Bei dem Schritt in die Selbstständigkeit müssen sich Existenzgründer vielfältigen Herausforderungen stellen. Damit dem Erfolg des eigenen Unternehmens nichts im Wege steht, sollten bereits vor der Firmengründung alle entscheidungsrelevanten Faktoren beachtet werden.

Wir empfehlen daher unseren gründungswilligen Mandanten, sich bereits im Vorfeld beraten zu lassen, um unternehmerische Risiken zu begrenzen und so typische Gründungsfehler zu vermeiden. Dies ist meist um ein Vielfaches günstiger, als später für Fehler und Versäumnisse zu zahlen. In den meisten Fällen können Existenzgründungsberatungen übrigens durch Fördermittel bezuschusst werden.


Zu Beginn einer Existenzgründungsberatung ermitteln wir Ihre Beratungsbedürfnisse und legen gemeinsam mit Ihnen den gewünschten Beratungsumfang. Zu einer umfassenden Gründungsberatung gehören beispielsweise:

  • Rechtsformwahl und Steuerbelastungsvergleich
  • Die Erstellung individueller Businesspläne
  • Finanzierungsplanung
  • Fördermittelberatung
  • der Entwurf der erforderlichen Anstellungs-, Gesellschafts-, Geschäftsführer-, Miet-, und Pachtverträge und die Konzeption der AGB unter besondere Beachtung steuerlicher Aspekte.
  • Gründungszuschuss und Tragfähigkeitsgutachten nach § 93 SGB III
  • Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung

 

Damit Sie sich als Existenzgründer ganz auf Ihr neues Unternehmen und Ihre Kunden konzentrieren können, halten wir Ihnen gern den Rücken frei und unterstützen Sie auch bei den Behörden, Banken und allen Angelegenheiten mit der Finanzverwaltung und natürlich auch gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, falls Sie Leistungen beanspruchen.

Ihre unternehmerischen Entscheidungen können und werden wir Ihnen nicht abnehmen, aber wir können Ihnen mit Rat und Tat bei der Überwindung von bürokratischen Hürden helfen und Ihren Start als Unternehmer wesentlich erleichtern.

 

Rechtsformwahl- und Steuerbelastungsvergleich

Die Wahl der optimalen Rechtsform gehört zu den wichtigsten und gleichzeitig auch zu den schwierigsten unternehmerischen Entscheidungen. Für die Rechtsformwahl sind eine Reihe verschiedener Entscheidungskriterien maßgeblich. Hierzu gehören z.B. Haftung, Vermögensabsicherung, Leitungsbefugnis und Kapitalbeschaffung aber auch Steuerbelastung, Buchführungs-, Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten.

Die Wahl der „richtigen“ Rechtsform für ein Unternehmen muss in jedem Einzelfall individuell bestimmt werden. Eine optimale Rechtsform für alle Fälle gibt es nicht. Wenn es bei der Unternehmensgründung sinnvoll war, das Geschäft in einer bestimmten Rechtsform zu betreiben, kann es heute durchaus attraktiver sein, in eine andere Rechtsform zu wechseln.

Wir führen einen Steuerbelastungsvergleich durch und erläutern Ihnen die für Sie individuell relevanten Vor- und Nachteile einzelner Rechtsformen unter steuerlichen Gesichtspunkten.

Vertragsgestaltung

Verträge sind die Grundlage für jedes unternehmerische Handeln und spielen insbesondere im Geschäftsleben eine entscheidende Rolle.

Wie gut ein Vertrag wirklich ist, zeigt sich leider erst im Konfliktfall. Durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung lassen sich viele Konfliktpotentiale im Vorfeld ausschalten und erhebliche finanzielle Risiken für das Unternehmen vermeiden.

Formularverträge oder allgemeine Vertragsmuster sind zwar auf den ersten Blick kostengünstig; sie decken aber die individuelle Interessenlage nicht vollumfänglich ab. Bereits kleine Abweichungen können gravierenden Folgen für die eigene Rechtsposition haben.

Zur Risikominimierung ist daher gerade für Unternehmen ein effizientes Vertrags-Controlling mit individuell gestalteten Verträgen sowie regelmäßigen Vertragsüberprüfungen unverzichtbar.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Ausarbeitung von Verträgen und in der Durchsetzung Ihrer vertraglicher Ansprüche. Bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen haben wir die steuerlichen Auswirkungen immer mit im Blick.

 

Unsere Leistungen im Bereich Vertragsgestaltung:

  • Verträge im Arbeitsrecht
  • Verträge im Gesellschaftsrecht
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Darlehensverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erstellung von Businessplänen

Wenn Sie aus einer Geschäftsidee heraus ein am Markt dauerhaft erfolgreiches Unternehmen entstehen lassen wollen, bedarf dies einer gründlichen Vorbereitung und Planung. Ein Schlüssel dafür ist der Businessplan, der häufig auch als Unternehmensplan oder Unternehmenskonzept bezeichnet wird.

Ausgehend von Ihrer Geschäftsidee entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen Businessplan inkl. Finanzierungs-, Investitions- und Liquiditätsplan. Sofern Sie bereits einen Businessplan erstellt haben, analysieren wir diesen mit Ihnen und überarbeiten ihn bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen. Fragen sowie Chancen und Risiken, die sich aus Ihrer Existenzgründung ergeben können, werden besprochen.

