So groß die Freude über eine Gehaltserhöhung im Regelfall ist, so schnell kommt zumeist auch die Ernüchterung. Spätestens beim Blick auf die Lohnabrechnung müssen Arbeitgeber und Mitarbeiter häufig feststellen, dass die finanzielle Anerkennung zwar höhere Personalkosten verursacht, am Ende aber nur einen geringen oder sogar negativen Effekt auf das Einkommen des Arbeitnehmers hat. Eine klassische Lose-lose-Situation. Immer mehr Unternehmen setzen deshalb auf eine clevere Entgeltoptimierung, von der beide Seiten gleichermaßen profitieren können.

Dass engagiertes, qualifiziertes Personal einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil darstellt, haben viele Arbeitgeber bereits erkannt. Doch wie kann es gelingen, gute Mitarbeiter zu motivieren, an sich zu binden oder zu gewinnen? Das Mittel der Wahl ist häufig die gute alte Gehaltserhöhung. Eine kleine monetäre Zuwendung bringt schließlich Wertschätzung zum Ausdruck und gibt dem Mitarbeiter einen größeren finanziellen Spielraum – sollte man zumindest meinen.

 

Hohe Personalkosten, geringer Nettozuwachs

Tatsächlich verpufft ein großer Teil der Gehaltssteigerung nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, da mit dem Einkommen häufig auch Steuersatz und Abgabenbelastung steigen. Die Konsequenz: Der Arbeitgeber verzeichnet höhere Personalausgaben, von denen beim Mitarbeiter aber nur wenige ankommen. In einigen Fällen sinkt das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers nach der Gehaltserhöhung sogar.

Wer seinen Mitarbeitern finanzielle Anerkennung zuteilwerden lassen möchte, ohne eine zu hohe Arbeitgeberbelastung zu riskieren, hat alternativ die Möglichkeit, auf eine Nettolohnoptimierung zu setzen. Bausteine dieser Maßnahme können Vergütungszusätze, eine betriebliche Altersvorsorge oder eine betriebliche Krankenversicherung sein.

 

Einige Beispiele haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:

Warengutscheine aushändigen

Wer seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun möchte, kann sie unter anderem mit Sachleistungen belohnen. Derartige Gehaltsextras bieten den Vorteil, dass sie bis zu einem Wert von 44,00 Euro pro Monat und Mitarbeiter von Steuern und Sozialabgaben befreit sind. Doch aufgepasst: Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze. Das heißt, wird der Wert auch nur um einen Cent überschritten, sind alle Steuervorteile passé.

Arbeitgebern bietet sich dabei eine große Bandbreite von Möglichkeiten. Daher lassen sich Gutscheine problemlos an die individuellen Wünsche des Arbeitnehmers anpassen. Profitieren können Mitarbeiter beispielsweise von Tank-, Essens-, Restaurant-, Kantinen-, Online-Shop- oder Kinogutscheinen.

Für die einfache Umsetzung des Vorhabens eignen sich unter anderem Prepaidkarten oder Papiergutscheine, die werbewirksam und identitätsstiftend mit dem eigenen Firmenlogo bedruckt werden können. Erhältlich sind zudem Apps, die es nach einem Einkauf ermöglichen, Quittungen an das Unternehmen zu übermitteln, um beim Chef eine Kostenerstattung zu beantragen.

Die Warengutscheine sind sowohl für Festangestellte als auch für geringfügig Beschäftigte steuerfrei.

Internetkostenzuschuss gewähren

Ein Internetanschluss ist für viele Menschen heutzutage ein nahezu unabdingbarer Bestandteil des Alltags, aber gleichzeitig auch ein Kostenfaktor. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern zu einer Geldersparnis verhelfen, indem sie ihnen einen Zuschuss zu den Nutzungsgebühren bieten. Bis zu 50,00 Euro dürfen Unternehmen für den privaten Internetanschluss ihrer Mitarbeiter zuschießen.

Pkw-Werbeflächen vermieten

Eine Maßnahme von der auch das Unternehmen in hohem Maße profitieren kann, ist die Fahrzeugwerbung. Dabei vermietet der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber eine Werbefläche auf seinem privaten Pkw und bringt darauf einen Firmenaufkleber an. Das Unternehmen darf für diese Leistung einen Betrag von bis zu 21,00 Euro im Monat zahlen – und zwar steuerfrei. Notwendig ist dafür lediglich der Abschluss eines Werbeflächenmietvertrages. So erhält der Mitarbeiter ein kleines Gehaltsextra und macht ohne großen Aufwand Werbung für das Unternehmen.

