Willkommen bei Kalthoff & Kollegen

Mandanten und Kollegen mit Digitalisierungswissen unterstützen

Mitarbeiterstory: Mandanten und Kollegen mit Digitalisierungswissen unterstützen

Unsere Unternehmensberaterin Danica Eykeln absolvierte 2022 eine Fortbildung zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT). Heute erzählt sie euch, wie sie ihr frisch erworbenes Wissen in den...

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Kalthoff & Kollegen zum sechsten Mal in Folge Top Steuerberater

Kalthoff & Kollegen zum sechsten Mal in Folge Top Steuerberater

Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2023 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

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Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"

Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"

Bereits zum zweiten Mal in Folge haben wir den renommierten "Top Job"-Award erhalten, der auf Basis einer anonymen Mitarbeiter­befragung sowie eines Audits der Personalarbeit durch das...

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Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

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KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...

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Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel

Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel

Bereits seit dem Jahr 2009 erfüllen Kalthoff & Kollegen fortwährend den hohen Qualitätsanspruch vom deutschen Steuerberaterverband ins Leben gerufenen Managementstandards. Mit dem...

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Buchungssätze digital verarbeitet
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knifflige Steuerfälle gelöst
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Mandanten ruhigen Schlaf verschafft
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Finanzbeamten den Zahn gezogen
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Tage gelangweilt herumgesessen

Was wir machen

Wer wir sind

Zeig mir das ganze Team

Kompetenz allein genügt nicht,
erst die konsequente Umsetzung schafft Nutzen.

Karsten Kalthoff
Steuerberater
Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

Mit unseren geradlinigen Konzepten kriegen Sie garantiert jede Kurve.

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Ihr Recht auf das "K" vor Kalthoff & Kollegen:
Kommunikativ. Kreativ. Kompetent.

David Höing
Rechtsanwalt

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

Silke Hetkamp
Diplom-Kauffrau
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung

Es ist nie falsch das Richtige zu tun.

Sonja Lenz
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung

Wer nie vom Weg abkommt,
bleibt auf der Strecke.

Nadine Will
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung

Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten. (Aristoteles)

Anke Dieckmann
Diplom-Ökonomin
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
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    Anke Dieckmann

Spezialthemen

Hinweisgeberschutzgesetz: Diese Vorgaben müssen Unternehmen erfüllen

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Stellen Sie sich vor, Sie stoßen an Ihrem Arbeitsplatz auf Missstände, von denen die Öffentlichkeit nichts weiß. Wenn Sie den Sachverhalt anzeigen, droht Ihnen der Verlust Ihres Jobs. Schweigen Sie, werden die Vorgänge fortgeführt, ohne dass die Schuldigen Konsequenzen befürchten müssen. Was würden Sie in dieser Situation tun? Um Arbeitnehmer, die Rechtsverstöße melden...

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Immobilienverkauf: Haus- und Grundstücks­veräußerungen richtig versteuern

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Wer sich entschließt, ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu veräußern, lässt sich auf ein individuelles Vorhaben ein: Da ganz unterschiedliche Beweggründe zu einem Verkauf führen können und keine Immobilie der anderen exakt gleicht, verläuft jeder Veräußerungsprozess anders. Eines haben aber fast alle Verkäufer gemeinsam...

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Einen ausgeben und Steuern sparen: So machen Sie Bewirtungskosten steuerlich geltend

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Einer anderen Person Speisen oder Getränke zu spendieren, kann ganz schön kompliziert sein – zumindest im Geschäftsleben. Im Anschluss an die gemeinsame Schlemmerei stellt sich nämlich die Frage, wie die dafür entstandenen Ausgaben steuerlich behandelt werden können. Wer die Kosten absetzen und auf diese Weise...

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Fit für die Außenprüfung: Wie sich Ärzte auf den Besuch des Betriebsprüfers vorbereiten können

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Die Ankündigung einer Betriebsprüfung dürfte bei so manchem Arztpraxisbetreiber akutes Unwohlsein auslösen. Denn selbst wenn der Mediziner ein gesundes Steuergewissen hat, verursacht eine Außenprüfung durch das Finanzamt meist einen hohen Aufwand, der neben dem stressigen Praxisalltag bewältigt...

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Aktuelles nach Themen sortiert

Themenübersicht News

Aktuelles aus Recht und Wirtschaft

23.04.24 | Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.

Das Bundessozialgericht hat der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Recht gegeben und die gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben (Urteil vom 23.4.2024, Az. B 12 BA 3/22 R).

