26.11.25 | Inhaberausfallversicherung: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Das Landgericht Hannover hat einer selbständigen Kosmetikerin eine Entschädigung zugesprochen, weil ein Versicherer Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Schwangerschaft ausgeschlossen hatte.
Die Klägerin wollte in Planung ihrer zweiten Schwangerschaft eine Inhaberausfallversicherung abschließen. Die Versicherungsbedingungen sahen jedoch vor, dass Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung nicht versichert ist.
Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz
Das Gericht wertete diese Klausel als unmittelbare Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Ausschluss betreffe ausschließlich Frauen und stelle damit eine geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung dar, die nicht gerechtfertigt werden könne.
Die Kammer sprach der Klägerin eine Entschädigung von 6.000 Euro zu. Das Urteil vom 13. November 2025 (Az. 6 O 103/24) ist nicht rechtskräftig.
(LG Hannover / STB Web)
Artikel vom: 26.11.2025
13.11.25 | Gastro-Gründungen im Fünf-Jahres-Vergleich
Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das gilt auch für die Gastronomie: Nur 36 Prozent der neu gegründeten Gastro-Betriebe waren nach fünf Jahren noch aktiv, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
Im Jahr 2023 waren vier von fünf der im Jahr zuvor gegründeten Gastronomie-Unternehmen (80,2 Prozent) noch am Markt. Von den fünf Jahre zuvor gestarteten Gründungen hielt sich dagegen lediglich gut ein Drittel (36 Prozent). Damit zählt die Gastronomie im Fünf-Jahres-Vergleich zu den Wirtschaftszweigen mit eher niedrigen Überlebensraten.
Besonders gering ist die Fünf-Jahres-Überlebensrate im Bereich der kreativen, künstlerischen und unterhaltenden Tätigkeiten: Hier waren 2023 nur 27,3 Prozent der Gründungen weiterhin aktiv. Auch Post-, Kurier- und Expressdienste (27,9 Prozent) sowie Reisebüros und -veranstalter (31,9 Prozent) tun sich schwer. Vergleichsweise hoch lagen die Quoten im Veterinärwesen (60,2 Prozent), im Gesundheitswesen (57,4 Prozent) und Versicherungssektor (56,8 Prozent).
Mehr Schließungen als Gründungen
Insgesamt sind 2023 rund 269.000 der 3,2 Millionen Unternehmen in Deutschland neu gegründet worden – ein Anteil von 8,4 Prozent. Gleichzeitig wurden mehr Unternehmen geschlossen als gegründet: Gut 283.000 Schließungen ergaben eine Schließungsrate von 8,9 Prozent.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 13.11.2025
27.10.25 | Viele Handwerksunternehmen nutzen Social Media
Ein Blick hinter die Kulissen auf der Baustelle, in der Bäckerei oder im Friseursalon, Erfahrungsberichte von Azubis oder 360-Grad-Aufnahmen des fertigen Produkts: Solche Beiträge finden sich typischerweise auf den Social-Media-Profilen deutscher Handwerksunternehmen. Und das auch immer häufiger.
Einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zufolge nutzt inzwischen mehr als die Hälfte der Handwerksunternehmen eine eigene Präsenz oder Werbung in sozialen Medien, um auf sich aufmerksam zu machen (56 Prozent). Vor drei Jahren waren es 40 Prozent (2022). Befragt wurden rund 500 Handwerksunternehmen in Deutschland.
Lokale Communities bevorzugt
Bevorzugt werden dabei vor allem lokale Communities wie Nebenan.de oder Nachbarschaft.net (65 Prozent) sowie Facebook (57 Prozent). Mit etwas Abstand folgen dann Instagram (38 Prozent), LinkedIn (35 Prozent) und Xing (33 Prozent). "Social Media-Plattformen bieten für das Handwerk große Chancen – nicht nur, um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, sondern auch, um gezielt Nachwuchs- und Fachkräfte anzusprechen", sagt Nastassja Hofmann, Handwerks-Expertin beim Bitkom.
