Beim Zocken von Videospielen geht es heutzutage nicht immer nur darum, seinem Spieltrieb zu frönen. Viele leidenschaftliche Gamer*innen greifen zum Controller, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Immerhin ist das professionelle Gaming für talentierte und gut trainierte Spieler*innen äußerst lukrativ: Bei großen Turnieren warten zum Teil siebenstellige Preisgelder. Wer den Sprung in den Profibereich schafft und sich einen Namen in der Branche erarbeitet, kann sogar noch weitere Einnahmequellen erschließen. Auf ihrem Weg zur Profikarriere müssen E-Sportler*innen jedoch ein besonders kniffliges Level meistern: Die Durchquerung des Steuerdschungels. Andernfalls könnte das Finanzamt zum vorgezogenen Endgegner werden.

 

Schon zu Beginn ihrer Karriere stehen E-Sportler*innen vor einer essenziellen Frage: Wo hört der Spielspaß auf und wo fängt die steuerpflichtige Tätigkeit an? Grundsätzlich muss man nämlich nicht jeden Gewinn, den man beim Gaming einfährt, versteuern. Ob Zocker nur gelegentlich Glück haben oder ob sich das Spielen als berufsmäßige Tätigkeit einordnen lässt, muss stets individuell geprüft werden. Entscheidend ist, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und ob der Sport dauerhaft betrieben wird. Unter Umständen können daher auch Einnahmen von Hobbyspielern steuerpflichtig sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in der virtuellen Welt rücktauschbares Spielgeld verdient wird.
Um frühzeitig zu klären, ob Gewinne tatsächlich dem Finanzamt gemeldet werden müssen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin einzuschalten.

 

Angestellt oder selbstständig?

E-Sportler*innen – in Fachkreisen auch Pro-Gamer*innen genannt – haben zwei Möglichkeiten, die virtuelle Sportart berufsmäßig auszuüben: Entweder sind sie bei einem E-Sport-Verein angestellt oder selbstständig. Besteht ein Angestelltenverhältnis, muss der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Ist dies nicht der Fall, lassen sich die Gewinne als gewerbliche Einnahmen gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EstG einstufen. Das heißt, selbstständige E-Sportler*innen sind gewerbesteuerpflichtig und müssen somit ein Gewerbe anmelden. Dies kann beim zuständigen Gewerbeamt oder bei der Gewerbemeldestelle der zuständigen Gemeinde geschehen. Zudem muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden. Darin wird unter anderem erfragt, welche Umsatzarten der E-Sportler oder die E-Sportlerin erwartet und wie hoch die Gewinne voraussichtlich sein werden.

 

Pflichten eines Gewerbetreibenden

Nach der Gewerbeanmeldung müssen Gamer*innen einmal im Jahr eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Doch keine Panik: Gewerbesteuer wird nur fällig, wenn die jährlichen Einnahmen einen Freibetrag von 24.500 Euro übersteigen. Wie hoch die Steuerbelastung konkret sein wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Diese hängt nämlich vom Steuersatz der jeweiligen Gemeinde ab, in der ein Gewerbebetrieb angemeldet ist. Müssen E-Sportler*innen diese Ertragssteuer zahlen, sind sie verpflichtet, viermal im Jahr (zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November) Vorauszahlungen zu leisten.

 

Der Einkommensteuerpflicht nachkommen

Mit dem Abführen der Gewerbesteuer ist es allerdings noch nicht getan. E-Sportler*innen unterliegen außerdem der Einkommensteuerpflicht und müssen einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dies gilt aber nur, wenn der jährliche Gewinn den Grundfreibetrag von 9.744 Euro überschreitet. Ermitteln lässt sich der Gewinn, indem die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen werden.

Die Steuererklärung muss stets bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Wird das Dokument von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin erstellt, läuft die Abgabefrist erst am 28. Februar des Zweitfolgejahres ab. Genau wie für die Gewerbesteuer müssen auch für die Einkommensteuer viermal im Jahr Vorauszahlungen geleistet werden (zum 10. März, zum 10. Juni, zum 10. September und zum 10. Dezember) – vorausgesetzt, sie betragen zusammengerechnet mindestens 400 Euro.

 

Umsatzsteuerzahlungen nicht vergessen

Doch das ist noch nicht alles. Eine weitere Steuer kommt obendrauf: Als Gewerbetreibende und Unternehmer sind E-Sportler*innen nämlich außerdem umsatzsteuerpflichtig. Deshalb müssen sie einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erstellen und an die Behörde zu übermitteln. Ob dies im monatlichen oder vierteljährlichen Rhythmus geschieht, hängt davon ab, wie viel Umsatzsteuer im Vorjahr gezahlt wurde. Die auf alle Umsätze entfallende Umsatzsteuer von 19 Prozent muss dann an das Finanzamt abgeführt werden.

