutzten, bereits Geld in die Technologie investiert. Weiterbildungen für Beschäftigte zum Umgang mit der Technologie wurden in mehr als jedem vierten Betrieb mit KI-Nutzung angeboten. Jeweils ein Fünftel hat zudem betriebsinterne Regeln für den Einsatz entwickelt oder plant deren Einführung.
Die IAB-Studie basiert auf einer repräsentativen Befragung von rund 15.000 Betrieben aller Betriebsgrößen und Branchen.
(IAB / STB Web)
Artikel vom: 05.05.2026
05.05.26 | Zahlungsverhalten von Unternehmen deutlich verschlechtert
Unternehmen haben Rechnungen im März 2026 deutlich später bezahlt als noch zu Jahresbeginn. Dies zeigen aktuelle Auswertungen des Informationsdienstleisters CRIF Deutschland. Das Zahlungsverhalten gilt als wichtiger Frühindikator für wachsende wirtschaftliche Risiken und Insolvenzen.
Bundesweit lag die durchschnittliche Dauer der Zahlungsüberfälligkeit im März 2026 bei Nicht? oder Spätzahlern bei 31,6 Tagen und damit erheblich über dem Wert von 20,1 Tagen im Februar 2026. Das ist das zentrale Ergebnis der CRIF-Auswertung des Zahlungsverhaltens von knapp 520.000 Unternehmen. "Der starke Anstieg innerhalb nur eines Monats deutet darauf hin, dass sich Liquiditätsengpässe bei vielen Unternehmen aktuell merklich verschärfen", sagt Dr. Frank Schlein, Geschäftsführer von CRIF Deutschland.
Deutschlands Unternehmen gewähren ihren Gläubigern im Durchschnitt ein Zahlungsziel von 26 Tagen. Bei Nicht? oder Spätzahlern werden Rechnungen derzeit erst nach durchschnittlich rund 58 Tagen bezahlt. In der Folge würden diese Unternehmen faktisch eine Finanzierungsrolle und ihren Kunden Liquidität zur Verfügung stellen, ohne dies geplant oder vergütet zu bekommen, so Dr. Schlein.
Weniger Spätzahler, aber längere Verzögerung
Gleichzeitig ist der prozentuale Anteil der Nicht? und Spätzahler bundesweit zurückgegangen. Im März 2026 zahlten 9,9?Prozent der Unternehmen ihre Rechnungen verspätet oder gar nicht, während dieser Anteil im März 2025 noch bei 13,2?Prozent gelegen hatte. Wirtschaftlich belastete Unternehmen zahlen ihre Rechnungen demnach nicht häufiger verspätet, aber deutlich später, wodurch sich Zahlungsrückstände zunehmend verlängern.
Insolvenzprognose angehoben
Deutlich längere Zahlungsüberfälligkeiten gelten als Hinweis darauf, dass sich wirtschaftliche Schwierigkeiten zuspitzen. Diese Entwicklung zeige sich zunehmend auch in der Insolvenzdynamik. Entsprechend hebt CRIF Deutschland seine Insolvenzprognose für 2026 auf bis zu 26.000 Unternehmensinsolvenzen an, nachdem zu Jahresbeginn noch von 24.800 Fällen ausgegangen worden war. Dies entspräche einem Anstieg um rund 8,3?Prozent gegenüber 2025. Bestätigt sich die Prognose, wäre dies der höchste Stand an Unternehmensinsolvenzen seit 2013.
(CRIF / STB Web)
Artikel vom: 05.05.2026
15.04.26 | Testlauf für Online-Verfahren vor Zivilgerichten startet
Am 15. April 2026 beginnt an acht Amtsgerichten die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Dazu wird ein digitales Eingabesystem freigeschaltet, über das Bürgerinnen und Bürger eine Klage erstellen und einreichen können.
Das Online-Verfahren soll vollständig digital geführt werden und kostengünstiger sowie weniger aufwändig sein als ein herkömmliches Zivilverfahren. Es steht zunächst für Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis 10.000 Euro offen. Auch Zahlungsklagen wegen Fluggastrechten sind möglich. Das Verfahren kann regelmäßig ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden; alternativ ist eine Teilnahme per Videoverhandlung möglich.
