12.04.24 | Nachhaltigkeitsstandards einfacher umsetzen

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex soll weiterentwickelt werden und insbesondere den Mittelstand bei Nachhaltigkeitsberichten entlasten.

Ziel der Fortentwicklung ist es, den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, zu minimieren. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Ausweitung der EU-weiten Berichtspflichten, infolgedessen ab 2025 etwa 13.000 Unternehmen in Deutschland schrittweise berichtspflichtig werden.

Aufbau einer Webplattform

Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex sollen die Nachhaltigkeitsberichte niederschwellig und gesetzeskonform erstellt werden können. Um dies zu erreichen, stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 19.250.000 Euro über eine Laufzeit von dreieinhalb Jahren zur Verfügung. Neben dem Aufbau einer Webplattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte soll für die Unternehmen ein Helpdesk für inhaltliche und technische Fragen eingerichtet sowie die Unterstützung durch Webinare oder Leitfäden ausgebaut werden.

Verschiedene Adressaten

Das unentgeltliche Angebot des Deutschen Nachhaltigkeitskodex richtet sich sowohl an bereits oder zukünftig berichtspflichtige Unternehmen als auch an freiwillig berichtende Unternehmen, die steigenden Nachfragen zum Thema Nachhaltigkeit aktiv begegnen wollen. Hinzu kommen die gesetzlich nicht berichtspflichtigen Unternehmen, die sich jedoch Informationspflichten ihrer Vertragspartner in der Wertschöpfungskette ausgesetzt sehen. Für diese soll es ein vereinfachtes Einstiegsmodul geben, das auf dem freiwilligen KMU-Standard der EU basiert.

(BMWK / STB Web)

Artikel vom: 12.04.2024

08.04.24 | Gründungszahlen in den Freien Berufen

Im Jahr 2023 ist die Anzahl der freiberuflichen Existenzgründungen gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozent auf rund 94.670 gestiegen. Dies teilte das Institut für Mittelstandsforschung Bonn mit.

Zugleich lag die Anzahl der freiberuflichen Existenzgründungen erstmals wieder über dem Vor-Pandemie-Niveau (2019: 93.590). Dies zeigt sich auch an der Existenzgründungsintensität, die Anzahl der Gründungen pro 10.000 erwerbsfähigen Einwohnern: Sie liegt mit 18,4 nun sowohl über 2022 (18,1) als auch 2019 (18,2).

Höchste Zuwächse im Saarland und Baden-Württemberg

Am stärksten stieg die Anzahl der Existenzgründungen in den Freien Berufen im Saarland und in Baden-Württemberg. In Sachsen, Bremen, Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gründeten dagegen weniger Freiberufler als in 2022.

Im Norden ist der Frauenanteil höher

Im Bundesdurchschnitt blieb der Anteil der Frauen an allen freiberuflichen Gründungen konstant (54,8 Prozent). Deutlich über dem Durchschnittswert lag ihr Gründungsanteil in Schleswig-Holstein (59,0 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (58,8 Prozent). Bezogen auf 10.000 Erwerbstätige lag die Anzahl der Gründungen von Frauen in Berlin (57) und Hamburg (38) am höchsten, gefolgt von Sachsen und Bayern (22).

(IfM / STB Web)

Artikel vom: 08.04.2024

03.04.24 | Gründungsfinanzierung für Gemeinwohl-Unternehmen

Die Bundesregierung erweitert die Fördermöglichkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Sie sollen jetzt auch von den Mitteln des sogenannten ERP-Vermögens profitieren können.

Hierzu hat das Bundeskabinett eine entsprechende Anpassung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes verabschiedet. Dieses soll damit auch für die Gründungsfinanzierung aller gemeinwohlorientierten kleinen und mittleren Unternehmen gelten. Konkret soll der Kreditzugang gemeinwohlorientierter Unternehmen zu Förderkreditprogrammen der KfW verbessert werden.

