22.07.24 | Handelsregister soll teurer werden

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung veröffentlicht. Dieser sieht insbesondere eine lineare Erhöhung der Eintragungsgebühren vor.

Das Handelsregister gibt in Deutschland zuverlässig Auskunft über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen. Es ist ein zentrales Instrument zur Förderung des Vertrauens und der Stabilität im Geschäftsverkehr. Die Gebühren der Handelsregistergebührenverordnung für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister richten sich nach dem mit der jeweiligen Amtshandlung verbundenen Aufwand. Sie sind zuletzt am 1. Januar 2011 angepasst worden. Da seitdem die Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten erheblich gestiegen seien, sei eine deutliche Anhebung der Gebühren geboten, so das BMJ.

Konkret ist in dem Verordnungsentwurf eine Anhebung der Eintragungsgebühren "linear um 50 Prozent" vorgesehen.

Der Referentenentwurf wurde zunächst an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. August 2024 Stellung zu nehmen.

(BMJ / STB Web)

Artikel vom: 22.07.2024

16.07.24 | Geschäftsklima für Selbstständige trübt sich ein

Das Geschäftsklima für die Selbstständigen trübte im Juni etwas ein. Der "Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex" fiel auf -14,0 Punkte, nach -11,8 im Mai. Ausschlaggebend dafür waren die deutlich schlechteren Erwartungen.

Neben den Geschäftserwartungen wurde außerdem die Technologie-Nutzung beleuchtet. Bei Investitionen in neue digitale Technologien zeigen sich Selbstständige demnach noch eher zurückhaltend. Gegenwärtig ist Cloud Computing als etablierte Technologie am weitesten verbreitet. 35,1 Prozent der Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen nutzen es bereits, weitere 7,5 Prozent planen dies in naher Zukunft.

Bedeutung von KI und Cloud Computing

Neue Technologien mit Künstlicher Intelligenz werden von Selbstständigen selten genutzt: 14,4 Prozent bzw. 9,4 Prozent planen das. Gegenüber 2023 hat die Bedeutung von Künstlicher Intelligenz und Cloud Computing für Selbstständige aber deutlich zugenommen. Beide Technologien sind in großen Unternehmen deutlich häufiger im Einsatz sind als bei Soloselbständigen und Kleinstunternehmen.

Seit August 2021 berechnet das ifo Institut den Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen (weniger als 9 Mitarbeiter). Der Schwerpunkt liegt auf dem Dienstleistungssektor.

(ifo / STB Web)

Artikel vom: 16.07.2024

11.07.24 | Mehrheit der Berufstätigen im Sommerurlaub erreichbar

Mails checken am Pool, Videocall aus dem Hotelzimmer, Telefonieren auf dem Campingplatz - zwei Drittel (66 Prozent) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind nach Angaben des Digitalverbands Bitkom währenddessen auch beruflich erreichbar.

Allen voran Ältere bleiben auch im Urlaub dienstlich aktiv: Unter den 50- bis 64-jährigen Erwerbstätigen sind 73 Prozent im Sommerurlaub beruflich erreichbar, unter den 16- bis 29-jährigen Berufstätigen ist es hingegen nur die Hälfte (51 Prozent). Demgegenüber will insgesamt ein knappes Drittel (31 Prozent) der Berufstätigen komplett abschalten und im diesjährigen Sommerurlaub nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 357 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren wollen.

Erwartungen von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden

Bei den allermeisten sind demnach tatsächliche oder vermutete Erwartungen anderer ein Grund für die Erreichbarkeit: Über die Hälfte (59 Prozent) gibt an, erreichbar zu sein, weil Vorgesetzte dies erwarten. 51 Prozent sagen, ihre Kolleginnen und Kollegen erwarten es von ihnen, 46 Prozent sehen diesen Anspruch bei Kundinnen und Kunden. Ein Viertel (25 Prozent) geht davon aus, dass Geschäftspartner Erreichbarkeit erwarten. 13 Prozent sind überzeugt, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es von ihnen erwarten. Nur 15 Prozent sagen, dass sie im Sommerurlaub von sich aus erreichbar sein möchten.

Telefonate, Kurznachrichten und Videocalls

Meistens sind es ein Anruf oder eine Kurznachricht, die den Urlaub unterbrechen: Jeweils rund zwei Drittel (65 Prozent) der Berufstätigen sind telefonisch beziehungsweise per Kurznachrichten wie SMS oder WhatsApp erreichbar. 29 Prozent lesen oder beantworten dienstliche Mails. Knapp ein Viertel (23 Prozent) ist per Videocall etwa über Facetime oder Zoom erreichbar, 11 Prozent über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 11.07.2024

11.07.24 | Corona-Hilfen für Selbständige als beitragspflichtiges Einkommen

Mit dem Programm "Soforthilfe Corona" wurden Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden. Aber auch diese Mittel unterfallen dem sozialversicherungsrechtlichen Beitragsrecht.

Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Ein hauptberuflich Selbstständiger hatte aus dem Programm "Soforthilfe Corona" im April 2020 einen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro erhalten. Dieser Zuschuss wurde vom Finanzamt als Teil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung des freiwillig Krankenversicherten hatte daraufhin den Zuschuss auch der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Hiergegen wandte sich der Kläger, der den Zuschuss im Jahr 2023 zurückzahlen musste, nachdem sich gezeigt hatte, dass die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorgelegen hatten. Er machte mit seiner beim Sozialgericht Freiburg erhobenen Klage insbesondere geltend, dass der Zuschuss wie ein Darlehen zu bewerten sei und daher keine Beitragspflicht auslöse.

Nachdem das Sozialgericht in erster Instanz die Klage abgewiesen hatte, blieb der Kläger auch mit seiner Berufung beim Landessozialgericht erfolglos. Es handele sich nicht um ein Darlehen, sondern um einen Zuschuss, der vom Grundsatz her nicht zurückzuzahlen sei. Gleichwohl kann der Kläger in dem Jahr, in dem er den Zuschuss zurückzahle, dies gegenüber dem Finanzamt einkommensmindernd geltend machen. Diese Gewinnminderung führe dann – nach Erlass eines Einkommenssteuerbescheids für das Rückzahlungsjahr – zu einer entsprechend geringeren Beitragsbemessungsgrundlage.

(LSG B.-W. / STB Web)

Artikel vom: 11.07.2024

05.07.24 | 11 Prozent der Firmen bieten Vier-Tage-Woche

Rund 11 Prozent der deutschen Unternehmen bieten eine Vier-Tage-Woche an. Das geht aus der jüngsten Randstad-ifo-Personalleiter-Befragung hervor. Dabei gibt es unterschiedliche Formen.

51 Prozent der Mitarbeitenden mit einer Vier-Tage-Woche verzichten auf einen Teil des Gehaltes, um nur vier Tage in der Woche arbeiten zu müssen. 39 Prozent verteilen ihre Vollzeitstelle auf vier statt fünf Arbeitstage. Rund 10 Prozent können ihre Arbeitszeit bei vollem Lohn verringern.

Zusätzlich zu den 11 Prozent planen nur weitere zwei Prozent der Firmen, die Vier-Tage-Woche künftig anzubieten. Immerhin 19 Prozent diskutieren derzeit darüber. Für 30 Prozent der Firmen ist sie schlicht nicht möglich. Und für 38 Prozent der Unternehmen ist sie kein Thema.

"Viele Personaler erwarten durch eine verkürzte Arbeitszeit einen größeren Bedarf an Beschäftigten", so ifo-Forscherin Daria Schaller. Das sagen 59 Prozent, wenn es um eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich geht. Einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand, um die Vier-Tage-Woche im Betrieb zu etablieren, sehen 52 Prozent als ein Hindernis. Einkommensverluste für die gesamte Wirtschaft befürchten 40 Prozent. Allgemein keine positiven Effekte erwarten 37 Prozent. Auf eine stärkere Bindung ihrer Mitarbeitenden hoffen 35 Prozent und auf eine höhere Motivation der Mitarbeitenden 32 Prozent der Personalleiter.

(ifo / Randstad / STB Web)

Artikel vom: 05.07.2024

05.07.24 | Genossenschaftliche Rechtsform soll attraktiver werden

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vor, den das Bundesministerium der Justiz nun veröffentlicht hat.

Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

Die deutschen Genossenschaften leisten mit ihren insgesamt 23,5 Millionen Mitgliedern einen wesentlichen Beitrag für das Gemeinwohl: Zum Beispiel sorgen Wohnungsgenossenschaften für vergleichsweise günstigen Wohnraum, Kreditgenossenschaften versorgen auch ländliche Regionen mit Bankdienstleistungen vor Ort, Energiegenossenschaften leisten einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende; einzelne Genossenschaften übernehmen Verantwortung, beispielsweise wo der Staat sich aus finanziellen Gründen zurückzieht, und betreiben ehemals kommunale Einrichtungen wie ein Schwimmbad oder eine Stadthalle.

Gemeinwohlorientiertes Wirtschaften verbessern

Daher sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften verbessert werden.