Aber aufgepasst: Für Selbstständige birgt diese Abgabe einen Vorteil. Sie profitieren vom sogenannten Vorsteuerabzug. Unternehmer können nämlich die Umsatzsteuer von Eingangsrechnungen von der ans Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer abziehen und einbehalten.

Wer wenig verdient, muss diesen Aufwand übrigens nicht auf sich nehmen. In diesem Fall greift eine Ausnahme: Erwirtschaften E-Sportler*innen einen Umsatz von unter 22.000 Euro und wird für das folgende Kalenderjahr ein Umsatz von weniger als 50.000 Euro erwartet, können sie als Kleinunternehmer eingestuft werden. Auf die Umsatzsteuer-Voranmeldungen dürfen sie dann verzichten. Eine Umsatzsteuererklärung müssen sie einmal im Jahr aber trotzdem erstellen.

 

Sämtliche Einnahmequellen berücksichtigen

Da Gamer*innen ihre Einkünfte meist aus verschiedenen Quellen beziehen, stellt sich die Frage, welche Einnahmen selbstständige Profi-Spieler*innen am Ende versteuern müssen. Die Antwort ist ganz einfach: alle. Sämtliche Einkünfte, die im Laufe eines Jahres generiert werden, müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Dazu zählen unter anderem folgende Einnahmen:

  • Preisgelder
  • Antrittsprämien
  • Einnahmen aus Werbeverträgen, Online-Werbung und Affiliate-Marketing
  • über Streamingdienste und -abonnements erwirtschaftete Einnahmen
  • Verkauf von Merchandising-Produkten
  • Aufwandsentschädigungen

 

Grundsätzlich unterliegen alle genannten Einnahmearten der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht. Nur für Preisgelder muss keine Umsatzsteuer gezahlt werden, da in diesem Fall kein Leistungsaustausch feststellbar ist. E-Sportler*innen sollten außerdem beachten, dass nicht nur monetäre Zuwendungen, sondern in der Regel auch Sachwerte versteuert werden müssen. Dies gilt zum Beispiel, wenn ein Sponsor Spielausrüstungen zur Verfügung stellt.

Haben E-Sportler*innen noch weitere Einnahmequellen, die nicht mit dem virtuellen Sport in Zusammenhang stehen, müssen diese Einkünfte bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung ebenfalls berücksichtigt werden. Das können beispielsweise Arbeitnehmergehälter oder Einnahmen aus anderen selbstständigen Tätigkeiten sein.

Vorsicht ist geboten, wenn Gewinne im Ausland erzielt werden. Unter Umständen wird bei der Zahlung von Honoraren ein Quellsteuerabzug durchgeführt, der sich gegebenenfalls in Deutschland anrechnen lässt. Aufgrund der Komplexität des internationalen Steuerrechts kann es sinnvoll sein, in diesem Fall einen Steuerexperten oder eine Steuerexpertin zurate zu ziehen.

 

Ausgaben geltend machen

Wie alle anderen Unternehmer können übrigens auch E-Sportler*innen ihre Steuerlast ganz einfach senken, indem sie bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. Dazu zählen beispielsweise folgende Betriebsausgaben:

  • Anschaffung von Equipment wie Videospiele, Spielekonsolen oder PCs
  • Reisekosten
  • Arbeitszimmer
  • Steuerberatung
  • Versicherungen
  • Lohnkosten für Mitarbeiter
  • Werbekosten

 

Liegt der Nettopreis einer Anschaffung unter 800 Euro, handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Die Kosten dürfen dann sofort geltend gemacht werden. Bei teureren Gegenständen muss der Wert über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

 

Steuerliche Pflichten im Blick behalten

Beim Blick auf all diese Pflichten könnte E-Sportlern und -Sportlerinnen der Spielspaß fast vergehen. Wer erfolgreich sein will, muss aber nicht nur in der virtuellen, sondern auch in der realen Welt gewisse Regeln befolgen. Doch keine Sorge: Zwar erscheinen die Steuergesetze auf den ersten Blick für den Laien sicher recht kompliziert, Abgabe- und Zahlungsfristen lassen sich jedoch meist ganz schnell einprägen. Und sollten selbstständige Gamer*innen Unterstützung benötigen, stehen Steuerberatungskanzleien zur Verfügung, die aufkommende Fragen klären oder bei der Erstellung von Steuererklärungen helfen. Zocker und Zockerinnen können sich dann auf ihre Spielfähigkeiten konzentrieren und verhindern, dass es schon bald heißt: „Game over“.

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

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