22.04.24 | KI-Einsatz bei der Arbeit: Beschäftigte sind geteilter Meinung

Eine KI als Kollegin? Die Frage spaltet derzeit Deutschlands Beschäftigte. Die Hälfte der Erwerbstätigen (51 Prozent) wünscht sich, dass Künstliche Intelligenz langweilige Routineaufgaben in ihrem Job übernimmt. Aber fast ebenso viele (46 Prozent) lehnen das ab.

Knapp die Hälfte (45 Prozent) der Beschäftigten hätte gerne eine KI als persönlichen Assistenten bei der Arbeit, aber nur 31 Prozent gehen davon aus, dass eine KI ihnen derzeit Aufgaben an ihrem Arbeitsplatz auch tatsächlich abnehmen könnte. Umgekehrt meinen jedoch 13 Prozent, dass sie in ihrem Beruf durch eine KI künftig komplett ersetzen werden könnten. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 511 Erwerbstätigen in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Zukunftsfähig bleiben

Den größten Vorteil beim KI-Einsatz am Arbeitsplatz sehen Erwerbstätige darin, dass Unternehmen damit zukunftsfähig bleiben (50 Prozent). 47 Prozent sagen, dass dadurch Arbeitszeit gespart wird, 41 Prozent, dass sich Menschen dadurch auf wichtigere Aufgaben konzentrieren können. Je rund ein Drittel meint, dass mit KI menschliche Fehler vermieden werden (33 Prozent), schnellere und präzisere Problemanalysen möglich sind (31 Prozent) und sich die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht (30 Prozent).

Kosteneinsparungen und beschleunigte Prozesse

Ein Viertel (26 Prozent) sieht Kosteneinsparungen als Vorteil, ein Fünftel (21 Prozent) einen geringeren Ressourcenverbrauch. Beschleunigte Prozesse nennen 18 Prozent als Vorteil, 12 Prozent erhoffen sich durch KI Expertenwissen im Unternehmen, das es sonst nicht gäbe.

Nur 9 Prozent erwarten, dass durch KI Produkte und Dienstleistungen verbessert werden und gerade einmal 7 Prozent rechnen damit, dass KI völlig neue Produkte und Dienstleistungen ermöglicht. Fast ein Fünftel (18 Prozent) der Beschäftigten meint, KI habe in der Arbeitswelt gar keine Vorteile.

Vorbehalte und Befürchtungen

Dagegen sieht nur 1 Prozent keine Nachteile beim KI-Einsatz in der Arbeitswelt. Drei Viertel (77 Prozent) befürchten, dass durch KI Arbeitsplätze wegfallen, 71 Prozent, dass aufgrund des KI-Einsatzes unklar werde, wer für einen Fehler die Verantwortung trägt. Und 66 Prozent haben Sorge, dass sich die Menschen künftig zu sehr auf KI verlassen. Ebenfalls rund zwei Drittel (64 Prozent) sehen als Nachteil, dass die Arbeit durch KI die menschliche Ebene verliert.

Und 63 Prozent halten für unklar, an wen die Daten gehen, die für KI genutzt werden. Weniger weit verbreitet ist die Kritik, dass KI zu kompliziert zu nutzen ist (24 Prozent) und Unternehmen zu viel Geld für KI ausgeben, das dann anderswo fehlt (20 Prozent). 5 Prozent beklagen, dass KI vor allem die einfachen Aufgaben übernimmt, die auch einmal Verschnaufpausen am Arbeitsplatz bieten.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 22.04.2024

11.04.24 | Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist 2023 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Der Rückgang geht laut dem Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fast vollständig auf Corona zurück.

Entsprechend sank auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten auf 72.747 (-63,5 Prozent). Im Jahr 2023 gingen 64.733 Verdachtsanzeigen zu COVID-19 als Berufskrankheit ein. Im selben Zeitraum haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 53.592 Fälle anerkannt. Das waren deutlich weniger als in den Jahren zuvor. "Dieser Rückgang folgt dem allgemeinen Trend beim Infektionsgeschehen und überrascht daher nicht." so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy. Die Verdachtsanzeigen zu allen anderen Berufskrankheiten lägen damit auf dem Niveau von 2019.

Zahl der Arbeitsunfälle sinkt leicht

Laut DGUV-Statistik ereigneten sich im vergangenen Jahr 785.164 meldepflichtige Arbeitsunfälle in deutschen Betrieben. Das entspricht einem leichten Rückgang von 0,3 Prozent. Eine Zunahme war hingegen bei den Wegeunfällen zu verzeichnen. Mit 184.189 Unfällen ereigneten sich 6,3 Prozent mehr Unfälle auf dem Weg zur Arbeit als im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin fiel dagegen auf den niedrigsten Wert in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung: 2023 waren es 610, im Jahr zuvor noch 671.