Im Einzelnen sieht der Referentenentwurf folgende Maßnahmen vor:

  • Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften: Zur Förderung der Digitalisierung sollen die meisten Schriftformerfordernisse des Genossenschaftsgesetzes (GenG) zugunsten der Textform abgeschafft werden. Die Schriftform soll nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein. Weitere Regelungen betreffen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.
  • Gründung einer Genossenschaft: Zur Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll außerdem die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt werden. Dies soll durch die Einrichtung einer Datenbank über genossenschaftliche Prüfungsverbände, eine Verordnungsermächtigung zur Standardisierung der Gründungsgutachten, die Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht sowie durch eine Frist für Eintragungen im Genossenschaftsrecht erreicht werden.
  • Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften: Vorgesehen ist hierzu unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 23. August 2024 Stellung zu nehmen.

(BMJ / STB Web)

Artikel vom: 05.07.2024

03.07.24 | Mehr Komplexität und Leistungsdruck durch Digitalisierung

Neue digitale Technologien am Arbeitsplatz wirken sich unterschiedlich auf die Gesundheit von Beschäftigtengruppen aus. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Studie des ZEW Mannheim sowie den Universitäten Konstanz und Edinburgh.

Bei Beschäftigten, die hauptsächlich manuellen Tätigkeiten nachgehen ("Arbeiter"), verschlechtert sich danach der Gesundheitszustand durch neue digitale Technologien und Krankentage nehmen zu, während sie sich auf Beschäftigte, die wissensintensive Tätigkeiten ausüben ("Angestellte"), nicht auswirken. Allerdings würden Schulungsmaßnahmen, eine unterstützende Unternehmenskultur sowie die gezielte Hilfe durch Vorgesetzte die negativen Auswirkungen verringern.

Mehr Arbeitskomplexität, Zeit- und Leistungsdruck

Die Studie basiert auf repräsentativen Befragungs- und Sozialversicherungsdaten von rund 3200 Beschäftigten von 2011 bis 2019. Der Einsatz neuer digitaler Technologien, wie das "Internet der Dinge", KI oder Big Data, führt in allen Berufen zu mehr Arbeitskomplexität, Zeit- und Leistungsdruck. "Arbeiterinnen und Arbeiter wiesen aber schon vor der Einführung neuer Technologien einen schlechteren Gesundheitszustand als Angestellte auf. Diese Unterschiede vergrößerten sich durch die Digitalisierung", erklärt Oliver Schlenker, Ko-Autor der Studie und Wissenschaftler am ZEW.

Er ergänzt: "Diese Ergebnisse bestätigen eine etablierte Theorie aus der Organisationspsychologie, nach der vor allem diejenigen Beschäftigten Stress durch technologischen Wandel und eine gesteigerte Komplexität der Tätigkeiten erfahren, die bisher wenig Berührungspunkte damit hatten. Und das trifft vor allem auf Beschäftigte in manuellen Tätigkeiten zu."

(ZEW / STB Web)

Artikel vom: 03.07.2024

02.07.24 | Verbesserter Kreditzugang für Gemeinwohl-Unternehmen

Die Bundesregierung verbessert die Fördermöglichkeiten für gemeinwohl-orientierte Unternehmen. Konkret soll der Kreditzugang zu Förderkreditprogrammen der KfW verbessert werden.

Zukünftig können alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den sogenannten ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betrifft insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden. Damit soll der Finanzierungszugang für gemeinwohlorientierte Unternehmen in der Gründungs- und frühen Festigungsphase (bis 5 Jahre nach Gründung) verbessert werden.

Das ERP-Sondervermögen fördert seit 75 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Die ERP-Mittel werden zum großen Teil über die KfW in Form von Krediten zur Verfügung gestellt.

Die KfW passt nun ihre IT-Systeme an, damit eine Antragstellung von gemeinnützigen Unternehmen möglich ist. Dies werde einige Monate in Anspruch nehmen, so die Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Im Anschluss könnten interessierte Unternehmen einen Antrag bei ihrer jeweiligen Hausbank stellen. Über den konkreten Einführungstermin informiert die KfW.

(BMWK / STB Web)

Artikel vom: 02.07.2024

26.06.24 | Homeoffice-Nutzung 2023

Homeoffice hat sich in Deutschland auch nach der Pandemie etabliert, wird jedoch an weniger Arbeitstagen genutzt. 23,5 Prozent aller Erwerbstätigen waren im Jahr 2023 zumindest gelegentlich im Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.

