Willkommen bei Kalthoff & Kollegen

Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden

Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden

Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...

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Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu

Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu

Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...

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Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg

Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg

Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

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Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater

Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater

Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

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Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

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KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...

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Buchungssätze digital verarbeitet
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knifflige Steuerfälle gelöst
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Mandanten ruhigen Schlaf verschafft
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Finanzbeamten den Zahn gezogen
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Tage gelangweilt herumgesessen

Was wir machen

Wer wir sind

Zeig mir das ganze Team
Karsten Kalthoff - Steuerberater | Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

Kompetenz allein genügt nicht,
erst die konsequente Umsetzung schafft Nutzen.

Karsten Kalthoff
Steuerberater
Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater | Fachberater für int. Steuerrecht | zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Mit unseren geradlinigen Konzepten kriegen Sie garantiert jede Kurve.

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)
Nadine Will - Steuerberaterin | Diplom-Betriebswirtin (FH) | Zert. Testamentsvollstreckerin (IFU)

Wer nie vom Weg abkommt,
bleibt auf der Strecke.

Nadine Will
Steuerberaterin
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Zert. Testamentsvollstreckerin (IFU)
David Höing - Rechtsanwalt

Ihr Recht auf das "K" vor Kalthoff & Kollegen:
Kommunikativ. Kreativ. Kompetent.

David Höing
Rechtsanwalt
Silke Hetkamp - Diplom-Kauffrau | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

Silke Hetkamp
Diplom-Kauffrau
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Sonja Lenz - Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Es ist nie falsch das Richtige zu tun.

Sonja Lenz
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Anke Dieckmann - Diplom-Ökonomin | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten. (Aristoteles)

Anke Dieckmann
Diplom-Ökonomin
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
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    Karsten Kalthoff - Steuerberater | Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

    Karsten Kalthoff

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    David Höing - Rechtsanwalt

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    Anke Dieckmann

Spezialthemen

Finanzspritze vom Chef: Steuerlicher Umgang mit Arbeitgeberdarlehen

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Von der Erfüllung eines lang gehegten Wunsches über das Tätigen einer zukunftsträchtigen Investition bis hin zur Bewältigung einer finanziellen Notsituation: Viele Vorhaben lassen sich nur umsetzen, wenn ausreichende Geldreserven vorhanden sind. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, besteht allerdings noch die Möglichkeit, sich die fehlenden Moneten zu leihen. Sollten darlehensbeantragende...

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Erwachsene Kinder: Wie Sie Ihren volljährigen Nachwuchs in der Steuererklärung berücksichtigen

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Das Erreichen des 18. Lebensjahres ist sowohl für das betreffende Geburtstagskind als auch für dessen Eltern ein außergewöhnlicher Moment. Denn während der Nachwuchs von nun an die Vorteile der Volljährigkeit auskosten darf, müssen sich Mama und Papa daran gewöhnen, dass ihr kleiner Liebling jetzt erwachsen ist. Trotz dieser Veränderungen endet die elterliche Unterstützung...

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Einführung der E-Rechnungspflicht: Was sich ab 2025 für B2B-Unternehmen ändert

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Für die einen ist sie ungeliebtes Neuland, für die anderen unverzichtbar: Die E-Rechnung. Doch egal, wie man zu ihr steht, schon bald werden sich viele Unternehmen mit ihr auseinandersetzen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt hierzulande nämlich eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was bei der digitalen Rechnungsstellung beachtet werden muss, haben wir im...

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Nachfolgeregelung: Steuerliche Konsequenzen der Immobilienübertragung

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Wenn ein Unternehmer seinen Nachlass regelt, dreht sich meist alles um die Frage, wer seinen Chefsessel übernimmt. Geht der Firmeninhaber in den Ruhestand, müssen aber nicht nur Führungsaufgaben, sondern auch Vermögenswerte auf die nächste Generation übertragen werden. Die Planung dieses Vorhabens erweist sich meist als äußerst kompliziert, da dabei zahlreiche...

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Aktuelles nach Themen sortiert

Themenübersicht News

Aktuelles aus Recht und Wirtschaft

18.11.25 | Umsatzbeteiligung bei angestellten Zahnärzten zunehmend Standard

In Praxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist die Umsatzbeteiligung bei angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten inzwischen weit verbreitet. Eine Umfrage der apoBank zeigt: Wer am Umsatz beteiligt ist, verdient im Schnitt deutlich mehr als mit einem reinen Festgehalt.

Wer ein Festgehalt bezieht, kommt demnach im Schnitt auf 64.800 Euro brutto jährlich. Bei Angestellten mit Umsatzbeteiligung ist zwar das Grundgehalt niedriger (52.000 Euro). Durch die Beteiligung steigert sich das durchschnittliche Jahresbrutto dann allerdings auf 91.300 Euro.

