15.04.26 | Testlauf für Online-Verfahren vor Zivilgerichten startet

Am 15. April 2026 beginnt an acht Amtsgerichten die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Dazu wird ein digitales Eingabesystem freigeschaltet, über das Bürgerinnen und Bürger eine Klage erstellen und einreichen können.

Das Online-Verfahren soll vollständig digital geführt werden und kostengünstiger sowie weniger aufwändig sein als ein herkömmliches Zivilverfahren. Es steht zunächst für Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis 10.000 Euro offen. Auch Zahlungsklagen wegen Fluggastrechten sind möglich. Das Verfahren kann regelmäßig ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden; alternativ ist eine Teilnahme per Videoverhandlung möglich.

"Online die eigenen Rechte durchsetzen – ohne Akten aus Papier, so sieht der Zivilprozess der Zukunft aus", sagt Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig. Ein starker Rechtsstaat zeige sich auch daran, wie bürgernah und gut erreichbar er sei. "Dazu gehört heute auch eine digitale Justiz", so die Ministerin.

Zugänglich ist das Verfahren unter service.justiz.de. Auch Anwältinnen und Anwälte können es nutzen. Getestet wird zunächst an acht Amtsgerichten, darunter Mannheim, Nürnberg und Frankfurt am Main. In den kommenden Wochen und Monaten soll die Erprobung auf insgesamt 18 Amtsgerichte in 10 Bundesländern erweitert werden. Nach zwei, vier und acht Jahren soll das Online-Verfahren evaluiert werden, um über eine Ausweitung der Erprobung oder Überführung in einen flächendeckenden Regelbetrieb entscheiden zu können.

(BMJV / STB Web)

Artikel vom: 15.04.2026

15.04.26 | Immer weniger Mittelständler wollen Kredit aufnehmen

Insgesamt ziehen immer weniger mittelständische Unternehmen eine Kreditfinanzierung in Betracht. Der Rückgang wird allerdings vor allem von Kleinstunternehmen getrieben. Bei größeren Mittelständlern ist das Kreditinteresse stabil. Das zeigt eine KfW-Befragung vom Januar 2026.

Befragt wurden kleine und mittlere Unternehmen sämtlicher Wirtschaftszweige mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Danach sind nur noch 27 Prozent grundsätzlich bereit, einen Bankkredit zur Investitionsfinanzierung aufzunehmen – das ist der niedrigste Wert seit zehn Jahren. Im Jahr 2023 zogen noch 42 Prozent, 2017 sogar 66 Prozent der Unternehmen eine Kreditfinanzierung in Betracht.

"Die mittelständischen Unternehmen haben derzeit einen sehr ausgeprägten Wunsch nach finanzieller Stabilität und Unabhängigkeit", sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW. Auf die Frage, warum sie eine Kreditaufnahme ablehnen, geben 63 Prozent der Unternehmen an, dass sie Schulden vermeiden wollen. Immerhin 36 Prozent der Unternehmen haben eigenen Angaben zufolge genügend Eigenmittel für Investitionen und daher keinen Kreditbedarf.

Kleinstunternehmen dominieren Gesamttrend

Wie die KfW-Kurzanalyse zeigt, wird der Rückgang in der Bereitschaft zur Kreditfinanzierung allerdings fast ausschließlich von Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten getrieben, die aufgrund ihrer hohen Anzahl den Gesamttrend dominieren. Im Jahr 2026 ziehen von ihnen nur noch 27 Prozent eine Kreditfinanzierung in Betracht, nach 69 Prozent im Jahr 2017 und 41 Prozent im Jahr 2023. Bei größeren Mittelständlern mit mehr als zehn Mitarbeitenden bleibt das Kreditinteresse mit 56 Prozent dagegen über die Jahre hinweg recht stabil.

Einbruch vor allem im Dienstleistungssektor

Betroffen vom Rückgang des Kreditinteresses sind alle Wirtschaftszweige, besonders stark ist der Einbruch allerdings im Dienstleistungssektor. Dort erwägen aktuell nur noch 21 Prozent der Unternehmen eine Kreditaufnahme – 2017 waren es noch 73 Prozent, 2023 noch 39 Prozent.