Unabhängig von der Körperschaftssteuerpflicht

Durch die rechtlichen Änderungen können zukünftig alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betrifft insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden. Damit verbessert die Bundesregierung den Finanzierungszugang für gemeinwohlorientierte Unternehmen in der wichtigen Gründungs- und frühen Festigungsphase (d.h. bis 5 Jahre nach Gründung).

Unternehmensfinanzierung wird geprüft

Die Bundesregierung prüft darüber hinaus, ob auch im Bereich der allgemeinen Unternehmensfinanzierung eine Öffnung für alle gemeinnützigen Unternehmen erfolgen kann.

Der Entwurf der Rechtsverordnung wird jetzt dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

(BMWK / STB Web)

Artikel vom: 03.04.2024

27.03.24 | Online-Marketing: Inflation guter Bewertungen

Eine Studie hat sich mit Online-Bewertungen befasst und eine Inflation guter Bewertungen festgestellt. Die Sterne-Anzahl für Produkte in untersuchten Online-Shops stieg in den vergangenen Jahren an, wobei die Qualität der Produkte gleich blieb.

Dafür haben Forschende von ZEW Mannheim und der Stanford University über fünf Millionen Online-Produktrezensionen ausgewertet und die Texte inhaltlich mit den Sterne-Bewertungen abgeglichen. "Von ehrlichen Bewertungen profitieren sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch Anbieter. Auf Basis des Feedbacks können online Kaufentscheidungen für passende Produkte oder Dienstleistungen getroffen werden. Anbieter können auf Basis des Feedbacks ihre Angebote evaluieren. Beispielsweise bei Uber erhalten sowohl Fahrerinnen und Fahrer als auch die Fahrgäste Bewertungen", erklärt Ko-Autorin Rebecca Janßen, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich "Digitale Ökonomie". "Wenn jedoch Sterne-Bewertungen mit der Zeit immer besser werden, obwohl die Produktqualität nicht zunimmt, können Online-Bewertungssysteme unter Umständen ihre Funktion nicht mehr erfüllen, neuen Kundinnen und Kunden authentische Erfahrungswerte zu geben."

Laien wie Experten vergeben öfter fünf Sterne

Die Studie unterscheidet die Rezensionen von Expertinnen und Experten sowie von Laien. Dabei stellt sie fest, dass die Experten-Rezensionen zwar inhaltlich zutreffender sind. Jedoch vergeben sie im Zeitverlauf genauso inflationär fünf Sterne wie Laien.

"Wir hätten erwartet, dass gerade Expertinnen und Experten nicht dazu tendieren, mehr Sterne zu vergeben. Andere User verlassen sich darauf, dass gerade sie verlässliche Rezensionen schreiben", ordnet Janßen ein. "Deshalb raten wir sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch Anbietern, sich nicht nur auf die Sterne-Anzahl zu verlassen, sondern auch die Texte zu lesen, um einen besseren Eindruck von Produkten und Dienstleistungen zu bekommen."

Fünf Millionen Rezensionen ausgewertet

Die Studie untersucht am Beispiel des Online-Weinhändlers Vivino, wie sich die Bewertung von Produkten von 2014 bis 2020 verändert. Dafür wurden über fünf Millionen Rezensionen sowohl auf Basis der Sterne-Bewertung als auch auf Textbasis ausgewertet. Die Studie zeigt, dass die numerischen Bewertungen im Zeitablauf besser werden, während sich die Text-Bewertungen qualitativ kaum verändert haben. Die Studie unterscheidet dabei in Expertinnen und Experten sowie Laien. Experten sind definiert anhand der Anzahl an Followern, erhaltener Kommentare oder einer verfügbaren Webseite. Bei beiden Gruppen zeigt sich eine Bewertungsinflation in der Sterneanzahl.

(ZEW / STB Web)

Artikel vom: 27.03.2024

18.03.24 | Bessere Stimmung unter Selbstständigen

Die Stimmung unter den Selbstständigen in Deutschland hat sich verbessert. Der Geschäftsklimaindex stieg im Februar auf -14,6 Punkte, nach -22,6 im Januar. Das geht aus der aktuellen ifo-Befragung hervor. Von Optimismus seien die Selbstständigen allerdings noch weit entfernt.

