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Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...

Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...

Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel
Bereits seit dem Jahr 2009 erfüllen Kalthoff & Kollegen fortwährend den hohen Qualitätsanspruch vom deutschen Steuerberaterverband ins Leben gerufenen Managementstandards. Mit dem...
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Finanzspritze vom Chef: Steuerlicher Umgang mit Arbeitgeberdarlehen
Von der Erfüllung eines lang gehegten Wunsches über das Tätigen einer zukunftsträchtigen Investition bis hin zur Bewältigung einer finanziellen Notsituation: Viele Vorhaben lassen sich nur umsetzen, wenn ausreichende Geldreserven vorhanden sind. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, besteht allerdings noch die Möglichkeit, sich die fehlenden Moneten zu leihen. Sollten darlehensbeantragende...

Erwachsene Kinder: Wie Sie Ihren volljährigen Nachwuchs in der Steuererklärung berücksichtigen
Das Erreichen des 18. Lebensjahres ist sowohl für das betreffende Geburtstagskind als auch für dessen Eltern ein außergewöhnlicher Moment. Denn während der Nachwuchs von nun an die Vorteile der Volljährigkeit auskosten darf, müssen sich Mama und Papa daran gewöhnen, dass ihr kleiner Liebling jetzt erwachsen ist. Trotz dieser Veränderungen endet die elterliche Unterstützung...

Einführung der E-Rechnungspflicht: Was sich ab 2025 für B2B-Unternehmen ändert
Für die einen ist sie ungeliebtes Neuland, für die anderen unverzichtbar: Die E-Rechnung. Doch egal, wie man zu ihr steht, schon bald werden sich viele Unternehmen mit ihr auseinandersetzen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt hierzulande nämlich eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was bei der digitalen Rechnungsstellung beachtet werden muss, haben wir im...