"Online die eigenen Rechte durchsetzen – ohne Akten aus Papier, so sieht der Zivilprozess der Zukunft aus", sagt Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig. Ein starker Rechtsstaat zeige sich auch daran, wie bürgernah und gut erreichbar er sei. "Dazu gehört heute auch eine digitale Justiz", so die Ministerin.
Zugänglich ist das Verfahren unter service.justiz.de. Auch Anwältinnen und Anwälte können es nutzen. Getestet wird zunächst an acht Amtsgerichten, darunter Mannheim, Nürnberg und Frankfurt am Main. In den kommenden Wochen und Monaten soll die Erprobung auf insgesamt 18 Amtsgerichte in 10 Bundesländern erweitert werden. Nach zwei, vier und acht Jahren soll das Online-Verfahren evaluiert werden, um über eine Ausweitung der Erprobung oder Überführung in einen flächendeckenden Regelbetrieb entscheiden zu können.
(BMJV / STB Web)
Artikel vom: 15.04.2026
15.04.26 | Immer weniger Mittelständler wollen Kredit aufnehmen
Insgesamt ziehen immer weniger mittelständische Unternehmen eine Kreditfinanzierung in Betracht. Der Rückgang wird allerdings vor allem von Kleinstunternehmen getrieben. Bei größeren Mittelständlern ist das Kreditinteresse stabil. Das zeigt eine KfW-Befragung vom Januar 2026.
Befragt wurden kleine und mittlere Unternehmen sämtlicher Wirtschaftszweige mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Danach sind nur noch 27 Prozent grundsätzlich bereit, einen Bankkredit zur Investitionsfinanzierung aufzunehmen – das ist der niedrigste Wert seit zehn Jahren. Im Jahr 2023 zogen noch 42 Prozent, 2017 sogar 66 Prozent der Unternehmen eine Kreditfinanzierung in Betracht.
"Die mittelständischen Unternehmen haben derzeit einen sehr ausgeprägten Wunsch nach finanzieller Stabilität und Unabhängigkeit", sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW. Auf die Frage, warum sie eine Kreditaufnahme ablehnen, geben 63 Prozent der Unternehmen an, dass sie Schulden vermeiden wollen. Immerhin 36 Prozent der Unternehmen haben eigenen Angaben zufolge genügend Eigenmittel für Investitionen und daher keinen Kreditbedarf.
Kleinstunternehmen dominieren Gesamttrend
Wie die KfW-Kurzanalyse zeigt, wird der Rückgang in der Bereitschaft zur Kreditfinanzierung allerdings fast ausschließlich von Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten getrieben, die aufgrund ihrer hohen Anzahl den Gesamttrend dominieren. Im Jahr 2026 ziehen von ihnen nur noch 27 Prozent eine Kreditfinanzierung in Betracht, nach 69 Prozent im Jahr 2017 und 41 Prozent im Jahr 2023. Bei größeren Mittelständlern mit mehr als zehn Mitarbeitenden bleibt das Kreditinteresse mit 56 Prozent dagegen über die Jahre hinweg recht stabil.
Einbruch vor allem im Dienstleistungssektor
Betroffen vom Rückgang des Kreditinteresses sind alle Wirtschaftszweige, besonders stark ist der Einbruch allerdings im Dienstleistungssektor. Dort erwägen aktuell nur noch 21 Prozent der Unternehmen eine Kreditaufnahme – 2017 waren es noch 73 Prozent, 2023 noch 39 Prozent.
"Positiv zu vermerken ist, dass mehr Unternehmen als noch vor einigen Jahren ihre Eigenmittelausstattung als ausreichend für ihre Investitionsvorhaben ansehen", so Schumacher. Dennoch sei der Investitionsbedarf im Mittelstand hoch. Ohne die grundsätzliche Bereitschaft, auch Kredite aufzunehmen, drohten notwendige Investitionsvorhaben auszubleiben.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 15.04.2026
09.04.26 | Geschäftserwartungen von Selbstständigen stark eingetrübt
Die Geschäftserwartungen von Selbstständigen und Kleinstunternehmen haben sich im März 2026 deutlich verschlechtert. Sie sanken von minus 15,1 auf minus 26,0 Saldenpunkte. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des ifo Instituts.