"Positiv zu vermerken ist, dass mehr Unternehmen als noch vor einigen Jahren ihre Eigenmittelausstattung als ausreichend für ihre Investitionsvorhaben ansehen", so Schumacher. Dennoch sei der Investitionsbedarf im Mittelstand hoch. Ohne die grundsätzliche Bereitschaft, auch Kredite aufzunehmen, drohten notwendige Investitionsvorhaben auszubleiben.

(KfW / STB Web)

Artikel vom: 15.04.2026

09.04.26 | Geschäftserwartungen von Selbstständigen stark eingetrübt

Die Geschäftserwartungen von Selbstständigen und Kleinstunternehmen haben sich im März 2026 deutlich verschlechtert. Sie sanken von minus 15,1 auf minus 26,0 Saldenpunkte. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des ifo Instituts.

Der "Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex" sank infolgedessen von minus 16,5 Punkten im Februar auf minus 20,8 Punkte im März. Gleichzeitig nahm die Unsicherheit unter den Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen zu: Aktuell haben 36,4 Prozent Schwierigkeiten, ihre künftige Geschäftsentwicklung einzuschätzen, nach 32 Prozent im Vormonat.

Jeder fünfte Selbständige will mehr investieren

Trotz der hohen Unsicherheit planen 21 Prozent der Selbstständigen, dieses Jahr ihre Investitionen zu erhöhen. Im November 2025 hatten lediglich 18,2 Prozent der Befragten angegeben, dieses Jahr mehr investieren zu wollen. Fast die Hälfte der Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen (47,1 Prozent) plant, in diesem Jahr im gleichen Umfang zu investieren wie im Vorjahr. Gleichzeitig ist der Anteil derjenigen, die vorhaben, ihre Investitionen 2026 zu kürzen, von 36,3 auf 31,9 Prozent gesunken. Dennoch bleiben die Investitionspläne der Selbstständigen laut ifo hinter der übrigen deutschen Wirtschaft zurück. Dort planen aktuell 28,4 Prozent der Unternehmen, ihre Investitionstätigkeit auszuweiten.

Nur wenige planen Kreditverhandlungen

Der Anteil der Selbstständigen, die Schwierigkeiten beim Kreditzugang meldeten, ging im Vergleich zum vorhergehenden Quartal deutlich zurück (von 47,6 Prozent auf 34,6 Prozent). Allerdings führen nur 10,5 Prozent der Befragten überhaupt Kreditverhandlungen. In der Gesamtwirtschaft liegt der Anteil mit 26,4 Prozent deutlich höher.

(ifo / STB Web)

Artikel vom: 09.04.2026

18.03.26 | Selbstständige wünschen sich vor allem Bürokratieabbau

Selbstständige und Personen, die eine Gründung planen, wünschen sich von der Politik vor allem weniger Bürokratie. Zudem plädieren sie für finanzielle Entlastungen und mehr gesellschaftliche Wertschätzung. Das ergab eine nicht repräsentative Online-Umfrage der Gründerplattform. 

44 Prozent der Teilnehmenden gaben Maßnahmen des Bürokratieabbaus als wichtigstes Anliegen an, beispielsweise die Vereinfachung steuerlicher Regelungen und dass Gründungen digital und kostengünstig vorgenommen werden können. 27 Prozent nannten finanzielle Entlastungen wie geringere Krankenkassenbeiträge oder niedrigere Steuern. 15 Prozent sprechen das Themenfeld Gleichstellung und Fairness an – sie wünschen sich etwa eine Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen bei politischen Entscheidungen (wie zum Beispiel der Aktivrente) sowie mehr Wertschätzung für Unternehmertum und Innovationsgeist.

Weitere Themen seltener genannt

Weniger genannt wurden die Themen Wirtschafts- und Standortpolitik und finanzielle Förderung (jeweils 11 Prozent). Kaum relevant ist offenbar Zugang zu Kapital (4 Prozent).

Die Gründerplattform geht auf eine Initiative der KfW und des Bundeswirtschaftsministeriums zurück. Sie begleitet und unterstützt mit Informationen den Gründungsprozess. Die Online-Umfrage fand im Februar 2026 statt. Sie ist nicht repräsentativ und soll einen Einblick in die Situation von (werdenden) Selbstständigen in Deutschland geben.