Nachfolgeregelung: Steuerliche Konsequenzen der Immobilienübertragung
Wenn ein Unternehmer seinen Nachlass regelt, dreht sich meist alles um die Frage, wer seinen Chefsessel übernimmt. Geht der Firmeninhaber in den Ruhestand, müssen aber nicht nur Führungsaufgaben, sondern auch Vermögenswerte auf die nächste Generation übertragen werden. Die Planung dieses Vorhabens erweist sich meist als äußerst kompliziert, da dabei zahlreiche...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
02.10.25 | Deutlicher Zuwachs an hochpreisigen Apothekengründungen
Wer als Apotheker oder Apothekerin gründet, entscheidet sich mehrheitlich für eine Übernahme. Die durchschnittlichen Gesamtinvestitionen dafür haben sich 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Das zeigt eine Auswertung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank).
Die Analyse basiert auf einer Stichprobe von rund 370 Apothekengründungen, die die apoBank 2024 begleitet hat. Die erstmalige Übernahme einer Apotheke lag danach im vergangenen Jahr mit 811.000 Euro an Gesamtinvestitionen durchschnittlich 14 Prozent höher als noch 2023 (713.000 Euro). Die Spannbreite der Übernahmepreise bleibe allerdings nach wie vor groß.
"Diese Steigerung ist maßgeblich durch den deutlichen Zuwachs bei den hochpreisigen Apothekengründungen zu erklären", sagt Nicole Wortmann, Leiterin des Bereichs Gesundheitsmarkt bei der apoBank. So hätte zwar jeder zehnte Existenzgründende nur 50.000 Euro oder weniger für eine Übernahme ausgegeben, jeder fünfte dagegen eine Million Euro oder mehr. Die Gesamtinvestitionen für eine Verbundübernahme lagen 2024 bei durchschnittlich rund 1,7 Millionen Euro. Insgesamt wird jede vierte Apothekenübernahme in einem Verbund gekauft, der Großteil bestand dabei aus zwei Apotheken.
Rechtsform der OHG zunehmend beliebt
Die meisten Gründungen sind Einzelgründungen. Allerdings zeigt die Analyse auch, dass die Offene Handelsgesellschaft (OHG) zunehmend beliebt ist. Noch im Jahr 2020 entschieden sich nur fünf Prozent für diese Rechtsform. 2024 ist der Anteil der OHGs erstmals auf zehn Prozent angewachsen.
Wie die apoBank weiter berichtet, waren 2024 Frauen bei den Übernahmen hochpreisiger Apotheken überraschend stark vertreten, sie hätten im Schnitt erstmals höhere Summen als ihre männlichen Berufskollegen investiert. Tendenziell sei die Bereitschaft von Apothekerinnen, sich selbständig zu machen, aber seit einigen Jahren leicht rückläufig. Obwohl ihr Anteil an den approbierten Angestellten bei über 80 Prozent liege, war 2024 nur knapp die Hälfte der Apothekengründer weiblich.
(apoBank / STB Web)
Artikel vom: 02.10.2025
30.09.25 | Kein Anspruch auf Offenlegung anonymer Steueranzeigen
Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangenen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Im Streitfall ging beim Finanzamt eine anonyme Anzeige über einen Gastronomiebetrieb. Bei Überprüfung konnte allerdings kein steuerstrafrechtliches Fehlverhalten seitens des Betriebs festgestellt werden. Der Betreiber wollte allerdings wissen, wer ihn angezeigt hatte und beantragte Akteneinsicht und Auskunft. Das Finanzamt lehnte dies ab. Auch vor Gericht hatte der Gastronom keinen Erfolg.
Geheimhaltungsinteresse überwiegt im Regelfall
In der Regel sei das Geheimhaltungsinteresse des Anzeigeerstatters und der Finanzbehörde höher zu gewichten als das Offenbarungsinteresse des Betroffenen, so der BFH. Eine Ausnahme käme in Betracht, wenn der Betroffene infolge der Anzeige einer unberechtigten strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sei.
Schutz der Identität Anzeigeerstatters
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Datenschutzgrundverordnung. Zwar beinhalte eine solche Anzeige regelmäßig personenbezogene Daten, über die die Behörde grundsätzlich Auskunft erteilen müsse. Allerdings werde der Anspruch beschränkt, da durch die Preisgabe des Inhalts der Anzeige die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Finanzbehörde gefährdet werden könnte. Darüber hinaus sei der Identitätsschutz des Anzeigeerstatters zu achten, so der BFH mit Urteil vom 15.07.2025 (Az. IX R 25/24).
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 30.09.2025
30.09.25 | Tech-Startups: Kaum Frauen in den Gründungsteams
Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter 152 Tech-Startups gibt einen Einblick in die deutsche Startup-Szene und deren Einschätzung unter anderem zur wirtschaftlichen Lage, Entwicklung der Beschäftigung und Finanzierungsbedingungen.
Danach wird die wirtschaftliche Lage von den Befragten kritisch eingeschätzt: 47 Prozent sehen die allgemeine Situation für Startups als verschlechtert, nur 21 Prozent als verbessert. Als größte Herausforderungen werden Bürokratie (63 Prozent), Vertrieb und Kundengewinnung (61 Prozent) sowie Kapitalbeschaffung (52 Prozent) angegeben. Der durchschnittliche Wagniskapitalbedarf liegt bei 2,5 Millionen Euro. Allerdings halten es 79 Prozent der Befragten für wahrscheinlich, dieses Kapital in den nächsten zwei Jahren auch einwerben zu können.
Frauen stark unterrepräsentiert
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl pro Startup liegt 2025 bei rund 13 Personen. Der Frauenanteil beträgt im Schnitt 28 Prozent. Stark unterrepräsentiert sind Frauen in den Gründungsteams: Im Durchschnitt liegt ihr Anteil hier bei 0,4 bis 0,5 pro Gründungsteam und in 38 Prozent der Startups ist gar keine Frau beteiligt.
Drei von vier Startups planten zum Zeitpunkt der Befragung neue Einstellungen, im Durchschnitt rund 5,7 zusätzliche Mitarbeitende.
Beteiligung von Mitarbeitenden
Fast die Hälfte der Startups (47 Prozent) beteiligt ihre Beschäftigten derzeit nicht, kann sich dies jedoch für die Zukunft vorstellen. 28 Prozent setzen bereits auf virtuelle Anteile, während 9 Prozent Beteiligungen in Form von Anteilsoptionen anbieten. Reale Unternehmensanteile spielen mit 8 Prozent eine ähnlich geringe Rolle. Ebenfalls 8 Prozent der Startups schließen eine Beteiligung ihrer Mitarbeitenden sowohl aktuell als auch künftig aus.