Der "Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex" sank infolgedessen von minus 16,5 Punkten im Februar auf minus 20,8 Punkte im März. Gleichzeitig nahm die Unsicherheit unter den Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen zu: Aktuell haben 36,4 Prozent Schwierigkeiten, ihre künftige Geschäftsentwicklung einzuschätzen, nach 32 Prozent im Vormonat.
Jeder fünfte Selbständige will mehr investieren
Trotz der hohen Unsicherheit planen 21 Prozent der Selbstständigen, dieses Jahr ihre Investitionen zu erhöhen. Im November 2025 hatten lediglich 18,2 Prozent der Befragten angegeben, dieses Jahr mehr investieren zu wollen. Fast die Hälfte der Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen (47,1 Prozent) plant, in diesem Jahr im gleichen Umfang zu investieren wie im Vorjahr. Gleichzeitig ist der Anteil derjenigen, die vorhaben, ihre Investitionen 2026 zu kürzen, von 36,3 auf 31,9 Prozent gesunken. Dennoch bleiben die Investitionspläne der Selbstständigen laut ifo hinter der übrigen deutschen Wirtschaft zurück. Dort planen aktuell 28,4 Prozent der Unternehmen, ihre Investitionstätigkeit auszuweiten.
Nur wenige planen Kreditverhandlungen
Der Anteil der Selbstständigen, die Schwierigkeiten beim Kreditzugang meldeten, ging im Vergleich zum vorhergehenden Quartal deutlich zurück (von 47,6 Prozent auf 34,6 Prozent). Allerdings führen nur 10,5 Prozent der Befragten überhaupt Kreditverhandlungen. In der Gesamtwirtschaft liegt der Anteil mit 26,4 Prozent deutlich höher.
(ifo / STB Web)
Artikel vom: 09.04.2026
18.03.26 | Selbstständige wünschen sich vor allem Bürokratieabbau
Selbstständige und Personen, die eine Gründung planen, wünschen sich von der Politik vor allem weniger Bürokratie. Zudem plädieren sie für finanzielle Entlastungen und mehr gesellschaftliche Wertschätzung. Das ergab eine nicht repräsentative Online-Umfrage der Gründerplattform.
44 Prozent der Teilnehmenden gaben Maßnahmen des Bürokratieabbaus als wichtigstes Anliegen an, beispielsweise die Vereinfachung steuerlicher Regelungen und dass Gründungen digital und kostengünstig vorgenommen werden können. 27 Prozent nannten finanzielle Entlastungen wie geringere Krankenkassenbeiträge oder niedrigere Steuern. 15 Prozent sprechen das Themenfeld Gleichstellung und Fairness an – sie wünschen sich etwa eine Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen bei politischen Entscheidungen (wie zum Beispiel der Aktivrente) sowie mehr Wertschätzung für Unternehmertum und Innovationsgeist.
Weitere Themen seltener genannt
Weniger genannt wurden die Themen Wirtschafts- und Standortpolitik und finanzielle Förderung (jeweils 11 Prozent). Kaum relevant ist offenbar Zugang zu Kapital (4 Prozent).
Die Gründerplattform geht auf eine Initiative der KfW und des Bundeswirtschaftsministeriums zurück. Sie begleitet und unterstützt mit Informationen den Gründungsprozess. Die Online-Umfrage fand im Februar 2026 statt. Sie ist nicht repräsentativ und soll einen Einblick in die Situation von (werdenden) Selbstständigen in Deutschland geben.
Selbstständige und Gründende mehrheitlich optimistisch
Selbstständige und die, die es werden wollen, zeigen sich der Kurzanalyse von KfW zufolge mehrheitlich optimistisch. In der Umfrage stimmten 61 Prozent der Teilnehmenden der Aussage zu, dass 2026 für sie selbst und ihre Familie besser wird als 2025.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 18.03.2026
04.03.26 | Neue Rechtsform vorgeschlagen: Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)
Die Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie der Finanzen (BMF) schlagen die Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen vor: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Sie soll nachhaltiges, an langfristigen Zielen orientiertes Unternehmertum befördern.
Die Gesellschaftsform soll in vielen Punkten die Merkmale der Genossenschaft teilen. Im Vordergrund stehen die langfristige Vermögensbindung und eine mitgliedschaftliche Struktur. "Im Mittelpunkt stehen verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften. Dabei geht es um ein Verständnis von Unternehmertum, das langfristig denkt: Nicht der schnelle Gewinn steht im Vordergrund, sondern die dauerhafte Entwicklung des Unternehmens", sagt Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig.