Das klagende Unternehmen feierte mit seinen Beschäftigten am 5. September 2015 ein Firmenjubiläum. Am 31. März 2016 zahlte es für September 2015 auf einen Betrag von rund 163.000 Euro die für 162 Arbeitnehmer angemeldete Pauschalsteuer. Nach einer Betriebsprüfung forderte der beklagte Rentenversicherungsträger von dem Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von rund 60.000 Euro nach.

Dies war rechtmäßig. Nach den maßgeblichen Vorschriften kommt es entscheidend darauf an, dass die pauschale Besteuerung "mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum" erfolgt. Dies wäre im konkreten Fall die Entgeltabrechnung für September 2015 gewesen. Tatsächlich wurde die Pauschalbesteuerung aber erst Ende März 2016 durchgeführt und damit sogar nach dem Zeitpunkt, zu dem die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr übermittelt werden muss.

Dass im Steuerrecht bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren werden kann, ändert an der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung nichts.

(BSG / STB Web)

Artikel vom: 23.04.2024

22.04.24 | KI-Einsatz bei der Arbeit: Beschäftigte sind geteilter Meinung

Eine KI als Kollegin? Die Frage spaltet derzeit Deutschlands Beschäftigte. Die Hälfte der Erwerbstätigen (51 Prozent) wünscht sich, dass Künstliche Intelligenz langweilige Routineaufgaben in ihrem Job übernimmt. Aber fast ebenso viele (46 Prozent) lehnen das ab.

Knapp die Hälfte (45 Prozent) der Beschäftigten hätte gerne eine KI als persönlichen Assistenten bei der Arbeit, aber nur 31 Prozent gehen davon aus, dass eine KI ihnen derzeit Aufgaben an ihrem Arbeitsplatz auch tatsächlich abnehmen könnte. Umgekehrt meinen jedoch 13 Prozent, dass sie in ihrem Beruf durch eine KI künftig komplett ersetzen werden könnten. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 511 Erwerbstätigen in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Zukunftsfähig bleiben

Den größten Vorteil beim KI-Einsatz am Arbeitsplatz sehen Erwerbstätige darin, dass Unternehmen damit zukunftsfähig bleiben (50 Prozent). 47 Prozent sagen, dass dadurch Arbeitszeit gespart wird, 41 Prozent, dass sich Menschen dadurch auf wichtigere Aufgaben konzentrieren können. Je rund ein Drittel meint, dass mit KI menschliche Fehler vermieden werden (33 Prozent), schnellere und präzisere Problemanalysen möglich sind (31 Prozent) und sich die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht (30 Prozent).

Kosteneinsparungen und beschleunigte Prozesse

Ein Viertel (26 Prozent) sieht Kosteneinsparungen als Vorteil, ein Fünftel (21 Prozent) einen geringeren Ressourcenverbrauch. Beschleunigte Prozesse nennen 18 Prozent als Vorteil, 12 Prozent erhoffen sich durch KI Expertenwissen im Unternehmen, das es sonst nicht gäbe.

Nur 9 Prozent erwarten, dass durch KI Produkte und Dienstleistungen verbessert werden und gerade einmal 7 Prozent rechnen damit, dass KI völlig neue Produkte und Dienstleistungen ermöglicht. Fast ein Fünftel (18 Prozent) der Beschäftigten meint, KI habe in der Arbeitswelt gar keine Vorteile.

Vorbehalte und Befürchtungen

Dagegen sieht nur 1 Prozent keine Nachteile beim KI-Einsatz in der Arbeitswelt. Drei Viertel (77 Prozent) befürchten, dass durch KI Arbeitsplätze wegfallen, 71 Prozent, dass aufgrund des KI-Einsatzes unklar werde, wer für einen Fehler die Verantwortung trägt. Und 66 Prozent haben Sorge, dass sich die Menschen künftig zu sehr auf KI verlassen. Ebenfalls rund zwei Drittel (64 Prozent) sehen als Nachteil, dass die Arbeit durch KI die menschliche Ebene verliert.

Und 63 Prozent halten für unklar, an wen die Daten gehen, die für KI genutzt werden. Weniger weit verbreitet ist die Kritik, dass KI zu kompliziert zu nutzen ist (24 Prozent) und Unternehmen zu viel Geld für KI ausgeben, das dann anderswo fehlt (20 Prozent). 5 Prozent beklagen, dass KI vor allem die einfachen Aufgaben übernimmt, die auch einmal Verschnaufpausen am Arbeitsplatz bieten.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 22.04.2024

22.04.24 | Kein Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage

Das Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für eine nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden.

Der Antragsteller bildete im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung 2021 für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage auf seinem Einfamilienhaus einen steuermindernden Investitionsabzugsbetrag. Im November 2022 schaffte er die Anlage mit einer Leistung von 11,2 kWp an.

