Willkommen bei Kalthoff & Kollegen

Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...

Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...

Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
Was wir machen

Mittelstandsdigitalisierung

Steuerberatung

Unternehmensberatung

Rechtsberatung

Branchen

Karriere
Spezialthemen

Datenzugriff der Finanzverwaltung
Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...

Finanzspritze vom Chef: Steuerlicher Umgang mit Arbeitgeberdarlehen
Von der Erfüllung eines lang gehegten Wunsches über das Tätigen einer zukunftsträchtigen Investition bis hin zur Bewältigung einer finanziellen Notsituation: Viele Vorhaben lassen sich nur umsetzen, wenn ausreichende Geldreserven vorhanden sind. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, besteht allerdings noch die Möglichkeit, sich die fehlenden Moneten zu leihen. Sollten darlehensbeantragende...

Erwachsene Kinder: Wie Sie Ihren volljährigen Nachwuchs in der Steuererklärung berücksichtigen
Das Erreichen des 18. Lebensjahres ist sowohl für das betreffende Geburtstagskind als auch für dessen Eltern ein außergewöhnlicher Moment. Denn während der Nachwuchs von nun an die Vorteile der Volljährigkeit auskosten darf, müssen sich Mama und Papa daran gewöhnen, dass ihr kleiner Liebling jetzt erwachsen ist. Trotz dieser Veränderungen endet die elterliche Unterstützung...