Unzufrieden sind die Selbstständigen vor allem mit ihrem Auftragsbestand, der weiter abschmilzt. Positive Entwicklungen gab es in der Beratungsbranche (Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung). "In diesen schwierigen Zeiten sind Sanierungsberatung, Organisations- und Prozessberatung gefragt", so ifo-Expertin Katrin Demmelhuber.

Im Einzelhandel blieb die wirtschaftliche Entwicklung herausfordernd, auch wenn der Pessimismus bei den Geschäftsaussichten ein Stück nachließ. Viele Unternehmen meldeten Umsatzrückgänge und die Lagerbestände nahmen im Februar zu. Trotz schwieriger Auftragslage kommen insgesamt viele Selbständige nicht um Preiserhöhungen herum, um ihre Kosten zu decken.

Der Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Selbständige umfasst sowohl Soloselbständige als auch Kleinstunternehmen mit weniger als neun Mitarbeitenden. Es sind alle Sektoren abgebildet, der Schwerpunkt liegt jedoch auf dem Dienstleistungssektor.

(ifo / STB Web)

Artikel vom: 18.03.2024

13.03.24 | Bürokratieentlastungsgesetz IV soll Entlastung bringen

Das Bundeskabinett hat am 13.3.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen sowie Vereinfachungen im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht.

Das Gesetz ist ein Teil des von der Bundesregierung auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg im August 2023 beschlossenen Entbürokratisierungspaket. Die Gesamtentlastung soll bei über einer Milliarde Euro liegen. Gleichzeitig soll der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken. "Heute gehen wir den nächsten Schritt bei der Bekämpfung des Bürokratie-Burnout." so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

Buschmann: "Bekämpfung des Bürokratie-Burnout"

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem folgende Neuerungen vor:

  • Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
  • Zentrale Vollmachtsdatenbank für steuerberatende Berufe: Steuerberater können künftig Generalvollmachten im Bereich der sozialen Sicherung zentral hinterlegen.
  • Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige wird abgeschafft.
  • Schriftformerfordernisse werden reduziert: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen herabgestuft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. Anders als die Schriftform setzt die Textform keine eigenhändige Unterschrift voraus: Beispielsweise reichen auch eine E-Mail, eine SMS oder eine Messenger-Nachricht aus. Entsprechende Herabstufungen sind unter anderem im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht geplant. So sollen Vereinsmitglieder ihre Zustimmung zu einem Beschluss, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, künftig auch in Textform erklären können. Auch sollen GmbH-Gesellschafter - bei Beschlüssen außerhalb einer Versammlung - ihre Stimme in Textform abgeben können, wenn sämtliche Gesellschafter damit einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz herabgestuft werden.

Der Entwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

(BMF / STB Web)

Artikel vom: 13.03.2024

09.03.24 | Was Unternehmen ihren Beschäftigten bieten

Um in Zeiten des Fachkräftemangels sowohl für Neuinteressierte als auch die aktuellen Mitarbeitenden besonders attraktiv zu sein, lassen sich Unternehmen heute einiges einfallen. Eine Umfrage zeigt, welche Maßnahmen besonders im Trend liegen.

Stellenanzeige geschaltet und vielleicht sogar einen Personalberater engagiert, aber es fehlt immer noch an den richtigen Kandidatinnen und Kandidaten für die offenen Positionen – für viele Unternehmen gehört das inzwischen zum Alltag. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) bieten deshalb Job-Tickets oder auch Job-Fahrräder an. 61 Prozent stellen die neuesten Gerätegenerationen von Computern, Smartphones oder Tablets für ihre Beschäftigten zur Verfügung, zusätzlich gestattet die Hälfte (51 Prozent) ausdrücklich die private Nutzung der Geräte.