(DGUV / STB Web)

Artikel vom: 11.04.2024

10.04.24 | Lehrberufe wieder attraktiver

Je höher der Bildungsabschluss, desto höher die Löhne. Diese Aussage gilt auch heute noch, obwohl die mittleren Lohnabstände zwischen Studien- und Lehr-Abschlüssen seit einiger Zeit geringer werden. Dadurch werden Lehrberufe wieder attraktiver.

Dies zeigt eine Studie des ZEW Mannheim in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) über die Auswirkungen der Hochschulexpansion, also das Steigen der Studienanfängerquote.

Akademisierung und Hochschulexpansion

"Seit 2015 stieg die Anzahl an Hochschulabsolvierenden nur noch geringfügig. Gleichzeitig verringerte sich der Lohnabstand zu Personen mit Lehr-Abschlüssen und ist bei den Frauen bereits wieder auf dem Niveau von Mitte der 90er Jahre angekommen. Also dem Zeitpunkt, ab dem der Lohnabstand zu steigen begann und sich die Akademisierung vor allem der Frauen beschleunigt hat. Der sinkende Lohnabstand zu Erwerbstätigen mit Lehre bedeutet erst einmal einen Dämpfer für eine weitergehende Hochschulexpansion. Dennoch verspricht ein Studium auch weiterhin für viele junge Leute eine ordentliche Bildungsrendite", erklärt Dr. Jessica Ordemann, Mitautorin und tätig am Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung in Hannover.

Sinkender Lohnabstand durch Mindestlohn und Homeoffice

Durch die Hochschulexpansion kam es zu vermehrtem Wettbewerb unter den Personen mit akademischer Ausbildung, wodurch der mittlere Lohnabstand zu Erwerbstätigen mit Lehre wieder gesunken ist. Es gibt weitere Ursachen, die ebenso dazu beitragen.

Erstens studierten im Zuge der Akademisierung auch mehr Menschen mit einer schwächer ausgeprägten Vorliebe für ein Studium. Zweitens profitierten die unteren und mittleren Einkommensgruppen vom 2015 eingeführten Mindestlohn, was wahrscheinlich auch zur Reduktion des Lohnabstands beigetragen hat, so die Interpretation der Studienergebnisse durch das Forschungsteam.

Veränderte Studienwahl als weitere Ursache

Die veränderte Studienwahl in Richtung Geistes- und Sozialwissenschaften sei eine dritte Ursache. Diese bis 2010 stark expandierenden Fachrichtungen können das Lohnwachstum bremsen, weil deren Durchschnittslöhne unter denjenigen in den Ingenieurs-, Natur, und Wirtschaftswissenschaften liegen.

Viertens helfe das Homeoffice, das überproportional von akademischen Fachkräften genutzt wird, Wegekosten und Zeit einzusparen. Die Beschäftigten und die Unternehmen könnten die entstandenen Einsparungen geteilt haben, was in einem moderaten Umfang ebenfalls zur Reduktion des Lohnabstandes beigetragen haben mag.

(ZEW / STB Web)

Artikel vom: 10.04.2024

08.04.24 | Lohnsteuer-Außenprüfung 2023

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen 2023 zu einem Mehrergebnis von 733,9 Millionen Euro geführt.

Von den insgesamt 2.597.318 Arbeitgebern wurden 67.318 Arbeitgeber im Jahr 2023 abschließend geprüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Es wurden durchschnittlich 1.842 Prüferinnen und Prüfer eingesetzt, so das Bundesfinanzministerium.

Darüber hinaus haben sich 32 Lohnsteuerprüferinnen und -prüfer des Bundeszentralamts für Steuern im Rahmen der Prüfungsmitwirkung an Prüfungen der Landesfinanzbehörden beteiligt, von denen 144 im Jahr 2023 abgeschlossen wurden.

(BMF / STB Web)

Artikel vom: 08.04.2024

04.04.24 | Unfallversichert im Homeoffice

Ein selbstständiger Busunternehmer arbeitete im Homeoffice und verletzte sich beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel. Damit steht er unter Unfallversicherungsschutz, wie das Bundessozialgericht - entgegen der Vorinstanzen - entschied.

Der Kläger war bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnte ein Haus, dessen Wohnzimmer er als Homeoffice für Büroarbeiten nutzte. Am Unfalltag holte der Kläger seine Kinder von der Schule ab und arbeitete anschließend an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, in deren Folge der Kläger eine schwere Augenverletzung erlitt.