Zwei Drittel der rund 300 Befragten in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung gaben an, inzwischen nach diesem Vergütungsmodell bezahlt zu werden. Im Vergleich zu der apobank-Studie aus dem Jahr 2021 entspricht dies einem Anstieg um 10 Prozentpunkte. Bei 83 Prozent ist die Beteiligung allerdings daran geknüpft, dass bestimmte Umsatzschwellen erreicht werden.

MVZ: Höhere Einkommen, höhere Belastung

Besonders verbreitet ist die Umsatzbeteiligung in MVZ: 87 Prozent der dortigen Angestellten arbeiten laut Befragung damit. Sie verdienen im Schnitt rund 20 Prozent mehr als Kolleginnen und Kollegen in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). Allerdings arbeiten Vollzeitkräfte im MVZ durchschnittlich 41,2 Stunden pro Woche – etwa drei Stunden mehr als die Mitarbeitenden in Praxen – leisten mehr Überstunden und behandeln etwas mehr Patienten.

Weiterführende Informationen:

apoBank-Gehaltsstudie: Angestellte Zahnmediziner 2025

(apoBank / STB Web)

Artikel vom: 18.11.2025

18.11.25 | Gesetzlicher Mindestlohn: Firmenwagen erfüllt Anspruch nicht

Sachleistungen wie ein Firmenwagen können den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzen. Arbeitgeber müssen den Mindestlohn als Geldbetrag zahlen – einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Bereits gezahlte Beiträge auf die Firmenwagennutzung genügen dafür nicht.

Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 13. November 2025 in zwei Verfahren entschieden (Az. B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R). In beiden Fällen hatten Arbeitgeber ihren teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern als einzige Vergütung einen Firmenwagen überlassen und darauf Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund forderte nach Betriebsprüfungen zusätzliche Beiträge, weil der Mindestlohn nicht gezahlt worden war. Das BSG bestätigte diese Sicht: Der Mindestlohn müsse in Geld gewährt werden; die Überlassung eines Firmenwagens genüge dafür nicht. Es müssen deshalb zusätzlich Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn abgeführt werden.

Mindestlohn begründet eigenen Beitragsanspruch

Dass bereits Beiträge auf die Sachleistung gezahlt wurden, stehe der Nachforderung nicht entgegen. "Der eigenständige Anspruch auf Mindestlohn begründet einen eigenen Anspruch der Sozialversicherungsträger auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag" so das BSG in seiner Entscheidung. 

Sollte die vereinbarte Vergütung durch die Firmenwagennutzung insgesamt überschritten werden, sei dies gegebenenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer rückabzuwickeln. Dies mache die Nachforderung der Rentenversicherung jedoch nicht rechtswidrig.

(BSG / STB Web)

 

Artikel vom: 18.11.2025

15.11.25 | BGH: Übermittlung von Positivdaten an Schufa zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Abweisung einer Unterlassungsklage bestätigt, mit der ein Verbraucherverband die Übermittlung sogenannter Positivdaten an die Schufa verhindern wollte.

Positivdaten sind personenbezogene Informationen, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder vertragswidriges Verhalten enthalten. Ein Telekommunikationsunternehmen hatte nach Abschluss von Postpaid-Mobilfunkverträgen die zur Identitätsprüfung notwendigen Stammdaten seiner Kunden sowie deren Vertragsstatus an die Schufa übermittelt, um Betrug vorzubeugen. Dagegen klagte der Verbraucherverband auf Unterlassung, jedoch ohne Erfolg.

Betrugsprävention rechtfertigt Datenübermittlung

Der BGH bestätigte nun, dass die streitige Datenübermittlung zulässig ist. Sie sei insbesondere dann gerechtfertigt, wenn Kunden ihre Identität verschleiern oder innerhalb kurzer Zeit bei mehreren Anbietern Mobilfunkverträge abschließen, um an die mit den Verträgen verbundenen teuren Smartphones zu gelangen.

Im Hinblick auf den hohen Schaden, den solche Betrugsstraftaten anrichten könnten, überwiege das Interesse der Verbraucher daran, dass die genannten Daten nicht an die Schufa übermittelt werden, das Interesse des Unternehmens an einer hinreichenden Betrugsprävention nicht (Urteil vom 14. Oktober 2025, Az. VI ZR 431/24).

Nicht Gegenstand der Entscheidung war, wie die Schufa die übermittelten Positivdaten verarbeitet oder in das Bonitätsscoring einbezieht.

(BGH / STB Web)

Artikel vom: 15.11.2025

14.11.25 | Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Oldtimern im Anlagevermögen

Die sogenannte erweiterte Grundstückskürzung bietet einen erheblichen Vorteil für Grundstücksunternehmen und ist in der Praxis von entsprechend großer Bedeutung. Ihre Voraussetzungen werden allerdings streng geprüft, so auch in einem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof (BFH).