Eigene Website ist Standard
Neben den sozialen Medien kommen aber auch noch andere Möglichkeiten des Online-Auftritts im Handwerk zum Einsatz: Fast jedes Unternehmen besitzt eine eigene Webseite (94 Prozent), viele haben sich außerdem in Verzeichnisse wie GelbeSeiten.de oder DasOertliche.de eintragen lassen (88 Prozent). Und auch auf Bewertungsplattformen wie Yelp oder Trustpilot sind Eintragungen von Handwerksunternehmen keine Seltenheit (40 Prozent). Um die eigenen Leistungen zu bewerben, schaltet zudem über ein Drittel Werbeanzeigen im Netz (37 Prozent), jeweils etwa 3 von 10 Unternehmen bedienen sich der Möglichkeit des E-Mail- beziehungsweise Newsletter-Marketings (32 Prozent) oder sind auf Online-Plattformen wie MyHammer, Treatwell oder Kleinanzeigen vertreten (31 Prozent).
(Bitkom / STB Web)
Artikel vom: 27.10.2025
19.10.25 | Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert
Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 umgesetzt werden soll. Diese hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart.
Mit der Neuregelung werden Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 (bisher: Ende 2025) befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt bis Ende 2035 (bisher: Ende 2030). Die Befreiung von der Kfz-Steuer soll Kaufanreize für Elektroautos setzen und damit die Automobilindustrie stärken. Gleichzeitig soll die Elektromobilität als Schlüsseltechnologie weiter vorangebracht werden.
Förderung der E-Mobilität
Zuvor hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität beschlossen: So wurde im Koalitionsausschuss am 8. Oktober ein Förderprogramm vereinbart, um den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität, insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, zu fördern. Dafür werden bis 2029 die Mittel des EU-Klimasozialfonds zuzüglich 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung gestellt.
Weitere steuerliche Anreize
Des Weiteren wurde im Rahmen des sogenannten Wachstumsboosters für Elektrofahrzeuge eine degressive Abschreibung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr eingeführt. Bei E-Fahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Beide Maßnahmen sollten kurzfristig steuerliche Anreize für die Stärkung der Elektromobilität setzen.
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 19.10.2025
18.10.25 | Viele Unternehmen bieten Weiterbeschäftigung älterer Mitarbeiter
Die von der Bundesregierung geplante Aktivrente soll Anreize für längere Erwerbstätigkeit von Angestellten schaffen und so den Fachkräftemangel mildern. Einer Befragung zufolge bietet jedes dritte Unternehmen kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) die Weiterbeschäftigung älterer Mitarbeiter.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Arbeitskräftemangels gewinnt die Bindung älterer Beschäftigter an den Arbeitsmarkt an Bedeutung. Eine Sonderbefragung des KfW-Mittelstandspanels im September zeigt, dass rund ein Drittel (32,4 Prozent) der KMU in Deutschland grundsätzlich eine Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ermöglicht.
Unterschiede nach Unternehmensgröße und Branche
Der Anteil variiert allerdings stark nach Unternehmensgröße und Branche: Während 71 Prozent der Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten entsprechende Angebote machen, sind es bei Kleinstbetrieben mit weniger als fünf Beschäftigten nur 26 Prozent. Branchenbedingt bieten vor allem Betriebe im verarbeitenden Gewerbe häufiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten an als etwa im Baugewerbe.
Die Erwerbstätigkeit älterer Menschen in Deutschland hat in den Jahren deutlich zugenommen. So stieg die Erwerbstätigenquote der 65- bis 69-Jährigen von 14 Prozent im Jahr 2014 auf 21 Prozent im Jahr 2024 – ein Wert, der über dem EU-Durchschnitt liegt. Hauptursache ist die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.
Demografischer Wandel verstärkt Fachkräftemangel
Dennoch werde der demografische Wandel die Erwerbsbevölkerung bis 2035 voraussichtlich um rund 9,4 Prozent schrumpfen lassen, während die Zahl älterer Menschen deutlich wachse, so die KfW. Dies würde den Fachkräftemangel weiter verschärfen, der bereits heute etwa jedes dritte Unternehmen in seiner Geschäftstätigkeit beeinträchtige.
"Die Aktivrente kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie zusätzliche Anreize schafft und damit dem Fachkräftemangel entgegenwirkt", sagt Kathrin Schmidt, Autorin der Studie bei KfW Research. "Insbesondere kleinere Unternehmen zeigen Potenzial, ihre Angebote auszubauen."(KfW / STB Web)
Artikel vom: 18.10.2025
13.10.25 | Firmeninsolvenzen weiter auf hohem Niveau
Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland ist im September erneut gestiegen. Das berichtete das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Auch das Statistische Bundesamt verzeichnet einen weiteren Anstieg der Insolvenzen.