Selbstständige und Gründende mehrheitlich optimistisch

Selbstständige und die, die es werden wollen, zeigen sich der Kurzanalyse von KfW zufolge mehrheitlich optimistisch. In der Umfrage stimmten 61 Prozent der Teilnehmenden der Aussage zu, dass 2026 für sie selbst und ihre Familie besser wird als 2025.

(KfW / STB Web)

Artikel vom: 18.03.2026

04.03.26 | Neue Rechtsform vorgeschlagen: Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)

Die Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie der Finanzen (BMF) schlagen die Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen vor: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Sie soll nachhaltiges, an langfristigen Zielen orientiertes Unternehmertum befördern.

Die Gesellschaftsform soll in vielen Punkten die Merkmale der Genossenschaft teilen. Im Vordergrund stehen die langfristige Vermögensbindung und eine mitgliedschaftliche Struktur. "Im Mittelpunkt stehen verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften. Dabei geht es um ein Verständnis von Unternehmertum, das langfristig denkt: Nicht der schnelle Gewinn steht im Vordergrund, sondern die dauerhafte Entwicklung des Unternehmens", sagt Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig.

Näheres ist in einem Rahmenkonzept als Diskussionsvorschlag festgehalten. Die Ministerien weisen darauf hin, dass dieser noch nicht in der Bundesregierung abgestimmt wurde.

Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Es soll also nicht möglich sein, Gewinne einfach auszuschütten. Stattdessen sollen sie reinvestiert werden.
  • Auch sogenannte verdeckte Gewinnausschüttungen sollen nicht möglich sein, also etwa durch Boni für geschäftliche Erfolge oder Darlehen an die Gesellschaft, für die diese hohe Zinsen zahlt.
  • Bei einer GmgV soll man Mitglied sein können, jedoch keine Anteile kaufen können. Anders als bei Genossenschaften soll es keine Mindestanzahl an Mitgliedern geben. Bei Gründung soll ein Mitglied als Vorstand ausreichen.
  • Für den Vorstand, die Mitgliederversammlung und den Aufsichtsrat sollen die Regeln aus dem Genossenschaftsrecht gelten.
  • Beim Ausscheiden aus der Gesellschaft sollen Mitglieder lediglich ihre eingezahlten Mittel ohne Rendite erhalten.

Einfache Gründung

Die Gründung einer GmgV soll mit einem geringen Kapitaleinsatz einfach und unkompliziert möglich sein. Sie soll als eigenständige Gesellschaftsform neben den klassischen Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der AG bestehen. Es soll entsprechend dem Genossenschaftsrecht eine Gründungsprüfung stattfinden.

Steuerrechtliche Grundzüge

Die Besteuerung der GmgV soll sich ebenfalls an die Regelungen für Genossenschaften anlehnen. Für Gewinne sollen die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer anfallen. Zudem soll eine turnusmäßige Ersatzerbschaftsteuer bei der GmgV anfallen, da es keine Vererbung der Gesellschaftsanteile geben kann. Die GmgV werde insoweit wie eine Familienstiftung behandelt, so die Ministerien.

Nächste Schritte

In einem nächsten Schritt soll ein Austausch über das Rahmenkonzept mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden stattfinden. Auf der Grundlage dieser Gespräche sollen die Regelungen zu einem praxistauglichen Gesetzesentwurf weiterentwickelt werden.

(BMJV / STB Web)

Artikel vom: 04.03.2026

03.03.26 | Viele Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Etwa jedes siebte Unternehmen in der Informationswirtschaft und jedes achte Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe hat im vergangenen Jahr Schäden durch Cyberangriffe erlitten. Das geht aus einer repräsentativen Befragung des ZEW Mannheim unter rund 1.100 Betrieben hervor. 

Rund vier bis fünf Prozent der Unternehmen geben an, finanzielle Verluste erlitten zu haben, wobei direkte Lösegeldzahlungen mit etwa ein bis zwei Prozent etwas seltener vorgekommen sind. Den Verlust oder den Abfluss sensibler Daten hatten rund drei Prozent der Unternehmen zu verkraften.

Größere Unternehmen sind häufiger von schädlichen Cyberangriffen betroffen. So berichten Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten besonders häufig, dass ihnen im vergangenen Jahr Schäden durch Cyberangriffe entstanden sind. In der Informationswirtschaft sind es 20 Prozent und im Verarbeitenden Gewerbe 17 Prozent der Unternehmen.