Einführung der E-Rechnungspflicht: Was sich ab 2025 für B2B-Unternehmen ändert
Für die einen ist sie ungeliebtes Neuland, für die anderen unverzichtbar: Die E-Rechnung. Doch egal, wie man zu ihr steht, schon bald werden sich viele Unternehmen mit ihr auseinandersetzen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt hierzulande nämlich eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was bei der digitalen Rechnungsstellung beachtet werden muss, haben wir im...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
29.12.25 | Wichtige Neuregelungen 2026
2026 treten eine Reihe an Änderungen und Neuregelungen in den Bereichen Arbeit, Soziales und Steuern in Kraft, darunter ein höherer Mindestlohn, eine höhere Pendlerpauschale und die Aktivrente.
Arbeit und Soziales:
- Gesetzlicher Mindestlohn: Dieser beträgt ab dem 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.
- Geringfügige Beschäftigung: Die Geringfügigkeitsgrenze wird zum 1. Januar 2026 von 556 Euro auf 603 Euro im Monat angehoben.
- Anschlussverbot bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen: Dieses wird für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben. Ziel dabei ist, diesem Personenkreis insbesondere eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern.
- Künstlersozialversicherung: Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2026 4,9 Prozent (2025: 5,0 Prozent).
- Insolvenzgeld: Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beläuft sich ab 1. Januar 2026 auf 0,15 Prozent.
- Kurzarbeitergeld: Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und ist längstens bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Rente:
- Gesetzliche Rentenversicherung: Der Beitragssatz beträgt ab dem 1. Januar 2026 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- Altersgrenzen: Das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 2012 schrittweise angehoben (sogenannte Rente mit 67). Versicherte, die 1960 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze zukünftig bei 67 Jahren.
- Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung: Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung beträgt ab dem 1. Januar 2026 112,16 Euro monatlich.
Steuern:
- Elektroautos: Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert; neuer Stichtag ist der 31. Dezember 2030.
- Steuerentlastungen: Ab 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent erhöht und Gewerkschaftsbeiträge sowie Parteispenden steuerlich begünstigt. Zudem werden die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht.
- Aktivrente: Ab 2026 können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
- Kindergeld: Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um vier Euro auf 259 Euro pro Monat.
Eine ausführliche Übersicht über diese und weitere Änderungen hat die Bundesregierung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
(Bundesregierung / STB Web)
Artikel vom: 29.12.2025
23.12.25 | Bundeskabinett beschließt Apothekenreform
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Gesetzentwurf für eine Apothekenreform beschlossen. Mit den Regelungen sollen die Aufgaben der Apotheken in der Gesundheitsversorgung erweitert und die wirtschaftliche Betriebsführung verbessert werden.
Zur besseren Versorgung in ländlichen Gebieten ist die Einführung eines neuen Zuschusses für Teilnotdienste vorgesehen. Zudem soll die Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden. Mit behördlicher Genehmigung und zeitlich eingeschränkt sollen erfahrene PTA in ländlichen Regionen die Apothekenleitung vertreten dürfen.
Neue pharmazeutische Dienstleistungen
Für eine verbesserte Prävention sind neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) vorgesehen. Apotheken sollen zukünftig Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, durchführen können. Außerdem soll Apotheken die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen der Verschreibung ermöglicht werden.
In Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen sollen Schnelltests gegen bestimmte Erreger erfolgen können. Dazu soll zudem die Werbung für In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung erweitert und Apotheken die Werbung für Testungen gestattet werden. Des Weiteren sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Arzneimittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar sind. Diese Regelung soll zunächst zeitlich befristet werden.
Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken
Im Hinblick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten erfolgen können.
Parallel zum Gesetzentwurf sind auch Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen. Unter anderem sollen handelsübliche Skonti zwischen Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel wiedereingeführt werden. Zudem soll der Zuschuss für Nacht- und Notdienste deutlich erhöht werden.
Die geplanten Maßnahmen im Detail:
Eine detaillierte Übersicht über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) und weiterführende Information hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer Pressemitteilung zusammengestelllt.
(BMG / STB Web)
Artikel vom: 23.12.2025
20.12.25 | Aktivrente passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Gesetz für eine sogenannte Aktivrente zugestimmt. Beschäftigte, die das gesetzliche Rentenalter erreichen, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Jeder Euro, den sie darüber hinaus verdienen, wird versteuert. Dabei zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, was die Sozialversicherungen finanziell stabilisieren soll.
Mit den geplanten Neuregelungen sollen insbesondere finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter geschaffen werden, um dem demografisch bedingten Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Ausgenommen von der Aktivrente sind Selbstständige sowie geringfügige Beschäftigungen.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden, es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
(Bundesrat / STB Web)
Artikel vom: 20.12.2025
20.12.25 | Bundesrat billigt Entlastung von Pendlern und Gastro-Branche
In seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Vorgesehen sind eine höhere Pendlerpauschale, ein reduzierter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie sowie höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen.
Die sogenannte Pendlerpauschale wird zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer angehoben und gilt ab dem ersten gefahrenen Kilometer, statt wie bislang ab dem 21. Kilometer. Außerdem wird die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben. Steuerpflichtige mit geringem Einkommen können die Prämie damit über das Jahr 2026 hinaus in Anspruch nehmen.
Umsatzsteuersatz für die Gastronomie
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2026 sinkt der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent. Von dem reduzierten Steuersatz profitieren Restaurants und Hotels, aber auch Bäckereien, Metzgereien, Catering-Unternehmen und Anbieter im Bereich Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Damit soll die Branche entlastet werden. Die Betriebe müssen die Steuersenkung nicht an die Gäste weitergeben.
Ehrenamt und Gemeinnützigkeit
Zudem sieht das Gesetz die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro vor. Im Vereinsrecht werden die Haftungsprivilegien für Ehrenamtler erweitert und E-Sport wird künftig als gemeinnützig anerkannt. Schließlich können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen absetzen.
Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
(Bundesrat / STB Web)
Artikel vom: 20.12.2025
17.12.25 | Heilberufe: Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe soll vereinfacht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dazu beitragen, die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen zu schließen.
Es sei zwingend erforderlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dem Gesundheitswesen ausreichend viele Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, heißt es in der Vorlage. Nötig sei eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Hierzu soll das aufwendige Verfahren einer Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung nur noch wahlweise angeboten werden. Dadurch werde die Kenntnisprüfung zum Regelfall. In der Folge müssen umfangreiche Unterlagen nicht mehr eingereicht und geprüft werden. Die vorgesehenen Regelungen zur Entbürokratisierung beziehen sich auf Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen.
Zudem soll in bestimmten Fällen die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs künftig auch unbefristet erteilt werden können. Die Erteilung der Approbation setzt allerdings den Nachweis der zur Ausübung des Berufs erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse voraus.
Schließlich sollen auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von EU-Regeln hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten geschaffen werden.
(hib / STB Web)
Artikel vom: 17.12.2025
Social Media News
Unsere neuesten Video-Tipps
Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
Änderung der Steuersätze in der Gastronomie bedeutet Umstellung für die Betriebe.
In diesem Video erfahren Sie in wenigen Minuten, worauf Sie achten müssen.
Was kostet ein Steuerberater – die StbVV
Die Steuerberatervergütungsverordnung, kurz die StbVV, regelt die Vergütung von Steuerberatern in Deutschland.
Wie das Honorar eines Steuerberaters zustande kommt, erfahren Sie in diesem Video.
Workation – Arbeiten im Ausland
Urlaub und Arbeit verbinden – das ist Workation.
Worauf Sie bei Besteuerung und Sozialversicherung achten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Grundsteuerbescheid: Wie Sie Fehler finden und was Sie jetzt dagegen tun können
Ein Grundsteuerbescheid ist in der Regel korrekt, auch wenn die Kosten ab 2025 deutlich gestiegen sind. In manchen Fällen kann er aber angefochten werden.
Wie Sie mögliche Fehler entdecken und was Sie dagegen unternehmen können, erläutert dieses Video.
Schreiben Sie uns






