In den Startups, die ihre Mitarbeitenden beteiligen, profitieren zu 33 Prozent ausschließlich die Führungskräfte von dieser Beteiligung, bei weiteren 41 Prozent wird zumindest ein Teil der Belegschaft eingeschlossen. Nur 23 Prozent beteiligen alle Beschäftigten am Unternehmenserfolg.
Weiterführende Informationen:
(Bitkom / STB Web)
Artikel vom: 30.09.2025
24.09.25 | Viele Beschäftigte wünschen sich Teilzeit
Laut einer Umfrage würden 53 Prozent der Vollzeit-Angestellten ihre Arbeitszeit gern reduzieren. Das ist ein neuer Höchstwert und die vierte Steigerung in Folge seit 2022, als der Wert noch bei 48 Prozent lag. Zudem wünschen sich viele mehr Sicherheit, weshalb der öffentliche Dienst attraktiver wird.
Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Studie der HDI-Versicherung, für die 3.739 Erwerbstätige befragt wurden. Neben der Sicherheit des Arbeitsplatzes (54 Prozent) geben viele auch höhere Bezüge im Ruhestand (46 Prozent), ein besseres Nettogehalt (32 Prozent) sowie weniger Stress (24 Prozent) als Plus für den Staatsdienst an.
Bei gleichem Tätigkeitsfeld würden sich deshalb 43 Prozent für eine Stelle im öffentlichen Dienst entscheiden, statt in der Privatwirtschaft (40 Prozent). Insbesondere ist das bei Berufstätigen unter 25 Jahren und ab 45 Jahren der Fall. Nur in der dazwischenliegenden Altersgruppe verzeichnet die Privatwirtschaft ein Attraktivitätsplus.
Homeoffice wird verteidigt
Zum Thema Homeoffice lehnen mehr als zwei Drittel (68 Prozent) derjenigen, die bereits regelmäßig im Homeoffice oder mobil arbeiten, restriktivere Regeln ab. Unter denen, die dauerhaft am Firmensitz arbeiten, wird diese Ansicht weniger als halb so oft (33 Prozent) vertreten. Vielmehr plädieren unter ihnen 40 Prozent für einen generellen Rückruf oder entsprechende Vorgaben.
Dabei korreliert offenbar die Einstellungen zum Beruf mit der Möglichkeit zur mobilen Arbeit: So erklären 76 Prozent der Homeoffice-Tätigen, dass sie gern arbeiten. Unter den Dauer-Präsenten in der Firma sind es dagegen 71 Prozent. Den höchsten Anteil von 80 Prozent haben diejenigen, die lediglich ab und zu mobil arbeiten.
Weniger Skepsis gegenüber KI
Kontinuierlich wächst offenbar die Zahl der Berufstätigen, die in KI mehr Chancen als Risiken für ihr Unternehmen sehen: von 11 Prozent im Jahr 2023 über 23 Prozent im Vorjahr auf jetzt 28 Prozent. Die Zuversicht, dass KI zu besseren Ergebnissen im Unternehmen führt, ist von 8 Prozent im Jahr 2023 auf jetzt 24 Prozent gestiegen.
Lediglich 7 Prozent der Befragten gaben an, einen Stellenabbau aufgrund KI beobachtet zu haben, und 36 Prozent erwarten dies – gegenüber 45 Prozent, die das das weder bislang erlebt haben noch in Zukunft erwarten.
(HDI / STB Web)
Artikel vom: 24.09.2025
24.09.25 | Digitale Gesundheits-Apps: Mehr Bewusstsein, aber auch Überforderung
Einer Konsumenten-Befragung zufolge fördern digitale Gesundheits-Apps zwar das Gesundheitsbewusstsein. Gleichzeitig überfordert die Vielzahl der Angebote auch viele Nutzende. Bei Informationen zu medizinischen Themen genießt die Ärzteschaft das höchste Vertrauen.
42 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass digitale Gesundheitsangebote dabei helfen würden, sich mehr mit der eigenen Gesundheit auseinanderzusetzen. Unter den Jüngeren zwischen 18 und 29 Jahren sind es 57 Prozent. Allerdings bejahen nur 27 Prozent, dass sie gern neue digitale Gesundheitsangebote ausprobieren. Bei den Jüngeren sind das deutlich mehr (45 Prozent).
Viele verlieren den Überblick
43 Prozent der Befragten bestätigen, den Überblick über die Vielzahl der Angebote zu verlieren. Diejenigen, die diese Angebote bisher noch nicht nutzen, erkennen keine Vorteile für ihren Bedarf (57 Prozent), fehlt es an Vertrauen in die Angebote (25 Prozent) oder sie haben Datenschutzbedenken (21 Prozent).
Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Onlinebefragung des ECC KÖLN unter 501 Teilnehmenden im August 2025.
Tests und Studien stärken Vertrauen
Für jeweils über drei Viertel der Befragten, die digitale Gesundheitsangebote schon nutzen, steigt das Vertrauen, wenn diese in Tests wie von Stiftung Warentest gut abschneiden (84 Prozent), wenn die Wirksamkeit durch Studien belegt ist (83 Prozent), wenn sie von der Krankenkasse bezahlt werden (81 Prozent).
Jüngere informieren sich mithilfe von KI-Chatbots
Ein Blick auf die wichtigsten Informationsquellen zu medizinischen Themen zeigt, dass die Ärzteschaft bei allen Befragten das höchste Vertrauen genießt (gesamt: 70 Prozent; Jüngere: 50 Prozent). Bei der Gesamtheit der Befragten rangieren auf Platz 2 Suchmaschinen wie Google (47 Prozent), die jedoch bei den Jüngeren deutlich weniger in Anspruch genommen werden (33 Prozent). Bei den Jüngeren haben dagegen KI-Chatbots wie ChatGPT stärkere Bedeutung (41 Prozent), bei der Gesamtheit der Befragten sind es nur 19 Prozent. Die Apotheke vor Ort liegt bei der Gesamtheit der Befragten auf Platz 3 (40 Prozent).
(ECC Köln / STB Web)
Artikel vom: 24.09.2025
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Ein Grundsteuerbescheid ist in der Regel korrekt, auch wenn die Kosten ab 2025 deutlich gestiegen sind. In manchen Fällen kann er aber angefochten werden.
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Änderungen für Kleinunternehmer: Umsatzgrenzen, E-Rechnungspflicht und EU-Umsätze
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Wie sich diese ändern, inwiefern Kleinunternehmer von der E-Rechnungspflicht betroffen sind und wie man den Kleinunternehmerstatus behalten und dabei EU-weite Umsätze tätigen kann, erfahren Sie in diesem Video.
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