NIS-2-Richtlinie: Mindeststandards und Meldepflichten

Vor diesem Hintergrund soll die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit "NIS-2" zu mehr Cybersicherheit beitragen. Während unter der ersten NIS-Richtlinie vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen etwa aus den Bereichen Energie oder Gesundheitswesen erfasst waren, werden mit NIS-2 auch kleinere Unternehmen aus zusätzlichen Sektoren wie Anbieter digitaler Dienste einbezogen.

Die Richtlinie definiert Mindeststandards, sieht Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen vor und verschärft die Sanktionsregelungen. Das entsprechende Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Deutschland in Kraft getreten. Betroffene Unternehmen und Organisationen müssen sich bis zum 6. März 2026 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren.

(ZEW / STB Web)

Artikel vom: 03.03.2026

24.02.26 | Stimmung unter Startups durchwachsen

Deutschlands Startups sind beim Blick auf die Lage des eigenen Unternehmens gespalten: Rund ein Drittel (35 Prozent) berichtet von einer Verbesserung im vergangenen Jahr, fast ebenso viele (30 Prozent) aber von einer Verschlechterung. Für?weitere 35 Prozent?ist die Lage unverändert.

Das ist das Ergebnis einer Befragung unter?133 Tech-Startups in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Deutlich skeptischer fällt der Blick auf die allgemeine Lage deutscher Startups aus: Nur 19 Prozent haben im vergangenen Jahr eine Verbesserung gesehen, 37 Prozent hingegen eine Verschlechterung. Rund jedes elfte Startup (9 Prozent) befürchtet im Laufe der kommenden zwölf Monate eine Insolvenz.

"Viele Startups kommen voran, aber ebenso viele kämpfen mit der schwierigen konjunkturellen Lage. Was allen helfen würde: leichterer Zugang zu öffentlichen Aufträgen, weniger Regulierung und mehr Möglichkeiten, Daten für innovative Services und Technologien einzusetzen", sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Aktuell würde nur die Hälfte der Gründenden (50 Prozent) wieder in Deutschland gründen. 20 Prozent würden sich für ein anderes EU-Land entscheiden, nur 7 Prozent für die USA und 11 Prozent für ein anderes Land der Welt. 8 Prozent wollen oder können dazu keine Angabe machen – und 5 Prozent würden überhaupt nicht erneut gründen.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 24.02.2026

09.02.26 | Pkw immer noch häufigstes Leasingobjekt

2024 haben rund 18 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Leasingverträge zur Anschaffung von Anlagegütern abgeschlossen – unverändert gegenüber 2021. Dies zeigt eine Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels.

Leasing ist ein im Mittelstand etabliertes Beschaffungsinstrument. Dennoch werden Anlagegüter weiterhin deutlich häufiger gekauft als geleast. Am häufigsten kam Leasing im Segment der größeren KMU zum Einsatz (55 Prozent).

Im Branchen­vergleich lagen KMU im Dienstleistungs­sektor vorn (20 Prozent); im Verarbeitenden Gewerbe (18 Prozent) und im Baugewerbe (11 Prozent) nahm die Nutzung etwas ab.

Pkw häufigstes Leasingobjekt

Die Daten für den Leasing-Gesamtmarkt zeigen, dass Pkw auch im Jahr 2024 mit Abstand das häufigste Leasingobjekt waren. Leasing biete sich aber auch für Investitionsprojekte in den Bereichen Digitalisierung und Klima­neutralität als Finanzierungsalternative an, wenn eine Kreditfinanzierung nur zu hohen Kosten oder gar nicht möglich sei, so die KfW in ihrer Analyse.

Investitionen in Digitalisierung und Klima­neutralität

Neben der Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben einschließlich Fahrrädern könne auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur über Leasing realisiert werden. Weitere Leasinganwendungsfälle fänden sich insbesondere im Bereich der Energieerzeugung, -versorgung und -speicherung, zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Batterien.

Das KfW-Mittelstandspanel wird seit 2003 als repräsentative Erhebung im deutschen Mittelstand regelmäßig durchgeführt. Im Befragungszeitraum Februar bis Juni 2025 haben sich 13.079 Unternehmen beteiligt.