Handlung war unternehmensdienlich

Die beklagte Berufsgenossenschaft, das Sozialgericht und das Landessozialgericht lehnten einen Arbeitsunfall ab. Das Bundessozialgericht hat dagegen einen Arbeitsunfall anerkannt (Urteil vom 21.3.2024, Az. B 2 U 14/21 R). Der Kläger wollte nicht nur seine Kinder, sondern auch seinen häuslichen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen. Die Benutzung des Temperaturreglers war deshalb unternehmensdienlich, der Heizungsdefekt kein unversichertes privates Risiko.

(BSG / STB Web)

Artikel vom: 04.04.2024

02.04.24 | Neue Regelungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld. Außerdem wird die Möglichkeit für Eltern, parallel Basiselterngeld zu beziehen, neu geregelt.

Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro festgelegt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende dann bei 175.000 Euro.

Neu geregelt wird auch die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen: Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. 

Ausnahmen für ElterngeldPlus und besondere Lebenslagen

Sobald ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.

Um besonderen Lebenslagen und Belastungssituationen gerecht zu werden, gibt es für folgende Konstellationen Ausnahmen von der Neuregelung zum parallelen Elterngeldbezug: 

  • Eltern von besonders früh geborenen Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden,
  • Eltern von Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen sowie
  • Eltern neugeborener Kinder mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten.

Diese Eltern können weiterhin Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig beziehen. 

(BMFSFJ / STB Web)

Artikel vom: 02.04.2024

28.03.24 | Elterngeld Plus wird stärker in Anspruch genommen

Rund 1,8 Millionen Personen haben im Jahr 2023 Elterngeld erhalten. Das waren 79.500 oder 4,3 Prozent weniger als im 2022. Gleichzeitig wird das Elterngeld Plus immer stärker nachgefragt.

Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Das Elterngeld Plus lohnt sich vor allem für Eltern, die bald nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten wollen.

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 20.000 oder 4,1 Prozent zurück, während die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen sogar um 59.600 oder 4,4 Prozent zurück ging.

614.000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten 2023 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 40,9 Prozent der berechtigten Mütter und 17,7 Prozent der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 34,8 Prozent. Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 Prozent der Mütter und 8,2 Prozent der Väter Elterngeld Plus. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt.

Erstmals seit der Einführung der Statistik wurden Zahlen zu den alleinerziehenden Elterngeldbeziehenden veröffentlicht. Demnach waren im Jahr 2023 unter den 1,8 Millionen Müttern und Vätern, die Elterngeld erhalten haben, rund 50.400 Personen alleinerziehend, 97,8 Prozent davon waren Frauen.

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2023 bei 14,8 Monaten und stieg damit weiter an. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,7 Monaten dagegen deutlich kürzer und blieb in den vergangenen Jahren praktisch konstant.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 28.03.2024

20.03.24 | Arbeitgeber muss Kosten für Abschiebung zahlen

Ein Bauunternehmer muss die Kosten für die Abschiebung eines albanischen Staatsangehörigen zahlen, der auf einer Baustelle des Bauunternehmers gearbeitet hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger betreibt ein Baugewerbe und hatte einen albanischen Staatsangehörigen beschäftigt, obwohl dieser keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besaß. Der aus Albanien stammende Mann wurde im März 2023 im Rahmen einer Kontrolle durch den Zoll auf einer Baustelle des Klägers angetroffen. In der Folgezeit wurde er zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen, bis er am 18. April 2023 nach Albanien abgeschoben wurde. Es entstanden Abschiebungskosten in Höhe von rund 6.000 Euro. Der Landkreis verlangte mittels Bescheid von dem Bauunternehmer als Arbeitgeber die Erstattung dieser Kosten.

Das Verwaltungsgericht wies die hiergegen gerichtete Klage des Bauunternehmers mit Urteil vom 27.2.2024 (Az. 1 K 859/23.KO) ab. Der Kläger, so die Koblenzer Richter, hafte aufgrund der Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes für die Kosten der Abschiebung, weil die Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht erlaubt gewesen sei. Der Kläger müsse auch die Kosten der Abschiebungshaft zahlen, da die angeordnete Sicherungshaft rechtmäßig gewesen sei.

(VG Koblenz / STB Web)

Artikel vom: 20.03.2024

15.03.24 | Ins­ge­samt knapp 6,93 Mil­lio­nen Be­schäf­tig­te im Mi­ni­job tä­tig

Eine Sonderauswertung der Minijob-Zentrale im Rahmen des vierten Quartalsberichts 2023 zeigt: Minijobs dauern meistens ein Jahr.