Näheres ist in einem Rahmenkonzept als Diskussionsvorschlag festgehalten. Die Ministerien weisen darauf hin, dass dieser noch nicht in der Bundesregierung abgestimmt wurde.
Im Einzelnen ist vorgesehen:
- In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Es soll also nicht möglich sein, Gewinne einfach auszuschütten. Stattdessen sollen sie reinvestiert werden.
- Auch sogenannte verdeckte Gewinnausschüttungen sollen nicht möglich sein, also etwa durch Boni für geschäftliche Erfolge oder Darlehen an die Gesellschaft, für die diese hohe Zinsen zahlt.
- Bei einer GmgV soll man Mitglied sein können, jedoch keine Anteile kaufen können. Anders als bei Genossenschaften soll es keine Mindestanzahl an Mitgliedern geben. Bei Gründung soll ein Mitglied als Vorstand ausreichen.
- Für den Vorstand, die Mitgliederversammlung und den Aufsichtsrat sollen die Regeln aus dem Genossenschaftsrecht gelten.
- Beim Ausscheiden aus der Gesellschaft sollen Mitglieder lediglich ihre eingezahlten Mittel ohne Rendite erhalten.
Einfache Gründung
Die Gründung einer GmgV soll mit einem geringen Kapitaleinsatz einfach und unkompliziert möglich sein. Sie soll als eigenständige Gesellschaftsform neben den klassischen Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der AG bestehen. Es soll entsprechend dem Genossenschaftsrecht eine Gründungsprüfung stattfinden.
Steuerrechtliche Grundzüge
Die Besteuerung der GmgV soll sich ebenfalls an die Regelungen für Genossenschaften anlehnen. Für Gewinne sollen die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer anfallen. Zudem soll eine turnusmäßige Ersatzerbschaftsteuer bei der GmgV anfallen, da es keine Vererbung der Gesellschaftsanteile geben kann. Die GmgV werde insoweit wie eine Familienstiftung behandelt, so die Ministerien.
Nächste Schritte
In einem nächsten Schritt soll ein Austausch über das Rahmenkonzept mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden stattfinden. Auf der Grundlage dieser Gespräche sollen die Regelungen zu einem praxistauglichen Gesetzesentwurf weiterentwickelt werden.
(BMJV / STB Web)
Artikel vom: 04.03.2026
03.03.26 | Viele Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Etwa jedes siebte Unternehmen in der Informationswirtschaft und jedes achte Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe hat im vergangenen Jahr Schäden durch Cyberangriffe erlitten. Das geht aus einer repräsentativen Befragung des ZEW Mannheim unter rund 1.100 Betrieben hervor.
Rund vier bis fünf Prozent der Unternehmen geben an, finanzielle Verluste erlitten zu haben, wobei direkte Lösegeldzahlungen mit etwa ein bis zwei Prozent etwas seltener vorgekommen sind. Den Verlust oder den Abfluss sensibler Daten hatten rund drei Prozent der Unternehmen zu verkraften.
Größere Unternehmen sind häufiger von schädlichen Cyberangriffen betroffen. So berichten Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten besonders häufig, dass ihnen im vergangenen Jahr Schäden durch Cyberangriffe entstanden sind. In der Informationswirtschaft sind es 20 Prozent und im Verarbeitenden Gewerbe 17 Prozent der Unternehmen.
NIS-2-Richtlinie: Mindeststandards und Meldepflichten
Vor diesem Hintergrund soll die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit "NIS-2" zu mehr Cybersicherheit beitragen. Während unter der ersten NIS-Richtlinie vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen etwa aus den Bereichen Energie oder Gesundheitswesen erfasst waren, werden mit NIS-2 auch kleinere Unternehmen aus zusätzlichen Sektoren wie Anbieter digitaler Dienste einbezogen.
Die Richtlinie definiert Mindeststandards, sieht Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen vor und verschärft die Sanktionsregelungen. Das entsprechende Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Deutschland in Kraft getreten. Betroffene Unternehmen und Organisationen müssen sich bis zum 6. März 2026 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren.
(ZEW / STB Web)
Artikel vom: 03.03.2026

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Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
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