Mobilitätsbenefits anbieten

Je nachdem, wie weit der Arbeitsplatz vom Wohnsitz des Mitarbeiters entfernt ist, kann der Arbeitsweg ebenfalls mit hohen Kosten verbunden sein. Unternehmen haben in Sachen Mobilität aber zahlreiche Möglichkeiten, ihre Teammitglieder zu unterstützen. Neben der kostenfreien Bereitstellung eines Firmenwagens oder eines Jobtickets besteht auch die Möglichkeit einen Fahrtkostenzuschuss zu gewähren. Letzterer wird pauschal mit 15 Prozent besteuert. Wie hoch der Zuschuss sein darf, lässt sich mithilfe folgender Formel berechnen: 15 Tage x Anzahl der Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsplatz x 0,30 Euro.

Ein besonders hoher steuerlicher Vorteil ergibt sich unter bestimmten Umständen bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen. Vom Arbeitgeber bereitgestellter Ladestrom oder betriebliche Ladevorrichtungen sind zudem steuerfrei.

Bereitstellung von Mobiltelefonen

Als besonders attraktives Gehaltsextra gilt die Bereitstellung von Handys oder Smartphones. Wenn ein Unternehmen die Geräte kauft und diese seinem Mitarbeiter zur Verfügung stellt, fallen keine Steuern dafür an. Laufende Kosten wie Vertrags- oder Verbindungsgebühren sind ebenfalls steuerfrei, auch wenn die Arbeitnehmer die mobilen Endgeräte privat nutzen.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Zur Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation tragen neben monetären Zuwendungen auch betriebliche Sozialleistungen bei. Schließlich zeugt es von einer gewissen Wertschätzung, wenn Unternehmen soziale Verantwortung für ihr Personal übernehmen. Dies kann beispielsweise durch die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung gelingen. Dabei handelt es sich um eine vom Arbeitgeber bezahlte Krankenzusatzversicherung, die Arbeitnehmern eine verbesserte medizinische Versorgung zuteilwerden lässt. Angesichts zahlreicher Leistungskürzungen, die die gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren durchgeführt haben, ist diese zusätzliche Gesundheitsvorsorge bei Mitarbeitern besonders beliebt. Je nach ausgewähltem Tarifmodell können sie durch die betriebliche Krankenversicherung zum Beispiel in den Genuss von schnelleren Arztterminen, erweiterten Vorsorgeleistungen, kostenlosen Schutzimpfungen, zuzahlungsfreien Arzneimitteln, Zahnersatz oder Chefarztbehandlungen im Krankenhaus kommen. Darüber hinaus werden Familienangehörige ebenfalls abgesichert.

Doch auch der Arbeitgeber profitiert: Durch die zusätzlichen Gesundheitsleistungen können Erkrankungen schneller erkannt, frühzeitig behandelt und Langzeitausfälle verhindert werden. Das führt zu einer Senkung der Fehltage und zu erhöhter Produktivität. Die monatlichen Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Aufgrund des sinkenden Rentenniveaus rückt auch die Alterssicherung zunehmend in den Fokus von Arbeitnehmern. Unternehmen können ihre Mitarbeiter mit einer gut durchdachten betrieblichen Altersvorsorge unterstützen und so erhöhte steuerliche Belastungen sowie ärgerliche Rentenkürzungen verhindern. Dabei stehen zwei Varianten zur Verfügung: Entweder werden die Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt oder ein Teil des Bruttolohns wird direkt an den betreffenden Versicherungsträger abgeführt. In letzterem Fall spart der Mitarbeiter zusätzlich jeden Monat Lohnsteuern und Sozialabgaben. Unter bestimmten Umständen und bis zu einem bestimmten Betrag sind die Beiträge steuerfrei. Ob sich die Altersvorsorge für den jeweiligen Mitarbeiter wirklich lohnt, hängt von dessen individueller Situation ab und sollte vorab von einem Steuerexperten analysiert werden. Zudem muss die rechtssichere Umsetzung sichergestellt sein.

 

 

Geplante Maßnahmen vorausschauend planen

Grundsätzlich sollte die geplante Einführung von Gehaltsextras vorab von einem Spezialisten unter die Lupe genommen werden, um die Vergütungsbausteine im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sinne optimal umsetzen zu können. Nur, wenn die Maßnahmen gut durchdacht eingesetzt werden, lässt sich eine zusätzliche Arbeitgeberbelastung verhindern und sicherstellen, dass Mitarbeiter am Ende tatsächlich profitieren.

 

Karsten Kalthoff - Steuerberater, Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

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