Jahressteuergesetz 2022

Das Jahressteuergesetz vom 17.12.2022 stellte rückwirkend zum 1.1.2022 Einnahmen aus PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung von bis zu 30 kWp steuerfrei. Hierauf machte das Finanzamt den bislang für 2021 gewährten Investitionsabzugsbetrag rückgängig, was zum Wegfall der zunächst eingetretenen Steuerminderung und für den Antragsteller zu einer Nachzahlung führte.

Zur Begründung verwies das Finanzamt auf ein zwischenzeitlich ergangenes BMF-Schreiben, wonach Investitionsabzugsbeträge, die für seit 2022 steuerbefreite Photovoltaikanlagen zuvor gebildet und nicht bis Ende 2021 wieder aufgelöst wurden, rückgängig zu machen seien. Der Antragsteller argumentierte, er habe sich vor der Gesetzesänderung zur Anschaffung der PV-Anlage entschlossen und darauf vertraut, Einkommensteuern zu sparen.

Keine irreparablen Nachteile

Der Aussetzungsantrag hatte jedoch keinen Erfolg. Es bestehe kein besonderes Aussetzungsinteresse des Antragstellers, da ihm durch die nachträgliche Streichung keine irreparablen Nachteile drohten, so das FG Köln mit Beschluss vom 14.3.2024 (Az. 7 V 10/24). Die Rückgängigmachung sei auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es gebe keinen besonderen Schutz der Erwartung, dass die bisherige Rechtslage bestehen bleibe. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass durch die rückwirkende Steuerbefreiung allgemein eine günstigere Rechtslage eingetreten sei, von der zahlreiche Steuerzahlende profitierten. Der Umstand, dass hiermit als Rechtsreflex auch für Einzelne steuerlich nachteilige Folgen verbunden seien, führe nicht zu einem anderen Ergebnis.

Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt

Die im vorläufigen Rechtsschutz ergangene Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Antragsteller hat gegen den Beschluss die vom Senat zugelassene Beschwerde eingelegt, die unter dem Aktenzeichen III B 24/24 beim Bundesfinanzhof in München geführt wird.

(FG Köln / STB Web)

Artikel vom: 22.04.2024

16.04.24 | Mitnahmeeffekte beim Corona-Kurzarbeitergeld

39 Prozent der Beschäftigten, die in der Covid-19-Pandemie Kurzarbeitergeld bezogen haben, berichten, dass ihre Arbeitsaufgaben trotz Kurzarbeit unverändert blieben. 21 Prozent der Befragten gaben an, mehr Stunden gearbeitet zu haben, als die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes vorsah.

Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein Blick auf die Betriebsgröße und Branchen zeigt: In größeren Betrieben geben Beschäftigte in Kurzarbeit seltener als in kleineren Betrieben an, mehr Stunden gearbeitet zu haben als abgerechnet. Allerdings berichten Beschäftigte in größeren Betrieben häufiger, dass ihre eigene Arbeitsmenge trotz Kurzarbeit unverändert blieb.

Im produzierenden Gewerbe geben Beschäftigte in Kurzarbeit vergleichsweise häufiger an, dass ihre eigene Arbeitsmenge unverändert blieb. Gleichwohl berichteten Beschäftigte in Kurzarbeit dort auch vergleichsweise seltener, mehr Stunden gearbeitet zu haben als abgerechnet.

Insgesamt deuten die Ergebnisse laut IAB darauf hin, dass es in nennenswertem Umfang zu Mitnahmeeffekten beim Kurzarbeitergeld-Bezug gekommen sein dürfte. Dennoch hätte Kurzarbeit in der Pandemie eine sehr wichtige Rolle gespielt, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern, betont IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. "Für die Zukunft empfehlen wir eine strikt regelbasierte Anwendung des Kurzarbeitergeldes, um Mitnahmeeffekte zu begrenzen", so Fitzenberger weiter.

(IAB / STB Web)

Artikel vom: 16.04.2024

16.04.24 | Schätzung von Einnahmen durch das Finanzamt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei Bareinnahmen befasst – und sprach dem Steuerpflichtigen Vertrauensschutz zu. Im Sachverhalt ging es um die Beschaffenheit einer Registrierkasse aus den 1980ern.

Im zugrunde liegenden Fall verwendete ein Restaurantbetreiber, der einen großen Teil seiner Einnahmen in Form von Bargeld erzielte, in den Jahren 2011 bis 2014 eine elektronische Registrierkasse sehr einfacher Bauart, die bereits in den 1980er Jahren entwickelt worden war. Das Finanzamt erachtete die Aufzeichnungen als nicht ordnungsgemäß und nahm eine Vollschätzung der Erlöse vor. Dies führte zu einer Vervierfachung der erklärten Umsätze.