41 Prozent der Minijobs im gewerblichen Bereich und 36 Prozent der Minijobs in Privathaushalten bestehen längstens ein Jahr. Weitere 20 Prozent erstrecken sich jeweils über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren. Bei nur 10 Prozent der Minijobs im gewerblichen Bereich und 14 Prozent der Minijobs in Privathaushalten ist die Dauer der Beschäftigung sieben und mehr Jahre. Dies zeigt die Sonderauswertung der Minijob-Zentrale im Rahmen des jetzt veröffentlichten vierten Quartalsberichts 2023.

Insgesamt waren zum 31. Dezember 2023 bei der Minijob-Zentrale 6.932.651 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet. Im Vorjahr, Ende Dezember 2022, waren es noch 6.828.755.

Im gewerblichen Bereich sind aktuell 6.672.865 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 1,8 Prozent gestiegen. Die Zahl der Menschen mit einem Minijob in Privathaushalten ist im Vergleich zum Vorquartal ebenfalls leicht gestiegen. Zum 31. Dezember 2023 waren 259.786 geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten bei der Minijob-Zentrale gemeldet.

(Minijob-Zentrale / STB Web)

Artikel vom: 15.03.2024

09.03.24 | Was Unternehmen ihren Beschäftigten bieten

Um in Zeiten des Fachkräftemangels sowohl für Neuinteressierte als auch die aktuellen Mitarbeitenden besonders attraktiv zu sein, lassen sich Unternehmen heute einiges einfallen. Eine Umfrage zeigt, welche Maßnahmen besonders im Trend liegen.

Stellenanzeige geschaltet und vielleicht sogar einen Personalberater engagiert, aber es fehlt immer noch an den richtigen Kandidatinnen und Kandidaten für die offenen Positionen – für viele Unternehmen gehört das inzwischen zum Alltag. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) bieten deshalb Job-Tickets oder auch Job-Fahrräder an. 61 Prozent stellen die neuesten Gerätegenerationen von Computern, Smartphones oder Tablets für ihre Beschäftigten zur Verfügung, zusätzlich gestattet die Hälfte (51 Prozent) ausdrücklich die private Nutzung der Geräte.

Weiterbildung und mobiles Arbeiten 

Ebenfalls die Hälfte setzt auf Weiterbildungsmaßnahmen (53 Prozent) und bietet mobiles Arbeiten an (52 Prozent), etwa im Homeoffice. Allerdings erlauben nur 5 Prozent die Arbeit aus dem Ausland. 46 Prozent setzen auf Vertrauensarbeitszeit.

Das sind Ergebnisse einer Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. "Unternehmen müssen sich richtig anstrengen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten. Dabei geht es längst nicht mehr allein um Gehalt und Arbeitszeiten, sondern um die Arbeitskultur und echte Wertschätzung", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Teamevents, Sport und Design Thinking

Viele Unternehmen versuchen auf diesem Weg, sich von Wettbewerbern zu unterscheiden. Rund ein Viertel bietet Teamevents zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls (24 Prozent) sowie kostenlose oder stark subventionierte Verpflegung (22 Prozent). 17 Prozent haben Angebote für Sport und Gesundheit, wie Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Massage. Aber auch bei der täglichen Arbeit setzen viele Unternehmen auf besondere Angebote, etwa Arbeitsmethoden wie Design Thinking (30 Prozent).

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglicht ein Fünftel (21 Prozent) Job-Sharing-Modelle, 11 Prozent berufliche Auszeiten wie Sabbaticals. 12 Prozent haben Unterstützung für die Betreuung von Kindern eingeführt, das reicht von unternehmenseigener Kinderbetreuung über Eltern-Kind-Büros bis zu Zuschüssen zur Kita, 6 Prozent leisten Unterstützung für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. 8 Prozent haben für ihr Unternehmen eine Diversity Strategie entwickelt.

Altersvorsorge, Gehalt und Dienstwagen

Aber auch die traditionellen Benefits haben noch nicht ausgedient. So zählen 30 Prozent auf betriebliche Zusatzleistungen zur Altersvorsorge, 15 Prozent bieten überdurchschnittliche Gehälter und 13 Prozent einmalige Bonuszahlungen beim Stellenantritt. In 11 Prozent gibt es für einen Teil der Belegschaft Dienstwagen.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 09.03.2024

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

Ihr Ansprechpartner:

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Telefon: +49 281 / 33 99 33
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Schreiben Sie uns

Schreiben Sie uns