Konkret liegt die Zahl laut IWH-Insolvenztrend im September bei 1.481. Das seien 5 Prozent mehr als im Vormonat, 14 Prozent mehr als im September 2024 und 64 Prozent mehr als in einem durchschnittlichen September der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Corona-Pandemie.
Insgesamt waren im dritten Quartal 2025 4.478 Personen- und Kapitalgesellschaften von einer Insolvenz betroffen. Damit sei der Rekordwert des zweiten Quartals 2025 nur um 1 Prozent unterschritten, so das IWH. Somit wurde im dritten Quartal 2025 die zweithöchste Anzahl insolventer Personen- und Kapitalgesellschaften seit dem dritten Quartal 2005 gemessen – höher als im Nachgang der großen Wirtschafts- und Finanzkrise 2009.
Gesamtwirtschaftliche Probleme und Nachholeffekte
Steffen Müller, Leiter der IWH-Insolvenzforschung, führt die hohen Insolvenzzahlen auf langanhaltende gesamtwirtschaftliche Probleme sowie auf Nachholeffekte der Niedrigzinspolitik und Corona-Staatshilfen zurück. "Auch wenn im Oktober nochmals hohe Insolvenzzahlen erwartet werden, rechne ich für die kommenden Monate insgesamt mit einer Konsolidierung des Insolvenzgeschehens auf hohem Niveau", sagt Müller. Der Trendanstieg ende, weil die Nachholeffekte an Kraft verlören. Es handle sich um schmerzhafte, aber notwendige Marktbereinigungen sowie Strukturanpassungen, die Raum für zukunftsfähige Unternehmen schaffen könnten.
Auch das Statistische Bundesamt meldet gestiegene Insolvenzzahlen für September. Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen sei um 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Regelinsolvenzen und Unternehmensinsolvenzen
Regelinsolvenzen sind mit Unternehmensinsolvenzen nicht gleichzusetzen. Sie umfassen neben den im IWH-Insolvenztrend erfassten Personen- und Kapitalgesellschaften auch die Gruppe der Kleinstunternehmen. Zudem werden auch bestimmte natürliche Personen wie Selbstständige oder ehemals selbstständig Tätige mit unüberschaubaren Vermögensverhältnissen sowie privat haftende Gesellschafter und Einzelunternehmer gemeldet.
(IWH Halle / STB Web)
Artikel vom: 13.10.2025
09.10.25 | Stimmung bei den Selbstständigen deutlich verschlechtert
Das Geschäftsklima bei den Selbstständigen und Kleinstunternehmen hat sich im September deutlich verschlechtert. Der "Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex" fiel auf -19,8 Punkte, nach -13,8 im August.
Die Soloselbständigen und Kleinstunternehmen hatten im September weiterhin Schwierigkeiten, ihre weitere Geschäftsentwicklung einzuschätzen. 30,4 Prozent der Befragten meldeten, dass ihnen das schwerfalle. Im August waren es 30,1 Prozent. Damit ist die Unsicherheit weiterhin deutlich höher als in der Gesamtwirtschaft, wo der Wert im September bei 22,3 Prozent lag.
"Viele Selbstständige spüren derzeit Gegenwind in ihrem Geschäft", sagt ifo Expertin Katrin Demmelhuber. Zugleich wachse die Skepsis, dass sich die Wirtschaft bald wieder erholt.
Zunehmende Finanzierungshürden
Neben der allgemeinen Unsicherheit sehen sich einige Selbstständige auch mit zunehmenden Finanzierungshürden konfrontiert: Im Vergleich zum vorhergehenden Quartal hat sich der Anteil der Selbstständigen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten meldeten, deutlich erhöht (von 34,9 Prozent auf 45,1 Prozent), während diese Quote in der Gesamtwirtschaft sogar sank (von 31,4 Prozent auf 29,1 Prozent). Der Anteil der Befragten, die überhaupt Kreditverhandlungen führen, stieg bei den Selbstständigen erneut an und liegt nun bei 10,8 Prozent (9,6 Prozent zuletzt). Er ist allerdings wesentlich geringer als in der Gesamtwirtschaft mit 25,5 Prozent.