Weiterbildung und mobiles Arbeiten 

Ebenfalls die Hälfte setzt auf Weiterbildungsmaßnahmen (53 Prozent) und bietet mobiles Arbeiten an (52 Prozent), etwa im Homeoffice. Allerdings erlauben nur 5 Prozent die Arbeit aus dem Ausland. 46 Prozent setzen auf Vertrauensarbeitszeit.

Das sind Ergebnisse einer Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. "Unternehmen müssen sich richtig anstrengen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten. Dabei geht es längst nicht mehr allein um Gehalt und Arbeitszeiten, sondern um die Arbeitskultur und echte Wertschätzung", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Teamevents, Sport und Design Thinking

Viele Unternehmen versuchen auf diesem Weg, sich von Wettbewerbern zu unterscheiden. Rund ein Viertel bietet Teamevents zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls (24 Prozent) sowie kostenlose oder stark subventionierte Verpflegung (22 Prozent). 17 Prozent haben Angebote für Sport und Gesundheit, wie Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Massage. Aber auch bei der täglichen Arbeit setzen viele Unternehmen auf besondere Angebote, etwa Arbeitsmethoden wie Design Thinking (30 Prozent).

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglicht ein Fünftel (21 Prozent) Job-Sharing-Modelle, 11 Prozent berufliche Auszeiten wie Sabbaticals. 12 Prozent haben Unterstützung für die Betreuung von Kindern eingeführt, das reicht von unternehmenseigener Kinderbetreuung über Eltern-Kind-Büros bis zu Zuschüssen zur Kita, 6 Prozent leisten Unterstützung für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. 8 Prozent haben für ihr Unternehmen eine Diversity Strategie entwickelt.

Altersvorsorge, Gehalt und Dienstwagen

Aber auch die traditionellen Benefits haben noch nicht ausgedient. So zählen 30 Prozent auf betriebliche Zusatzleistungen zur Altersvorsorge, 15 Prozent bieten überdurchschnittliche Gehälter und 13 Prozent einmalige Bonuszahlungen beim Stellenantritt. In 11 Prozent gibt es für einen Teil der Belegschaft Dienstwagen.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 09.03.2024

26.02.24 | Zum Betriebsausgabenabzug bei Influencern

Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influencerin, die einen Mode- und Lifestyleblog betreibt, Aufwendungen für Kleidung und Accessoires steuerlich geltend machen kann.

Zusätzlich zu den Waren, die die Klägerin im Rahmen ihrer Tätigkeit von verschiedenen Firmen erhalten hatte, um sie zu bewerben, erwarb die Klägerin diverse Kleidungsstücke und Accessoires. Sie begehrte nun, die Aufwendungen hierfür als Betriebsausgaben bei ihrer gewerblichen Tätigkeit als Influencerin zu berücksichtigen.

Das Finanzamt verwehrte den Betriebsausgabenabzug mit der Begründung, dass sämtliche Gegenstände durch die Klägerin auch privat genutzt werden könnten und eine Abgrenzung der privaten zur betrieblichen Sphäre nicht möglich sei. Insbesondere habe die Klägerin nicht dargelegt, in welchem Umfang sie die Kleidungsstücke und Accessoires jeweils für private oder betriebliche Zwecke genutzt habe.

Möglichkeit der Privatnutzung

So sah es auch das Finanzgericht. Steuerlich greife hier das Abzugsverbot für Aufwendungen für die Lebensführung der Steuerpflichtigen, die ihre wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, auch wenn die Aufwendungen zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit der Steuerpflichtigen erfolgen. Es komme hierbei nicht darauf an, wie die Klägerin die Gegenstände konkret genutzt hat. Allein die naheliegende Möglichkeit der Privatnutzung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires führe dazu, dass eine steuerliche Berücksichtigung ausgeschlossen sei.

(Niedersächs. FG / STB Web)

Artikel vom: 26.02.2024

20.02.24 | Unternehmen bei New Work gespalten

Die große Mehrheit der Unternehmen steht vor der Herausforderung, ihre Arbeitskultur anzupassen, um im Wettbewerb um neue Talente bestehen zu können. Der Digitalverband Bitkom hat über 600 Unternehmen dazu befragt.

