Wer Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, stand lange vor einem bürokratischen Berg: Registrierungen in jedem einzelnen Lieferland waren oft Pflicht. Seit Juli 2021 erleichtert der sogenannte „One-Stop-Shop“ (OSS) diese Prozesse erheblich. Doch wie funktioniert das Verfahren genau und für wen lohnt es sich? Ein Überblick.

One-Stop-Shop (OSS) - Einmal registrieren. Überall handeln. Europaweit einfach.Online-Händler kennen das Problem: Das Geschäft läuft gut, die Pakete gehen nach Frankreich, Österreich und Spanien. Doch der Erfolg brachte bisher viel Papierkram mit sich. Sobald bestimmte Lieferschwellen überschritten waren, mussten sich Händler in jedem dieser Länder steuerlich registrieren lassen und dort Umsatzsteuererklärungen abgeben.

Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) zentralisiert diese Aufgaben. Anstatt sich mit Finanzämtern in Warschau, Rom oder Paris auseinanderzusetzen, können Sie Ihre ausländischen Umsätze zentral über eine deutsche Schnittstelle melden.

 

Was genau ist der One-Stop-Shop?

Der One-Stop-Shop ist eine Art zentrale Anlaufstelle für die Umsatzsteuer. Er ermöglicht es Unternehmen, ihre grenzüberschreitenden Verkäufe an Privatkunden in der gesamten EU zentral zu melden und die fällige Steuer gesammelt abzuführen.

  • Der Vorteil: Sie müssen sich nicht mehr in jedem EU-Land einzeln registrieren, in das Sie liefern.
  • Die Abwicklung: In Deutschland läuft dies über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sie geben dort eine spezielle Steuererklärung ab, das BZSt verteilt das Geld dann an die jeweiligen EU-Staaten.

 

Für wen gilt das Verfahren?

Grundsätzlich ist die Teilnahme am OSS freiwillig. Interessant wird es aber, sobald Sie die Lieferschwelle von 10.000 Euro überschreiten.

 

1. Die 10.000-Euro-Grenze:

Liefern Sie Waren an Privatkunden im EU-Ausland oder erbringen Sie dort digitale Dienstleistungen (z. B. E-Books, Downloads)? Solange Ihr gesamter Umsatz in alle EU-Länder zusammen unter 10.000 Euro (netto) im Jahr bleibt, dürfen Sie die deutsche Umsatzsteuer berechnen und an Ihr heimisches Finanzamt abführen.

 

2. Ab 10.001 Euro:

Sobald Sie diese Grenze überschreiten, gilt das Bestimmungslandprinzip. Das heißt: Sie müssen die Umsatzsteuer des Landes berechnen, in dem der Kunde sitzt (z. B. 20 % in Österreich oder 21 % in den Niederlanden).

Hier hilft der OSS: Statt sich nun in all diesen Ländern registrieren zu müssen, nutzen Sie einfach den One-Stop-Shop.

 

Import-One-Stop-Shop (IOSS): Warensendungen aus Drittländern

Auch für Händler, die Waren aus Nicht-EU-Ländern (z. B. China, Schweiz, USA) direkt an EU-Kunden verkaufen, gibt es eine Erleichterung: den IOSS (Import-One-Stop-Shop).

  • Voraussetzung: Der Sachwert der Sendung darf 150 Euro nicht überschreiten.
  • Der Vorteil: Die Einfuhrumsatzsteuer entfällt bei der Einfuhr. Stattdessen erklärt der Händler die Umsatzsteuer über den IOSS. Das beschleunigt oft die Zollabwicklung und der Kunde muss keine überraschenden Gebühren an der Haustür zahlen.

 

Wie funktioniert die Anmeldung und Erklärung?

Die Teilnahme müssen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch anzeigen. Einmal angemeldet, gilt:

  • Quartalsweise Abgabe: Sie müssen jeweils zum Ende des Quartals eine OSS-Steuererklärung abgeben (z. B. bis 31. Oktober für das 3. Quartal).
  • Strenge Fristen: Die Frist beträgt einen Monat nach Quartalsende. Achtung: Es gibt keine Dauerfristverlängerung wie bei der normalen Umsatzsteuer!
  • Zahlung: Auch das Geld muss pünktlich beim BZSt sein. Verspätungen können schnell zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

 

Auf einen Blick: Vor- und Nachteile

✅  

Keine Registrierung im EU-Ausland nötig.

❗  

Zu beachten - Unterschiedliche Steuersätze der EU-Länder müssen im Shop-System hinterlegt sein.

✅   Nur eine zentrale Erklärung und Zahlung.
❗   Zu beachten - Strenge Melde- und Zahlungsfristen.
✅   Weniger Beratungskosten im Ausland.
❗   Zu beachten - Fehler können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

 

Fazit

Der One-Stop-Shop ist eine enorme Erleichterung für den grenzüberschreitenden Online-Handel. Er spart Bürokratie und Kosten im Ausland. Allerdings erfordert er eine sehr gepflegte Buchhaltung: Ihre Systeme müssen erkennen, welcher Steuersatz für welchen Kunden gilt (z. B. 20 % für Frankreich, 25 % für Schweden).

Haben Sie Fragen zur Umstellung oder zur Anmeldung beim BZSt? Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen gemeinsam, ob der OSS für Ihr Geschäftsmodell der richtige Weg ist.

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

Ihr Ansprechpartner:

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

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