Bei der erweiterten Grundstückskürzung wird der Gewerbeertrag als Besteuerungsgrundlage um den Teil gekürzt, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Erlaubt sind dem Grundstücksunternehmen neben der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes auch eng definierte Nebentätigkeiten. Im Streitfall ging es um eine GmbH, die neben Grundstücken auch Oldtimer im Anlagevermögen hielt, die sie als Wertanlage mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft hatte. Einnahmen wurden damit bislang keine erzielt.

Entscheidung des BFH

Der BFH entschied mit Urteil vom 24.07.2025 (Az. III R 23/23): Schon das Halten der Oldtimer stellt eine gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit dar und führt zur Versagung der erweiterten Grundstückskürzung. Unerheblich sei dabei, dass die Tätigkeit unentgeltlich erfolgte. Eine Unterscheidung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Tätigkeiten lasse sich dem Gesetzeswortlaut nicht entnehmen. Nur die Rechtsfolge knüpfe an eine Entgeltlichkeit an, nicht jedoch der Tatbestand.

Zweck der Regelung

Der BFH betonte zudem den Zweck der Regelung: Die erweiterte Grundstückskürzung soll nur solchen Unternehmen zugutekommen, deren Tätigkeit nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinausgeht. Schon geringfügige, nicht ausdrücklich zugelassene Tätigkeiten können daher schädlich sein. Hintergrund der Regelung ist die Gleichbehandlung mit der privaten Vermietung und Verpachtung, die nicht der Gewerbesteuer unterliegt. 

(BFH / STB Web)

Artikel vom: 14.11.2025

14.11.25 | Kein Schmerzensgeld nach Sturz im Krankenhaus

Wer in einem Krankenhaus einem vorbeifahrenden Reinigungsfahrzeug begegnet, muss mit einem frisch gewischten und damit rutschigen Boden rechnen. Das hat das Landgericht Flensburg entschieden. Ein Schadensersatzanspruch besteht in solchen Fällen nicht.

Ein Fotograf war im Krankenhaus unterwegs, um Fotos für dessen Internetseite zu erstellen. Ein Mitarbeiter fuhr mit einer Saug- und Wischmaschine an ihm vorbei – wobei unklar blieb, ob der Boden dabei tatsächlich gereinigt wurde. Kurz darauf rutschte der Fotograf aus und verletzte sich schwer am Knie. Er war längere Zeit arbeitsunfähig und verlangte vom Krankenhaus Schadensersatz für Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld.

Reinigungsfahrzeug ist Warnung genug

Das Gericht wies die Klage mit Urteil vom 28.08.2025 (Az. 3 O 231/24) ab. Der Fotograf habe nicht nachweisen können, dass der Boden durch die Maschine nass gewesen sei. Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, liege keine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten vor.

Vielmehr sei die Reinigungsmaschine nach der Schilderung des Fotografen deutlich wahrnehmbar gewesen. Dies hätte genügt, damit Personen auf dem Flur sich auf den Zustand eines gewischten Bodens - und damit eine mögliche Rutschgefahr - hätten einstellen können. Zusätzliche Hinweisschilder seien in einer solchen Situation nicht erforderlich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(LG Flensburg / STB Web)

Artikel vom: 14.11.2025

Social Media News

Weseler Hochschultag

24.10.23

Unsere Firma ist stolz darauf, nicht nur in der Gegenwart erfolgreich zu sein, sondern auch Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Wir investieren nicht nur in unser eigenes Wachstum, sondern auch in die nächste Generation.

Wir glauben an die Bedeutung von Bildung und Ausbildung...

Nacht der Ausbildung. Wir - das Team und unsere Azubis - sind dabei!

19.10.23

Die Kernidee der „Nacht der Ausbildung“? Ausbildungsinteressierte und ausbildende Unternehmen werden im persönlichen Kennenlernen zusammengebracht. Wir als teilnehmende Kanzlei erhalten die Möglichkeit unsere Türen für Euch zu öffnen. Eingeladen sind Schüler und Schülerinnen, junge Erwachsene und natürlich...

Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale ab 2023

02.02.23

Die Homeoffice-Pauschale hat der Gesetzgeber ab 01.01.2023 auf sechs Euro pro Tag angehoben und dauerhaft eingeführt. Sie kann nun für bis zu 210 Tage statt bisher 120 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Beschäftigte können dann maximal 1.260 Euro pro Jahr statt bisher 600 Euro...

Der Grundfreibetrag - also das steuerfreie Existenzminimum - steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro (Inflationsausgleichsgesetz).

04.01.23

Der Spitzensteuersatz von 42 %, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im Jahr 2023 ab 62.810 Euro fällig.

Quelle: DATEV

Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

23.12.22

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der...

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Der Kleinunternehmerstatus ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, allem Voran an Umsatzgrenzen.

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