Es gibt Aufgaben, die kehren immer wieder und beschäftigen uns somit fast das ganze Erwachsenenleben lang. Dazu zählt in der Regel die Auseinandersetzung mit dem Thema Steuern. Selbst nach dem Ende des Arbeitslebens können gegenüber dem Finanzamt Pflichten bestehen. Denn auch wenn man kein Gehalt mehr bezieht, kann man unter Umständen steuerpflichtig sein – oder werden. Wann Rentner Einkommensteuer zahlen müssen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Viele Rentner stellen sich nach dem Übergang in den Ruhestand dieselbe Frage: Muss ich eigentlich Einkommensteuer zahlen? Die Antwort kann allerdings unterschiedlich ausfallen. Ob das Finanzamt in dieser Lebenssituation eine Steuererklärung erwartet und ob tatsächlich Steuern fällig werden, hängt nämlich von verschiedenen Faktoren ab. Die Höhe der Rentenzahlungen, zusätzliche Einkünfte und überschrittene Freibeträge sind nur einige Aspekte, die bei der Ermittlung der Steuerlast eine Rolle spielen.

 

Unter dem Grundfreibetrag liegende Einkünfte bleiben steuerfrei

Grundsätzlich gilt: Liegt der Einkommensbetrag nach Abzug aller Werbungskosten, Sonderausgaben und Aufwendungen unter dem Grundfreibetrag, müssen Rentner keine Steuern zahlen und somit auch keine Steuererklärung abgeben. Wer eine kleine Rente bekommt, muss sich darüber also keine Gedanken machen. Allerdings sollte bedacht werden, dass auch andere Einkünfte in die Berechnung einfließen. Dazu zählen zum Beispiel Gewinne aus Aktienverkäufen, regelmäßig generierte Dividenden oder Mieteinnahmen. Die Auszahlung einer privaten Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge darf ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Im Jahr 2023 lag der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro pro Person; 2024 erfolgt eine Erhöhung auf 11.604 Euro.

 

Den Rentenfreibetrag in den Blick nehmen

Heutige Rentner profitieren außerdem von einer steuerlichen Besonderheit: Dank des Rentenfreibetrags wird nur ein Teil der Rente besteuert. Wie hoch dieser steuerfreie Anteil ausfällt, hängt davon ab, wann man in Rente geht. Der Freibetrag sinkt nämlich von Jahr zu Jahr um 1 Prozent. Wurde die Höhe im Jahr 2022 ermittelt, waren beispielsweise 18 Prozent der Rente steuerfrei; 2023 waren es 17 Prozent und 2024 sind es immerhin noch 16 Prozent. So geht es jedes Jahr weiter, bis 2040 die komplette Rente versteuert werden muss. Maßgeblich für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist aber letztlich das Jahr nach dem Jahr des Renteneintritts. Der zu diesem Zeitpunkt ermittelte Betrag bleibt dann für den Rest des Lebens immer gleich.

Aber Vorsicht: Es ist möglich, dass die Freibetragsentwicklung bald verlangsamt wird. Das Wachstumschancengesetz könnte nämlich dafür sorgen, dass der Freibetrag ab 2023 lediglich um 0,5 Prozent pro Jahr steigt. Demnach müsste die Rente erst im Jahr 2058 komplett versteuert werden. Das Gesetz wurde allerdings noch nicht vom Bundesrat verabschiedet und wird derzeit im Vermittlungsausschuss verhandelt.

 

Ermittlung der Steuerlast

Aber wie kann ein Rentner nun herausfinden, ob er wirklich Steuern zahlen muss? Zuerst sollten Sie den Grundfreibetrag, den Rentenfreibetrag, die Werbungskostenpauschale und die Sonderausgabenpauschale zusammenrechnen. In einem zweiten Schritt können Sie dann sämtliche Einnahmen addieren und vom Ergebnis alle abzugsfähigen Ausgaben abziehen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Abzugsfähig sind beispielsweise außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für Medikamente oder Sehhilfen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten. Auch Sonderausgaben, die über den Pauschbetrag hinausgehen, lassen sich geltend machen. Wenn die Summe der Freibeträge am Ende höher ist als das zu versteuernde Einkommen, müssen keine Steuern gezahlt werden.

 

Steuerpflicht regelmäßig prüfen

Wer unsicher ist, kann natürlich sicherheitshalber eine Steuererklärung einreichen. Ist man nicht steuerpflichtig, müssen natürlich auch nach dem Einreichen einer Erklärung keine Steuern gezahlt werden. Es kann aber passieren, dass sich das Finanzamt von allein meldet und Steuererklärungen anfordert – manchmal sogar für mehrere zurückliegende Jahre. Wer die Erklärung(en) dann nicht pünktlich abliefert, muss mit Nachzahlungen rechnen. Das Finanzamt darf in diesem Fall nämlich schätzen, wie hoch die Steuerlast ist.

Doch auch wenn keine explizite Aufforderung ins Haus flattert, sollten Rentner jedes Jahr aufs Neue prüfen, ob eine Erklärung abgeliefert werden muss, da sich die Verhältnisse jederzeit ändern können. Dies ist zum Beispiel nach einer Rentenerhöhung oder der Änderung des Grundfreibetrags möglich. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren kann auch das Einkommen des Partners eine Rolle spielen.

 

Informationen frühzeitig einholen

Wie Sie sehen, lassen sich Fragen zur Rentenbesteuerung nicht immer ganz einfach beantworten. Immerhin spielen viele Faktoren eine Rolle. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig mit einem Steuerberater zu sprechen. Mithilfe eines Experten können Sie böse Steuerüberraschungen im Rentenalter vermeiden und Ihren Ruhestand genießen, ohne Ärger mit dem Finanzamt befürchten zu müssen.

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

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