Damit war der Anteil nur geringfügig niedriger als im Jahr 2022 mit 24,0 Prozent und im Jahr 2021 mit 24,9 Prozent. Im März 2022 war die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pflicht ausgelaufen. Wie stark sich das Arbeiten von zu Hause aus inzwischen etabliert hat, zeigt der Vergleich mit dem Vor-Corona-Niveau: 2019 hatten lediglich 12,8 Prozent der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet.

Homeoffice wird inzwischen jedoch weniger umfänglich genutzt als zu Pandemiezeiten. Im Jahr 2023 arbeitete knapp die Hälfte (44 Prozent) der Erwerbstätigen, die Homeoffice nutzten, genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus. Gut ein Viertel (26 Prozent) war vollständig im Homeoffice. 2022 waren 39 Prozent der Erwerbstätigen genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als im Homeoffice und 31 Prozent arbeiteten ausschließlich von zu Hause aus.

Beschäftigte in größeren Unternehmen häufiger im Homeoffice

Wie häufig Angestellte Homeoffice nutzen, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, etwa von der Größe des Unternehmens oder dem Alter der Beschäftigten. So steigt der Homeoffice-Anteil mit der Größe des Unternehmens: Arbeiteten in kleinen Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) 13,1 Prozent der Angestellten von zu Hause aus, so waren es in mittleren Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) 22,9 Prozent. In großen Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten war der Homeoffice-Anteil mit 33,8 Prozent am höchsten.

Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt

Im europäischen Vergleich lag Deutschland 2023 über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) arbeiteten durchschnittlich 22,4 Prozent aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In den Niederlanden (52 Prozent), in Schweden (45,8 Prozent) und in Finnland (42 Prozent) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (2,9 Prozent), Rumänien (3,3 Prozent) und Griechenland (7,4 Prozent) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 26.06.2024

18.06.24 | Zahl der Nebenerwerbsgründungen legt zu

Nach dem deutlichen Rücksetzer im Vorjahr (minus 9 Prozent) ist die Zahl der Existenzgründungen 2023 wieder leicht angestiegen, allerdings insbesondere im Nebenerwerb. Dies zeigt der aktuelle KfW-Gründungsmonitor.

Nach der KfW-Auswertung gingen zwar 568.000 Menschen im vergangenen Jahr den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit und damit 3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Entwicklungen bei Voll- und Nebenerwerbsgründungen verliefen dabei allerdings sehr unterschiedlich. Während im Vollerwerb die Zahl der Gründungen erneut zurückging auf 205.000 (minus 8 Prozent), legte sie bei Nebenerwerbsgründungen auf 363.000 zu (plus 11 Prozent).

Hohe Abbruchquote, wenig Finanzwissen

Die Planungsquote, also der Anteil derer an der Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren, die eine Gründung aktiv planen, ist von 4,5 Prozent im Jahr 2022 auf zuletzt 3,6 Prozent eingeknickt. Der gesamte Gründungsprozess von Idee bis Umsetzung dauert im Durchschnitt mehrere Monate, und es wird zudem nur ein Bruchteil der Gründungsplanungen realisiert. Die Quote der Gründungsplanungen, bei denen die Umsetzung in den nächsten zwölf Monaten wahrscheinlich ist, beträgt nur noch 2,2 Prozent (Vorjahr: 2,5 Prozent).

"Jährlich werden etwa doppelt so viele Gründungspläne abgebrochen, wie Gründungen realisiert werden. Wenn wir es schaffen, diese Abbruchquote zu reduzieren, wäre schon viel für die Gründungstätigkeit getan. Ein Schlüssel dafür ist Finanzwissen, mit dem viele Gründungshemmnisse seltener werden." sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

Sicherheitsbedürfnisse, Bürokratie und Kapitalmangel

Unabhängig von ihrer Präferenz für oder gegen eine Selbstständigkeit können es sich viele Menschen grundsätzlich nicht vorstellen zu gründen. Das liegt vor allem am Dreiklang Sicherheitsbedürfnisse, Bürokratie und Kapitalmangel. So sind die Top-5-Vorbehalte gegen eine Selbstständigkeit Bedenken wegen zu großer finanzieller Risiken (73 Prozent), zu großer bürokratischer Hürden (69 Prozent), zu geringer Einkommenssicherheit (64 Prozent), zu geringer sozialer Sicherheit (62 Prozent) und Finanzierungsproblemen (60 Prozent). Diese Bedenken gelte es zu adressieren, wenn die Selbstständigkeit für mehr Menschen eine echte Erwerbsalternative sein soll, so das Fazit der KfW.

(KfW / STB Web)

Artikel vom: 18.06.2024

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

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Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
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zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

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