Seit August 2021 berechnet das ifo Institut den Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit weniger als 9 Mitarbeitenden. Wie im Gesamtindex sind alle Sektoren abgebildet. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf dem Dienstleistungssektor.
(ifo / STB Web)
Artikel vom: 09.10.2025
02.10.25 | Deutlicher Zuwachs an hochpreisigen Apothekengründungen
Wer als Apotheker oder Apothekerin gründet, entscheidet sich mehrheitlich für eine Übernahme. Die durchschnittlichen Gesamtinvestitionen dafür haben sich 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Das zeigt eine Auswertung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank).
Die Analyse basiert auf einer Stichprobe von rund 370 Apothekengründungen, die die apoBank 2024 begleitet hat. Die erstmalige Übernahme einer Apotheke lag danach im vergangenen Jahr mit 811.000 Euro an Gesamtinvestitionen durchschnittlich 14 Prozent höher als noch 2023 (713.000 Euro). Die Spannbreite der Übernahmepreise bleibe allerdings nach wie vor groß.
"Diese Steigerung ist maßgeblich durch den deutlichen Zuwachs bei den hochpreisigen Apothekengründungen zu erklären", sagt Nicole Wortmann, Leiterin des Bereichs Gesundheitsmarkt bei der apoBank. So hätte zwar jeder zehnte Existenzgründende nur 50.000 Euro oder weniger für eine Übernahme ausgegeben, jeder fünfte dagegen eine Million Euro oder mehr. Die Gesamtinvestitionen für eine Verbundübernahme lagen 2024 bei durchschnittlich rund 1,7 Millionen Euro. Insgesamt wird jede vierte Apothekenübernahme in einem Verbund gekauft, der Großteil bestand dabei aus zwei Apotheken.
Rechtsform der OHG zunehmend beliebt
Die meisten Gründungen sind Einzelgründungen. Allerdings zeigt die Analyse auch, dass die Offene Handelsgesellschaft (OHG) zunehmend beliebt ist. Noch im Jahr 2020 entschieden sich nur fünf Prozent für diese Rechtsform. 2024 ist der Anteil der OHGs erstmals auf zehn Prozent angewachsen.
Wie die apoBank weiter berichtet, waren 2024 Frauen bei den Übernahmen hochpreisiger Apotheken überraschend stark vertreten, sie hätten im Schnitt erstmals höhere Summen als ihre männlichen Berufskollegen investiert. Tendenziell sei die Bereitschaft von Apothekerinnen, sich selbständig zu machen, aber seit einigen Jahren leicht rückläufig. Obwohl ihr Anteil an den approbierten Angestellten bei über 80 Prozent liege, war 2024 nur knapp die Hälfte der Apothekengründer weiblich.
(apoBank / STB Web)
Artikel vom: 02.10.2025
30.09.25 | Tech-Startups: Kaum Frauen in den Gründungsteams
Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter 152 Tech-Startups gibt einen Einblick in die deutsche Startup-Szene und deren Einschätzung unter anderem zur wirtschaftlichen Lage, Entwicklung der Beschäftigung und Finanzierungsbedingungen.
Danach wird die wirtschaftliche Lage von den Befragten kritisch eingeschätzt: 47 Prozent sehen die allgemeine Situation für Startups als verschlechtert, nur 21 Prozent als verbessert. Als größte Herausforderungen werden Bürokratie (63 Prozent), Vertrieb und Kundengewinnung (61 Prozent) sowie Kapitalbeschaffung (52 Prozent) angegeben. Der durchschnittliche Wagniskapitalbedarf liegt bei 2,5 Millionen Euro. Allerdings halten es 79 Prozent der Befragten für wahrscheinlich, dieses Kapital in den nächsten zwei Jahren auch einwerben zu können.
Frauen stark unterrepräsentiert
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl pro Startup liegt 2025 bei rund 13 Personen. Der Frauenanteil beträgt im Schnitt 28 Prozent. Stark unterrepräsentiert sind Frauen in den Gründungsteams: Im Durchschnitt liegt ihr Anteil hier bei 0,4 bis 0,5 pro Gründungsteam und in 38 Prozent der Startups ist gar keine Frau beteiligt.
