Von der Gründung bis zur Nachfolge - für jede Phase im Lebenszyklus eines Unternehmens gibt es vielfältige Förderprogramme. Damit aus innovativen Ideen tragfähige Projekte werden können, muss die Finanzierung sichergestellt werden. Fördermittel stellen hierbei eine nicht zu vernachlässigende Finanzierungsergänzung dar.

Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig. Daher bedarf es einer einzelfallbezogenen Recherche, um zu klären, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben existieren. Nicht selten besteht die optimale Förderung aus einer Kombination verschiedener Förderprogramme. Hierzu gehören u. a. staatlichen Zuschüsse, Beihilfen der EU, zinsverbilligte Darlehen, Haftungsfreistellungen für Ihre Hausbank oder Beteiligungen.


In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass

  • staatliche Fördermittel grundsätzlich vor Beginn eines Vorhabens beantragt werden müssen,
  • es Fördertöpfe gibt, die im Einzelfall auch schon mal ausgeschöpft sein können und, dass
  • im Gegensatz zu Steuervergünstigen kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von öffentlichen Fördermitteln besteht.

 

Die Förderprogramme werden i.d.R. im sog. Hausbankverfahren gewährt und müssen vor Beginn des Vorhabens bei dem Kreditinstitut Ihres Vertrauens beantragt werden. Mit dem Antrag müssen die Hausbank, die Förderbank und ggf. auch die Bürgschaftsbank von der Tragfähigkeit des Vorhabens überzeugt werden.

Wir unterstützen Sie bei Suche und Zusammenstellung von Fördermitteln, die für Ihr Vorhaben geeignet und günstig sind. Im Anschluss begleiten wir Sie gern bei der formellen Umsetzung. Hierzu gehören beispielsweise: die Antragstellung, das Bescheid-Controlling, der Mittelabruf, die Unterstützung bei Verwendungsnachweisen und Mitwirkungspflichten, sowie die Begleitung bei Prüfungen der Förderberechtigung.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich Fördermittel:

Existenzgründungsförderung

Beim Start in die Selbstständigkeit muss beispielsweise in die Betriebs- und Geschäftsausstattung, in die Einrichtungen eines Warenlagers oder in Werbemaßnahmen investiert werden. Bis die ersten Aufträge abgerechnet werden können, muss der Gründer in Vorleistung gehen und Lieferanten und andere Dienstleister bezahlen. Bis zur Erzielung der Gewinnschwelle ergibt sich ein höherer Finanzierungsbedarf, der von vielen Gründern nicht aus Eigenmitteln gedeckt werden kann. Häufig sind auch Sicherheiten, die gestellt werden können, knapp bemessen.

Hier helfen staatliche Fördermittel, die zum Aufbau und zur Festigung junger Unternehmen bereitgestellt werden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Zinsgünstige Darlehen für Gründer mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren bei Bedarf kombiniert mit einer Haftungsfreistellung der Hausbank (u.a. ERP Gründerkredit – StartGeld; NRW.BANK.Gründungskredit)
  • Langfristige Nachrangdarlehen (u.a. ERP-Kapital für Gründung)
  • Beteiligungskapital (u.a. ERP-Startfonds oder Beteiligungskapital für Wachstum, Innovation und Nachfolge; NRW.BANK.Seed Fonds; Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG))
  • Mikrofinanzierung für „Kleinstkredite“ (u.a. NRW/EU.Mikrodarlehen)
  • Zuschüsse zu qualifizierter Beratung (u.a. Gründercoaching Deutschland)
  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse (u.a. Gründungszuschuss bei Gründung aus ALG I oder Meistergründungsprämie)

 

Ausgehend von Ihrer Finanzierungsplanung recherchieren wir die Fördermittel, die für Ihre Existenzgründung geeignet und günstig sind. Wir unterstützen wir Sie gern bei der Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen und begleiten die Verhandlungen mit Förderbehörden und Banken.

Innovationsförderung

Innovationsfähigkeit ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Unternehmen, die mit neuen Produkten und Strategien, die auf der Entwicklung und der Auswertung moderner Technologien beruhen, neue Märkte erobern und sichern, werden letztlich am Markt besonders erfolgreich sein.

Um neue Ideen und Produkte bis zur Marktreife entwickeln zu können, bedarf es finanzieller Mittel. Da kleinen und mittelständischen Unternehmen diese Gelder häufig fehlen, können sie für die Entwicklung neuer vermarktbarer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bei Bund, Ländern und der EU rückzahlungsfreie Zuschüsse beantragen.

Als unabhängige Berater recherchieren wir von Kalthoff & Kollegen nach geeigneten Förderprogrammen und unterstützen Sie bei dem Förderantrag für Ihr FuE-Projekt zur Entwicklung innovativer Produkte.

Investitionsförderung

Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit und / oder ins Wachstum Ihres Unternehmens, die einen nachhaltigen wirtschaftlicher Erfolg erwarten lassen und nicht zuletzt Arbeitsplätze erhalten bzw. neue schaffen, können mit den Fördermitteln der Länder, des Bundes und der Europäischen Union in erheblichen Maße finanziell unterstützt werden. Hierzu gehören zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse, Beteiligungskapital sowie Bürgschaften, Garantien oder Haftungsfreistellungen.

Finanziert werden beispielsweise der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen, Investitionen in die Betriebs-und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.), der Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern oder die umsatzbedingte Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.

Ausgehend von Ihrer Finanzierungsplanung recherchieren wir die Fördermittel, die für Ihr Investitionsvorhaben geeignet und günstig sind. Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen und begleiten die Verhandlungen mit Förderbanken und Kreditinstituten.

Energieeffizienz- und Umweltschutzförderung

Angesichts steigender Energiepreise und wachsender Anforderungen des Klimaschutzes wird für mittelständische Unternehmen die Aufstellung einer intelligenten Energieeffizienz-Strategie immer wichtiger.

Wenn Sie energetische Schwachstellen in Ihrem Unternehmen aufdecken und in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz wie beispielsweise eine verbesserte Wärmedämmung, energiesparende Beleuchtung oder in die Nutzung erneuerbarer Energien investieren, können Sie dauerhaft den Energieverbrauch senken und so nachhaltig Kosten sparen.

Investitionen in die Energieeffizienz und Umweltschutzförderung werden in Form von nicht rückzahlbaren oder bedingt rückzahlbaren Zuschüssen, Investitionszulagen, zinsverbilligten Darlehen und öffentlichem Beteiligungskapital gefördert.

Ausgehend von Ihrer Finanzierungsplanung recherchieren wir die Fördermittel, die für Ihre Investition in die Energieeffizienz und Umweltschutzförderung geeignet und günstig sind. Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen und begleiten die Verhandlungen mit Förderbanken und Kreditinstituten.

 

Karsten Kalthoff - Steuerberater, Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

Ihr Ansprechpartner:

Karsten Kalthoff
Steuerberater
Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

Telefon: +49 281 / 33 99 33
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Schreiben Sie uns

Schreiben Sie uns