Der Businessplan enthält alle Ziele und Strategien Ihres Unternehmens mit den grundsätzlichen Voraussetzungen, Vorhaben und Maßnahmen für die Startphase (Gründungsfahrplan). Im Rahmen unserer Beratung prüfen wir auch die Marktfähigkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Geschäftsmodells.

Sie erhalten als Existenzgründer mit dem Businessplan ein Schlüsseldokument für die Steuerung Ihrer künftigen Geschäftstätigkeit. Ferner dient der Businessplan auch dazu, potenzielle Eigen- oder Fremdkapitalgeber zu überzeugen. Hierzu zählen in erster Linie Banken, Leasinggesellschaften oder auch Risikokapitalgeber. Ein weiterer Adressat ist die Bundesagentur für Arbeit, sofern Sie einen Gründungszuschuss beantragen möchten.

Finanzierungsplanung

Unternehmen werden ständig mit Fragen zu Investitionen und deren Finanzierung konfrontiert. Eine solide, individuell auf das Unternehmen abgestimmte Finanzierungsstruktur entscheidet häufig über künftige Entwicklungschancen und –wege.

Bei dem Thema Finanzierung geht es nicht allein um Kosten oder die Frage, ob man überhaupt Kapital bekommt. Wichtiger sind vielmehr Themen wie die Struktur des Eigen- und Fremdkapitals, Laufzeiten, Liquiditätsbelastung, etwaige Mitspracherechte Dritter und Sicherheiten, die gestellt werden müssen.

Bei der Auswahl und Umsetzung einer geeigneten Finanzierungsstruktur begleiten wir unsere Mandanten und beraten Sie dabei umfassend in betriebswirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht.


Zu unseren Beratungsdienstleistungen gehören:

  • Entwicklung von Finanzierungskonzepten
  • Sondierung geeigneter Finanzierungspartner
  • Begleitung zu Finanzierungsgesprächen

Gründungszuschuss & Tragfähigkeitsgutachten gem. § 93 SGB III

Wenn sich Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG I) hauptberuflich selbstständig machen und damit ihre Arbeitslosigkeit beenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung einen sog. Gründungszuschuss beantragen. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Subvention gem. § 93 f. SGB III (ehemals §§ 57 f. SGB III). Die als Zuschuss gewährte Leistung muss nicht zurückgezahlt und nicht versteuert werden. Der Zuschuss kann zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragt werden.

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensentscheidung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Sie kann geleistet werden, wenn die Agentur für Arbeit Ihnen als arbeitsloser Arbeitnehmer und Antragsteller keine neue Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln konnte (Vermittlungsvorrang) und Sie

  • fristgerecht Ihren Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen: bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) von mindestens 150 Tagen haben. Ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
  • einen aussagekräftigen Businessplan
  • einreichen und Ihre Kenntnisse und die Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen und
  • die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung nachweisen. Hierzu ist eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (Tragfähigkeitsgutachten) vorzulegen.

 

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Gründungszuschusses und prüfen auf Basis Ihres Businessplans die wirtschaftliche und inhaltliche Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung und erstellen bei positivem Prüfergebnis eine Tragfähigkeitsbescheinigung gem. §93 SGB III.

Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung gem. § 7a SGB IV

Eine Erwerbstätigkeit kann aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht eine selbstständige Tätigkeit oder auch eine abhängige Beschäftigung sein. Wenn Zweifel über die Einordnung bestehen, kann bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Antrag auf eine sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung gestellt werden. Dies schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit und dient dazu, die Versicherungspflicht verbindlich in Form eines Bescheids feststellen zu lassen.

Einen Antrag auf Statusfeststellung können die beteiligten Vertragsparteien gemeinsam oder allein stellen, sie müssen in der Beurteilung der Erwerbstätigkeit nicht übereinstimmen. Ein Antrag auf eine Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung kann also gestellt werden von:

  • Arbeitgeber und / oder Arbeitnehmer
  • Auftraggeber und / oder Auftragnehmer.

Dritte Personen wie ein Sozialversicherungsträger können den Antrag nicht stellen. Das Anfrageverfahren ist dann ausgeschlossen, wenn bereits von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Entscheidung getroffen wurde oder wenn der Rentenversicherungsträger bereits schriftlich die nächste Betriebsprüfung angekündigt hat.


Empfehlenswert ist der Antrag auf eine sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung beispielsweise für:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH,
  • (Fremd-)Geschäftsführer einer GmbH,
  • Vorstände von Aktiengesellschaften,
  • Gesellschafter,
  • Mitarbeitende Familienangehörige, Ehe- oder Lebenspartner eines Arbeitgebers.

 

Sofern eine Sozialversicherungsfreiheit bestätigt wird, können unter bestimmten Voraussetzungen zu Unrecht geleistete Beträge zurückgeführt werden.

Wir unterstützen und beraten Sie im Zusammenhang mit der Beantragung der Sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung.

 

Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht, zert. Berater für E-Commerce <small>(IFU / ISM gGmbH)</small>

Ihr Ansprechpartner:

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Telefon: +49 281 / 33 99 33
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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