86 Prozent der befragten Unternehmen geben an, sie müssten ihre Arbeitskultur modernisieren, um für junge Bewerberinnen und Bewerber attraktiv zu sein, 60 Prozent stellen fest, dass die Unternehmenskultur verglichen mit dem Gehalt an Bedeutung gewinnt. Und 75 Prozent meinen, dass Unternehmen, die sich dem Thema New Work verschließen, im Wettbewerb nicht mehr bestehen werden. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Viele Unternehmen tun sich schwer mit dem Thema New Work

Zwei Drittel der Unternehmen (67 Prozent) meinen außerdem, dass das Thema New Work von großer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist. Die meisten sehen sich dabei gut aufgestellt: 17 Prozent sehen sich bei New Work an der Spitze, 46 Prozent verorten sich unter den Vorreitern. Zwar meint nur 1 Prozent, den Anschluss verpasst zu haben, aber rund jedes Dritte (30 Prozent) sieht sich als Nachzügler. 15 Prozent fehlt es an Know-how zum Thema im Unternehmen. 17 Prozent sagen, für "so einen Firlefanz wie New Work" kein Geld zu haben – und 13 Prozent halten das Thema nur für einen Hype, der bald wieder vorüber ist.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 20.02.2024

20.02.24 | Mehrfache Ausschöpfung des Höchstbetrags für Investitionsabzugsbeträge?

Beim Bundesfinanzhof ist ein Verfahren zu der Frage anhängig, nach welchen Kriterien bei einem Einzelunternehmer mehrere Gewerbebetriebe vorliegen, welche die mehrfache Ausschöpfung des Höchstbetrags für Investitionsabzugsbeträge ermöglichen würden.

Der Kläger betrieb einen Großhandel mit Altmaterialien, mit dem auch eine Recycling-Tätigkeit einherging. Später erbte er den zuvor von seiner Mutter unter derselben Anschrift geführten Schrotthandel. Bei der Beantragung von Investitionsabzugsbeträgen argumentierte er, dass es sich um zwei einzelne Betriebe handele und der betriebsbezogene Höchstbetrag von 200.000 Euro somit insgesamt zweimal ausgeschöpft werden könne.

Getrennte Buchführung und Räume

Beide Betriebe hatten eine eigene Steuernummer, eine getrennte Buchführung sowie getrennte Kassen- und Bankkonten. Die Betriebsführung finde im selben Gebäude, aber in verschiedenen Räumlichkeiten mit separaten Büroeinrichtungen, insbesondere auch jeweils eigenem Anlage- und Umlaufvermögen, statt. Das Finanzamt berücksichtigte jedoch nur Investitionsabzugsbeträge bis zum maßgeblichen Höchstbetrag von einmalig 200.000 Euro.

Marktwirksamkeit als Kriterium?

Das FG Düsseldorf erkannte ebenfalls einen einheitlichen Gewerbebetrieb. Dabei stellte es nicht nur auf den engen räumlichen Zusammenhang der Betriebsteile unter einer gemeinsamen Anschrift ab. Darüber hinaus handele es sich um gleichartige Tätigkeiten, weil sich beide Betriebsteile ergänzten und dadurch zu einer entsprechend stabileren Marktwirksamkeit führten. Die Geschäftsunterlagen ließen auch auf einen organisatorischen Gesamtzusammenhang der wirtschaftlichen Tätigkeit des Einzelunternehmers schließen, sodass andere Kriterien wie die getrennte Buchführung in der Einzelfallabwägung zurücktreten würden.

Die aktuell bekannt gegebene Entscheidung vom 8.12.2021 (Az. 15 K 1186/21 G,E) ist nicht rechtskräftig und beim Bundesfinanzhof Az. X R 8/23 anhängig. Das Verfahren wurde beim BFH am 20.12.2023 in die Datenbank aufgenommen.

(FG Düsseldorf / STB Web)

Artikel vom: 20.02.2024

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

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Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

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