(KfW / STB Web)

Artikel vom: 09.02.2026

19.01.26 | Handelsregister: Gesellschaft kann Eintragung in Versalien fordern

Eine Gesellschaft kann die Eintragung ihres Firmennamens in das Handelsregister in Versalien, also durchgängig mit Großbuchstaben geschrieben, fordern. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor.

Die beschwerdeführende GmbH & Co. KG beanstandete, dass ihr Firmenname entgegen der von ihr verwendeten Versalien-Form im Handelsregister mit einem Großbuchstaben am Anfang und nachfolgenden Kleinbuchstaben eingetragen wurde. Der Eintrag der persönlich haftenden Gesellschafterin, die denselben Namen trägt, erfolgte dagegen in Versalien. Die Korrekturbitte des Notars hatte das Registergericht abgelehnt. Es hatte darauf verwiesen, dass der Schreibweise keine Kennzeichnungskraft zukomme; es sei auch nicht an eine bestimmte Schreibweise gebunden.

Registergericht muss nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden

Das OLG hat das Registergericht nunmehr zur Korrektur angewiesen. Zwar habe die Schreibweise keine namens- und firmenrechtliche Relevanz, sodass grundsätzlich kein Anspruch auf Eintragung in einer besonderen Schreibweise bestehe. Das Registergericht könne vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fassung der Eintragung entscheiden.

Verwendung im Geschäftsverkehr oft automatisiert

Im vorliegenden Fall sei die vom Registergericht gewählte Fassung jedoch ermessensfehlerhaft. Es hätte den Eintrag zur persönlich haftenden Gesellschafterin berücksichtigen müssen. Zudem würden Handelsregisterdaten von Banken-, KYC- und ERP-Plattformsystemen automatisiert übernommen. Damit werde die einmal verlautbarte Schreibweise in Drittsystemen unverändert fortgeschrieben. Dies betreffe zum Beispiel Rechnungen, Zahlungsabgleiche und Onboarding-Prozesse. Daher könne die Gesellschaft die Schreibweise im Geschäftsverkehr gerade nicht beliebig wählen.

IBAN-Abgleich kann zu Verzögerungen führen

Das OLG wies zudem auf den seit Oktober 2025 von Banken vorgenommenen Abgleich von Empfängername und IBAN bei einer Überweisung hin. Bei Abweichungen würden Warnmeldungen ausgegeben, sodass es zu Verzögerungen kommen könne. Mit der Eintragung der Gesellschaft in der von ihr gewählten Form der Schreibweise ließen sich diese unnötigen Schwierigkeiten im Rahmen des Identitätsnachweises vermeiden.

Der Beschluss vom 31. Oktober 2025 (Az. 20 W 194/25) ist nicht anfechtbar.

(OLG Ffm / STB Web)

Artikel vom: 19.01.2026

13.01.26 | Selbständige blicken mit Sorge auf 2026

Mehr als ein Drittel der Selbständigen (35,3 Prozent) erwartet eine Verschlechterung der eigenen wirtschaftlichen Lage. Nur 14 Prozent rechnen mit einer Verbesserung gegenüber 2025. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung des ifo Instituts hervor.

Damit ist die Skepsis bei Soloselbständigen und Kleinstunternehmen etwas ausgeprägter als in der Gesamtwirtschaft, wo 26,1 Prozent der Unternehmen für 2026 mit einer schlechteren Geschäftslage rechnen und 14,9 Prozent mit einer besseren.

Das Jahr 2025 war für die Selbstständigen bereits schwierig und von steigender Unsicherheit begleitet. Der "Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex" sank im Dezember auf -23,7 Punkte, nach -19,8 im November. Sowohl die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage als auch die Erwartungen fielen schlechter aus. 34,3 Prozent der Befragten fiel es schwer, ihre eigene Geschäftsentwicklung vorherzusagen. Damit ist die Unsicherheit unter den Selbstständigen deutlich höher als in der Gesamtwirtschaft, wo der Anteil im Dezember bei 23,8 Prozent lag.

Seit August 2021 berechnet das ifo Institut den Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit weniger als neun Mitarbeitenden und dem Schwerpunkt auf dem Dienstleistungssektor.

(ifo / STB Web)

Artikel vom: 13.01.2026

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

Ihr Ansprechpartner:

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Telefon: +49 281 / 33 99 33
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