Drei von vier Startups planten zum Zeitpunkt der Befragung neue Einstellungen, im Durchschnitt rund 5,7 zusätzliche Mitarbeitende.
Beteiligung von Mitarbeitenden
Fast die Hälfte der Startups (47 Prozent) beteiligt ihre Beschäftigten derzeit nicht, kann sich dies jedoch für die Zukunft vorstellen. 28 Prozent setzen bereits auf virtuelle Anteile, während 9 Prozent Beteiligungen in Form von Anteilsoptionen anbieten. Reale Unternehmensanteile spielen mit 8 Prozent eine ähnlich geringe Rolle. Ebenfalls 8 Prozent der Startups schließen eine Beteiligung ihrer Mitarbeitenden sowohl aktuell als auch künftig aus.
In den Startups, die ihre Mitarbeitenden beteiligen, profitieren zu 33 Prozent ausschließlich die Führungskräfte von dieser Beteiligung, bei weiteren 41 Prozent wird zumindest ein Teil der Belegschaft eingeschlossen. Nur 23 Prozent beteiligen alle Beschäftigten am Unternehmenserfolg.
Weiterführende Informationen:
(Bitkom / STB Web)
Artikel vom: 30.09.2025
24.09.25 | Viele Beschäftigte wünschen sich Teilzeit
Laut einer Umfrage würden 53 Prozent der Vollzeit-Angestellten ihre Arbeitszeit gern reduzieren. Das ist ein neuer Höchstwert und die vierte Steigerung in Folge seit 2022, als der Wert noch bei 48 Prozent lag. Zudem wünschen sich viele mehr Sicherheit, weshalb der öffentliche Dienst attraktiver wird.
Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Studie der HDI-Versicherung, für die 3.739 Erwerbstätige befragt wurden. Neben der Sicherheit des Arbeitsplatzes (54 Prozent) geben viele auch höhere Bezüge im Ruhestand (46 Prozent), ein besseres Nettogehalt (32 Prozent) sowie weniger Stress (24 Prozent) als Plus für den Staatsdienst an.
Bei gleichem Tätigkeitsfeld würden sich deshalb 43 Prozent für eine Stelle im öffentlichen Dienst entscheiden, statt in der Privatwirtschaft (40 Prozent). Insbesondere ist das bei Berufstätigen unter 25 Jahren und ab 45 Jahren der Fall. Nur in der dazwischenliegenden Altersgruppe verzeichnet die Privatwirtschaft ein Attraktivitätsplus.
Homeoffice wird verteidigt
Zum Thema Homeoffice lehnen mehr als zwei Drittel (68 Prozent) derjenigen, die bereits regelmäßig im Homeoffice oder mobil arbeiten, restriktivere Regeln ab. Unter denen, die dauerhaft am Firmensitz arbeiten, wird diese Ansicht weniger als halb so oft (33 Prozent) vertreten. Vielmehr plädieren unter ihnen 40 Prozent für einen generellen Rückruf oder entsprechende Vorgaben.
Dabei korreliert offenbar die Einstellungen zum Beruf mit der Möglichkeit zur mobilen Arbeit: So erklären 76 Prozent der Homeoffice-Tätigen, dass sie gern arbeiten. Unter den Dauer-Präsenten in der Firma sind es dagegen 71 Prozent. Den höchsten Anteil von 80 Prozent haben diejenigen, die lediglich ab und zu mobil arbeiten.
Weniger Skepsis gegenüber KI
Kontinuierlich wächst offenbar die Zahl der Berufstätigen, die in KI mehr Chancen als Risiken für ihr Unternehmen sehen: von 11 Prozent im Jahr 2023 über 23 Prozent im Vorjahr auf jetzt 28 Prozent. Die Zuversicht, dass KI zu besseren Ergebnissen im Unternehmen führt, ist von 8 Prozent im Jahr 2023 auf jetzt 24 Prozent gestiegen.
Lediglich 7 Prozent der Befragten gaben an, einen Stellenabbau aufgrund KI beobachtet zu haben, und 36 Prozent erwarten dies – gegenüber 45 Prozent, die das das weder bislang erlebt haben noch in Zukunft erwarten.
(HDI / STB Web)
Artikel vom: 24.09.2025

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Denis Broll
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