Manipulierbarkeit der Registrierkasse

Das Finanzgericht beauftragte einen Sachverständigen mit der Begutachtung der Registrierkasse. Dieser kam zu dem Ergebnis, ein bestimmter interner Zähler der Kasse, der die Lückenlosigkeit der Tagesausdrucke sicherstellen solle (Z1-Zähler), könne durch Eingabe entsprechender Codes verändert werden. Eine solche Änderung könne allerdings im Zuge von Reparaturen der Kasse erforderlich werden. Daraufhin sah das FG die Kasse als objektiv manipulierbar – und damit ungeeignet für steuerliche Zwecke – an und bestätigte die Vollschätzung des Finanzamts im Wesentlichen. Eine tatsächliche Manipulation der Kasse hat das Finanzgericht allerdings nicht feststellen können.

Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes

Diese Entscheidung hat der BFH aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung an das FG zurückverwiesen (Urteil vom 28.11.2023, Az. X R 3/22). Zwar sei die vom Kläger verwendete Registrierkasse objektiv manipulierbar gewesen. Dies stelle grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, der dem Finanzamt eine Schätzungsbefugnis gebe. Allerdings sei das Wissen um die Manipulierbarkeit derart alter Kassenmodelle erst im Laufe der Zeit gewachsen.

Daher sei den Steuerpflichtigen in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unter bestimmten Voraussetzungen Vertrauensschutz zu gewähren. Das Gewicht des in der objektiven Manipulierbarkeit liegenden Mangels sei dann nicht so hoch wie im Regelfall und könne bei Führung zusätzlicher Nachweise sogar ganz entfallen.

(BFH / STB Web)

Artikel vom: 16.04.2024

Social Media News

Weseler Hochschultag

24.10.23

Unsere Firma ist stolz darauf, nicht nur in der Gegenwart erfolgreich zu sein, sondern auch Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Wir investieren nicht nur in unser eigenes Wachstum, sondern auch in die nächste Generation.

Wir glauben an die Bedeutung von Bildung und Ausbildung...

Nacht der Ausbildung. Wir - das Team und unsere Azubis - sind dabei!

19.10.23

Die Kernidee der „Nacht der Ausbildung“? Ausbildungsinteressierte und ausbildende Unternehmen werden im persönlichen Kennenlernen zusammengebracht. Wir als teilnehmende Kanzlei erhalten die Möglichkeit unsere Türen für Euch zu öffnen. Eingeladen sind Schüler und Schülerinnen, junge Erwachsene und natürlich...

Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale ab 2023

02.02.23

Die Homeoffice-Pauschale hat der Gesetzgeber ab 01.01.2023 auf sechs Euro pro Tag angehoben und dauerhaft eingeführt. Sie kann nun für bis zu 210 Tage statt bisher 120 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Beschäftigte können dann maximal 1.260 Euro pro Jahr statt bisher 600 Euro...

Der Grundfreibetrag - also das steuerfreie Existenzminimum - steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro (Inflationsausgleichsgesetz).

04.01.23

Der Spitzensteuersatz von 42 %, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im Jahr 2023 ab 62.810 Euro fällig.

Quelle: DATEV

Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

23.12.22

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der...

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Sofortmeldungen an die Sozialversicherung: Das unterschätzte Bußgeldrisiko

In einigen Branchen müssen neue Beschäftigungen schon vor Arbeitsbeginn gemeldet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Welche Branchen das betrifft und wie und wann eine Meldung abzugeben ist, erfahren Sie in diesem Video.

Gebäudesanierung: So steuert das Finanzamt bis zu 40.000 € bei

Der Staat fördert energetische Gebäudesanierungen mit einem Steuerbonus.

Das Video zeigt die Voraussetzungen, um den Bonus zu bekommen.

Die neuen Heizungsförderungen - So begrenzen Sie Ihre finanzielle Belastung

Auch wenn das neue Heizungsgesetz nun doch weniger Hausbesitzer zum sofortigen Austausch zwingt als befürchtet, steht bei vielen bald eine Modernisierung an.

Welche Finanzierungshilfen gibt es dafür? Einen Überblick gibt Ihnen das Video.

Wie Kryptowährungen besteuert werden

Kryptowährungen werden immer häufiger als Spekulationsobjekt genutzt. Ob und wann dabei Steuern anfallen ist aber wenig bekannt.

Dieses Video gibt einen Überblick über Transaktionen von Kryptowährungen und deren steuerliche Folgen.

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